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Tabaksteuerstrafrecht. Die Tabaksteuer als harmonisierte Verbrauchsteuer

Title: Tabaksteuerstrafrecht. Die Tabaksteuer als harmonisierte Verbrauchsteuer

Research Paper (postgraduate) , 2018 , 79 Pages

Autor:in: Prof. Dr. Jürgen Weidemann (Author)

Law - Tax / Fiscal Law
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Tabaksteuerstrafrecht ist eine Spezialmaterie des Verbrauchsteuerstrafrechts und dieses wiederum ist ein besonderes Gebiet des Steuerstrafrechts. Ist dem Nur-Strafrechtler das "normale" Steuerrecht, das heisst ,dass der Landessteuern, häufig terra incognita, gilt dies erst recht für das Verbrauchsteuerrecht: einerseits, weil sich Verbrauchsteuern indirekt erheben, andererseits, weil sie von Behörden verwaltet werden, mit denen der Bürger im Inland weniger zu tun hat als mit den Finanzämtern, den Hauptzollämtern. Dass sich die Tätigkeit der Zollverwaltung auch nach Aufhebung der EU-Binnengrenzen nicht in der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der Beschlagnahme von Schlangenhäuten erschöpft, ist vielfach unbekannt. Dabei erfüllt der deutsche Zoll seit jeher Aufgaben im Inland, indem er die (bundesgesetzlich geregelten) Verbrauchsteuern erhebt, ihre Entrichtung überwacht, die Steuerforderungen beitreibt, einschlägige Herstellungsbetriebe wie Brennereien, Brauereien, Zigarettenfabriken kontrolliert, kurzum ein beträchtliches Steueraufkommen sicherstellt.

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Inhaltsverzeichnis

A) Einführung: Strafrecht und Steuerrecht

I. Verbrauchsteuerrecht

II. Steuerstrafrecht

III. Vorfragenkompetenz

1. Des Strafgerichts für das Steuerrecht

a) Grundsatz

b) Ausnahme

2. Des Finanzgerichts für das Strafrecht

B) Der auszufüllende Straftatbestand: § 370 AO

I. Kein Blankettgesetz

II. Die Struktur des Steuerhinterziehungstatbestands

1. Die Handlungen/Unterlassungen

a) Des Begehungstatbestands (§ 370 I Nr. 1 AO)

b) Des Unterlassungstatbestands (§ 370 I Nr. 2 AO)

c) Die Unterlassung des § 370 I Nr. 3 AO

2. Der Erfolg: Die Steuerverkürzung

a) Bei der Festsetzungsverkürzung

aa) Amtsveranlagung (durch die Finanzbehörde)

bb) Steueranmeldung (Selbstveranlagung)

cc) Die drei Verkürzungsvarianten

aaa) Grundsätzliches

bbb) Nicht rechtzeitige Festsetzung

ccc) Nichtfestsetzung

ddd) Festsetzung nicht in voller Höhe

b) Beitreibungs- und Zahlungsverkürzung

c) Verwendungsverkürzung nach § 370 I Nr. 3 AO

d) Fälligkeitsteuern und Veranlagungsteuern

e) Handlung oder Unterlassung?

3. Steuervorteil

C) Das ausfüllende Steuerrecht: Die Tabaksteuer als harmonisierte Verbrauchsteuer

I. Einleitung

II. Die verwaltende Behörde: Der Zoll

1. Historisches

2. Die Generalzolldirektion

3.Das Zollkriminalamt

III. Steuergegenstand

IV. Innerstaatliche Entstehungstatbestände

1. Regelgerechter Entstehungstatbestand

a) Begriffe

aa) Steuerlager

bb) Steueraussetzung

cc) Überführung in den steuerlich freien Verkehr

dd)Einfuhr und Verbringung.

