Eine Frage der Konsequenz? Die Radikalisierungsdynamiken extremistischer Gruppierungen im Rechts-Links-Spektrum


Bachelor Thesis, 2015

59 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Eine Frage der Konsequenz?

2. Idealismus, Extremismus, Terrorismus? Die Dynamik der Radikalisierung
2.1 Vorüberlegungen
2.2 Die Radikalisierung eines Kollektivs
2.3 Operationalisierung

3. Extremistische Bewegungen in der Bundesrepublik im Rechts-Links-Spektrum
3.1 Die rechtsextremistische Szene in Deutschland
3.1.1 Vom Antikommunismus zum Rassismus – Der Wandel rechtsextremistischer Feindbilder in Deutschland
3.1.2 Fremdenfeindliche Gewalt als probates Mittel
3.1.3 Parteipolitik vs. Kameradschaften – Ein West-Ost-Vergleich
3.2 Die 68er-Bewegung
3.2.1 Eskalationsstufen
3.2.2 Selbstverständnis, Welt- und Feindbilder

4. Der Weg in die Gewalt – NSU vs. RAF
4.1 Der Nationalsozialistische Untergrund
4.1.1 Die Entstehung des Nationalsozialistischen Untergrunds
4.1.2 Das Wirken im Untergrund
4.2 Die Rote Armee Fraktion
4.2.1 Die Entstehung der Roten Armee Fraktion
4.2.3 Das Wirken im Untergrund

5. Vergleich der Radikalisierungsdynamik links- und rechtsextremistischer Gruppierungen
5.1 Die Radikalisierungsdynamik des Nationalsozialistischen Untergrunds
5.1.1 Kindheit und Jugend / Relative Deprivation
5.1.2 Die Radikalisierung in der Gruppe
5.1.3 Isolationsdynamik
5.2 Die Radikalisierungsdynamik der Roten Armee Fraktion
5.2.1 Kindheit, Jugend und Relative Deprivation
5.2.2 Die Radikalisierung in der Gruppe
5.2.3 Isolationsdynamiken im Untergrund
5.3 Die Radikalisierungsdynamiken im Vergleich – NSU vs. RAF

6. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Eine Frage der Konsequenz?

„Das Geistige allein ist das Wirkliche“ [1]

Politische Gewalt nimmt eine zentrale Rolle in der bundesrepublikanischen Geschichte ein und doch scheint sie, sobald sie öffentlichkeitswirksam auftritt, stets zu einem Gemenge aus Überraschung und Unverständnis zu führen. So war das Entsetzen der politischen Eliten, der Medien und der Bevölkerung groß, als 2011 die Taten der Thüringer Neonazis des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) bekannt wurden. Man hatte offenbar schlichtweg unterschätzt, wozu Protagonisten aus den Reihen der rechtsextremistischen Szene fähig waren. Und bis heute fällt es uns schwer, die Beweggründe extremistischer und terroristischer Gewalttäter nachzuvollziehen. Allerdings kann man davon ausgehen, dass dieses Unverständnis darin begründet liegt, dass wir uns den Tätern mit unseren moralischen Maßstäben, eben aus unserer Wirklichkeit heraus nähern. Rassistische Morde wie beim NSU oder antiimperialistische Bombenanschläge wie bei der Roten Armee Fraktion (RAF) erschließen sich uns in den Grenzen dieser Logik ganz offensichtlich nicht. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, warum sich extremistische Gruppierungen soweit radikalisieren, dass sie Morde politisch legitimieren können. Sind Morde in einer extremistischen Szene lediglich eine Frage der Konsequenz? Um diese Frage zu klären, wird der Verlauf der Radikalisierung von zwei der bedeutendsten extremistischen Gruppierungen der Nachkriegsgeschichte, der NSU und der ersten Generation der RAF, verglichen.[2]

Um diese Prozesse zu beleuchten, werden im theoretischen Teil der Arbeit zunächst diejenigen Prozesse idealtypisch beschrieben, die in der vorliegenden Arbeit als Radikalisierung bezeichnet werden. Dabei wird zunächst ein kurzer Überblick über die individuellen Radikalisierungsdynamiken gegeben, um daraufhin die Gruppenprozesse innerhalb des Kollektivs näher zu betrachten. Hierzu wird eine soziologische Annäherung an den Radikalisierungsbegriff auf der Mesoebene gewählt, da die Ursachen für die Taten der jeweiligen Protagonisten offensichtlich nicht allein anhand der Individuen erklärt werden können, sondern vielmehr eingebettet in die Entwicklung einer gesellschaftlichen Strömung zu verstehen sind. Aufgrund der Verwobenheit von NSU mit der rechtsextremistischen Szene Thüringens einerseits, sowie der RAF mit der 68er-Bewegung rund um die APO andererseits, ist der empirische Teil der Arbeit zweigeteilt. Zunächst werden die Entwicklungen des jeweiligen Milieus nachgezeichnet, in denen sich die Protagonisten bewegten, um im zweiten Teil die Entwicklung der Protagonisten individuell bzw. später in der Gruppe zu analysieren. Bei den RAF-Protagonisten erfolgt dabei eine Konzentration auf Gudrun Ensslin, Andreas Baader und Ulrike Meinhof. Dabei wird aus zweierlei Gründen bewusst auf eine ausführliche biographische Betrachtung Horst Mahlers verzichtet: Erstens spielte er zwar für die Radikalisierung der RAF eine wichtige Rolle, gehörte jedoch nicht zu den eigentlichen Köpfen der Gruppe und nahm durch seine frühe Verhaftung ab einem gewissen Zeitpunkt wohl kaum keinen Einfluss mehr auf sie. Zweitens wird sich hier Martin Janders [3] Auffassung angeschlossen, in der Mahler aufgrund seiner Biographie nicht als „politisches Subjekt“ bezeichnet werden kann. Abschließend erfolgt die Rückführung zum theoretischen Teil der Arbeit, indem zunächst dessen Validität anhand der Fallbeispiele zunächst geprüft wird, um diese anschließend miteinander zu vergleichen.

