Seit dem 1.1.2017 ist ein neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Australien (DBA) anzuwenden. Das neue DBA wurde weitestgehend an das aktuelle Musterabkommen (MA) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) angepasst. Darüber hinaus wurden bereits Ergebnisse des Base Erosion and Profit Shifting-Projekts (BEPS) zur Bekämpfung der Steuerverkürzung und Gewinnverlagerung berücksichtigt. Noch bevor die BEPS Maßnahmen in das OECD-MA oder einem multilateralen Übereinkommen eingearbeitet wurden, wurden in dem neuen DBA die Empfehlungen der BEPS Maßnahmen implementiert. Daher wurde ebenfalls die BEPS Maßnahme 7, welche die Verhinderung der künstlichen Vermeidung einer Betriebsstätte betrifft, umgesetzt. Die BEPS Maßnahme 7 zielt insbesondere darauf ab, den in Art. 5 des DBA definierten Betriebsstättenbegriff weiter zu fassen, sodass die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Betriebsstätte eher erfüllt sind. Dadurch kann nach dem neuen DBA eine Betriebsstätte vorliegen, welche nach dem alten DBA nicht bestanden hat. Da das DBA als erstes Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen wurde, in dem der Betriebsstättenbegriff nach der BEPS Maßnahme 7 aufgenommen wurde, bestehen Zweifelsfragen bzgl. der Auslegung und Anwendungsmöglichkeiten dieser Vorschrift. Zweifelhaft ist, ob die Umsetzung der BEPS Maßnahme 7 zu dem gewünschten Ziel führt und welche Probleme in der Praxis damit einhergehen.
Steht fest, dass eine Betriebsstätte vorliegt, ist zu bestimmen, wie die Betriebsstättengewinne auf die Betriebsstätte und das Stammhaus aufzuteilen sind. Es wurde in 2014 eine Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) und 2016 ein BMF-Schreiben erlassen. Durch die Erweiterung des Betriebsstättenbegriffs führen bestimmte Aktivitäten zu einer Betriebsstätte, die es zuvor von der Art nicht gegeben hat. Darunter fallen insbesondere die Betriebsstätten abhängiger Agenten und zukünftig nicht mehr befreite Hilfstätigkeiten bzw. Tätigkeiten vorbereitender Art. Es ist fraglich, wie bei diesen neu entstehenden Betriebsstätten nach BEPS eine Gewinnzurechnung vorzunehmen ist. Zudem ist zu prüfen, ob die entsprechenden Vorschriften für die Gewinnaufteilung auf diese Betriebsstätten anzuwenden bzw. wie diese auszulegen sind und ob es durch diese Neuerungen zu Nachteilen für den Steuerpflichtigen kommen kann. In dieser Arbeit werden diese Zweifelsfragen und Problemstellungen genauer betrachtet.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Problemstellung
- 2 Grundlagen
- 2.1 Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) Maßnahme 7
- 2.2 Entstehung von Doppelbesteuerung bei Betriebsstätten im Ausland
- 3 Betriebsstätten nach Art. 5 DBA
- 3.1 Geschäftseinrichtung
- 3.2 Bau- und Montagetätigkeiten und in diesem Zusammenhang stehende Tätigkeiten
- 3.2.1 Bau- und Montagetätigkeiten
- 3.2.2 Aufsichts- und Beratungstätigkeiten als Bauausführung
- 3.2.3 Erforschung und Ausbeutung natürlicher Ressourcen
- 3.2.4 Einsatz wesentlicher Ausrüstung
- 3.2.5 Vertreterbetriebsstätte
- 3.3 Hilfstätigkeiten und Tätigkeiten vorbereitender Art
- 3.3.1 Negativkatalog
- 3.3.2 Antifragmentierungsregelung
- 3.4 Hinzurechnung von Tätigkeiten verbundener Unternehmen
- 3.4.1 Abhängige Vertreter
- 3.4.2 Unabhängige Vertreter
- 3.4.3 Anti-Organ-Klausel
- 3.5 Problematiken aufgrund der Änderungen des Art. 5 DBA und Analyse der Zielsetzung der OECD
- 3.5.1 Problematiken aufgrund der Änderungen des Art. 5 DBA
- 3.5.1.1 Hinzurechnung von Tätigkeiten verbundener Unternehmen
- 3.5.1.2 Hilfstätigkeiten und Tätigkeiten vorbereitender Art
- 3.5.1.3 Antifragmentierungsregelung
- 3.5.1.4 Abhängige Vertreter
- 3.5.1.5 Beschränkungen der Abkommensvergünstigungen
