Ansätze zur Quantifizierung von Operativen Risiken bei Banken im Kontext von Basel II


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2005

35 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Operationelle Risiken und ihren Bedeutung

3. Operationelle Risiken im Kontext von Basel II
3.1 Der Basisindikatoransatz (BIA)
3.2 Der Standardansatz (STA)
3.3 Die Ambitionierten Messansätze (AMA)
3.4 Beurteilung der Verfahren

4. Alternative Ansätze
4.1 Top-Down Ansätze
4.2 Bottom-Up Ansätze
4.2.1 Value at Risk (VaR)
4.2.2 Operational Value at Risk (OpVaR)
4.3 Überblick über weitere alternative Ansätze
4.4 Einordnung in den Risikomanagement Prozess

5. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Anhang

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Hauptrisikoarten im Bankbereich

Abbildung 2: Abgrenzung operationeller Risiken nach Schierenbeck

Abbildung 3: Strategien zum Management operationeller Risiken

Abbildung 4: Eigenkapitalunterlegung vor und nach Basel II

Abbildung 5: Geschäftsfelder und Beta-Faktoren

Abbildung 6: Risikoindikatorenmatrix für den Internen Bemessungsansatz (IMA)

Abbildung 7: Regulatorische und ökonomische Ansätze

Abbildung 8: Operational Value at Risk

Abbildung 9: Überblick über Quantifizierungsansätze

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Basel II sorgt immer wieder in den Medien und den europäischen Finanzkreisen für Diskus-sionen. Die Auswirkungen dieses ehrgeizigen Reformprojektes betreffen vor allem die euro-päischen Banken, aber auch auf die Bankkunden, sowohl Unternehmen als auch Bürger der Europäischen Union, wird der zweite Basler Akkord direkte oder indirekte Auswirkungen haben.

Ziel dieser Seminararbeit ist es einen „kleinen“ Ausschnitt aus diesem großen Reformwerk zu untersuchen. Dabei sollen die Ansätze zur Quantifizierung operationeller Risiken sowohl im Kontext von Basel II sowie weitere alternative Ansätze – insbesondere das Konzept des Value at Risk – betrachtet und hinsichtlich der Bedeutung für die Banken selbst und das Controlling beurteilt werden.

2. Operationelle Risiken und ihre Bedeutung

Der Begriff “Risiko“ umfasst im Allgemeinen eine Abweichung vom Erwartungswert, die in zweierlei Ausprägungen vorliegen kann. Zum einen sind positive Abweichungen möglich, die allerdings erwünscht oder akzeptiert werden, dem gegenüber sind negative Abweichungen als riskant und unerwünscht zu betrachten. Diese sind daher Gegenstand des Risikomanagements.[1]

Operationelle Risiken existieren bei jeder betriebswirtschaftlichen Betätigung. Laut dem Basler Ausschuss für Bankenaufsicht sind operationelle Risiken:

Operationelles Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder in Folge externer Ereignisse eintreten. Diese Definition schließt Rechtsrisiken ein, beinhaltet aber nicht strategische Risiken oder Reputationsrisiken.[2]

Dies stellt eine Positiv-Definition dessen, was unter Operationellen Risiken zu verstehen ist, dar. Zuvor galten operationelle Risiken als solche Risiken, welche nicht den beiden anderen Hauptrisikoarten (Marktpreisrisiko und Kreditrisiko) zuordenbar waren.[3] (siehe Abb. 1) Wobei nun strategische Risiken und Reputationsrisiken definitionsgemäß nicht operationelle Risiken sind. Bemerkenswert ist außerdem, dass schon die Gefahr von Verlusten (ungeachtet von potenziell riskanten Geschäften selbst (z.B. im Kreditbereich)) ein operationelles Risiko darstellt, die Verluste demnach noch gar nicht eingetreten sein müssen, aber dennoch mit Eigenkapital zu unterlegen sein werden.

Die Auffassungen über die Risiken, welche unter den Begriff Operationelle Risiken fallen, sind nicht einheitlich, sondern unterscheiden sich in der Literatur. Beispielsweise nehmen Schieren-beck und Utelli abweichende Einteilungen vor.[4] (siehe Abb. 2).