Befasst man sich mit RAF und NSU, so stößt man auf eine erhebliche Asymmetrie bezüglich der Literaturlage: Einerseits ist man bei einer wissenschaftlichen Aufarbeitung des Phänomens NSU aufgrund der Aktualität des Themas und der noch ausstehenden juristischen Aufarbeitung stark auf Erfahrungsberichte von Weggefährten und Zeugenaussagen aus dem NSU-Prozess am OLG München angewiesen. Da die wissenschaftliche Diskussion zum vorliegenden Thema sich noch immer eher in ihren Anfängen befindet, erweisen sich insbesondere Fachzeitschriften und Jahrbücher aus der Extremismus- und Terrorismusforschung als hilfreich, wobei sich auch die Arbeit mit Zeitungsartikeln nicht vermeiden lässt. Besonders hervorzuheben sind die vergleichenden Analysen von Armin Pfahl-Traughber [4] als frühe und hochwertige Auseinandersetzung mit der Thematik. Auch bei einer Betrachtung des Milieus, in welches das NSU-Trio eingebettet war, erweist sich die Arbeit als nicht minder problematisch. Während nämlich der parteiförmige Rechtsextremismus in Deutschland recht ausführlich aufgearbeitet und systematisiert ist, zeigt sich beim außerparlamentarischen Rechtsextremismus in Form von Kameradschaften und freien Kräften ein gewisser Mangel an wissenschaftlicher Literatur. Jenseits der Parteienforschung scheint die Rechtsextremismusforschung recht rudimentär zu sein, da es an Kontakten in die genannten Milieus und folglich auch an der Möglichkeit zur Feldforschung fehlt. Hinzu kommt ein äußerst heterogener Umgang der Strafverfolgungsbehörden der Länder mit dieser Art von Rechtsextremismus, was bereits eine numerische Systematisierung der betreffenden Strukturen sehr schwierig gestaltet.

Andererseits existiert über die Rote Armee Fraktion eine Flut an Literatur, die jedoch durchaus mit Vorsicht zu genießen ist. Während der Sammelband von Wolfgang Kraushaar [5] wohl auf absehbare Zeit als Standardwerk auf diesem Gebiet fungieren wird, ist doch ein großer Teil der Geschichte der RAF durch Stefan Austs Baader-Meinhof-Komplex[6] aufgearbeitet worden. Obwohl unverzichtbar, ist Austs Werk aufgrund der überwiegend fehlenden Quellenangaben mit einer gewissen Vorsicht zu genießen. Hinzu kommt die Kluft, zwischen den im linken Spektrum anzusiedelnden Autoren, die einen gewissen Hang zur sozialen Romantisierung der Thematik an den Tag legen, und ihren konservativen Kollegen, deren häufige Diffamierung der Protagonisten wohl zu ebenso wenig Erkenntnisgewinn führt. Ein ähnliches Bild ergibt sich bei Einsicht der Literatur über die antiautoritäre Bewegung rund um die APO. Trotz dem auch hier herrschenden Spannungsfeld zwischen Sozialromantik und Konservativismus ergibt sich jedoch eine recht ausgeprägte Literaturlage, zu der wiederum Kraushaar [7] , besonders in Bezug auf das Umfeld der RAF, einen großen Beitrag geleistet hat.

2. Idealismus, Extremismus, Terrorismus? Die Dynamik der Radikalisierung

Um sich mit einer Theorie zur Dynamik politischer Radikalisierung beschäftigen zu können, bedarf es zunächst der Klärung einiger Grundbegriffe. Weil nämlich am Ende dieser Dynamik stets eine, in diesem Zusammenhang im politischen Sinne extremistische Haltung beim Individuum oder der Gruppe vorliegt, soll zunächst der Begriff des ‚Extremismus‘ allgemein geklärt werden, um dann den daraus resultierenden Begriff der ‚Radikalisierung‘ einzuführen. Im Folgenden wird der individuelle Radikalisierungsprozess allgemein nachgezeichnet. Dadurch sollen die grundsätzlichen Motive und Hintergründe extremistischer Ideologien beleuchtet werden, um anschließend und nach Einführung des Deprivationsbegriffs die kollektiven Radikalisierungsdynamiken aufzuzeigen. Die zusätzliche Konzentration auf ein Kollektiv erfolgt deshalb, weil auch die Radikalisierungsprozesse der zu untersuchenden Fallbeispiele untrennbar mit denen innerhalb des jeweiligen Milieus verbunden sind.

