In den Medien wird in sehr allgemeiner Weise schon dann von einem "Flashmob" gesprochen, wenn sich Personen auf dem städtischen Marktplatz im Rahmen des "Internationalen Tages der Kissenschlacht" treffen, um sich gegenseitig mit Federkissen zu bewerfen. Im Internet wurde auf einer Online-Plattform unter dem Thema "Berlin 9.7.2016 Flashmob A100 stoppen! Wir legen uns quer!" ebenfalls zu einem Flashmob aufgerufen, um ein Zeichen gegen den geplanten Autobahnausbau zu setzten. In einem weiteren Szenario sammelten sich am 29.08.2009, auf dem Kölner Domplatz zum Geburtstag von Michael Jackson mehrere Dutzend Menschen und tanzten zum Gedenken zu seinem Lied "Thriller". Vollkommen unterschiedliche Situationen werden hier zumeist unter dem Begriff "Flashmob" zusammengefasst.
Die Hausarbeit soll aufzeigen, dass man aufgrund der vielfältigen Varianten dieser Zusammenkünfte eine Umgrenzung des Begriffes und eine Unterteilung durchführen muss. In diesem Zusammenhang werden im Rahmen der terminologischen Klärung neben den erstgenannten Beispielen auch Erscheinungsformen beleuchtet, welche ebenfalls Merkmale einer solchen Veranstaltung aufweisen, aber anderweitig bezeichnet werden. Aufgrund der Komplexität des Themas können im weiteren Verlauf lediglich vereinzelt spezielle Phänomene aufgegriffen werden. Darauf aufbauend beschäftigt sich die Arbeit mit der verfassungsrechtlichen Bewertung des Phänomens. Hier wird die im Folgenden vorgenommene Begriffsunterteilung zum Tragen kommen, da nicht jede als Flashmob bezeichnete Erscheinungsform gleichermaßen von Grundrechten der Verfassung geschützt ist.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Begriffsbestimmung
2.1. Wortherkunft
2.2. Analyse der Erscheinungsmerkmale
3. Ausprägungsformen des Flashmobs
3.1. Abgrenzung zwischen Flashmobs und Smartmobs
3.2 Unterarten von Flashmobs und Smartmobs
3.3. Vergleichbare Erscheinungsformen
4. Rechtliche Einordnung
4.1. Verfassungsrechtliche Betrachtung
4.1.1. Schutzbereich der Versammlungsfreiheit
4.1.2. Schutzbereich der Meinungsfreiheit
4.1.3. Schutzbereich der Kunstfreiheit
4.1.4. Schutzbereich der allgemeinen Handlungsfreiheit
4.2. Einfachgesetzlicher Umgang mit Smartmobs und Flashmobs
5. Fazit
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit zielt darauf ab, das Phänomen „Flashmob“ begrifflich zu präzisieren, systematisch in Unterformen zu gliedern und hinsichtlich der verfassungs- sowie einfachgesetzlichen Rahmenbedingungen für die Polizeiarbeit rechtlich einzuordnen.
- Terminologische Abgrenzung von Flashmobs und Smartmobs
- Analyse verschiedener Erscheinungsformen wie Zombie Walks oder Freezemobs
- Verfassungsrechtliche Bewertung unter Aspekten der Versammlungs-, Meinungs- und Kunstfreiheit
- Einfachgesetzliche Betrachtung und polizeiliche Eingriffsmöglichkeiten
- Handlungsempfehlungen für den behördlichen Umgang mit spontanen Ansammlungen
Auszug aus dem Buch
2.2. Analyse der Erscheinungsmerkmale
So variabel, wie es sich mit der reinen Übersetzung des Begriffs verhält, so ist es ebenfalls um eine Definition des Phänomens bestimmt. Zunächst ist zu beachten, dass unter dem allgemeingebräuchlichen Begriff unterschiedlichste Aktionsformen zusammengefasst werden, die jedoch aufgrund verschiedener Merkmale unbedingt unterteilt werden müssen.
Nach Stalberg stellt ein Flashmob „[…] ein koordiniertes Erscheinen einer Vielzahl von Menschen – die sich jedenfalls in Gänze der Gruppe nicht persönlich kennen – an einem Ort dar, die eine gemeinsame, auf Unterhaltung gerichtete Aktion durchführen, die ebenfalls anwesende Dritte überrascht und verblüfft.“
Er betont hierbei, dass der Begriff nicht zu weit definiert werden darf, aufgrund der Gefahr, dass sämtliche Erscheinungsformen von Zusammenkünften jeglicher Art von Personen, als Flashmob bezeichnet werden könnten. Als ein weiteres, aber nicht zwingendes Merkmal sieht Stalberg eine Koordination der Teilnehmer im Vorfeld der Aktion. Diese geschieht über moderne Kommunikationswege, im Besonderen über sozialer Netzwerke, Weblogs, Chatforen, SMS, oder Kettenmails.
