Bei einer ABS-Transaktion sind eine Vielzahl von Beteiligten teilhabend. Trotz individueller Gestaltungsmöglichkeiten von Asset Backed Securities liegt meistens dennoch eine einheitliche Struktur zu Grunde. Ohne Kreditnehmer kann eine Kreditforderung nicht verbrieft werden, so dass dieser den Ausgangspunkt aller Überlegungen darstellt. Er hat mit dem Originator (Verkäufer der Kreditforderung), meistens eine Bank, einen Darlehens- oder Leasingvertrag abgeschlossen. Beim Verkauf dieser Forderungen werden diese in einem Pool zusammengefasst, der besondere Eigenschaften aufweisen sollte: Die Forderungen sollten gleichartig sein, gegenüber vielen Schuldnern bestehen, technisch und juristisch leicht zu separieren sein und einen gut voraussagbaren Cashflow aufweisen. Aus diesem Cashflow werden später die Zins- und Tilgungsleistungen der emittierten Wertpapiere beglichen. Ein möglicher Kaufpreis der ABS ergibt sich aus dem Barwert der Forderungen. Der Originator bildet das zentrale Element einer ABS–Transaktion, da von ihm der Anstoß des Verkaufs der Kreditforderung ausgeht. Hierbei kann es sich neben Banken auch um Leasinggesellschaften, Kreditkartenorganisationen sowie Industrie-, Dienstleistungs- und Handelsunternehmen handeln. Die Forderungen sollten lediglich in dem oben beschriebenen Pool zusammenfassbar sein. Der Originator verkauft seine Kreditforderung mit bilanzbefreiender Wirkung regresslos an eine Zweckgesellschaft. Bei der Zweckgesellschaft handelt es sich um eine rechtlich selbständige Einheit, die oft nur den Mindestanforderungen Genüge trägt. Einzige Aufgabe ist es, die Forderungen des Originators zu kaufen und die Emission der Wertpapiere zu refinanzieren. Die Bonität der Zweckgesellschaft ist unwichtig, da die Bonität der Wertpapiere durch eine Rating-Gesellschaft bewertet wird. Ein Treuhänder vertritt die Interessen der Investoren, verwaltet deren Sicherheiten treuhänderisch und hat Kontrollrechte gegenüber der Zweckgesellschaft, dem Originator und dem Service-Agenten. Der letztere übernimmt administrativen Aufgaben, wie Buchhaltung, Kreditüberwachung, Mahnwesen, Verwertung der Kreditsicherheiten und Weiterleitung des Cashflows. [...]
Inhaltsverzeichnis
1 Kreditverkauf
1.1 Asset Backed Securities
1.1.1 Grundlagen
1.1.2 Struktur
1.1.3 Einsatzmöglichkeiten für Banken
1.2 Kreditderivate
1.2.1 Grundlagen
1.2.2 Struktur
1.2.3 Einsatzmöglichkeiten für Banken
1.3 Rechtliche Grundlagen
2 Das Bankgeheimnis
2.1 Definition und Rechtsnatur
2.2 Grundlage des Bankgeheimnisses
2.2.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen
2.2.2 Abgabenordnung
2.2.3 Sonstiges
2.3 Abtretungsverbot
3 Der Kreditverkauf unter Berücksichtigung des Bankgeheimnisses
3.1 Praxisbeispiel
3.2 Verstoß gegen das Bankgeheimnis
3.2.1 Urteil
3.2.2 Begründung
3.2.3 Erläuterung
3.3 Wirksamkeit des Kreditverkaufs
3.3.1 Urteile
3.3.2 Begründung
3.3.3 Erläuterung
4 Resümee
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtliche Zulässigkeit von Kreditverkäufen (insbesondere ABS-Transaktionen) unter Berücksichtigung des deutschen Bankgeheimnisses und analysiert dabei widersprüchliche Gerichtsurteile zur Wirksamkeit von Forderungsabtretungen ohne explizite Kundenzustimmung.
- Grundlagen des Kreditverkaufs (ABS und Kreditderivate)
- Rechtliche Einordnung des Bankgeheimnisses
- Analyse der Rechtsprechung zu Forderungsabtretungen
- Diskussion der Auswirkungen auf die Kreditwirtschaft
Auszug aus dem Buch
1.1.2 Struktur
Bei einer ABS-Transaktion sind eine Vielzahl von Beteiligten teilhabend. Trotz individueller Gestaltungsmöglichkeiten von Asset Backed Securities liegt meistens dennoch eine einheitliche Struktur zu Grunde. Ohne Kreditnehmer kann eine Kreditforderung nicht verbrieft werden, so dass dieser den Ausgangspunkt aller Überlegungen darstellt. Er hat mit dem Originator (Verkäufer der Kreditforderung), meistens eine Bank, einen Darlehens- oder Leasingvertrag abgeschlossen. Beim Verkauf dieser Forderungen werden diese in einem Pool zusammengefasst, der besondere Eigenschaften aufweisen sollte: Die Forderungen sollten gleichartig sein, gegenüber vielen Schuldnern bestehen, technisch und juristisch leicht zu separieren sein und einen gut voraussagbaren Cashflow aufweisen. Aus diesem Cashflow werden später die Zins- und Tilgungsleistungen der emittierten Wertpapiere beglichen. Ein möglicher Kaufpreis der ABS ergibt sich aus dem Barwert der Forderungen.
