Organisierte Arbeitnehmer stellen heutzutage in Betrieben einen recht kleinen Anteil der Beschäftigten dar. Unmittelbar tarifgebundene Arbeitnehmer machen auf dem deutschen Arbeitsmarkt nur einen Anteil von etwa 18% aus. Es zeigt sich dennoch in vielen Unternehmen, dass die wesentlichen Arbeitsbedingungen für die Arbeitsverhältnisse auf Grundlage eines Tarifvertrages festgelegt werden. Dies geschieht durch sogenannte Bezugnahmeklauseln, die in den Arbeitsvertrag eingefügt werden.
Durch diese Bezugnahmeklauseln kommt es zu einer Bindung der Arbeitnehmer an die Tarifregelungen, unabhängig von ihrer Gewerkschaftsangehörigkeit, nach welcher der Arbeitgeber, zumindest zunächst, nicht fragen darf. Durch diese Klauseln finden tarifvertragliche Regelungen Eingang in ca. 80% der Arbeitsverhältnisse. Die in der Praxis weit verbreitete Bezugnahme sorgt immer wieder dafür, dass Unklarheiten und Fragen in Rechtsprechung und Literatur auftreten, auf die im Folgenden eigegangen werden soll.
Gliederung
I. Einleitung
II. Bezugnahmeklauseln
1. Rechtscharakter
2. Bezugnahmeobjekt
3. Erscheinungsformen
a) Umfang der Verweisung
b) Statische Bezugnahme
c) Dynamische Bezugnahme
aa) Kleine dynamische Klauseln
bb) Große Dynamische Klauseln
cc) Art der Dynamik
d) Konstitutive oder deklaratorische Bezugnahme
4. Zustandekommen der Bezugnahme
5. Auslegung von Bezugnahmeklauseln
a) Allgemeine Auslegungsregeln
aa) Wortlaut
bb) Teleologische Auslegung
cc) Ergänzende Auslegung
b) Alte Rechtsprechung
c) Neue Rechtsprechung
d) EuGH-Urteil vom 9.3.2006
e) Zusammenfassung
6. Entdynamisierung
a) Änderungsvertrag
b) Einseitige Lösung
c) Störung der Geschäftsgrundlage
d) Änderungskündigung
e) Auswertung
III. Dynamische Bezugnahmeklauseln und AGB-Kontrolle
1. Kontrolle des Bezugnahmeobjekts
a) Globalverweisung
b) Einzel- und Teilverweisungen
c) Branchenfremder Tarifvertrag
d) Ergebnis
2. Kontrolle der Bezugnahmeklausel
a) Überraschungsverbot, §305c I BGB
b) Unklarheitenregel, §305c II BGB
c) Inhaltskontrolle
aa) Eröffnung der Inhaltskontrolle, §307 III BGB
bb) Transparenzgebot, §307 I 2 BGB
cc) Ergebnis
3. Fazit
IV. Wegfall/Veränderung der Tarifbindung
1. Verbandsaustritt
a) Kleine dynamische Klauseln
b) Große dynamische Klauseln
2. Verbandseintritt
3. Verbandswechsel
4. Betriebsübergang
a) Große dynamische Bezugnahmeklauseln
b) Kleine dynamische Bezugnahmeklauseln
aa) Gleichstellungsabreden
bb) Unbedingt zeitdynamische Klauseln
c) Rechtsprechung des EuGH zum Betriebsübergang
aa) Rechtssache Werhof
bb) Rechtssache Scattolon
cc) Rechtssache Alemo-Herron
dd) Rechtssache Österreichischer Gewerkschaftsbund
ee) Fazit
d) Zusammenfassung
V. Fazit und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die rechtliche Problematik dynamischer Bezugnahmeklauseln auf Tarifverträge im deutschen Arbeitsrecht, insbesondere unter dem Einfluss der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Kontext von Betriebsübergängen. Ziel ist es zu analysieren, ob und wie diese Klauseln nach einem Betriebsübergang ihre dynamische Wirkung behalten können und inwieweit dies mit europarechtlichen Vorgaben und der negativen Koalitionsfreiheit vereinbar ist.
- Grundlagen und Erscheinungsformen dynamischer Bezugnahmeklauseln
- Die Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Auslegung
- AGB-Kontrolle von Verweisungsklauseln und deren Schranken
- Rechtliche Folgen bei Verbandsaustritt, Verbandseintritt und Verbandswechsel
- Europarechtliche Auswirkungen der EuGH-Urteile (Werhof, Scattolon, Alemo-Herron)
Auszug aus dem Buch
1. Rechtscharakter
Eine tarifrechtliche Tarifbindung entsteht durch die Bezugnahme nicht, es sei denn die Parteien sind gleichzeitig tarifgebunden.7 Vielmehr werden die tariflichen Regelungen durch sie Teil des Arbeitsvertrages.8 Es handelt sich hierbei demnach um eine schuldrechtliche Abrede, durch die das Arbeitsverhältnis lediglich schuldvertraglich gestaltet wird.9
Anders war dies nur zur Zeit der Weimarer Republik, in der bei einer „Berufung“ auf das Tarifwerk regemäßig eine unmittelbare Tarifbindung, gemäß §1 II TVVO zur Anwendung kam.10 Während der Zeit der TVVO gab es bereits einen Streit darüber, welcher Wirkung der „Berufung“ zukomme. Die herrschende Meinung sah bereits damals die Tarifnormen in der Berufung dabei nur als privatrechtlichen Teil des Arbeitsvertrages an und sagte ihnen nicht die selbe Wirkung zu, wie eine echten Tarifgebundenheit. Für diese Auslegungsweise sprach schon damals nicht zuletzt der Wortlaut der Berufung.11
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Die Einleitung führt in die weite Verbreitung von Bezugnahmeklauseln in deutschen Arbeitsverhältnissen ein und skizziert die daraus resultierenden Unklarheiten in Rechtsprechung und Literatur.
