Frauen in Führungspositionen. Karriere- und Aufstiegschancen


Dossier / Travail, 2016

20 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Entwicklung der Frauenerwerbsquote und deren mögliche Ursachen
1.1.1. Erwerbsbeteiligung im Geschlechtervergleich

2. Mögliche Erklärungsansätze für die Anzahl von Frauen in Führungspositionen
2.1. „Vertikale“ Ausgrenzung weiblicher Arbeitskräfte
2.1.1. „Hegemoniale Männlichkeit“ – Kein Platz für Frauen?
2.2. „Horizontale“ Ausgrenzungen weiblicher Arbeitskräfte
2.3. Geschlechtsspezifische Einkommensdifferenzen
2.3.1. Mögliche Konsequenzen der Verdienstunterschiede für Frauen

3. Diskutierte Maßnahmen zur Förderung weiblicher Führungskräfte
3.1. Makro- und mesopolitische Maßnahmen

4. Fazit

5. Literaturverzeichnis

6. Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

Im Rahmen des Seminars „Gender, Familie, Erwerbsarbeit“ im Sommersemester 2016 entsteht hiermit eine Modulprüfung in Form einer Hausarbeit, die das Thema „Geschlecht und Erwerbsarbeit – Frauen in Führungspositionen“ beleuchtet. Da im medialen Diskurs das Thema ‚Geschlecht‘ in vielfacher Weise thematisiert wird, erhält auch der Bereich der Erwerbstätigkeit im Kontext der Geschlechter eine besondere Relevanz, die es zu beachten gilt. Das Ziel dieser Arbeit soll somit darin bestehen, die Forschungsfrage zu klären, wie sich die beruflichen Karriere- und Aufstiegschancen von Frauen in Deutschland seit den 1980er Jahren bis ins aktuelle 21. Jahrhundert einerseits entwickelt haben, andererseits ob, und wenn ja, welche Maßnahmen zur Verbesserung dieser ergriffen werden können. Zu Beginn dieser Hausarbeit werden die Entwicklungen der Frauenerwerbsquote dargestellt und deren mögliche Ursachen erläutert. Anschließend wird versucht, Erklärungsansätze für die Anzahl und Verteilung weiblicher Führungskräfte zu finden. Mögliche Ursachen für die vertikale und horizontale Ausgrenzung werden hinsichtlich ihrer Charakteristika und Gründe kritisch beleuchtet, sowie Maßnahmen zur Förderung weiblicher Führungskräfte diskutiert. Die Arbeit schließt mit einem Fazit ab, in dem die Forschungsfrage erneut aufgegriffen und schlussendlich beantwortet wird.

1.1. Entwicklung der Frauenerwerbsquote und deren mögliche Ursachen

Ganz allgemein lässt sich erst einmal festhalten, dass die Erwerbsarbeitsquote der Frauen seit Anfang der 1980er Jahre kontinuierlich zugenommen und die weibliche Erwerbsaktivität innerhalb des öffentlichen Sektors an Zuwachs gewonnen hat. Diese Entwicklung wird anhand folgender Auswertung aus dem Jahr 2006 seitens des Statistischen Bundesamtes aufgezeigt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.1: Frauenerwerbsquote zwischen 1972 und 2006 (Quelle: Dressel/Wanger 2010, S. 490)

