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Abordnungsverfahren an Förderschulen. Konzeptentwurf zur Abdeckung des Unterrichts im Gemeinsamen Lernen in NRW

Title: Abordnungsverfahren an Förderschulen. Konzeptentwurf zur Abdeckung des Unterrichts im Gemeinsamen Lernen in NRW

Template, Example , 2018 , 4 Pages

Autor:in: Markus Steinhauer (Author)

Guidebooks - School, Education, Pedagogy
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Seit einigen Jahren kommt es im Rahmen der Entwicklung des Gemeinsamen Lernens in NRW zu immer mehr Abordnungen von Lehrer*innen der Förderschulen an Förderorte des Gemeinsamen Lernens. In dem hier vorliegenden Entwurf wird ein erprobtes Konzept beschrieben, mit dem die Auswahl von Kolleg*innen für anstehende Abordnungen rechtssicher und für alle Beteiligten mit einem Höchstmaß an Transparenz und Verfahrensgerechtigkeit durchgeführt werden kann.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Bei einer bekannt gegebenen Abordnungsabsicht durch die Schulaufsicht sind das Kollegium und den Lehrerrat umgehend über Art und Umfang dieser zu informieren.

2. Alle grundsätzlich abordnungsfähigen Kolleg*innen erhalten die Möglichkeit, sich für eine anstehende Abordnung bei der Schulleitung zu bewerben.

3. Sofern es keine freiwilligen Bewerber*innen gibt bzw. nicht alle abzuordnenden Unterrichtsstunden durch eine freiwillige Bewerbung abgedeckt werden können, werden die abzuordnenden Kolleg*innen per Losverfahren bestimmt.

4. Grundsätzlich sind alle ausgebildeten Sonderschullehrer*innen mit abgeschlossenem 2. Staatsexamen und Unterrichtsverpflichtung im Rahmen dieser abordnungsfähig.

4.1. … die den Status einer Schwerbehinderung haben.

4.2. … die ihr 62. Lebensjahr vollendet haben bzw. dieses im Laufe der Maßnahme vollenden würden.

4.3. … die zu Beginn des geplanten Abordnungszeitraums weniger als ein vollständiges Schulhalbjahr an der Schule beschäftigt sind.

4.4 … bei denen eine nachgewiesene Schwangerschaft vorliegt.

4.5 … die sich zu Beginn des geplanten Abordnungszeitraums in den ersten 12 Monaten der Probezeit befinden.

4.6 … die bereits abgeordnet waren bzw. eine höhere Unterrichtsstundenzahl in Abordnung innerhalb des Kollegiums der Stammschule aufweisen.

5. Einzelfallentscheidungen über vom Losverfahren auszuschließende Kolleg*innen sind der Gesamtlehrerkonferenz auf deren jeweiligen Antrag hin per einfachen Mehrheitsbeschluss möglich.

6. Die Kolleg*innen haben die Möglichkeit, bei Einverständnis durch die Schulaufsicht ihre Abordnungsverfügbarkeit auf die Hälfte ihrer Pflichtstundenzahl bzw. auf die Minimalanforderung der Schulaufsicht zu begrenzen.

7. Kolleg*innen, die nach allen in den Punkten 4 bis 5 genannten Bedingungen als „abordnungsfähig“ gelten, sollen ggf. zeitnah von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen.

7.1. ... entweder an die Gesamtlehrerkonferenz mit dem Antrag auf „Befreiung“.

7.2. … oder an die Schulleitung und den Lehrerrat unter dem Verschwiegenheitsgrundsatz.

8. Kolleg*innen, die weniger als 12 Monate vor Beginn der neuen Abordnungsmaßnahme bereits abgeordnet waren, werden nicht erneut an denselben Einsatzort abgeordnet.

9. Die Durchführung des Losverfahrens wird von der Schulleitung und dem Lehrerrat nicht öffentlich durchgeführt.

10. Die Schulleitung teilt im Beisein des Lehrerrats zunächst dem*der betreffenden Kolleg*in das Ergebnis des Losverfahrens unverzüglich mit.

