Gründe für die Umstellung der Rechnungslegung


Dossier / Travail, 2003

14 Pages, Note: 1,7


Extrait


Gliederung

1. Einleitung

2. Vorgeschichte

3. Unterschiede zwischen kontinentaleuropäischer und angloamerikanischer Rechnungslegung

4. Gründe für die Umstellung von HGB auf IAS
4.1 Ausländisches Listing
4.2 Vorteile für Aktionäre
4.3 Interne Motive
4.4 Argumente aus Sicht der Analysten
4.5 Perspektive der Gläubiger

5. Schlussbetrachtung

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Diese Hausarbeit behandelt die Gründe für die bevorstehende Umstellung der Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen von HGB (Handelsgesetzbuch) auf IAS (International Accounting Standards).

Zunächst werden einige Eckpunkte der Entwicklung auf europäischer Ebene skizziert, an deren Ende die Bestimmung steht, dass besagte Firmen ihren Abschluss ab dem Jahr 2005 nach den oben genannten Standards erstellen müssen.

Im Folgenden werden einige wichtige Unterschiede zwischen kontinentaleuropäischer und angloamerikanischer Rechnungslegung beschrieben. Dieser Teil der Hausarbeit enthält ergänzend zum Text eine Tabelle, in der die verschiedenen Prinzipien noch einmal zusammenfassend dargestellt sind.

Darauf folgt die Schilderung der Motive für die Umstellung von HGB auf IAS im Einzelnen: Nachdem auf die immer größer werdende Bedeutung eines Listings an internationalen Börsen eingegangen wurde, werden die möglichen Vorteile, auf die Aktionäre in Zukunft hoffen dürfen, behandelt. Anschließend wird aufgezeigt, wie sich die Wahl eines neuen Standards auf die Prozesse im Unternehmen auswirken kann und was aus Sicht der immer wichtiger werdenden Analysten für die Umstellung spricht. Vor der Schlussbetrachtung . wird auf die Gläubiger eingegangen und skizziert, ob und wie sich ihre Situation ändert.

Anmerkung: In der verwendeten Literatur (siehe Kapitel 6.) wird in der Regel parallel von IAS und US-GAAP gesprochen. In dieser Hausarbeit wird „auf Grund der bereits derzeit hohen Übereinstimmung zwischen den Vorschriften der US-GAAP und der IAS“[1] ebenfalls diese Schreibweise verwendet. Natürlich bestehen Unterschiede zwischen den beiden Standards. Diese wirken sich aber auf die Argumentation nur in geringfügigem und daher vertretbarem Maße aus.

2. Vorgeschichte

Das Ziel Jahresabschlüsse von Unternehmen international vergleichbar und somit transparent zu machen, wird bereits seit Mitte der 80er Jahre verfolgt. Dazu wurde die 4. und 7. EG-Richtlinie in Deutschland durch das Bilanzrichtliniengesetz vom 19. Dezember 1985 rechtskräftig. Bedingt durch die große Zahl der so genannten Mitgliedsstaatenwahlrechte, die von den EG-Staaten oftmals an die Firmen weiter gegeben wurden, konnte das oben genannte Ziel nicht realisiert werden. Unterschiede in der Rechnungslegung sowohl in Bezug auf Einzelvorschriften als auch in der allgemeinen Rechnungslegungskonzeption blieben europaweit bestehen.[2]

Seit der Öffnungsklausel des § 292a HGB, der am 20. April 1998 mit dem Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz in Kraft trat, ist es Mutterunter-nehmen, die einen organisierten Markt nutzen, erlaubt ihren Abschluss nach IAS beziehungsweise US-GAAP aufzustellen.[3] Diese gesetzliche Regelung verliert jedoch Ende 2004 ihre Gültigkeit; bis zu diesem Zeitpunkt sollten die deutschen an die internationalen Rechnungslegungsvorschriften angepasst werden. Deswegen wurde auf der Grundlage des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich vom 27. April 1998 das Deutsche Rechnungslegung Standards Committee e.V. (DRSC) gegründet. Als Standardsetzungsorgan fungiert der Deutsche Standardisierungsrat (DSR). Aufgabe dieses Gremiums ist es im Einklang mit § 342 Abs. 1 Nr. 1 HGB solche Standards für die deutschen Vorschriften zur Konzern-rechnungslegung zu schaffen, die es den Firmen gestatten ihre Abschlüsse entsprechend dem HGB internationalen Standards zu erstellen. Dadurch wäre das in § 292a HGB verbriefte Wahlrecht überflüssig.[4]

