Riester-Rente und die Reaktion in der Bevölkerung


Research Paper (undergraduate), 2005

19 Pages, Grade: 1,7


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Darstellung der Riester-Rente
2.1 Art der Anlage
2.2 Begünstigter Personenkreis
2.3 Arten der Förderung

3. Wie Reagiert der geförderte Personenkreis?
3.1 Zielgruppenbefragung
3.2 Auswertung der Befragung

4. Der Wandel des allgemeinen Stimmungsbildes der deutschen Parteienlandschaft und wichtiger öffentlicher Gewerkschaften

5. Fazit

Literaturverzeichnis

Internetverzeichnis

Anhang

Ehrenwörtliche Erklärung

1.) Einleitung

Es ist hinlänglich bekannt, dass die deutsche Bevölkerung immer Älter wird und immer weniger Kinder geboren werden. Diese Tatsache führt dazu, dass das staatliche Sicherungs­system, welches in weiten Teilen auf Bismarcks Sozialgesetzgebung zurückgeht, in seiner jetzigen Form nicht länger für alle vorsorgen kann. Aus diesem Grund wurde am 11.Mai 2001 der Umbau des Renten-Systems beschlossen.

Wer glaubt, dass die Rente jetzt sicher ist, der irrt. Die Regierung verspricht zum heutigen Zeitpunkt, dass die Beiträge zu den Rentenkassen nicht über 22 Prozent steigen werden und dass bis zum Jahre 2030 das Nettorentenniveau nicht unter 67 Prozent sinken wird. Als logische Folge, wird die gesetzliche Rente, gemessen am vorherigen Einkommen, in der Zukunft geringer ausfallen.

Daraus resultieren größere Versorgungslücken, welche durch die private Vorsorge geschlossen werden müssen. Damit möglichst viele Menschen die Initiative ergreifen, unterstützt der Staat den Kapitalaufbau zum Zwecke der eigenen Altersvorsorge und subventioniert die Altersabsicherung im privaten Bereich.

Ziel dieses Praxis-Transfer-Berichtes ist es, dem Leser die Form der privaten Rentenver­sicherung, speziell der Riester-Rente näher zu bringen. Zu diesem Zwecke wird die Rente mit Ihren Merkmalen kurz erläutert. Darüber hinaus wird gesondert, mit Hilfe einer Befra­gung auf die Wirksamkeit der Riester-Rente in der Bevölkerung eingegangen. Ein abschlie­ßendes Kapitel, fängt die Stimmung der Parteien in Deutschland ein. Es soll über die öffentliche Meinung und den Wandel des Bewusstseins der Menschen in Deutschland im Bezug auf die private Altersvorsorge, von 2002 bis zum heutigen Tag informieren.

Hat ein Wandel des Bewusstseins tatsächlich stattgefunden oder ist die Mehrzahl der Bevölkerung immer noch der Meinung, im Rentenalter ausreichend vom Staat versorgt zu werden?

Wie effektiv ist die Riester-Rente und wird sie es schaffen, Vertauen in der breiten Öffentlichkeit aufzubauen?

2.) Darstellung der Riester-Rente

Um sich für sein Alter abzusichern sind eigene Investitionen nötig. Der Staat will durch die Rentenreform einen Anstoß geben und setzt sich mit Subventionen von 10 Milliarden Euro für die private Absicherung ein. Es wurden und werden weiterhin im Zuge der Rentenre­form neue Produkte zur privaten Altersvorsorge geschaffen. „Das bekannte 3 Säulensystem der Altersvorsorge, wird in das so genannte 3 Schichten-Modell durch das neue Altersein­küftegesetz überführt“[1]. Dieser Bericht beschäftigt sich mit der so genannten zweiten Schicht. In diese fällt der Altersvorsorgevertrag Riester-Rente. Der Riester Vertrag setzt sich aus den Beiträgen des Sparers und der staatlichen Förderung, als Entlastung vom Staat für die sinkenden Grundrenten, zum Gesamtbeitrag zu­sammen. Die staatliche Förderung ist wiederum in 2 Zulagenarten unterschieden worden, die Grundzulage und die Kinderzulage. Eine weitere Entlastung für den Sparer stellt die Geltendmachung von steu­erlichen Vortei­len in der Einkommenssteuererklärung dar. Die eingezahlten Beträge können als Sonder­ausgaben am Ende des Jahres vom Finanzamt zu­rück erstattet werden. Aber einer der wohl größten Vorteile in Zeiten von 13 Prozent Ar­beitslosigkeit in Deutschland[2] ist, dass der Ries­ter Vertrag nicht antastbar, also im Sprach­gebrauch Hartz IV sicher ist.