Die Praktikabilität der Nutzung von SMS oder Kettenmails muss in der heutigen medialen Zeit jedoch in Frage gestellt werden. Das Internet als Hilfsmittel der Kommunikation hat ältere Möglichkeiten der Verabredung bereits verdrängt. So sieht es auch Jochem in ihrer Diplomarbeit: „Wer sich für die Flashmob-Idee interessiert und an einer Aktion teilnehmen möchte, der ist auf einen Computer mit Internetzugang angewiesen. Ohne diverse Online-Dienste […] wäre das Phänomen Flashmob nicht denkbar.“
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die mediale Verwendung des Flashmob-Begriffs anhand von Beispielen und begründet die Notwendigkeit einer präzisen terminologischen und rechtlichen Differenzierung.
2. Begriffsbestimmung: Dieses Kapitel widmet sich der etymologischen Herkunft sowie der Definition der wesentlichen Erscheinungsmerkmale, wobei insbesondere die Rolle der Koordination und des Überraschungseffekts kritisch diskutiert werden.
3. Ausprägungsformen des Flashmobs: Es erfolgt eine Systematisierung in Flashmobs und Smartmobs sowie die detaillierte Darstellung spezifischer Unterformen wie Zombie Walks, Freezemobs und der Critical Mass.
4. Rechtliche Einordnung: Das Hauptkapitel analysiert die verfassungsrechtliche Stellung durch Grundrechte (Versammlungs-, Meinungs-, Kunstfreiheit) und prüft die einfachgesetzliche Anwendbarkeit des Versammlungsgesetzes sowie polizeilicher Eingriffsbefugnisse.
5. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und gibt Handlungsempfehlungen für Polizei- und Ordnungsbehörden, insbesondere im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei spontanen Aktionen.
Schlüsselwörter
Flashmob, Smartmob, Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit, Grundgesetz, Polizeirecht, Versammlungsgesetz, öffentliche Sicherheit, Spontanität, Online-Kommunikation, politische Meinungsbildung, Massenparty, rechtliche Einordnung, Intervention.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Hausarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht das Phänomen der Flashmobs und Smartmobs, um diese rechtlich korrekt einzuordnen und Empfehlungen für das polizeiliche Handeln in Thüringen abzuleiten.
Welche zentralen Themenfelder deckt die Arbeit ab?
Die Schwerpunkte liegen auf der terminologischen Abgrenzung, der Analyse verschiedener Aktionsformen sowie der verfassungsrechtlichen Prüfung des Schutzbereichs verschiedener Grundrechte.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, eine belastbare Grundlage für Polizei- und Ordnungsbehörden zu schaffen, um zwischen erlaubter Meinungsäußerung und versammlungstypischen Gefahren differenzieren zu können.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Literatur- und Quellenanalyse, insbesondere unter Heranziehung von juristischen Fachtexten, ergänzt durch eine kritische Betrachtung aktueller Beispiele.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Begriffsbestimmung, die Kategorisierung unterschiedlicher Erscheinungsformen und eine tiefgehende verfassungsrechtliche sowie einfachgesetzliche Einordnung.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?
Zu den zentralen Begriffen gehören Flashmob, Smartmob, Versammlungsfreiheit, Grundgesetz, polizeiliches Eingriffshandeln und öffentliche Sicherheit.
Welche Rolle spielt das Internet bei Flashmobs laut der Arbeit?
Das Internet wird als essenzielles Hilfsmittel für die Koordination und Vorab-Information identifiziert, was die Spontanität der Aktionen oft eher als subjektiven Eindruck beim Beobachter erscheinen lässt.
Warum ist die Unterscheidung zwischen Flashmob und Smartmob so wichtig?
Die Differenzierung ist rechtlich entscheidend, da lediglich Smartmobs oft den Anforderungen einer Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes entsprechen und somit anders polizeilich zu behandeln sind als rein unterhaltungsorientierte Flashmobs.
Welche Empfehlung gibt der Autor für den polizeilichen Umgang?
Der Autor empfiehlt einen proaktiven Dialog mit Veranstaltern bei absehbaren Aktionen sowie eine strikte Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei laufenden Veranstaltungen.
- Citation du texte
- Eike Herrmann (Auteur), 2017, Flashmob & Co. Eine rechtliche Bewertung und Einordnung unter Einbezug der einfachgesetzlichen Verpflichtungen für Polizeibehörden, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/416209