Dem Interessierten Leser soll aufgezeigt werden, wann das Bedürfnis zum Tragen einer Waffe des Bewachungsunternehmers und seines Personals erfüllt ist.
Im Zuge der sogenannten „Flüchtlingskrise“ sind nicht nur die Anforderungen an das Personal der Polizei gestiegen, viel mehr übernehmen private Sicherheitsdienste die Überwachung von Asylunterkünften.
Das handelnde Personal an den Unterkünften sieht sich kontinuierlich mit den Problemen der angereisten Asylbewerber konfrontiert. So treten vor allem tschetschenische Asylbewerber gewaltbereit durch Prügeleien oder Messerstechereien mit Syrern oder Afrikanern in den Vordergrund. Die bereits angesprochene Gewaltbereitschaft basiert dabei besonders auf der vorherrschenden Kriminalität, einem Ehrenkodex und „Machogehabe“ der männlichen Asylbewerber. Auch sind Racheakte von Gruppen zu verzeichnen, welche bereits in den Aufnahmelagern entstanden sind. Jedoch ist nicht nur Gewalt zwischen Menschen anderer Herkunft, Religion oder anderen Faktoren zu verzeichnen, auch familiäre Probleme stehen an der Tagesordnung der Asylunterkünfte. Dies betrifft insbesondere die Frauen und Kinder der Asylbewerber, die von Ihren Männern/Vätern verprügelt werden oder Mütter das Kindeswohl gefährden, in dem Ihre Kinder stundenlang unbeaufsichtigt gelassen werden.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Das Bewachungsunternehmen aus gewerberechtlicher Sicht – Die Reform
a. Erteilung der Erlaubnis an den Gewerbetreibenden, alte Fassung
i. Zuverlässigkeit, § 34 a I 3 Nr. 1 GewO, alte Fassung
ii. Erforderliche Mittel, § 34 a I 3 Nr. 2 GewO, alte Fassung
iii. Unterrichtungsnachweis, § 34 a I Nr. 3 GewO, alte Fassung
b. Anforderungen an das Personal des Gewerbetreibenden
i. Zuverlässigkeit, alte Fassung
ii. Unterrichtungsnachweis, alte Fassung
c. Reformierte Anforderungen an den Gewerbetreibenden
i. Neue Zuverlässigkeit
ii. Geordnete Vermögensverhältnisse und Haftpflichtversicherung
iii. Sachkundenachweis
d. Reformierte Anforderungen an das Bewachungspersonal
i. Zuverlässigkeit des Personals, § 34a Abs. 1a) S. 1 Nr. 1 GewO
ii. Unterrichtungsnachweis, § 34a Abs. 1a) S. 1 Nr. 2 GewO
iii. Einführung Bewachungsregister
III. Das Führen von Waffen im Rahmen eines Bewachungsgewerbes
a. Waffenschein
b. Führen einer Waffe gem. § 28 WaffG
i. Personen, § 19 WaffG
ii. Objekte
c. Überlassung von Waffen an das Wachpersonal
d. Haftung bei Fehlverhalten, § 52 Abs. 3 Nr. 5 WaffG
IV. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die gewerberechtlichen Neuregelungen für Bewachungsunternehmen sowie die Voraussetzungen für das Führen von Waffen im Rahmen von Bewachungsaufträgen unter Berücksichtigung des BVerwG-Urteils vom 11. November 2015.
- Reform des Bewachungsrechts infolge der Flüchtlingskrise
- Anforderungen an Zuverlässigkeit und Sachkunde für Gewerbetreibende und Personal
- Einführung des zentralen Bewachungsregisters
- Rechtliche Rahmenbedingungen für das Führen von Schusswaffen durch Wachpersonal
- Haftungsfragen bei waffenrechtlichen Verstößen im Bewachungsgewerbe
Auszug aus dem Buch
c. Reformierte Anforderungen an den Gewerbetreibenden
Im Zuge der Gesetzesreform des Bewachungsgewerbes, greift die Neufassung größtenteils auf bereits bestehende Regelungen zurück und ergänzt bzw. modifiziert diese.
