Der Untergrund rückt aufgrund des oberirdischen Platzmangels zunehmend in den Fokus der Gesellschaft. So entstehen v.a. in urbanen Gebieten untertägige Infrastrukturen, Gebäude bis hin zu Stadtteilen (z.B. „Ville intérieure“, Montreal, CN). Überdies werden Rohstoffe des Untergrunds, wie Stein-, Braunkohle, Erdöl und Erdgas sowie auch das Grundwasser, genutzt. Umweltschonende erneuerbare Energien, wie Geothermie oder auch die atmosphäreschonende CCS, machen die tiefen Erdschichten nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für Umweltschützer interessant. Jedoch verursacht die Erschließung neuer Bereiche meist auch Nachteile für bisher vorhandene Strukturen. Schutz erfahren diese Bereiche v.a. durch das Naturschutzgesetz. Fraglich ist allerdings, ob auch der Untergrund zur Natur zählt und somit diese Beanspruchung durch das BNatSchG verhindert werden sollte. Der tiefere Untergrund stellt weder einen Lebensraum für Tiere noch für Pflanzen dar, weshalb eine Erfassung durch das BNatSchG zu prüfen ist. Die vorliegende Arbeit soll erörtern, was Untergrund ist, inwieweit er zur Natur zählt, ob er durch das BNatSchG erfasst wird und ob die naturschutzrechtlichen Instrumente Anwendung auf ihn finden. Dies erfolgt durch Betrachtung der Anwendungsbereich eröffnenden Normen und anschließender Prüfung, ob durch Auslegung eine Subsumtion des Untergrunds in den Anwendungsbereich des BNatSchG möglich ist. Dabei ist eine Verknüpfung von Rechtswissenschaft und Geologie unerlässlich, um die untertägigen Voraussetzungen umfassend in naturschutzrechtlichen Definitionen zu erfassen.
Inhaltsverzeichnis
- A) Einleitung
- B) Untergrund
- I. Definition
- 1. Rechtswissenschaftlicher Aspekt
- 2. Geowissenschaftlicher Aspekt
- 3. Vergleich
- II. Exkurs: §905 BGB
- C) Anwendung des Naturschutzrechts auf den Untergrund
- I. Ziele und Grundsätze des BNatSchG
- 1. Regelungszusammenhang
- 2. Schutzobjekte
- 3. Zielrichtungen
- a) Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit
- b) Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit
- II. Einbindung des Naturschutzrechts im Planungsrecht
- 1. Landschaftsplanung
- a) Allgemein
- b) Integration der Landschaftsplanung in die Raumordnungsplanung
- 2. Raumordnungsplanung im Untergrund
- III. Einbindung des Naturschutzrechts über die Eingriffsregelung
- 1. Eingriffstatbestand
- 2. Kollision mit dem Bergrecht
- IV. Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft
- 1. Allgemeine Schutzvoraussetzungen
- 2. Spezielle Schutzvoraussetzungen
- a) Geotope
- b) Untergrund
- D) Zusammenfassung in Thesen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Bachelorarbeit befasst sich mit den Problemen der Anwendung des Naturschutzrechts im Untergrund, insbesondere unter Berücksichtigung der Situation untertage. Sie untersucht die Herausforderungen, die sich aus der besonderen Situation im Untergrund ergeben, und analysiert die entsprechenden Regelungen des Naturschutzrechts.
- Definition des Begriffs „Untergrund“ aus rechtswissenschaftlicher und geowissenschaftlicher Perspektive
- Ziele und Grundsätze des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) im Kontext des Untergrundschutzes
- Einbindung des Naturschutzrechts in das Planungsrecht, insbesondere die Landschaftsplanung und die Raumordnungsplanung im Untergrund
- Anwendung der Eingriffsregelung im Untergrund und deren Konflikte mit dem Bergrecht
- Spezielle Schutzvoraussetzungen für Geotope und den Untergrund im Rahmen des Naturschutzrechts
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Die Arbeit stellt die Problematik der Anwendung des Naturschutzrechts im Untergrund dar und skizziert die Zielsetzung der Arbeit.
- Untergrund: Dieses Kapitel definiert den Begriff „Untergrund“ aus rechtswissenschaftlicher und geowissenschaftlicher Sicht und vergleicht die Definitionen. Außerdem wird der §905 BGB im Kontext des Untergrunds beleuchtet.
- Anwendung des Naturschutzrechts auf den Untergrund: Dieser Abschnitt untersucht die Ziele und Grundsätze des BNatSchG im Hinblick auf den Untergrundschutz. Es werden der Regelungszusammenhang, die Schutzobjekte und die Zielrichtungen des BNatSchG analysiert.
- Einbindung des Naturschutzrechts im Planungsrecht: Dieses Kapitel behandelt die Integration des Naturschutzrechts in die Landschaftsplanung und die Raumordnungsplanung im Untergrund. Es werden die allgemeinen Regelungen und die spezifischen Herausforderungen der Untergrundplanung betrachtet.
- Einbindung des Naturschutzrechts über die Eingriffsregelung: Dieser Abschnitt analysiert die Anwendung der Eingriffsregelung im Untergrund und untersucht mögliche Konflikte mit dem Bergrecht.
- Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft: Dieses Kapitel befasst sich mit den speziellen Schutzvoraussetzungen für Geotope und den Untergrund im Rahmen des Naturschutzrechts.
Schlüsselwörter
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Naturschutzrecht, dem Untergrund, der Eingriffsregelung, dem Bergrecht, der Landschaftsplanung, der Raumordnungsplanung, den Geotopen, dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem §905 BGB.
- Citation du texte
- Peter Krause (Auteur), 2013, Probleme der Anwendung des Naturschutzrechts im Untergrund unter besonderer Berücksichtigung der Situation untertage, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/415797