Seit einigen Jahren kommt es im Rahmen der Entwicklung des Gemeinsamen Lernens in NRW zu immer mehr Abordnungen von Lehrer*innen der Förderschulen an Förderorte des Gemeinsamen Lernens. In dem hier vorliegenden Entwurf wird ein erprobtes Konzept beschrieben, mit dem die Auswahl von Kolleg*innen für anstehende Abordnungen rechtssicher und für alle Beteiligten mit einem Höchstmaß an Transparenz und Verfahrensgerechtigkeit durchgeführt werden kann.
Inhaltsverzeichnis
- Für zukünftige Abordnungsmaßnahmen gilt mit Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz vom XX.XX.XXxx folgendes Prozedere bei der Auswahl der der Schulaufsicht bzw. Bezirksregierung zur Abordnung vorzuschlagenden Kolleg(inn)en.
- Das Konzept berücksichtigt die gesetzlichen Rahmenbedingungen des SchulG, LBG, BeamtStG, LPVG sowie die Empfehlungen des Bezirkspersonalrats Düsseldorf.
- Das Verfahren ist so angelegt, dass...
- 1. Bei einer bekannt gegebenen Abordnungsabsicht durch die Schulaufsicht sind das Kollegium und der Lehrerrat umgehend über Art und Umfang dieser zu informieren.
- 2. Alle grundsätzlich abordnungsfähigen Kolleg*innen erhalten die Möglichkeit, sich für eine anstehende Abordnung bei der Schulleitung (ggf. mit geteilter Stunden-zahl) zu bewerben.
- 3. Sofern es keine freiwilligen Bewerber*innen gibt bzw. nicht alle abzuordnenden Unterrichtsstunden durch eine freiwillige Bewerbung abgedeckt werden können, werden die abzuordnenden Kolleg*innen per Losverfahren bestimmt.
- 4. Grundsätzlich sind alle ausgebildeten Sonderschullehrer*innen mit abgeschlossenem 2. Staatsexamen und Unterrichtsverpflichtung im Rahmen dieser abordnungsfähig.
- 4.1. die den Status einer Schwerbehinderung haben.
- 4.2. die ihr 62. Lebensjahr vollendet haben bzw. dieses im Laufe der Maßnah-me vollenden würden.
- 4.3. die zu Beginn des geplanten Abordnungszeitraums weniger als ein voll-ständiges Schulhalbjahr an der Schule beschäftigt sind.
- 4.4. bei denen eine nachgewiesene Schwangerschaft vorliegt.
- 4.5. die sich zu Beginn des geplanten Abordnungszeitraums in den ersten 12 Monaten der Probezeit befinden.
- 4.6. ... die bereits abgeordnet waren bzw. eine höhere Unterrichtsstundenzahl in Abordnung innerhalb des Kollegiums der Stammschule aufweisen.
- 5. Einzelfallentscheidungen über vom Losverfahren auszuschließende Kolleg*innen sind der Gesamtlehrerkonferenz auf deren jeweiligen Antrag hin per einfachen Mehrheitsbeschluss möglich.
- 6. Die Kolleg*innen haben die Möglichkeit, bei Einverständnis durch die Schulaufsicht (Punkt 1) ihre Abordnungsverfügbarkeit auf die Hälfte ihrer Pflichtstundenzahl bzw. auf die Minimalanforderung der Schulaufsicht (mögliches „Splitting“ der Ab-ordnungsstunden) zu begrenzen.
- 7. Kolleginnen, die nach allen in den Punkten 4 bis 5 genannten Bedingungen als ,,abordnungsfähig“ gelten, sollen ggf. zeitnah von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen.
- 7.1. ... entweder an die Gesamtlehrerkonferenz (ggf. über Schulleitung oder Lehrerrat) mit dem Antrag auf „Befreiung“.
- 7.2. ... oder an die Schulleitung und den Lehrerrat unter dem Verschwiegenheits-Grundsatz.
- 8. Kolleginnen, die weniger als 12 Monate vor Beginn der neuen Abordnungsmaß-nahme bereits abgeordnet waren, werden nicht erneut an denselben Einsatzort abgeordnet.
- 9. Die Durchführung des Losverfahrens wird von der Schulleitung (vertreten durch mind. ein SL-Mitglied) und dem Lehrerrat (vertreten durch mindestens zwei Leh-rratsmitglieder*innen) nicht öffentlich durchgeführt.
- 10. Die Schulleitung teilt im Beisein des Lehrerrats (vertreten durch mindestens zwei Mitglieder) zunächst dem*der betreffenden Kolleg*in das Ergebnis des Losverfah-rens unverzüglich mit.
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieses Konzept dient als Entwurf für die Praxis der Abordnungsverfahren von Förderschulen in Nordrhein-Westfalen. Es zielt darauf ab, ein transparentes und gerechtes Verfahren zur Auswahl von Kolleg*innen für Abordnungen zu schaffen, das den gesetzlichen Vorgaben entspricht und die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt.
- Gerechte und transparente Auswahl von Kolleg*innen für Abordnungen
- Berücksichtigung der Interessen aller Kolleg*innen
- Langfristige Gültigkeit des Verfahrens
- Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
- Wahrung der berechtigten Interessen aller Beteiligten
Zusammenfassung der Kapitel
- Der Entwurf beginnt mit einer Einleitung, die die rechtlichen Grundlagen und Ziele des Abordnungsverfahrens erläutert.
- Kapitel 1 beschreibt die Informationsverpflichtung der Schulaufsicht gegenüber dem Kollegium und dem Lehrerrat bei einer geplanten Abordnung.
- Kapitel 2 erläutert die Möglichkeit einer freiwilligen Bewerbung für eine Abordnung.
- Kapitel 3 beschreibt das Losverfahren als zentrales Element des Auswahlprozesses, das die Gerechtigkeit und Transparenz des Verfahrens gewährleisten soll.
- Kapitel 4 definiert die Kriterien, die zur Abordnungsfähigkeit berechtigen, und legt fest, welche Kolleg*innen von der Abordnung ausgenommen sind.
- Kapitel 5 behandelt Einzelfallentscheidungen, die von der Gesamtlehrerkonferenz getroffen werden können.
- Kapitel 6 bietet Kolleg*innen die Möglichkeit, ihre Abordnungsverfügbarkeit zu begrenzen.
- Kapitel 7 beschreibt das Anhörungsrecht der Kolleg*innen und die Möglichkeiten zur Begründung einer Nicht-Abordnung.
- Kapitel 8 legt fest, dass Kolleg*innen, die bereits innerhalb von 12 Monaten vor Beginn der neuen Abordnungsmaßnahme abgeordnet waren, nicht erneut an denselben Einsatzort abgeordnet werden.
- Kapitel 9 regelt die Durchführung des Losverfahrens und die damit verbundene Verschwiegenheitspflicht.
- Kapitel 10 beschreibt die Informationspflicht der Schulleitung gegenüber den betroffenen Kolleg*innen und die Möglichkeit, die Verteilung der Abordnungsstunden zu vereinbaren.
Schlüsselwörter
Abordnungsverfahren, Förderschulen, Gemeinsames Lernen, NRW, Schulaufsicht, Bezirksregierung, Gesamtlehrerkonferenz, Kollegium, Lehrerrat, Losverfahren, Sonderschullehrer*innen, Abordnungsfähigkeit, Anhörungsrecht, Verschwiegenheitspflicht.
- Citation du texte
- Markus Steinhauer (Auteur), 2018, Abordnungsverfahren an Förderschulen. Konzeptentwurf zur Abdeckung des Unterrichts im Gemeinsamen Lernen in NRW, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/419572