Halle an der Saale: Auseinandersetzungen mit dem Stadtherrn im 13. Jahrhundert


Term Paper, 2002

17 Pages, Grade: 1,7


Excerpt


Inhalt

1. Einleitung

2. Die Ausgangslage

3. Die Entwicklung des Verhältnisses zwischen Stadt und Stadtherren im 13. Jahrhundert.
3.1 Die Entstehung des Rates
3.2 Die Reaktion der Erzbischöfe auf den Rat
3.2.1 Die Auseinandersetzungen mit Ruprecht von Querfurt
3.2.2 Der Vertrag mit Ruprecht von Querfurt
3.2.3 Bedeutung des Vertrages
3.3 Veränderungen in der Gerichtsbarkeit

4. Das Erzbistum Magdeburg im 13. Jahrhundert

5. Schluss

Literatur

1) Quellen

2) Darstellungen

1. Einleitung

Das 13. Jahrhundert in der Stadtgeschichte war geprägt von den Anfängen der Emanzipationsbestrebungen der deutschen Städte von ihren Stadtherren. Nicht anders war dies in Halle an der Saale. Die Stadt gehörte zum Erzbistum Magdeburg und der Erzbischof hatte die rechtliche Hoheit über die Stadt inne.

Zentrale Ereignisse des dreizehnten Jahrhunderts waren die Entstehung des Rates und die Ausstellung der Urkunde vom 30. Juli 1263[1]. Die Urkunde und der sich entwickelnde Rat sollen demnach im Mittelpunkt der vorliegenden Arbeit stehen.

In der Forschung ist die Bewertung der Ereignisse in der Mitte des 13. Jahr-hunderts unterschiedlich. Zum einen wird die erwähnte Urkunde als „Magna Charta Hallensis“ bezeichnet[2], zum anderen ist sie teilweise nur eine Randbemerkung wert[3]. Gemeinsam ist allen Darstellungen, dass die Ereignisse um den Vertrag mit Erzbischof Ruprecht von Querfurt 1263 hinter die Ereignisse an der Wende zum 14. Jahrhundert zurücktreten.

Auch diese sollen hier am Rande angesprochen werden und die Verbindung zur Stadtgeschichte des 13. Jahrhunderts untersucht werden.

Grundlagen dieser Arbeit sind das Urkundenbuch der Stadt Halle und speziell die Urkunde Nr.310. Des weiteren wurden Darstellungen verwendet, besonders die mittelalterliche Geschichte Halles von Gustav Friedrich Hertzberg[4].

2. Die Ausgangslage

Die Siedlung, die der 1263 gegründeten Stadt Halle[5] vorausging, gelangte im 10. Jahrhundert durch Schenkung an das Moritzkloster, späteres Erzstift, in Magdeburg[6]. Somit gehörte Halle zum Erzbistum und der Erzbischof war der Stadtherr Halles. Einen Sitz in der Stadt hatte der Erzbischof jedoch nicht[7].

Die Verwaltung Halles war dreigeteilt. So unterstand das „Thal“ mit der Saline der Gerichtsbarkeit des Salzgrafen, die Stadt der des Schultheißen[8]. Der Schultheiß wurde im 12. Jahrhundert von einigen Bürgern unterstützt, die die Vorläufer der Schöffen waren[9]. Ein weiterer Bestandteil der erzbischöflichen Verwaltung vor Ort war der Burggraf, dem die Hoch-gerichtsbarkeit unterlag.

Die Loslösung von diesen drei lokalen Stellvertretern des Bischofs war prägend für die Auseinandersetzungen im 13. und zu Beginn des 14. Jahr-hunderts[10].

Durch die Weiterentwicklung der Stadt und der Pfännerschaft[11], seit 1276 urkundlich als Innung erwähnt, kam es zu Auseinandersetzungen mit dem Erzbischof.

Die Pfänner bildeten auf lange Zeit das Patriziat in Halle, so stellten sie bis ins späte 15.Jahrhundert allein die Ratsmitglieder[12]. Sie waren daher die Hauptvertreter der Opposition gegen den Stadtherrn.