ee) Der registrierte Empfänger

b) Die Entnahme als Entstehungstatbestand

c) Das Zahlungsmittel: Die Steuerzeichen

aa) Die Steuerzeichenschuld

bb) Strafrechtliche Konsequenzen

2. Steuerentstehung durch regelwidriges Verhalten

a) Die Tatbestände

aa) Regelwidrige Entnahme aus einem Steuerlager

bb) Herstellung ohne Erlaubnis

cc) Bezug von Ware ohne Steuerzeichen durch den registrierten Empfänger

dd) Unregelmäßigkeiten bei der Beförderung

ee) Abgabe über Kleinverkaufspreis

ff) Entgeltliche Abgabe von Deputaten

gg) Zweckwidrige Verwendung

b) Erklärungspflichten

c) Besonderheiten bei der Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung

3. Die strafrechtliche Sanktion

V. Tabaksteuer als Verbringungsteuer

1. Der Steuertatbestand: Ein Verbotstatbestand.

2. Verbringung und steuerrechtlich freier Verkehr

3. Privater Eigenverbrauch

4. Gewerbliche Verbringung und Versandhandel

a) Die Steuerrechtslage

b) Die strafbewehrte Handlungspflicht: Strafbarkeit nach § 370 I Nr. 2 AO

c) Strafbarkeit des Verbringers nach § 370 I Nr. 3 AO?

d) Konkurrenzen

5. Durchleitung durch mehrere Mitgliedstaaten

a) Verbot der Doppelbelastung?

b) Fälle von Nichtfestsetzung

c) Chance für den Fiskus durch das neue Recht der Vermögensabschöpfung

6. Verbringung nach Deutschland über einen nicht bekannten Mitgliedstaat

a) Die Grundregel

b) Der Fall

c) Steuerstrafrechtliche Folgen

d) Reichweite der Fiktion

VI. Einfuhrabgaben

1. Zollrecht und Verbrauchsteuerrecht

2. Einfuhrtabaksteuer

a) Entstehung und Fälligkeit

aa) Grundzüge

bb) Durchleitung und Ausfuhr

b) Entrichtung durch Steuerzeichen oder auf andere Weise

aa) Entrichtung durch Steuerzeichen

bb) Entrichtung auf andere Weise: durch Zahlung

c) Straftatbestände

aa) § 370 I Nr. 3 AO

bb) § 370 I Nr. 1, 2 AO

3. Zoll nach den Vorschriften der Gemeinschaft: Der Zollkodex der Union

a) Die summarische Eingangsmeldung, Art. 127-132 UZK

b) Die Gestellung, Art. 139-143 UZK

c) Die Anmeldung, Art. 158-165 UZK

d) Erhöhte Anforderungen an die Gestellung?

VII. Hinterziehung von Tabaksteuer anderer Mitgliedstaaten

1. Grundsätzliches

2. Beispiel: österreichische Tabaksteuer

3. Tabaksteuer anderer Mitgliedstaaten als Einfuhrabgabe

VIII. Auslandstaten

IX. Berechnung der verkürzten Steuer

1. Berechnung durch das Gericht

2. Hinterzogene Steuern

a) Zoll

b) Tabaksteuer

c) Einfuhrumsatzsteuer

X. Die Relation zwischen § 370 AO und § 373 AO

1. Einfache Steuerhinterziehung und Schmuggel

a) Die Grundzüge

b) Ungleichheit?

2. Besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung und Schmuggel

a) Heutiges Recht

b) Vor dem 1.8.2008

XI. Steuerhehlerei in Verbindung mit Tabaksteuerhinterziehung

1. Tatobjekte

2. Absatzhilfe

3. Abgrenzung zur Steuerhinterziehung

4. Versuchsbeginn

5. Konkurrenzen

a) Zeitlich gestaffelte Tatbestandsverwirklichung

b) Gleichzeitige Tatbestandsverwirklichung

XII. Zusammenfassende Darstellung der Entstehungstatbestände

1. Innerstaatliche Entstehung

2. Innergemeinschaftliches Verbringen

3. Einfuhr aus Drittstaaten

a) Unter Gestellung

b) Ohne Gestellung

D) Besonderheiten der Selbstanzeige

I. Erweiterung der Selbstanzeigemöglichkeit infolge der BFH-Rechtsprechung bezüglich des Empfängers?

II. Ausdehnung der Nachzahlungspflicht infolge der Erweiterung der Steuerschuldnerschaft?

E) Ausblick

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit setzt sich tiefgehend mit der komplexen Materie des Tabaksteuerstrafrechts auseinander, welches als Spezialgebiet des Steuerstrafrechts die Schnittstelle zwischen dem nationalen Steuerrecht und den europäischen Harmonisierungsvorgaben bildet. Die zentrale Forschungsfrage liegt in der strafrechtlichen Einordnung von Verstößen gegen das Tabaksteuerrecht, insbesondere im Kontext von § 370 AO, wobei die Problematik der "ausfüllenden" Steuergesetze und der Vorfragenkompetenz von Strafgerichten kritisch beleuchtet wird.

  • Strukturelle Analyse des Steuerhinterziehungstatbestands (§ 370 AO) im Bereich der Verbrauchsteuern.
  • Differenzierung zwischen den Entstehungstatbeständen bei innerstaatlicher Herstellung, Verbringung und Einfuhr.
  • Kritische Auseinandersetzung mit der Rollenverteilung zwischen Zollverwaltung, Finanzbehörden und Strafjustiz.
  • Strafrechtliche Bewertung von Konkurrenzen bei grenzüberschreitenden Tabaktransaktionen und der sogenannten Steuerhehlerei.
  • Diskussion über die Anforderungen an die Steuerberechnung und die Beweiswürdigung in Steuerstrafverfahren.

Auszug aus dem Buch

II. Steuerstrafrecht

Steuerstrafrecht ist Strafrecht, allerdings geprägt durch seinen besonderen Gegenstand: die Steuern. Die Hinterziehung von Tabaksteuer ist Steuerhinterziehung und erfüllt damit den Straftatbestand des § 370 I AO.

Der Steuerhinterziehungstatbestand gleicht einem Eisberg. Das oberflächlich Sichtbare erscheint in Gestalt des § 370 I AO, der sich wie andere Straftatbestände offenbar überschaubar in Tatverhalten (Nr. 1- 3) und Taterfolg (Steuerverkürzung oder -Vorteilserlangung) gliedert und den Eindruck hinreichender Konkretisierung erweckt. Durch die Bezugnahme auf "Steuern" in den Merkmalen "Steuerverkürzung" und "steuererheblich" führt der Tatbestand jedoch gleichsam unter der Oberfläche das gesamte Steuerrecht im Schlepp, denn weder das strafrechtlich erhebliche Verhalten noch der Taterfolg in Gestalt der Verkürzung können ohne Rückgriff auf das Steuerrecht festgestellt werden. Tabaksteuerstrafrecht setzt Tabaksteuerrecht voraus, denn der Steuerhinterziehungstatbestand ist nicht mehr als die Schale, die durch das Steuerrecht – und zwar das gesamte, von den Besitz- und Verkehrsteuern über den Zoll bis zu den Verbrauchsteuern – ausgefüllt wird. Strafrechtliche Subsumtion ist ohne das Steuerrecht nicht möglich. Ändert sich dieses, bleibt die Schale doch dieselbe, denn Verkürzung ist stets die Beeinträchtigung des jeweils entstandenen Steueranspruchs, so dass nicht mit jeder Steuerrechtsänderung auch der Straftatbestand angepasst werden muss. § 370 AO trägt also nicht nur das gegenwärtige, sondern auch das zukünftige Steuerrecht in sich.

Zusammenfassung der Kapitel

A) Einführung: Strafrecht und Steuerrecht: Einführung in die komplexe Verzahnung von Steuer- und Strafrecht sowie Erläuterung der besonderen Rolle des Verbrauchsteuerrechts.

B) Der auszufüllende Straftatbestand: § 370 AO: Untersuchung der Struktur des Steuerhinterziehungstatbestands und die Notwendigkeit der Ausfüllung durch steuerrechtliche Normen.

