Das Thema Inklusion ist, obwohl schon seit mehreren Jahren auf der politischen Tagesordnung, immer noch hochaktuell. Gesellschaftlich wird es ebenso sehr kontrovers diskutiert. Geschichtlich gesehen ist es meines Erachtens, vor allem im Hinblick auf Bildung und Schule, geradezu bahnbrechend. Die praktische Umsetzung des Inklusionsgedankens stellt meiner Meinung nach auch bisherige pädagogische Konzepte auf den Kopf und verlangt von vielen Menschen in unserer Gesellschaft, auch von pädagogischen Fachkräften, ein Umdenken bezüglich des eigenen Menschenbildes.
Seit nunmehr zwei Jahrzehnten bin ich in Einrichtungen tätig, in denen ich beruflich mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen arbeite, deren Lebensführung durch eine geistige, körperliche oder seelische Beeinträchtigung behindert war und/oder ist. Die meiste Zeit meiner beruflichen Tätigkeit habe ich in vorschulischen und schulischen Bildungseinrichtungen verbracht. Die letzten fünf Jahre bin ich an einer Förderschule mit den Schwerpunkten Lernen und Körperliche/Motorische Entwicklung tätig.
Gerade durch diesen hautnahen praktischen Bezug beschäftigt und bewegt mich das Thema Inklusion sehr. Obwohl ich an einer Förderschule tätig bin, halte ich deren Bestehen für fragwürdig. Ich habe die Hoffnung, dass sich der inklusive Gedanke immer mehr in unseren Bildungseinrichtungen durchsetzen kann und früher oder später somit Förderschulen überflüssig werden.
In meiner Ausarbeitung werde ich neben der Darstellung der Entwicklung der Institution Schule in Deutschland, der gesetzlichen Grundlage bezüglich inklusiver Bildung, auch den Integrations- und den Inklusionsgedanken gegenüberstellen und versuchen deutlich zu machen das der Inklusionsgedanke bildungsspezifisch weitreichendere Folgen hat, als eine schulische Integration. Danach werde ich der Frage nachgehen, unter welchen Bedingungen eine Schule als inklusiv bezeichnet werden kann.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Sonderpädagogische Schulentwicklung in Deutschland
3. Rechtliche Grundlagen inklusiver Schulbildung in der BRD
3.1. Menschenrechtskonventionen
3.2. Die UN-BRK - Art. 24 (inklusive Bildung)
3.3. Die Rechtswirkungen der UN – BRK in der BRD
3.4. UN-Ausschuss zur Umsetzung der Vorgaben in der BRD
3.5. Das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG)
4. Inklusive Bildung im niedersächsischen Schulsystem
4.1. Die Schullandschaft in Niedersachsen
4.2. Aktionsplan zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben
4.3. Inklusive Bildung in Zahlen
5. Der Weg zu einem inklusiven Schulsystem
5.1. Voraussetzungen inklusiver Bildung
5.2. Inklusion vs. Integration
5.3. Inklusive Bildung kontrovers
5.4. Das gesamtgesellschaftliche Bewusstsein
6. Standards einer inklusiven Schule
6.1. Kennzeichen einer inklusiven Schule
6.2. Der inklusive Unterricht
7. Fazit
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht, inwieweit das niedersächsische Schulsystem den Anforderungen des Rechts auf inklusive Bildung gemäß Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) entspricht. Dabei wird der Entwicklungsprozess von einem separierenden Förderschulwesen hin zu einer inklusiven Schullandschaft analysiert und kritisch hinterfragt.
- Rechtliche Grundlagen und menschenrechtliche Verankerung der Inklusion.
- Die Implementierung der UN-BRK im niedersächsischen Schulgesetz.
- Statistische Auswertung der Inklusionsentwicklung in Niedersachsen.
- Differenzierung zwischen den Konzepten von Integration und Inklusion.
- Qualitätskriterien und Standards für eine inklusive Schulpraxis.
Auszug aus dem Buch
3.1. Menschenrechtskonventionen
Im Jahre 1948 wurde die allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen mit dem Ziel verfasst, die Würde und die gleichen unveräußerlichen Rechte (und Pflichten) eines jeden Menschen anzuerkennen. Sie gilt für zahlreiche internationale und nationale Übereinkommen, Verträge und Gesetze zum Schutze der Grundrechte, als Fundament. (vgl. BMZ 2016)
Die Staaten verpflichten sich mit der Unterzeichnung von Menschenrechtskonventionen dahingehend, die Menschenrechte im eigenen Hoheitsgebiet und untereinander anzuerkennen. Wenn völkerrechtliche Verträge, wie die Menschenrechtskonventionen der Vereinten Nationen, von den zuständigen innerstaatlichen Gremien ratifiziert werden, werden sie in diesem Staat auch rechtlich wirksam. Durch die Ratifizierung ist der Staat verpflichtet alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die Umsetzung der jeweiligen Konventionsziele auf nationaler Ebene zu gewährleisten.