Die „Rechnungslegungsstrategie der EU: Künftiges Vorgehen“ wurde am 13. Juni 2000 von der EU-Kommission bekannt gegeben.[5] Ziel dieser Strategie ist die weiter gehende Vereinheitlichung des europäischen Marktes für Finanzdienstleistungen. Entscheidend dabei ist die enthaltende Verpflichtung kapitalmarktorientierter Mutterunternehmen ihren Konzern-abschluss ab 2005 nach den International Accounting Standards (IAS) zu erstellen. Kapitalmarktorientierte Firmen sind solche, die in EU-Mitgliedsländern „den Kapitalmarkt über Eigen- oder Fremdkapitaltitel in Anspruch nehmen“.[6]

Diese gesetzliche Vorschrift betrifft rund 7.000 Konzerne in Europa. Zieht man aber in Betracht, dass hinter jedem Konzern zahlreiche Tochtergesellschaften und rechtliche Einheiten steht, liegt die Zahl der Unternehmen noch einmal wesentlich höher.[7]

3. Unterschiede zwischen kontinentaleuropäischer und angloamerikanischer Rechnungslegung

Die Grundzüge angloamerikanischer Kultur weisen eine sehr individuelle Prägung auf. Das wesentliche Element ist dabei die uneingeschränkte Meinungsfreiheit ihrer Bürger. Auf dem europäischen Kontinent steht eher der Staat beziehungsweise dessen Schutz an erster Stelle. So wird die Meinungsfreiheit unter anderem da eingeschränkt, wo sie den Rechtsstaat gefährden könnte. Daraus ergibt sich ein fundamentaler Unterschied zwischen den Rechtssystemen: Handels- und Steuer-recht sind im anglo-amerikanischen Raum strikt getrennt, in Kontinentaleuropa hingegen eng verbunden. Hier herrschen exakte gesetzliche Bestimmungen (code law), während im erstgenannten Rechungslegungskreis hingegen das so genannte case law dominiert.[8]

Ebenfalls bedeutsam ist der Unterschied in der Unternehmensfinanzierung. Auf dem europäischen Kontinent überwiegt noch immer die Finanzierung durch die Hausbank. Im Gegensatz dazu setzen vor allem Firmen in den USA größtenteils auf die Kapitalmärkte. Daher orientieren sich sowohl die IAS (International Accounting Standards), die sich stark an die angloamerikanische Rechnungslegungstradition anlehnen, als auch die US-GAAP (Generally Accepted Accounting Principles) vor allem an den Aktionärsinteressen. Die kontinentaleuropäische Rechnungslegung sieht sich traditionell eher dem Prinzip des Gläubigerschutzes verpflichtet.[9] Eine allgemeine Übersicht der Unterschiede wird in folgender Tabelle dargestellt:

[...]


[1] Kurt V. Auer: International harmonisierte Rechnungslegungsstandards aus Sicht der Aktionäre. Vergleich von EG-Richtlinien, US-GAAP und IAS. Wiesbaden 1997, S. 299

[2] Isabell Sro>

[3] Gabi Ebbers: Die deutsch Rechnungslegung im Kontext europäischer und internationaler Reformprozesse. In: krp, 45. Jahrgang (2001), S. 301

[4] Srocke, S. 79

[5] EU (2000): Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament, Rechnungslegungsstrategie der EU: Künftiges Vorgehen, KOM (2000) 359 endgültig, Brüssel, den 13.06.2000

[6] Sebastian Heintges: Best Practice bei der Umstellung auf internationale Rechnungslegung. In: Der Betrieb, Heft 12 vom 21.03.2003, S. 621

[7] Ebenda, S. 621

[8] Henner Schierenbeck: Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre. 15. Auflage,

München/Wien 2000, S. 521 (im Folgenden als: Schierenbeck)

[9] Schierenbeck, S. 521-522

Fin de l'extrait de 14 pages

Résumé des informations

Titre
Gründe für die Umstellung der Rechnungslegung
Université
Hamburg University of Ecomomy and Policy
Cours
Bilanzen I
Note
1,7
Auteur
Année
2003
Pages
14
N° de catalogue
V39883
ISBN (ebook)
9783638385459
Taille d'un fichier
573 KB
Langue
allemand
Mots clés
Gründe, Umstellung, Rechnungslegung, Bilanzen
Citation du texte
Katharina Silke (Auteur), 2003, Gründe für die Umstellung der Rechnungslegung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/39883

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