Kreditverkauf als Verstoß gegen das Bankgeheimnis


Trabajo Escrito, 2005

26 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Kreditverkauf
1.1 Asset Backed Securities
1.1.1 Grundlagen
1.1.2 Struktur
1.1.3 Einsatzmöglichkeiten für Banken
1.2 Kreditderivate
1.2.1 Grundlagen
1.2.2 Struktur
1.2.3 Einsatzmöglichkeiten für Banken
1.3 Rechtliche Grundlagen

2 Das Bankgeheimnis
2.1 Definition und Rechtsnatur
2.2 Grundlage des Bankgeheimnisses
2.2.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen
2.2.2 Abgabenordnung
2.2.3 Sonstiges
2.3 Abtretungsverbot

3 Der Kreditverkauf unter Berücksichtigung des Bankgeheimnisses
3.1 Praxisbeispiel
3.2 Verstoß gegen das Bankgeheimnis
3.2.1 Urteil
3.2.2 Begründung
3.2.3 Erläuterung
3.3 Wirksamkeit des Kreditverkaufs
3.3.1 Urteile
3.3.2 Begründung
3.3.3 Erläuterung

4 Resümee

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Systematisierung von Kreditderivaten

Abb. 2: Abtretung einer Forderung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Kreditverkauf

1.1 Asset Backed Securities

Seit Ende der 90er Jahre sind Asset Backed Securities (ABS) als besondere Form der Kreditverbriefung auch in Deutschland zunehmend bekannt geworden. Insbesondere für Banken ergibt sich hieraus eine weit reichende Bedeutung, wie im Folgenden beschrieben wird.[1]

1.1.1 Grundlagen

Asset Backed Securities erhielten ihren Namen, da es sich bei dieser Kreditverbriefung um durch einen Forderungspool (asset) gesicherte (backed) Wertpapiere (securities) handelt.[2]

Der Verkauf von Forderungen mit Hilfe von Asset Backed Securities verfolgt folgende Ziele:

- Der ursprüngliche Kreditgeber kann die zufließenden Mittel zur Verbesserung der eigenen Kapitalstruktur nutzen, so dass ebenfalls eine Verbesserung der Vermögensstruktur erreicht werden kann.
- Die Liquidität steht sofort zur Verfügung und es muss nicht auf eine abschließende Tilgung seitens des Kreditnehmers gewartet werden.
- Das Ausfallrisiko der ursprünglichen Forderung wird durch den sofortigen Zufluss von liquiden Mitteln reduziert; beziehungsweise für den Forderungsverkäufer ausgeschlossen.
- Aufgrund individueller Anpassungsmöglichkeiten von Asset Backed Securities lassen sich neue Investoren gewinnen.
- Zudem können Kreditinstitute ihre Grundsatz I – Belastung[3] verringern, da bestehende Kreditrisiken veräußert werden und dadurch Raum für eventuell neu zu vergebende Kredite geschaffen werden kann. Ebenfalls können Klumpenrisiken eliminiert werden.[4]

1.1.2 Struktur

Bei einer ABS-Transaktion sind eine Vielzahl von Beteiligten teilhabend. Trotz individueller Gestaltungsmöglichkeiten von Asset Backed Securities liegt meistens dennoch eine einheitliche Struktur zu Grunde.

Ohne Kreditnehmer kann eine Kreditforderung nicht verbrieft werden, so dass dieser den Ausgangspunkt aller Überlegungen darstellt. Er hat mit dem Originator (Verkäufer der Kreditforderung), meistens eine Bank, einen Darlehens- oder Leasingvertrag abgeschlossen. Beim Verkauf dieser Forderungen werden diese in einem Pool zusammengefasst, der besondere Eigenschaften aufweisen sollte: Die Forderungen sollten gleichartig sein, gegenüber vielen Schuldnern bestehen, technisch und juristisch leicht zu separieren sein und einen gut voraussagbaren Cashflow aufweisen. Aus diesem Cashflow werden später die Zins- und Tilgungsleistungen der emittierten Wertpapiere beglichen. Ein möglicher Kaufpreis der ABS ergibt sich aus dem Barwert der Forderungen.

