Die Zahl der Regelinsolvenzen zeigt seit dem Jahr 2013 einen deutlichen Rückgang. Dies liegt hauptsächlich an der immer fortschreitenden Entwicklung und Vereinfachung von vorinsolvenzlichen Sanierungen seitens des Gesetzgebers. Das Hauptziel des Insolvenzverfahrens, der größtmöglichen Gläubigerbefriedigung, wird in den meisten Fällen eher durch eine Sanierung des Unternehmens erreicht, als durch eine Liquidation. Dies sieht auch seit einigen Jahren schon der Gesetzgeber und versucht die Umsetzung dessen mit Hilfe von gesetzlichen Regularien und dem Einräumen von rechtlichen Privilegierungen bei bestehenden Sanierungsvorhaben zu erleichtern. Hierzu gehörte mitunter die seit vielen Jahren bestehende Steuerfreiheit von Buchgewinnen, welche aus Sanierungsmaßnahmen wie dem Forderungsverzicht folgen können.
Die Steuerfreiheit von Sanierungserträgen hat nicht nur eine lange Geschichte im deutschen Steuersystem, sondern spielte zudem seit jeher eine tragende Rolle für Restrukturierungen und Sanierungen von Unternehmen unterschiedlichster Größe. Krisensituationen in Unternehmen sind geprägt von fehlender Liquidität des Unternehmens und meist auch der Unternehmer. Hinzu kommt meist ein angeschlagenes Vertrauensverhältnis zwischen Gläubigern und Schuldner. Die Unternehmen sind jedoch in den meisten Fällen auf Sanierungsbeiträge der Gläubiger angewiesen. Diese werden meist in Form eines Forderungsverzichtes durchgeführt. Durch einen Forderungsverzicht eines Schuldners fällt infolge des Ausbuchens der Verbindlichkeit ein Buchgewinn an, welcher grundsätzlich steuerpflichtig ist. Mit Hilfe eines BMF-Schreibens wurde nach Abschaffung der Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen Abhilfe geschaffen, indem eine allgemeingültige Verwaltungsanweisung geschaffen wurde, an welcher sich Finanzbehörden orientieren sollten. [...]
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung
2 Rechtsgeschichtlicher Hintergrund der Erhebung des Sanierungserlasses
2.1 Die Aufhebung der Steuerbefreiung des § 3 Nr. 66 EStG a.F.
2.2 BMF-Schreiben vom 27.03.2003 zur Ertragssteuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen
2.2.1 Der Begriff der Sanierung
2.2.2 Die Entstehung eines Sanierungsgewinnes
2.2.3 Sachliche Voraussetzungen für das Vorliegen eines Sanierungsgewinnes i.S.d. sogenannten Sanierungserlasses
2.2.3.1 Sanierungsbedürftigkeit
2.2.3.2 Sanierungsfähigkeit
2.2.3.3 Sanierungseignung des Schulderlasses
2.2.3.4 Sanierungsabsicht der Gläubiger
2.2.3.5 Sachliche Billigkeitsgründe
2.3 Bilanzielle Auswirkungen von Sanierungsgewinnen
2.3.1 Verzichtserklärungen von Gesellschaftern oder Drittgläubigern
2.3.2 Forderungsverzichtserklärungen gegenüber Personengesellschaften
2.3.3 Bilanzielle Betrachtung unterschiedlicher Arten von Verzichtserklärungen
2.4 Anwendung des Sanierungserlasses i.S.d. BMF-Schreibens vom 27.03.2003
2.5 Die ertragsteuerliche Behandlung von Sanierungskosten
2.6 Die analoge Anwendung auf gewerbesteuerliche Sachverhalte
3 Rechtsprechung im Hinblick auf die Anwendbarkeit des Sanierungserlasses
3.1 Auslösender Sachverhalt
3.2 Praktische Relevanz des Sanierungserlasses
3.3 Rechtliche Problematik
3.3.1 Verstößt der Sanierungserlass gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
