Wer schafft das? Fragen zur Integration von Geflüchteten in Deutschland und Herausforderungen der Sozialarbeit als Menschenrechtsprofession


Bachelor Thesis, 2018

87 Pages, Grade: 1,5


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Danksagung

Zusammenfassung

Abkürzungsverzeichnis

Einleitung: Problematik, Verteilung und Methodik der Arbeit

Kapitel I: Die Flucht: Ein Blick auf die Welt und auf Deutschland
1.1 Die Genfer Flüchtlingskonvention
1.2 Ursachen der Flucht: Komplexität und Vielfältigkeit
1.3 Wie fliehen Menschen und wohin?
1.4 Flucht und Trauma

Kapitel II: Das deutsche Asylverfahren: zwischen Bürokratie und Hoffnungslosigkeit
2.1 Aufnahme, Erstverteilung, Unterbringung und Asylantragstellung
2.2 Dublin-Verfahren, Drittenstaatenregelung und sichere Herkunftsländer
2.3 Status und Rechtsstellungen von Asylsuchenden nach deutschem Recht
2.4 Entscheidungen von BAMF und deren Folgen

Kapitel III: Der lange und schwierige Weg zur Integration: wie schaffen sie das?
3.1 Was ist eigentlich Integration?
3.2 Systemintegration und Sozialintegration
3.3 Reaktionen des Gesetzgebers auf die letzte „Flüchtlingskrise“: Integration, Exklu-sion oder strukturelle Diskriminierung?
3.4 Bildungsmaßnahmen und Arbeitsmarktzugang

Kapitel IV: Flüchtlingssozialarbeit: (kein) Ort der Menschenrechte?
4.1 Menschenrechtsorientierte (Flüchtlings)Sozialarbeit
4.2 Kritischer Blick auf die Realität: Spannungsfelder und Paradoxien in der Flüchtlingssozialarbeit
4.3 Anerkennung, Empowerment und Partizipation als Leitideen der Integration in der Flüchtlingssozialarbeit
4.4 Bedarf an Flüchtlingssozialarbeit, Fort- und Weiterbildung und Empfehlungen an die Politik

Fazit

Literaturverzeichnis

Anhang

Abbildungen

Tabellen

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Parteien des Abkommens ü ber die Rechtsstellung der Gefl ü chteten

Abbildung2: Ü berblick auf die weltweite Fl ü chtlingssituation

Abbildung 3: Fluchtwege nach Europa

Abbildung 4: Sequentielle und kumulative Traumatisierung

Abbildung 5: Verlauf eines Psychotraumas

Abbildung 6: Hopkins-Symptom-Checklist-25

Abbildung 7: Definition der PTBS nach DSM IV

Abbildung 8: Harvard Trauma Questionnaire (HTQ), deutsche Ü bersetzung

Abbildung 9: Drei-S ä ulen-Modell

Abbildung 10: Entwicklung der j ä hrlichen Asylantragszahlen seit 2010

Abbildung 11: Entwicklung der Asylerstantragszahlen im Jahresvergleich 2013-2017

Abbildung 12: der einzelnen Entscheidungsarten seit 2008 in absoluten werten

Abbildung 13: Schema Gestattung, Aufenthalt, Duldung

Abbildung 14: Deutsche Rechtsstellungen f ü r Gefl ü chtete

Abbildung 15: Schutzquote f ü r Gefl ü chtete in Deutschland, Stand: 2017

Abbildung 16: Komponenten eines Gesamtprozesses der Arbeitsmarktintegration

Abbildung 17: Brief des Bayerischen Staatsministerium f ü r Arbeit und Soziales, Familie und Integration an die Tr ä ger der Asylsozialberatung

Abbildung 18: Ausz ü ge des Fotoprojektes „ Ayendi-Roshan - We Refugees “

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Verteilungsquoten im Jahr 2017

Tabelle 2: Entscheidungen und Entscheidungensquoten seit 2008 in Jahreszeitr ä umen

Danksagung

An dieser Stelle möchte ich all jenen danken, die durch ihre fachliche und persönliche Unterstützung zum Erfolg dieser Bachelorarbeit beigetragen haben.

Mein besonderer Dank gilt Herrn Prof. Dr. Peter Franz Lenninger für die Betreuung während meiner Bachelorarbeit. Ich bedanke mich für die hilfreichen Anregungen und die konstrukti- ven Kritiken bei der Erstellung dieser Arbeit sowie für die Hilfsbereitschaft, die er mir entge- genbrachte. Ebenso danke ich Frau Prof. Dr. Tanja Kleibl für die Bereitschaft, die Zweitkor- rektur zu übernehmen.

Abschließend möchte ich mich bedanken bei meiner Ehefrau, Familie und meinen FreundIn- nen, die mich immer wieder ermutigt haben und mit vielen nützlichen Tipps und sprachlichen Korrekturen die Bachelorarbeit bereichert haben und für den emotionalen Rückhalt: Barbara Tumba-Hartmann, Anne Hartmann, Jean-Anatole Sabw, Regine Kabongo, Pascal Lukadi, Hannelore Christen, Bernhard Krötz, Udo Richter, Manfred Bosl und Monika Kleck.

Zusammenfassung

In den letzten fünf Jahren sind Hunderttausende Menschen in Deutschland angekommen um Schutz zu suchen und um hier vielleicht ihr Leben weiterzuführen. 2015 war ein besonderes Jahr: Die Bundeskanzlerin erschuf mit dem Satz „Wir schaffen das“ das Bild eines solidari- schen Deutschland voller Willkommenskultur. Die mit großer Hoffnung auf ein neues Leben angekommen Geflüchteten, nunmehr Teil der Gesellschaft, werden je nach Herkunftsland unterschiedlich kategorisiert und sehen so plötzlich ihre Zukunft vom Asylverfahren abhän- gen. Geflüchtete aus Ländern mit guter Bleibeperspektive werden schnell als „Flüchtlinge“ anerkannt und haben Integrationsangebote zur Verfügung. Diejenigen ohne gute Bleibepers- pektive müssen meistens lange warten und sich mit der deutschen Bürokratie auseinanderset- zen. Letztendlich werden aber die Asylanträge der meisten abgelehnt und die Geflüchteten sind hoffnungslos. In der Zwischenzeit bemühen sich die für die Geflüchteten zuständigen SozialarbeiterInnen, Freiwilligen und Ehrenamtlichen in der Betreuung, Beratung und allen anderen Dienstleistungen, um eine Integration der Geflüchteten zu ermöglichen.

Bei ihrer Arbeit sind FlüchtlingssozialarbeiterInnen mit vielen Schwierigkeiten und Dilemma- ta konfrontiert, die zu der Fragestellung führen: Ist die (Flüchtlings-)Sozialarbeit noch immer eine Menschenrechtsprofession? Im Hinblick auf die verschiedenen politischen Regelungen und gesetzlichen Einschränkungen stellt sich die Frage: Ist die Integration von Geflüchteten wirklich gewollt? Und was bedeutet eigentlich Integration? Integration kann nur durch die Teilhabe von Geflüchteten an der Gesellschaft gelingen, indem ihnen Zugang zu Bildung, Arbeitsmärkten und anderen Dienstleistungen ermöglicht wird. In wenigen Worten: Integra- tion ist nur möglich, wenn die Politik sie will, die einheimische Bevölkerung solidarisch ge- genüber Geflüchteten ist und die Geflüchteten sich selber Mühe geben. Dabei spielt die So- ziale Arbeit eine wichtige Rolle, indem sie mit allen Beteiligten zu tun hat und Konzepte ent- wickeln soll, um ihre Aufgabe zu erfüllen trotzt Einschränkungen.