Jedoch sollte der Versicherungs­nehmer darauf achten, dass sein Vertrag von der Bundesan­stalt für Finanzdienstleistungs­aufsicht zertifiziert wurde. Das bedeutet, er muss einige vor­gegebene Eigenschaften erfüllen, zum Beispiel darf der Leistungsbeginn nicht vor den 60. Lebensjahr sein und einen staatlich vorgeschriebener Mindestbetrag muss pro Jahr einge­zahlt werden. Aber genau diese Einschränkungen machen die Riester Verträge für einen Großteil der Bevölkerung im Vergleich zu Kapitallebensversicherungen uninteressant. Aus diesen Gründen und wegen der geringen Akzeptanz wurden zum Januar 2005 einigen Krite­rien verändert. So dürfen in der Leistungsphase 30 Prozent des angesparten Kapitals sofort verfügt werden und die Rente muss nicht monatlich ausge­zahlt werden. Der Versicherungs­nehmer kann sich nun maximal 12 Raten auf einmal aus­zahlen lassen. Aber als einer der prägnantesten Vorteile, gilt für Verträge die ab dem 01.01.2006 abgeschlossen werden, ein einheitlicher Tarif für Männer und Frauen[3]. Bei Lebens- und Ren­tenversicherungen wird meist zwischen Männern und Frauen unterschieden, wobei Frauen häufig mehr Beiträge zahlen müssen als Männer im gleichen Alter, da man bei Frauen von einer längeren Le­bens­dauer ausgeht.

2.1.) Art der Anlage

Bei denen, in diesem Bericht beschrieben Riester Verträgen, ist man nicht an eine be­stimmte Anlageform gebunden. Der Kunde kann wie auch bei anderen Versicherungen ent­scheiden, ob die Riester-Rente als klassischer Vertrag oder fondsgebunden abgeschlossen werden soll. Der Berater wählt nachdem er die Anlagementalität mit dem Kunden bespro­chen hat, die für Ihn beste Variante aus.

Bei der klassischen Variante, erklärt am Beispiel der Gothaer ErgänzungsVorsorge, wird der Beitrag des Sparers entweder in festverzinsliche Wertpapiere, Staatsanleihen oder Immobi­lien investiert. Dabei garantiert der Versicherer eine bestimmte Verzinsung und man erhält zusätzlich eine Gewinnbeteiligung. Bei fondsgebundenen Verträgen entscheidet die Risiko­bereitschaft des Kunden, ob er konservativ, ausgewogen oder Chancenorientiert investieren will. Die Beiträge werden dann in ausgewählten Fonds angelegt und Monat für Monat dazu gekauft, wodurch auch die monatlichen Kursschwankungen genutzt werden können. Wenn der Anleger konservativ handelt biete die Gothaer den Fonds: „Gothaer Global BB-Invest“[4] an. Wie auch bei der klassischen Anlage sichert der Versicherer den Sparer durch eine Bei­tragsgarantie vor Verlustrisiken. Falls mal ein Fonds aufgelöst wird, etwa seitens des Ver­walters oder sich ein Fonds nicht wie gewünscht entwickelt, hat der Anleger die Möglich­keit den Fonds einmal pro Jahr kostenfrei umzuschichten.

