Arbeitskommando Sonderbau. Über die Häftlingsbordelle in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern


Textbook, 2018

74 Pages


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Was.

1 Vorwort, Fragestellung und Begrifflichkeiten..

2 Verortung der Sonderbauten im nationalsozialistischen Weltbild..
2.1 Das NS-Frauenbild und die nationalsozialistische Sexual- und Körperpolitik.
2.2 Prostitutionspolitik im Nationalsozialismus.
2.3 Sexualität im Gewaltkosmos Konzentrationslager.

3 Der Sonderbau..
3.1 Prämienverordnung und Motivation der SS.
3.2 Bildung und Struktur der KL-Bordelle.

4 Die „Bordellinsassinnen“.
4.1 Herkunft und soziale Verortung der Frauen: Was ist „asozial“?.
4.2 Hierarchie der Lagergesellschaft
4.3 Selektion und Rekrutierung der Frauen und der Mythos der „freiwilligen Meldung“

5 Leben im Sonderbau..
5.1 Alltag im Bordell und Bordellbetrieb..
5.2 Der Bordellbesuch..
5.3 Bewältigungsstrategien und Lebensbedingungen im Sonderbau..
5.4 Menschenversuche.

6 Die Freier.
6.1 Motivation der Häftlingsfreier.
6.2 Sichtweisen der Häftlingsfreier auf die Zwangsprostituierten und das Lagerbordell

7 Der Umgang mit den Frauen und dem Thema nach 1945..

8 Resümee.

Literaturverzeichnis.

Was

Was

Soll ich euch schenken

Außer den Lichtblumen

Und Trauerblättern

Meiner Worte

Ich gehöre meinen Worten

Die euch gehören

Rose Ausländer, „Was“[1]

1 Vorwort, Fragestellung und Begrifflichkeiten

Die Existenz der Bordelle für die männlichen Häftlinge in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern nimmt zeitlich wie räumlich gesehen nur einen kleinen Bereich der Geschichte ein: von Mitte 1942 bis Mai 1945 erbaut, existierten diese Bordelle in insgesamt zehn Konzentrationslagern.[2]

Auf den ersten Blick scheint es ein Gegensatz zu sein, dass im Dritten Reich die („wilde“, d.h. nicht staatlich gelenkte) Prostitution sanktioniert und bestraft wurde, während zugleich gerade in den KL, und nicht nur an diesen Orten, der Staat selbst sich als Bordellbauer und – betreiber betätigte. Zu beleuchten ist, mit welcher Motivation und zu welchem Ziele jene KL-Bordelle erbaut wurden, wie der Bordellbetrieb gestaltet wurde und warum und welche Frauen dafür in Frage kamen, in jene Bordelle überstellt und in ihnen festgehalten zu werden, ebenso, mit welchen Mechanismen der Ausgrenzung einerseits und Selektion andererseits die betroffenen Frauen konfrontiert waren. Dafür ist es nötig, jene erzwungene Prostitution in den Kontext der nationalsozialistischen Weltanschauung und des Gewaltsystems Konzentrationslager zu stellen und in diesem zu verorten. Zugleich soll hinterfragt werden, welche Motivation die Häftlingsfreier für einen Bordellbesuch gehabt haben. Weiterhin ist das Ziel, aufzuzeigen, dass und wie die Ausgrenzung und Demütigung der derart ausgebeuteten Frauen auch nach dem Dritten Reich fortgeführt wurde.

Verwendet wurden für diese Arbeit sowohl Originalquellen, vor allem aus dem Archiv der KZ-Gedenkstätte Dachau, wie auch aktuelle Forschungsliteratur.

Auffallend ist, dass die KL-Bordelle zugleich Stätten der Mystifikation als auch des gesellschaftlichen Tabus waren (und größtenteils noch sind) und dass erst die neuere Forschung sich explizit mit ihnen beschäftigt. Diese Tabuisierung unterliegt mehreren Gründen; zum einen, dass die Thematisierung von Bordellen für die Häftlinge sich nicht in den Opferdiskurs der Nachkriegsgesellschaft einfügte, der sich auf einige wenige markante Orte des Leidens reduzierte, um anschaulich und möglichst symbolisch zu bleiben. Zum zweiten setzte sich die Klassifizierung der in den KL zur Prostitution gezwungenen Frauen als „Asoziale“ auch nach Kriegsende fort; zum dritten unterliegen Menschen, die derartig traumatische Behandlungen erlebt haben, oftmals dem Gefühl der Scham, das sie am Reden zu hindern im Stande ist. Auch die Gedenkstätten der KL verschwiegen das Thema der KL-Bordelle, wie bei Führungen in Buchenwald; in Auschwitz sind Aussagen von Zeitzeugen über das Bordell sogar aus Interviews entfernt worden.[3]

Erst in den 1990iger Jahren begann die Erforschung der KL-Bordelle mit einer Pionierarbeit von Paul und Kassing, die beide über die Hefte der Häftlingsgesellschaften nach ehemaligen Zwangsprostituierten gesucht und diese befragt hatten. 1994 erschien die Monographie„ Zwangsprostitution. Staatlich errichtete Bordelle im Nationalsozialismus“ von Paul; ein Jahr später wurde in der ARD der Film „Das große Schweigen“ von Niemeyer und Tann gezeigt, der sich der Thematik annahm.

Um das Jahr 2000 herum folgte Schikorras „Kontinuitäten der Ausgrenzung“, in der sich mit der Ausgrenzung von „Asozialen“ beschäftigt wird, ebenso mit ihrer Situation im KL, die auch die erzwungene Prostitution beinhaltet.

Nach dem Kosovokrieg erfolgten weiterhin Publikationen, die sich mit sexueller Gewalt im Krieg beschäftigten; diese befassten sich u. a. mit der Frage, inwiefern die serbischen Vergewaltigungslager in Bosnien mit den nationalsozialistischen KL-Bordellen vergleichbar sind.