Die Basler Definition operationeller Risiken beinhaltet vier Risikokategorien. Als erstes werden interne Verfahren (Prozesse) genannt, darunter können operativen Verluste aus mangelhafter Kontrolle und Ausführung, wie zum Beispiel fehlender und/oder unvollständiger Informations-weitergabe oder Verluste auf Grund fehlender Kontrollen des Arbeitsergebnisses oder Über-reglementierungen gefasst werden. Die zweite Kategorie ist der Mensch, er kann durch betrügerische, fahrlässige oder irrtümliche Handlungen Verluste für die Unternehmung herbeiführen. Hierbei sind typische Einzelrisiken beispielsweise mangelnde Motivation, Korruption, Diebstahl oder auch Nichteinhaltung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vor-schriften. Die dritte Risiko-Dimension umfasst Risiken, die aus Systemen (Technologien) er-wachsen. Hierunter fallen zum Beispiel der Ausfall der IT-Software, Überlastung des eigenen Internetservers, veraltete Software oder Hardware sowie etwaige Nicht-Kompatibilität einzelner Programme und Hardwarekomponenten. Unter die letzte Risikokategorie externe Ereignisse (Katastrophen) werden Verluste aus Naturgewalten (Erdbeben, Sturm, Hochwasser), Feuer oder auch Terroranschlägen subsumiert.[5] (siehe auch Abb.1)

Im tagtäglichen Wirtschaftsgeschehen und vor allem in den Unternehmen, die Verluste durch mangelhaftes oder unwirksames Risikomanagement in der Vergangenheit erlitten, hat die Risikokategorie Mensch besondere Bedeutung. So war es beispielsweise im Fall der Barings Bank ein einziger Broker, welcher über zu weitreichende Kompetenzen verfügte und so den Zusammenbruch der gesamten Bank verursachte (weitere Beispiele für Verluste durch operationelle Risiken sind die Metallgesellschaft (MG) oder die Daiwa Securities Bank).[6]

Die Ursachen für das Auftreten operationeller Risiken sind vielfältig und meist sehr komplex.

Oftmals werden sie von unternehmensinternen und externen Faktoren beeinflusst und betreffen das gesamte Unternehmen.[7] Ursachen für Operationelle Risiken können beispielsweise unzureichende Sicherheitsvorkehrungen, Arbeitsrückstände, Managementfehler oder auch Organisationsschwächen sowie Katastrophen sein.[8]

Zur Steuerung von (operationellen) Risiken bieten sich grundsätzlich vier verschiedene Strate-

gien (Risikovermeidung, Risikoreduktion, Risikokompensation, Risikoübernahme)[9] an. (siehe Abb. 3) Die Strategie der Risikovermeidung versucht Risiken zu umgehen bzw. gar nicht erst einzugehen. Dies ist allerdings für FI nur in Ausnahmefällen sinnvoll, (beispielsweise bei Geschäftsaktivitäten in Krisengebieten der Welt), weil gerade die Risikotransformation[10] - entsprechend der Theorie der Finanzintermediation - eine der zentralen Leistung von Banken darstellt. Kreditnehmer fragen bei FI Kapital nach, da sie selbst nicht ausreichend davon haben und die Bank kommt diesem Wunsch nach, indem sie von Sparern eingezahlte Gelder, an Kreditnachfrager ausgibt. Dabei geht die Bank mehrere Risiken ein (z.B. Adressausfallrisiko oder Zinsänderungsrisiko), das FI übernimmt demnach Risiken (Risikoübernahme), die einen höheren Kreditzins als den Einlagezins rechtfertigen. Natürlich werden FI versuchen derartige Risiken möglichst zu reduzieren (Risikoreduktion) beispielsweise durch Bonitätsprüfungen oder Versicherungsabschlüsse. Eine Risikokompensation kann beispielsweise durch Hedging oder mittels Eigenkapitalunterlegung erfolgen.[11]

Risiken und im Zusammenhang mit ihnen stehende Geschäfte stellen ein zentrales Geschäftsfeld für FI dar. Da daraus resultierende Handlungen nicht immer erfolgreich sind (siehe Barings oder Metallgesellschaft) wurden von aufsichtsrechtlicher Seite Maßnahmen ergriffen um beispielsweise die Sparer zu schützen und um den Betrieb der Gesellschaft aufrechtzuerhalten.

In Deutschland sind entsprechende Regelungen in § 91 AktG „…Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fort-bestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden….“[12] und § 25a KWG „… Ein Institut muss über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verfügen […]

1. eine angemessene Strategie, die auch die Risiken und Eigenmittel des Instituts berücksichtigt; 2. angemessene interne Kontrollverfahren [...]; das interne Kontrollsystem umfasst insbesondere geeignete Regelungen zur Steuerung und Überwachung der Risiken…“[13] bereits vorhanden. Auf europäischer Ebene wurde mit Basel I (1988) - in Deutschland in den Grundsätzen für Eigenmittelausstattung des KWG §10 bis §13 umgesetzt - bereits die Unterlegung von Marktrisiken und Kreditrisiken mit Eigenmitteln[14] vorgeschrieben.[15] Die „Sound Practices for Management and Supervision of Operational Risk“ ist das erste Positionspapier, welches Empfehlungen hinsichtlich des Managements operationeller Risiken vorgibt. Es beinhaltet