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Einleitung: Problematik, Verteilung und Methodik der Arbeit

Seitdem Bundeskanzlerin Angela Merkel 2015 den Satz „Wir schaffen das“ ausgerufen hat, steht die Bundesrepublik Deutschland sinnbildlichen für ein Land, das die Tore für Geflüchte- te geöffnet hat. Es ist ein Land, in dem die „Willkommenskultur“ den Grundstein der neueren Migrationspolitik darstellt. Millionen Menschen sind in den letzten fünf Jahren auf der Flucht und die Bundesrepublik Deutschland hat sich besonders ausgezeichnet, indem sie mehr als eine Million von jenen aufgenommen hat, die auf der Suche nach einer besseren Zukunft sind, die ihnen ihre Heimatländer zurzeit nicht bieten können. Ja, Deutschland schafft das! Aber wie schaffen es die Geflüchteten hierher zu kommen und wie schaffen sie ihre Integration in eine ihnen fremde Gesellschaft?

Während meines Studiums der Sozialen Arbeit an der Katholischen Stiftungshochschule München, hatte ich die Möglichkeit mein Praktikum bei der Initiativgruppe München e.V. zu machen und dort auch weiter als Werkstudent angestellt zu sein. Die Initiativgruppe München bietet verschiedene Maßnahmen für die Integration von Geflüchteten an, nämlich in der Bil- dung, im Sport, in der Kultur oder durch Begegnung. Dadurch bin ich verschiedenen Schwie- rigkeiten im Bereich der Integration von Geflüchteten begegnet, die mit gesetzlichen und poli- tischen Entscheidungen zusammenhängen. Infolgedessen ist es mir wichtig über diese Situa- tion zu reflektieren, da die Flüchtlingssozialarbeit in diesem Kontext viel für die Menschen- rechte eintreten muss. Unter dem Titelthema „Wer schafft das? Fragen zur Integration von Geflüchteten in Deutschland und Herausforderungen der Sozialarbeit als Menschen- rechtsprofession“ gehe ich der folgenden Frage nach: Was ist Integration? Was kann die Soziale Arbeit angesichts der Vielfalt politischer Regelungen1, der Schwere der Problematik und Herausforderungen, vor der die Geflüchteten stehen, tun? Dabei wird auf jeden Fall nach den Handlungskompetenzen der FlüchtlingssozialarbeiterInnen gefragt: Welche Kompeten- zen, Kenntnisse und Mittel sind wichtig, um die Integration von Geflüchteten adäquat fördern zu können?

Dementsprechend wirft das erste Kapitel einen Blick auf die Flucht in der Welt und die Situa- tion in Deutschland. Der Flüchtlingsbegriff nach der Genfer Flüchtlingskonvention wird er- läutert, sowie auf die geschichtlichen Entwicklungen von Fluchtbewegungen, Fluchtursachen und Fluchtrouten nach Europa eingegangen. Dieses Kapitel wird mit der Traumaproblematik als eine der Folgen von Flucht schließen.

Im zweiten Kapitel geht es um das deutsche Asylverfahren: wie das Asylverfahren in Deutschland abläuft, was für einen Aufenthalt (Status) Geflüchtete bekommen, welche Rechtsstellungen das deutsche Recht für Asylsuchende beinhaltet und welche Folgen die Entscheidungen des „Bundesamts für Migration und Flüchtlinge“ haben. Die Beschreibungen der rechtlichen Regelungen sind von Bedeutung, da diese Vorgaben maßgeblichen Einfluss auf das Leben der Geflüchteten sowie auf die Flüchtlingssozialarbeit haben.

Das dritte Kapitel wird sich mit der Integration von Geflüchteten beschäftigen, die einen schwierigen und langen Weg beschreiten. Es geht zuerst um das Verständnis des Begriffs „Integration“ im soziologischen Sinn. Sich auf Essers Integrationstheorie stützend, wird die Systemintegration von der Sozialintegration unterschieden. Diese Sozialintegration ist die geeignetere für Geflüchtete, indem sie die vier notwendigen Dimensionen beinhaltet: Kultura- tion, Platzierung, Interaktion und Identifikation. Um die Integration von Geflüchteten zu ver- wirklichen sind die rechtlichen Regelungen entscheidend, deswegen wird ein Blick auf die Gesetzgeberreaktion auf die „Flüchtlingskrise“ geworfen und am Ende wird dieses Kapitel mit den Bildungsmaßnahmen und dem Arbeitsmarktzugang als Conditio sine qua non für die Integration enden.

Im vierten Kapitel geht es grundsätzlich um die Frage ob die Flüchtlingssozialarbeit ein Ort der Menschenrechte oder keiner ist. Dafür wird ein dialektischer Ansatz angewendet: Zuerst geht es als These um die Anforderungen der (Flüchtlings-)Sozialarbeit als Menschenrechts- profession, indem sie sich nicht nur auf Hilfe und Kontrolle begrenzt, sondern sich als Wis- senschaft sieht mit Methoden und Ethikkodex, deren Ziel die Einhaltung der Menschenrechte ist. Dann als Antithese werden Dilemmata und Spannungsfelder in der Arbeit der Sozial- arbeiterInnen dargestellt. Danach wird es in der Synthese um drei bedeutende Leitideen für die Integration von Geflüchteten als eine der wichtigsten Herausforderungen der Flüchtlings- sozialarbeit gehen, nämlich um die Anerkennung der Identität von Geflüchteten, die Förde- rung ihrer Ermächtigung und Ermöglichung ihrer Partizipation in der Gesellschaft. In der Schlussfolgerung wird es um Fachkräftemangel, die Fort- und Weiterbildung, sowie Empfeh- lungen an die Politik gehen.

Diese Arbeit hat mir die Erkenntnis gebracht, zu verstehen, dass Integration kein Zustand ist, sondern ein Prozess. Für die Geflüchteten hängt die Integration von verschiedenen Faktoren ab:

- Seitens der Geflüchteten: persönliche Biographie, körperliche und vor allem psychische Gesundheit, individuelle Ressourcen und Kompetenzen.
- Seitens der einheimischen Bevölkerung: Willkommenskultur, Akzeptanz von Kulturdif- ferenz und Solidarität.
- Seitens der Politik: rechtlicher Status und gesetzliche Regelungen, politische Interessen und Entscheidungen, Angebote für Integrationsmaȕnahmen, Angebote hinsichtlich der Wohnmöglichkeiten.

Es ist wichtig hier zu betonen, dass die Politik als Macht- und Entscheidungsinstanz die erste und wichtigste „Akteurin“ für die Integration der Geflüchteten ist.

Die vorliegende Arbeit ist nicht nur eine theoretische Arbeit, sondern eine auf die Praxis in der Flüchtlingssozialarbeit gerichtete. Das Vorgehen stützt sich auf Theorien und wissenschaftliche Beschreibungen zum gewählten Thema. Nach aktiver Auseinandersetzung mit diesen wurden die Fragestellungen mit einer auf systematische Literaturrecherche basierenden kritischen Analyse bearbeitet.

