Absolutismus in Dänemark


Term Paper (Advanced seminar), 2004

19 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die dänische Großmacht bis zum Frieden von Roskilde

3. Theoretische Grundlagen – Jean Bodin und Thomas Hobbes

4. Die Erb- und Alleinherrschaftsakte von

5. Die Lex Regia von 1665

6. Ergebnis und Ausblick

7. Quellen und Literatur

1. Einleitung

Vielen Menschen erscheint noch immer Frankreich als das klassische Land des Absolutismus, Ludwig XIV. als der Prototyp des absoluten Herrschers, der, unabhängig von menschlichen Gesetzen, alle Macht im Staate in seinen Händen vereint. Dass die Regierungsfreiheit dieses Königs in vielen Fällen durch ständische Elemente eingeschränkt war, wird dabei häufig übersehen.[1]

Ihre „absolute“ Stellung im Land mussten sich alle europäischen Monarchen über längere Zeiträume hinweg erkämpfen und nicht immer hatte der Anspruch legibus solutus eine reale Grundlage.

Eine Ausnahme bildet Dänemark. Bis ins 17. Jahrhundert hinein war Dänemark der politisch bedeutsamste Staat im Ostseeraum. Die Regierung teilte sich der König mit einem Reichsrat, der aus Mitgliedern der einflussreichsten Familien bestand.[2] Durch die Kontrolle des Sundes und die damit verbundenen Zölle standen der Krone umfangreiche Finanzquellen zur Verfügung. Auch territorial war Dänemark ein bedeutender Machtfaktor. Das Königreich Norwegen war mit Dänemark verbunden, Gotland und Ösel gehörten ebenso zum Reich wie die wirtschaftlich bedeutenden Heringsmärkte im heutigen Südschweden. Durch außenpolitische Niederlagen wurde das Reich schwer erschüttert. Die Mehrheit der sich 1660 in Kopenhagen einfindenden Ständevertreter war der Ansicht, dass eine dauerhafte Konsolidierung des Staates nur durch eine entscheidende Machtverschiebung zugunsten des Königs zu erreichen sei. Mit dem Königsgesetz (Lex Regia) wurde König Friedrich III. alle Gewalt im Staate übertragen und der Absolutismus, einmalig in der historischen Entwicklung, offiziell eingeführt.[3]

In dieser Arbeit soll der Frage nachgegangen werden, wie Dänemark nach einer Zeit des außenpolitischen Machtverfalls den Weg von einem Wahlreich, in dem sich der König die Macht mit den Ständen teilte, zu einer Erbmonarchie fand, in der alle Herrschaft dem König zufiel. Welche Gründe sprachen für oder gegen die Übertragung der Staatsgewalten auf den Monarchen, wie setzte sich der Absolutismus im Land durch und wie war es möglich, dass das Staatsgrundgesetz der Lex Regia fast 300 Jahre Gültigkeit besaß?

2. Die dänische Großmacht bis zum Frieden von Rosklide 1658

Während im Mittelalter Dänemark die beherrschende Rolle im Osteseeraum zufiel, gelang es Schweden gerade seit dem 17. Jahrhundert, diese Position auf Kosten Dänemarks einzunehmen. Das Zusammenwirken von wirtschaftlichen und politischen Erscheinungen ermöglichte Veränderungen im dänischen Staatswesen, die 1660/61 zur Umgestaltung des Landes und zur Entmachtung der bis dahin dominierenden Gruppe des Adels führte.[4] Wie kam es zu dieser Entwicklung?

Dänemark hatte sich unter König Christian IV. (1577-1648) am Dreißigjährigen Krieg beteiligt. Als Herzog des zum Verband des Heiligen Römischen Reiches gehörenden Holstein war Christian IV. Oberst des niedersächsischen Reichskreises. In dieser Eigenschaft griff er 1625, trotz Protesten des dänischen Reichsrates, in die Kämpfe gegen die kaiserlichen Truppen ein und sah sich als Verteidiger des Protestantismus.

Erfolgreich war dieses Eingreifen jedoch nicht. Das durch Subsidien aus England und den Niederlanden finanzierte Heer Christians wurde von Wallensteins Truppen geschlagen, in der Folge wurde sogar Jütland von kaiserlichen Truppen besetzt.[5] An dieser Stelle zeigt sich die politische Schwäche des Landes, das auch in den kommenden Auseinandersetzungen nicht in der Lage war, sich wirkungsvoll zu verteidigen.

Im Frieden von Lübeck 1629, der vergleichsweise günstig für Dänemark ausfiel, musste Christian IV. auf weitere Einmischung im Dreißigjährigen Krieg verzichten und behielt dafür sein Land ohne territoriale Verluste. Die Rolle eines Beschützers der Protestanten ging auf Schweden und seinen König Gustav II. Adolf über.

Den zweiten großen Rückschlag erlebte Dänemark durch die Torstenson-Fehde (1643-45). Ohne Kriegserklärung fielen schwedische Truppen in Jütland ein und besetzten weite Teile des Landes. Die dänische Flotte wurde vor Fehmarn vernichtet. Durch den günstigen Kriegsverlauf ermuntert, wurden in Schweden Stimmen laut, die eine sogar Annexion Dänemarks forderten.[6]

Das schwedische Engagement im Reich ließ aber eine aktivere Kriegführung in Dänemark nicht zu. Der Frieden von Brömsebro 1645 beendete fürs Erste die Auseinandersetzung beider Staaten. Dänemark verlor die norwegischen Provinzen Jämtland und Härjedalen, trat Gotland, Ösel und die Bistümer Bremen und Verden an Schweden ab. Am schwersten wog der Verlust Hallands, das für 30 Jahre an Schweden verpfändet wurde. Dänemark verlor hierdurch die alleinige Kontrolle über den Sund. Schwedische Schiffe waren fortan von den Durchfahrtszöllen befreit. Bedenkt man, dass mehr als die Hälfte der dänischen Staatseinnahmen aus diesen Zöllen hervorgingen, erkennt man die Bedeutung der Problematik.[7]

Als Christian IV. 1648 starb, hinterließ er seinem Nachfolger ein Reich, das wirtschaftlich arm war und dem die territorale Einheit der Vergangenheit fehlte.