3.3.1.1 Auffassung des Großen Senats zur Vorlagefrage
3.3.1.2 Auffassung des Großen Senats zur Festsetzung von Voraussetzungen für sachliche Billigkeitsmaßnahmen
3.3.1.3 Ergebnis der Rechtsprechung des BFH vom 28.11.2016 – GrS 1/15
3.4 Betrachtung des Unionsrechtlichen Beihilfeverbotes
3.4.1 Der Sanierungserlass unter Betrachtung des Beihilfetatbestandes
3.5 Auswirkungen des Beschlusses auf bestehende und künftige Restrukturierungen
3.5.1 Auswirkungen auf Insolvenzplanverfahren
3.6 Möglichkeiten der Sanierung mit Vermeidung einer steuerlichen Belastung
4 Gesetzgeberische Entwicklung infolge der Entscheidung des BFH vom 28.11.2016
4.1 Handlungsempfehlungen bis zur Entscheidung der Europäischen Kommission
4.2 Gesetzesentwurf gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen
4.2.1 Inhalt der wesentlichen Novellierungen und dessen Problematik
4.2.1.1 Änderungen des Einkommensteuergesetzes
4.2.1.2 Änderungen des Körperschaftsteuergesetzes
4.2.1.3 Änderungen des Gewerbesteuergesetzes
4.2.2 Vereinbarkeit der Gesetzesnovellierung mit dem unionsrechtlichen Beihilfeverbot
5 Schlussbemerkung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die steuerlichen Konsequenzen von Sanierungsgewinnen, insbesondere unter Berücksichtigung der kritischen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zum sogenannten Sanierungserlass vom 28.11.2016. Das primäre Ziel ist es, die Auswirkungen dieses BFH-Beschlusses auf die Restrukturierungspraxis zu untersuchen und die sich daraus ergebende gesetzgeberische Entwicklung zu bewerten.
- Historische Entwicklung der steuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen
- Analyse des Sanierungserlasses und seiner Voraussetzungen
- Kritische Würdigung der BFH-Rechtsprechung und unionsrechtlicher Beihilfeaspekte
- Untersuchung der Auswirkungen auf bestehende Sanierungskonzepte
- Diskussion des neuen Gesetzesentwurfs gegen schädliche Steuerpraktiken
Auszug aus dem Buch
2.2.1 Der Begriff der Sanierung
Grundsätzlich gibt es im deutschen Steuerrecht keinen gesonderten Bereich des Sanierungssteuerrechts. Der Sanierungsbegriff wird vielseitig definiert. Um den Hintergrund des Sanierungsbegriffes zu erörtern, ist aufgrund der Wortherkunft aus dem lateinischen Wort „sanare“, was mit dem deutschen Wort „Heilung“ gleichzusetzen ist, zu erkennen, dass es sich um die Gesundung oder Wiederherstellung einer Sache handelt. Eine Sanierung ist die Sicherung des Fortbestandes eines Unternehmens und das Bewahren des Unternehmens vor einem Zusammenbruch mit gleichzeitiger Wiederherstellung der Ertragsfähigkeit.
Betriebswirtschaftlich gesehen versteht man unter einer Sanierung all diejenigen Maßnahmen, welche geeignet sind, vorübergehende oder dauerhafte Probleme eines Unternehmens, welche sich negativ auf die Geschäftstätigkeit mit dem Ziel der Existenzerhaltung auswirken, zu beseitigen. Hierzu zählen jedoch keine Maßnahmen rein finanzwirtschaftlicher Natur, da es hierbei an Nachhaltigkeit mangelt. Diese müssen durch Reorganisation des Geschäftsbetriebes, der Führungsorientierung und der leistungs- und sozialwirtschaftlichen Faktoren unterstützt und gesichert werden. Sobald dies im Rahmen einer Krisensituation erfolgt, gilt es als Sanierungshandlung.