10 Grundsätze zum Umgang mit operationellen Risiken.[16] Hauptelemente sind die Genehmigung des OpRisk-Rahmens durch den Vorstand, Überprüfung desselben durch die interne Revision und die Verantwortung der Führungskräfte hierbei. Im Risikomanagementprozess werden Risiken identifiziert, bewertet und überwacht, zusätzlich wird versucht diese zu steuern und zu reduzieren. Auch das Aufstellen von Notfallplänen gehört hier dazu. Weiterhin sind die einzel-nen Verfahren und Maßnahmen auch umzusetzen, ständig zu überprüfen und gegebenenfalls zu readjustieren. Außerdem sollen die verwendeten Bewertungsverfahren offen gelegt werden.

3. Operationelle Risiken im Kontext von Basel II

Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht wurde 1974 gegründet, auf Grund der Krise des Kölner Bankhauses Herstatt. Er besteht aus Vertretern der Bankaufsichtsbehörden und der Zentralbanken der sogenannten G-10 Länder[17] sowie Luxemburgs und Spaniens. Dieser Ausschuss tagt bei der BIZ in Basel und hat das Ziel internationale bankaufsichtsrechtliche Standards auszuarbeiten. Die Beschlüsse erfolgen grundsätzlich einstimmig und haben lediglich Empfehlungscharakter.[18] Die Konsultationen zu Basel II begannen bereits vor sechs Jahren. Hintergrund für die Notwendigkeit einer neuen Eigenmittelunterlegungsregelung sind vor allem qualitative Mängel an Basel I (1988). Basel II stellt eine Abkehr von der rein-quantitativen Eigenmittelunterlegungspflicht (bisher nur für Marktrisiken und Kreditrisiken) hin zu einer zusätzlichen qualitativen Komponente dar, erstmals sollen auch operationelle Risiken mit Eigenmitteln unterlegt werden. Bemerkenswert ist dabei allerdings, dass die FI durch entsprechende interne Aktivitäten die Höhe der Mittel, die zur Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Forderungen notwendig sind, selbst - durch geeignete Maßnahmen - beeinflussen werden können.[19] Weiterhin gab es Impulse seitens der Europäischen Kommission im Jahr 1999 mit einem ersten Ansatz zur Quantifizierung auch von „sonstigen Risiken“ neben den Marktrisiken und Kreditrisiken.[20] Die ISDA brachte sich ebenfalls um die Diskussion um Basel II entscheidend ein. Ihr Vorschlag zielte vor allem auf qualitative Kriterien und auf die Einführung von Risikomanagementsystemen.

Die zusätzliche Unterlegung operationeller Risiken mit Eigenkapital müsste theoretisch zu einer steigenden Eigenkapitalausstattung der Banken führen. Allerdings geht der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht weder von steigenden noch fallenden Eigenkapitalanforderungen aus. (siehe Abb. 4) Diese Entwicklung soll in Folge einer verbesserten Kreditrisikoanalyse und durch die Einführung von Kreditratings im Firmenkundenbereich sowie detailliertere Bonitätsprüfungen erfolgen.[21]

3.1. Der Basisindikatoransatz (BIA)

Der BIA ist ein einfacher faktor-basierter Ansatz. Er darf von allen Banken, außer international tätigen oder Banken mit signifikanten operationellen Risiken, angewendet werden. Die Eigen-kapitalunterlegung errechnet sich mit Hilfe folgender Formel:[22]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Bruttoerträge setzen sich aus dem Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich dem Handels-ergebnis und sonstigen ordentlichen Erträgen vor Abzug operationeller Verluste zusammen.[23]

Es wird angenommen, dass dieser Ansatz hauptsächlich von kleineren bis mittleren FI genutzt werden wird.

3.2 Der Standardansatz (STA)

Auch der STA ist ein faktor-basierter Ansatz. Er differenziert das Bankgeschäft allerdings nach acht Geschäftsfeldern, damit ist eine etwas höhere Risikosensitivität verbunden. Dieser Ansatz soll als Einstiegsniveau von international tätigen sowie Banken mit signifikanten operationellen Risiken angewendet werden.[24] Die Formel des zu unterlegenden Eigenkapitals lautet.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Einteilung der Geschäftsfelder und die Höhe der Beta-Faktoren wird hierbei aufsichts-rechtlich festgelegt und kann nicht an Hand einer möglicherweise abweichenden internen Geschäftsfeldstruktur erfolgen. Zur Höhe der einzelnen Beta-Faktoren und zugehöriger Indikatoren siehe Abb. 5.