II. Bezugnahmeklauseln: Dieses Kapitel definiert den Rechtscharakter und die verschiedenen Erscheinungsformen von Bezugnahmeklauseln, beleuchtet das Zustandekommen und analysiert die historische sowie aktuelle Auslegungspraxis des BAG sowie relevante EuGH-Urteile.
III. Dynamische Bezugnahmeklauseln und AGB-Kontrolle: Hier wird die Kontrollfähigkeit von Bezugnahmeklauseln an den Maßstäben der AGB-Kontrolle (Transparenzgebot, Überraschungsverbot) untersucht und aufgezeigt, dass diese Klauseln zwar kontrollfähig sind, ihrer Wirksamkeit in der Regel jedoch keine großen Hürden entgegenstehen.
IV. Wegfall/Veränderung der Tarifbindung: Dieses Kernkapitel behandelt die rechtlichen Folgen bei Verbandsaustritt, Verbandseintritt, Verbandswechsel und insbesondere beim Betriebsübergang unter intensiver Auseinandersetzung mit der EuGH-Rechtsprechung.
V. Fazit und Ausblick: Das Fazit stellt die andauernde Unsicherheit in der deutschen Rechtslage fest, die durch die Diskrepanz zwischen der Rechtsprechung des BAG und des EuGH geprägt ist, und verweist auf die laufenden Bemühungen um eine Klärung durch Vorabentscheidungsverfahren.
Schlüsselwörter
Bezugnahmeklauseln, Tarifvertrag, Arbeitsrecht, Dynamische Verweisung, Betriebsübergang, Europäischer Gerichtshof, BAG, AGB-Kontrolle, Gleichstellungsabrede, Tarifbindung, Betriebsübergangsrichtlinie, Koalitionsfreiheit, Tarifwechsel, Schuldrechtsreform, Ewigkeitsbindung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die rechtliche Einordnung von dynamischen Verweisungsklauseln in Arbeitsverträgen, die Arbeitnehmer an tarifvertragliche Regelungen binden, ohne dass eine unmittelbare Tarifgebundenheit vorliegt.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die Arbeit fokussiert auf die Auslegung dieser Klauseln durch das BAG, ihre Kontrolle als AGB sowie deren Fortgeltung und Dynamik bei Veränderungen der betrieblichen Situation, insbesondere im Fall des Betriebsübergangs.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Forschungsfrage konzentriert sich darauf, ob die vom BAG angenommene "konstitutive Ewigkeitsbindung" bei dynamischen Klauseln nach einem Betriebsübergang europarechtskonform ist und wie sich die Rechtsprechung des EuGH dazu verhält.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die vorwiegend die dogmatische Analyse von Gesetzestexten (BGB, TVG), der aktuellen Rechtsprechung des BAG und des EuGH sowie die Auswertung einschlägiger arbeitsrechtlicher Fachliteratur nutzt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine systematische Darstellung der Klauselarten, eine Prüfung ihrer AGB-rechtlichen Kontrolle und eine detaillierte Untersuchung der verschiedenen Szenarien bei Wegfall oder Veränderung der Tarifbindung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Schlagworte sind Bezugnahmeklauseln, dynamische Verweisung, Betriebsübergang, Europäischer Gerichtshof, BAG-Rechtsprechung und AGB-Kontrolle.
Was bedeutet der Begriff "Gleichstellungsabrede" in diesem Kontext?
Die Gleichstellungsabrede war ein Interpretationsmodell des BAG, nach dem dynamische Klauseln den nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer dem tarifgebundenen gleichstellen sollten, was bei Tarifwechseln oder Betriebsübergängen zur "Entdynamisierung" führte.
Warum ist das EuGH-Urteil zur Rechtssache Alemo-Herron so bedeutend?
Das Urteil stellt die bisherige, vom BAG vertretene Auffassung infrage, dass die Dynamik von Klauseln bei Betriebsübergang zwingend fortbestehen müsse, und betont stattdessen die unternehmerische Freiheit des Erwerbers.
Wie reagiert das BAG auf die europarechtlichen Vorgaben des EuGH?
Das BAG versucht weitestgehend an seiner restriktiven Auslegung festzuhalten, hat jedoch angesichts der anhaltenden Konflikte mit dem EuGH Vorabentscheidungsverfahren eingeleitet, um die Vereinbarkeit seiner Auslegung mit Unionsrecht zu klären.
- Arbeit zitieren
- Dorothea Bötzel (Autor:in), 2016, Dynamische Bezugnahme auf Tarifverträge und Betriebsübergang unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/429388