Vom verhandelten zum regulierten Netzzugang im Energiewirtschaftsrecht


Trabajo de Seminario, 2005

27 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Gliederung

I. Teil Einleitung

II. Teil Grundlagen
A. Die leitungsgebundene Energieversorgung
B. Begrifflichkeiten

III. Teil Der verhandelte Netzzugang
A. Gesetzliche Ausgangslage
B. Vertragliche Gestaltung der Netznutzung Dritter
I. Verbändevereinbarung II Plus Strom
II. Verbändevereinbarung II Gas
C. Verweigerung des Netzzugangs
D. Netzzugangsalternative, § 7 EnWG
I. Materielle Voraussetzungen
II. Vertragsbeziehungen
E. Unbundling
F. Staatliche Aufsicht und Missbrauchskontrolle
I. Energieaufsichtsbehörden
II. Kartellbehörden

IV. Teil Der regulierte Netzzugang
A. Gesetzliche Ausgangslage
B. Die Regulierungsbehörde
I. Handlungsinstrumente für eine ex-ante Regulierung
1. Ex-ante Regulierung durch Einzelfallentscheidung
2. Ex-ante Regulierung durch administrative Normsetzung
II. Befugnisse im Bereich der Netznutzung
1. Regulierung der Netzzugangsbedingungen
2. Besondere und allgemeine Missbrauchsaufsicht
3. Vorteilsabschöpfung und Monitoring
III. Befugnisse im Bereich der Netzzugangsentgelte
C. Verweigerung des Netzzugangs
D. Legal Unbundling

V. Teil Fazit

Literaturverzeichnis

Baur, Jürgen F.

Der Regulator, Befugnisse, Kontrollen – Einige Überlegungen zum künftigen Energierecht

In: ZNER 2004, Heft 4, S. 318 – 325

(zit.: Baur, ZNER 2004, 318)

Becker, Peter / Faber, Martina

Verletzung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts durch das System des verhandelten Netzzugangs

In: NVwZ 2002, Heft 2, S. 156 – 162

(zit.: Becker/Faber, NVwZ 2002, 156)

Böwing, Andreas / Nissen, Joachim

Die Energierechtsnovelle – ein schlüssiges Konzept zur Kontrolle von Netzzugangsentgelten

In: Energiewirtschaftliche Tagesfragen 2004, Heft 11, S. 712 – 717

(zit.: Böwing/Nissen, ET 2004, 712)

Breuer, Rüdiger

Umsetzung von EG-Richtlinien im neuen Energiewirtschaftsrecht

In: NVwZ 2004, Heft 5, S. 520 – 530

(zit.: Breuer, NVwZ 2004, 520)

Britz, Gabriele

Erweiterung des Instrumentariums administrativer Normsetzung zur Realisierung gemeinschaftsrechtlicher Regulierungsaufträge

In: EuZW 2004, Heft 15, S. 462 – 465

(zit.: Britz, EuZW 2004, 462)

Finger, Thorsten

Die Energiemarktregulierung in der Diskussion

In: EUZW 2005, Heft 3, S. 78 – 80

(zit.: Finger, EUZW 2005, 78)

Fuchs, Christiane

Die Verwirklichung des Elektrizitätsbinnenmarktes

Regensburg 2000

(zit.: Fuchs)

Holznagel, Bernd / Göge, Marc – Stefan

Die Befugnisse der REGTP zur Regulierung des Netzzugangs nach dem EnWG – KE 2004

In: ZNER 2004, Heft 3, S. 218 – 224

(zit.: Holznagel/Göge, ZNER 2004, 218)

Koenig, Christian / Rasbach, Winfried

Methodenregulierung in der Energiewirtschaft

In: Energiewirtschaftliche Tagesfragen 2004, Heft 11, S. 702 – 704

(zit.: Koenig/Rasbach, ET 2004, 702)

Koenig, Christian / Rasbach, Winfried

Trilogie komplementärer Regulierungsinstrumente: Netzzugang, Unbundling, Sofortvollzug

In: Die öffentliche Verwaltung 2004, Heft 17, S. 733 – 739

(zit.: Koenig/Rasbach, DÖV 2004, 733)

Krieglstein, Felix

Die staatliche Aufsicht über die Elektrizitätswirtschaft nach dem Energiewirtschaftsrecht