Ab dem Jahr 2006 erschienen mehrere wissenschaftliche Abhandlungen von Sommer, in denen er die KL-Bordelle vor allem auf ihre Einordnung in das nationalsozialistische System des Terrors hin untersucht. Vor allem die 2009 veröffentlichte Doktorarbeit „Das KZ- Bordell“ ist hier zu nennen. Anlässlich einer Ausstellung in Mauthausen zu diesem Thema erschien ebenso ein relativ umfangreicher Begleitband.

Bezüglich der Thematik der Häftlingsbordelle zeigen sich in den verschiedenen Publikationen differente Begrifflichkeiten, die für diese Arbeit auch zu klären sind. So setze ich Begriffe, die der Terminologie des Nationalsozialismus entlehnt sind, in Anführungszeichen, um Missverständnissen wie dem einer Identifikation mit jener Weltanschauung vorzubeugen. Die Abkürzung des Wortes „Konzentrationslager“ erfolgt in dieser Arbeit durchgehend als „KL“, da dieses Kürzel in der lager- wie auch in der SS- internen und auch in der „zivilen“ Sprache verwendet wurde und nicht, wie es sich allgemein durchgesetzt hat, als „KZ“.

Der Begriff „Sonderbau“ bezog sich im KL auf alle Gebäude, deren Existenz tabuisiert wurde, wie z. B. Krematorien, Gaskammern, aber auch Häftlingsbordelle. Da der offizielle Name des Bordells allerdings „Sonderbaracke“ lautete und das dazugehörige Kommando „Sonderkommando“ bzw. „Arbeitskommando Sonderbau“, bezieht sich in dieser Abhandlung der Begriff „Sonderbau“ immer nur auf die Bordelle, auch, wenn er im Plural verwendet wird. Synonym verwende ich die Begriffe „Häftlingsbordell“, „KL-Bordell“ und „Lagerbordell“, wobei mit beiden letzteren Begriffen im jeweiligen Kontext auch die Bordelle für die ukrainischen Wachmannschaften und die Bordelle für die SS gemeint sein können.

Den Begriff „Sexarbeit“, in diesem Kontext „Sexzwangsarbeit“, der sich in der Literatur durchzusetzen scheint, definiere ich als problematisch und schließe seine Verwendung für diese Abhandlung kategorisch aus. Der in dieser Wortzusammensetzung enthaltene Begriff „Arbeit“ entstammt dem mittelhochdeutschen Sprachgebrauch, in welchem er „arebeit“„Mühsal“, „Mühe“ bedeutet und wäre demgemäß eigentlich für die Prostitution als auch für die Zwangsprostitution verwendbar. Da das Wort „Arbeit“ allerdings heute anders konnotiert ist, scheint mir seine Verwendung nicht deutlich genug auf die Hintergründe von Prostitution und Zwangsprostitution hinzuweisen. Damit möchte ich nicht leugnen, dass das zur Verfügung stellen des Körpers für sexuelle Handlungen gegen Entgelt Mühe oder Mühsal bedeutet und erkenne eben dies als Arbeit an, insofern, als dass auch Ausbeutung Arbeit sein kann. Der Begriff „Sexarbeit“ jedoch dient meines Erachtens der Verharmlosung dieser Tätigkeit und rückt sie in die Nähe einer Supermarktmentalität, in der ungeachtet körperlicher und seelischer Folgeschäden Menschen dem Kauf und Verkauf ihrer selbst preisgegeben werden und in dem die Vorstellung vor allem von Frauen als Ware als legitim dargestellt wird. Für die Handlung des Zurverfügungstellens eines Körpers für die sexuelle Befriedigung einer anderen Person auf Zeit und gegen Entgelt, in wessen Besitz auch immer dieses gelangt, verwende ich den Begriff „Prostitution“. In einigen Publikationen wird die Meinung herausgestellt, man könne gerade im Zusammenhang der Häftlingsbordelle diesen Begriff nicht verwenden, da Prostitution bedeute, sexuelle Dienste gegen Geld oder Sachleistungen auszuführen, den Frauen aus den Häftlingsbordellen sei der „Lohn“ allerdings vorenthalten worden. Dies ist zwar eine Tatsache, schließt allerdings die Verwendung des Terminus „Prostitution“ aus meiner Sicht aus zweierlei Gründen nicht aus: Erstens entstammt er dem lateinischen „se prostituere“, was soviel bedeutet wie „sich preisgeben“ - diese ursprüngliche Wortbedeutung scheint mir die Handlung angemessen zu beschreiben und schließt auch ein Entgelt, dass die Prostituierte selbst erhält, nicht zwingend ein. Zweitens zeigt sich, betrachtet man die Geschichte der Prostitution bis in die Gegenwart, dass die (finanziellen) Nutznießer der weiblichen Prostitution stets Männer, teilweise auch Frauen, waren und sind, die als Freier, Zuhälter, „Koberzimmervermieter“, Menschenhändler oder „Ausgehaltene“ fungieren. Der so genannte „Hurenlohn“ verblieb und verbleibt damit stets nur zum kleineren Teil, wenn überhaupt, bei der Prostituierten oder besser, bei der sich Prostituierenden; somit ist das Vorenthalten des „Lohns“ durch die SS kein Grund, den Terminus „Prostitution“ nicht anzuwenden, weil in der Wortbedeutung nicht definiert wird, an wen das (meiste) Entgelt auszuliefern ist. Hinsichtlich des Unterschiedes zwischen „Prostitution“ und „Zwangsprostitution“ erlaube ich mir weiterhin, anzumerken, dass aus meiner Sicht Prostitution in einem patriarchalen System nicht freiwillig sein kann, in irgendeiner Form immer dem Zwang unterliegt und meines Erachtens dahinter stets finanzielle, soziale und seelische Nöte zu vermuten sind. Der Begriff „Zwangsprostitution“ setzt sich für mich also aus einer Dopplung zusammen, ich verwende im Hinblick auf die KL-Bordelle dennoch den Begriff „Zwangsprostitution“ bzw. „erzwungene Prostitution“, um Missverständnissen vorzubeugen und um deutlich zu machen, dass in den Fällen der in den KL-Bordellen ausgebeuteten Frauen deutlich sichtbare (!) Gewalt angewendet wurde. Die Begriffe „sexuelle Gewalt“ und „sexualisierte Gewalt“ verwende ich synonym für jede Art der Gewalt, die eine sexuelle Konnotation beinhaltet, gleich, ob der dieser Gewalt inhärente Zielsetzung vordergründig aus der Befriedigung der Sexualität mittels Zwang einer anderen Person gegenüber oder die Herbeiführung von Demütigung und erzwungene Ohnmacht mit Hilfe der aufgezwungenen Sexualität inne ist. Aus Gründen des Personen- und Opferschutzes sind teilweise Namen abgekürzt aufgeführt oder Personen anonymisiert worden. Die jeweiligen Anonymisierungen sind der gängigen Forschungsliteratur entnommen und entsprechend gekennzeichnet.