2.1 Vorüberlegungen

Auf verfassungsrechtlicher Ebene bezeichnet der Begriff ‚Extremismus‘ all diejenigen Bestrebungen, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland richten und folglich das Ziel haben, diese zu beseitigen. Der Begriff steht in Abgrenzung zu politisch motivierter Gewalt[8], die ein deutlich breiteres Rekrutierungsfeld aufweist.[9] Hierbei handelt es sich um die Definition des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Die Konzentration auf den verfassungsfeindlichen Charakter extremistischer Akteure ist hier insofern sinnvoll, als sie von inhaltlichen Vorstellungen, aus denen extremistische Einstellungen folgen, abstrahiert. Er hält also den Bereich der freien Gedanken und des freien Worts offen.[10]

Diejenigen Prozesse, die Individuen oder Gruppen dazu führen, die Verfassungsordnung beseitigen zu wollen oder infrage zu stellen, werden in der vorliegenden Arbeit als ‚Radikalisierung‘ bezeichnet. Radikalisierung beschreibt hier also nicht etwa ein auslösendes Moment, sondern muss vielmehr als dynamischer Prozess bzw. als eine Mehrzahl dynamischer Prozesse verstanden werden. Entscheidend für eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Extremismen ist die Abstraktion von den uns geläufigen moralischen Kategorien. Radikalisierung ist nur dann hinreichend zu verstehen, „wenn wir sehen, dass politisch motivierte Gewalt und Extremismus nicht einfach ‚amoralisch‘ sind, sondern gerade einen bestimmten Bezug von Moral verabsolutieren“.[11] Bezug genommen wird dabei auf ein imaginiertes oder reales Kollektiv, das andere Werte als die zivilgesellschaftliche Mehrheit bzw. die demokratische Verfassung verkörpert. Gesellschaftliche Verbote und Rücksichtnahmen treten dabei in den Hintergrund. Extremistische Gewalt sollte hier also als Verteidigung des Kollektivs (der Ethnie bzw. der Klasse) verstanden werden, die für sich genommen und im Kontext des jeweiligen Milieus zum moralischen Wert aufsteigt. Radikalisierung bezeichnet also besonders den Prozess der Veränderung des Glaubens, der Vorstellungen, der Gefühle und folglich auch des Verhaltens der jeweiligen Akteure. Diese Veränderung geht dabei in eine Richtung, die zunehmend Gewalt in und zwischen Gruppen und die Pflicht, die eigene Gruppe mithilfe von Gewalt zu verteidigen, rechtfertigt.[12]

2.2 Die Radikalisierung eines Kollektivs

„Gefährlich ist der Mensch als Spezies, nicht obwohl, sondern gerade weil er ein soziales Wesen ist.“ [13]

Menschen definieren sich weit über das hinaus, was man als ihr subjektives Selbst bezeichnen kann. Ein Subjekt definiert sich immer auch durch völlig unterschiedlich geartete Gruppen und projiziert darauf Vorstellungen sowohl über seine Herkunft als auch über seine Zukunft. Solche Gruppen werden zunächst über Sprache, Territorium oder Abstammung definiert, wobei von ihnen einerseits eine Fürsorgepflicht gegenüber dem Individuum ausgeht und andererseits ein Verteidigungsbedürfnis der Angehörigen gegenüber der Gruppe entsteht. Im Falle der Utopie einer Gesellschaft ohne Klassen kommt noch ein Bedürfnis zur Verallgemeinerung hinzu.[14] Aus diesem Grund können Menschen, die der jeweiligen Gruppe nicht angehören, mit Diskriminierung und unter Umständen auch mit Vertreibung und Tötung bedroht werden. Im Alltag können solche Gruppen Familie, Nachbarschaft oder Vereine und Parteien sein. In etwas abstrahierter Form weisen besonders Glaubensgemeinschaften und Weltanschauungen einen identitätsbildenden Charakter auf.[15] Definitionen von Zugehörigkeiten, ob völkischer oder auch familiärer Natur, erzeugen folglich automatisch Nicht-Zugehörigkeiten anderer Menschen. Dies ist ein grundlegendes Charakteristikum des menschlichen Zusammenlebens und für sich nicht notwendig mit Diskriminierung verbunden, denken wir nur an die Fürsorgepflicht in familiären Strukturen. Allerdings kann eine solche Zugehörigkeitsdefinition als Begründung extremistischer Haltungen und Handlungen dienen. Für die Entstehung extremistischer Gruppierungen spielt jedoch nicht nur der Radikalisierungsprozess der einzelnen Individuen eine Rolle. Gruppen haben immer auch eine Identität als Kollektiv, handeln nach dieser und entwickeln diese unter Umständen weiter. Dies gilt sowohl für numerisch eher kleine Gruppen wie den Nationalsozialistischen Untergrund als auch für ganze Szenen. So hat beispielsweise die rechtsextreme Szene, wie später noch gezeigt werden soll, ihr Gesicht im Verlauf der Nachkriegsgeschichte erheblich gewandelt. Das vorliegende Kapitel soll allgemein die Radikalisierungsprozesse eines Kollektivs, ausgehend von seinen einzelnen Mitgliedern aufzeigen. Der beschriebene Prozess geht dabei den ‚Radikalisierungsweg‘ über reinen politischen Extremismus hinaus bis hin zu terroristischen Gruppierungen. In der Darstellung handelt es sich um ein idealisiertes Szenario, dessen Realitätsnähe im weiteren Verlauf der Arbeit anhand der ausgewählten Fallbeispiele geprüft werden soll.

