Jahrhundertelang war Europa zerrissen zwischen widerstreitenden Mächten. In den Weltkriegen entlud sich der Hass der Nationen. Ein vereintes Europa schien unvorstellbar. Doch die Utopie wurde Wirklichkeit. Zunächst im Westen und 15Jahre nach dem Mauerfall folgen nun die Länder des Ostens
Nun, kurz vor der historischen EU-Erweiterung gibt es eine klare Perspektive für eine europäische Verfassung.
Nach dem Scheitern der Verhandlungen über eine Verfassung beim Gipfel in Brüssel am 12./13. Dezember 2003, beschlossen die EU-Staats- und Regierungschefs auf ihrem Gipfel in Brüssel am 15./16.März 2004 die Wiederaufnahme der Verhandlungen und setzten für die Einigung eine Frist bis zum 17.Juni 2004.Den Durchbruch machten Polen und Spanien möglich, die nach langer Blockade ihre Bereitschaft zum Einlenken signalisierten.
Der EU-Ratsvorsitzende und irische Ministerpräsident Bertie Ahern und Kommissionspräsident Romano Prodi konstatierten ausreichende Kompromissbereitschaft in Sachen Verfassung. Romano Prodi bezeichnete als wünschenswert, dass noch vor den Wahlen zum Europaparlament 13.Juni 2004 ein Konsens gefunden werde. Hinsichtlich der verheerenden Terroranschläge in Madrid am 11.März 2004 und das Entsetzen darüber lässt die EU näher zusammenrücken.
Diese Arbeit beschäftigt sich zunächst einmal mit der Frage, wie es überhaupt so weit kommen konnte, dass ein Konvent über die Zukunft der EU berät. Denn in einer EU, in der Regierungskonferenzen, hinter den vielbeschworenen verschlossenen Türen und weitab von ihren Bürgern, die Entscheidungen getroffen werden, ist ein öffentlich tagender Konvent, der auch noch überwiegend mit Parlamentariern besetzt ist, eine Revolution. Ebenso revolutionär ist, dass dieser Konvent einen Verfassungsentwurf für die EU erarbeitet hat. Denn lange Zeit galt die EU mangels Staatsqualität als nicht verfassungsfähig und auch ihr Verfassungsbedarf war bisher nicht unumstritten.
Während meines Praktikums im Deutschen Bundestag -Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union/Konventbüro- konnte ich dieser Frage nachgehen und mich intensiv damit beschäftigen, wie der Konvent entstanden ist, wie er gearbeitet hat und wie sich die Debatten für eine Verfassung entwickelt haben.
Im letzten Teil dieser Arbeit bin ich der Frage nachgegangen, ob der Konvent die EU ihren Bürgern auch tatsächlich näher gebracht hat, ob sich möglicherweise durch die Debatte sogar eine europäische Öffentlichkeit, ein europäisches Bürgerbewusstsein entwickelt hat.
Inhaltsverzeichnis
1.) Einleitung
2.) Die Verfassungsdebatte - geschichtlicher Hintergrund
2.1.) Neuere Verfassungsdebatte
3.) Der Verfassungskonvent
3.1.) Vorbild- Ziele- Mandat
3.2.) Organisation und Zusammensetzung
3.2.1.) Das Präsidium
3.2.2.) Das Verfahren
3.3.) Der Verfassungsentwurf des Konvents
4.) Die öffentliche Verfassungsdiskussion und ihre Bedeutung für die Entwicklung eines europäischen Bürgerbewusstseins
4.1.) Anspruch und Engagement
4.2.) Homepage Futurum
4.2.1.) Forum
4.3.) Einstellungen der Öffentlichkeit zum Konvent und zur Zukunft der EU
4.4.) Was halten die Bürger von einer Verfassung?
4.5.) Schafft eine Verfassung eine europäische Öffentlichkeit?
5.) Fazit
6.) Literatur
1.) Einleitung
Jahrhundertelang war Europa zerrissen zwischen widerstreitenden Mächten. In den Weltkriegen entlud sich der Hass der Nationen. Ein vereintes Europa schien unvorstellbar. Doch die Utopie wurde Wirklichkeit. Zunächst im Westen und 15 Jahre nach dem Mauerfall folgen nun die Länder des Ostens
Nun, kurz vor der historischen EU- Erweiterung gibt es eine klare Perspektive für eine europäische Verfassung.