2 Verortung der Sonderbauten im nationalsozialistischen Weltbild

2.1 Das NS-Frauenbild und die nationalsozialistische Sexual- und Körperpolitik

Im patriarchalen, männlich zentrierten System des Nationalsozialismus schrieb man der Frau eine gleichwertige, nicht jedoch gleichartige oder gleichrangige Stellung im Gesellschaftssystem zu. Innerhalb der vielbeschworenen „Volksgemeinschaft“ hatte sie die Rolle der „Hüterin des reinen Blutes“ einzunehmen.

Diese zugeschriebene Funktionalität reduzierte sich jedoch nicht auf ein Mutterdasein, sie gewährte den Frauen auch Handlungs- und Aufstiegschancen innerhalb der NS- Organisationen wie dem BDM, dem Winterhilfswerk, der Nationalsozialistischen Frauenschaft und anderen Verbänden. Im Bereich der Berufstätigkeit schränkte man den weiblichen Teil der Gesellschaft jedoch stark ein und versuchte, ihn vom Arbeitsmarkt zurückzudrängen, u.a. mit dem Verbot des Doppelverdienertums und indem man ihm die Eignung für typisch „weibliche“ Berufe zuschrieb, wie etwa der Krankenschwester, Kindergärtnerin, Lehrerin etc., ihn zugleich jedoch aus anderen Aufgabenkreisen – wie z.B. dem Rechtswesen und Beamtentum – auszuklammern versuchte. Im Laufe des Krieges jedoch wurden Frauen des Arbeitskräftemangels wegen in den kriegswichtigen Fabriken massenhaft zwangsverpflichtet.[4]

Frauenpolitik im Dritten Reich war gleichzusetzen mit Geburtenpolitik, diese wiederum hatte sich dem Kampf gegen „Entartung“ und „Geburtenrückgang“ verschrieben. Die Ehe als

„Keimzelle des Staates“ stand unter besonderem Schutz, zugleich wurden die Bedingungen für ihre Auflösung erleichtert, wenn es rassebiologischen Zwecken dienlich schien. Mit der Einführung des Kindergeldes und zinsfreier Ehestandsdarlehen, deren Rückzahlungssumme pro geborenem Kind um ein Viertel reduziert wurde und welches nur gewährt wurde, wenn aus eugenischer und erbgesundheitliche Sicht der Bindung beider Eheleute nichts im Wege stand und die Frau zudem künftig Zuhause blieb, versuchte der NS-Staat, geburtenorientierte Förderungsmaßnahmen zu schaffen und gleichzeitig Arbeitsmarktpolitik zu betreiben.[5]

Mit weiteren Anordnungen suchte man, den drohenden „Volkstod“ zu verhindern: Frühehen waren erwünscht, der Stigmatisierung unehelicher Kinder wurde entgegengewirkt, Vertrieb von und Aufklärung über Verhütungsmittel wurden unter Strafe gestellt – ebenso wie Abtreibungen. Letzteres allerdings galt nur für „Arierinnen“, während Abtreibungen bei „Gemeinschafts-„ und „Artfremden“ nicht nur stillschweigend geduldet, sondern teils zwangsweise durchgeführt wurden, ebenso wie Zwangsterilisierungen „Minderwertiger“ im Rahmen der Euthanasieprogramme und der eugenischen Maßnahmen – diese bestanden im Wesentlichen aus positiver (d.h. in diesem Sinne der „Aufnordnung“ und „Höherzüchtung“ des Volkes und entsprechenden geburtenpolitischen Maßnahmen sowie des Verbots der „Rassenschande“) sowie negativer Eugenik (d.h. der „Ausmerze“ „Minderwertiger“).[6] Sexualität an sich hatte dem Volkswohl zu dienen[7] und nicht länger Privatangelegenheit zu bleiben, zur Schaffung eines homogenen, fertilen und nordischen Volkskörpers bediente man sich dazu des Zugriffs auf die Körper beider Geschlechter in bisher nicht gekanntem Ausmaß[8]: „Wir finden hier die Ausweitung des Konzepts der weiblichen Minderwertigkeit (…) auf Frauen und Männer mit gesellschaftlichen und sexuellen ´Devianzen´, mit Körper- und Geisteskrankheiten (…). Die Pathologisierung geschlechtlicher und sozialer Abweichungen und deren behauptete Vererblichkeit waren es, was die ´Degeneration des Volkskörpers´ befürchten ließ und Abhilfemaßnahmen an den individuellen Körpern beschwor.“ [9]

