Der Vorwurf, dass die Güter der römisch-katholischen Kirche nicht immer ihrem kirchlichen Zweck gemäss verwaltet und verwendet werden, ist insbesondere in den deutschsprachigen Ländern immer wieder einmal zu hören und wird durch entsprechende öffentlich bekannt gewordene kirchliche Finanzskandale befeuert. Dabei herrscht landläufig die Ansicht vor, dass die Güter der Kirche namentlich der Durchführung von Gottesdiensten, dem Bau und Unterhalt der Gottesdienststätten (so Kirchen, Kapellen), der Besoldung der kirchlichen Mitarbeiter und – vor allem – karitativen Zwecken zu dienen hätten. Damit stellt sich die Frage, ob sich diese Ansicht mit der kanonistischen Betrachtungsweise deckt.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Überblick über die geschichtliche Entwicklung der Zwecke der kirchlichen Güter
- Forderung des Zweiten Vatikanischen Konzils: strenge Zweckbindung des kirchlichen Vermögens
- Unterschiedliche Zwecknennungen im CIC/17 und CIC/83
- Die Zweckbindung in der Gesetzesreform
- Der im CIC/17 und CIC/83 verwendete Zweckbegriff
- Kirchlichkeit der im geltenden Recht erwähnten Zwecke
- Inhalt der in Can. 1254 § 2 CIC/83 genannten Zwecke
- Rangordnung dieser Zwecke
- Unmittelbare oder mittelbare Verwendung der Vermögenswerte zur Zweckerreichung
- Begrenzende Funktion der Vermögenszwecke
- Zweckbedingte rechtliche Einheit der kirchlichen Güter
- Schlussfolgerung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Der Text analysiert die Zwecke kirchlichen Vermögens im Lichte des Codex Iuris Canonici (CIC) von 1983, insbesondere Can. 1254 § 2. Er untersucht die historische Entwicklung der Zweckbestimmung kirchlicher Güter und beleuchtet die Bedeutung der Zweckbindung im Kontext des Zweiten Vatikanischen Konzils.
- Historische Entwicklung der Zweckbestimmung kirchlicher Güter
- Die Forderung nach strenger Zweckbindung des kirchlichen Vermögens im Zweiten Vatikanischen Konzil
- Die im CIC/83 definierten Zwecke kirchlicher Güter
- Die Bedeutung der Zweckbindung für die rechtliche Einheit der kirchlichen Güter
- Die Abgrenzung und Rangordnung der Vermögenszwecke
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Die Einleitung thematisiert den weit verbreiteten Vorwurf, dass kirchliche Güter nicht immer ihrem kirchlichen Zweck entsprechend verwendet werden. Sie stellt die Frage, ob diese Ansicht mit der kanonistischen Sichtweise übereinstimmt.
- Überblick über die geschichtliche Entwicklung der Zwecke der kirchlichen Güter: Dieses Kapitel beleuchtet die historische Entwicklung der Zweckbestimmung kirchlicher Güter ab dem 5. Jahrhundert. Es zeichnet die traditionelle Vierteilung der Kircheneinkünfte nach und verweist auf die in Can. 1254 § 2 CIC/83 festgehaltene Trilogie der Zwecke: Arme – Kult – Verkündigung.
- Forderung des Zweiten Vatikanischen Konzils: strenge Zweckbindung des kirchlichen Vermögens: Dieses Kapitel behandelt die Forderung des Zweiten Vatikanischen Konzils nach einer strengen Zweckbindung kirchlichen Vermögens, die im CIC/83 in Can. 1254 § 1 und § 2 rechtlich verankert ist. Es analysiert die konkreten Formulierungen in Art. 17 Abs. 3 des Dekrets Presbyterorum Ordinis und Art. 76 Abs. 5 der Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, die die Grundlage für Can. 1254 § 2 CIC/83 bilden.
Schlüsselwörter
Kirchliche Güter, Zweckbindung, Kanonisches Recht, CIC/83, Zweites Vatikanisches Konzil, Presbyterorum Ordinis, Gaudium et Spes, Gottesdienst, Unterhalt des Klerus, Werke des Apostolats, Caritas, Armenfürsorge, Vermögensverwaltung, rechtliche Einheit.
- Quote paper
- Dr. Andrea G. Röllin (Author), 2018, Die Zwecke der zeitlichen Güter der Kirche (Can. 1254 § 2 CIC/83), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/424512