Der Originator bildet das zentrale Element einer ABS–Transaktion, da von ihm der Anstoß des Verkaufs der Kreditforderung ausgeht. Hierbei kann es sich neben Banken auch um Leasinggesellschaften, Kreditkartenorganisationen sowie Industrie-, Dienstleistungs- und Handelsunternehmen handeln. Die Forderungen sollten lediglich in dem oben beschriebenen Pool zusammenfassbar sein. Der Originator verkauft seine Kreditforderung mit bilanzbefreiender Wirkung regresslos an eine Zweckgesellschaft. Bei der Zweckgesellschaft handelt es sich um eine rechtlich selbständige Einheit, die oft nur den Mindestanforderungen Genüge trägt. Einzige Aufgabe ist es, die Forderungen des Originators zu kaufen und die Emission der Wertpapiere zu refinanzieren. Die Bonität der Zweckgesellschaft ist unwichtig, da die Bonität der Wertpapiere durch eine Rating-Gesellschaft bewertet wird. Ein Treuhänder vertritt die Interessen der Investoren, verwaltet deren Sicherheiten treuhänderisch und hat Kontrollrechte gegenüber der Zweckgesellschaft, dem Originator und dem Service-Agenten. Der letztere übernimmt administrativen Aufgaben, wie Buchhaltung, Kreditüberwachung, Mahnwesen, Verwertung der Kreditsicherheiten und Weiterleitung des Cashflows Diese Aufgaben werden oft durch eine Bank übernommen, die gleichzeitig als Originator auftritt.

Die Emission der Asset Backed Securities richtet sich vornehmlich an institutionelle Investoren, die letztendlich das Ausfallrisiko tragen. Zum Schutz der Investoren werden oftmals miteinander kombinierbare Sicherungsmittel verwendet. Zum einen wirkt sich die Bonität des Forderungspools direkt auf die Bonität der Wertpapiere aus, so dass eine mangelnde Bonität oft durch Garantie- und Rückkaufzusagen bei Forderungsausfällen ausgeglichen wird. Zum anderen werden oft mehrere Tranchen emittiert, vorrangige und nachrangige Tranchen. Wobei letztere die Ausfallrisiken auffangen, so dass die Rendite der nachrangigen Tranche über der der vorrangigen Tranche liegen muss. Ebenso können Reservefonds gebildet werden. All diese Sicherheitsvorkehrungen beeinflussen selbstverständlich das Rating der zu emittierenden Wertpapiere.[5]

1.1.3 Einsatzmöglichkeiten für Banken

Banken spielen bei ABS–Konstruktionen eine wichtige Rolle. Sie können mannigfache Aufgaben, wie die des Originators, Service-Agenten, Garantiegebers, Treuhänders, Investors oder als Konsortialbank übernehmen. Besonders interessant sind die Verbriefung von Kreditforderungen für Banken jedoch in der Rolle des Originators. Durch den Verkauf von Forderungen ist eine Entlastung der rechtlichen Begrenzungsvorschriften[6] zu erzielen. Hierfür sind jedoch zusätzliche Bedingungen zu erfüllen, damit keinerlei Risiken bei der verkaufenden Bank bleiben:

- Die zu veräußernden Forderungen sind nach dem Zufallsprinzip auszuwählen.
- Der Forderungsübertrag muss rechtswirksam und regresslos geschehen.
- Ein nachträglicher Forderungsaustausch ist ausgeschlossen. Es können jedoch Rückkaufsvereinbarungen bis zu 10% des ursprünglichen Forderungsvolumen vereinbart werden.
- Das veräußernde Kreditinstitut darf als Originator nicht die Zweckgesellschaft finanzieren.
- Bezüglich der Emission muss ein Haftungsausschluss für das Kreditinstitut vorliegen.
- Es darf keine gesellschaftsrechtliche, kapitalmäßige oder personelle Verbindung zwischen dem Kreditinstitut und der Zweckgesellschaft bestehen. [7]