Berlin 2002

(zit.: Krieglstein)

Kühne, Gunther / Brodowski, Christian

Die Reform des Energiewirtschaftsrechts nach der Novelle 2003

In: NVwZ 2003, Heft 7, S. 769 – 777

(zit.: Kühne/Brodowski, NVwZ 2003, 769)

Kühne, Gunther / Scholtka, Boris

Das neue Energiewirtschaftsrecht

In: NJW 1998, Heft 27, S. 1902 – 1910

(zit.: Kühne/Scholtka, NJW 1998, 1902)

Leprich, Uwe / Georgi, Hanspeter / Evers, Elfried (Hrsg)

Strommarktliberalisierung durch Netzregulierung

Berlin 2004

(zit.: Bearbeiter in Leprich/Georgi/Evers)

Lippert, Michael

Energiewirtschaftsrecht: Gesamtdarstellung für Wissenschaft und Praxis

Köln 2002

(zit.: Lippert)

Nill-Theobald, Christiane / Theobald, Christian

Grundzüge des Energiewirtschaftsrechts

München 2001

(zit.: Nill-Theobald/Theobald)

Rayermann, Marcus / Loibl, Helmut (Hrsg.)

Energierecht

Berlin 2003

(zit.: Bearbeiter in Rayermann/Loibl)

Röger, Ralf

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post als zukünftiger Energiemarktregulierer

In: Die öffentliche Verwaltung 2004, Heft 24, S. 1025 – 1035

(zit.: Röger, DÖV 2004, 1025)

Säcker, Franz Jürgen (Hrsg.)

Berliner Kommentar zum Energierecht

München 2004

(zit.: Bearbeiter in Säcker)

Salje, Peter

Das Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts

In: NVwZ 1998, Heft 9, S. 916 – 923

(zit.: Salje, NVwZ 1998, 916)

Schellberg, Margret / Schreiber, Kristina

Entgeltregulierung in der EnWG-Novelle – Energiegespräche in Bonn am 7. Mai 2004

In: ZNER 2004, Heft 3, S. 216 – 263

(zit.: Schellberg / Schreiber, ZNER 2004, 261)

Schneider, Jens-Peter / Theobald, Christian (Hrsg.)

Handbuch zum Recht der Energiewirtschaft

München 2003

(zit.: Bearbeiter in Schneider/Theobald)

Scholtka, Boris

Die Entwicklung des Energierechts in den Jahren 2000 und 2001

In: NJW 2002, Heft 7, S. 483 – 490

(zit.: Scholtka, NJW 2002, 483)

Schulze zur Wiesche, Jens

Eckpfeiler der Regulierung von Netznutzungsentgelten

In: Energiewirtschaftliche Tagesfragen 2004, Heft 11, S. 708 – 711

(zit.: Schulze zur Wiesche, ET 2004, 708)

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

I. Teil Einleitung

Das Recht der leitungsgebundenen Energiewirtschaft befindet sich zur Zeit im Umbruch. Während der Energiemarkt in Deutschland bis 1998 noch monopolartig gestaltet war, wurde aufgrund der Errichtung eines europäischen Binnenmarktes[1] dieser liberalisiert. 2003 wurde das Energiewirtschaftsgesetz nochmals geändert wegen der notwendigen Anpassung an die Vorgaben der Gasbinnenmarktrichtlinie 98/30/EG, deren Umsetzungsfrist schon abgelaufen war. Während dessen existierten bereits neue von der EG-Komission vorgelegte Richtlinienentwürfe zur Änderung der Gas- und Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinien.[2] Durch die folgende Billigung der Entwürfe durch das Europäische Parlament wurden diese als neue Richtlinien vom Rat verabschiedet und traten am 16.07.2003 in Kraft.[3] Ziel dieser sog. Beschleunigungsrichtlinien ist die völlige Öffnung des europäischen Binnenmarktes für Strom und Gas. Diese war bis zum 01.07.2004 in nationales Recht umzusetzen. Deutschland kam dieser Pflicht bislang nicht nach. Vor diesem Hintergrund wird das Energiewirtschaftsrecht in Deutschland abermals geändert und revolutioniert. Insbesondere der in Deutschland im Energiewirtschaftsgesetz geregelte verhandelte Netzzugang wird einem regulierten Netzzugang weichen und somit wohl insgesamt abgeschafft.[4] Die Regulierung des Netzzugangs, sowie alle weiteren notwendigen Änderungen sind bereits in einem Entwurf für ein neues Energiewirtschaftsgesetz berücksichtigt worden.[5] Dieser Entwurf wurde, nach vielen heftigen politischen Diskussionen und Kritiken[6], teilweise geändert und wird derzeit im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens vom Vermittlungsausschuss des Bundesrates überprüft und vermutlich nochmals geändert[7].