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Ziel dieses Konzeptentwurfs ist die Etablierung eines transparenten, gerechten und rechtssicheren Verfahrens zur Auswahl von Lehrkräften für Abordnungsmaßnahmen im Bereich des Gemeinsamen Lernens in Nordrhein-Westfalen, das sowohl die Interessen der Kolleginnen und Kollegen schützt als auch eine harmonische Zusammenarbeit im Kollegium dauerhaft gewährleistet.

  • Strukturierung von Auswahlprozessen bei Abordnungsbedarf.
  • Definition von Ausschlusskriterien für die Abordnungsfähigkeit.
  • Regelung von Anhörungsrechten und Befreiungsanträgen bei besonderen Belastungen.
  • Festlegung eines neutralen Losverfahrens als ultima ratio.
  • Einbindung von Schulleitung und Lehrerrat zur Wahrung der Vertraulichkeit.

Auszug aus dem Buch

Konzeptentwurf zur Praxis der Abordnungsverfahren von Förderschulen

Ein Losverfahren für das letztlich einzig gerechte und transparente Auswahlverfahren. Eine Auswahl durch die Schulleitung – mit oder ohne veröffentlichte Kriterien – halten wir sowohl für unsere Schulleitung als auch das Kollegium langfristig nicht zumutbar und sehen hier Risiken für eine dauerhaft harmonische und kollegiale Zusammenarbeit. Ebenso halten wir eine Auswahl aufgrund irgendwelcher fachlicher Qualifikationen oder Übernahme spezieller schulischer Aufgaben für nicht geeignet und personalrechtlich äußerst bedenklich. Alle Sonderschullehrer*innen sind per Definition qualifiziert an allen Orten sonderpädagogischer Förderung zu arbeiten. Dies ist unabhängig von der/den Fachrichtungen oder Unterrichtsfächern, in denen sie ausgebildet wurden. Daher können grundsätzlich nur sozial und/oder gesundheitlich motivierte Gründe als Kriterien für eine Nichtbeteiligung am Auswahlverfahren geltend gemacht werden.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Bei einer bekannt gegebenen Abordnungsabsicht durch die Schulaufsicht sind das Kollegium und den Lehrerrat umgehend über Art und Umfang dieser zu informieren.: Es werden die Pflichten zur transparenten Information über den Abordnungsumfang und den Einsatzort festgelegt.

2. Alle grundsätzlich abordnungsfähigen Kolleg*innen erhalten die Möglichkeit, sich für eine anstehende Abordnung bei der Schulleitung zu bewerben.: Freiwillige Bewerbungen haben Vorrang vor anderen Auswahlmethoden.

3. Sofern es keine freiwilligen Bewerber*innen gibt bzw. nicht alle abzuordnenden Unterrichtsstunden durch eine freiwillige Bewerbung abgedeckt werden können, werden die abzuordnenden Kolleg*innen per Losverfahren bestimmt.: Das Losverfahren wird als transparente und gerechte Methode für Fälle ohne ausreichend Freiwillige definiert.

4. Grundsätzlich sind alle ausgebildeten Sonderschullehrer*innen mit abgeschlossenem 2. Staatsexamen und Unterrichtsverpflichtung im Rahmen dieser abordnungsfähig.: Dieses Kapitel definiert die Kriterien zur Abordnungsfähigkeit sowie spezifische Ausnahmeregelungen für verschiedene Personengruppen.

5. Einzelfallentscheidungen über vom Losverfahren auszuschließende Kolleg*innen sind der Gesamtlehrerkonferenz auf deren jeweiligen Antrag hin per einfachen Mehrheitsbeschluss möglich.: Es wird der Rahmen für außerordentliche Befreiungen durch die Gesamtlehrerkonferenz beschrieben.

6. Die Kolleg*innen haben die Möglichkeit, bei Einverständnis durch die Schulaufsicht ihre Abordnungsverfügbarkeit auf die Hälfte ihrer Pflichtstundenzahl bzw. auf die Minimalanforderung der Schulaufsicht zu begrenzen.: Kolleginnen und Kollegen können unter bestimmten Bedingungen ihr Abordnungsmaß begrenzen.

