Wem gehört der Shareholder Value?

Eine perspektivengetriebene ökonomische Analyse empirischer Forschungsergebnisse


Dossier / Travail de Séminaire, 2017

29 Pages


Extrait


Inhalts

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung

2. Begriffliche und theoretische Grundlagen
2.1 Kurzcharakteristika des Shareholder-Value-Managements
2.2 Kurzcharakteristika des Stakeholder-Value-Managements
2.3 Rechtliche Rahmenbedingungen

3. Analyse der Fragestellung
3.1 Perspektiven und Kriterien für eine Beurteilung
3.2 Analyse aus der Perspektive des privaten Großaktionärs
3.3 Analyse aus der Perspektive des Betriebsratsvorsitzenden
3.4 Analyse aus der Perspektive des Finanzvorstands (CFO)
3.5 Analyse aus der Perspektive des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie
3.6 Analyse konfligierender und harmonischer Beziehungen zwischen den gewählten Perspektiven

4. Fazit

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Berechnung Unternehmenswert

Abbildung 2: Berechnung Fremdkapital

Abbildung 3: Berechnung Unternehmenswert

Abbildung 4: Berechnung des Shareholder Value

Abbildung 5: Die Stakeholder eines Unternehmens

1. Einleitung

1.1 Problemstellung

Nachdem Rappaport 1986 in seinem Buch „Creating Shareholder Value“[1] erstmals den Shareholder-Value-Ansatz als Konzeption der strategischen Unternehmensführung publizierte[2] und hierbei die (Unternehmens-) Wertsteigerung als maßgebliche Aufgabe des Managements beschrieb,[3] greift er diesen Ansatz in seinem 1999 erschienenen Buch „Shareholder Value: ein Handbuch für Manager und Investoren“ erneut auf und postuliert diesen als den in den nächsten zehn Jahren global anerkannten Standard zur Messung des Geschäftserfolgs.[4] Auch in aktueller wissenschaftlicher Literatur stößt man auf Meinungen, die Rappaports Ausblick beipflichten. Bottenberg, Tuschke und Flickinger beispielsweise stellen fest: „In practice, shareholder models have dominated for many years as a point of references for adapting governance systems geared toward higher competitiveness.“[5] Diesem auf die Anteilseigner eines Unternehmens ausgerichteten Managementansatz steht die Idee gegenüber, dass ein Unternehmen mit einer Vielzahl von Anspruchsgruppen in Interaktion steht und das Auseinandersetzen mit deren Anforderungen ein wichtiger Erfolgs- und Wettbewerbsfaktor ist.[6] Clarkson geht sogar soweit, dass er behauptet: „Failure to retain the participation for a primary stakeholder group will result in the failure of that corporate system.”[7] Unter Berücksichtigung dieser beiden im Widerspruch stehenden Ansätze der strategischen Unternehmensführung ist es das Ziel dieser Ausarbeitung, einige der mit einem Unternehmen in Verbindung stehenden Interessengruppen und ihre Ansprüche genauer zu beschreiben, um anschließend deren jeweilige Beziehung zueinander zu analysieren.

1.2 Gang der Untersuchung

Um die soeben angesprochene Analyse durchführen zu können, soll wie folgt vorgegangen werden: Zunächst werden die theoretischen Grundlagen für die Erarbeitung der Thematik gelegt. Hierbei werden die Charakteristika des Shareholder-Value- und Stakeholder-Value-Managements herausgearbeitet, um dem Leser ein klares Verständnis für die in dieser Arbeit verwendete Terminologie zu vermitteln. Nachfolgend wird der theoretische Unterbau dieser Ausarbeitung durch die Beschreibung der rechtlichen Rahmenbedingungen komplettiert.

Im darauffolgenden Kapitel ist es das übergeordnete Ziel, eine perspektivengetriebene Analyse der im Titel dieser Arbeit enthaltenen Fragestellung „Wem gehört der Shareholder Value?“ durchzuführen. Hierfür werden zunächst mit dem Unternehmen in Verbindung stehende Interessengruppen anhand definierter Kriterien voneinander abgegrenzt, um anschließend deren typisierte Sichtweise herauszuarbeiten. Im letzten maßgeblichen Teil sollen dann die Perspektiven der gewählten Anspruchsgruppen hinsichtlich ihres metaphorischen Anteils am Shareholder Value miteinander verglichen werden.

Abschließend werden in der Schlussbetrachtung die eingangs skizzierten Gedankengänge nochmals aufgegriffen, maßgebliche Erkenntnisse zusammengefasst sowie ein kurzer Ausblick gegeben.

