Ägypten im Jahr 2013. Systemwechsel und erfolgreiche Institutionalisierung?


Dossier / Travail, 2013

18 Pages, Note: 2,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begriffsbestimmung: Systemwechsel und Institutionalisierung
2.1. Regierungswechsel
2.2. Regimewechsel
2.2.1. Herrschaftszugang
2.2.2. Herrschaftsstruktur
2.2.3. Herrschaftsanspruch
2.2.4. Herrschaftsweise
2.2.5. Institutionalisierung
2.3. Staat
2.4. Begriffsabgrenzung

3. Agypten im Januar 2011
3.1. Die agyptische Regierung
3.2. Das agyptische Regime
3.2.1. Wahlrecht
3.2.2. Gewaltenteilung
3.2.3. Gewahrleistung der Menschenrechte
3.2.4. Rechtsstaatlichkeit
3.2.5. Institutionalisierung
3.3. Der agyptische Staat

4. Einkategorisierung des politischen Systems Agyptens bis zum Januar 2011

5. Veranderungen des politischen Systems nach Mubarak
5.1. Wahlrecht
5.2. Gewaltenteilung
5.3. Gewahrleistung der Menschenrechte
5.4. Rechtsstaatlichkeit
5.5. Institutionalisierung und Staatlichkeit

6. Fazit

7. Literaturverzeichnis

8. Abkurzungsverzeichnis

1. Einleitung

In dieser Hausarbeit mochte ich mich den Ereignissen innerhalb der Arabischen Republik Agypten ab Januar 2011 widmen, angefangen mit dem Monat als sich ein GroBteil der agyptischen Bevolkerung mobilisierte, um auf dem Tahrir-Platz gegen Staatsprasident Hosni Mubarak und seine Herrschaft zu protestieren (vgl. Gehlen 2011). Beweggrunde der Menschen sich den Demonstrationen anzuschlieBen finden sich am starksten in den herrschenden Problematiken der Korruption, der Armut und der hohen Arbeitslosigkeit, die Agypten zu schaffen machen (vgl. Bundesamt fur politische Bildung 2011), aber auch durch die bereits in Gang gesetzten Proteste in Tunesien, die mit der Selbstverbrennung eines jungen Tunesiers am 17.12.10 in Sidi Bouzid starteten (vgl. Schmid 2011: 8), wurden die Agypter fur den Erfolg ihres Vorhabens ermutigt.

Mubarak wurde abgesetzt, und am 10.02.2011 ubemahm der Militarrat die Regierungs- geschafte. Durch Wahlen konnte sich Mohammed Mursi als Vertreter der Muslimbruder- schaft mit Hilfe der „Freiheits- und Gerechtigkeitspartei“ im Juni 2012 zum neuen Staatschef an die Fuhrungsspitze Agyptens positionieren. Bis Juli 2013 regierte er Agypten, bis auch dieser durch emeute Massenproteste und durch Einwirkung des agyptischen Militars abgesetzt wurde.

Dieser kurze Anriss der Geschehnisse in Agypten soil die Wichtigkeit der Fragestellung nach einem Systemwechsel und einer erfolgreichen Institutionalisierung Agyptens verdeutlichen. In wie weit handelt es sich bei den Geschehnissen um einen System­wechsel oder sollte man doch von einem Systemwandel sprechen? In wie weit konnte sich Agypten in diesem Zeitrahmen institutionalisieren und was fur einen Einfluss hatte die Umsetzung einer neuen Verfassung auf diese? Wurden diese Prozesse erfolgreich abgeschlossen, sodass sich ein gewechseltes politisches System festigen konnte?

Diesen einzelnen Fragen mochte ich mich im folgenden widmen und erhoffe mir aufschlussreiche Antworten, die die Entwicklungsprozesse in Agypten von Januar 2011 bis Juli 2013 prazise einordnen lassen.

Um dieses Ziel zu verfolgen werde ich in einem ersten Schritt wichtige Begriffs- definitionen, insbesondere des Systemwechsels und der Institutionalisierung benennen und von verwandten Wortbedeutungen abgrenzen. Dadurch soil ein solides Fundament fur die spezifische Betrachtung Agyptens, die im zweiten Schritt erfolgt, gelegt werden, um die Indikatoren der Definitionen aus dem ersten Teil auf die Geschehnisse anwenden zu konnen. Dieses wird in einem Vergleich geschehen, der die Situation Agyptens aus dem Januar 2011 unter dem Mubarak-Regime und den Zustand der Mursi-Herrschaft im Zeitraum vom 30. Juni 2012 bis Juli 2013 gegenuberstellt.