(1) Wie bereits im vorangegangenen Abschnitt dargelegt, ist die Zugehörigkeit zu Gemeinschaften und Kollektiven, ob sie nun real oder imaginär sein mögen, fester Bestandteil des menschlichen Wesens. Je vielfältiger diese Zugehörigkeiten dabei sind, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit einer Radikalisierung, da sich diversifizierte Gruppenzugehörigkeiten meist nicht mit der Verabsolutierung einer einzigen Weltansicht vereinbaren lassen. Neben den im vorigen Kapitel genannten Identifikationsgruppen können sich Individuen auch als Teil einer Ethnie oder Nation verstehen. Solange das Gefühl besteht, im vorgegebenen Rahmen hinreichend agieren zu können, ist dies eine vollkommen normale Gegebenheit. Wird das jeweilige (imaginäre oder reale) Kollektiv jedoch als benachteiligt angesehen, so können Radikalisierungsprozesse einsetzen, wobei besonders Menschen, deren Lebenswelt bereits im Kindesalter erschüttert bzw. verunsichert wurde, für solche Irritationen anfällig.[16] „Oft findet sich rasch eine Ideologie, die dem jeweiligen Kollektiv helfen will, sich zu wehren und sich als Subjekt der Geschichte (des Stammes, der Nation, des Glaubens oder der Menschheit) zu erkennen. Dieses „Kollektivsubjekt“ gilt es dann zu verteidigen und voranzubringen.“[17] Diese Wahrnehmung einer Benachteiligung der Gruppe, mit der sich das Subjekt identifiziert, wird relative Deprivation genannt. Sie muss nicht zwangsläufig ökonomischer, sondern kann auch durchaus politischer oder kultureller Natur sein. Die im Prozess enthaltene Viktimisierung muss dabei nicht einseitig verlaufen, vielmehr können Benachteiligungsvorwürfe von mehreren Gruppen gleichzeitig gegeneinander erhoben werden.[18]

Ist der Radikalisierungsprozess einmal soweit fortgeschritten, dass sich das Individuum als Ausweg aus der so empfundenen Benachteiligung einer Gruppe bzw. Ideologie angeschlossen hat und bereit ist, dieses Kollektiv zu verteidigen, hat das auch Auswirkungen auf die individuelle Identität. Besonders prägend ist dabei sicherlich für viele Akteure die Erfahrung, dass auf legalem Wege, also durch eine Art ‚Aushöhlung des Systems‘, eine Durchsetzung der eigenen Ziele nicht möglich ist.[19]

(2) „Das Engagement in den Konflikten führt von der Vieldeutigkeit zur Eindeutigkeit der persönlichen Identität.“[20] Im Zuge des Prozesses wird Gewalt zur Verteidigung des Kollektivs nicht mehr zwangsläufig ausgeschlossen. Erfolgen dann Gewaltereignisse, ziehen sie jedoch ein auslösendes Moment der Parteinahme nach sich. Es kommt zur Solidarisierung einiger Gruppierungen oder Individuen mit dem Kollektiv. Die ursprünglich komplexeren Konfliktthemen werden weiter verallgemeinert, bis die absolute Trennung zwischen „Gut“ und „Böse“ offensichtlich erscheint. Während sich einige mit der neuen Gewalttätigkeit identifizieren können, lehnen andere solche Mittel ab. Es kommt zu einer Spaltung des Kollektivs in gemäßigte und radikale Flügel. Diese Trennung bewirkt einen starken Radikalisierungsschub derjenigen, die die neuen Mittel gutheißen, was eine Art „Überbietungswettbewerb“[21] bezüglich der Gewaltintensität nach sich ziehen kann. Aufgrund der Anerkennung, die im neuen radikalen Flügel für Gewalt zu erwerben ist, radikalisiert sich die Gruppe durch gegenseitige Motivation zu Gewalthandlungen praktisch selbst. Diese Dynamik bestimmt immer mehr die Identität der Individuen, die sich zunehmend absolut als Teil des Kollektivs und ebenso als Teil des bewaffneten Kampfs identifizieren. „Eine Sinngebung von Leiden, Sterben und Töten wird ausgearbeitet. Todesnähe erzeugt eine existenzielle Stimulation. […] Aus Privatpersonen mit multiplen Identitäten werden so Kämpfer, die sich als Helden und Märtyrer der ‚einen‘ Sache hingeben.“[22]

(3) In dieser Phase kann sich in letzter Konsequenz durchaus eine terroristische Vereinigung bilden. Durch die Erschütterung des staatlichen Sicherheitsversprechens ist das Erreichen höherer Konfliktstufen sicherlich auch stark von der jeweiligen staatlichen Reaktion auf den Angriff abhängig, gleichzeitig können sich Gruppen selbst radikalisieren. Je mehr sich die Gruppen dabei von der Zivilgesellschaft und ihren allgemeinen Kommunikationszusammenhängen abkoppeln und sich auf sich selbst beschränken, desto stärker kommt es zu einer Abkoppelung der Gruppenidentität. Es kann dabei soweit kommen, dass Aussagen und Handlungen der Gruppen ausschließlich nur noch vor dem Hintergrund der Gruppenrealität zu verstehen sind, da sich intern eine völlig eigene Logik entwickelt hat.[23]