Zu erkennen ist, dass der Anteil erwerbstätiger Frauen im Jahr 1972 bei knapp 50% liegt und bis ins Jahr 2006 noch einmal um nahezu 20% ansteigt. Bis zum Jahr 1989 ist eine eher geringe, wenn auch gleichmäßige Zunahme erwerbstätiger Frauen von maximal 1% pro Jahr zu beobachten, während zwischen 1990 und 1992 ein deutlicher Zuwachs von ca. 55% auf etwa 62% zu erkennen ist. Ab 1992 bis 2006 ist die Erwerbsquote weiterhin mit ca. 0,5% pro Jahr steigend und erreicht letztendlich einen Wert von knapp 70%. Auf die teils unregelmäßigen Steigungstendenzen innerhalb dieser Zeitspanne von 34 Jahren wird im Rahmen dieser Arbeit nicht weiter eingegangen. Vielmehr gilt es, verschiedene Ursachen für den allgemeinen Zuwachs weiblicher Erwerbsarbeiten zu finden. Eine mögliche Ursache liegt in der erhöhten „Bildungsbeteiligung von Mädchen und jungen Frauen“ (Dressel/Wanger 2010, S. 489) und einer damit einhergehenden „Verflechtung von erweiterten Möglichkeiten für Frauen“ (ebd.) Die Frauen haben – im Vergleich zu den Männern – von der Zunahme der Bildungschancen einen weitaus größeren Nutzen für sich gezogen. Dies führte dazu, dass ihre Qualifikationen aufgrund der höheren Bildungsabschlüsse anstiegen und ihnen diese im beruflichen Sektor einen Vorteil verschafften (vgl. Blossfeld 1984, S. 20). Des Weiteren hat eine Veränderung hinsichtlich der Wert- und Normvorstellung innerhalb der Gesellschaft Deutschlands stattgefunden. Die öffentliche Sphäre wurde auf gesetzlicher Ebene durch das „Eherechtsreformgesetz von 1976“ (Dressel/Wanger 2010, S. 489) demnach auch uneingeschränkt für Frauen eröffnet. Bis zu der Einführung dieser Reform war die Berufstätigkeit der Frau an festgeschriebene Bedingungen geknüpft. Eine Erwerbstätigkeit wurde einer Frau nur gestattet, wenn diese mit den ehelichen Pflichten, der Haushaltführung und der Erziehung der Kinder vereinbart werden konnte. Konnte diese Vereinbarung nicht eingehalten werden, war es dem Ehemann freigestellt, seiner Ehefrau die Erwerbstätigkeit zu untersagen. Die strikte geschlechtliche Rollenverteilung wurde mit dem Gesetz gekippt. Ebenso sind Veränderungen inmitten des beruflichen Sektors zu verzeichnen. Neben dem bis dato weitverbreiteten industriellen Sektor gewann der Dienstleistungssektor immer stärker an Bedeutung, der explizit den Frauen aufgrund vielzähliger Branchen eine geeignete Plattform bot, um in die Erwerbstätigkeit einzusteigen (vgl. ebd.). Gleichwohl veränderte sich die familiäre Struktur aufgrund der steigenden Scheidungsraten. Da das Sorgerecht in den meisten Fällen den Müttern zugesprochen wurde, waren diese aus der finanziellen Not heraus gezwungen, eine Erwerbsarbeit aufzunehmen. Mitunter können die Gefahren der unerwarteten Arbeitslosigkeit und die finanzielle Absicherung mit Blick auf die Altersrente als weitere Gründe für den Anstieg weiblicher Erwerbsarbeit hinzugezogen werden (vgl. ebd.). Frauen möchten finanziell weitgehend unabhängig sein und gleichzeitig in die Rentenkasse einzahlen, was nur mit Hilfe einer Erwerbsarbeit möglich ist. Zu berücksichtigen ist in Bezug auf die weibliche Erwerbsarbeitssteigerung jedoch aus, dass die „Erwerbsquoten die Teilhabe von Frauen und Männern an der Erwerbsarbeit nur unvollständig abbilden. Sie erlauben lediglich eine Zustandsbetrachtung und lassen weder Aussagen über die Entwicklung der Erwerbstätigkeit über den Lebensverlauf hinweg zu, noch geben sie Auskunft über die Arbeitszeiten“ (Dressel/Wanger 2010, S. 490). Damit ist gemeint, dass die Anzahl der Frauen, die neben der privaten Sphäre nun auch immer stärker die öffentliche Sphäre besetzen, zwar durchaus angestiegen ist, diese Auswertung alleine jedoch noch keinerlei Rückschlüsse über die Tätigkeit in den einzelnen Berufsfeldern, hierarchischen Positionen und Erwerbsarbeitszeiten zulassen. Inwieweit Frauen eine Teil- bzw. Vollzeitarbeit aufgenommen haben oder Führungspositionen besetzen, bleibt an dieser Stelle somit unbeantwortet.