2. Begriffsbestimmung: Systemwechsel und Institutionalisierung

Dieser Begriff geht von einem Wechsel des politischen Systems einer Nation aus (vgl. Merkel 2010: 64). Die merkelsche Definition umfasst verschiedene politische Teil- bereiche, wie die Regierung, das Regime und den Staat, in denen sich ein Wechsel vollziehen muss, aber lasst zusatzlich eine Betrachtung deutlicher Veranderungen in den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Strukturen des Landes zu (vgl. ebd.: 65). Letztere Strukturen werden in dieser Arbeit vernachlassigt werden, da diese Aus- arbeitung sich hauptsachlich mit den politischen Begrifflichkeiten auseinandersetzt, um den Rahmen des Untersuchungsgegenstands nicht zu sprengen.

2.1. Regierungswechsel

Von einem Regierungswechsel kann bereits gesprochen werden, wenn die regierende Partei oder beispielsweise in autokratischen Systemen, der Diktator durch einen anderen Regierungsakteur abgelost wird. Wichtig ist, dass ein Regierungswechsel nicht zwangsweise mit einem Machtwechsel oder der Veranderung der vorherrschenden politischen Ordnung einhergehen muss. Wegen dieser Feststellungen lasst sich ein Regierungswechsel als lediglich kurzfristig verandemder Einfluss mit symbolischen Charakter auf die politische Herrschaftsordnung, im Unterschied zu den anderen Teilbereichen des politischen Systems, verstehen. (vgl. Merkel 2010: 63)

2.2. Regimewechsel

Ein Regimewechsel hingegen ist nur dann vollzogen, wenn sich eine elementare Veranderung in den Herrschaftsbereichen des Zugangs, der Struktur, des Anspruchs und der Weise nachvollziehen lasst und dieser gehort in die Kategorie der langfristigen Arten von politischer Herrschaftsorganisation. Somit mussen sich bei einem Regimewechsel Prinzipien, Verfahrensweisen und Normen verandem (vgl. ebd.: 64).

2.2.1. Herrschaftszugang

Der Herrschaftszugang fragt nach den Voraussetzungen, die notig sind, um politische Macht zu erlangen. Dabei ist die Frage zu klaren, welche Akteure regieren konnen und wer sie dazu befahigen kann. Beleuchtet werden kann der Herrschaftszugang eines Landes beispielsweise durch dasjeweilig praktizierteWahlrecht. (vgl. ebd.: 22).

2.2.2. Herrschaftsstruktur

Die Herrschaftsstruktur befasst sich mit der ordnungsmaBigen Verteilung der ubertragenden Macht auf einen einzelnen politischen Akteur oder auf mehrere. Somit werden Kontrollmoglichkeiten, wie durch die Gewaltenteilung der Macht, in diesem Punkt der Herrschaftsstruktur diskutiert. (vgl. ebd.: 23)

2.2.3. Herrschaftsanspruch

Der Herrschaftsanspruch untersucht die Weite, in der die Herrschaftsinhaber ihre Macht praktisch uber die Bevolkerung ausuben durfen (vgl. ebd.). Wie viel Selbstbestimmung bleibt dem einzelnen Burger und in wie weit konnen erlassene Regelungen und Normen das gesellschaftliche Leben eingrenzen?

2.2.4. Herrschaftsweise

Die Herrschaftsweise betrachtet das Vorhandensein und die rechtsverbindliche Aus- ubung von Normen und Gesetzen, die staatlichem Handeln und ihrer Gewalt einen gerechten und souveranen Charakter geben, wodurch rechtsstaatliche Grundsatze erfullt werden konnen (vgl. ebd.).

Auf Grund der Fragestellung dieser Arbeit nach einem Systemwechsel sind die Bereiche des Herrschaftsmonopols und der Herrschaftslegitimation bezogen auf Agypten zu vemachlassigen (vgl. ebd. : 65).