Aus Gründen der Gendermaȕnahmen wird in dieser Bachelorarbeit die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Formen verwendet. Außerdem wird der Begriff „Geflüchtete/r“ statt „Flüchtling“ verwendet, außer in Zitaten und bei besonderen Begriffen.

Kapitel I: Die Flucht: Ein Blick auf die Welt und auf Deutschland

Das Thema „Flucht und Migration“ beschäftigt seit mehreren Jahren die Sozial- und Wirt- schaftspolitik verschiedener Länder. Es wird in Europa viel von der „Flüchtlingskrise“ ge- sprochen, aber es wird kaum etwas getan, um die Tragödie zu stoppen: Laut den Vereinten Nationen sind im Jahr 2016 mindestens 5.000 Menschen beim Versuch Europa zu erreichen ums Leben gekommen (UNO 2016). Ein Drama. Das Recht auf Leben wird mit Füßen getre- ten. Die Verfassungsrechtlerin Susanne Baer hat gewarnt: „(…) es gibt keine Flüchtlingskrise, wohl aber eine Krise der Menschenrechte in Europa“ (Baer 2016, o.S., zitiert nach Brunkhorst 2017, 11). In diesem Kapitel wird der Begriff „Flüchtling“ nach der Genfer Flüchtlingskon- vention definiert, die Fluchtursachen analysiert, sowie die von Geflüchteten genutzten Routen aufgezeigt, um Europa zu erreichen. Dieses Kapitel schließt mit der Traumaproblematik als eine der Folgen von Flucht.

1.1 Die Genfer Flüchtlingskonvention

Das Abkommen ü ber die Rechtsstellung der Fl ü chtlinge (Genfer Flüchtlingskonvention, Abkürzung GFK) wurde am 28. Juli 1951 auf einer UN-Sonderkonferenz in Genf unterzeichnet und trat am 22. April 1954 in Kraft. Nach den Verfolgungen und Folterungen der Kriegszeiten setzt sich die GFK für die Sorgen und Wünsche von Geflüchteten ein, die 1948 in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bekannt gegeben wurde:

Artikel 13: 1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu w ä hlen. 2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschlie ß lich seines eige nen, zu verlassen und in sein Land zur ü ckzukehren. Artikel 14: 1. Jeder hat das Recht, in anderen L ä ndern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genie ß en. 2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tats ä chlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grunds ä tze der Vereinten Nationen versto ß en “ (OHCHR).

Die Genfer Flüchtlingskonvention war zunächst darauf beschränkt, hauptsächlich europäische Geflüchtete direkt nach dem Zweiten Weltkrieg zu schützen. Am 31. Januar 1967 wurde die GFK in New York durch das „Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“ ergänzt, unter anderem mit der Erweiterung der Flüchtlingsdefinition und mit der zeitlichen und geo- graphischen Erweiterung. 148 Staaten sind der Konvention beigetreten, 146 dem Protokoll, 143 sowohl der Konvention als auch dem Protokoll (siehe Anhang, Abbildung 1).

Die GFK ist bis heute das wichtigste internationale Dokument für den Flüchtlingsschutz. Darin ist klar festgelegt, wer ein/e Geflüchtete/r ist und welchen rechtlichen Schutz, welche Hilfe und welche sozialen Rechte er oder sie von den Unterzeichnerstaaten erhalten sollte. Aber die Konvention definiert auch die Pflichten, die ein/e Geflüchtete/r dem Gastland gegenüber erfüllen muss und schließt bestimmte Gruppen vom Flüchtlingsstatus aus.

Wer ist eigentlich „Flüchtling“ für die GFK? „ Im Sinne dieses Abkommens findet der Aus- druck ‚ Fl ü chtling ‘ auf jede Person Anwendung (...), die ( … ) aus der begr ü ndeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalit ä t, Zugeh ö rigkeit zu einer bestimmten so- zialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Ü berzeugung sich au ß erhalb des Landes befindet, dessen Staatsangeh ö rigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch neh- men kann oder wegen dieser Bef ü rchtungen nicht in Anspruch nehmen will (…)“ (Art. 1 A, GFK).

Fünf Gründe sind hier genannt: Rasse, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, Religion, Nationalität und politische Überzeugung.

Nach der Erfüllung einer dieser fünf Gründe, muss sich die Person außerhalb des Staates aufhalten, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, sowie Staatenlose, die sich deshalb außerhalb ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates befinden (Art. 1 A Nr. 2). Das bedeutet auch die GFK ist nicht pauschal auf Kriegsflüchtlinge oder Wirtschaftsflüchtlinge anwendbar, außer bei den nachstehend aufgeführten spezifischen Fluchtgründen, die sich fallweise auch aus Kriegen und Bürgerkriegen ergeben können. Aber auch Fluchtbewegungen aufgrund von Umweltveränderungen wie Dürre und Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüchen sind ausgeschlossen und außerhalb des Schutzes durch die Konvention.

Menschen, die innerhalb ihres eigenen Landes fliehen („Binnenflüchtlinge“) werden nicht in dieser Definition wahrgenommen. Binnenvertriebene fliehen auch aus denselben Gründen wie andere Geflüchtete, sie erhalten selten rechtlichen oder physischen Schutz. Man findet keine speziellen völkerrechtlichen Instrumente für Binnenvertriebene, allgemeine Übereinkommen wie die GFK sind in vielen Fällen für sie nicht anwendbar.

In der EU gelten Geflüchtete als Menschen, die nicht aus einem Land der EU, sondern aus Drittstaaten2 kommen. Das heißt ein/e EU-BürgerIn, der/die in ein anderes EU-Land einwan- dert ist kein/e Geflüchtete/r, sondern MigrantIn und wird auch anders als ein/e Geflüchtete/r behandelt. Mit dem Prinzip der Freizügigkeit haben MigrantInnen die Möglichkeit sich inner- halb der EU zu bewegen, während Geflüchtete diese nicht haben. Es wird oft mit einer Flücht- lingsabwehrpolitik reagiert, man diskutiert ob die EU-Grenzen dicht gemacht werden sollen, wie die Fluchtströme zu stoppen sind und man spricht nur noch oberflächlich von Krieg, Ver- folgung und Armut als Fluchtursachen. „Will man auf lange Sicht Menschen von einer Fluchtmigration abhalten, so scheint der einzige Weg die Bekämpfung von Fluchtursachen und Schaffung von friedlichen und sicheren Lebensverhältnissen in den Herkunftsländern. Ständige Gesetzesänderungen auf diesem Gebiet in Richtung einer Abschreckungspolitik sind keine Lösung“ (Sare 2017, 34). Es gab und wird immer Migration geben und daher eine Ab- wehrhaltung auf die Dauer nicht hilft.

1.2 Ursachen der Flucht: Komplexität und Vielfältigkeit

„Niemand verlässt freiwillig seine Heimat“. Dieser Satz ist nunmehr allgemein bekannt ge- worden und bedeutet, dass es Ursachen gibt, die Menschen zum Fliehen bringen, aber auch, dass diese Menschen Ziele haben. Migration, Vertreibung und Flucht sind globale Phänomene mit vielseitigen Ursachen. Ein Kampf um den Zugang zu einträglichen Rohstoffen oder um beschränkte Ressourcen kann bereits zu zerfallenden Staatsstrukturen führen. Dies kann den Krieg zur Folge haben, der Menschen in die Flucht treibt. Vor einer Dürre, einer Konsequenz des Klimawandels, fliehen Menschen. Verfolgung wegen ethnischer Herkunft, wegen politi- scher Meinungsäußerung oder sexueller Orientierung treibt Menschen in die Flucht.

