Analyse der Entgeltgestaltung im Jahresabschluss - Aktienoptionen als Personalaufwand: Auswirkungen auf die Jahresabschlussanalyse


Seminar Paper, 2004

28 Pages, Grade: 1,3


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Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Grundlegende Informationen
2.1 Managementvergütung
2.1.1 Aktienoptionen als ein Vergütungsinstrument
2.1.2 Arten von aktienkursorientierten Vergütungssystemen
2.2 Regelungen nach IAS/IFRS
2.2.1 Die aufwandswirksame Erfassung von Aktienoptionen
2.2.2 IFRS 2 – share-based payment
2.3 Aktienoptionsprogramme in der Jahresabschlussanalyse

3. Auswirkungen auf die Jahresabschlussanalyse
3.1 Allgemeine Faktoren
3.1.1 Die Erfassung als Personalaufwand
3.1.2 Überprüfung der Jahresabschlussbestandteile
3.2 Die Berechnung des Unternehmenswertes
3.3 Die Beeinflussung des Unternehmenswertes
3.3.1 Die Anreizwirkung von Aktienoptionsprogrammen
3.3.2 Betrachtung der Liquidität und der Kapitalstruktur
3.3.3 Betrachtung von Entscheidungen des Managements
3.3.4 Hinweise auf weitere Kursentwicklungen
3.4 Die Wahl der Vergütungsart

4. Resümee

Anhang mit Anhangsverzeichnis

Verzeichnis der Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsanweisungen und sonstigen Rechnungslegungsnormen

Verzeichnis der Internetquellen

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Aktienoptionen gewannen im Laufe der letzten Jahre immer mehr an Bedeutung und gehören schon seit einigen Jahren zu einem regulären Vergütungsbestandteil bei vielen Firmen.[1] Fehlende Rechnungslegungsstandards zu diesem Thema haben jedoch dazu geführt, dass Vergleiche zwischen Firmen erschwert werden und die konkreten Chancen und Risiken einzelner Aktienoptionsprogramme (AOP) schwer einzuschätzen sind.[2] Zudem können einzelne AOP erhebliche Ausmaße annehmen. Bei DaimlerChrysler beträgt die potentielle Verwässerung aus AOP z. B. 9,1%.[3] Aufgrund der entstehenden Kursverwässerung können gewährte Optionen deshalb erheblichen Einfluss auf die Kauf- bzw. Verkaufsentscheidung von Aktien haben. Für die Jahresabschlussanalyse sind daher umfangreiche Daten über die aufgelegten AOP von zentraler Bedeutung, um den Nutzen dieser Programme besser abschätzen zu können.

Das Ziel der Arbeit ist es einen Einblick in die Auswirkungen der Gewährung von virtuellen und echten Aktienoptionen auf die Jahresabschlussanalyse, aus Sicht eines institutionellen Investors, zu geben. Um ein praxisnahes Bild zu gewährleisten orientiert sich die Arbeit an den Regelungen des IFRS 2 – share-based payment. Betrachtet werden nur Optionen, die Vorstandsmitgliedern gewährt werden. Auf die steuerliche Behandlung von Optionen wird nicht eingegangen.

2. Grundlegende Informationen

Zuerst wird ein Überblick über die Zusammensetzung der Managementvergütung gegeben. Anschließend werden die Regelungen nach IAS/IFRS zur aktienbasierten Vergütung erläutert. Zum Schluss wird auf die Jahresabschlussanalyse im Zusammenhang mit gewährten Optionen eingegangen.

2.1 Managementvergütung

Die Vergütungsstruktur von Mitarbeitern setzt sich aus einer Grundvergütung, variablen kurz- und langfristigen Vergütungsformen, sowie Nebenleistungen zusammen.[4]

Die vereinbarte Vergütung sollte dazu führen, dass der Unternehmenswert gesteigert wird.[5] Gleichzeitig sollte sich die potentiell erzielbare Gesamtvergütung an der individuellen Leistung des Mitarbeiters bemessen.[6] Im nächsten Abschnitt wird gezeigt, warum Optionen gewährt werden und es werden zwei Optionsarten dargestellt.