Der Zugang zu Energieversorgungsnetzen muss geregelt werden, um eine monopolartige leitungsgebundene Energiewirtschaftsstruktur zu verhindern.

Ziel dieser Arbeit ist es zwei unterschiedliche Regelungen über den Zugang von Dritten an Energieversorgungsnetze vorzustellen, und zwar einerseits den verhandelten Netzzugang und zum anderen den regulierten Netzzugang.

Zunächst werden die Grundlagen des Energiewirtschaftsrechts beschrieben, sowie grundlegende Begriffe definiert. Danach folgen zwei weitere Abschnitte, in denen die beiden Netzzugangsregelungen vorgestellt werden. Abschließend werden die Ergebnisse kurz wiedergegeben und ein Ausblick in das deutsche Energierecht formuliert.

II. Teil Grundlagen

Die Rechtsmaterie der Energiewirtschaft ist komplex und vielschichtig, da Regelungen verschiedenster Rechtsgebiete zusammen wirken.[8] Technische, wirtschaftliche und politische Wechselwirkungen sind gleichzeitig Rahmenbedingungen für das Energierecht.[9]

A. Die leitungsgebundene Energieversorgung

Die leitungsgebundene Energieversorgung ist hauptsächlich im EnWG geregelt und bezieht sich auf die Energiearten Strom und Gas.[10] Durch besondere technische und physikalische Eigenschaften können elektrische Energie und Gas nur über spezielle Übertragungssysteme transportiert werden und sind nur begrenzt oder nicht speicherbar.[11] Aufgrund dieser Leitungsgebundenheit bilden die Netze ein natürliches Monopol, welches nicht verhindert werden kann. Es ist Aufgabe des Staates die Infrastruktur der Übertragungsnetze zumindest mittels Rahmenbedingungen zu regeln und Dritten Zugang zu diesen zu verschaffen. Insbesondere muss eine Energiebelieferung aller Haushalte garantiert werden.[12]

B. Begrifflichkeiten

Im Folgenden sollen kurz die Begriffe Energieversorgungsnetz, Energieversorgungsunternehmen und Netznutzung beschrieben werden.

Der Begriff des Energieversorgungsnetzes ist in § 3 nr. 14 EnWG bestimmt. Das Stromnetz wird auch als „Straßennetz der Energieversorgung“[13] bezeichnet. Es ist in verschiedene Spannungsebenen eingeteilt: Höchstspannung und Hochspannung für einen verlustarmen Transport, Mittelspannung und Niederspannung überwiegend für die Verteilung von Strom. Diese Ebenen sind mittels Umspannwerken miteinander verbunden. Nur Höchstspannungsnetze sind überregional ausgedehnt.[14]

Gasförmige Energieträger werden mittels Pipelines verteilt. Auch hier kann man zwischen verschiedenen Ebenen unterscheiden: Hochdruckleitungen (Transportnetze), Mitteldruckleitungen (Regionalnetze) und Ortsgasnetze (Verteilnetze).[15]

Energieversorgungsunternehmen sind in § 3 nr. 15 EnWG definiert. Sie versorgen andere mit Energie oder betreiben ein Energieversorgungsnetz. Es kann zwischen verschiedenen Versorgungsnetzbetreibern unterschieden werden: Verbundunternehmen betreiben ein Höchstspannungsnetz, Regionalversorgungsunternehmen betreiben Mittelspannungsnetze zum Zwecke der Weiterverteilung und kommunale/lokale Energieversorgungsunternehmen betreiben Niederspannungsnetze, um Endkunden zu beliefern. Bei dem Gasversorgungsnetz existiert eine ähnliche Einteilung der Netzbetreiber.[16]