Ob Diskriminierung, Verfolgung, Krieg, Armut, Landraub, Perspektivlosigkeit oder Klima- wandel, meist sind diese Fluchtursachen eng miteinander verbunden: Es geht oft um Interes- sen von Großkonzernen und Ländern und letztendlich wollen Reiche immer noch reicher werden. Dies ist deutlich erkennbar im Oxfams Bericht (2017. o.S.): „Ob es gelingt, weltweit Armut zu bekämpfen, hängt entscheidend davon ab, wie mit extremer sozialer Ungleichheit umgegangen wird. Eigentlich sind genug Ressourcen für alle da - sie sind nur extrem un- gleich verteilt. Einige wenige Menschen besitzen immer mehr - und immer mehr Menschen immer weniger“. Nach Oxfams Untersuchung (2017) besitzen die acht reichsten Menschen der Erde genauso viel wie die ärmere Hälfte der Weltbevölkerung zusammen - das sind rund 3,6 Milliarden Menschen; ein Prozent der Weltbevölkerung besitzt die Hälfte des Weltvermögens. Die sich immer weiter öffnende Schere zwischen Arm und Reich sorgt dafür, dass Millionen Menschen weiterhin in extremer Armut leben und keinen Zugang zu Schulbildung und grundlegender Gesundheitsversorgung haben.

Die fünf großen Friedensforschungsinstitute Deutschlands hatten im Jahr 2016 in ihrem Frie- densgutachten über wesentliche Ursachen für die globale Flüchtlingsbewegung und deren europäischen Verantwortung berichtet. Die AutorInnen des zugrunde liegenden Friedens- gutachtens „kritisieren vehement die Kooperation der Industrieländer mit den politischen und wirtschaftlichen Eliten autokratischer Länder und warnen davor, militärische Eingriffe von außen als Mittel der Konfliktlösung zu überschätzen. Außerdem mahnen sie, Waffenexporte in Krisengebiete dienten nicht der Verhinderung und Lösung von Konflikten, sondern heizten Konflikte weiter an: Waffenlieferungen in Krisengebiete verhindern keine innerstaatlichen Kriege“ (Johannsen et al. 2016, 2).

Brunkhorst (2017) beschreibt die „Flüchtlingsproblematik“ mit dem Begriff der Verdr ä ngung. Für ihn ist die sogenannte „Flüchtlingskrise“ eine „Rückkehr der verdrängten Kolonialge- schichte“. Die heutige Flüchtlingssituation wird oft mit nahen und heutigen Ursachen erklärt. „Wer aber von der imperialen und kolonialen Vergangenheit Europas nicht reden will, sollte von der ‚Flüchtlingskrise‘ schweigen. Die Geschichte der Europäischen Union ist bis heute eine des silencing, des kommunikativen Beschweigens der kolonialen Vergangenheit. Was wir in der gegenwärtigen Flüchtlingskrise erleben, ist die längst fällige Wiederkehr des Ver- drängten. Mit jenen Körpern, die sich zu Zehntausenden von Grenze zu Grenze schleppen und sich zu Hunderten in winzige, seeuntüchtige Boote drängen, kehrt es nach Europa zurück“ (Brunkhorst 2017, 4).

Diverse Fakten in Bezug auf die Kolonial- und Versklavungsgeschichte werden verdrängt (Brunkhorst 2017, 5-12):

- Die Schrecken des Klimawandels in Afrika durch systemisches Landgrabbing global operierender Investoren und einheimischer Eliten.
- Die Durchsetzung der Einigung Europas und die Einbeziehung Südost- und Osteuropas in die Union schon früh unter dem, auch militärisch, erzwungenem Ausschluss aller sozialistischen Alternativen zum demokratischen Kapitalismus.
- Fast alle Gründernationen der späteren EU waren frühere Kolonialmächte und sind es bis weit in die Zeit der Europäischen Gemeinschaften geblieben.
- Die heutigen Reste europäischer Kolonialherrschaft, in denen ca. drei bis vier EU-Bürger indigener Herkunft leben, die aber auf den offiziellen Landkarten der EU fehlen: die Städte Ceuta und Mellila in Nordafrika (Spanien), die Übersee-Départements und Übersee-Regionen
- Martinique, Guadeloupe, Französisch-Guyana, Mayotte, Réunion - in der Karibik, im Pazifik, im Indischen Ozean und im Leinamerika (Frankreich und Niederland).
- Die Ausübung der rassistischen Vernichtungspraxis im „Herzen der Finsternis“: Zwischen 1890 und 1920 wurden in Belgisch Kongo 10 Millionen Menschen (die Hälfte der damaligen Bevölkerung) ermordet, oder die systematische Ermordung der Hereros durch deutsche Kolonialtruppen in Südwestafrika.
- Das Wachstum der sozialen Ungleichheit.
- Der blutige Imperialismus, mit dem Europa lange andere Kontinente überzogen hat, brachten einen nicht unerheblichen Teil Europas Reichtums.
- Die meisten europäischen Länder, die heute den Flüchtlingen die Aufnahme und sogar das Asylrecht verweigern und die Grenze schließen, verstoßen nicht nur gegen die Menschen- rechtspakte, die sie unterzeichnet haben, sondern auch gegen ihr eigenes, nationales Recht.

Außerdem gilt es interne Probleme der lokalen Regierungen als zusätzlichen Faktoren zu erwähnen: Korruption, Diktatur, Repression und politische Verfolgung, Bürgerkrieg, Armut, mangelnde Gesundheitsversorgung usw. Zudem gibt es die failing states, als Staaten, die einfach nicht mehr funktionieren (wie z.B. Somalia, Teile Afghanistans). Wie unterschiedlich und komplex die Ursachen von Flucht in der Welt sind, so unterschiedlich sind auch die Wege und die Mittel, die Menschen nutzen um zu fliehen.

1.3 Wie fliehen Menschen und wohin?

Wie Menschen fliehen hängt von der Region und den finanziellen Bedingungen ab. Fast alle Geflüchteten müssen Teile ihrer Flucht zu Fuß zurücklegen. Davon betroffen sind vor allem Binnenvertriebene. Sie ziehen mit allem was sie tragen können in ihrem eigenen Land in si- chere Regionen. Sie gehören zu den Schwächsten und Ärmsten und die Flucht ist meist weder geplant noch vorbereitet. Deswegen fliehen sie oft zu Fuß und nicht sehr weit von ihrer Hei- mat, weil es die einzige Möglichkeit ist, die sie sich leisten können. Menschen, die in ein Nachbarland fliehen, gehen auch häufig zu Fuß. Wenn das Fluchtziel sehr weit weg ist, dann versuchen Familien und ihre Verwandte Geld zu sammeln, um sich eine Transportmöglichkeit zu leisten. Schleuser nutzen die Situation der Geflüchteten aus und handeln illegal. Autos, Lastwagen, Züge, Boote und auch manchmal Flugzeuge werden für die Flucht genutzt.