2. Begriffliche und theoretische Grundlagen

2.1 Kurzcharakteristika des Shareholder-Value-Managements

Der Shareholder Value in seiner originären Form, geht wie eingangs erwähnt, auf den US-amerikanischen Wirtschaftswissenschaftler Alfred Rappaport zurück. Dieser definiert den Shareholder Value als den Wertanteil des Eigenkapitals am Unternehmenswert. Nach seiner Auffassung stellt der gesamte ökonomische Wert eines Gebildes (der Unternehmenswert) die Summe aus dessen Eigen- und Fremdkapital dar (vgl. nachfolgende Abbildung).[8]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Berechnung Unternehmenswert[9]

Um den Shareholder Value bestimmen zu können, benötigt man folglich den Unternehmenswert und den Wert für das Fremdkapital. Diese definiert Rappaport wie in Abbildung 2 und 3 beschrieben.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Berechnung Fremdkapital[10]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Berechnung Unternehmenswert[11]

Aus der Umformung der obigen Gleichungen erhält man die nach Rappaport geltende Formel zur Berechnung des Shareholder Value (siehe Abbildung 4).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Berechnung des Shareholder Value[12]

Die rein quantitative Berechnung des Shareholder Value als Kennzahl dient allerdings nur als Grundlage für ein daraus resultierendes Managementparadigma, dem Shareholder-Value-Ansatz,[13] der die Anteilseigner eines Unternehmens in den Mittelpunkt der ökonomischen Entscheidungsfindung stellt. Es wird zugrunde gelegt, dass eine zukünftige bzw. die Aufrechterhaltung einer bestehenden Investition in das Eigenkapital eines Unternehmens lediglich von der Nutzenhaftigkeit dieser abhängig gemacht wird.[14] Der genannte Nutzen kann dem Anteilseigner über mögliche Kursgewinne oder Gewinnausschüttungen, z.B. in Form von Dividendenausschüttungen zufließen. Folglich rückt hierdurch die Maximierung des langfristigen Unternehmenswerts in das Zentrum jeglicher wirtschaftlicher Entscheidungen, die das Management zu treffen hat.[15] Diese Priorisierung der Anteilseignerinteressen fußt auf der Hypothese, dass allen Interessengruppen, außer den Shareholdern, die Möglichkeit obliegt, ihre zuvor vertraglich festgehaltenen Ansprüche gegen das Unternehmen im Rahmen von Rechtsregeln durchzusetzen. Erst nach Befriedigung aller vertraglichen Verpflichtungen kommt der (ungewisse) finanzielle Überschuss aus der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft und somit den Anteilseignern zu, die dementsprechend als Restbetragsbeteiligte partizipieren.[16]

Im Zusammenhang mit der im Titel dieser Ausarbeitung implizierten Verteilungsfrage „Wem gehört der Shareholder Value?“ wird dieser angesprochene Anteil in dieser Arbeit demnach in doppelter Hinsicht verstanden. Zum einen symbolisiert ein metaphorischer Anteil am Shareholder Value in Bezug auf den Managementansatz eine Interessensberücksichtigung in der Entscheidungsfindung des Managements. Zum anderen kann eine Beteiligung am Shareholder Value auch als eine rein quantitative, finanzielle Teilhabe am Unternehmenserfolg gesehen werden, die den Zielgruppen auf entsprechender Ebene zufließt.