C) Das ausfüllende Steuerrecht: Die Tabaksteuer als harmonisierte Verbrauchsteuer: Detaillierte Darstellung der administrativen und materiell-rechtlichen Aspekte der Tabakbesteuerung innerhalb der EU.

D) Besonderheiten der Selbstanzeige: Analyse der Selbstanzeige bei Erweiterung der Steuerschuldnerschaft und den damit einhergehenden Problemen.

E) Ausblick: Zusammenfassende Einschätzung der Schwierigkeiten bei der Unterbindung von Steuerhinterziehung im Kontext globaler wirtschaftlicher Naturgesetze.

Schlüsselwörter

Tabaksteuerstrafrecht, Steuerhinterziehung, § 370 AO, Verbringung, Einfuhrabgaben, Zoll, Steuerlager, Steuerzeichen, Harmonisierung, Steuerverkürzung, Steuerhehlerei, Konkurrenzen, Steuerschuld, Vorfragenkompetenz, Selbstanzeige.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt das Tabaksteuerstrafrecht als eine spezialisierte Materie des Steuerstrafrechts, die durch die enge Verflechtung von nationalen Steuergesetzen und europäischen Verordnungen geprägt ist.

Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?

Zu den Schwerpunkten zählen die Struktur von Steuerhinterziehungstatbeständen, die rechtliche Einordnung der Tabaksteuer als Verbringungs- oder Einfuhrsteuer sowie die Rolle der Zollverwaltung bei der Verfolgung entsprechender Delikte.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das primäre Ziel ist es, die komplexen dogmatischen Zusammenhänge zwischen dem Steuerhinterziehungstatbestand (§ 370 AO) und den sich ständig ändernden materiell-rechtlichen Tabaksteuerregelungen für die Praxis der Strafjustiz transparent und handhabbar zu machen.

Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?

Der Autor wendet eine analytisch-normative Methode an, bei der die geltende Gesetzgebung und die aktuelle Rechtsprechung (insbesondere BGH und BFH) kritisch gegeneinander abgewogen und auf ihre strafrechtliche Stringenz geprüft werden.

Was wird im Hauptteil der Arbeit primär behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der Tatbestände der Steuerhinterziehung, die verwaltungsrechtlichen Grundlagen des Zolls, die verschiedenen Entstehungstatbestände für die Tabaksteuer (innerstaatlich, Verbringung, Einfuhr) und die strafrechtliche Behandlung von Konkurrenzen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren das Werk?

Zentrale Begriffe sind Tabaksteuerstrafrecht, Steuerhinterziehung, Verbringung, Einfuhrabgaben, Steuerzeichen, Steuerhehlerei und die harmonisierte Verbrauchsteuer.

Wie bewertet der Autor die Rolle des "Steuervorteils" bei der Hinterziehung?

Der Autor vertritt die Auffassung, dass die Erlangung eines Steuervorteils keine eigenständige Erfolgsalternative neben der Steuerverkürzung darstellt, sondern lediglich die Kehrseite der Steuerverkürzung aus der Sicht des Steuerpflichtigen ist.

Welche Konsequenzen ergeben sich für die Verteidigung bei Ermittlungen durch die Zollfahndung?

Die Arbeit weist darauf hin, dass Zollfahndungsämter keine Finanzbehörden im strafverfahrensrechtlichen Sinne sind, was für die Verteidigung von Bedeutung ist, da Beamte der Zollfahndung etwa kein Anwesenheits- oder Fragerecht in der Hauptverhandlung haben.

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Details

Title
Tabaksteuerstrafrecht. Die Tabaksteuer als harmonisierte Verbrauchsteuer
Author
Prof. Dr. Jürgen Weidemann (Author)
Publication Year
2018
Pages
79
Catalog Number
V424736
ISBN (eBook)
9783668698796
ISBN (Book)
9783668698802
Language
German
Tags
tabaksteuerstrafrecht tabaksteuer verbrauchsteuer
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Prof. Dr. Jürgen Weidemann (Author), 2018, Tabaksteuerstrafrecht. Die Tabaksteuer als harmonisierte Verbrauchsteuer, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/424736
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