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Abordnungsverfahren an Förderschulen. Konzeptentwurf zur Abdeckung des Unterrichts im Gemeinsamen Lernen in NRW

Title: Abordnungsverfahren an Förderschulen. Konzeptentwurf zur Abdeckung des Unterrichts im Gemeinsamen Lernen in NRW

Template, Example , 2018 , 4 Pages

Autor:in: Markus Steinhauer (Author)

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Seit einigen Jahren kommt es im Rahmen der Entwicklung des Gemeinsamen Lernens in NRW zu immer mehr Abordnungen von Lehrer*innen der Förderschulen an Förderorte des Gemeinsamen Lernens. In dem hier vorliegenden Entwurf wird ein erprobtes Konzept beschrieben, mit dem die Auswahl von Kolleg*innen für anstehende Abordnungen rechtssicher und für alle Beteiligten mit einem Höchstmaß an Transparenz und Verfahrensgerechtigkeit durchgeführt werden kann.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

  • Für zukünftige Abordnungsmaßnahmen gilt mit Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz vom XX.XX.XXxx folgendes Prozedere bei der Auswahl der der Schulaufsicht bzw. Bezirksregierung zur Abordnung vorzuschlagenden Kolleg(inn)en.
  • Das Konzept berücksichtigt die gesetzlichen Rahmenbedingungen des SchulG, LBG, BeamtStG, LPVG sowie die Empfehlungen des Bezirkspersonalrats Düsseldorf.
  • Das Verfahren ist so angelegt, dass...
  • 1. Bei einer bekannt gegebenen Abordnungsabsicht durch die Schulaufsicht sind das Kollegium und der Lehrerrat umgehend über Art und Umfang dieser zu informieren.
  • 2. Alle grundsätzlich abordnungsfähigen Kolleg*innen erhalten die Möglichkeit, sich für eine anstehende Abordnung bei der Schulleitung (ggf. mit geteilter Stunden-zahl) zu bewerben.
  • 3. Sofern es keine freiwilligen Bewerber*innen gibt bzw. nicht alle abzuordnenden Unterrichtsstunden durch eine freiwillige Bewerbung abgedeckt werden können, werden die abzuordnenden Kolleg*innen per Losverfahren bestimmt.
  • 4. Grundsätzlich sind alle ausgebildeten Sonderschullehrer*innen mit abgeschlossenem 2. Staatsexamen und Unterrichtsverpflichtung im Rahmen dieser abordnungsfähig.
  • 4.1. die den Status einer Schwerbehinderung haben.
  • 4.2. die ihr 62. Lebensjahr vollendet haben bzw. dieses im Laufe der Maßnah-me vollenden würden.
  • 4.3. die zu Beginn des geplanten Abordnungszeitraums weniger als ein voll-ständiges Schulhalbjahr an der Schule beschäftigt sind.
  • 4.4. bei denen eine nachgewiesene Schwangerschaft vorliegt.
  • 4.5. die sich zu Beginn des geplanten Abordnungszeitraums in den ersten 12 Monaten der Probezeit befinden.
  • 4.6. ... die bereits abgeordnet waren bzw. eine höhere Unterrichtsstundenzahl in Abordnung innerhalb des Kollegiums der Stammschule aufweisen.
  • 5. Einzelfallentscheidungen über vom Losverfahren auszuschließende Kolleg*innen sind der Gesamtlehrerkonferenz auf deren jeweiligen Antrag hin per einfachen Mehrheitsbeschluss möglich.
  • 6. Die Kolleg*innen haben die Möglichkeit, bei Einverständnis durch die Schulaufsicht (Punkt 1) ihre Abordnungsverfügbarkeit auf die Hälfte ihrer Pflichtstundenzahl bzw. auf die Minimalanforderung der Schulaufsicht (mögliches „Splitting“ der Ab-ordnungsstunden) zu begrenzen.
  • 7. Kolleginnen, die nach allen in den Punkten 4 bis 5 genannten Bedingungen als ,,abordnungsfähig“ gelten, sollen ggf. zeitnah von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen.
  • 7.1. ... entweder an die Gesamtlehrerkonferenz (ggf. über Schulleitung oder Lehrerrat) mit dem Antrag auf „Befreiung“.
  • 7.2. ... oder an die Schulleitung und den Lehrerrat unter dem Verschwiegenheits-Grundsatz.
  • 8. Kolleginnen, die weniger als 12 Monate vor Beginn der neuen Abordnungsmaß-nahme bereits abgeordnet waren, werden nicht erneut an denselben Einsatzort abgeordnet.
  • 9. Die Durchführung des Losverfahrens wird von der Schulleitung (vertreten durch mind. ein SL-Mitglied) und dem Lehrerrat (vertreten durch mindestens zwei Leh-rratsmitglieder*innen) nicht öffentlich durchgeführt.
  • 10. Die Schulleitung teilt im Beisein des Lehrerrats (vertreten durch mindestens zwei Mitglieder) zunächst dem*der betreffenden Kolleg*in das Ergebnis des Losverfah-rens unverzüglich mit.