Es wird generell in Europa angenommen, dass die EU-Länder die größten Aufnahmeländer sind. So ist es aber nicht. Mit seiner Rolle als internationale Organisation für den Flüchtlings- schutz ist der UNHCR3 in 130 Staaten weltweit vertreten und stellt umfangreiche Daten zu Flucht- und Vertreibungssituationen sowie Asylgesuchen zur Verfügung. 65,6 Millionen Menschen waren Ende des Jahres 2016 weltweit auf der Flucht. Davon sind rund 22,5 Millio- nen Geflüchtete, die vor Konflikten, Verfolgung oder schweren Menschenrechtsverletzungen aus ihrer Heimat fliehen mussten. 17,2 Millionen Geflüchtete darunter fallen unter das Man- dat des UNHCR (davon 55% aus nur drei Ländern: Syrien: 5,5 Millionen, Afghanistan: 2,5 Millionen, Südsudan: 1,4 Millionen). Die Hälfte der Geflüchteten weltweit sind Kinder unter 18 Jahren. 40,3 Millionen Menschen sind Binnenvertriebene und 2,8 Millionen Menschen unter den 65,6 Millionen sind Asylsuchende. Im Juni 2017 waren folgende die Hauptaufnahmeländer: Türkei (2,9 Millionen), Pakistan (1,4 Millionen), Libanon (1 Million), Islamische Republik Iran (979.400), Uganda (940.800) und Äthiopien (791.600)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Ü berblick auf die weltweite Fl ü chtlingssituation (UNHCR, Stand: 19. Juni 2017)

So Brunkhorst (2017, 13): „Der reichste Kontinent der Erde nimmt den geringsten Anteil der um die Erde irrenden Migranten auf (…): Europas Flüchtlingskrise ist eine imaginierte Krise. Es gibt, so treffend die Verfassungsrichterin Susanne Baer, ‚keine Flüchtlingskrise‘, wohl aber eine ‚Krise der Menschenrechte‘ in Europa“ (Baer 2016, o.S., zitiert nach bei Brunkhorst 2017, 11).

Für Deutschland und Europa gibt es je nach Region verschiedene bekannte Routen, die von Geflüchteten genutzt werden. Über das Meer und das Land sind Fluchtrouten unterschiedlich klassifiziert und benannt je nach Quelle. Bekannte Routen während der drei letzten Jahre auf dem Weg nach Europa wurden typischerweise wie folgt klassifiziert (Frontex 2017; SZ 2017, vgl. ODI 2016, 20 ff.):

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Fluchtwege nach Europa (entnommen aus S ü ddeutsche Zeitung und Frontex, 4. August 2017)

1. Die Westafrikaroute - auf dem Seeweg von Mauretanien, Westsahara oder Marokko aus auf die Kanarischen Inseln: Zahl der illegalen Grenzübertretungen: 113 (Januar-Juni 2016); die drei häufigsten Herkunftsländer: Marokko (46), Guinea (37) und Elfenbeinküste (17).

2. Die westliche Mittelmeerroute - auf dem Seeweg von Marokko oder Algerien nach Spanien oder auf dem Landweg über die einzigen Festlandsgrenzen zwischen Afrika und Europa von Marokko in die spanischen Besitzungen Ceuta und Melilla: Zahl der illegalen Grenzübertretungen: 9.066 (Januar-Juni2016); die drei häufigsten Herkunftsländer: Elfenbeinküste (1.724), Guinea (1.483), Gambia (1.104).

3. Die zentrale Mittelmeerroute - auf dem Seeweg von Tunesien oder Libyen nach Italien oder Malta.

4. Die Adriaroute: auf dem Seeweg nach Italien (durch Kalabrien und Apulien): Zahl der illegalen Grenzübertretungen: 93.935 (Januar-Juli 2017): Route 3-4, die drei häufigsten Herkunftsländer: Nigeria (15.937), Bangladesch (8.660), Guinea (8.550).

5. Die westliche Balkanroute - auf dem Seeweg und/oder Landweg über die Türkei nach Griechenland und/oder Albanien und/oder Bulgarien : Zahl der illegalen Grenzübertretungen: 6.356 (Januar-Juli 2016); die drei häufigsten Herkunftsländer: Pakistan (2.081), Afghanistan (1.725), Irak (756).

6. Die nordwestliche Polarroute: auf dem Landweg von Russland nach Finnland und Norwegen: Zahl der illegalen Grenzübertretungen: 322 (Januar-Juni 2016); die drei häufigsten Herkunftsländer: Vietnam (80), Ukraine (48), Russland (33).

7. Die ö stliche Mittelmeerroute: über griechische Inseln, Mazedonien, Bulgarien: Zahl der illegalen Grenzübertretungen: 15.755 (Januar-Juli 2016); die drei häufigsten Herkunftsländer: Syrien (5.864), Irak (1.856), Pakistan (1.630).

9. Die Kreisroute von Albanien nach Griechenland: Zahl der illegalen Grenzübertretungen: 3.196 (Januar-Juni 2016); die drei häufigsten Herkunftsländer: Albanien (3.103), Syrien (16), Afghanistan (13).

Das Ankommen ist für viele oft ein Ausatmen. Es ist leider auch die Zeit des „Verdauens“: Alle schlimmen Ereignisse wurden in der Erinnerung unterdrückt, um zu Überleben, die innere und psychische Verarbeitung beginnt erst, wenn man sich sicherer fühlt. So zeigen sich bei vielen Geflüchteten Symptome von Traumatisierung.

1.4 Flucht und Trauma

Der Ausgang des Migrationsprozesses ist oft von verschiedenen Faktoren beeinflusst, unter anderen von individuellen, familiären und kollektiven Elementen und verschiedenen „erleb- ten“ Ereignissen, die der Migration oder der Flucht vorangehen, aber auch von der Möglich- keit im Ankunftsland ein sicheres Leben zu haben (Goguikan Ratcliff 2012). Wie schon er- wähnt, jede Flucht hat ihren Grund. Das heißt, bevor ein Mensch sein Land verlässt, muss eine signifikante Situation oder eine Vertreibung vorliegen. Es gibt sogenannte Push Faktoren (Gründe, das eigene Land zu verlassen) und sogenannte Pull-Faktoren (Gründe, für die Wahl eines Ziellandes), die oft miteinander verbunden sind (Lee 1972).

Auf jeden Fall können drei Phasen zeitlich und manchmal örtlich unterschieden werden: vor der Flucht, während der Flucht und nach der Flucht. So Kleck (2006, 18): „Nach erschüttern- den Ereignissen wie z.B. Kriegserlebnissen verändern sich Menschen, sie sind nicht mehr die Gleichen. Sie haben durch die traumatische Situation eine psychische Wunde erlitten, manchmal wird das gesamte psychische, physische und geistige System in Mitleidenschaft gezogen“.