2.3 Operationalisierung

Die vorliegende Arbeit hat zum Ziel, die Prozesse der Radikalisierung des Nationalsozialistischen Untergrunds einerseits, und der Roten Armee Fraktion andererseits näher zu beleuchten und zu verstehen. Im Zuge dessen muss man sich zunächst verständlich machen, dass sich extremistische Gruppierungen ihre ideologische Prägung und auch Teile ihrer Gewaltbereitschaft oftmals keineswegs allein und isoliert aneignen. Vielmehr sind die Radikalisierungsprozesse der Zwickauer Zelle nur vor dem Hintergrund der rechtsextremistischen Szene Thüringens und anderer Teile Deutschlands hinreichend zu verstehen. Ebenso ist die Geschichte der RAF ohne das große Publikum der damaligen BRD wohl kaum nachzuvollziehen . Aus diesem Grund wird zunächst der historische Hintergrund zur Dynamik in eben diesen Milieus beschrieben. Nachdem anschließend der Werdegang der Gruppierungen aufgezeigt wird, soll untersucht werden, inwiefern Eckerts oben aufgeführte kollektive Radikalisierungsdynamik auf die jeweiligen Protagonisten anzuwenden ist. Zur Operationalisierung des theoretischen Rahmens wurden die oben beschriebenen Prozesse (wie im Text gekennzeichnet) in drei Phasen aufgeteilt:

Phase (1) bezeichnet den Prozess relativer Deprivation und den damit einhergehenden Anschluss an ein ideologisierendes Kollektiv. Die anfängliche Konzentration auf die Individuen soll zunächst die Prozesse beleuchten, die die Protagonisten jeweils zum Beitritt der Gruppe bewegen

Phase (2) beschreibt die Auswirkungen auf die Identität der Individuen in der Gruppe und die damit verbundenen Veränderungen in Verfassung und Methoden, die die Gruppe dadurch erfährt.

Phase (3) ist vor dem Hintergrund der Fallbeispiele die vielleicht interessanteste, jedoch auch diejenige, in der sich die Informationsassymetrie der beiden Fallbeispiele am eklatantesten darstellt. Sie beschäftigt sich mit der Veränderung der Kommunikation innerhalb isolierter Gruppen und deren Auswirkungen auf Identität und Taten der Gruppe. Da sich jedoch gleichzeitig der größte Teil der NSU-Aktivität im Untergrund, also in Phase (3) abgespielt hat, wird im Folgenden versucht, das Leben im Untergrund möglichst unter dem Gesichtspunkt der dort stattfindenden Radikalisierungsdynamik zu rekonstruieren. Im Falle der Roten Armee Fraktion existieren ausreichend seriöse Quellen, die eine Betrachtung des Lebens der ersten Generation im Untergrund im Vergleich äußerst vereinfachen.

Im letzten Kapitel des Hauptteils der Arbeit wird schließlich zum Zweck der Untersuchung der Theorie systematisch verglichen, ob das oben angeführte Phasenmodell zum Verständnis der extremistischen Motivation beitragen oder diese nicht hinreichend erklären kann.

3. Extremistische Bewegungen in der Bundesrepublik im Rechts-Links-Spektrum

Betrachtet man die Dynamiken der Radikalisierung sowohl des Nationalsozialistischen Untergrunds als auch der Roten Armee Fraktion, so drängt sich in beiden Fällen der Eindruck auf, dass die Radikalisierungsprozesse eng mit den jeweiligen Milieus, in denen sich die Protagonisten bewegten verwoben sind. Folglich wird in diesem Kapitel einerseits die Entwicklung der außerparlamentarischen rechtsextremistischen Szene vor der Wende skizziert, um vor diesem Hintergrund näher auf die mit der Wiedervereinigung einhergehenden Strukturen einzugehen, aus denen sich das NSU-Trio rekrutierte. Andererseits werden die für die Lebenswelt der RAF-Gründer prägenden Milieus charakterisiert, in deren Mittelpunkt sicherlich die Außerparlamentarische Opposition bzw. der SDS stehen.

3.1 Die rechtsextremistische Szene in Deutschland

3.1.1 Vom Antikommunismus zum Rassismus – Der Wandel rechtsextremistischer Feindbilder in Deutschland

Ein sehr bedeutender Faktor für die Bildung außerparlamentarischer rechtsextremistischer Strukturen war sicherlich das für die Partei und ihr Umfeld durchaus überraschende Scheitern der NPD bei den Bundestagswahlen 1969. In rechtsextremen Kreisen setzte sich die Auffassung durch, dass auf dem Wege der parlamentarischen Teilhabe keine hinreichende Durchsetzung der eigenen Ansichten und Ziele möglich wäre. Hinzu kamen freilich mehrere Faktoren, unter anderem die Anerkennung der DDR und der Oder-Neiße-Grenze durch die Bundesrepublik sowie ein grundsätzliches Bedürfnis zur Bildung eines Gegenpols zu den Ende der 1960er und Anfang der 1970er Jahre populären linksextremistischen Gruppierungen. Besonders im Anschluss an das so wahrgenommene Scheitern einer parlamentarischen Teilhabe erfolgte eine starke Ausdifferenzierung der rechtsextremen Szene in verschiedene Strömungen.[24] „Taktische Rücksichtnahmen hinsichtlich eines offen(siv)en Bekenntnisses zum Nationalsozialismus oder zur Anwendung von Gewalt verloren nachhaltig an Bedeutung.“[25] Zu diesem Zeitpunkt waren die Motive der Aktivisten, zu denen auch einige terroristische Gruppen zu zählen sind, jedoch hauptsächlich antikommunistisch und geschichtsrevisionistisch. Fremdenfeindlichkeit spielte hierbei noch keine ausgeprägte Rolle.[26]

