Flashmob & Co. Eine rechtliche Bewertung und Einordnung unter Einbezug der einfachgesetzlichen Verpflichtungen für Polizeibehörden


Trabajo Escrito, 2017

24 Páginas, Calificación: 8,6


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichni

1. Einleitung

2. Begriffsbestimmung
2.1. Wortherkunft
2.2. Analyse der Erscheinungsmerkmale

3. Ausprägungsformen des Flashmobs
3.1. Abgrenzung zwischen Flashmobs und Smartmobs
3.2 Unterarten von Flashmobs und Smartmobs
3.3. Vergleichbare Erscheinungsformen

4. Rechtliche Einordnung
4.1. Verfassungsrechtliche Betrachtung
4.1.1. Schutzbereich der Versammlungsfreiheit
4.1.2. Schutzbereich der Meinungsfreiheit
4.1.3. Schutzbereich der Kunstfreiheit
4.1.4. Schutzbereich der allgemeinen Handlungsfreiheit
4.2. Einfachgesetzlicher Umgang mit Smartmobs und Flashmobs

5. Fazit

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

In den Medien wird in sehr allgemeiner Weise schon dann von einem „Flashmob“ gesprochen, wenn sich Personen auf dem städtischen Marktplatz im Rahmen des „Internationalen Tages der Kissenschlacht“ treffen, um sich gegenseitig mit Federkissen zu bewerfen. Im Internet wurde auf einer Online- Plattform unter dem Thema „ Berlin 9.7.2016 Flashmob A100 stoppen! Wir legen uns quer! “ ebenfalls zu einem Flashmob aufgerufen, um ein Zeichen gegen den geplanten Autobahnausbau zu setzten.1 In einem weiteren Szenario sammelten sich am 29.08.2009, auf dem Kölner Domplatz zum Geburtstag von Michael Jackson mehrere Dutzend Menschen und tanzten zum Gedenken zu seinem Lied „Thriller“.2

Vollkommen unterschiedliche Situationen werden hier zumeist unter dem Begriff „Flashmob“ zusammengefasst. Die Hausarbeit soll aufzeigen, dass man aufgrund der vielfältigen Varianten dieser Zusammenkünfte eine Umgrenzung des Begriffes und eine Unterteilung durchführen muss. In diesem Zusammenhang werden im Rahmen der terminologischen Klärung neben den erstgenannten Beispielen auch Erscheinungsformen beleuchtet, welche ebenfalls Merkmale einer solchen Veranstaltung aufweisen, aber anderweitig bezeichnet werden. Aufgrund der Komplexität des Themas können im weiteren Verlauf lediglich vereinzelt spezielle Phänomene aufgegriffen werden.

Darauf aufbauend beschäftigt sich die Arbeit mit der verfassungsrechtlichen Bewertung des Phänomens. Hier wird die im Folgenden vorgenommene Begriffsunterteilung zum Tragen kommen, da nicht jede als Flashmob bezeichnete Erscheinungsform gleichermaßen von Grundrechten der Verfassung geschützt ist.

Anhand der aufgezeigten Merkmale findet eine kritische Auseinandersetzung mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG statt. Außerdem wird geklärt, ob sich die Teilnehmer auf ihre Kunst - und Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG hinsichtlich ihrer Darstellungsform und der Art und Weise der Meinungskundgebung berufen dürfen. Auf die allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 I GG kann im Rahmen dieser Arbeit nur am Rand eingegangen werden.

Im letzten thematischen Abschnitt der Arbeit wird die einfachgesetzliche Betrachtung im Fokus stehen. Hier wird die Frage geklärt, welche Gesetze für die Polizeibehörden eine Rolle spielen, wenn Maßnahmen im Zusammenhang mit stattfindenden oder stattgefundenen Flashmobs zu treffen sind. Hier wird ein Problem aufgegriffen, welchem sich Polizei und Ordnungsbehörden stellen müssen. Die Institution Thüringer Polizei ist daher auch vorrangig Adressat der Hausarbeit, welcher Hintergrundwissen zur Thematik Flashmob und Co. in rechtlicher Hinsicht vermittelt werden soll.