Bernd Ruf (2016, 22) stellt hierfür eine sequentielle und kumulative Traumatisierung bei der Flucht dar:

Zeit: Vor der Flucht Zeit: Während der Flucht Zeit: Nach der Flucht

Ort: Herkunftsland Ort: Transitländer Ort: Aufnahmeland

- Krieg, Bürgerkrieg &Terrorismus x Zwangsprostitution x Kulturschock
- Vergewaltigung x Entführung und Versklavung x Heimweh
- Zwangsprostitution x Entbehrungen x Schuldgefühle
- Ethnische Diskriminierung x Hunger x Sprachlosigkeit
- Entführung, Folter und Verfolgung x Tod x Ausgrenzungserlebnisse
- Genitale Verstümmelung x Gewalt x Fehlende Intimsphäre in
- Natürliche Katastrophen / Klimawandel x Politische Instabilität und mangelnde politische Strukturen
- Falsche Versprechungen x Verlust von Angehörigen
- Angst vor Zwangsheirat und Zwangs- rekrutierung von Kindersoldaten
- Hunger und Armut
- Unfälle
- Bedrohung durch Schleuser x Folter und Verfolgung
- Vergewaltigung Unterkünften x Sexarbeit
- Aufarbeitung der traumati- schen Erlebnisse
- Fremdenfeindlichkeit x Abwertungen
- Unsicherer rechtlicher Sta- tus

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Sequentielle und kumulative Traumatisierung (eigene Darstellung in Anlehnung an Ruf 2016, 22)

Sequenzielle Traumata sind immer wiederkehrende Traumatisierungen, die in verschiedenen Phasen und auf verschiedene Arten erfolgen können. Das heißt, Traumatisierung kann als Prozess verstanden werden, der nach der Flucht nicht aufhört sondern langfristig wirksam sein kann.

Auf all diese Ereignisse haben sich die Menschen kaum vorbereitet, die meisten müssen un- vorbereitet fliehen, das heißt, sie werden aus der Familie, der Gesellschaft, der Kultur und aus dem Land gerissen. Für die Betroffenen kann man unterscheiden zwischen:

- primärer Traumatisierung (wenn man selber das Ereignis erlebt hat)
- sekundärer Traumatisierung (wenn man Zeug/in war)
- tertiärer Traumatisierung (wenn man Menschen nahe steht, die das Ereignis erlebt haben: Freunde, Angehörige) (Liedl 2017; vgl. Sonnenmoser 2010).

Die meisten Geflüchteten sind oft in diesen drei Fällen zu erkennen: sie haben selber Trauma- tisches erlebt, sie haben gesehen und mitbekommen wie andere Menschen Traumatisches erlebt haben oder haben FreundInnen oder Angehörige, die Traumatisches erlebt haben.

Wenn man von Trauma bei Geflüchteten spricht, wird oft an Ereignisse vor der Flucht gedacht. Aber wenn man die Realität anschaut, nichts ist während der Flucht garantiert und viele der oben genannten Ereignisse werden dabei erlebt. Familien werden während der Flucht getrennt, Menschen ertrinken, sterben oder werden vor Familienmitgliedern getötet, Menschen werden sexuell missbraucht, gefangen, gefoltert und versklavt. Im November 2017 hat CNN International Aufnahmen veröffentlicht, in denen man sehen kann wie Schwarze Geflüchtete in Libyen verkauft werden. Während der Flucht wird ein „Überlebensmodus“ entwickelt und es wird alles Mögliche riskiert, um weiter zu kommen: moralisch-ethische Haltungen und Regeln werden überschritten, Emotionen werden abgeschaltet.

Die Ankunft ist oft mit einer großen Erwartung verbunden: in Sicherheit leben zu können, unter besseren Bedingungen und oft mit der Hoffnung verbunden, Arbeit zu finden, Geld zu verdienen und in manchen Fällen Schulden zurück bezahlen zu können. Das Fluchtziel ist leider nicht immer ein „El Dorado“: Es ergibt sich Unsicherheit aufgrund von unklarem Auf- enthaltsstatus, keiner sicheren Zukunftsperspektive, fremder Sprache, schlechten Lebensum- ständen, kultureller Unterschiede. Es ist oft eine große Enttäuschung nicht gleich arbeiten zu können. Viele Geflüchtete, vor allem UMFs, rutschen in die Prostitution ab, nehmen Drogen, werden aber auch Opfer von Vergewaltigung. 2015 berichtete eine Mitarbeiterin der Bayern- kaserne in München: „Wir sind das größte Bordell der Stadt“ (Costanzo 2015, o.S.) und die Berliner Zeitung berichtete mehrmals, dass der Berliner Tiergarten ein Sextreffpunkt gewor- den ist, an dem UMFs Sexarbeit leisten (Bückmann 2017). Alle diese Ereignisse können zur Traumatisierung führen. Es erscheint mir wichtig diesen Begriff zu erläutern.

Das Wort Trauma kommt aus dem Griechischen und bedeutet „Wunde“. In der Psychologie ist Trauma eine seelische Wunde. „Psychisches Trauma ist das Leid der Ohnmächtigen. Das Trauma entsteht in dem Augenblick, wo das Opfer von einer überwältigenden Macht hilflos gemacht wird“, so Hermann (1994, 53, zitiert nach Kleck 2006, 21). Damit versteht man ein „vitales Diskrepanzerlebnis zwischen bedrohlichen Situationsfaktoren und den individuellen Bewältigungsmöglichkeiten, das mit Gefühlen von Hilflosigkeit und schutzloser Preisgabe einhergeht und so eine dauerhafte Erschütterung von Selbst- und Weltverständnis bewirkt“ (Fischer/Riedesser 2009 , 84). Das Psychotrauma kann sich in vier Phasen entwickeln:

1. Die Schockphase: mit emotionaler Betäubung oder chaotischem Aktionismus
2. Phase der posttraumatischen Belastungsreaktion: kann sich über Wochen und Monate hinziehen, mit verschiedenen Symptomen: Kopfschmerzen, Rücken- und Nackenverspannungen, Konzentrationsschwierigkeiten, Amnesie, Alpträumen, Hyperaktivität, Ängsten etc.
3. Phase der Traumafolgestörungen: wenn die Symptome noch nach Monaten bestehen.
4. Phase der Persönlichkeitsveränderungen: wiederum können chronifizierte PTBS nach Ex- tremstress zu anhaltenden Veränderungen in der Persönlichkeit führen (Ruf 2016, 22). Nach dem traumatischen Erlebnis könnte folgender Verlauf von Psychotrauma möglich sein:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5: Verlauf eines Psychotraumas (entnommen aus Ruf 2016, 22)

Viele Menschen erleben Traumatisches, aber nicht alle entwickeln eine Posttraumtische Belastungsstörung (PTBS). Es ist hier sehr wichtig zu betonen, dass die Lebensumstände nach den traumatischen Ereignissen eine sehr große Rolle spielen: „Auch wenn die Indextraumatisierungen im Herkunftsland häufig ursächlich für die Entwicklung von Traumafolgestörungen bei Flüchtlingen sind, zeigen Studien ebenso, dass negative Postmigrationserfahrungen, wie unsicherer Aufenthaltsstatus oder langjährige Unterbringung in Gemeinschaftunterkünften einen bedeutsamen Risikofaktor für die Ausprägung und Chronifizierung einer PTBS darstellen“ (Liedl/Abdallah-Steinkopff 2017, 71).

