Besonderheiten der Konzern-Kapitalflussrechnung


Trabajo de Seminario, 2004

43 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einleitung

2 Grundlagen
2.1 Begriff
2.2 Ziele und Aufgaben
2.3 Gestaltungsgrundsätze
2.4 Aufbau
2.4.1 Fondsabgrenzung
2.4.2 Ursachenrechnung und Gliederung

3 Formen der Aufstellung von Kapitalflussrechnungen
3.1 Grundlagen
3.2 Originäre Ermittlung
3.3 Derivative Ermittlung
3.3.1 Aus dem Konzernabschluss
3.3.2 Aus den einzelnen Kapitalflussrechungen

4 Besonderheiten im Konzernabschluss
4.1 Währungsumrechnung
4.1.1 Grundlagen
4.1.2 Additive Ermittlung
4.1.3 Derivative Ermittlung
4.1.4 Verfügungsbeschränkungen
4.2 Konsolidierungskreis
4.2.1 Einheitstheorie
4.2.2 Tochterunternehmen
4.2.3 Gemeinschaftsunternehmen
4.2.4 Assoziierte Unternehmen
4.3 Änderung des Konsolidierungskreises
4.3.1 Grundlagen
4.3.2 Erwerb und Konsolidierung in der Berichtsperiode
4.3.3 Erwerb und Konsolidierung in unterschiedlichen Perioden

5 Zusammenfassung

6 Anhangverzeichnis

7 Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1 Aufstellungstechniken der KFR im Konzernabschluss

Tabelle 2 Erstellung der KKFR nach dem Top-down-Konzept

Tabelle 3 Erstellung der KKFR nach dem Buttom-up-Konzept

Tabelle 4 Kasseneffekt bei Währungsumrechnung

Tabelle 5 Abgrenzung des Konsolidierungskreises

Tabelle 6 Korrekturen bei der Einbeziehung von assoziierten Unternehmen

1 Einleitung

Die Finanzlage ist für die Existenz eines Unternehmens bzw. Konzerns von entscheidender Bedeutung. In den veröffentlichten Jahresabschlüssen ist in steigendem Umfang auch eine Cashflow– oder Kapitalflussrechung (KFR) enthalten.[1] Die Rechnungslegung orientiert sich damit immer stärker an den Informationsanforderungen von Investoren.[2] Nach geltendem TransPuG und der entsprechenden Änderung des § 297 Abs. 1 HGB ist für alle kapitalmarktorientierten Mutterunternehmen für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2002 beginnen, eine KFR aufzustellen. Vorher waren nur börsenorientierte Mutterunternehmen zur Ergänzung des Anhangs um eine solche Rechnung verpflichtet[3]. Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) verabschiedete bereits im Oktober 1999 die Grundsätze für die verpflichtende Erstellung von Kapitalflussrechungen im Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr.2 (DRS 2). Die vorher geltende Regelung, eine Stellungnahme (HFA 1/1995) des Hauptfachausschusses des Institutes der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. und dem Arbeitskreis „Finanzierungsrechung“ der Schmalenbach-Gesellschaft, verlor damit die praktische Bedeutung. Der DRS 2 soll auch von Unternehmen verwendet werden, die freiwillig eine KFR erstellen. Er orientiert sich an den beiden wichtigsten internationalen Standards SFAS 95 und IAS 7. Da sich die Beiden in einigen Punkten unterscheiden, wurde im DRS 2 versucht diese Zielkonflikte durch die Einräumung von Wahlrechten zu lösen.[4]

Ziel dieser Arbeit ist es, die Besonderheiten der Kapitalflussrechung im Konzern darzustellen und auf Probleme, die bei der Erstellung auftreten können, hinzuweisen.

Im Abschnitt Grundlagen wird zuerst eine Einordnung des Begriffes Kapitalflussrechung vorgenommen. Anschließend folgten Erläuterungen zum Ziel der KFR und welche Aufgaben sie erfüllen soll. Um verlässliche Informationen zu liefern, muss die KFR, als Teil des Jahresabschlusses, anerkannten Regeln folgen. Diese Regeln werden kurz angesprochen. Zu den Voraussetzungen zählt weiterhin die Kenntnis über den allgemeinen Aufbau und die Gliederung der Rechnung.