Zur Vereinfachung für die Versicherer zahlt der Versi­cherungsnehmer, also die Person, die den Vertrag abgeschlossen hat nur ihren Anteil ein. Die Bundesversicherungsan­stalt für An­gestellt zahlt die Zulagen auf Antrag des Versi­cherungsnehmers zusätzlich ein. Seid 2005 muss der Antrag auf Zulagen nicht jedes Jahr gestellt werden, sondern er wird von Versi­cherer verwaltet. Wenn der Sparer Kinder hat, die kindergeldberechtigt sind bekommt er vom Staat die Kinderzulage.

2.2.) Begünstigter Personenkreis

Wenn man vom begünstigten Personenkreis spricht, meint man alle Personen, die einen An­spruch auf die staatliche Förderung der Riester Verträge haben.

Dies schließt alle pflichtversicherten Personen, die in die gesetzliche Rentenversicher­ung einzahlen ein. Dazu zählen natürlich alle Arbeitnehmer und geringfügig Beschäftigte, sowie pflichtversicherte im Erziehungsurlaub. Aber auch Wehr- und Zivildienstleistende junge Erwachsene haben einen Anspruch auf die staatliche Förderung. Wie bereits im vorherigen Kapitel beschrieben wird die Riester-Rente als Hartz IV sicher bezeichnet und aus diesem Grund ist es auch nicht verwunderlich, das auch Bezieher von Lohnersatzleistungen zum begünstigten Personenkreis gehören.

Natürlich gibt es auch einige Personengruppen die keinen Anspruch auf staatliche Förder­ung genießen, zum Beispiel die Beamten und Selbständigen. Wobei hier ganz klar zwischen pflichtversicherten und privatversicherten Selbständigen unterschieden werden muss, da die pflichtversicherten Selbständigen zu dem bezugsberechtigten Kreis gehören.

Häufig stellt sich in Kundengesprächen die Frage, ob Ehegatten von Zulagenberechtigten Personen einen Riester Vertrag abschließen können, die nicht förderberechtigt sind. Diese Frage kann bejaht werden, unter der Voraussetzung das zwei Riester-Renten abgeschlossen werden, wobei eine auf den Namen des Ehegatten lauten muss[5].

2.3) Arten der Förderung

Mit Hilfe der Rentenreform, will die Regierung der Bevölkerung einen Anstoß geben mehr in die eigene Altersvorsorge zu investieren. Das bis 2030 auf 67 Prozent sinkende Renten­niveau, soll mit Hilfe der staatlichen geförderten privaten Vorsorge für den Rentner konstant gehalten werden. Der Staat fördert die Anleger in Form von Zulagen und steuerlichen Ver­günstigungen.

Erst einmal muss aber festgelegt werden, wann der Sparer überhaupt Anspruch auf eine Förderung anmelden kann. Dies ist nur bei zertifizierten Verträgen der Fall.

[...]


[1] Signal Iduna (Hrsg.) (2004), S.4

[2] Vgl. Bundesagentur für Arbeit (Hrsg.) (2005), S.4

[3] Vgl. Versicherungsservice GmbH (hrsg.) (2005), S.11

[4] Gothaer Versicherungen (2005) (siehe Internetverzeichnis)

[5] Vgl. §79 Abs. 1 und §10 Abs. 1 EstG

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Details

Title
Riester-Rente und die Reaktion in der Bevölkerung
College
Berlin School of Economics
Grade
1,7
Author
Year
2005
Pages
19
Catalog Number
V42776
ISBN (eBook)
9783638407281
ISBN (Book)
9783638848565
File size
539 KB
Language
German
Keywords
Riester-Rente, Reaktion, Bevölkerung
Quote paper
Caroline Anker (Author), 2005, Riester-Rente und die Reaktion in der Bevölkerung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/42776

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