Der Originator bildet das zentrale Element einer ABS–Transaktion, da von ihm der Anstoß des Verkaufs der Kreditforderung ausgeht. Hierbei kann es sich neben Banken auch um Leasinggesellschaften, Kreditkartenorganisationen sowie Industrie-, Dienstleistungs- und Handelsunternehmen handeln. Die Forderungen sollten lediglich in dem oben beschriebenen Pool zusammenfassbar sein. Der Originator verkauft seine Kreditforderung mit bilanzbefreiender Wirkung regresslos an eine Zweckgesellschaft. Bei der Zweckgesellschaft handelt es sich um eine rechtlich selbständige Einheit, die oft nur den Mindestanforderungen Genüge trägt. Einzige Aufgabe ist es, die Forderungen des Originators zu kaufen und die Emission der Wertpapiere zu refinanzieren. Die Bonität der Zweckgesellschaft ist unwichtig, da die Bonität der Wertpapiere durch eine Rating-Gesellschaft bewertet wird. Ein Treuhänder vertritt die Interessen der Investoren, verwaltet deren Sicherheiten treuhänderisch und hat Kontrollrechte gegenüber der Zweckgesellschaft, dem Originator und dem Service-Agenten. Der letztere übernimmt administrativen Aufgaben, wie Buchhaltung, Kreditüberwachung, Mahnwesen, Verwertung der Kreditsicherheiten und Weiterleitung des Cashflows diese Aufgaben.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Kreditverkauf: Dieses Kapitel erläutert die Funktionsweise und Strukturen von Asset Backed Securities sowie Kreditderivaten als Instrumente zur Risikominimierung für Banken.
2 Das Bankgeheimnis: Hier werden die Definition, die Rechtsnatur sowie die vertraglichen und gesetzlichen Grundlagen des Bankgeheimnisses in Deutschland untersucht.
3 Der Kreditverkauf unter Berücksichtigung des Bankgeheimnisses: Das Kernkapitel analysiert anhand konkreter Urteile die rechtliche Problematik, ob Forderungsabtretungen ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden einen Verstoß gegen das Bankgeheimnis darstellen.
4 Resümee: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und fordert aufgrund der wirtschaftlichen Relevanz eine höchstrichterliche Klärung der Rechtslage durch den BGH.
Schlüsselwörter
Kreditverkauf, Bankgeheimnis, Asset Backed Securities, Kreditderivate, Forderungsabtretung, Forderungsverbriefung, BGB, Rechtsverhältnis, Risikominimierung, Nichtigkeit, Bankrecht, Schuldner, Gläubiger, Wirksamkeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob der Verkauf von Kreditforderungen (Kreditverkauf) durch Banken gegen das vertraglich vereinbarte Bankgeheimnis verstößt.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Verbriefung von Krediten mittels Asset Backed Securities, das deutsche Bankgeheimnis als Nebenpflicht aus dem Bankvertrag und die zivilrechtliche Wirksamkeit von Forderungsabtretungen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Rechtskonformität von Forderungsverkäufen zu bewerten und zu klären, ob die Weitergabe von Kundendaten bei solchen Transaktionen die Wirksamkeit der Abtretung beeinträchtigt.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Literatur- und Rechtsanalyse unter Einbeziehung relevanter Gesetzestexte, AGB-Regelungen sowie der aktuellen Rechtsprechung verschiedener Land- und Oberlandesgerichte.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt die technischen Strukturen von ABS-Transaktionen, die rechtliche Verankerung des Bankgeheimnisses und die juristische Auseinandersetzung mit widersprüchlichen Urteilen zu Abtretungsverboten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird primär durch Begriffe wie Bankgeheimnis, Forderungsabtretung, ABS, Kreditverkauf und Rechtsprechung charakterisiert.
Welche Rolle spielt die Zweckgesellschaft bei ABS-Transaktionen?
Die Zweckgesellschaft fungiert als rechtlich eigenständige Einheit, die Forderungen des Originators aufkauft und deren Refinanzierung durch die Emission von Wertpapieren ermöglicht.
Wie bewerten die Gerichte bisher die Abtretung bei Privatkrediten?
Die Rechtsprechung ist uneinheitlich; während das OLG Frankfurt eine Abtretung ohne Einwilligung teils als unwirksam einstufte, sahen das LG Koblenz und andere Gerichte darin kein generelles Abtretungsverbot.
Warum wird eine Entscheidung durch den BGH als notwendig erachtet?
Aufgrund der großen wirtschaftlichen Bedeutung der Refinanzierung über Kreditverkäufe für das deutsche Finanzsystem ist eine abschließende höchstrichterliche Klärung dringend erforderlich.
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- Nicole Brand (Author), 2005, Kreditverkauf als Verstoß gegen das Bankgeheimnis, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/40421