Der dritte Abschnitt befasst sich mit den verschiedenen Formen der Aufstellung der Konzern-Kapitalflussrechnung (KKFR). In der Praxis wird die Ableitung aus dem Konzernabschluss bevorzugt, da die Konsolidierungsbuchungen bereits erfolgt sind. Dabei ergeben sich gerade durch die hohe Aggregation der Daten und die Konsolidierung Probleme. Im Grundprinzip folgt die Erstellung der Konzernkapitalflussrechnung aber dem Vorgehen beim Einzelunternehmen.[5]

Auf die Besonderheiten der KKFR geht der nächste Abschnitt ein. Als erstes wird die Währungsumrechnung untersucht, da Konzerne meist auch Anteile an ausländischen Tochterfirmen halten. Sie ist nicht unbedingt eine Besonderheit des Konzernabschlusses, aber wesentlich komplexer als im Einzelabschluss. Zum vertiefenden Verständnis werden bei der Währungsumrechnung die Ermittlungsmethoden getrennt betrachtet.[6]

Das nächste Problemfeld ergibt sich durch die unterschiedlichen Betrachtungsweisen in Konzernbilanz und KKFR. Die Abgrenzung eines einheitlichen Konsolidierungskreises in beiden Rechnungen nach der Einheitstheorie ist nur mit Kompromissen möglich. Speziell wird dabei auf die verschiedenen Konsolidierungsmethoden beim Erwerb von Anteilen eingegangen. Diese Methoden richten sich nach dem Grad der Einflussnahme der Muttergesellschaft. Als letztes werden Änderungen im Konsolidierungskreis untersucht.

2 Grundlagen

2.1 Begriff

„Der Cashflow ist eine Kennzahl, die den Überschuss der laufenden, operativen Einzahlungen über die laufenden, operativen Auszahlungen der Unternehmen beschreibt.“[7]

Die Kapitalflussrechnung kann man als eine auf dem Cashflow aufbauende Rechung interpretieren. Sie liefert nicht nur bessere Aussagen über die Herkunft der Liquidität, sondern beschreibt auch deren Verwendung.[8] Sie stellt damit eine liquiditätsbezogene Zeitraumrechnung dar, die Bestandsveränderungen abbildet und nicht wie in der Bilanz enthaltene zeitpunktbezogene Bestände. Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist zwar auch eine zeitraumbezogene Rechnung, erfasst aber im Gegensatz zur Kapitalflussrechnung, die auch erfolgsunwirksame Bewegungen beinhaltet, lediglich erfolgswirksame Vorgänge.[9]

Da eine erweiterte Cashflow-Rechnung Einblicke in die Finanzlage gewährt und damit Finanz- und Zahlungsströme analysiert, ist der deutsche Begriff „Kapitalfluss“- Rechnung unglücklich gewählt.[10]

Als Kapitalflussrechnungen i.w.S. gelten Rechnungen, die aus Bestandsgrößen ermittelt werden, z.B. Beständedifferenzen- , Veränderungs- und Bewegungsbilanz. Kapitalflussrechnungen i.e.S. sind unter Einbezug der GuV erstellte Rechnungen mit einem ausgegliederten Fonds.[11] Beständedifferenzen- und Veränderungsbilanz kann man in diesem Zusammenhang als Vorstufen einer Kapitalflussrechnung i.e.S. interpretieren.

2.2 Ziele und Aufgaben

Die handelsrechtliche Generalnorm des § 264 Abs. 2 Satz 1 bzw. § 297 Abs. 2 Satz 2 HGB fordert neben dem Einblick in die Vermögens- und Ertragslage eines Unternehmens auch ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage. Kapitalstruktur und Zahlungsströme sind in der dazu erforderlichen Finanzanalyse entscheidende Größen. Die Kapitalflussrechnung ist ein Instrument um Zahlungsströme darzustellen.[12] Sie soll als dritte Jahresrechnung die Bilanz und die GuV um Zusatzinformationen zur Investitions- und Finanzierungstätigkeit des Unternehmens ergänzen.[13] Insbesondere wird versucht, Zusammenhänge von Veränderungen an Zahlungsmitteln aufzudecken und Einflussfaktoren der Veränderungen zu identifizieren bzw. zu erklären. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen eine Einschätzung ermöglichen, ob ein Unternehmen bzw. Konzern zukünftig ausreichend Liquidität bereitstellen kann. Darauf aufbauend bildet die Kapitalflussrechung die Grundlage für die unternehmerische Finanzplanung, die Unternehmenssteuerung und die Unternehmensbewertung.[14]

2.3 Gestaltungsgrundsätze

Für die Erstellung des Jahresabschlusses gelten die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung.[15] Um verlässliche Informationen zu liefern, muss auch die Kapitalflussrechung als Teil des Jahresabschlusses allgemein anerkannten Regeln folgen.[16] Der gemeinsamen Zielsetzung aller wichtigen Standards folgend, existieren eine Reihe von allgemeinen Grundsätzen zur Erstellung von Kapitalflussrechungen.[17]

1. Nachprüfbarkeit

Die Kapitalflussrechung beruht auf den im Rechnungswesen erfassten Geschäftsvorfällen. Deshalb muss sie durch einen sachverständigen Dritten aus diesen Daten ableitbar sein.