Die Ausarbeitung und Aushandlung von Konventionen erfolgt zwischen den Staaten auf transnationaler Ebene. Die Umsetzung der Inhalte geschieht aber auf nationaler Ebene und ist abhängig von den jeweiligen gesellschaftlichen Gegebenheiten und gesellschaftspolitischen Bemühungen der einzelnen Staaten.
Ansprüche auf Selbstbestimmung, gleichberechtigte Teilhabe und Diskriminierungsfreiheit werden in Menschenrechtskonventionen formuliert, rechtlich verankert und mit möglichst wirksamen Durchsetzungsinstrumenten verknüpft, um ein „Empowerment“ zu ermöglichen. (vgl. Bielefeldt 2009: 4)
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung begründet das hohe Interesse an der Inklusion, motiviert durch die eigene langjährige Tätigkeit an einer Förderschule und die Zielsetzung, Förderschulen langfristig überflüssig zu machen.
2. Die Sonderpädagogische Schulentwicklung in Deutschland: Dieses Kapitel skizziert die historischen Ursprünge der Sonderpädagogik seit dem 19. Jahrhundert und die Entwicklung hin zur Separierung in Förderschulen sowie die spätere Gegenbewegung der Integration.
3. Rechtliche Grundlagen inklusiver Schulbildung in der BRD: Hier werden die menschenrechtlichen Fundamente und der spezifische Artikel 24 der UN-BRK analysiert, inklusive der rechtlichen Wirkungen in Deutschland und der Umsetzung im niedersächsischen Schulgesetz.
4. Inklusive Bildung im niedersächsischen Schulsystem: Dieses Kapitel untersucht die niedersächsische Schullandschaft, den Status des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Vorgaben und wertet statistische Kennzahlen zur Inklusionsquote aus.
5. Der Weg zu einem inklusiven Schulsystem: Hier werden die theoretischen Voraussetzungen beleuchtet, die Begriffe Integration und Inklusion in Abgrenzung zueinander definiert sowie das gesamtgesellschaftliche Bewusstsein als Schlüsselfaktor für den Wandel identifiziert.
6. Standards einer inklusiven Schule: Dieses Kapitel definiert konkrete Merkmale und Standards für inklusive Schulen, wobei der Fokus auf dem „Haus der Vielfalt“ nach Wocken sowie auf den Gelingensfaktoren für inklusiven Unterricht liegt.
7. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und unterstreicht, dass Inklusion ein langfristiger gesamtgesellschaftlicher Prozess ist, der ein grundlegendes Umdenken aller Beteiligten erfordert.
Schlüsselwörter
Inklusion, Integration, UN-Behindertenrechtskonvention, Menschenrecht, Schulsystem, Niedersachsen, Förderschule, Regelschule, inklusive Bildung, Sonderpädagogik, Vielfalt, Schulentwicklung, Chancengerechtigkeit, Menschenrechtskonventionen, Barrierefreiheit
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Bachelor-Thesis grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die Umsetzung des Menschenrechts auf inklusive Bildung in Niedersachsen, insbesondere basierend auf den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 24).
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die zentralen Felder sind die historische Entwicklung der Sonderpädagogik, die rechtliche Verankerung von Inklusion, die Analyse der niedersächsischen Schulsituation und die pädagogischen Voraussetzungen einer inklusiven Schule.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist zu evaluieren, inwieweit das niedersächsische Schulsystem bereits den rechtlichen Verpflichtungen der UN-BRK gerecht wird und welche Bedingungen für eine gelingende Inklusion notwendig sind.
Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit verwendet?
Es handelt sich um eine theoretische Arbeit, die auf einer fundierten Literaturanalyse basiert und statistische Daten des Kultusministeriums sowie der Kultusministerkonferenz (KMK) in Bezug auf Inklusionsquoten auswertet.
Welche Inhalte werden schwerpunktmäßig im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt die rechtliche Transformation der UN-BRK in nationales Recht, die statistische Entwicklung der Inklusion in Niedersachsen sowie die begriffliche Abgrenzung von Inklusion gegenüber Integration.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Inklusion, UN-BRK, Menschenrechte, schulisches Umdenken, Barrierefreiheit und Diversität charakterisiert.
Wie bewertet die Arbeit die statistischen Erfolge der Inklusion in Niedersachsen?
Der Autor weist darauf hin, dass die rein statistische Erhöhung des Inklusionsanteils kritisch zu betrachten ist, da sie allein noch keinen Aufschluss über die tatsächliche Qualität der pädagogischen Inklusion in der Schulpraxis gibt.
Warum wird das "Haus der Vielfalt" von Wocken in der Arbeit angeführt?
Das "Haus der Vielfalt" wird als Modell genutzt, um die drei essenziellen Säulen für gelingenden inklusiven Unterricht – die Vielfalt der Kinder, die Dimension des Unterrichts und die Vielfalt der Pädagogen – zu veranschaulichen.
- Citation du texte
- André Bakemeier (Auteur), 2016, Inklusive Schulbildung – ein Menschenrecht. Inwieweit wird das Schulsystem in Niedersachsen dem Recht auf Bildung nach Art. 24 der UN-BRK gerecht?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/413974