1.1.1. Erwerbsbeteiligung im Geschlechtervergleich

Um die Erwerbsarbeitssituation der Frauen noch expliziter zu verdeutlichen, wird diese mit der der Männer verglichen. Hierzu werden Studien des „Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)“ (Dressel/Wanger 2010, S. 491) aus dem Jahr 2001 und Auswertungen des „Statistischen Bundesamtes“ (ebd.) aus dem Jahr 2006 hinzugezogen. Laut dieser unterbrachen 80% der berufstätigen Frauen nach der Geburt ihres Kindes ihre Erwerbsarbeit, indem sie „Erziehungsurlaub (heute: Elternzeit)“ (ebd.) antreten, während die Männer bzw. Väter ihre Berufstätigkeit ohne Unterbrechung weiter fortsetzten mit Ausnahme derer, die die Rente antraten oder arbeitslos wurden. Etwa drei Jahre später nahmen 60-75% der Mütter ihre Erwerbsarbeit wieder auf. Über 80% der kinderlosen Frauen zwischen Mitte 20 und Mitte 40 waren im Jahr 2001 berufstätig, während der Anteil berufstätiger Mütter von Kindern, die jünger als drei Jahre waren, bei etwa 30% lag (vgl. ebd.). Die Auswertungen aus den Jahren 2001 und 2006 zeigen außerdem, dass es nicht nur geschlechtsspezifische Unterschiede zwischen der Beteiligung an der Erwerbsarbeit gab, sondern ebenfalls hinsichtlich der Zeitstunden, die für die Erwerbsarbeit aufgewendet wurden. „[…]denn absolut ist das Arbeitsvolumen der Frauen seit 1991 leicht gesunken, während die Beschäftigtenzahl deutlich gestiegen ist. […] Die Beschäftigungsgewinne von Frauen sind also in erheblichem Maße der steigenden Teilzeitarbeit einschließlich geringfügiger Beschäftigung unter den Frauen geschuldet. […] Lediglich vier Prozent der Väter arbeiten Teilzeit“ (Dressel/Wanger 2010, S. 490f.). Diese Beobachtungen lassen den Schluss zu, dass die differente Erwerbsbeteiligung zwischen Männern und Frauen weniger ein strukturell bedingtes Phänomen ist als vielmehr ein Rollenspezifisches. Männer scheinen gesellschaftlich weiterhin die Ernährerrolle inne zu haben, während Frauen hauptsächlich die Arbeiten innerhalb der privaten Sphäre zugeschrieben werden; die Erziehung der Kinder und die Haushaltstätigkeiten obliegen ihr, sodass sie allenfalls als Mitverdienerin fungiert (vgl. Dressel/Wanger 2010, S. 491). Auch Blossfeld verweist in seinem Aufsatz auf die „Humankapitaltheorie“ (Blossfeld 1984, S. 21), die das traditionelle Familienmodell bestehend aus Hausfrau und Mutter bzw. dem Vater als Haupternährer mit einschließt und als mögliche Ursache für die Verteilung der Erwerbsarbeitsbeteiligung sieht (vgl. ebd.). Auch dürfen politische Regelungen als mögliche Gründe nicht außer Acht gelassen werden. Das „Ehegattensplitting“ (Dressel/Wanger 2010, S. 492) trägt einen entscheidenden Teil dazu bei, dass sich Ehepaare auf einen Hauptverdiener einigen, um keine finanziellen Einbußen zu erleiden. Das deutsche Sozialversicherungssystem ist üblicherweise ebenfalls auf den Mann als primären Verdiener und Ernährer ausgerichtet (vgl. ebd.), sodass den Frauen aufgrund dieser gesetzlichen Strukturen oftmals die Motivation genommen wird, ihren ökonomischen Teil zu der Familie beizusteuern. Des Weiteren mangelt es oftmals an staatlicher Unterstützung in Bezug auf ausreichende Betreuungsangebote der Kinder, sodass sich die Mütter in der Pflicht sehen, ihre Erwerbstätigkeit zugunsten ihrer Kinder zurückzustellen (vgl. ebd.). Dressel und Wanger schreiben daher von einer Ambivalenz hinsichtlich der freien Wahlmöglichkeiten der Frauen bzw. Mütter, da ihnen eine Vollzeiterwerbstätigkeit zwar auf den ersten Blick offen steht, diese aber nicht leicht mit dem Familienleben zu vereinbaren ist. Eine Teilzeitanstellung führt wiederum zu finanziellen Einbußen und verwehrt ihnen gleichzeitig einen Aufstieg in Führungspositionen (vgl. ebd.), da Frauen oftmals aufgrund der deutlich geringeren Wochenarbeitsstunden an Produktivität einbüßen und ein beruflicher Aufstieg somit nicht begründbar erscheint (vgl. Blossfeld 1984, S. 21). Daher erweist sich diese vermeintliche Freiheit vielmehr als eine Art ‚Scheinfreiheit‘, von der Männer allerdings nicht betroffen zu sein scheinen.

[...]

Fin de l'extrait de 20 pages

Résumé des informations

Titre
Frauen in Führungspositionen. Karriere- und Aufstiegschancen
Université
University of Dortmund
Note
1,3
Auteur
Année
2016
Pages
20
N° de catalogue
V416969
ISBN (ebook)
9783668663985
ISBN (Livre)
9783668663992
Taille d'un fichier
897 KB
Langue
allemand
Mots clés
frauen, führungspositionen, karriere-, aufstiegschancen, Ungleichheit
Citation du texte
Corinna Diße (Auteur), 2016, Frauen in Führungspositionen. Karriere- und Aufstiegschancen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/416969

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