7. Kolleg*innen, die nach allen in den Punkten 4 bis 5 genannten Bedingungen als „abordnungsfähig“ gelten, sollen ggf. zeitnah von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen.: Dieses Kapitel regelt die Mitteilung besonderer privater oder dienstlicher Belastungen.

8. Kolleg*innen, die weniger als 12 Monate vor Beginn der neuen Abordnungsmaßnahme bereits abgeordnet waren, werden nicht erneut an denselben Einsatzort abgeordnet.: Es wird ein Schutz vor unmittelbaren Folgeabordnungen an denselben Ort definiert.

9. Die Durchführung des Losverfahrens wird von der Schulleitung und dem Lehrerrat nicht öffentlich durchgeführt.: Die Durchführung des Verfahrens wird unter strenger Verschwiegenheit durch Schulleitung und Lehrerrat gewährleistet.

10. Die Schulleitung teilt im Beisein des Lehrerrats zunächst dem*der betreffenden Kolleg*in das Ergebnis des Losverfahrens unverzüglich mit.: Die finale Kommunikation des Ergebnisses sowie die Möglichkeit zur einvernehmlichen Stundenaufteilung werden geregelt.

Schlüsselwörter

Abordnungsverfahren, Sonderschullehrer, Gemeinsames Lernen, Losverfahren, Schulleitung, Lehrerrat, Unterrichtsversorgung, Abordnung, Förderschule, NRW, Personalmanagement, Mitbestimmung, Transparenz, Dienstrecht.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in diesem Dokument grundsätzlich?

Das Dokument definiert ein strukturiertes und transparentes Konzept für Abordnungsverfahren von Lehrkräften an Förderschulen im Kontext des Gemeinsamen Lernens in NRW.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Die Schwerpunkte liegen auf der Auswahlgerechtigkeit, dem Schutz der Interessen von Lehrkräften, der Einbindung von Mitbestimmungsgremien und der Festlegung klarer Ausschlusskriterien.

Was ist das primäre Ziel des Konzepts?

Das Ziel ist die Vermeidung von willkürlichen Auswahlentscheidungen und die Sicherung einer dauerhaft harmonischen Zusammenarbeit durch ein neutrales Losverfahren bei Abordnungsbedarf.

Welche Methode wird zur Auswahl verwendet?

Primär wird auf freiwillige Meldungen gesetzt. Sollte dies nicht ausreichen, dient ein nicht-öffentliches Losverfahren als transparentes und gerechtes Auswahlmittel.

Was wird im Hauptteil des Dokuments geregelt?

Der Hauptteil regelt detailliert die Kriterien für Abordnungsfähigkeit, Schutzfristen für bestimmte Personengruppen, das Anhörungsverfahren sowie die Rolle von Schulleitung und Lehrerrat.

Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?

Wesentliche Begriffe sind Abordnungsverfahren, Transparenz, Mitbestimmung, Fairness und gerechte Verteilung von Unterrichtsverpflichtungen.

Warum wird eine Auswahl durch die Schulleitung nach fachlichen Kriterien abgelehnt?

Die Autoren halten eine solche Auswahl für unzumutbar, da sie das kollegiale Klima gefährdet und fachlich bei der sonderpädagogischen Ausbildung als nicht notwendig erachtet wird.

Wie wird die Vertraulichkeit bei der Prüfung von Befreiungsanträgen gewahrt?

Befreiungsanträge können unter dem Verschwiegenheitsgrundsatz direkt an Schulleitung und Lehrerrat gerichtet werden, ohne dass die Gründe dem gesamten Kollegium offengelegt werden müssen.

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Details

Title
Abordnungsverfahren an Förderschulen. Konzeptentwurf zur Abdeckung des Unterrichts im Gemeinsamen Lernen in NRW
Author
Markus Steinhauer (Author)
Publication Year
2018
Pages
4
Catalog Number
V419572
ISBN (eBook)
9783668690783
Language
German
Tags
abordnungsverfahren förderschulen konzeptentwurf abdeckung unterrichts gemeinsamen lernen
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Markus Steinhauer (Author), 2018, Abordnungsverfahren an Förderschulen. Konzeptentwurf zur Abdeckung des Unterrichts im Gemeinsamen Lernen in NRW, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/419572
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