Zentrales Ereignis des 13. Jahrhunderts sind die Auseinandersetzungen in den sechziger Jahren, die mit der Ausstellung der Urkunde vom 30.7.1263 endeten und Zugeständnisse des damaligen Stadtherrn Erzbischof Ruprecht bedeuteten. So konnte der spätestens seit 1258 existierende Rat[13] die Loslösung von der Gerichtsbarkeit des erzbischöflichen Salzgrafen, des Schultheißen und des Burggrafen erreichen[14].

Erst am Beginn des 14. Jahrhunderts finden sich wieder Konflikte, die hier aber nur am Rande interessieren.

3. Die Entwicklung des Verhältnisses zwischen Stadt und Stadtherren im 13. Jahrhundert.

3.1 Die Entstehung des Rates

Die Entstehung des Rates in Halle, als erster Schritt zur Loslösung vom Stadtherrn, verlief ähnlich wie in anderen Städten. Die bereits erwähnten „Mitarbeiter“ des Schultheißen und des erzbischöflichen Salzgrafen, das sogenannte Schöffenkollegium, übernahm mehr und mehr auch die Interes-senvertretung der Stadt[15].

Diese Doppelaufgabe konnte aufgrund des steigenden Aufwands der Verwaltung nur schwer wahrgenommen werden. Zudem waren die Bürger Halles mit dem Einfluss, den der Schultheiß und der Salzgraf auf das Schöffenkollegium ausüben konnten, nicht einverstanden. Daher bildete sich nach dem Vorbild anderer Städte, wie zum Beispiel Magdeburg, ein unabhängiger Rat[16]. Dieser bestand, wie bereits angesprochen bis ins 15. Jahrhundert hinein ausschließlich aus den Pfännern.

Wann genau der Rat entstand, lässt sich aufgrund der Quellenlage nicht nachvollziehen, man kann ihn aber auf die Mitte des 13. Jahrhunderts datieren. Spätestens 1258 existierte der Rat, da in einer Urkunde vom 12.5.1258 die „consules civitatis Hallensis“ erwähnt werden[17].

Es ist zu vermuten, dass der Rat schon vorher entstanden war, so gibt es beispielsweise eine Urkunde aus dem Jahr 1236 in der der Begriff „cives“ auftaucht, dies ist allerdings kein eindeutiger Hinweis auf die Existenz eines Rates.

Somit gab es spätestens in den fünfziger Jahren des 13. Jahrhunderts zum einen das immer noch vom Erzbischof beeinflusste Schöffenkollegium, das aber in immer stärkerem Maße in seine Aufgaben beschränkt wurde, zum anderen den Rat[18].

Die Aufgaben des Rates bestanden in der Interessenvertretung gegenüber dem Stadtherrn[19] und seinen Beamten vor Ort, der Gewährleistung der Verteidigung der Stadt[20], der Verwaltung der Finanzen der Stadt[21] und der Aufsicht über die Wirtschaft[22]. In einem Fall übernahm der Rat gemeinsam mit der Bürgerschaft und dem Komtur des Deutschordenshauses die Schlichtung eines Streites, beziehungsweise stellte zumindest den Rechtsvermerk (trotz der Existenz der Schöffenbücher) über die Schlichtung aus[23].

In Bezug auf die Emanzipationsbestrebungen des Rates ist hier anzumerken, dass dies die erste (erhaltene) Urkunde ist, in der die Ratsmannen das Siegel der Stadt verwenden: „(...) presens scriptum sigillo nostre iussimus roborari.“

Bis zum Beginn der sechziger Jahre des 13. Jahrhunderts schienen, so legt die Quellenlage nahe, die Selbständigkeitsbestrebungen der Hallenser Bürger konfliktfrei verlaufen zu sein und die Entwicklung vom Erzbischof toleriert worden zu sein.

Die offizielle Bestätigung durch den Erzbischof erhielt der Rat, nach Ansicht von C. Brodkorb, allerdings erst 1310[24].

[...]


[1] Urkundenbuch der Stadt Halle, ihrer Stifter und Klöster Bd. 1. Bearb. von Arthur Bierbach. Magdeburg 1930.

[2] UB Halle. Einleitung, hier S. XI.

[3] H.-J. Bartmuß, H. Kathe: Kleine Geschichte Sachsen-Anhalts. Von den Anfängen bis zur Gegenwart. Halle 1992. S. 58f.