2.2 Prostitutionspolitik im Nationalsozialismus

Als charakteristisch für patriarchale Systeme kann gelten, dass Frauen der Zugriff und das Selbstbestimmungsrecht auf ihre eigenen Körper verwehrt werden; im Nationalsozialismus vermischte sich dieses Merkmal mit rassistischen Ressentiments. Deutlich wird dies u. a. an einer Prostitutionspolitik, wie sie etwa im Dritten Reich angewandt wurde. In der Tradition frauendiskriminierender Denkarten manifestierte sich dies im bipolaren Frauenbild der entsexualisierten, „reinen“ Mutter einerseits und der „liederlichen“, „triebhaften“ Hure andererseits, wobei beide Imagines ein Zerrbild der Perspektiven männlicher Beobachtungen und Zuschreibungen sind.[10]

Bereits in „Mein Kampf“ widmete Adolf Hitler der Prostitution ein ganzes Kapitel, er bezeichnet diese darin als eine „ Schmach der Menschheit, allein kann man sie nicht beseitigen durch moralische Vorlesungen, frommes Wollen usw., sondern ihre Einschränkung und ihr endlicher Abbau setzen eine Unzahl von Bedingungen voraus. Die erste aber ist und bleibt die Schaffung der Möglichkeit einer der menschlichen Natur entsprechenden frühzeitigen Heirat vor allem des Mannes, denn die Frau ist ja ohnehin nur der passive Teil.“ [11] - und macht sie verantwortlich für den Verfall der Sitten und Moral wie auch für die ständige Ausbreitung der Geschlechtskrankheiten, allen voran der Syphilis.

Entgegen seinen Vorstellungen einer völligen Abschaffung der Prostitution im nationalsozialistischen Staate entwickelte sich dieser bis zum Kriegsende zum „größten Bordellbetreiber Europas“ [12] mit einem flächendeckenden Netzwerk staatlich errichteter „Freudenhäuser“.

Mit dem 1927 verabschiedeten „Reichsgesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten“ hatte man die Prostitution bereits in der Weimarer Republik aus den Straftatbeständen ausgenommen, um zu erreichen, dass auch „geheime“, d. h. nicht registrierte Prostituierte ihre Geschlechtskrankheiten ärztlich behandeln ließen. Bei den zuständigen Gesundheitsämtern zu diesem Zweck angelegte Personenkarteien nutzte das NS-Regime ab 1933 zur Verfolgung Prostituierter.[13]

Im Jahre 1933 wurde das „Reichsgesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten“ (§ 361 StGB) um einige Reglementierungen erweitert, so konnte von nun an strafrechtlich belangt werden, wer „öffentlich in auffälliger Weise, die geeignet ist, einzelne oder die Allgemeinheit zu belästigen, zur Unzucht auffordert oder sich dazu anbietet“ [14] . Tausende Prostituierte wurden daraufhin allein im Jahr 1933 wegen „belästigenden und anstößigen Strichens“ in Gewahrsam genommen; prinzipiell allerdings galt auch als der Prostitution verdächtig, wer der Befürchtung Anlass gab, eine weibliche Person mit „häufig wechselndem Geschlechtsverkehr“ („hwG“) zu sein oder wer als Frau in keiner Begleitung bzw. in Begleitung einer nichtverwandten männlichen Person in bestimmen Lokalen aufgegriffen wurde. Nicht selten folgte darauf die Registrierung als Prostituierte, die entmündigende Folgen hatte: Zwangsuntersuchungen, Meldepflichten, Internierungen.[15]

Ein weiterer Schritt in Richtung völliger Überwachung war der Erlaß des Reichsministers zur Wiedereinrichtung von Bordellen und kasernenartige Zusammenfassung von Prostituierten vom 9. September 1939. Dieser definierte nun auch solche Frauen als Gewerbliche, die „sich zur Animierung, Unterhaltung usw. der männlichen Gäste in Gaststätten und ähnlichen Einrichtungen aufhalten“[16]. Einerseits also erweiterte man die Definition von Prostitution, andererseits lenkten nun staatliche Stellen die Kasernierung der Prostituierten. Die Ausübung der „gewerblichen Unzucht“ durfte von nun an nicht mehr auf der Strasse, sondern nur noch in besonderen, staatlich und polizeilich geduldeten Häusern erfolgen, damit galt das Kasernierungsverbot nach § 17 im RGBG von 1927 als aufgehoben; entzogen sich Prostituierte den Zwangsuntersuchungen und Meldepflichten oder auch der Kasernierung, wurden sie verhaftet und als „Asoziale“ in ein KL eingewiesen bzw. in den Bordellen der Wehrmacht, der SS oder in den Bordellen für Zwangs-, Fremdarbeiter oder KL-Häftlingen eingesetzt.[17] „Es handelte sich um einen doppelten Zugriff auf Prostituierte (…). Auf der einen Seite: verschärfte Überwachung, Ausmerze, Lohnreduktion für >HWG- Personen<, also für registrierte und nichtregistrierte >freie< Prostituierte; auf der anderen Seite: Aufbau eines staatlich geplanten, gelenkten und ausgebeuteten Systems von Bordellen für solche Männer, denen Gratissex nicht zugänglich war oder sein sollte, die aber mit Sex gefügig und leistungsfähig gehalten werden sollten: Prostitution als Zwangsarbeit, als Zwangsarbeit für Prostituierte.“[18]

Gerade auch die Errichtung von Wehrmachtsbordellen zeigt, wie Prostituierte dazu missbraucht wurden, den männlichen „Trieb“ zu lenken, um damit imperialistisch- expansionistische, ökonomische und machtpolitische Ziele durchzusetzen. Eben jene Bordelle wurden eröffnet, um der massenhaften Ausbreitung der Geschlechtskrankheiten in den besetzten Gebieten durch die dortige „wilde“ Prostitution und die Vergewaltigungen an der Zivilbevölkerung zu verhindern und ebenso, um die sich dort rasch ausbreitende „Rassenschande“ mit der Zivilbevölkerung einzudämmen. Gerade auch der letzte Punkt hinderte das NS-Regime jedoch keineswegs daran, tausende nichtdeutsche Frauen gewaltsam in die Wehrmachtsbordelle zu verschleppen, da in Zeiten des Krieges und in militarisierten Gesellschaften Frauenkörper ein „nahe liegendes Ziel sind bei dem Versuch, ein Kollektiv zu beherrschen oder zu zerstören.“[19] So „stellt der weibliche Körper eine >symbolische Repräsentation des Volkskörpers< und die Vergewaltigung von Frauen >die symbolische Vergewaltigung des Körpers dieser Gemeinschaft< dar. (…) Die Frauenkörper werden hier zu Vehikeln der Verständigung zwischen Männern, zu Schauplätzen des Krieges und des eroberten Territoriums.“[20]