Außerhalb dieser insolvenzrechtlich- oder betriebswirtschaftlich geprägten Definitionen, wird ertragssteuerlich unter einer Sanierung laut BFH das Bewahren eines Unternehmensträgers vor dem finanziellen Zusammenbruch und die Wiederherstellung der Ertragsfähigkeit verstanden.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einführung: Die Einleitung beleuchtet den Rückgang von Insolvenzen durch moderne Sanierungsansätze und die historische Rolle steuerlicher Erleichterungen für Sanierungsgewinne.
2 Rechtsgeschichtlicher Hintergrund der Erhebung des Sanierungserlasses: Dieses Kapitel erläutert die Entwicklung der Steuerbefreiung für Sanierungsgewinne, die Entstehung des Sanierungserlasses und dessen spezifische sachliche Voraussetzungen.
3 Rechtsprechung im Hinblick auf die Anwendbarkeit des Sanierungserlasses: Hier wird der kritische BFH-Beschluss von 2016 analysiert, der die Rechtmäßigkeit des Sanierungserlasses in Frage stellt, sowie dessen Vereinbarkeit mit Unionsrecht beleuchtet.
4 Gesetzgeberische Entwicklung infolge der Entscheidung des BFH vom 28.11.2016: Dieses Kapitel beschreibt die Reaktion des Gesetzgebers durch neue Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen und bewertet deren Konformität mit EU-Beihilfevorgaben.
5 Schlussbemerkung: Der Autor fasst die Ergebnisse zusammen und betont die Notwendigkeit rechtssicherer gesetzlicher Manifestationen für eine verlässliche Sanierungspraxis.
Schlüsselwörter
Sanierungserlass, Sanierungsgewinn, BFH-Rechtsprechung, Steuerbefreiung, Beihilferecht, Insolvenzordnung, Restrukturierung, Sanierungsfähigkeit, Sanierungsbedürftigkeit, Billigkeitsmaßnahmen, Steuerrecht, Gesetzgebung, Forderungsverzicht, Sanierungskosten, Unternehmenskrisen
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die steuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen und wie sich die Rechtsprechung des BFH zu diesem Thema auf die Restrukturierung von Unternehmen ausgewirkt hat.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder umfassen die Geschichte der steuerlichen Sanierungsförderung, die Anforderungen an Sanierungskonzepte und die unionsrechtliche Problematik durch das Beihilfeverbot.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Unsicherheit für Unternehmen bei Sanierungen zu analysieren, die durch das Infragestellen des Sanierungserlasses entstanden ist, und die gesetzgeberischen Neuregelungen zu evaluieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer chronologischen Analyse der steuerrechtlichen Entwicklung sowie einer juristischen Untersuchung der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Voraussetzungen für Sanierungsgewinne, die Bilanzierung bei Forderungsverzichten und die Auseinandersetzung mit der unionsrechtlichen Vereinbarkeit von Steuerbefreiungen.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Sanierungserlass, Steuerbefreiung, Sanierungsgewinn, Rechtssicherheit und Unionsrecht.
Wie bewertet der Autor die Rolle des BFH?
Der Autor sieht in der Entscheidung des BFH einen notwendigen Anstoß für den Gesetzgeber, endlich für die lange geforderte gesetzliche Manifestation der Steuerfreiheit zu sorgen, um Rechtsunsicherheit zu beenden.
Warum ist das unionsrechtliche Beihilfeverbot so relevant für das Thema?
Da Steuerbefreiungen für Sanierungsgewinne als staatliche Beihilfe eingestuft werden könnten, besteht die Gefahr eines Verstoßes gegen EU-Recht, was die praktische Umsetzung steuerlicher Erleichterungen erschwert.
- Quote paper
- Pierre Michaels (Author), 2018, Konsequenzen des Sanierungserlasses. Eine kritische Analyse im Hinblick auf die Bundesfinanzhof (BFH) Entscheidung vom 28.11.2016, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/411970