2.1.1 Aktienoptionen als ein Vergütungsinstrument

Eine Begründung für Aktienoptionen ergibt sich aus der Prinzipal-Agent-Theorie.[7] Diese besagt, dass ein Manager, der nicht gleichzeitig Besitzer des Unternehmens ist, nicht zwangsweise die Interessen der Aktionäre verfolgen muss.[8] Der Manager, der als Agent fungiert, ist nämlich bestrebt, seinen persönlichen Nutzen aus dem Vertragsverhältnis zu maximieren.[9] Der Aktionär hingegen, welcher als Prinzipal den Agenten eingesetzt hat, ist auf der Verfolgung seiner eigenen Interessen bedacht und zwar der Maximierung des Unternehmenswertes.[10]

Um diesen Prinzipal-Agent-Konflikt lösen zu können, kann eine Kontrolle des Prinzipals erfolgen. Diese gestaltet sich aber deshalb als schwierig, da der individuelle Einsatz des Agenten, aufgrund von Informationsasymmetrien, meist nicht beobachtbar ist.[11] Die Lösung liegt darin die Interessen des Agenten mit denen des Prinzipals zu vereinigen.[12] Da der Aktienkurs positiv mit den Entscheidungen des Agenten korreliert kann die Kursentwicklung Basis für einen Teil der Managementvergütung, in Form von Aktienoptionen, sein.[13]

Die Gewährung von Aktienoptionen hat zudem den Vorteil, dass sie, bei einer entsprechenden Ausgestaltung, nicht zu einem Liquiditätsabfluss führen.[14] Damit werden speziell kleine und risikoreiche Unternehmen in die Lage versetzt gute Mitarbeiter zu gewinnen, da die Grundvergütung niedrig, jedoch die potentiell erzielbare langfristige Bezahlung hoch ist.[15] Generell spielt die Rekrutierung und das Halten von Spitzenkräften auch bei größeren Unternehmen, bei der Gewährung langfristiger Anreize, eine bedeutende Rolle, da eine hohe potentielle Gesamtvergütung ein großer Anreiz für Mitarbeiter ist, in einem bestimmten Unternehmen zu arbeiten.[16]

2.1.2 Arten von aktienkursorientierten Vergütungssystemen

Wie bereits in der Einleitung erwähnt existieren virtuelle und echte Aktienoptionen. Bei der Gestaltung von AOP sind auch Mischformen denkbar. Diese sollen für die Arbeit unbeachtet bleiben.

Echte Aktienoptionen (im Folgenden nur noch Aktienoptionen genannt) gewähren dem Eigentümer das Recht Aktien des Unternehmens zu einem vorab festgelegten Ausübungspreis zu erwerben.[17] Die Aktienoptionen können aber frühestens nach Ablauf der Sperrfrist und spätestens zum Ende des sich anschließenden Ausübungszeitraums ausgeübt werden.[18] Im Regelfall werden die Optionen dann ausgeübt, wenn sich diese „im Geld“ befinden, d.h. der aktuelle Börsenkurs höher ist, als der Ausübungspreis. Befinden sich die Optionen „aus dem Geld“ ist der Börsenkurs niedriger als der Ausübungspreis und es lohnt sich nicht die Optionen auszuüben. Sind die Optionen zum Ende des Ausübungszeitraums immer noch nicht „im Geld“ verfallen die Optionen wertlos.[19]

Virtuelle Optionen (im Folgenden nur noch Stock Appreciation Rights bzw. SARs genannt) weisen starke Ähnlichkeiten mit Aktienoptionen auf. Der Unterschied besteht darin, dass der Mitarbeiter bei der Ausübung der SARs keine Aktien geliefert, sondern den Differenzbetrag zwischen dem Ausübungspreis und dem aktuellen Aktienkurs in bar ausbezahlt bekommt.[20]

Die Finanzierung von SARs-Programmen kann durch die Bereitstellung der finanziellen Mittel, im Zeitpunkt der Ausübung, gewährleistet werden. Alternativ erwirbt das Unternehmen eine Kaufoption z. B. von einer Bank auf die eigenen Aktien.[21] In diesem Fall trägt die Bank das Risiko für den letztendlichen Kapitalbedarf.[22] Möglich ist ebenfalls ein Kauf von Aktien zum Gewährungszeitpunkt und ein Verkauf bei der Ausübung. Von dem Differenzbetrag wird dann der Mitarbeiter bezahlt.