[4] G. F. Hertzberg: Geschichte der Stadt Halle an der Saale im Mittelalter. Halle an der Saale 1889.

[5] C. Brodkorb: Halle. In: LThK Bd. 4. Freiburg, Basel, Rom, Wien 1995. Sp. 1157.

[6] Vgl. G.F. Hertzberg: Gesch. H. MA. S. 30f.

[7] Vgl. M. Scholz: Konflikt und Koexistenz-Geistliche Fürsten und ihre Städte in Mitteldeutschland im späten Mittelalter. In: Politische, soziale und kulturelle Konflikte in der Geschichte von Sachsen-Anhalt. Beiträge des landesgeschichtlichen Kolloquiums am 4./5. September in Vockerode (= Studien zur Landesgeschichte 1). Halle (Saale) 1999. S.88.

[8] B. Schwineköper: Provinz Sachsen Anhalt. (=Handbuch der historischen Stätten Bd. 11). Stuttgart 1975. S. 180.

[9] Ab 1235 sind die Schöffen nachzuweisen. So teilen die Schöffen der Stadt Neumarkt das Hallesche Stadtrecht mit: UB Halle Nr. 224.

[10] K. Blaschke: Halle. Artikel in LexMA Bd. 4. München und Zürich 1989. Das Burg-grafenamt verschwand allerdings nach 1231, so M. Scholz. Anstelle der Burggrafen trat ein erzbischöflicher Vogt. An der Ablehnung durch die Hallenser hat dies allerdings nichts geändert.

[11] Die sog. Pfänner waren die Lehnsmannen der Salzbrunnen mit der dazugehörigen Salzkote.

[12] Vgl. . M. Scholz: Residenz, Hof und Verwaltung der Erzbischöfe von Magdeburg in Halle in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Sigmaringen 1998.

[13] Auf den Entstehungszeitpunkt des Rates wird noch eingegangen.

[14] Lex MA: Halle.

[15] Hertzberg: Gesch. H. MA. S. 134. Dies stellt Gustav Hertel in der Einleitung der Hallischen Schöffenbücher anders dar: “Auch das muß hier erwähnt werden, dass die Schöffen nichts mit der Verwaltung der Stadt zu thun hatten, sondern diese stand den Ratsmännern zu.“ G. Hertel: Die Hallischen Schöffenbücher (= Geschichtsquellen der Provinz Sachsen und angrenzender Gebiete Bd. 14). Halle 1879. Dies setzt allerdings eine Existenz des Rates vor 1258 voraus.

[16] Vgl. G.F. Hertzberg: Gesch. H. MA. S. 134.

[17] UB Halle Nr. 292.

[18] Vgl. G. F. Hertzberg: Gesch. H. MA. S. 136.

[19] Dafür spricht nicht zuletzt der Vertrag mit Erzbischof Burkhard III. 1310 in dem beide Seiten ihre Rechte anerkennen. UB Halle II. Nr. 515.

[20] Dafür zeugt eine Urkunde vom 5.4.1305: Eine Salzpfanne wurde verkauft und der Kaufpreis sollte zur Befestigung der Außentore verwendet werden. UB Halle II. Nr. 489.

[21] Unter diese Rubrik fällt wohl auch die Beteiligung zweier Ratmannen am Prüfungsausschuss für eine Verordnung über das Münzwesen Konrads II. s.o.

[22] Vgl. G. F. Hertzberg: Gesch. H. MA. S.136.

[23] UB Halle. Nr. 413.

[24] LThK: Halle. Sp. 1157.

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Details

Title
Halle an der Saale: Auseinandersetzungen mit dem Stadtherrn im 13. Jahrhundert
College
Christian-Albrechts-University of Kiel  (Historisches Seminar)
Grade
1,7
Author
Year
2002
Pages
17
Catalog Number
V42447
ISBN (eBook)
9783638404730
File size
501 KB
Language
German
Keywords
Halle, Saale, Auseinandersetzungen, Stadtherrn, Jahrhundert
Quote paper
Katharina Silo (Author), 2002, Halle an der Saale: Auseinandersetzungen mit dem Stadtherrn im 13. Jahrhundert, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/42447

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