[...]


[1] Vgl. Kaiser, Thomas / Köhne, Marc Felix, Operationelle Risiken in Finanzinstituten - Wege zur Umsetzung von

Basel II und CAD 3 (2004), S. 4.

[2] Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, Konsultationspapier – Die neue Basler Eigenkapitalvereinbarung (2003),

S. 140.

[3] Vgl. Kaiser / Köhne (2004), S. 14.

[4] Vgl. Wiedemann, Arnd / Minz, Annette / Niemeyer, Fritz, Operationelle Risiken – Handlungsfelder für

Kreditinstitute (2003), S. 23.

[5] Vgl. Wiedemann / Minz / Niemeyer (2003), S. 21.

[6] Vgl. Brandner, Alfred / Bruckner, Bernulf / Kanneberger, Christoph / Royer, Karin, Operationelles Risiko in

Finanzdienstleistungsunternehmen, in: Eller, Roland / Gruber, Walter / Reif, Markus (Hrsg.) Handbuch

operationelle Risiken - Aufsichtsrechtliche Anforderungen, Quantifizierung und Management, Praxisbeispiele

(2002), S. 352-371.

[7] Vgl. Wiedemann / Minz / Niemeyer (2003), S. 16.

[8] Vgl. ebenda.

[9] Vgl. Mauch, Peter, Risikomanagement in Banken, in: Götze, U. / Henselmann, K. / Mikus, B. (Hrsg.),

Risikomanagement – Beiträge zur Unternehmensplanung (2001), S. 343.

[10] Vgl. Paul, S., Finanzintermediation, in: Thießen, F. (Hrsg.), Enzyklopädisches Lexikon des Geld-, Bank- und

Börsenwesens (1999), S. 649.

[11] Vgl. Mauch (2001), S. 343.

[12] Vgl. Kaiser / Köhne (2004), S. 10.

[13] Vgl. KWG - Gesetz über das Kreditwesen, BaFin.

[14] Eigenmittel setzen sich zusammen aus: Kernkapital, Ergänzungskapital und Drittrangmitteln (Vgl. Schierenbeck)

[15] Vgl. Kaiser / Köhne (2004), S. 13.

[16] Vgl. Kaiser / Köhne (2004), S. 11.

[17] G-10 Länder: Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada, Niederlande, Schweden,

Schweiz und USA.

[18] Vgl. Jungmichel, Tim, Basel II und mögliche Folgen, in: WM – Wertpapier-Mitteilungen – Zeitschrift für

Wirtschafts- und Bankrecht (2003), S. 1201-2048, S. 1201.

[19] Vgl. Wiedemann / Minz / Niemeyer (2003), S. 13.

[20] Vgl. Wiedemann / Minz / Niemeyer (2003), S. 36.

[21] Vgl. Elschen, Rainer, Banken im Wettbewerb – Wer profitiert vom neuen Aufsichtsrecht?, in: Tietmeyer, Hans /

Rolfes, Bernd (Hrsg.), Basel II – Das neue Aufsichtsrecht und seine Folgen – Beiträge des Duisburger Banken-

Symposiums (2002), S.16 f.

[22] Vgl. Becker, G., Operative Risiken nach Basel II, in: Kredit & Rating Praxis (2002), S. 21.

[23] Vgl. ebenda.

[24] Vgl. Kaiser / Köhne (2004), S. 17.

Fin de l'extrait de 35 pages

Résumé des informations

Titre
Ansätze zur Quantifizierung von Operativen Risiken bei Banken im Kontext von Basel II
Université
Technical University of Chemnitz  (Lehrstuhl Unternehmensrechnung und Controlling)
Cours
Seminar
Note
1,3
Auteur
Année
2005
Pages
35
N° de catalogue
V41773
ISBN (ebook)
9783638399739
ISBN (Livre)
9783656365037
Taille d'un fichier
1336 KB
Langue
allemand
Annotations
Ansätze zur Quantifizierung operationeller Risiken im Zusammenhang mit Basel II - sowie weitere alternative Ansätze (Operational Value at Risk, EVM Ergebnisvolatilitätsansatz, KRI Key Risk Indikator Ansatz) Zusätzlich neun Abbildungen, die die Thematik illustrieren sollen. 26 Seiten Hausarbeit plus Anhang
Mots clés
Ansätze, Quantifizierung, Operativen, Risiken, Banken, Kontext, Basel, Seminar
Citation du texte
Andreas Mugler (Auteur), 2005, Ansätze zur Quantifizierung von Operativen Risiken bei Banken im Kontext von Basel II, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/41773

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