Bei Aktienoptionen kann die Finanzierung ebenfalls durch den Erwerb von Kaufoptionen auf die eigenen Aktien erfolgen, um von der Bank Aktien geliefert zu bekommen oder mit dem Ausübungsgewinn Aktien am Kapitalmarkt kaufen zu können. Es können auch neue Aktien ausgegeben oder Aktien am Kapitalmarkt erworben und an die Mitarbeiter weitergegeben werden.[23] Werden neue Aktien ausgegeben kommt es zu einer Kursverwässerung, welche den Gewinn je Aktie sinken lässt und ceteris paribus zu einem Kursrückgang führt.[24]

2.2 Regelungen nach IAS/IFRS

Im Folgenden wird dargestellt, warum Optionen als Aufwand in der GuV zu erfassen sind und es wird auf die Regelungen von IFRS 2, die am 1.1.2005 in Kraft treten, eingegangen.

2.2.1 Die aufwandswirksame Erfassung von Aktienoptionen

Die Aufwandserfassung von Optionen wird damit begründet, dass die Arbeitstätigkeit einen Vermögenswert im Zeitpunkt der Leistungserbringung darstellt.[25] Durch diese Auffassung ist auch die Definition von Aufwand, die einen Abfluss von wirtschaftlichem Nutzen bei Vermögenswerten vorsieht, erfüllt.[26] Das Unternehmen gibt also werthaltige Optionen, im Austausch mit Arbeitsleistungen, aus. Durch die Ausgabe von Optionen wird demnach das Ergebnis belastet und zudem der Gewinn je Aktie, sofern die Optionen verwässernd wirken, reduziert.[27]

2.2.2 IFRS 2 – share-based payment

Unter den Anwendungsbereich von IFRS 2 fallen reine aktien- und cashbasierte Vergütungen, sowie eine Mischung aus beidem.[28] Im Folgenden werden die grundlegenden Charakteristika der ersten beiden Arten dargestellt. Hierbei wird lediglich Bezug auf Aktienoptionen und SARs genommen.[29]

Aktienoptionen sind im Zeitpunkt der Gewährung, durch ein Optionspreismodell, zum Fair Value (FV) zu bewerten.[30] Der zu diesem Zeitpunkt ermittelte Wert entspricht etwa dem erwarteten Wert der Arbeitsleistungen.[31] Dieser Betrag wird als Personalaufwand erfasst und über die Sperrfrist verteilt.[32] Als Aufwand müssen jedoch nur die Optionen erfasst werden, die während der Sperrfrist nicht verfallen.[33] Hierzu muss das Unternehmen, zu jedem Bilanzstichtag, eine bestmögliche Schätzung über die Anzahl der letztendlich ausübbaren Optionen treffen. In gleicher Höhe wie die GuV mit Personalaufwand belastet wird ist das Eigenkapital zu erhöhen. Sollten die Optionen nach Ablauf der Sperrfrist nicht ausgeübt werden, wird der Aufwand nicht korrigiert, da die Arbeitsleistung erbracht wurde.[34] Werden zusätzlich performancebasierte Ausübungshürden, wie Gewinnziele, vereinbart, die vom Mitarbeiter nicht erreicht werden, wird der Aufwand jedoch wieder rückgängig gemacht. Der gebuchte Aufwand reflektiert also nicht die gewährten oder ausgeübten Optionen, sondern lediglich die Optionen, die theoretisch, nach dem Ende der Sperrfrist, ausübbar sind.[35]

SARs werden an jedem Bilanzstichtag zum FV bewertet, als Personalaufwand erfasst und in gleicher Höhe als Verbindlichkeit bilanziert.[36] Diese Verbindlichkeit wird bei der Ausübung der SARs aufgelöst und der Betrag ausbezahlt. Der erfasste kumulierte Aufwand entspricht genau der Auszahlung, welches das Unternehmen zu leisten hat.[37]