Erst Anfang der 1980er Jahre machte die extreme Rechte Einwanderung und Asylsuche auch parlamentarisch zu einem zentralen Thema. Großen Anklang fand die neue Orientierung besonders aufgrund der Überforderung einiger Kommunen mit der Aufnahme von Asylsuchenden und Aussiedlern. Besonders gering qualifizierte Bevölkerungsgruppen sahen sich einer für sie ungerechten Konkurrenzsituation um Arbeit, Wohnraum und staatliche Hilfen ausgesetzt. Die Situation wurde durch die mediale Berichterstattung, die Überforderung der Politik mit einer Reformierung der Asylverfahrenspraxis und das geschickte Aufgreifen der Thematik durch rechte und rechtsextreme Politiker stark problematisiert, sodass die mit Einwanderung einhergehenden Umstände in Teilen der Öffentlichkeit als „Ausländerproblem“ wahrgenommen wurden.[27]

An dieser Stelle ist eine zeitliche Einordnung der Prozesse nicht unproblematisch. Es kam bereits vor dem Mauerfall zu fremdenfeindlicher Gewalt[28], wobei nach der Wende und besonders in den neuen Bundesländern ein starker Anstieg fremdenfeindlicher Gewalt zu verzeichnen ist. gab es auch in der DDR rechtsextremistische Bewegungen und Gruppierungen, deren Existenz jedoch aufgrund ihres antifaschistischen Selbstverständnisses vom SED-Regime geheim gehalten wurde.[29] Daher handelt es sich hierbei um mehrere parallel verlaufende Prozesse.

3.1.2 Fremdenfeindliche Gewalt als probates Mittel

Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik schwoll die Welle fremdenfeindlicher Gewalt erheblich an. Ein naheliegender Grund ist zunächst die relative Gleichzeitigkeit der Wiedervereinigung mit verschiedenen Kampagnen gegen das Asylrecht und damit einhergehende Wahlerfolge rechtspopulistischer und rechtsextremistischer Parteien. Bereits unmittelbar nach der Wende unternahmen außerdem verschiedene rechtsextremistische Gruppierungen den Versuch, besonders unter Jugendlichen in den neuen Bundesländern rechte Potenziale zu mobilisieren. Dabei wurden bereits im Untergrund bestehende Strukturen aufgegriffen, vor allem aber durch das Auftreten als eine Art ‚Helfer des kleinen Mannes‘[30] neue Strukturen geschaffen. Im Vergleich zu rechtsextremen Strukturen in Westdeutschland wies der Rechtsextremismus in den neuen Bundesländern einen geringeren Organisationsgrad und eine schwächere ideologische Fundierung auf.[31] Rechtsextremistisches Gedankengut verbreitete sich dort stark auf subkultureller und bewegungsförmiger Basis, wie z.B.in Skinhead-Subkulturen, bei Hooligans und in Jugendcliquen. Mit dem organisatorischen Aufbau rechtsextremer Strukturen in den neuen Bundesländern ging auch ein explosionsartiger Anstieg rechtsextremistisch motivierter Straftaten einher. Während sich die rechtsextremistische Gewalt in der Bundesrepublik vor der Wende in relativ engen Grenzen hielt, versechsfachte sich diese von 1990 bis 1993 von 1.848 (vermuteten) rechtsextremistischen Gesetzesverletzungen auf 10.561. Die Gewalttaten im gleichen Zeitraum versiebenfachten sich sogar von 309 auf 2.232. Ein Großteil der Gewalttaten spielte sich dabei in den neuen Bundesländern ab.[32] Einen traurigen Höhepunkt erreichten die rassistischen Anfeindungen mit den Pogromen von Hoyerswerda und Rostock-Lichtenhagen. Da sich diese Ereignisse für die Mentalität rechtsextremistischer Gruppierungen im Umfeld des NSU als richtungsweisend herausstellten, werden die Ereignisse im Folgenden kurz nachgezeichnet.

Vom 17. Bis zum 22. September 1991 kam es in Hoyerswerda (Sachsen) zu massiven Ausschreitungen vor Ausländerwohnheimen, wobei drei Menschen ums Leben kamen und mehrere verletzt wurden. Besonders aufsehenerregend war die Tatsache, dass sich mehrere hundert Menschen aus der Umgebung mit den Angreifern solidarisierten, Beifall klatschten und sich teilweise sogar gegen Polizeieinsätze wandten. Die einerseits überforderten, doch andererseits auch phasenweise bewusst tatenlosen Sicherheitskräfte verhafteten zwar einige der Täter, es wurden jedoch lediglich vier beteiligte Neonazis verurteilt.[33]

Noch umfangreichere Anfeindungen spielten sich vom 22. bis zum 28. August 1992 in Rostock-Lichtenhagen ab. Ca. 1.200 Personen randalierten vor Wohnungen vietnamesischer Vertragsarbeiter und einer Aufnahmestelle für Asylbewerber mit Brandsätzen und Steinen. Unter den Augen von ca. 3.000 Schaulustigen zog sich die Polizei zeitweise komplett zurück. Die Feuerwehr konnte die Brände erst spät löschen, weil die teilweise applaudierenden Zuschauer den Einsatzfahrzeugen den Weg versperrten.[34]

Auffällig bei beiden Fällen ist die „weitgehende(…) Verwischung des Unterschiedes zwischen Täter und beobachtender Menge [die] in ihrer unmittelbaren Fixierung auf das Ziel weitgehend gefahr- und straflos agieren konnte und sich als Vollstreckerin des ‚Volkswillens‘ imaginierte.“[35] Diese Rechtfertigung wurde sowohl von rechten Politikern, als auch in einschlägigen Szenezeitschriften (Fanzines) vehement vorgetragen. So schreibt beispielsweise der Brandenburger Beobachter: „Es ist ein natürlicher Vorgang, wenn sich 95 % eines Volkes gegen die Einwanderung von Angehörigen eines fremden Volkes in sein Staatsgebiet wehren. […] Hier bei uns geht es deshalb nicht um die Asylfrage, sondern um das Recht, uns gegen die Einwanderung Fremder zu wehren!“[36]

Hinzu kommt, dass sich die Gewalt als äußerst effektiv erwies: Neben weitgehender Straffreiheit der Täter wurden die betroffenen Asylbewerber und Vertragsarbeiter aus den Gebieten abgezogen und teilweise abgeschoben. Das anfängliche Feindbild des Asylbewerbers oder Gastarbeiters wurde daraufhin von rechtsextremen Gruppen auf neue Opfergruppen, in diesem Fall ‚Nicht-Deutsche‘ und Homosexuelle generalisiert.[37]

Die außerordentliche mediale Aufmerksamkeit dieser beiden Höhepunkte fremdenfeindlicher Gewalt in der Nachkriegsgeschichte der Bundesrepublik begünstigte einen erheblichen Anstieg rechtsextremistischer Gewalt, die von 1992 bis 1993 um 74 % anstieg. In den Folgejahren schwankte die Zahl rechtsextremistischer Gewalttaten sichtlich, hielt sich jedoch bis zum Untertauchen des NSU-Trios auf einem relativ hohen Niveau.[38] Auffällig ist dabei die anhaltende Konzentration der Straftaten auf die neuen Bundesländer.[39] Im Folgenden sollen die Unterschiede rechtsextremistischer Strukturen in Ost- und Westdeutschland näher beleuchtet werden.

[...]


[1] G.W.F. Hegel: Phänomenologie des Geistes, Frankfurt am Main 1970, S. 24.

[2] Die vorliegende Arbeit sieht von einer Einordnung der Fallbeispiele innerhalb des Spannungsfelds des Extremismus, also bis hin zum Terrorismus, bewusst ab.

[3] Vgl. Jander, Martin (2006): Isolation. zu den Haftbedingungen der RAF-Gefangenen. In: Wolfgang Kraushaar (Hg.): Die RAF und der linke Terrorismus. 2 Bände. Hamburg (1), S. 273–293. Besonders S. 372.

[4] Vgl. Pfahl-Traughber, Armin: Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) im Lichte der Entwicklung des deutschen Rechtsterrorismus, in: Backes, Wue/Gallus, Alexander/Jesse, Eckahrd (Hrsg.): Jahrbuch Extremismus & Demokratie 2012, Baden Baden 2012, S. 180-197. Sowie: Pfahl-Traughber, Armin, Die neue Dimension des Rechtsterrorismus – Die Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ aus dem Verborgenen, in: Pfahl-Traughber, Armin, Jahrbuch für Extremismus- und Terrorismusforschung 2011/2012 (II), Brühl/Rheinland 2012, S. 58-102.

[5] Kraushaar, Wolfgang (Hrsg.): Die RAF und der linke Terrorismus, Hamburg 2006.

[6] Aust, Stefan (Hamburg 1997): Der Baader-Meinhof-Komplex. Im Folgenden zitiert als: ‚Aust 1997‘.

[7] Kraushaar, Wolfgang (2006): Entschlossenheit: Dezionismus als Denkfigur. Von der antiautoritären Bewegung zum bewaffneten Kampf. In: Wolfgang Kraushaar (Hg.): Die RAF und der linke Terrorismus. 2 Bände. Hamburg (1), S. 140-156. Im Folgenden zitiert als: ‚Kraushaar 2006 (2)‘ Vgl. auch: Kraushaar 2001.

[8] Wobei beispielsweise rechtsextremistische Gewalt stets politisch motiviert ist, jedoch politisch motivierte Gewalt nicht (rechts-)extremistisch sein muss.

[9] http://www.verfassungsschutz.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.336441.de

[10] Eckert, Roland (2012): Die Dynamik der Radikalisierung. Über Konfliktregulierung, Demokratie und die Logik der Gewalt. Weinheim/Basel, S. 31. Im Folgenden zitiert als: ‚Eckert 2012‘.

[11] Vgl. ebd., S. 31.

[12] Ebd. S. 31.

[13] Eckert, Roland: Radikalisierung – Eine soziologische Perspektive, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, Jg. 63, Heft 29-31 2013, S. 11-17. Online gesehen unter: http://www.bpb.de/apuz/164920/radikalisierung-eine-soziologische-perspektive (20.3.2014). ImFolgendenzitiertals: ‚Eckert 2013“. Vgl. auch: McCauley, Clark/Moskalenke, Sophia (2008): Mechanisms of political radicaliziation. Pathways toward terrorism. In: Terrorism and political violence 20 (3), S. 415-428. Im Folgenden zitiert als: ‘McCauley 2008’

[14] Vgl. Eckert 2012, S. 284.

[15] Vgl. Eckert 2013.

[16] Eckert, Roland: Radikalisierung – Eine soziologische Perspektive, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, Jg. 63, Heft 29-31 2013, S. 11-17. Online gesehen unter: http://www.bpb.de/apuz/164920/radikalisierung-eine-soziologische-perspektive (20.3.2014). ImFolgendenzitiertals: ‚Eckert 2013“. Vgl. auch: McCauley, Clark/Moskalenke, Sophia (2008): Mechanisms of political radicaliziation. Pathways toward terrorism. In: Terrorism and political violence 20 (3), S. 415-428. Im Folgenden zitiert als: ‘McCauley 2008’.

[17] Eckert 2013.

[18] Am Beispiel Migration: Einwanderer vergleichen ihre Lage mit den Einheimischen und fühlen sich benachteiligt, während Einheimische sich von den Einwanderern überfremdet fühlen.

[19] Diese Erfahrung war, wie sich im Verlauf dieser Arbeit zeigen wird, auch ein Schlüsselerlebnis der Radikalisierung der frühen rechtsterroristischen Gruppen.

[20] Ebd.

[21] Ebd.

[22] Ebd.

[23] Vgl. Eckert 2012, S. 232.

[24] Virchow, Fabian (2010): Faschistische „Tatgemeinschaft“ oder weltanschauliche Kaderschiede? Systemoppositionelle Strategien der bundesdeutschen Rechten nach 1969 In: Massimiliano Livi/Daniel Schmidt/Michael Sturm (Hrsg.): Die 1970er Jahre als schwarzes Jahrzehnt. Politisierung und Mobilisierung zwischen christlicher Demokratie und extremer Rechter, Framkfurt/New York 2010, S. 229-247. Im Folgenden zitiert als ‚Virchow 2010‘.

[25] Virchow, Fabian (2013): Der „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU). eine historische und sozialwissenschaftliche Annäherung. In: Stefan Schieren (Hg.): Populismus, Extremismus, Terrorismus. Schwalbach/Ts., S. 69. Im Folgenden zitiert als: ‚Virchow 2013‘.

[26] Vgl. Virchow 2013, S. 70. Außerdem: Kriskofski, Torsten (2013): Gemeinsamkeiten in der Entwicklung des Rechtsterrorismus in der BRD. Eine vergleichende Analyse zum Kontext von Gewaltintensität und Organisationsstruktur. In: Armin Pfahl-Traughber (Hg.): Jahrbuch der Extremismus- und Terrorismusforschung 2013. Brühl, S. 215. Im Folgenden zitiert als ‚Kriskofski 2013‘.

[27] Eckert 2012, S. 146-149.

[28] Vgl. dazu ausführlicher: Kriskofski 2013, S. 210- 216.

[29] Plewig, Hans-Joachim/Richter, Helmut/Scarbath, Horst (2008): Rechtsextremismus bei ostdeutschen Jugendlichen vor und nach der Wende. Frankfurt am Main, S. 107. Im Folgenden zitiert als: ‚Plewig/Richter/Scarbarh 2008‘.

[30] Als jüngeres Beispiel dieser Strategie wäre die Hilfe beim Jahrhunderthochwasser in Sachsen durch rechtspopulistische jedoch auch durchaus rechtsextreme Gruppen zu nennen.

[31] Vgl. Ebd. S. 110-111.

[32] Vgl. Ebd. S. 125.

[33] Vgl. http://www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/41646/klimawandel-in-hoyerswerda (4.4.2014).

[34] Vgl. http://www.bpb.de/gesellschaft/migration/newsletter/144226/20-jahre-rostock-lichtenhagen (4.4.2014). Außerdem Plewig/Richter/Scarbarh 2008, S. 125.

[35] Virchow 2013, S. 73.

[36] Ebd. S. 73.

[37] Vgl. Eckert 2012, S. 149-150. Ausführlicher: Stöss, Richard (2000): Rechtsextremismus im vereinten Deutschland. 3. Überarbeitete Auflage, Friedrich-Ebert-Stiftung. Unter Mitarbeit von Abteilung Dialog Ostdeutschland. Berlin, ab S. 154.

[38] Vgl. Plewig/Richter/Scarbath 2008, S. 126.

[39] Vgl. Pfahl-Taughber, Armin, Die Entwicklung des Rechtsextremismus in Ost- und Westdeutschland, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, Band 39/2000. Online gelesen unter: http://www.bpb.de/apuz/25426/die-entwicklung-des-rechtsextremismus-in-ost-und-westdeutschland?p=all (3.4.2014). Im Folgenden zitiert als: ‚Pfahl-Taughber 2000‘.

Excerpt out of 59 pages

Details

Title
Eine Frage der Konsequenz? Die Radikalisierungsdynamiken extremistischer Gruppierungen im Rechts-Links-Spektrum
College
University of Regensburg  (Politikwissenschaft)
Course
Bachelorarbeit
Grade
1,3
Author
Year
2015
Pages
59
Catalog Number
V417343
ISBN (eBook)
9783668670785
ISBN (Book)
9783668670792
File size
774 KB
Language
German
Keywords
Extremismus, Rechtsextremismus, Linksextremismus, NSU, Nationalsozialistischer Untergrund, RAF, Rote Armee Fraktion, Radikalisierung, Terrorismus, Baader, Meinhof, Ensslin, Eckert
Quote paper
Felix Heimbach (Author), 2015, Eine Frage der Konsequenz? Die Radikalisierungsdynamiken extremistischer Gruppierungen im Rechts-Links-Spektrum, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/417343

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