Nach dem Scheitern der Verhandlungen über eine Verfassung beim Gipfel in Brüssel am 12./13. Dezember 2003, beschlossen die EU- Staats- und Regierungschefs auf ihrem Gipfel in Brüssel am 15./16.März 2004 die Wiederaufnahme der Verhandlungen und setzten für die Einigung eine Frist bis zum 17.Juni 2004.Den Durchbruch machten Polen und Spanien möglich, die nach langer Blockade ihre Bereitschaft zum Einlenken signalisierten.[1]
Der EU- Ratsvorsitzende und irische Ministerpräsident Bertie Ahern und Kommissionspräsident Romano Prodi konstatierten ausreichende Kompromissbereitschaft in Sachen Verfassung. Romano Prodi bezeichnete als wünschenswert, dass noch vor den Wahlen zum Europaparlament 13.Juni 2004 ein Konsens gefunden werde. Hinsichtlich der verheerenden Terroranschläge in Madrid am 11.März 2004 und das Entsetzen darüber lässt die EU näher zusammenrücken.
Diese Arbeit beschäftigt sich zunächst einmal mit der Frage, wie es überhaupt so weit kommen konnte, dass ein Konvent über die Zukunft der EU berät. Denn in einer EU, in der Regierungskonferenzen, hinter den vielbeschworenen verschlossenen Türen und weitab von ihren Bürgern, die Entscheidungen getroffen werden, ist ein öffentlich tagender Konvent, der auch noch überwiegend mit Parlamentariern besetzt ist, eine Revolution. Ebenso revolutionär ist, dass dieser Konvent einen Verfassungsentwurf für die EU erarbeitet hat. Denn lange Zeit galt die EU mangels Staatsqualität als nicht verfassungsfähig und auch ihr Verfassungsbedarf war bisher nicht unumstritten.
Während meines Praktikums im Deutschen Bundestag- Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union / Konventbüro - konnte ich dieser Frage nachgehen und mich intensiv damit beschäftigen, wie der Konvent entstanden ist, wie er gearbeitet hat und wie sich die Debatten für eine Verfassung entwickelt haben.
Im letzten Teil dieser Arbeit bin ich der Frage nachgegangen, ob der Konvent die EU ihren Bürgern auch tatsächlich näher gebracht hat, ob sich möglicherweise durch die Debatte sogar eine europäische Öffentlichkeit, ein europäisches Bürgerbewusstsein entwickelt hat.
2.) Die Verfassungsdebatte - geschichtlicher Hintergrund
Im folgenden Teil dieser Arbeit werde ich kurz und bündig die wichtigsten und entscheidendsten Ereignisse der frühen und neueren Verfassungsdebatte schildern.
Seit den fünfziger Jahren gab es immer wieder Versuche die EU zu verfassen. Frühe Entwürfe sahen die Umwandlung der EU in einen föderalen Bundesstaat vor und scheiterten daran.
1984 unternahm das Europäische Parlament mit dem „Spinelli- Bericht“ einen neuen Versuch , die schrittweise Integrationsmethode durch eine umfassende Reform zu ersetzen, da die strukturellen Probleme der EG nicht mehr lösbar erschienen. Ergebnislose Räte und das Vetorecht hatten zur Stagnation der europäischen Politik geführt. Der Spinelli-. Entwurf, benannt nach Altiero Spinelli, dem italienischen Präsidenten der institutionellen Kommission des Europäischen Parlamentes, enthielt vor allem institutionelle Bestimmungen und legte bereits Grundrechte fest. Er wurde vom Europäischen Parlament angenommen, aber nicht von den nationalen Parlamenten ratifiziert. Der Reformdruck verschärfte sich bis 1994, als sich die Frage nach dem Funktionieren einer weit größeren Union stellte.[2]
Diese Probleme versuchte das EP nun mit dem „Hermann- Bericht“, benannt nach dem Berichterstatter des Institutionellen Ausschusses des EP Fernand Hermann, zu lösen.