Die errichteten Wehrmachtsbordelle, 1942 etwa 500[21], und auch die Offiziersbordelle dienten der deutschen Sanitätsführung zufolge ebenso der „Bekämpfung der Homosexualität“ innerhalb der Wehrmacht wie auch der Bestärkung in den Glauben an einen Sieg.[22]

Zugleich existierten Bordelle der Marine, der Waffen-SS in den besetzten Gebieten, an zentralen Truppenstandorten und auch für die „Totenkopfverbände“, die Bewacher der KL, vermutlich in Buchenwald, Flossenbürg, Auschwitz I, II und III, Mauthausen, Dachau und Mittelbau-Dora - diese sind fast gänzlich unerforscht. Weiterhin gab es auch Sonderbauten für die ukrainischen Wachmänner in den KL. So existiert ein Schreiben von Glücks vom SS- Wirtschaft-Verwaltungshauptamt an die Lagerkommandanten der betreffenden Konzentrationslager in denen er festlegt, dass „von den Männern für den Verkehr mit den polnischen Bordellmädchen der Betrag von RM 2.- zu bezahlen ist. Von diesem Betrag bekommt eine Reichsmark die Bordelldirne, während die zweite Reichsmark auf ein Sonderkonto, wie befohlen, zu hinterlegen ist. Der Hauptamtschef wünscht, daß die beiden Räume für die Dirnen besonders gut ausgestattet werden.“[23]

2.3 Sexualität im Gewaltkosmos Konzentrationslager

Die Erfahrungen ehemaliger KL-Häftlinge gestalteten sich geschlechtsspezifisch. So waren Frauen, die ihr Geschlecht auf eine wesensgemäße Art verletzlich macht, oft zusätzlich einer anderen Art des Terrors ausgesetzt als ihre männlichen Mithäftlinge, wobei nicht negiert werden soll, dass es auch sexuelle Gewalt an männlichen Häftlingen durch die SS (auch durch die weibliche SS) oder Mithäftlinge gab (verwiesen sei hier z. B. auf das System der „Pipel“, die sich Funktionshäftlinge zur Befriedigung ihrer sexuellen Interessen „hielten“) oder dass Frauen nicht auch Täterinnen sexueller Gewalt gegenüber männlichen oder weiblichen (Mit)Häftlingen sein konnten. Zu bemerken ist weiterhin, dass der nationalsozialistische Sexismus von eugenischen, homophoben, antisemitischen und rassistischen Ideologemen durchsetzt war und sich somit je nach Zielgruppe differenziert ausgestaltete[24]. Zwar wurden weibliche Häftlinge zumeist von weiblichem SS-Personal bewacht, waren aber immer wieder mit männlicher SS konfrontiert, u. a. beim Transport, auf dem Weg zur Zwangsarbeit oder an dem Ort, an dem sie zur Zwangsarbeit angehalten wurden.

Bereits mit der Ankunft im KL setzte der erste Schock mit der Hinnahme einer erzwungenen Nacktheit ein. In den Berichten ehemaliger Häftlinge wird dabei den anwesenden SS- Männern ein auffallend dominanter Platz zugewiesen, was verständlich ist, wenn man bedenkt, dass es allein während der Aufnahmeprozedur zu Beschimpfungen, verbalen Herabwürdigungen, Schlägen und intimen Berührungen kam. Erzwungene Nacktheit zeigte sich auch als manifest im Strafsystem des KL, etwa beim strafweisen Appellstehen ohne Bekleidung, bei dem Vollzug der Prügelstrafe oder auch als zusätzliche Demütigung während der Selektionen. So beschreibt eine damalige Inhaftierte: „(…) nackt da stehen, ausgelacht zu werden, eventuell haben sie sich erlaubt vielleicht auch manche Frauen zu berühren (…), das war eine furchtbare Erniedrigung.“ [25]

Weiterhin zu erwähnen ist die bei weiblichen Häftlingen massenhaft vorgekommene Amenorhoe, das Ausbleiben der Regelblutung, auf Grund von Schock, Terror, Unterernährung und erheblicher körperlicher Belastung. Frauen, denen der Zyklus nicht ausblieb, berichten hingegen von Schikanen, Demütigungen und miserablen hygienischen Bedingungen: „Den Frauen rann das Blut die Schenkel runter, sie konnten sich nicht helfen und so weiter (…) und ich bin zur Blockältesten gegangen, weil ich was gebraucht hätte und sie hat zu mir gesagt: ´Halt die Hand drunter.´“ [26]

Auch durch das „permanente Überschreiten der Schamgrenzen, hemmungslosen Voyeurismus oder verbale Erniedrigungen wurde die Integrität der Menschen verletzt und deren Intimität negiert.“[27] Zu nennen und eindeutig der sexualisierten Gewalt zuzuordnen sind zudem das Scheren des Kopfhaares als Symbol für die Weiblichkeit, als Verletzung der individuellen und geschlechtseigenen Identität wie auch die Zwangssterilisation, die (pseudo)medizinischen Versuche in den KL, die Aufwärm- und Unterkühlungsversuche, zu denen Zwangsprostituierte herangezogen wurden, sexuelle Übergriffe und Vergewaltigungen und die sexuelle Ausbeutung durch Zwangsprostitution. Auch der Haftgrund der „Rassenschande“ oder des „verbotenen Umgangs“ (mit Zwangsarbeitern) zeigt sich als sexualisierte Gewalt nach rassistischen Kriterien.