Unter IFRS 2 müssen umfangreiche Angaben im Anhang gemacht werden.[38] Diese sollen den Anwender in die Lage versetzen

(1) die Art und den Umfang von aktienbasierten Vergütungsarten, die während der Berichtsperiode existierten, zu verstehen.
(2) zu erkennen, wie der FV für die erhaltenen Waren oder Dienstleistungen bzw. für gewährte Eigenkapitalinstrumente bestimmt wurde.
(3) den Effekt von aktienkursbasierten Vergütungsarten auf die GuV zu erkennen.[39]

2.3 Aktienoptionsprogramme in der Jahresabschlussanalyse

Das allgemeine Ziel der Bilanzanalyse ist es eine realistische Einschätzung über das betrachtete Unternehmen zu erlangen.[40] Investoren wollen dabei Erkenntnisse über zukünftige Dividenden und Kurssteigerungen, d. h. den Unternehmenswert, erhalten.[41]

Die Daten, auf welche sich ein Investor bei der Analyse stützt, können z. B. unter Ausnutzung von Bilanzierungsvorschriften positiv angepasst werden. Insbesondere durch die Gewährung von Aktienoptionen besteht ein Anreiz die Unternehmenslage positiver darzustellen und die Aktionäre damit zu täuschen. Ist diese Strategie nämlich erfolgreich können die Manager einen Bonus einstreichen ohne den Unternehmenswert gesteigert haben zu müssen. Im Rahmen einer durchgeführten Analyse ist deshalb stärker als bisher auf das Ausnutzen von bilanzpolitischen Wahlrechten[42] zu achten. Eine Betrachtung von Wahlrechten findet in der Arbeit jedoch nicht statt.[43]

Im Rahmen der Gewährung von Optionen soll im nächsten Kapitel gezeigt werden, wie sich ein aufgelegtes AOP auf den Unternehmenswert auswirkt und ob es für die langfristigen Aktionärsinteressen vorteilhaft ist, da es nur dann Sinn macht.[44] Hierzu müssen zwei Effekte unterschieden werden. Zum einen, die durch eine verstärkte Anteilseignerorientierung erzielte Unternehmenswertsteigerung, welche die Aktienkurse steigen lässt. Zum anderen der aus dem Kapitalverwässerungseffekt resultierende Kursrückgang bei Aktienoptionen bzw. der Mittelabfluss bei SARs. Wenn der erste Effekt den zweiten überwiegt ist das AOP aus Investorensicht zu begrüßen. Zu bedenken ist dann jedoch, dass es immer noch ein anreizstärkeres Programm geben kann. In so einem Fall sollte man das Unternehmen darauf hinweisen.[45]

[...]


[1] Vgl. im Internet: Ernst & Young (2004a), S. 1.

[2] Vgl. im Internet: IASB (2002), S. 1.

[3] Vgl. im Internet: Union Investment (2004a), S. 1

[4] Vgl. Kramarsch, M. H. (2000), S. 9.

[5] Vgl. Pertl, M./Nenning, G./Pichler, K. (2002), S. 350.

[6] Vgl. im Internet: Schwalbach, J. (1999).

[7] Vgl. Kramarsch, M. H. (2000), S. 16.

[8] Vgl. Balls, A. (2002), S. 13.

[9] Vgl. Crone, H. C. v. d. (2001), S. 29.

[10] Vgl. Haid, M. (1997), S. 39.

[11] Vgl. Kramarsch, M. H. (2000), S. 17.

[12] Vgl. Michel, J. W. (1999), S. 15.

[13] Vgl. Bernhardt, W. (1997), S. 17; Haid, M. (1997), S. 39; Jungen, E. (2000), S. 166.

[14] Vgl. Kohler, K. (1997), S. 254; gemeint sind echte Aktienoptionen, die in 2.1.2 beschrieben werden.

[15] Vgl. Beck, C. (2003), S. 2; Schwimmer, R. I. (2004), S. 17.