Die Bank als Originator kann den Forderungseinzug weiter ausführen, lediglich bei Insolvenz der Bank müssen die erforderlichen Daten für einen Einzug dann an Dritte weitergegeben werden.[8]

Eine im März 2003[9] ins Leben gerufene True Sale Initiative der Kreditanstalt für Wiederaufbau und verschiedener Kreditinstituten bietet eine Plattform für solche beschriebene ABS-Transaktionen.[10] Ziel ist es die Kreditversorgung deutscher Unternehmen zu fördern.

1.2 Kreditderivate

1.2.1 Grundlagen

Im Gegensatz zu dem oben beschriebenem Instrument der Forderungsverbriefung mit Hilfe von Asset Backed Securities wird bei den Kreditderivaten lediglich das Kreditrisiko handelbar gemacht, so dass der Kredit in der Bilanz des kreditgebenden Unternehmens bleibt.[11]

Kreditderivate sind demnach Instrumente, die einen Gläubiger gegen Ausfallrisiken absichern.[12]

1.2.2 Struktur

Es gibt bei den Kreditderivaten ebenfalls vielfältige Ausgestaltungsmöglichkeiten. Die folgende Abbildung gibt einen Überblick über mögliche Kreditderivate.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Systematisierung von Kreditderivaten[13]

Grundsätzlich sind bei Kreditderivaten zwei Parteien zu unterscheiden. Zum einen der Risikoverkäufer, der das zugrunde liegende Kreditrisiko, gegen Zahlung einer Prämie, an den Risikokäufer verkauft. Der Risikokäufer übernimmt das Kreditrisiko, ohne den Kredit als Basisinstrument zu übernehmen. Er ist demnach verpflichtet, die wirtschaftlichen Konsequenzen aus dem zugrunde liegenden Kredit zu tragen.[14]

Auf eine genauere Beschreibung der einzelnen Ausgestaltungen wird hier verzichtet; diese kann in der angegebenen Literatur nachvollzogen werden.

1.2.3 Einsatzmöglichkeiten für Banken

Kreditderivate lassen sich für drei Haupteinsatzgebiete sinnvoll nutzen:

Beim Aktivmanagement kann das Bonitätsrisiko der Aktivseite verringert werden. Dieses geschieht zum einen durch den Verkauf von Bonitätsrisiken und zum anderen durch anschließenden Kauf von neuen Bonitätsrisiken mit den erhaltenen liquiden Mitteln, um eine Diversifikation zu erreichen. Somit kann die Rendite–Risiko-Struktur des Kreditportfolios optimiert werden (s.a. Capital Asset Pricing Model von Harry M. Markowitz).

Beim Passivmanagement wird auf geringe Finanzierungskosten des Unternehmens Wert gelegt. Diese können durch das Verkaufen von Kreditrisiken und damit einem besseren Rating erheblich optimiert werden.

Aufgrund der Intransparenz des Marktes für Kreditderivate ist Arbitrage eine zusätzliche Einsatzmöglichkeit von Kreditinstituten durch unterschiedliche Beurteilung der Bonität der Kreditnehmer.[15] Dieser Intransparenz entgegen steht die neuste Entwicklung von Indizes, die eine Zusammenstellung von Kreditderivaten vornehmen. Vor allem zu nennen ist hierbei die DJ iTraxx–Kreditindex–Produktpalette. Sie bietet das erste diversifizierte, liquide und transparente Instrument auf dem Markt für Kreditrisiken. Beispielsweise besteht der DJ iTraxx Europe-Benchmark-Index aus 125 gleichgewichteten Credit Default Swaps (Kreditderivate mit linearer Preisfunktion), welche das Kreditrisiko des Marktes angemessen reflektiert und sich demnach als Absicherungsstrategie eignet.[16]