Homo- wie auch heterosexuelle „Dienstleistungen“ ermöglichten im Lagersystem zudem eine weitere Überlebensstrategie. So wurden diese von männlichen wie weiblichen Häftlingen bei Funktionshäftlingen, aber auch bei SS-Männern gegen Protektion und Nahrungsmittel „getauscht“ und hatten somit einen bestimmten Wert im lagerinternen Markt. Ehemalige Häftlinge berichten aber ebenso vom Wert der Freundschaft, die sich, da sich alles Gefühl auf sie konzentrierte, auch zu einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft auswachsen konnte.[28]

3 Der Sonderbau

3.1 Prämienverordnung und Motivation der SS

Die Konzentrationslager hatten als zentrales Herrschafts- und Terrorinstrument der SS auch eine wirtschaftliche Bedeutung, indem sie ihr eine weitgehende materielle Unabhängigkeit verliehen. Getreu dem Motto „Vernichtung durch Arbeit“ sah die SS die internierten Menschen nicht nur als „Volksfeinde“ sondern auch als Arbeitskräfte an, deren Ausbeutung der Durchsetzung machtpolitischer Relevanz der SS dienen konnte.[29]

Auch die Errichtung von Häftlingsbordellen ist in diesem Zusammenhang zu betrachten.

Zwar trat die Prämienverordnung erst 1943, ein Jahr nach der Errichtung des ersten KL- Bordells, in Kraft, den Plan dafür hatte es jedoch schon früher gegeben. Bereits im Mai 1942 hatten Wirtschaftsvertreter, v. a. die IG Farben, auf die Einführung eines Belohnungssystems gedrängt, das den den internierten Zwangsarbeitern zugeschriebenen zentralen Wünschen „Fressen, Freiheit, Frauen“ entgegenkam. Reichsführer SS Himmler hatte bereits 1942 erste Überlegungen zur Einführung eines Prämiensystems geäußert, für das er auch Bordellbesuche zur Leistungssteigerung der Zwangsarbeiter vorschlug: „Für notwendig halte ich allerdings, daß in der freiesten Form den fleißig arbeitenden Gefangenen Weiber in Bordellen zugeführt werden. Ebenso muß ein gewisser kleiner Akkordlohn da sein. Wenn diese beiden Bedingungen gegeben sind, wird die Arbeitsleistung enorm steigen.“ [30] Ein ausgearbeitetes Prämiensystem wurde dann schließlich 1943 vom Chef des SS-Wirtschaftsverwaltungshauptamtes (WVHA) Oswald Pohl in Kraft gesetzt, da auch die brutale Behandlung der Kapos[31] an den Zwangsarbeitern keine nennenswerte Steigerung der Arbeitsleistung erbracht hatte. Dieses galt für „Häftlinge, die sich durch Fleiß, Umsichtigkeit, gute Führung und besondere Arbeitsleistung auszeichnen“ [32] und gewährte fünfstufig „1. Hafterleichterung, 2. Verpflegungszulagen, 3. Geldprämien, 4. Tabakwarenbezug, 5. Bordellbesuch.“ [33] Als Hafterleichterung schlug er vor, „reichsdeutsche“ Häftlinge dürften sich die Haare stehen lassen, was als Möglichkeit einer Verbesserung des Ansehens im Lager und teilweiser Gewährung von Individualität verstanden werden konnte. Die höchste Stufe des Prämiensystems war der Bordellbesuch; Pohl wies darauf hin, dass dieser wirklich nur Häftlingen, die hervorragende Leistungen erbrächten, zu gestatten sei. In dieser Dienstvorschrift erklärt er ebenso die Aufteilung der vom Häftling als Entgelt zu entrichtenden 2 Reichsmark, wobei 45 Pfennig die „Insassin des Bordells“ [34] erhalten sollte, 5 Pfennig der aufsichtführende weibliche Häftling – die restlichen 1,50 RM sollten auf ein Sonderkonto hinterlegt werden.

Ergo begann man, Häftlingsbordelle zu erbauen; die Durchsetzung der Prämienvorschrift jedoch verlief nicht reibungslos. So verteilten die Unternehmen, die Zwangsarbeiter beschäftigten, zu wenig Prämienscheine, um die Kosten des Häftlingseinsatzes möglichst gering zu halten. Zu betrachten ist die Prämienvorschrift vor dem Hintergrund, dass das Ausüben jedweder Sexualität im KL bereits als subversiver Akt galt. Auf die Ausübung eines Geschlechtsverkehrs stand die Prügelstrafe. Die rigorose Überwachung jedweder Intimsphäre durch SS stand nicht, wie es auf den ersten Blick scheint, im Gegensatz zur Errichtung von Bordellen in den KL, da diese eine weitere Möglichkeit, die Sexualität der Häftlinge zu kontrollieren, boten.[35]

3.2 Bildung und Struktur der KL-Bordelle

Mit der Bildung von Bordellen für SS, Waffen-SS, Polizei in den besetzten Gebieten, für Wachmänner und Zwangsarbeiter machte „das totalitäre Regime in Deutschland den Anspruch auf eine totale Kontrolle des Menschen deutlich. Bordelle wurden damit zu einer biopolitischen Institution (…), denn sie waren zugleich Regulatoren der Rassenpolitik, Instrumente einer gesundheitstechnischen Kontrolle und Organe der Eliminierung der Privatsphäre. Durch die Förderung und Kontrolle der Prostitution weitete die totalitäre Biomacht ihre Autorität auf die Überwachung der menschlichen Sexualität aus.“[36]