[16] Vgl. Michel, J. W. (1999), S. 24.

[17] Vgl. Hill, C. W. L./Jones, G. R. (2001), S. 61.

[18] Vgl. Coenenberg, A. G. (2003), S. 309.

[19] Vgl. Pertl, M./Nenning, G./Pichler, K. (2002), S. 358f.

[20] Vgl. Ferstl. J. (1998), S. 2.

[21] Vgl. im Internet: SAP (2003).

[22] Vgl. Pellens, B./Crasselt, N. (1998), S. 131ff.

[23] Vgl. Weber, M. (2002), S. 40.

[24] Vgl. Hayn, M./Ostheim, S./Sulzbach, K. (2002), S. 334ff.

[25] Vgl. CON No. 6.31.

[26] Vgl. F. 70.

[27] Vgl. IASB (2004a), S. 20ff.

[28] Vgl. im Internet: PricewaterhouseCoopers (2004), S. 6.

[29] Für Informationen zu anderen aktienbasierten Vergütungen und weitergehenden Regelungen vgl. im Internet: PricewaterhouseCoopers (2004), S. 1ff.

[30] Zur Bestimmung des FV vgl. im Internet: Deloitte (2004), S. 19ff. und S. 64ff; für eine Übersicht von Optionspreismodellen vgl. im Internet: Gagnon, J.-M./Khoury, N./Ghoul, S. e. (2004), S. VIIf.

[31] Vgl. im Internet: IASB (2004a), S. 34.

[32] Vgl. im Internet: Filbert, D./Kramarsch, M. H. (2004), S. 7.

[33] Vgl. im Internet: Hasbargen, U. (2004), S. 5.

[34] Vgl. IASB (2004a), S. 70.

[35] Vgl. im Internet: Ernst & Young (2004b), S. 2f.; siehe auch Anhang I.

[36] Vgl. Hasbargen, U./Stauske, E. (2004), S. 1154.

[37] Vgl. im Internet: Hasbargen, U. (2004), S. 8; siehe auch Anhang II.

[38] Für eine Übersicht der konkreten Anhangsangaben vgl. im Internet: Deloitte (2004), S. 61ff.

[39] Vgl. im Internet: PricewaterhouseCoopers (2004), S. 18.

[40] Vgl. Kirsch, H. (2004), S. 1.

[41] Vgl. Coenenberg, A. G. (2003), S. 921.

[42] Für eine Übersicht vgl. Kirsch, H. (2004), S. 38ff.

[43] Vgl. Schilit, H. M. (2002), S. 28ff.

[44] Vgl. Achleitner A.-K./Wichels, D. (2002), S. 10.

[45] Vgl. Schwetzler, B (1997), S. 11ff.; siehe auch Anhang III.

Excerpt out of 28 pages

Details

Title
Analyse der Entgeltgestaltung im Jahresabschluss - Aktienoptionen als Personalaufwand: Auswirkungen auf die Jahresabschlussanalyse
College
University of Augsburg  (Lehrstuhl für Wirtschaftsprüfung und Controlling)
Grade
1,3
Author
Year
2004
Pages
28
Catalog Number
V42844
ISBN (eBook)
9783638407809
ISBN (Book)
9783638841153
File size
507 KB
Language
German
Notes
Die Arbeit befasst sich mit den Auswirkungen von gewährten Aktienoptionen auf die Jahresabschlussanalyse. Es wird sowohl auf die nach IFRS 2 notwendige Erfassung als Personalaufwand eingegangen, als auch dargestellt, welche Auswirkungen Aktienoptionen auf den Unternehmenswert haben können und auf was ein Analyst oder Investor achten muss, um ein realistisches Bild des Unternehmens zu bekommen.
Keywords
Analyse, Entgeltgestaltung, Jahresabschluss, Aktienoptionen, Personalaufwand, Auswirkungen, Jahresabschlussanalyse
Quote paper
Karlheinz Eichelmann (Author), 2004, Analyse der Entgeltgestaltung im Jahresabschluss - Aktienoptionen als Personalaufwand: Auswirkungen auf die Jahresabschlussanalyse, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/42844

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