Die Form der Risikominimierung durch Kreditderivate wird jedoch im Folgenden nicht weiter dargestellt, da neben dem Verpflichtungsgeschäft im weiteren das Erfüllungsgeschäft in Form der Abtretung betrachtet werden soll, welches bei den Kreditderivaten so keine Berücksichtigung findet.[17]

Die Motivation zur Durchführung von ABS-Transaktionen und das Handeln mit Kreditderivaten wird auch unter dem Begriff der Non-Performing-Loans (NPL) subsummiert.

[...]


[1] Vgl. Becker, Hans Paul; Peppmeier, Arno: Bankbetriebslehre, 5. Auflage, Ludwigshafen: Friedrich Kehl Verlag GmbH, 2002 , S. 219

[2] Vgl. Becker, Hans Paul; Peppmeier, Arno: Bankbetriebslehre (Fußn. 1), S. 219

[3] Vgl. Grundsätze über die Eigenmittel und die Liquidität von Kreditinstituten, Bankrecht, 32. Auflage, München: C.H. Beck, 2004, §§ 1-37 LiquidGrds.

[4] Vgl. Becker, Hans Paul; Peppmeier, Arno: Bankbetriebslehre (Fußn. 1), S. 219f.

[5] Vgl. Becker, Hans Paul; Peppmeier, Arno: Bankbetriebslehre (Fußn. 1), S. 220ff.

[6] Vgl. Grundsätze über die Eigenmittel und die Liquidität von Kreditinstituten, Bankrecht (Fußn. 3), §§1-37 LiquidGrds.

[7] Vgl. Becker, Hans Paul; Peppmeier, Arno: Bankbetriebslehre (Fußn. 1), S. 225f.

[8] Vgl . Stiller, Dirk: Asset Backed Securities und das Bankgeheimnis, in: Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Insolvenzpraxis (ZIP), 43/2004, S. 2029

[9] Vgl. Brandt, Sven; Reimer, Richard: Richter machen Weg frei für Kreditabtretungen, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 26.01.2005, Nr. 21

[10] Vgl . Stiller, Dirk: Asset Backed Securities und das Bankgeheimnis (Fußn. 8), S. 2028

[11] Vgl. Becker, Hans Paul; Peppmeier, Arno: Bankbetriebslehre (Fußn. 1), S. 369

[12] Vgl . Lebert, Rolf: Erhebliches Marktpotenzial für Kreditderivate, in: Financial Times Deutschland, 07.08.2000

[13] Vgl. Becker, Hans Paul; Peppmeier, Arno: Bankbetriebslehre (Fußn. 1), S. 370

[14] Vgl. Becker, Hans Paul; Peppmeier, Arno: Bankbetriebslehre (Fußn. 1), S. 370

[15] Vgl. Becker, Hans Paul; Peppmeier, Arno: Bankbetriebslehre (Fußn. 1), S. 376-378

[16] Vgl. Felsenheimer, Jochen; Gisdakis, Philip; Zaiser, Michael: DJ iTraxx – Schlüsselinstrument im Kreditrisikomanagement, in: Die Bank, 05.2005, S. 61-65

[17] Vgl. Stiller, Dirk: Asset Backed Securities und das Bankgeheimnis (Fußn. 8), S. 2028

Final del extracto de 26 páginas

Detalles

Título
Kreditverkauf als Verstoß gegen das Bankgeheimnis
Universidad
Cologne University of Applied Sciences
Calificación
1,7
Autor
Año
2005
Páginas
26
No. de catálogo
V40421
ISBN (Ebook)
9783638389365
Tamaño de fichero
554 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Kreditverkauf, Verstoß, Bankgeheimnis
Citar trabajo
Nicole Brand (Autor), 2005, Kreditverkauf als Verstoß gegen das Bankgeheimnis, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/40421

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