2.2 Kurzcharakteristika des Stakeholder-Value-Managements

Um die letzten Gedankengänge des vorangegangenen Kapitels fortzuführen, scheint es sinnvoll, bei der Frage nach der gerechten Verteilung des Shareholder Value das Konzept des Stakeholder-Value-Ansatzes zu berücksichtigen. Letzterer setzt sich explizit mit der vom Shareholder-Value-Ansatz umgangenen Aggregation von Interessen unterschiedlicher Anspruchsgruppen auseinander.[17] Der dem oben genannten Ansatz zugrundeliegende Begriff „Stakeholder“ wurde erstmals vom Standford Research Institute (SRI) im Jahr 1963 verwendet. Damalige Intention war es zu verdeutlichen, dass „stockholder“, also Aktionäre/ Eigentümer, nicht die einzige Anspruchsgruppe seien, denen gegenüber das Management Verantwortung zeigen muss.[18] Der Grundgedanke vom dem Stakeholder-Ansatz ist, dass Unternehmen nicht für sich alleine agieren, sondern stattdessen mit einer Vielzahl von Anspruchsgruppen interagieren und somit mit den unterschiedlichsten Anforderungen konfrontiert werden.[19] Grundlegend bezieht sich der Stakeholder-Ansatz auf die Koalitionstheorie, die besagt, dass ein Unternehmen eine Koalition aller an ihr partizipierenden Personen bzw. Personengruppen darstellt. Diese erbringen Leistungen für das Unternehmen, um zur Erreichung der Ziele beizutragen. Andererseits erwarten sie im Gegenzug einen Beitrag zur Erreichung ihrer eigenen Ziele und stellen so wiederum Ansprüche an das Unternehmen. Aus diesem Grund können die genannten Personen respektive Personengruppen auch als Anspruchsgruppen bezeichnet werden.[20] Im Gegensatz zum Shareholder-Value-Ansatz, bei dem die Investoren eine quantifizierbare, möglichst hohe Rendite für ihre Investition erzielen möchten, kann beim Stakeholder-Value-Ansatz nicht auf eine derartig eindeutig zu quantifizierende Zielgröße zurückgegriffen werden. Aufgrund der Tatsache, dass die einzelnen Anspruchsgruppen individuelle Ziele verfolgen und daraus Ansprüche ableiten, ist stattdessen eher von einem Zielpluralismus auszugehen.[21] Bei Durchsicht der Literatur wird deutlich, dass aktuell keine einheitliche Definition des Begriffs und der Quantifizierung des „Stakeholder Value“ existiert. Es werden mehrere Ansätze publiziert, die versuchen, den Nutzen der einzelnen Anspruchsgruppen anhand quantifizierbarer Einheiten zu messen. Ein möglicher Ansatz ist, dass das Unternehmen Anspruchsrechte an seine verschiedenen Stakeholder „verkauft“ und diese daraufhin eine Gegenleistung in Form eines Leistungsbeitrags erbringen. Somit kann dieser Leistungsbeitrag als Preis für das Anspruchsrecht verstanden werden und wird der Höhe nach immer dem Nutzen, den der Stakeholder aus der Beziehung zum Unternehmen ziehen kann, entsprechen.[22] Demnach kann der quantitative Wert des Unternehmens aus Sicht der Stakeholder, also der Stakeholder-Value, als die Summe dieser „Preise“ verstanden werden. Grundsätzlich jedoch kann die Grundintention des Stakeholder-Value-Managements in der Nutzenoptimierung aller Anspruchsgruppen verstanden werden.[23]

Wie den bisherigen Ausführungen dieses Kapitels entnommen werden kann, ist bei der Verteilungsfrage „Wem gehört der Shareholder Value?“ eigentlich eher auf das Verhältnis zwischen dem erbrachten Leistungsbeitrag und dem im Gegenzug dazu erhaltenen Nutzen, der jeder Anspruchsgruppe auf unterschiedliche Weise zufließen kann, abzuzielen. Grund hierfür ist, dass es rein definitorisch ausgeschlossen ist, als Nicht-Shareholder einen Anspruch auf einen Anteil des Eigenkapitals und eine Partizipation am Wachstum desselbigen eines Unternehmens zu haben. Im Gegensatz dazu steht jedem Stakeholder durch den Kontakt bzw. die Zusammenarbeit mit dem Unternehmen ein gewisser Nutzen zu, auf den in einer Verteilungsdiskussion abgezielt werden kann. Auch wenn in der Literatur teilweise zwischen den Begriffen Interessen- und Anspruchsgruppen sowie Stakeholder unterschieden wird, werden diese in dieser Ausarbeitung synonym verwendet.

2.3 Rechtliche Rahmenbedingungen

Für eine im nachfolgenden Teil der Ausarbeitung stattfindende perspektivengetriebene Analyse der im Titel implizierten Fragestellung soll nun ein rechtlicher Rahmen abgesteckt werden. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Gültigkeit aller grundlegenden Gesetze bspw. GG, BGB und StGB als gegeben angenommen wird. Es werden lediglich explizit auf diese Thematik zutreffende Vorschriften näher deklariert. In diesem Zusammenhang ist es unerlässlich, auf den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) hinzuweisen. Der DCGK ist eine Zusammenstellung wesentlicher gesetzlicher Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Unternehmen und enthält zusätzlich national und international anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Ziel ist es, das Vertrauen von Anlegern, Kunden, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit zu fördern.[24] Der Kodex besitzt durch die in §161 AktG niedergeschriebene Entsprechungserklärung eine gesetzliche Grundlage und bezieht sich im Wesentlichen auf Regelungen aus dem Aktiengesetz.[25] Für den diese Ausarbeitung betreffenden Anwendungsbereich sind vor allem die Kapitel 2 „Aktionäre und Hauptversammlung“, 4 „Vorstand“ und 7 „Rechnungslegung und Abschlussprüfung“ relevant. Diese beinhalten alle wichtigen Vorschriften zu den Themen Stimmrechte, Gewinnverwendung, Vergütung des Vorstands, Interessenskonflikte sowie Unterrichtung der Anteilseigner und Dritte, die für die nachfolgende Analyse von besonderer Bedeutung sind. Neben dem DCGK ist ausdrücklich auf das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hinzuweisen. Im Regelungsbereich dieses Gesetzes befinden sich Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer bzw. ihres Repräsentanten, dem Betriebsrat, an Entscheidungen der Betriebs- und Unternehmensleitung.[26] Abschließend soll nochmals auf das aktuell geltende Steuerrecht verwiesen werden. Hier wird vor allem auf den Geltungsbereich und die Regelungen des KStG, des GewStG, des UStG und des EStG hingewiesen.