Auf der Agenda stand auch das wachsenden Demokratiedefizit, da die Politik der Union immer mehr Lebensbereiche betraf und sich zunehmend der demokratischen Kontrolle entzog. Bei beiden Entwürfen nahm die Legitimationsfunktion eine zentrale Rolle ein. Viele Begriffe waren nicht genau definiert und nährten die Befürchtung, es solle eine große Ausweitung der Kompetenzen der Union geben, die den Mitgliedstaaten kaum noch Hoheitsgewalt beließen, weshalb die Entwürfe scheiterten. Der Versuch, staatliche Verfassungsstrukturen auf die EU zu übertragen misslang.
Die Entwürfe dienten aber als Grundlage für eine europaweite Verfassungsdiskussion, die nach in Kraft treten des Vertrages von Maastricht 1993 begonnen hatte. Der Vertrag von Maastricht hatte die Gemeinschaft nicht in ihrer Eigenart verändert, aber er hatte die öffentliche Aufmerksamkeit auf Europa gelenkt. Zwei dänische Referenden, ein Hürdenlauf durch das britische Unterhaus und die knappe Zustimmung der Franzosen hatten die Euphorie, die beim Aushandeln des Vertrages 1992 herrschte, gebremst.[3] In der öffentlichen Diskussion des Vertrages war zutage getreten, wie weit die Integration bereits vorher, und zwar von Politik und Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet, vorangeschritten war, in welchem Umfang die nationale Politik inzwischen von Entscheidungen der Gemeinschaftsorgane bestimmt und wie stark die innerstaatlichen Verhältnisse vom Gemeinschaftsrecht und der Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofes geprägt wurden.[4] Die Frage nach normativen Maßstäben, wie sich die Integration vollzieht, und wie europäische Macht besser legitimiert, begrenzt und organisiert werden kann, erhielt seit dem auch in den Mitgliedstaaten eine kontinuierliche Aufwertung. Zahlreiche Politiker erarbeiteten seit dem Vorschläge für eine Verfassung.[5] Diese Diskussion führte zwar nicht zu konkreten Ergebnissen, aber nach und nach zu einem Abbau von Berührungsängsten vor dem Begriff Verfassung.
2.1.) Neuere Reform- und Verfassungsdebatte
Im Januar 1999 übernahm Deutschland die Ratspräsidentschaft und brachte die europäische Verfassungsdiskussion in erhebliche Bewegung. Am 12. Januar 1999 erklärte Bundesaußenminister Fischer vor dem Europäischen Parlament, dass sich nach Maastricht und Amsterdam die Frage nach einer europäischen Verfassung viel eher stellen würde als früher. In dieser Programmrede schlug Fischer vor, eine europäische Grundrechteecharta zu erarbeiten, um die Rechte der Bürger zu stärken, sowie die Legitimität und Identität der EU zu festigen. Der Europäische Rat von Tampere vom 15./16. Oktober 1999 legte dann schließlich die Zusammensetzung eines Gremiums zur Ausarbeitung der Charta sowie das Verfahren fest.
Das Gremium trat am 17.12.1999 erstmals zusammen und wählte den ehemaligen deutschen Bundespräsidenten und Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Roman Herzog zu seinem Vorsitzenden. Zunächst vom Europäischen Rat von Tampere als „Gremium“ bezeichnet, benannten sich dessen Mitglieder selbst in „Konvent“ (Grundrechteekonvent) um, worin sich ein gewisser konstitutioneller Anspruch zeigte .Mit der Grundrechtecharta gelang es erstmals, die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte, die bislang in verschiedenen nationalen und internationalen Verträgen niedergelegt waren, zu einem einzigen, verständlichen Text zusammen zu fassen. Diese Rechte sind in sechs große Kapitel unterteilt: Würde des Menschen, Freiheit, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte und justizielle Rechte.[6]
[...]
[1] AP-Pressemeldung vom 24.März 2004
[2] Volkmann- Schluck; Die Debatte um eine europäische Verfassung; (2001)
[3] Arndt; Europarecht, 5.Auflage,( 2001)
[4] Grimm : Braucht Europa eine Verfassung?; (1995)
[5] Volkmann- Schluck; Die Debatte um eine europäische Verfassung; (2001)
[6] Homepage des EP; http://www.europarl.de/index.php?psize=1024&rei=1&dok=150&startnow=true&phpsessid=5b0b12eba33495f2c37bcd3102490fb.
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