Unter Netznutzung versteht man jede Einspeisung in und jede Entnahme aus einem Energieversorgungsnetz.[17] Hierbei ist von den Netzbetreibern wiederum aufgrund der nicht vorhandenen Speicherbarkeit von Strom zu beachten, dass Einspeisungen und Entnahmen möglichst zeitgleich und in gleichen Mengen erfolgt, um das Netz im Spannungsgleichgewicht zu halten.[18] In § 6 EnWG wird der gleichbedeutende Begriff „Durchleitung“ verwendet, welcher jedoch sprachlich unzutreffend ist, da er die physikalischen Gegebenheiten nicht zutreffend wiedergibt.[19]

III. Teil Der verhandelte Netzzugang

Mit der Verpflichtung des Netzbetreibers zur diskriminierungsfreien Durchleitung wird anderen Energieversorgern die Möglichkeit gegeben, jeden Kunden mit Energie zu beliefern.[20] Der verhandelte Netzzugang als eine Variante des sog. „Third Party Access“[21] ist ein privatrechtlich organisierter Netzzugang und in § 6, 6a EnWG geregelt.

A. Gesetzliche Ausgangslage

Wie bereits erwähnt basieren die Regelungen im EnWG von 1998 mit den Änderungen vom 20.05.2003 auf den mittlerweile aufgehobenen EU-Richtlinien für den Elektrizitäts- und Gasbinnenmarkt (RL 96/92/EG und RL 98/30/EG).

In Artikel 16 der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie wurden drei Systeme hinsichtlich des Netzzugangs zur Auswahl gestellt. Als erstes System kam in Artikel 17 Abs.1-3 der verhandelte Netzzugang in Betracht. Artikel 17 Abs.4 stellte den geregelten Netzzugang zur Auswahl und Artikel 18 sah als dritte Variante ein Alleinabnehmersystem für das Gebiet eines Netzbetreibers vor.

In ähnlicher Weise stellte die Gasbinnenmarktrichtlinie in Artikel 14 einen verhandelten oder geregelten Netzzugang zur Auswahl.[22]

Der deutsche Gesetzgeber entschied sich grundsätzlich für den verhandelten Netzzugang. In §§ 6 Abs. 2, 6a Abs. 8 EnWG hält sich der Gesetzgeber eine Verordnungsermächtigung zur genaueren Vertragsgestaltung und Bestimmung über Durchleitungsentgelte vor. Von dieser Ermächtigung wurde jedoch bislang kein Gebrauch gemacht. Als Netzzugangsalternative wird in § 7 EnWG das Alleinabnehmersystem bestimmt, welches unter den Bedingungen des § 7 Abs. 2-5 EnWG und einer Bewilligung der Behörde vom Elektrizitätsversorgungsunternehmen angewendet werden darf.

B. Vertragliche Gestaltung der Netznutzung Dritter

Aus §§ 6 Abs.1, 6a Abs.2 EnWG ergibt sich ein unmittelbarer Anspruch des Netznutzungspetenten auf Zugang zu den Versorgungsnetzen. Die Bedingungen der Netznutzung sind verhandelbar.[23]

Wie die vertragliche Ausgestaltung des verhandelten Netzzugangs im Einzelnen aussehen soll wird im Gesetz nicht beschrieben, jedoch sollten die Bedingungen diskriminierungsfrei und guter fachlicher Praxis entsprechen. Der unbestimmte Rechtsbegriff „guter fachlicher Praxis“ wird in § 6 Abs.1 Satz 3 EnWG bzw. § 6a Abs.2 Satz 5 EnWG etwas konkretisiert. Demnach entsprechen Netzzugangsbedingungen guter fachlicher Praxis, wenn sie der Erreichung der Ziele des § 1 EnWG und der Gewährleistung wirksamen Wettbewerbs dienen. Bis 31.12.2003 wurde zudem die Erfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffes vermutet, wenn die Verbändevereinbarung für Stromnetznutzung vom 13.12.2001 (VV II Strom plus) bzw. für Gasnetznutzung vom 3.5.2002 (VV II Gas) eingehalten wurde (sog. Verrechtlichung der Verbändevereinbarung).[24] Dadurch sind die Verbändevereinbarungen als Instrument der Selbstregulierung im Gesetz verankert worden. Die Vertragsbedingungen der Netznutzung richten sich somit nach diesen.