3. Analyse der Fragestellung

3.1 Perspektiven und Kriterien für eine Beurteilung

Kern dieser Ausarbeitung ist eine perspektivengetriebene ökonomische Analyse der Fragestellung „Wem gehört der Shareholder Value?“. Um diese abschließend in Punkt 3.6 durchführen zu können, werden nun vorab die relevanten Perspektiven bzw. Anspruchsgruppen genau benannt und voneinander abgegrenzt. Grundsätzlich ständen für eine derartige Analyse eine Vielzahl an möglichen Stakeholdern zur Auswahl, nämlich sämtliche Anspruchs- und Interessengruppen, die mit einem Unternehmen in einer Austauschbeziehung stehen. Eine Übersicht, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, kann Abbildung 5 entnommen werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5: Die Stakeholder eines Unternehmens[27]

Für die weitere Bearbeitung der o.g. Fragestellung wurden die Perspektiven eines privaten Großaktionärs, eines Finanzvorstands (CFO), eines Betriebsratsvorsitzenden und des Bundesministers für Wirtschaft ausgewählt, da sie in sich weitgehend homogene Gruppen bilden, bezüglich ihrer Aufgaben, Funktionen, Interessen und Ziele allerdings große Heterogenität aufweisen. Diese sollen sich in einer Austauschbeziehung mit einer börsengelisteten Aktiengesellschaft befinden. Als Vergleichskriterien werden das finanzielle Risiko, die Abhängigkeit vom Unternehmen, der betriebene Aufwand sowie das eingebrachte Know-how herangezogen, weil dies vergleichbare Aspekte und Größen sind, welche alle Perspektiven in gewisser Weise betreffen, woraus ein möglicher Anspruch auf den Shareholder Value abgeleitet werden kann.

[...]


[1] Vgl. Rappaport (1986), o.S.

[2] Vgl. Poeschl (2013), S. 79.

[3] Vgl. Rappaport (1999), S. 1.

[4] Vgl. Rappaport (1999), S. 1.

[5] Bottenberg, Tuschke, Flickinger (2017), S. 165.

[6] Vgl. Hutter (2012), S. 91.

[7] Clarkson (1995), S. 107. (Unter „primary stakeholder group“ versteht Clarkson: A primary stakeholder group is one without whose continuing participation the corporation cannot survive as a going concern.).

[8] Vgl. Rappaport (1999), S. 39.

[9] Eigene Darstellung nach Rappaport (1999), S. 39.

[10] Eigene Darstellung nach Rappaport (1999), S. 39.

[11] Eigene Darstellung nach Rappaport (1999), S. 39.

[12] Eigene Darstellung nach Rappaport (1999), S. 39.

[13] Vgl. Brink (2005), S. 69.

[14] Vgl. Poeschl (2013), S. 79.

[15] Vgl. Weichsler (2009), S. 30; vgl. Poeschl (2013), S. 79.

[16] Vgl. Kuhner (2004), S. 259.

[17] Vgl. Kuhner (2014), S. 258.

[18] Vgl. Freemann (2010), S. 31.

[19] Vgl. Hutter (2012), S. 91.

[20] Vgl. Eberhardt (1998), S. 34 f.

[21] Vgl. Eberhardt (1998), S. 147.

[22] Vgl. Eberhardt (1998), S. 163.

[23] Vgl. Poeschl (2013), S. 165.

[24] Vgl. Regierungskommission (2017a), S. 1.

[25] Vgl. Regierungskommission (2017b), o.S.

[26] Vgl. Richardi (2016), Rn. 1.

[27] Eigene Darstellung nach: Freeman (2010), S. 25; Freeman (2010), S. 55.

Fin de l'extrait de 29 pages

Résumé des informations

Titre
Wem gehört der Shareholder Value?
Sous-titre
Eine perspektivengetriebene ökonomische Analyse empirischer Forschungsergebnisse
Auteur
Année
2017
Pages
29
N° de catalogue
V413591
ISBN (ebook)
9783668649705
ISBN (Livre)
9783668649712
Taille d'un fichier
628 KB
Langue
allemand
Mots clés
Shareholder Value, Stakeholder Value
Citation du texte
Julian Schneidereit (Auteur), 2017, Wem gehört der Shareholder Value?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/413591

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Wem gehört der Shareholder Value?



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur