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Die Frankfurter Paulskirche und die Strafrechtsreform 1848/1849

Title: Die Frankfurter Paulskirche und die Strafrechtsreform 1848/1849

Seminar Paper , 2016 , 18 Pages , Grade: 14,00

Autor:in: Matthias Reiner (Author)

Law - Philosophy, History and Sociology of Law
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Die Jahre 1845 bis 1847 brachten für Deutschland eine schwere wirtschaftliche Krise. Der Grund hierfür waren schwache Ernten, eine hohe Arbeitslosigkeit aufgrund der schleppend verlaufenden Industrialisierung und die von England ausgehende Finanzkrise. Diese wirtschaftliche Krise führte zu Protestaktionen und Hungerkrawallen, vereinzelt auch zu gewaltsamem Aufruhr.

Im Frühjahr 1848 schwappte schließlich die revolutionäre Bewegung von Frankreich, dort wurde König Louis Philippe gestürzt, auf Deutschland über. Ein Hauptanliegen der Bewegung war die Einrichtung einer Nationalversammlung, die für ein vereintes Deutschland eine freiheitliche Verfassung ausarbeiten sollte. In Frankfurt tagte sodann, vorbereitet durch das Vorparlament und Wahlen in ganz Deutschlan, ab dem 18. Mai 1848 in der Paulskirche die Nationalversammlung zur Erarbeitung einer Reichsverfassung und provisorischen Übernahme der Reichsgewalt. Die Mitglieder der Versammlung waren überwiegend Männer aus dem gebildeten und besitzenden Bürgertum.

Nach Verabschiedung der kompletten Verfassung lehnte Preußens König Friedrich Wilhelm der Vierte die ihm angetragene Kaiserwürde des Deutschen Reiches ab. Die Nationalversammlung löste sich daraufhin endgültig auf und die Paulskirchenverfassung (Frankfurter Reichsverfassung) war damit gescheitert. In der Frankfurter Reichsverfassung finden sich etliche Bestimmungen, die sich mit dem prozessualen und materiellen Strafrecht beschäftigen.

Gegenstand dieser Arbeit ist es nun zu ergründen, welche Bedeutung die FRV für die Strafrechtsreform von 1848/49 in Deutschland hatte, obwohl sie nie in Kraft getreten ist. Es wird hierfür zum einen dargestellt, aus welchen Gründen die Frankfurter Nationalversammlung bestimmte strafrechtliche Normen erlassen hat und zum anderen wird untersucht, inwieweit diese Bestimmungen Eingang in die spätere Partikulargesetzgebung (insbesondere mit Blick auf die Staaten Preußen und Bayern) gefunden haben. Im Folgenden werden zuerst die wichtigsten Aspekte des materiellen Strafrechts und im Anschluss die wichtigsten Aspekte des Strafprozessrechts - welches aufgegliedert ist in das Gerichtsverfassungsrecht und die Verfahrensgrundsätze - behandelt.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. EINFÜHRUNG

B. DAS MATERIELLE STRAFRECHT

I. ABSCHAFFUNG DER TODESSTRAFE

II. ABSCHAFFUNG ENTEHRENDER STRAFEN

III. ABSCHAFFUNG DES BÜRGERLICHEN TODES

IV. ABSCHAFFUNG DER VERMÖGENSEINZIEHUNG

C. DIE BEDEUTUNG DER PAULSKIRCHENVERFASSUNG FÜR DAS STRAFPROZESSRECHT

I. GERICHTSVERFASSUNG

1. UNABHÄNGIGKEIT DER JUSTIZ

2. STAATLICHKEIT DER JUSTIZ

3. LAIENBETEILIGUNG

II. DIE VERFAHRENSGRUNDSÄTZE

1. DER ANKLAGEPROZESS

2. MÜNDLICHKEIT

3. ÖFFENTLICHKEIT

D. SCHLUSSBETRACHTUNG

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit untersucht die Bedeutung der Paulskirchenverfassung (FRV) von 1848/1849 für die Reform des materiellen Strafrechts und des Strafprozessrechts im 19. Jahrhundert in Deutschland. Trotz ihres Scheiterns wird analysiert, inwieweit die liberalen strafrechtlichen Grundsätze der Nationalversammlung Eingang in die spätere Partikulargesetzgebung fanden.

  • Historische Aufarbeitung der strafrechtlichen Bestimmungen der Paulskirchenverfassung.
  • Analyse der Abschaffung drakonischer Strafen wie der Todesstrafe und des Bürgerlichen Todes.
  • Untersuchung der strukturellen Änderungen im Strafprozess durch die Einführung von Unabhängigkeit, Öffentlichkeit und Mündlichkeit.
  • Bewertung des Einflusses der Paulskirchen-Ideale auf die spätere deutsche Rechtsentwicklung und Partikulargesetzgebung.

Auszug aus dem Buch

I. ABSCHAFFUNG DER TODESSTRAFE

In § 139 FRV setzte die Nationalversammlung fest, dass die Todesstrafe, ausgenommen wo das Kriegsrecht sie vorschreibt oder das Seerecht im Falle von Meutereien sie zulässt, abgeschafft ist. Die Abschaffung der Todesstrafe war das Sanktionsverbot, welches am kontroversesten diskutiert wurde, denn bis 1848 gab es die Todesstrafe noch in allen deutschen Ländern. Die Abgeordneten, die sich gegen die Abschaffung der Todesstrafe aussprachen, begründeten dies z.B. damit, dass eine Verfassung nicht der geeignete rechtliche Rahmen für solch eine Bestimmung sei. Andere beriefen sich auf die Vergeltungstheorie oder die Abschreckungstheorie. Darüber hinaus wurde die Todesstrafe von manchen Abgeordneten damit befürwortet, dass eine verfassungsmäßige Abschaffung der Todesstrafe nicht der Wille des Volkes und damit nicht legitimiert sei.

Letztendlich haben sich jedoch die Todesstrafengegner durchgesetzt. Sie sahen im Hinblick auf die Abschreckungstheorie keine ausreichende Legitimation dafür, dass ein Menschenleben einem Zweck untergeordnet wurde. Dies machte den Menschen zu einem bloßen Mittel des Staates. In den Augen der Mehrheit der Paulskirchenabgeordneten war das Recht des Menschen auf Leben schützenswerter als das staatliche und gesellschaftliche Interesse an Sühne und Abschreckung. Dies zeigt, dass diese Männer bereits ein vom Liberalismus getragenes humanistisches Weltbild hatten. Darüber hinaus verwiesen die Todesstrafengegner auf die damals bereits abgeschaffte englische Gesetzgebung, welche bei Diebstahl mit dem Tode bestrafte, ohne dass die Zahl der Diebstähle dadurch zurückgegangen war. Auch unter Berücksichtigung dessen, dass sich die Grundrechte der FRV gegen die überkommene Feudalgesellschaft und den obrigkeitlichen Polizeistaat richten sollten, sollte die Todesstrafe wohl auch deswegen abgeschafft werden, weil sich hierdurch die hoheitlichen Gewalten „politischer Feinde“ entledigten konnten.

Zusammenfassung der Kapitel

A. EINFÜHRUNG: Diese Einleitung beleuchtet die wirtschaftlichen und politischen Hintergründe der Revolution von 1848 und definiert das Ziel der Arbeit, die Wirkung der Paulskirchenverfassung auf die Strafrechtsreform zu untersuchen.

B. DAS MATERIELLE STRAFRECHT: Dieses Kapitel behandelt die verfassungsrechtliche Abschaffung inhumaner oder überholter Sanktionen wie der Todesstrafe, entehrender Strafen, des Bürgerlichen Todes und der Vermögenseinziehung.

C. DIE BEDEUTUNG DER PAULSKIRCHENVERFASSUNG FÜR DAS STRAFPROZESSRECHT: Hier wird analysiert, wie die Paulskirche den Inquisitionsprozess durch liberale Prinzipien wie richterliche Unabhängigkeit, Anklageprozess, Mündlichkeit und Öffentlichkeit ersetzen wollte.

D. SCHLUSSBETRACHTUNG: Das Fazit stellt fest, dass die ideelle Kraft der Paulskirche trotz des Scheiterns der Verfassung die spätere Gesetzgebung im 19. Jahrhundert maßgeblich beeinflusst und den Weg zum modernen Strafprozess geebnet hat.

Schlüsselwörter

Paulskirchenverfassung, Strafrechtsreform, 1848er Revolution, Todesstrafe, Strafprozessrecht, Inquisitionsprozess, Anklageprinzip, richterliche Unabhängigkeit, Menschenwürde, Liberalismus, Schwurgerichte, Mündlichkeit, Öffentlichkeit, Partikulargesetzgebung, Rechtsgeschichte.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der strafrechtlichen Bedeutung der Frankfurter Nationalversammlung von 1848/49 und analysiert, wie liberale Forderungen nach einem moderneren Straf- und Prozessrecht verfassungsrechtlich verankert wurden.

Welche zentralen Themenfelder stehen im Fokus?

Die Schwerpunkte liegen auf der Reform des materiellen Strafrechts, insbesondere der Abschaffung veralteter Strafen, sowie auf der grundlegenden Umgestaltung des Strafprozessrechts durch Prinzipien wie Mündlichkeit und Öffentlichkeit.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Ziel ist es zu ergründen, welchen Einfluss die – wenn auch nie in Kraft getretene – Paulskirchenverfassung auf die tatsächliche Entwicklung des Strafrechts in den deutschen Einzelstaaten im 19. Jahrhundert hatte.

Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Untersuchung verwendet?

Der Autor nutzt eine rechtsgeschichtliche Analyse, indem er die Debatten der Paulskirche untersucht und mit der tatsächlichen Gesetzgebung der Partikularstaaten wie Preußen und Bayern vergleicht.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Im Hauptteil werden zunächst die materiell-strafrechtlichen Neuerungen (Abschaffung von Todesstrafe und anderen Strafarten) und anschließend die prozessualen Reformen (Gerichtsverfassung und Verfahrensgrundsätze) detailliert erörtert.

Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit am besten charakterisieren?

Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Paulskirchenverfassung, Strafrechtsreform, Inquisitionsprozess, richterliche Unabhängigkeit und Rechtsgeschichte beschreiben.

Warum wurde die Todesstrafe von den Abgeordneten als verfassungsfeindlich angesehen?

Die Mehrheit der Abgeordneten sah in der Todesstrafe ein Mittel, das den Menschen zum bloßen Objekt des Staates herabwürdigte, was ihrem liberalen und humanistischen Weltbild widersprach.

Wollte die Paulskirche mit den Schwurgerichten eine echte demokratische Volksbeteiligung erreichen?

Nein, die Einführung von Schwurgerichten diente laut den Ergebnissen primär der Wahrheitsfindung und der Kontrolle der Justiz durch eine gebildete Elite; eine breite demokratische Teilhabe der Bevölkerung war nicht beabsichtigt.

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Details

Title
Die Frankfurter Paulskirche und die Strafrechtsreform 1848/1849
College
University of Augsburg  (Juristische Fakultät)
Course
Propädeutisches Seminar
Grade
14,00
Author
Matthias Reiner (Author)
Publication Year
2016
Pages
18
Catalog Number
V417358
ISBN (eBook)
9783668672970
ISBN (Book)
9783668672987
Language
German
Tags
Paulskirchenverfassung Strafrecht 1848 Frankfurt Paulskirche Reichsverfassung Rechtsgeschichte Carl Joseph Anton Mittermaier Strafverfahren Nationalversammlung Strafprozessrecht Todesstrafe
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Matthias Reiner (Author), 2016, Die Frankfurter Paulskirche und die Strafrechtsreform 1848/1849, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/417358
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