Zielsetzung und Themenschwerpunkte

Dieses Konzept dient als Entwurf für die Praxis der Abordnungsverfahren von Förderschulen in Nordrhein-Westfalen. Es zielt darauf ab, ein transparentes und gerechtes Verfahren zur Auswahl von Kolleg*innen für Abordnungen zu schaffen, das den gesetzlichen Vorgaben entspricht und die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt.

  • Gerechte und transparente Auswahl von Kolleg*innen für Abordnungen
  • Berücksichtigung der Interessen aller Kolleg*innen
  • Langfristige Gültigkeit des Verfahrens
  • Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
  • Wahrung der berechtigten Interessen aller Beteiligten

Zusammenfassung der Kapitel

  • Der Entwurf beginnt mit einer Einleitung, die die rechtlichen Grundlagen und Ziele des Abordnungsverfahrens erläutert.
  • Kapitel 1 beschreibt die Informationsverpflichtung der Schulaufsicht gegenüber dem Kollegium und dem Lehrerrat bei einer geplanten Abordnung.
  • Kapitel 2 erläutert die Möglichkeit einer freiwilligen Bewerbung für eine Abordnung.
  • Kapitel 3 beschreibt das Losverfahren als zentrales Element des Auswahlprozesses, das die Gerechtigkeit und Transparenz des Verfahrens gewährleisten soll.
  • Kapitel 4 definiert die Kriterien, die zur Abordnungsfähigkeit berechtigen, und legt fest, welche Kolleg*innen von der Abordnung ausgenommen sind.
  • Kapitel 5 behandelt Einzelfallentscheidungen, die von der Gesamtlehrerkonferenz getroffen werden können.
  • Kapitel 6 bietet Kolleg*innen die Möglichkeit, ihre Abordnungsverfügbarkeit zu begrenzen.
  • Kapitel 7 beschreibt das Anhörungsrecht der Kolleg*innen und die Möglichkeiten zur Begründung einer Nicht-Abordnung.
  • Kapitel 8 legt fest, dass Kolleg*innen, die bereits innerhalb von 12 Monaten vor Beginn der neuen Abordnungsmaßnahme abgeordnet waren, nicht erneut an denselben Einsatzort abgeordnet werden.
  • Kapitel 9 regelt die Durchführung des Losverfahrens und die damit verbundene Verschwiegenheitspflicht.
  • Kapitel 10 beschreibt die Informationspflicht der Schulleitung gegenüber den betroffenen Kolleg*innen und die Möglichkeit, die Verteilung der Abordnungsstunden zu vereinbaren.

Schlüsselwörter

Abordnungsverfahren, Förderschulen, Gemeinsames Lernen, NRW, Schulaufsicht, Bezirksregierung, Gesamtlehrerkonferenz, Kollegium, Lehrerrat, Losverfahren, Sonderschullehrer*innen, Abordnungsfähigkeit, Anhörungsrecht, Verschwiegenheitspflicht.

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Details

Title
Abordnungsverfahren an Förderschulen. Konzeptentwurf zur Abdeckung des Unterrichts im Gemeinsamen Lernen in NRW
Author
Markus Steinhauer (Author)
Publication Year
2018
Pages
4
Catalog Number
V419572
ISBN (eBook)
9783668690783
Language
German
Tags
abordnungsverfahren förderschulen konzeptentwurf abdeckung unterrichts gemeinsamen lernen
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Markus Steinhauer (Author), 2018, Abordnungsverfahren an Förderschulen. Konzeptentwurf zur Abdeckung des Unterrichts im Gemeinsamen Lernen in NRW, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/419572
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