2.2.5. Institutionalisierung

Fur die langfristige Stabilitat eines Regimes ist zusatzlich die Institutionalisierung von Bedeutung, da sich in den Machtbeziehungen zwischen Herrschenden untereinander, aber auch in den Beziehungen zu den Beherrschten normierte Regeln wiederfinden mussen, die in der politischen Auseinandersetzung nicht nur in der Theorie Akzeptanz und Verbindlichkeit finden mussen (vgl. Przeworski 1991 :14; Merkel 2010: 64).

2.3. Staat

Der Staatsbegriff legt seinen Schwerpunkt auf die dauerhafte Herrschaftsstruktur, die es dem Staat ermoglicht, Normen und Prinzipien durchsetzen zu konnen und das ins- besondere auch mit Hilfe staatlicher Gewaltmittel, die es ihm durch Steuem, Zu- stimmung und Unterstutzung aus der Gesellschaft erst ermoglicht. Dabei kommt es auf die formale Struktur des Staates an, die auch bei einem Regimewechsel unverandert bleiben kann. (vgl. Merkel 2010: 64) Als wichtige Merkmale der Staatsdefinition erscheint die politisch-rechtliche Organisation einer Personengemeinschaft, die ein Staatsvolk, ein Staatsterritorium und Staatsgewalt voraussetzt und die Beziehungen untereinander regelt (vgl. Schmidt2010: 750).

2.4. Begriffsabgrenzung

Um den Wechsel von Regimen und Systemen von Wandeln zu abzugrenzen, ist es wichtig, die temporare Dimension des Prozesses der Veranderung zu betrachten. Regime- und Systemwandel konnen in einer sehr kurzen Zeit auftreten, da sie sich als Anpassung „von Strukturen und Prozessen eines (...) Systems angesichts groBerer Veranderungen in seiner Innen- und seiner Umwelt [kennzeichnen].“ (Schmidt 2010: 798). Diese Wandel konnen wegen ihrer nicht vorhersehbarer Zukunft hochstens am Anfang eines temporar abgeschlossenen Wechselprozesses stehen (vgl. Merkel 2010: 66).

3. Agypten im Januar 2011

Im folgenden wird das politische System Agyptens in seinem Ausgangszustand unter Mubarak, also vor den Umbruchen in der arabischen Welt mit den herausgearbeiteten Indikatoren untersucht. Dieses soil primar anhand der agyptischen Verfassung erfolgen und dann aber auch an der Wirklichkeit gemessen werden. In einem zweiten Schritt wird auf Mursis Agypten und die Veranderungen in der Verfassung eingegangen, sodass ein Vergleich zwischen beiden Herrschaftsperioden gezogen werden kann, der vielleicht auf einen Systemwechsel schlieBen lasst.

3.1. Die agyptische Regierung

Der Staatsprasident der Arabischen Republik Agypten ist seit dem 13.10.1981 Hosni Mubarak. Das agyptische Regierungssystem sieht laut der Verfassung vom 11.09.1970, in der Auflage vom 22.05.1980, ein sehr starkes Prasidentenamt mit weiten Macht- und Handlungskompetenzen vor. Insbesondere benennt der Prasident seine Minister und den Vorsitzenden des Ministerrats, sowie ihre Stellvertreter, wodurch das Parlament keinen Einfluss auf die Regierungszusammenstellung nehmen kann. (vgl. State Information Service 2013)

Des Weiteren lasst Art. 73 der Egyptian Constitution darauf schlieBen, dass der Staatsprasident die Regierung in Person reprasentiert, da die Souveranitatszuschreibung des Volkes allein auf seinen Schultern ruhen. Zusatzlich darf der agyptische Prasident gem. Art. 87 S. 6 EC zehn Parlamentsmitglieder nach eigenen Praferenzen ernennen. Prasidentschaftswahlen finden gemaB der Agyptischen Verfassung im Abstand von sechs Jahren statt (vgl. State Information Service 2013: Art. 77 EC).

3.2. Das agyptische Regime

3.2.1. Wahlrecht

Beim Herrschaftszugang ist das agyptische Wahlrecht vor der Entmachtung Mubaraks nach Akteuren hin zu untersuchen, die potentiell fur die Amtsubernahme des Prasidenten bzw. der Regierung in Frage kommen und wer diese dazu befahigt (vgl. Kap. 2.2.1.).