[...]


[1] vgl. Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie 96/92/EG und Gasbinnenmarktrichtlinie 98/30/EG.

[2] EG-Komission, Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der RL 96/92/EG und RL 98/30/EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und den Erdgasbinnenmarkt, KOM (2001) 125.

[3] RL 2003/54/EG und RL 2003/55/EG.

[4] vgl. Kapitel 7, Artikel 20 RL 2003/54/EG.

[5] Am 14.10.2004 wurde von der Bundesregierung der Entwurf für das „Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts“ vorgelegt.

[6] vgl. Finger, EuZW 2005, 78 ff.; Breuer, NVwZ 2004, 520, 529 ; Böwing/Nissen, ET 2004, 712, 717 ; www.udo-leuschner.de, Stand: Mai 2005 ; www.bmwa.bund.de/Navigation/Presse/reden-und-statements,did=57152.html, Stand: Mai 2005.

[7] vgl. http://www1.bundesrat.de/Site/Inhalt/DE/1_20Aktuelles/1.2_20Presse/1.2.1_20Pressemitteilungen/1.2.1.5_20Pressemitteilungen_202005/HI/67,templateId=renderUnterseiteKomplett.html, Stand: Mai 2005; http://www.udo-leuschner.de/energie-chronik/chframe.htm, Stand: Mai 2005.

[8] z.B. Regelungen aus dem Umweltrecht, Kartellrecht und sogar Börsenrecht.

[9] vgl. Lippert, S. 69 f. ; Nill-Theobald/Theobald, S. 1.

[10] vgl. § 3 nr.12 EnWG.

[11] vgl. Theobald in Schneider/Theobald, §1 / Rn. 20ff. Strom lässt sich praktisch gar nicht (wirtschaftlich effektiv) speichern, so dass er dann produziert werden muss wenn er verbraucht wird.

[12] vgl. § 18 EnWG ; da Energie ein Gemeinschaftsgut ist muss die Energieversorgung als Daseinsvorsorge vom Staat sichergestellt werden, vgl. BverfGE 30, 292, 323f. ; BverfGE 66, 248, 258.

[13] Nill-Theobald/Theobald, S. 53.

[14] vgl. Nill-Theobald/Theobald, S. 52 f.

[15] vgl. Nill-Theobald/Theobald, S. 57; de Wyl/Müller-Kirchenbauer in Schneider/Theobald, § 13 / Rn. 98.

[16] vgl. Nill-Theobald/Theobald, S. 55, 58 ; Lippert, S. 484.

[17] vgl. de Wyl/Müller-Kirchenbauer in Schneider/Theobald, § 13 / Rn. 130;

[18] vgl. http://www.udo-leuschner.de/basiswissen/SB132-002.htm, Stand : Mai 2005

[19] vgl. Säcker/Boesche in Säcker, § 6 / Rn. 65 – 68.

[20] vgl. Krieglstein, S. 42.

[21] vgl. Fuchs, S. 173.

[22] vgl. Nill-Theobald/Theobald, S. 165 ; Becker/Faber, NvWZ 2002, 156, 156 ; Kühne/Scholtka, NJW 1998, 1902, 1903.

[23] vgl. Theobald/Zenke in Schneider/Theobald, § 12 / Rn.5-10 ; Scholtka, NJW 2002, 483, 486; Säcker/Boesche in Säcker, § 6 / Rn. 116 und § 6a / Rn. 48.

[24] vgl. Kühne/Brodowski, NVwZ 2003, 769, 777; Zimmer/Rayermann/Koopmann in Rayermann/Loibl, Kapitel 4 / Rn. 33ff.

Final del extracto de 27 páginas

Detalles

Título
Vom verhandelten zum regulierten Netzzugang im Energiewirtschaftsrecht
Universidad
University of Siegen  (Öffentliches Recht (Staats- und Verwaltungsrecht) unter Berücksichtigung des Europarechts)
Calificación
1,0
Autor
Año
2005
Páginas
27
No. de catálogo
V41906
ISBN (Ebook)
9783638400671
Tamaño de fichero
607 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Netzzugang, Energiewirtschaftsrecht
Citar trabajo
Katharina Kirbach (Autor), 2005, Vom verhandelten zum regulierten Netzzugang im Energiewirtschaftsrecht, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/41906

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