i. Neue Zuverlässigkeit
Für die Beantwortung der Frage, wer ein Bewachungsgewerbe ausüben darf, musste sich der Gesetzgeber zwingend mit den bestehenden Anforderungen auseinandersetzen. In diesem Zuge ist durch den § 34 a Abs. 1 S. 3 Nr. 1 GewO das generelle Erfordernis der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden geblieben. Eine Modifizierung der Zuverlässigkeit ist nach neuer Gesetzeslage auch dann gegeben, wenn der Antragsteller wegen einer in § 34 a Abs. 1 S. 4 Nr. 4 GewO gelisteten Straftaten in den letzten fünf Jahren verurteilt worden ist.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Diese Einleitung beleuchtet die gestiegenen Anforderungen an Sicherheitsdienste in Asylunterkünften und führt in die gesetzliche Reform des Bewachungsrechts ein.
II. Das Bewachungsunternehmen aus gewerberechtlicher Sicht – Die Reform: Dieses Kapitel stellt die alte Rechtslage den reformierten Anforderungen an Gewerbetreibende und Bewachungspersonal gegenüber, inklusive der Einführung des Bewachungsregisters.
III. Das Führen von Waffen im Rahmen eines Bewachungsgewerbes: Der Abschnitt erläutert die Voraussetzungen für das Waffentragen im Dienst, insbesondere im Hinblick auf Waffenscheine, Bedürfnisnachweise und die Überlassung an Personal.
IV. Fazit: Das Fazit bewertet die Reform als notwendigen, wenn auch noch nicht abschließend beurteilbaren Schritt zur Professionalisierung und Erhöhung der Sicherheit im Bewachungsgewerbe.
Schlüsselwörter
Bewachungsgewerbe, GewO, WaffG, Zuverlässigkeit, Sachkundenachweis, Bewachungsregister, Flüchtlingskrise, Sicherheitsdienste, Waffenrecht, Erlaubnisverfahren, Asylunterkünfte, Obhutstätigkeit, Haftpflichtversicherung, BVerwG, Gewerbetreibende
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die rechtlichen Änderungen bei der Ausübung eines Bewachungsgewerbes in Deutschland und die speziellen waffenrechtlichen Anforderungen für Sicherheitsmitarbeiter.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die Schwerpunkte liegen auf den Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Sachkunde des Personals sowie den rechtlichen Hürden beim Führen von Waffen im Dienst.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie die Gesetzesreform die Situation in Asylunterkünften verbessern soll und unter welchen Bedingungen das Führen einer Schusswaffe nach dem BVerwG-Urteil zulässig ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Seminararbeit, die auf einer Analyse von Gesetzestexten, Kommentaren, der Rechtsprechung und aktuellen Gesetzesentwürfen basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der alten und neuen gewerberechtlichen Anforderungen (einschließlich Bewachungsregister) sowie die Erläuterung des Waffenrechts im Kontext von Bewachungsaufträgen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Bewachungsgewerbe, Zuverlässigkeit, Sachkundenachweis, Waffenrecht und die gewerberechtliche Erlaubnis.
Warum wurde das Bewachungsregister eingeführt?
Das Bewachungsregister soll eine elektronische Erfassung des gesamten Personals ermöglichen, um die Überprüfung der Zuverlässigkeit und der Sachkunde vor Ort zu erleichtern.
Was bedeutet "Sachkundenachweis" im Vergleich zur alten "Unterrichtung"?
Der Sachkundenachweis stellt höhere Anforderungen an das Fachwissen und ersetzt in vielen Fällen den bisherigen Unterrichtungsnachweis, um dem gestiegenen Berufsalltag gerecht zu werden.
Wie wirkt sich das BVerwG-Urteil vom 11. November 2015 auf die Arbeit aus?
Das Urteil dient als maßgebliche Grundlage, um die Voraussetzungen und Beschränkungen des Führens einer Waffe während eines Bewachungsauftrags präzise zu erläutern.
- Citation du texte
- Christoph Grenzer (Auteur), 2017, Waffenrechtliche Erlaubnis für Bewachungsunternehmer?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/423690