Dem Interessierten Leser soll aufgezeigt werden, wann das Bedürfnis zum Tragen einer Waffe des Bewachungsunternehmers und seines Personals erfüllt ist.
Im Zuge der sogenannten „Flüchtlingskrise“ sind nicht nur die Anforderungen an das Personal der Polizei gestiegen, viel mehr übernehmen private Sicherheitsdienste die Überwachung von Asylunterkünften.
Das handelnde Personal an den Unterkünften sieht sich kontinuierlich mit den Problemen der angereisten Asylbewerber konfrontiert. So treten vor allem tschetschenische Asylbewerber gewaltbereit durch Prügeleien oder Messerstechereien mit Syrern oder Afrikanern in den Vordergrund. Die bereits angesprochene Gewaltbereitschaft basiert dabei besonders auf der vorherrschenden Kriminalität, einem Ehrenkodex und „Machogehabe“ der männlichen Asylbewerber. Auch sind Racheakte von Gruppen zu verzeichnen, welche bereits in den Aufnahmelagern entstanden sind. Jedoch ist nicht nur Gewalt zwischen Menschen anderer Herkunft, Religion oder anderen Faktoren zu verzeichnen, auch familiäre Probleme stehen an der Tagesordnung der Asylunterkünfte. Dies betrifft insbesondere die Frauen und Kinder der Asylbewerber, die von Ihren Männern/Vätern verprügelt werden oder Mütter das Kindeswohl gefährden, in dem Ihre Kinder stundenlang unbeaufsichtigt gelassen werden.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Das Bewachungsunternehmen aus gewerberechtlicher Sicht - Die Reform
- a. Erteilung der Erlaubnis an den Gewerbetreibenden, alte Fassung
- İ. Zuverlässigkeit, § 34 a 1 3 Nr. 1 GewO, alte Fassung
- ii. Erforderliche Mittel, § 34 a 1 3 Nr. 2 GewO, alte Fassung
- iii. Unterrichtungsnachweis, § 34 a I Nr. 3 GewO, alte Fassung
- b. Anforderungen an das Personal des Gewerbetreibenden
- İ. Zuverlässigkeit, alte Fassung
- ii. Unterrichtungsnachweis, alte Fassung
- c. Reformierte Anforderungen an den Gewerbetreibenden
- İ. Neue Zuverlässigkeit
- ii. Geordnete Vermögensverhältnisse und Haftpflichtversicherung
- iii. Sachkundenachweis
- d. Reformierte Anforderungen an das Bewachungspersonal
- İ. Zuverlässigkeit des Personals, § 34a Abs. 1a) S. 1 Nr. 1 GewO
- ii. Unterrichtungsnachweis, § 34a Abs. 1a) S. 1 Nr. 2 GewO
- iii. Einführung Bewachungsregister
- III. Das Führen von Waffen im Rahmen eines Bewachungsgewerbes
- a. Waffenschein
- b. Führen einer Waffe gem. § 28 WaffG
- İ. Personen, § 19 WaffG
- ii. Objekte
- c. Überlassung von Waffen an das Wachpersonal
- d. Haftung bei Fehlverhalten, § 52 Abs. 3 Nr. 5 WaffG
- IV. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Bewachungsunternehmen im Kontext der aktuellen Sicherheitsdebatte in Deutschland, insbesondere im Bereich der Asylunterkünfte. Die Arbeit analysiert die neuen Anforderungen an Bewachungsunternehmen und deren Personal im Lichte der reformierten Bewachungsrechtlichen Vorschriften und stellt die rechtlichen Aspekte des Waffengebrauchs durch Bewachungspersonal in den Fokus.
- Reform des Bewachungsrechts
- Anforderungen an Bewachungsunternehmen
- Anforderungen an Bewachungspersonal
- Waffenrechtliche Aspekte im Bewachungsgewerbe
- Haftung bei Fehlverhalten
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung beleuchtet die aktuelle Problematik im Zusammenhang mit dem Einsatz von Bewachungsunternehmen in Asylunterkünften, die durch die hohe Gewaltbereitschaft von Asylbewerbern und die Angst vor extremistischem Personal begründet wird. Anschließend werden die gewerberechtlichen Anforderungen an Bewachungsunternehmen und deren Personal in der alten Fassung der Gewerbeordnung und im Lichte der aktuellen Reform dargestellt. Die Reformierte Gewerbeordnung soll durch höhere Qualifikationsanforderungen und strengere Überprüfungen die Sicherheitslage in Asylunterkünften verbessern. In Kapitel III werden die rechtlichen Aspekte des Führens von Waffen durch Bewachungspersonal im Rahmen des Bewachungsauftrags im Detail beleuchtet. Es werden die Voraussetzungen für die Erteilung eines Waffenscheins, die rechtlichen Grenzen des Waffenführens sowie die Haftung des Bewachungsunternehmens bei Fehlverhalten des Personals diskutiert.
Schlüsselwörter
Bewachungsunternehmen, Bewachungsrecht, Waffenrecht, Waffenschein, Asylunterkünfte, Sicherheit, Zuverlässigkeit, Unterrichtungsnachweis, Sachkundenachweis, Haftpflichtversicherung, Gewaltbereitschaft, Extremismus, Haftung, Gewerbeordnung, Waffengesetz.
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- Christoph Grenzer (Autor), 2017, Waffenrechtliche Erlaubnis für Bewachungsunternehmer?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/423690