Als Basis der wissenschaftlichen Arbeit dienen die Ausführungen im Sachtext der Fachzeitschrift „Kommunaljurist“ aus dem Jahr 2013 „Zur einfachgesetzlichen und grundrechtlichen Fragestellung von Flashmobs“ von Dr. Johannes Stalberg. Diese werden als Diskussions- und Erörterungsfundament genutzt. Ein weiterer Mehrwert der Arbeit wird die Herausarbeitung der Autorenmeinung sein, welche an wichtigen Stellen mit weiteren Ansichten der Literatur ergänzt wird. Es erfolgt hierbei eine kritische Betrachtung der Thematik anhand von Beispielen und Vorkommnissen der letzten Jahre.

Ein Fazit mit gewonnen Erkenntnissen und Empfehlungen zur Verhaltensweise im alltäglichen Umgang mit den Erscheinungsformen des Flashmobs beschließen die Arbeit.

2. Begriffsbestimmung

2.1. Wortherkunft

Der Begriff Flashmob setzt sich aus den beiden Wörtern „flash“ und „mob“ zusammen. Das englische Verb „to flash“ wird üblicherweise mit den deutschen Wörtern „aufblitzen“ oder „aufleuchten“ übersetzt. Das Wort „mob“ wird von dem lateinischen Begriff „mobilis“ - „beweglich" abgeleitet.3 Darüber hinaus kann das im Englischen verwendete Wort „mob“ mit der deutschen Übersetzung „Meute“ oder „Volksmenge“ übersetzt werden.

Eine eindeutige deutsche Übersetzung findet sich in der Literatur nicht. So übersetzt Stalberg den Begriff in die deutsche Sprache mit „Blitzmeute“ oder „Blitzpöbel“4, was jedoch eine sehr negative Auslegung darstellt. Eine andere Möglichkeit der Übersetzung ist das Wort „Blitzauflauf“.5 Eine neutrale Alternative könnte die Übersetzung "kurzfristiger Volksauflauf" darstellen.

2.2. Analyse der Erscheinungsmerkmale

So variabel, wie es sich mit der reinen Übersetzung des Begriffs verhält, so ist es ebenfalls um eine Definition des Phänomens bestimmt. Zunächst ist zu beachten, dass unter dem allgemeingebräuchlichen Begriff unterschiedlichste Aktionsformen zusammengefasst werden, die jedoch aufgrund verschiedener Merkmale unbedingt unterteilt werden müssen.

Nach Stalberg stellt ein Flashmob „[…] ein koordiniertes Erscheinen einer Vielzahl von Menschen - die sich jedenfalls in Gänze der Gruppe nicht persönlich kennen - an einem Ort dar, die eine gemeinsame, auf Unterhaltung gerichtete Aktion durchführen, die ebenfalls anwesende Dritte überrascht und verblüfft.“ 6

Menge 1999, S.335. Stalberg 2013, S.170. Kresse 2010, S.11. Stalberg 2013, S.170.

Er betont hierbei, dass der Begriff nicht zu weit definiert werden darf, aufgrund der Gefahr, dass sämtliche Erscheinungsformen von Zusammenkünften jeglicher Art von Personen, als Flashmob bezeichnet werden könnten. Als ein weiteres, aber nicht zwingendes Merkmal sieht Stalberg eine Koordination der Teilnehmer im Vorfeld der Aktion. Diese geschieht über moderne Kommunikationswege, im Besonderen über sozialer Netzwerke, Weblogs, Chatforen, SMS, oder Kettenmails.7