Die Wahl des Reichsrates fiel nach langen Verhandlungen auf Christians Sohn, der als Friedrich III. auf den Thron kam.[8] Vor der Huldigung erfolgte die Bestätigung der ständischen Privilegien in einer Handfeste, die die alten Vorrechte des Adels, besonders die Steuerfreiheit und den Vorrang bei der Ämtervergabe, festschrieb. Wie auch in anderen Wahlkönigreichen wurden die Privilegien des dänischen Adels bei jeder Wahl erweitert, so dass der König im Laufe der Zeit immer weniger Einflussmöglichkeiten besaß.[9] Der Adel versuchte sich hiermit vor einer Willkürherschaft des Monarchen zu schützen. Allerdings führte gerade die Machtlosigkeit des Königs 1660 zum Umsturz, als sich Herrscher und nichtadlige Stände gegen die Aristokratie vebündeten und die gesamte Macht auf den König überging.[10]

Der Status quo von 1645 war für Friedrich III. auf Dauer nicht akzeptabel. 1657 versuchte er in einem Revanchekrieg, die an Schweden gefallenen Gebiete wieder zurück zu erobern. Die Gelegenheit dazu schien günstig, da Schweden in einen Krieg gegen Polen verwickelt war. Schnell war jedoch diese Auseinandersetzung beendet und Schweden konnte seine Kräfte auf den Kampf mit Dänemark konzentrieren, auf den das Land sowohl finanziell als auch militärisch nur unzureichend vorbereitet war.[11] Es gelang dem schwedischen König Karl X. Gustav, die Initiative an sich zu ziehen und mit seinen Truppen Jütland zu besetzen. Die Eroberung, die mit Plünderungen und einem Pestausbruch einherging, war ebenso für die Bevölkerung eine schwere Belastung, wie auch für die Wirstchaftskraft des Landes.[12] Auf ein Friedensangebot der dänischen Seite wollte der Schwedenkönig nicht eingehen.

[...]


[1] Krüger, Kersten: Absolutismus in Dänemark – ein Modell für Begriffsbildung und Typologie. In: Hinrichs, Ernst (Hrsg.): Absolutismus. Frankfurt a.M. 1986, S. 68; Hinrichs, Ernst: Fürsten und Mächte. Zum Problem des europäischen Absolutismus. Göttingen 2000, S. 13.

[2] Kunisch, Johannes: Absolutismus. Europäische Geschichte vom Westfälischen Frieden bis zur Krise des Ancien Regime. Göttingen 1999, S. 115. Kunisch gibt die Anzahl der tonangebenden Familien mit rund 150 an.

[3] Gerhard, Dietrich: Probleme des dänischen Frühabsolutismus. In: Dauer und Wandel der Geschichte. Festgabe für Kurt von Raumer. Münster 1966, S. 270. Wegen der Plötzlichkeit des Umschwunges und der entschiedenen Durchsetzungen der Krongewalt gegenüber der Adelsherrschaft ist Dänemark für Gerhard das „klassische Land des Absolutismus“.

[4] Brandt, Peter: Von der Adelsmonarchie zur königlichen „Eingewalt“. Der Umbau der Ständegesellschaft in der Vorbereitungs- und frühphase des dänischen Absolutismus. In: Historische Zeitschrift 250 (1990), S. 36; Kunisch 1999, S.115. Kunisch betont die Rolle des Reichsratsadels, der bis 1661 in der Politik tonangebend war.

[5] Klose, Olaf: Dänemark (Handbuch der historischen Stätten 327). Stuttgart 1982, S. XXII.

[6] Barudio, Günter: Das Zeitalter des Absolutismus und der Aufklärung 1648-1779 (Fischer Weltgeschichte 25). Frankfurt a.M. 1981, S. 165; Bonney, Richard: The European Dynastic States 1494-1660. Oxford 1991, S. 251.

[7] Gerhard. In: Dauer und Wandel der Geschichte 1966, S. 271; Brandt. In Historische Zeitschrift 250 (1990), S. 49. Brandt verdeutlicht, dass zur bestehenden Finanzkrise Dänemarks durch den Verlust der Sundkontrolle weitere Ausgaben für Festungsbau und stehendes Herr hinzukamen.

[8] Bonney 1991, S. 252.

[9] Barudio 1981, S.162.

[10] Brandt. In: Historische Zeitschrift 250 (1990), S.51.

[11] Kan, Aleksandr Sergeevic:Geschichte der skandinavischen Länder (Dänemark, Norwegen, Schweden). Berlin 1978, S. 71.

[12] Gerhard. In: Dauer und Wandel der Geschichte 1966, S. 273.

Excerpt out of 19 pages

Details

Title
Absolutismus in Dänemark
College
University of Rostock
Grade
1,0
Author
Year
2004
Pages
19
Catalog Number
V39490
ISBN (eBook)
9783638382410
File size
504 KB
Language
German
Keywords
Absolutismus, Dänemark
Quote paper
M.A. Carl Christian Wahrmann (Author), 2004, Absolutismus in Dänemark, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/39490

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