Die Teilhabeplanung ist also ein Prozess, der auf die Zukunft des behinderten Kindes ausgerichtet ist und das Ziel hat, behinderte Kinder aktiv in die Gesellschaft zu integrieren. Die systematischen Überlegungen dazu werden schriftlich in einem Plan (Teilhabeplan) festgehalten, der die individuellen Probleme, Ziele und Maßnahmen beinhaltet. In dem vorliegenden Artikel soll herausgearbeitet werden, was die rechtlichen Steuerungsinstrumente der Teilhabeplanung für behinderte Kinder sind?
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Rechtliche Steuerungsinstrumente
- 1. Teilhabeplanung und Koordination der Leistungen
- 2. Teilhabekonferenz
- 3. Gemeinsame Empfehlungen
- III. Abstimmung im Einvernehmen mit den Rehabilitationsträgern
- 1. Der rechtliche Unterbau der Zusammenarbeit (SGB I und X)
- a) Ausführung von Sozialleistungen (§ 17 SGB I)
- aa) Initiativen
- bb) Synchronisation von Sozialleistungen
- cc) Wissenschaftliche und verwaltungstechnische Erkenntnisse
- b) Zusammenarbeit (§ 86 SGB X)
- aa) Keine Nachteile für den Bürger
- bb) Zusammenarbeit muss gerichtlich voll überprüfbar sein
- cc) Keine vorgegebenen Handlungsinstrumente
- dd) Grenzen der Zusammenarbeit
- c) Zusammenarbeit bei Planungen (§ 95 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB X)
- aa) Soll-Vorschrift
- bb) Justiziabilität des Abstimmungsverfahrens kaum möglich
- 2. Der rechtliche Oberbau der Zusammenarbeit unter den Rehabilitationsträgern (§ 25 SGB IX)
- a) Arbeitsgemeinschaften
- b) Informationen über die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit
- c) Inhaltliche Ausgestaltung der Rahmenbedingungen am Beispiel der Jugend- und Sozialhilfe
- aa) Systematische Auslegung
- bb) Verfassungsrechtliche Auslegung
- IV. Fazit
- Rechtliche Grundlagen der Teilhabeplanung
- Zusammenarbeit von Rehabilitationsträgern
- Koordination von Leistungen
- Rechtliche Rahmenbedingungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)
- Teilhabeplanung als Prozess der Integration
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit beleuchtet die rechtlichen Grundlagen und Prozesse, die der Planung von Teilhabeleistungen für behinderte Kinder nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) zugrunde liegen. Der Schwerpunkt liegt auf der Zusammenarbeit verschiedener Rehabilitationsträger und der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Koordination von Leistungen.
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema der Teilhabeplanung für behinderte Kinder im Kontext des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ein und beleuchtet den Begriff der „Teilhabe“ sowie den Prozess der „Planung“ im Zusammenhang mit dem individuellen Teilhabeplan.
Kapitel II beleuchtet die rechtlichen Steuerungsinstrumente, die für die Planung von Teilhabeleistungen relevant sind. Dabei werden Themen wie die Teilhabeplanung und -koordination, die Teilhabekonferenz und die Erstellung gemeinsamer Empfehlungen behandelt.
Kapitel III befasst sich mit der Abstimmung im Einvernehmen mit den Rehabilitationsträgern. Dabei wird die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen den Trägern im Rahmen des SGB I und SGB X erläutert, sowie die Ausgestaltung der Zusammenarbeit im Kontext des SGB IX.
Schlüsselwörter
Bundesteilhabegesetz (BTHG), Teilhabeplanung, Rehabilitationsträger, Zusammenarbeit, Koordination, Integration, Behinderte Kinder, Sozialleistungen, Rechtliche Rahmenbedingungen.
- Arbeit zitieren
- Doktor der Philosophie (PhDr.), Dipl.-Sozialpädagoge, Sozialjurist (LL.M.) Andreas Jordan (Autor:in), 2018, Die rechtliche Architektur der Zusammenarbeit bei der Planung von trägerübergreifenden Teilhabeleistungen für behinderte Kinder nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/428191