2. Wesentlichkeit

Im Interesse von Klarheit und Wirtschaftlichkeit kann auf den Ausweis von Zahlungsvorgängen verzichtet werden, wenn diese von untergeordneter Bedeutung sind und der Informationsverlust damit als unwesentlich angesehen wird.

3. Stetigkeit

Um eine zeitliche Vergleichbarkeit der Zahlungsströme herzustellen, dürfen keine von den Vorperioden abweichenden Kriterien in die jeweiligen Teilrechnungen[18] der KFR einfließen.

4. Bruttoprinzip

Eine Saldierung von Ein- und Auszahlungen ist grundsätzlich nicht erlaubt, da sämtliche Zahlungsvorgänge des Unternehmens abgebildet werden sollen.

5. keine Periodisierung

Es dürfen nur die tatsächlichen Zahlungsströme einer Periode ausgewiesen werden. Eine Periodisierung würde die Rechnung verfälschen.

6. Staffelform

Die Kapitalflussrechung soll in der Staffelform abgebildet werden. Die fortlaufende Darstellung einzelner Posten erlaubt die Gliederung nach bestimmten Kriterien und die Bildung von Zwischensummen.[19]

2.4 Aufbau

2.4.1 Fondsabgrenzung

Als Fonds bezeichnet man die Zusammenfassung bestimmter Bilanzposten zu einer buchhalterischen Einheit.[20] Mit Hilfe der Bildung eines Fonds sollen dessen Veränderungen besser deutlich gemacht werden. Dazu wird die Kapitalflussrechung in zwei Teilrechnungen gespalten, die Fondsänderungs- und die Ursachenrechnung.[21]

Es existiert eine Vielzahl unterschiedlicher Fondsabgrenzungen (Vgl. z.B. A 1). Der abzugrenzende Fonds umfasst Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente[22]. Diese zahlungsorientierte Fondsausgliederung ist heute allgemein üblich. Je nach unternehmensindividueller Disposition der flüssigen Mittel werden diese jedoch unterschiedlich abgegrenzt.[23] Zahlungsmittel bestehen nach IAS 7.6[24] und DRS 2.6[25] aus Bareinlagen und Sichteinlagen. Unter Zahlungsmitteläquivalenten werden kurzfristige, äußerst liquide Geldanlagen verstanden, die als Liquiditätsreserve gehalten werden (Restlaufzeit unter 3 Monaten). Eine Abgrenzung des Finanzmittelfonds ist in den DRS 2 ab Textziffer 16 beschrieben (Vgl. A 2).

2.4.2 Ursachenrechnung und Gliederung

Die Gliederung der Kapitalflussrechung erfolgt nach dem sog. Aktivitätsformat, das alle Stellungnahmen bzw. Standards vorschreiben. In dieser Darstellungsform werden nicht nur die Veränderungen des Fonds angezeigt, sondern auch die Aktivitäten offengelegt, die zu diesen Veränderungen geführt haben. Das vereinfacht eine darauf aufbauende Kontrolle und Steuerung.[26]

Die Aktivitäten sind aus der Ursachenrechnung erkennbar. In den Mindestgliederungen der gängigen Standards unterscheidet man drei Bereiche:

- den Umsatzbereich (betriebliche Tätigkeit),
- den Anlagenbereich (Investitionstätigkeit) und
- die Finanzbereich (Finanzierungstätigkeit)[27]

Zur Darstellung der Zwischensummen aus Mittelzu- bzw. Mittelabflüssen der Bereiche existieren zwei Verfahren, die direkte und die indirekte Methode. Als direkt abgebildet, bezeichnet man Zahlungsvorgänge, die als Ein- und Auszahlungen unmittelbar ausgewiesen werden. Dabei gilt das Bruttoprinzip, d.h. eine Saldierung ist nicht erlaubt.[28] Die direkte Methode wird übereinstimmend in allen Standards für den Anlagen- und den Finanzbereich vorgeschrieben.[29]

Die Wahl der indirekten Methode bleibt nur für den Bereich der betrieblichen Tätigkeit. Sie stellt eine Art Überleitungsrechnung dar. Dabei wird der Periodenerfolg um nicht zahlungswirksame Vorgänge bereinigt und gleichzeitig erfolgt eine Umbuchung von Ein- und Auszahlungen in die Bereiche der Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Direkte und indirekte Methode müssen stets zum selben Ergebnis führen. Der operative Cash Flow ist damit identisch, wenn bei der indirekten Methode alle notwendigen Korrekturen durchgeführt werden. Dennoch ist die direkte Darstellung aussagefähiger, da sie das Ziel der zahlungsstromorientierten Abbildung von Ein- und Auszahlungen erfüllt. Außerdem treten bei der indirekten Darstellung häufig saldierte Größen auf. Damit wird das Bruttoprinzip verletzt.[30]

Der DRS 2 hat für die direkte Methode (Vgl. A 3) ebenso wie für die indirekte Methode (Vgl. A 4) eine Mindestgliederung vorgelegt.