Die Abgeordneten der Volksversammlung der agyptischen Republik werden gemaB Artikel 87 Satz 3 EC in allgemeinen, direkten und geheimen Wahlen ermittelt.

Dieses scheint allerdings nur in der Theorie gewahrleistet zu sein, da es u.a. bei der Parlamentswahl im November 2010 zu vielen massiven Einwirkungen durch Sicher- heitskrafte und Mubarak-Anhangem auf die Stimmabgaben und -auszahlungen kam, was auch in 30 Wahllokalen von Mitarbeitem der Human Rights Watch Menschen- rechtsorganisation beobachtet wurde (vgl. Gehlen 2010).

Des Weiteren besitzt der Staatsprasident, wie bereits geschrieben, die verfassungsmaBige Kompetenz zehn Parlamentsmitglieder selbst zu bestimmen (vgl. State Information Service 2013: Art. 87 S. 6 EC).

AuBerdem durfen von dem aktiven Wahlrecht alle mannlichen und weiblichen Agypter Gebrauch machen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Vorausgesetzt sein muss, dass sich die willigen Wahlberechtigten in sog. Wahlerlisten eintragen lassen, welches auf Polizeistationen ausschlieBlich zwischen November und Januar moglich ist. (vgl. ebd.)

Die Zahl der gewahlten Abgeordneten darf ein Minimum von 350 nicht unterschreiten. Mindestens 50 % der Parlamentarier mussen Bauern oder Arbeiter sein (vgl. ebd.: Art. 87 EC).

President darf werden, wer von agyptischen Eltern geboren wurde und Agypter ist, der die agyptischen Burgerrechte genieBt und mindestens 40 Jahre alt ist (vgl. ebd.: Art. 75 EC).

GemaB Artikel 76 EC wurde der President von dem Parlament vorgeschlagen und den agyptischen Staatsburgem zur Wahl gestellt, in dem sie ihn lediglich bestatigen oder ablehnen konnten, jedoch keine weiteren Konkurrenten auf das Amt zur Wahl gestellt bekamen. Erst ab September 2005 ist die Abwahl des amtierenden Prasidenten durch Wahlen moglich und raumt, zumindest verfassungsmaBig, weiteren Bewerbern die Moglichkeit ein fur das Amt zu kandidieren (vgl. Struwe 2007: 26).

3.2.2. Gewaltenteilung

Bei der Herrschaftsstruktur wird die zu ubertragende Macht auf politische Akteure untersucht und nach ihrer Teilung, Trennung, aber auch Kontrolle gefragt (vgl. Kap. 2.2.2. ). Wichtig ist hierbei, in wie weit die drei Gewalten, namlich die Legislative, die Exekutive und die Judikative diese Eigenschaften aufweisen, um eine Einordnung von Mubaraks Agypten treffen zu konnen (vgl. Schmidt 2010 : 311).

Exekutive und Legislative

Die wesentlichen Machtzugestandnisse des Parlaments beschranken sich mitunter durch Art. 86 EC auf das Genehmigen der vom Staatsprasidenten ausgefuhrten Staatspolitik, auf seine vorgestellten wirtschaftlichen und sozialen Zukunftsplane und auf den Staatshaushalt. Dadurch erlangt die Volksversammlung ein Mitspracherecht in der gesetzgebenden Gewalt, jedoch ist dieses deutlich geringer als das des Prasidenten und seiner selbst emannten Minister.

[...]

Fin de l'extrait de 18 pages

Résumé des informations

Titre
Ägypten im Jahr 2013. Systemwechsel und erfolgreiche Institutionalisierung?
Université
University of Hannover  (Politikwissenschaft)
Note
2,3
Auteur
Année
2013
Pages
18
N° de catalogue
V428109
ISBN (ebook)
9783668718920
ISBN (Livre)
9783668718937
Taille d'un fichier
580 KB
Langue
allemand
Mots clés
Ägypten, Arabischer Frühling, Mubarak, Mursi, Regierungslehre
Citation du texte
Bachelor of Arts Simeon Dachwitz (Auteur), 2013, Ägypten im Jahr 2013. Systemwechsel und erfolgreiche Institutionalisierung?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/428109

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