Die Praktikabilität der Nutzung von SMS oder Kettenmails muss in der heutigen medialen Zeit jedoch in Frage gestellt werden. Das Internet als Hilfsmittel der Kommunikation hat ältere Möglichkeiten der Verabredung bereits verdrängt. So sieht es auch Jochem in ihrer Diplomarbeit: „Wer sich für die Flashmob-Idee interessiert und an einer Aktion teilnehmen möchte, der ist auf einen Computer mit Internetzugang angewiesen. Ohne diverse Online-Dienste […] wäre das Phänomen Flashmob nicht denkbar.“ 8 Dies bedeutet, dass die teilnehmenden Personen sich bezüglich des Zusammenkommens abgesprochen haben müssen und sich dabei aufeinander abgestimmt haben. Kritisch kann das Wort "Koordination" im Zusammenhang mit dem Erscheinen zu einem Flashmob angesehen werden. Da ein Flashmob laut vorangegangener Begriffserläuterung Erstaunen oder Verblüffung als Reaktion hervorrufen soll, würde ein koordiniertes Erscheinen an einem Ort, im Sinne eines massenhaften, gleichzeitigen Eintreffens der Teilnehmer mit hoher Wahrscheinlichkeit den bezweckten Überraschungseffekt stark einschränken. Insofern könnte hinterfragt werden, ob die Bezeichnung koordiniert (lat. ordinäre = in Reih und Glied stellen, in eine bestimmte Folge bringen9 ) ungünstig verwendet wird und vielmehr das Wort „abgesprochen“ hier verwendet werden könnte. Brenneisen und Wilksen sprechen daher in ihrer Begriffsdefinition auch vielmehr von einer „organisierten Zusammenkunft“. 10

Stalberg spricht von einem Zusammenkommen von Personen, die sich zumindest in Gänze der Gruppe nicht persönlich kennen. In Flashmobs werden jedoch auch oftmals einstudierte Tänze und andere Choreografien aufgeführt, welche zum Teil einen hohen Grad an Vorbereitung erfordern. So kann davon ausgegangen werden, dass auch solche Flashmobs zustande kommen, bei denen die Personen, aufgrund mehrmaliger Zusammentreffen im Vorfeld, soweit miteinander bekannt sind, dass von einem Zusammentreffen komplett fremder Menschen nicht mehr ausgegangen werden kann.

So spricht Kresse in ihrem Zeitungsbericht der Hessischen Polizeirundschau von Menschen, welche sich ü blicherweise nicht persönlich kennen, und bezieht damit in ihre Überlegungen ein, dass es durchaus zu Aktionen kommen kann, bei denen ein persönliches Verhältnis der Teilnehmer besteht.11

Als ein weiteres Merkmal für Flashmob-Aktionen wird bei Stahlberg die Anwesenheit Dritter genannt. Kresse verweist diesbezüglich in ihrer Definition auf den öffentlichen oder halböffentlichen Raum, welcher zur Durchführung von Flashmobs gegeben sein muss.12

[...]


1 Aufruf zum Flashmob. http://www.flash-mob.de/political-mob-s/berlin-9-7-2016-flashmob-a100- stoppen-wir-legen-uns-quer-t3053.html?sid=8cda2b3913d433819b722e50d10dda02 (01.01.2017).

2 Gedenk-Flashmob Moonwalk. http://www.ksta.de/11859954 ©2017http://www.ksta.de/gedenk- flashmob-moonwalk-vor-dem-hauptbahnhof-11859954 (03.01.2017).

3 Menge 1999, S.335.

4 Stalberg 2013, S.170.

5 Kresse 2010, S.11.

6 Stalberg 2013, S.170.

6 Vgl. Stalberg 2013, S.170.

8 Jochem 2010, S.2.

9 Vgl. Wortübersetzung. http://www.latein-deutsch-woerterbuch.de/verb/ordinare.html (07.01.2017).

10 Vgl. Ott/Wächtler/Heinhold 2010, S.33.

11 Vgl. Kresse 2010, S.11.

12 Vgl. Kresse 2010, S.11.

Final del extracto de 24 páginas

Detalles

Título
Flashmob & Co. Eine rechtliche Bewertung und Einordnung unter Einbezug der einfachgesetzlichen Verpflichtungen für Polizeibehörden
Universidad
University of Applied Administrative Sciences in Gotha
Calificación
8,6
Autor
Año
2017
Páginas
24
No. de catálogo
V416209
ISBN (Ebook)
9783668659858
ISBN (Libro)
9783668659865
Tamaño de fichero
445 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
flashmob, eine, bewertung, einordnung, einbezug, verpflichtungen, polizeibehörden, polizei recht smartmob
Citar trabajo
Eike Herrmann (Autor), 2017, Flashmob & Co. Eine rechtliche Bewertung und Einordnung unter Einbezug der einfachgesetzlichen Verpflichtungen für Polizeibehörden, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/416209

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