Der Errichtung der Häftlingsbordelle in Mauthausen und Gusen, Flossenbürg, Buchenwald, Auschwitz, Dachau, Neuengamme, Sachenhausen und Mittelbau-Dora lagen zudem noch ökonomische Bestrebungen zugrunde. Das erste KL-Bordell wurde im Juni 1942 im KL Mauthausen eröffnet, im Außenlager Gusen nur knapp zwei Monate später das nächste; es folgten Bordelle in Auschwitz und Buchenwald. Waren die Sonderbauten in Mauthausen, Gusen und Auschwitz noch in direkter Nähe zu Lagertor oder Appellplatz gebaut wurden, errichtete man das Bordell in Buchenwald in einem abgelegenen Winkel des KL. Grund dafür war ein Schreiben des SS-Obersturmbannführers Arthur Liebehenschel vom WVHA, in welchem er den Kommandanten vierer KL erklärt, ihm sei „bei der Besichtigung bereits fertiggestellter Sonderbauten aufgefallen, daß diese nicht besonders günstig liegen. Der Hauptamtschef hat angeordnet, daß bei der Errichtung weiterer Sonderbauten darauf zu achten ist, daß diese ihrer Zweckbestimmung gemäß etwas abseits liegen und nicht von allen möglichen Leuten begafft werden können.“[37]

Die dahinter stehende Idee war die eines „sauberen Konzentrationslagers“, in dem auf den ersten Blick nichts Aufsehen erregendes zu erkennen war. Dafür spricht auch das Schreiben des SS-Gruppenführers und Generalleutnants der Waffen-SS Glücks an die Lagerkommandanten, in welchem er anordnet: „Bei Lagerbesichtigungen sind die Bordelle und Verbrennungsanlagen nicht zu zeigen. Zu den Besichtigungsteilnehmern darf über diese Einrichtungen auch nicht gesprochen werden. Hierfür ist die ausdrückliche Genehmigung des Reichsführer-SS erforderlich (…).“[38]

Sonderbauten und Krematorien störten das Bild des „sauberen KL“, das die SS nach außen hin zu vermitteln suchte. Ein weiterer Grund für das Isolieren und Verstecken der

„Sondereinrichtungen“ könnte das Ausschließen möglicher Zeugenschaft sein. An Orten, an denen sich die Gewalt der SS, die die Herrschaft über Leben und Tod sowie die Kontrolle über jedes noch so kleine Detail menschlicher Intimsphäre – und damit auch der Sexualität - mit einschloss, zeigte, war man besser ungestört.[39]

[...]


[1] Ausländer, Rose, Mein Atem heißt jetzt, Frankfurt am Main, 1995, S. 94

[2] Vgl. Sommer, Robert, Das KZ-Bordell. Sexuelle Zwangsarbeit in nationalsozialistischen Konzentrationslagern, Paderborn 2009, S. 23

[3] Vgl. Sommer, Robert, Der Sonderbau. Errichtung von Bordellen in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern, Berlin 2006, S. 9

[4] Vgl. Schüddekopf, Charles (Hg.), Der alltägliche Faschismus. Frauen im Dritten Reich, Berlin / Bonn 1982, S. 12 ff.

[5] Vgl. Wildt, Michael, Geschichte des Nationalsozialismus, Göttingen 2008, S. 98 – 101, zu Ehestandsdarlehen auch Czwarnowski, Gabriele, Das kontrollierte Paar. Ehe und Sexualpolitik im Nationalsozialismus, Weinheim 1991

[6] Zu Zwangssterlisierungen vor allem Schwarz, Gudrun, Die nationalsozialistischen Lager, Frankfurt am Main 1990, S. 50 – 59, auch Wildt, Geschichte des Nationalsozialismus, S. 110 ff., ebenso: Tomkowiak, Ingrid, „Asozialer Nachwuchs ist für die Volksgemeinschaft vollkommen unerwünscht“ – Eugenik und Rassenhygiene als Wegbereiter der Verfolgung gesellschaftlicher Außenseiter, in: Sedlaczek, Dietmar / Lutz, Thomas / Puvogel, Ulrike / Tomkowiak, Ingrid (Hg.), „minderwertig“ und „asozial“, Zürich 2005, S. 33 - 50

[7] Vgl. dazu auch die Ausführungen über die nationalsozialistische Geschlechter- und Sexualideologie in Alakus, Baris / Kniefacz, Katharina / Vorberg, Robert (Hg.), Sex-Zwangsarbeit in nationalsozialistischen Konzentrationslagern, Wien 2007, S. 21 - 32

[8] Vgl. dazu Sigmund, Anna Maria, „Das Geschlechtsleben bestimmen wir“ – Sexualität im Dritten Reich, München 2008, S. 7 – 32, S. 127 – 144, S. 153 - 242

[9] Czwarnowski, Gabriele, Frauen – Staat – Medizin. Aspekte der Körperpolitik im Nationalsozialismus, in: Beiträge zur feministischen Theorie und Praxis. Frauen zwischen Auslese und Ausmerze, 8. Jahrgang (1985), Heft 14, S. 81; einen guten Überblick über das Frauenbild des Nationalsozialismus verschafft ebenso Thalmann, Rita, Frausein im Dritten Reich, München / Wien 1984

[10] Vgl. Schikorra, Christa, Kontinuitäten der Ausgrenzung. „Asoziale“ Häftlinge im Frauenkonzentrationslager Ravensbrück, Berlin 2001, S. 109 f.

[11] Hitler, Adolf, Mein Kampf, München 1940, S. 275

[12] Sigmund, „Das Geschlechtsleben bestimmen wir“, S. 9

[13] Eine ausführliche Beschreibung über die Verfolgung Prostituierter findet sich in Ayaß, Wolfgang, „Asoziale“ im Nationalsozialismus, Stuttgart 1995, S. 185 - 196

[14] Novelle zum § 361 StGB Abs. 6 v. 25. 5. 1933, zitiert nach Schulz, Christa, Weibliche Häftlinge aus Ravensbrück in Bordellen der Männerkonzentrationslager, in: Füllberg-Stolberg, Claus / Jung, Martina / Riebe, Renate / Scheitenberger, Martina (Hg.), Frauen in den Konzentrationslagern. Bergen-Belsen, Ravensbrück, Bremen 1994, S. 137

[15] Schulz, Christa, Weibliche Häftlinge, S. 136 f.