3 Formen der Aufstellung von Kapitalflussrechnungen

3.1 Grundlagen

Im Einzelunternehmen stehen verschiedene Methoden zur Aufstellung der Kapitalflussrechnung zur Verfügung (Vgl. A 5). Bei der Ableitung der KKFR werden diese Möglichkeiten noch komplexer (Vgl. T 1).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Aufstellungstechniken der KFR im Konzernabschluss[31]

Im Standard DRS 2.12 wird zwischen Ermittlung und Darstellung der KFR unterschieden. Die Ermittlung kann originär oder derivativ erfolgen, die Darstellung direkt oder indirekt.

Die Konsolidierung aus den Einzelkapitalflussrechungen (b und d) kann neben der originären und derivativen Ermittlung auch als dritte Möglichkeit (additive Ermittlung) zur Erstellung der KKFR angesehen werden. In diesem Fall wäre auch eine Konsolidierung als Kombination von originär und derivativ aufgestellten Einzelkapitalflussrechungen der Konzernunternehmen denkbar.[32] Der DRS 2.13 weist speziell auf die Ableitung aus dem Konzernabschluss unter Verwendung von Zusatzinformationen und die Konsolidierung der Einzelkapitalflussrechnungen hin. Die erste Methode wird als Top-down-Konzept und die zweite als Bottom-up-Konzept bezeichnet.[33]

[...]


[1] Vgl. Riebell/Grün (2003), S. 9

[2] Vgl. Pilhofer (2000), S. 292

[3] Die Pflicht basiert auf dem KonTraG aus dem Jahr 1998 und der Änderung des § 297 HGB.

[4] Vgl. Küting/Weber (2003), S. 470 ff.

[5] Vgl. Schrader (1999), S. 96

[6] Vgl. Pfuhl (1994), S. 336

[7] Gräfer (2001), S. 151

[8] Vgl. Gräfer (2001), S. 161

[9] Vgl. Perridon/Steiner (1999), S. 574

[10] Vgl. Scheffler (2002), S. 296

[11] Vgl. Schrader (1999), S. 9

[12] Vgl. Coenenberg (2001), S. 678

[13] Vgl. Küting/Weber (2003), S. 474

[14] Vgl. Kirsch (2003), S. 315

[15] Vgl. Coenenberg (2001), S. 59 ff.

[16] Vgl. Haenel (1998), S. 95

[17] Vgl. Mansch/Stolberg/von Wysocki (1995), S. 187 ; Vgl. Küting/Weber (2003), S. 475 ; Vgl. von Wysocki: Grundlagen, nationale und internationale Stellungnahmen zur Kapitalflussrechung (1998), S. 9 f. und Vgl. von Wysocki: Wirtschaftliches Prüfungswesen Band II (1998), S. 255 f.

[18] Vgl. Abschnitt 2.4

[19] Vgl. Küting/Weber (2003), S. 476

[20] Vgl. Perridon/Steiner (1999), S. 582

[21] Vgl. Küting/Weber (2003), S. 475

[22] Vgl. Kirsch (2003), S. 315

[23] Vgl. Küting/Weber (2003), S. 476

[24] Vgl. Federmann/IASCF (2002), S. 66

[25] DRS Nr.2 in der Fassung vom 29.10.1999 abgedruckt im Anhang Riebell/Grün (2003), S. 191 ff.

[26] Vgl. Küting/Weber (2003), S. 477

[27] Vgl. Scheffler (2002), S. 297

[28] Vgl. Coenenberg (2001), S. 696

[29] Vgl. Küting/Weber (2003), S. 479

[30] Vgl. Coenenberg (2001), S. 697

[31] Vgl. Schrader (1999), S. 96; Vgl. Pfuhl (1994), S. 377 und Vgl. Kirsch (2003), S. 322

[32] Vgl. Coenenberg (2001), S. 766

[33] Vgl. Siener (1998), S. 40 f.

Final del extracto de 43 páginas

Detalles

Título
Besonderheiten der Konzern-Kapitalflussrechnung
Universidad
University of Applied Sciences Merseburg
Calificación
1,7
Autor
Año
2004
Páginas
43
No. de catálogo
V41489
ISBN (Ebook)
9783638397360
Tamaño de fichero
560 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Besonderheiten, Konzern-Kapitalflussrechnung
Citar trabajo
Björn Wilke (Autor), 2004, Besonderheiten der Konzern-Kapitalflussrechnung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/41489

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