- 3.5.1.6 Inkrafttreten der Regelungen
- 3.5.2 Analyse der Zielsetzung der OECD für die Betriebsstättendefinition
- 3.5.2.1 Erweiterung der Betriebsstättendefinition
- 3.5.2.2 Gestaltungsmöglichkeiten
- 3.5.1 Problematiken aufgrund der Änderungen des Art. 5 DBA
- 4 Weiterführende Überlegungen bzgl. der Zurechnung der Betriebsstättengewinne
- 4.1 Gewinnzurechnung nach internationalen und nationalen Vorschriften
- 4.1.1 Gewinnzurechnung nach Art. 7 DBA
- 4.1.2 Gewinnermittlung nach nationalem Steuerrecht
- 4.2 Auswirkungen der Änderungen bei den Gewinnzurechnungen in Bezug auf die Erweiterung des Betriebsstättenbegriffs
- 4.2.1 Hilfstätigkeiten und Tätigkeiten vorbereitender Art
- 4.2.2 Abhängige Vertreter
- 4.1 Gewinnzurechnung nach internationalen und nationalen Vorschriften
- 5 Schlussbetrachtung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Masterarbeit analysiert die Definition von Betriebsstätten nach Artikel 5 des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Australien, insbesondere im Kontext der BEPS-Maßnahme 7. Ziel ist es, die Auswirkungen der OECD-Empfehlungen auf die Praxis der Betriebsstättenbesteuerung zu untersuchen und mögliche Problematiken aufzuzeigen.
- Definition von Betriebsstätten nach Art. 5 DBA Australien
- Auswirkungen der BEPS-Maßnahme 7 auf die Betriebsstättendefinition
- Problematiken bei der Anwendung der geänderten Definition
- Gewinnzurechnung bei Betriebsstätten
- Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Doppelbesteuerung
Zusammenfassung der Kapitel
1 Problemstellung: Die Arbeit leitet die Thematik ein und beschreibt die Relevanz der Betriebsstättenbesteuerung im internationalen Steuerrecht, insbesondere vor dem Hintergrund der BEPS-Initiative. Es wird die Notwendigkeit einer präzisen Definition von Betriebsstätten und die damit verbundenen Herausforderungen hervorgehoben. Der Fokus liegt auf den Schwierigkeiten, die sich aus der zunehmenden Internationalisierung von Unternehmen und der Komplexität der Rechtslage ergeben.
2 Grundlagen: Dieses Kapitel erläutert die zentralen Grundlagen des internationalen Steuerrechts, insbesondere den Begriff der Doppelbesteuerung und die Entstehung von Doppelbesteuerungsfällen im Kontext von ausländischen Betriebsstätten. Es wird auf die BEPS-Maßnahme 7 eingegangen und deren Bedeutung für die Präzisierung der Betriebsstättendefinition erläutert. Es dient als Basis für das Verständnis der nachfolgenden Analysen.
3 Betriebsstätten nach Art. 5 DBA: Dieser Abschnitt analysiert detailliert die Definition von Betriebsstätten gemäß Artikel 5 des DBA zwischen Deutschland und Australien. Dabei werden verschiedene Aspekte wie Geschäftseinrichtung, Bau- und Montagetätigkeiten, Hilfstätigkeiten, Vertreterbetriebsstätten und die Hinzurechnung von Tätigkeiten verbundener Unternehmen umfassend betrachtet. Es wird die Auslegung der einzelnen Tatbestände im Detail untersucht und anhand von Beispielen verdeutlicht.
4 Weiterführende Überlegungen bzgl. der Zurechnung der Betriebsstättengewinne: In diesem Kapitel werden die Regelungen zur Gewinnzurechnung nach dem DBA und nach nationalem Recht verglichen und die Auswirkungen der Erweiterung des Betriebsstättenbegriffs auf die Gewinnzurechnung untersucht. Es werden die verschiedenen Methoden der Gewinnzurechnung beleuchtet und deren Anwendung in der Praxis diskutiert. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den praktischen Konsequenzen der geänderten Definition.
Schlüsselwörter
Betriebsstätte, Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), Australien, BEPS, OECD, Gewinnzurechnung, internationale Steuerrecht, Art. 5 DBA, Art. 7 DBA, Hilfstätigkeiten, verbundene Unternehmen, Antifragmentierungsregelung, Gestaltungsmöglichkeiten, Doppelbesteuerung.