[16] Erlaß des Reichsministers zur Wiedereinführung von Bordellen und kasernenartige Zusammenfassung von Prostituierten vom 9. September 1939, hier zitiert nach Alakus, Sex-Zwangsarbeit, S. 77

[17] Vgl. Alakus, Sex-Zwangsarbeit, S. 77

[18] Bock, Gisela, „Keine Arbeitskräfte in diesem Sinne“. Prostituierte im Nazi-Staat, in: Biermann, Pieke (Hg.): „Wir sind Frauen wie andere auch!“ Prostituierte und ihre Kämpfe, Hamburg 1980, S. 96, hier zitiert nach Alakus, Sex- Zwangsarbeit, S. 78

[19] Alison, Miranda, Sexuelle Gewalt in Zeiten des Krieges. Menschenrechte für Frauen und Vorstellungen von Männlichkeit, in: Eschebach, Insa / Mühlhäuser, Regina (Hg.), Krieg und Geschlecht. Sexuelle Gewalt im Krieg und Sex-Zwangsarbeit in NS-Konzentrationslagern, Berlin 2008, S. 42

[20] Ebd.

[21] Vgl. Sommer, Sonderbau, S. 63

[22] Zu den Wehrmachtsbordellen ausführlich: Seidler, Franz, Prostitution, Homosexualität, Selbstverstümmelung. Probleme der deutschen Sanitätsführung 1939 – 1945, Neckargmünd 1977, S. 135 – 188 und auch eine filmische Dokumentation: Gaevert, Thomas / Hilbert, Martin, Frauen als Beute - Wehrmacht und Prostitution - über den Missbrauch von Frauen in deutschen Militärbordellen, 1995, einzusehen über http://video.google.de/videoplay? docid=898246408094898839#, letzter Besuch am 27. März 2011

[23] Glücks in einem Schreiben an die Lagerkommandanten der KL Auschwitz I,II,III, Buchenwald, Dachau, Floßenbürg, Mauthausen vom 15. Dezember 1943, Archiv der Gedenkstätte Dachau, Dok. 1416

[24] Halbmayer unterscheidet im Speziellen die sexualisiert-frauenfeindliche, die sexualisiert-antisemitische und antirassistische und die sexualisiert-heterosexistische Gewalt. Auf diese Unterscheidungen kann in diesem Abschnitt auf Grund dessen Kürze leider nicht eingegangen werden. Halbmayer, Brigitte, Sexualisierte Gewalt gegen Frauen während der NS-Verfolgung, in: Frietsch, Elke / Herkommer, Christina (Hg.), Nationalsozialismus und Geschlecht. Zur Politisierung und Ästhetisierung von Körper, „Rasse“ und Sexualität im „Dritten Reich“ und nach 1945, Bielefeld 2009, S. 141 - 155

[25] So ein ehemaliger weiblicher Häftling in Amesberger, Helga /Auer, Karin, Die Bedeutung des Faktors Geschlecht für die Situation von Frauen während der nationalsozialistischen Verfolgung, in: dies., Sexualisierte Gewalt. Weibliche Erfahrungen in NS-Konzentrationslagern, Wien 2010, S. 81 f.

[26] So ein ehemaliger weiblicher Häftling in ebd.

[27] Halbmayer, Sexualisierte Gewalt gegen Frauen, S. 144

[28] Vgl. Alakus, Sex-Zwangsarbeit, S. 122

[29] Vgl. Sommer, Sonderbau, S. 33 - 36, auch vgl. Sommer, KZ-Bordell, S. 51 – 66, S. 84 - 86

[30] BA, Brief Himmler an Pohl vom 23. März 1942, NS 19/2065, hier zitiert nach Alakus, Sex-Zwangsarbeit, S. 126

[31] „Kapo“ bezeichnet einen Häftling im KL, der von der SS aufseherische Tätigkeiten zugewiesen bekommen hat, als Mitarbeiter der Lagerleitung gilt er als so genannter „Funktionshäftling“.

[32] Dienstvorschrift für die Gewährung von Vergünstigungen an Häftlinge / Prämien-Vorschrift von Pohl, gültig ab dem 15. Mai 1943, Archiv der Gedenkstätte Dachau, Dok. 6249

[33] Ebd.

[34] Ebd.

[35] Vgl. Alakus, Sex-Zwangsarbeit, S. 132 f.

[36] Sommer, Sonderbau, S. 38

[37] Schreiben Liebehenschels an die Kommandanten der KL Sachsenhausen, Dachau, Neuengamme und Auschwitz vom 15. Juni 1943, Archiv der Gedenkstätte Dachau, Dok. 1581

[38] Glücks an die Lagerkommandanten in einem Schreiben vom 10. November 1943, Archiv der Gedenkstätte Dachau, Dok. 6308

[39] Vgl. Sommer, Sonderbau, S. 37 – 47. Zur ausführlichen (Entstehungs-)Geschichte der einzelnen KL-Bordelle auch Sommer, KZ-Bordell, S. 111 - 160

Excerpt out of 74 pages

Details

Title
Arbeitskommando Sonderbau. Über die Häftlingsbordelle in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern
Author
Year
2018
Pages
74
Catalog Number
V416204
ISBN (eBook)
9783960952800
ISBN (Book)
9783960952817
File size
1935 KB
Language
German
Keywords
Prostitution, KZ, Nationalsozialismus, Bordelle Sonderbau, Drittes Reich, Bordell, Zwangsprostitution
Quote paper
Anne S. Respondek (Author), 2018, Arbeitskommando Sonderbau. Über die Häftlingsbordelle in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/416204

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