In den großen epidemiologischen Studien in westlichen Ländern (Untersuchung über die psy- chische Gesundheit einer Bevölkerung in einem Gebiet), wurde festgestellt, dass Menschen, die am meisten psychische Störungen oder ein höheres Risiko eine psychische Störung zu entwickeln haben, Migranten sind, und von diesen sind mit sehr hoher Prozentzahl Geflüchte- te betroffen (Bhugra 2004; vgl. Kirkbride/Jones 2011). Bei Geflüchteten „(…) kommt es meistens zu einem Verlust von vertrauten sozialen Systemen und Werten mit entsprechend belastenden Auswirkungen. Sowohl die diversen Migrationsgründe als auch der Migrations- prozess selbst werden für den Betroffenen meist als große Belastung erfahren, was Spuren in der psychischen und physischen Gesundheit hinterlassen kann“ (Assion et al. 2011, 528-529). Angst, Depression und PTBS sind die psychischen Störungen, die am häufigsten bei Geflüch- teten diagnostiziert werden. Wie werden Angststörung, Depression und PTBS diagnostiziert? Sie werden wie alle anderen psychischen Störungen mittels Diagnosemanualen ICD-10 (International Classification of Diseases) oder DSM IV (Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders) diagnostiziert. Dabei helfen verschiedene Fragebögen: Zur Erhebung der Angst- und Depressionssymptome wird (in der Flüchtlingsbevölkerung) meistens die Hop- kins-Symptom-Checklist-25 (HSCL-25) angewendet. Von den 25 Punkten, erfassen zehn Angstsymptome und 15 Depressionssymptome (siehe Anhang, Abbildung 6). „Voraussetzung für eine PTBS Diagnose ist, dass die betroffene Person ein traumatisierendes Erlebnis, einen sogenannten Stressor erlebte (...). Zu Stressoren gehören Erfahrungen wie kriegerische Ausei- nandersetzungen, sexuelle Gewalttaten, brutale Überfälle, Unfälle, Entführungen, Naturka- tastrophen oder Verlust von geliebten Menschen“ (Kleck 2016, 23; für die Definition der PTBS siehe Anhang, Abbildung 7). Zur Erhebung von PTBS-Symptomen wird für Geflüchte- te meistens der Harvard Trauma Questionnaire (HTQ) eingesetzt (siehe Anhang, Abbildung 8) (Stammel/Böttche 2017, 60-61; vgl. Kleck 2006).

So wird die Prävalenz von Depressionen und von PTBS auf zwischen 40-50 % bei Geflüchteten geschätzt, wobei bei ca. einem Drittel der Fälle chronische Verläufe der Krankheit bestehen (Gäbel et al. 2006; vgl. Assion et al. 2011). Durch ein sehr belastendes Erlebnis entstehen Psychotraumata (seelische Wunden), die nach gewisser Zeit verheilen können, aber wie bei körperlichen Verletzungen können sich Komplikationen bei der Wundheilung ergeben. Deswegen ist eine sorgfältige seelische Wundversorgung (Psychotherapie) erforderlich um die Heilungsprozesse zu begünstigen.

Zwei langjährige Psychotherapeutinnen für Geflüchtete bei Refugio München, Liedl und Abdallah-Steinkopff (2017, 72) stellen folgende Forderungen auf: Bei der Anamnese am Anfang des Therapieprozesses sollten alle flüchtlingsspezifischen Bereiche berücksichtigt werden. Spezifika wie Prä- und Postmigrationsprozesse und kulturspezifische Krankheitsund Heilungsvorstellungen sollten bedacht werden. Dafür ist das „Drei-Säulen-Modell“ im Rahmen der Anamnese notwendig:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 9: Drei-S ä ulen-Modell (entnommen aus Liedl/Abdallah-Steinkopff 2017, 72)

Ob ein/e unter PTBS leidende/r Geflüchtete/r eine Chance hat eine therapeutische Behandlung zu bekommen, hängt davon ab welchen Status er/sie hat. Das heißt ob er/sie krankenversichert ist oder nicht. Solange Schutzsuchende noch im Asylverfahren sind (AsylbewerberInnen), werden ihnen Grundleistungen vom Asylbewerberleistungsgesetz gewährt, aber dies deckt keine therapeutische Behandlung ab. Erst nach 15 Monaten bekommen sie den gleichen Anspruch auf medizinische Versorgung wie SozialhilfeempfängerInnen, so dass dann de facto kein Unterschied mehr zu gesetzlich Versicherten besteht (§2-3 AsylbLG). Andere gesetzliche Regelungen wie erzwungene Arbeitslosigkeit durch Arbeitsverbot, unfreiwillige Wohnraumwechsel und Art der Unterbringung (die die Gesundheit beeinträchtigen) können auch zu einer Verstärkung der Traumasymptome führen.

Die weltweite Situation von Geflüchteten war in den letzten Jahren so omnipräsent in den Medien, dass man sich fragen kann, ob eine internationale Zusammenarbeit eine Möglichkeit wäre, um das Problem zu lösen. Obwohl Deutschland mehr als eine Million Asylsuchende aufgenommen hat, bleibt die Situation von Geflüchteten sehr kritisch, weil es keine sichere Fluchtroute gibt und jede Entscheidung zu fliehen voller Risiken ist. Um Fluchtströmungen unterbrechen zu können, ist es sinnvoll, die Fluchtursachen zu bekämpfen, die allerdings sehr komplex sind. Die nahen und direkten Ursachen sind meistens Ereignisse, die die Betroffenen traumatisieren Die Symptome der Traumatisierung treten allerdings oft erst im Aufnahmeland in Erscheinung. Einer der Faktoren, die diesen psychischen Zustand bei Geflüchteten verschlimmert, ist der sehr bürokratische Ablauf des Asylverfahrens, der für Geflüchtete viel Unsicherheit mit sich bringt.

Kapitel II: Das deutsche Asylverfahren: zwischen Bürokratie und Hoffnungslosigkeit

Nach einem langen und schwierigen Hindernislauf ist die Ankunft für die Geflüchteten voller Hoffnung. Viele glauben, dass es reicht anzukommen, um eine besseres Leben führen zu können, eine Arbeit zu finden und genug Geld zu verdienen. Es wird weniger an das Asylverfahren gedacht. Doch man muss viele Schritte machen um sich als Geflüchtete/r in Deutschland eine Zukunft aufzubauen. Diese Schritte meistens groß und sehr bürokratisch, so dass sich die anfängliche Hoffnung in Frustration umwandeln kann. In diesem Kapitel wird dargestellt, wie das Asylverfahren in Deutschland abläuft, was für einen Aufenthalt (Status) Geflüchtete bekommen, welche Rechtsstellungen das deutsche Recht für Asylsuchende beinhaltet und welche Folgen die Entscheidungen des BAMF haben.

2.1 Aufnahme, Erstverteilung, Unterbringung und Asylantragstellung

Alle Menschen, die in der Bundesrepublik Deutschland um Asyl ersuchen, müssen sich unmittelbar bei oder nach ihrer Ankunft bei einer staatlichen Stelle melden. Sie werden mit dem Begriff „Asylsuchende“ bezeichnet. Diejenigen, die sich bereits bei der Einreise melden wollen, können sich an die Grenzbehörden wenden, sie werden dann an die nächstgelegene Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet. Wenn sich jemand erst im Inland als Asylsuchende/r melden will kann er/sie sich an eine Sicherheitsbehörde, Ausländerbehörde oder Aufnahmeeinrichtung wenden (BAMF 2017).