Häufig gestellte Fragen zur Masterarbeit: Betriebsstättenbesteuerung nach dem DBA Australien
Was ist der Gegenstand der Masterarbeit?
Die Masterarbeit analysiert die Definition von Betriebsstätten nach Artikel 5 des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Australien, insbesondere im Kontext der BEPS-Maßnahme 7. Sie untersucht die Auswirkungen der OECD-Empfehlungen auf die Praxis der Betriebsstättenbesteuerung und zeigt mögliche Problematiken auf.
Welche Themen werden in der Arbeit behandelt?
Die Arbeit behandelt die Definition von Betriebsstätten nach Art. 5 DBA Australien, die Auswirkungen der BEPS-Maßnahme 7 auf diese Definition, Problematiken bei der Anwendung der geänderten Definition, die Gewinnzurechnung bei Betriebsstätten und Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Doppelbesteuerung. Sie betrachtet detailliert Aspekte wie Geschäftseinrichtung, Bau- und Montagetätigkeiten, Hilfstätigkeiten, Vertreterbetriebsstätten und die Hinzurechnung von Tätigkeiten verbundener Unternehmen.
Welche Kapitel umfasst die Arbeit und worum geht es in jedem Kapitel?
Die Arbeit gliedert sich in fünf Kapitel: Kapitel 1 (Problemstellung) führt in die Thematik ein und beschreibt die Relevanz der Betriebsstättenbesteuerung. Kapitel 2 (Grundlagen) erläutert die zentralen Grundlagen des internationalen Steuerrechts, insbesondere BEPS-Maßnahme 7. Kapitel 3 (Betriebsstätten nach Art. 5 DBA) analysiert detailliert die Definition von Betriebsstätten gemäß Artikel 5 des DBA. Kapitel 4 (Weiterführende Überlegungen bzgl. der Zurechnung der Betriebsstättengewinne) vergleicht die Gewinnzurechnung nach DBA und nationalem Recht. Kapitel 5 (Schlussbetrachtung) fasst die Ergebnisse zusammen.
Wie wird die Gewinnzurechnung behandelt?
Die Arbeit vergleicht die Regelungen zur Gewinnzurechnung nach dem DBA und nach nationalem Recht. Sie untersucht die Auswirkungen der Erweiterung des Betriebsstättenbegriffs auf die Gewinnzurechnung und beleuchtet verschiedene Methoden der Gewinnzurechnung sowie deren praktische Anwendung. Der Schwerpunkt liegt auf den praktischen Konsequenzen der geänderten Definition.
Welche Rolle spielt die BEPS-Maßnahme 7?
Die BEPS-Maßnahme 7 spielt eine zentrale Rolle, da sie die Präzisierung der Betriebsstättendefinition zum Ziel hat und somit die Grundlage für die Analyse der Auswirkungen auf die Praxis der Betriebsstättenbesteuerung bildet. Die Arbeit untersucht, wie die OECD-Empfehlungen im Kontext dieser Maßnahme die Definition und Anwendung von Betriebsstätten beeinflussen.
Welche Problematiken werden im Zusammenhang mit der geänderten Betriebsstättendefinition aufgezeigt?
Die Arbeit identifiziert verschiedene Problematiken, die sich aus der geänderten Definition von Betriebsstätten ergeben, beispielsweise im Hinblick auf Hilfstätigkeiten, Tätigkeiten verbundener Unternehmen, die Antifragmentierungsregelung und abhängige Vertreter. Sie beleuchtet die Herausforderungen bei der Anwendung der neuen Regelungen in der Praxis.
Welche Schlüsselwörter sind relevant für die Arbeit?
Schlüsselwörter sind: Betriebsstätte, Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), Australien, BEPS, OECD, Gewinnzurechnung, internationales Steuerrecht, Art. 5 DBA, Art. 7 DBA, Hilfstätigkeiten, verbundene Unternehmen, Antifragmentierungsregelung, Gestaltungsmöglichkeiten, Doppelbesteuerung.
Für wen ist diese Arbeit relevant?
Diese Arbeit ist relevant für Wissenschaftler, Steuerberater, Unternehmen mit internationalen Geschäftsbeziehungen und alle, die sich mit der Thematik der internationalen Steuergesetzgebung und insbesondere der Betriebsstättenbesteuerung auseinandersetzen.
- Citation du texte
- Monja Wiebach (Auteur), 2017, Die Betriebsstätte nach Art. 5 DBA-Australien. Eine Analyse unter Berücksichtigung der BEPS Maßnahme 7, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/411994