Bei der Ankunft werden Asylsuchende registriert: Persönliche Daten, Lichtbild und Fingerabdrücke (von Personen ab dem 14. Lebensjahr) werden zentral gespeichert (AZR: Ausländerzentralregister), alle öffentlichen Stellen haben Zugriff auf diese Daten, die sie für ihre jeweiligen Aufgabenbereiche benötigen. Asylsuchende erhalten dann einen Ankunftsnachweis als Nachweis über die Registrierung und dieser weist als erstes offizielles Dokument die Berechtigung zum Aufenthalt in den Bundesrepublik Deutschland nach. Dieser Ausweis berechtigt ebenso dazu, staatliche Leistungen zu beziehen, wie etwa Unterbringung, Verpflegung, und medizinische Versorgung. Asylsuchende werden medizinisch untersucht und geimpft. In der nächstgelegenen Erstaufnahmeeinrichtungen des jeweiligen Bundeslandes werden sie aufgenommen und dann verteilt. Diese Zuweisung entscheidet sich nach den aktuellen Kapazitäten. Dort können Asylsuchende bis zu sechs Monate lang oder bis zur Entscheidung ihres Asylantrags unterbracht werden (BAMF 2017). Es gilt das sogenannte Quotensystem EASY (Erstverteilung von Asylbegehrenden): jährlich wird die Verteilung von der Bund-Länder-Kommission ermittelt und es wird festgelegt, welchen Anteil von Asylsuchenden jedes Bundeslandes aufnehmen muss (siehe Anhang, Tabelle 1).

Für unbegleitete Minderjährige, die in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind gelten besondere Regeln. Sie werden zunächst durch das vor Ort zuständige Jugendamt in Obhut genommen. Diese Inobhutnahme findet durch eine geeignete Person (Verwandten oder Pflegefamilie) oder Einrichtung (Clearinghaus) statt, wo sie dann betreut werden müssen. Im Zuge der vorläufigen Inobhutnahme findet auch das sogenannte „Erstscreening“ statt: Es stellt neben der allgemeinen Prüfung des Gesundheitszustandes auch das Alter der Minderjährigen fest (Altersschätzung). Ein Vormund muss für jede/n unbegleitete/n Minderjährigen bestellt werden. Da unbegleitete Minderjährige nicht als handlungsfähig im Rahmen des Asylverfahrens gelten, werden ihre Asylanträge von Jugendämtern oder Vormunden schriftlich gestellt. Im Fall des Stellens eines Vormunds muss eine sogenannte „Bestellungsurkunde“ übersandt werden. (BAMF 2017, 36-37).

Verantwortlich für die Versorgung und Unterkunft der Asylsuchenden (Erwachsene) sind die zuständigen Aufnahmeeinrichtungen. Sie erhalten während ihres Aufenthalts existenzsichernde Sachleistungen und einen monatlichen Geldbetrag um persönliche Bedürfnisse im Alltag zu decken, sowie Leistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts. Wenn Asylsuchende außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen unterbracht sind, ist der Geldbetrag höher4.

[...]


1 Auch die gesellschaftliche Stimmung beeinflusst den Umgang mit Geflüchteten, doch würde es den Rahmen der Arbeit sprengen, darauf im Detail einzugehen. Daher werde ich mich im Folgenden vor allem auf die politischen Rahmenbedingungen konzentrieren.

2 Im Sinne des deutschen Aufenthaltsrechts sind Drittstaaten im allgemeinen Staaten, die nicht zum europäischen Wirtschaftsraum gehören (letzteres sind alle Mitgliedstaaten der EU und Island, Liechtenstein und Norwegen. Die Schweiz ist aufenthaltsrechtlich aus deutscher Sicht auch kein Drittsaat.

3 UNHCR: Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge, in Englisch: United Nations High Commis sioner for Refugees, UNHCR.

4 § 3, Abs. 1-2 AsylbLG: (1) Bei einer Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen im Sinne von § 44 Absatz 1 des Asylgesetzes erhalten Leistungsberechtigte nach § 1 Leistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts (notwendiger Bedarf). Der notwendige Bedarf wird durch Sachleistungen gedeckt. Kann Kleidung nicht geleistet werden, so kann sie in Form von Wertgutscheinen oder anderen vergleichbaren unbaren Abrechnungen gewährt werden. Gebrauchsgüter des Haushalts können leihweise zur Verfügung gestellt werden (...) Soweit Sachleistungen nicht mit vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich sind, können auch Leistungen in Form von Wertgutscheinen, von anderen vergleichbaren unbaren Abrechnungen oder von Geldleistungen gewährt werden. Werden alle notwendigen persönlichen Bedarfe durch Geldleistungen gedeckt, so beträgt der Geldbetrag zur Deckung aller notwendigen persönlichen Bedarfe monatlich für 1. Alleinstehende Leistungsberechtigte 135 Euro, 2. zwei erwachsene Leistungsberechtigte, die als Partner einen gemeinsamen Haushalt führen, je 122 Euro, 3. weitere erwachsene Leistungsberechtigte ohne eigenen Haushalt 108 Euro, 4. sonstige jugendliche Leistungsberechtigte vom Beginn des 15. und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 76 Euro, 5.leistungsberechtigte Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 83 Euro, 6. leistungsberechtigte Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 79 Euro. Der individuelle Geldbetrag zur Deckung des notwendigen persönlichen Bedarfs für in Abschiebungs- oder Untersuchungshaft genommene Leistungsberechtigte wird durch die zuständige Behörde festgelegt, wenn der Bedarf ganz oder teilweise anderweitig gedeckt ist. (2) Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des § 44 Absatz 1 des Asylgesetzes sind vorbehaltlich des Satzes 4 vorrangig Geldleistungen zur Deckung desnotwendigen Bedarfs nach Absatz 1 Satz 1 zu gewähren. Der notwendige Bedarf beträgt monatlich für 1. Alleinstehende Leistungsberechtigte 216 Euro, 2. zwei erwachsene Leistungsberechtigte, die als Partner einen gemeinsamen Haushalt führen, je 194 Euro, 3. weitere erwachsene Leistungsberechtigte ohne eigenen Haushalt 174 Euro, 4. sonstige jugendliche Leistungsberechtigte vom Beginn des 15. und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 198 Euro, 5. leistungsberechtigte Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 157 Euro, 6. leistungsberechtigte Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 133 Euro

Excerpt out of 87 pages

Details

Title
Wer schafft das? Fragen zur Integration von Geflüchteten in Deutschland und Herausforderungen der Sozialarbeit als Menschenrechtsprofession
College
Catholic University of Applied Sciences München
Grade
1,5
Author
Year
2018
Pages
87
Catalog Number
V427720
ISBN (eBook)
9783668734036
ISBN (Book)
9783668734043
File size
2451 KB
Language
German
Notes
Integration ist nur möglich, wenn die Politik sie will, die einheimische Bevölkerung solidarisch gegenüber Geflüchteten ist und die Geflüchteten sich selber Mühe geben. Dabei spielt die Soziale Arbeit eine wichtige Rolle, indem sie mit allen Beteiligten zu tun hat und Konzepte entwickeln soll, um ihre Aufgabe zu erfüllen trotzt Einschränkungen.
Keywords
fragen, integration, geflüchteten, deutschland, herausforderungen, sozialarbeit, menschenrechtsprofession
Quote paper
Ngalula Tumba (Author), 2018, Wer schafft das? Fragen zur Integration von Geflüchteten in Deutschland und Herausforderungen der Sozialarbeit als Menschenrechtsprofession, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/427720

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