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Dynamische Bezugnahme auf Tarifverträge und Betriebsübergang unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH

Título: Dynamische Bezugnahme auf Tarifverträge und Betriebsübergang unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH

Proyecto/Trabajo fin de carrera , 2016 , 46 Páginas , Calificación: 9,5

Autor:in: Dorothea Bötzel (Autor)

Derecho - Civil / Derecho laboral
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Organisierte Arbeitnehmer stellen heutzutage in Betrieben einen recht kleinen Anteil der Beschäftigten dar. Unmittelbar tarifgebundene Arbeitnehmer machen auf dem deutschen Arbeitsmarkt nur einen Anteil von etwa 18% aus. Es zeigt sich dennoch in vielen Unternehmen, dass die wesentlichen Arbeitsbedingungen für die Arbeitsverhältnisse auf Grundlage eines Tarifvertrages festgelegt werden. Dies geschieht durch sogenannte Bezugnahmeklauseln, die in den Arbeitsvertrag eingefügt werden.

Durch diese Bezugnahmeklauseln kommt es zu einer Bindung der Arbeitnehmer an die Tarifregelungen, unabhängig von ihrer Gewerkschaftsangehörigkeit, nach welcher der Arbeitgeber, zumindest zunächst, nicht fragen darf. Durch diese Klauseln finden tarifvertragliche Regelungen Eingang in ca. 80% der Arbeitsverhältnisse. Die in der Praxis weit verbreitete Bezugnahme sorgt immer wieder dafür, dass Unklarheiten und Fragen in Rechtsprechung und Literatur auftreten, auf die im Folgenden eigegangen werden soll.

Extracto


Gliederung

I. Einleitung

II. Bezugnahmeklauseln

1. Rechtscharakter

2. Bezugnahmeobjekt

3. Erscheinungsformen

a) Umfang der Verweisung

b) Statische Bezugnahme

c) Dynamische Bezugnahme

aa) Kleine dynamische Klauseln

bb) Große Dynamische Klauseln

cc) Art der Dynamik

d) Konstitutive oder deklaratorische Bezugnahme

4. Zustandekommen der Bezugnahme

5. Auslegung von Bezugnahmeklauseln

a) Allgemeine Auslegungsregeln

aa) Wortlaut

bb) Teleologische Auslegung

cc) Ergänzende Auslegung

b) Alte Rechtsprechung

c) Neue Rechtsprechung

d) EuGH-Urteil vom 9.3.2006

e) Zusammenfassung

6. Entdynamisierung

a) Änderungsvertrag

b) Einseitige Lösung

c) Störung der Geschäftsgrundlage

d) Änderungskündigung

e) Auswertung

III. Dynamische Bezugnahmeklauseln und AGB-Kontrolle

1. Kontrolle des Bezugnahmeobjekts

a) Globalverweisung

b) Einzel- und Teilverweisungen

c) Branchenfremder Tarifvertrag

d) Ergebnis

2. Kontrolle der Bezugnahmeklausel

a) Überraschungsverbot, §305c I BGB

b) Unklarheitenregel, §305c II BGB

c) Inhaltskontrolle

aa) Eröffnung der Inhaltskontrolle, §307 III BGB

bb) Transparenzgebot, §307 I 2 BGB

cc) Ergebnis

3. Fazit

IV. Wegfall/Veränderung der Tarifbindung

1. Verbandsaustritt

a) Kleine dynamische Klauseln

b) Große dynamische Klauseln

2. Verbandseintritt

3. Verbandswechsel

4. Betriebsübergang

a) Große dynamische Bezugnahmeklauseln

b) Kleine dynamische Bezugnahmeklauseln

aa) Gleichstellungsabreden

bb) Unbedingt zeitdynamische Klauseln

c) Rechtsprechung des EuGH zum Betriebsübergang

aa) Rechtssache Werhof

bb) Rechtssache Scattolon

cc) Rechtssache Alemo-Herron

dd) Rechtssache Österreichischer Gewerkschaftsbund

ee) Fazit

d) Zusammenfassung

V. Fazit und Ausblick

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die rechtliche Problematik dynamischer Bezugnahmeklauseln auf Tarifverträge im deutschen Arbeitsrecht, insbesondere unter dem Einfluss der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Kontext von Betriebsübergängen. Ziel ist es zu analysieren, ob und wie diese Klauseln nach einem Betriebsübergang ihre dynamische Wirkung behalten können und inwieweit dies mit europarechtlichen Vorgaben und der negativen Koalitionsfreiheit vereinbar ist.

  • Grundlagen und Erscheinungsformen dynamischer Bezugnahmeklauseln
  • Die Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Auslegung
  • AGB-Kontrolle von Verweisungsklauseln und deren Schranken
  • Rechtliche Folgen bei Verbandsaustritt, Verbandseintritt und Verbandswechsel
  • Europarechtliche Auswirkungen der EuGH-Urteile (Werhof, Scattolon, Alemo-Herron)

Auszug aus dem Buch

1. Rechtscharakter

Eine tarifrechtliche Tarifbindung entsteht durch die Bezugnahme nicht, es sei denn die Parteien sind gleichzeitig tarifgebunden.7 Vielmehr werden die tariflichen Regelungen durch sie Teil des Arbeitsvertrages.8 Es handelt sich hierbei demnach um eine schuldrechtliche Abrede, durch die das Arbeitsverhältnis lediglich schuldvertraglich gestaltet wird.9

Anders war dies nur zur Zeit der Weimarer Republik, in der bei einer „Berufung“ auf das Tarifwerk regemäßig eine unmittelbare Tarifbindung, gemäß §1 II TVVO zur Anwendung kam.10 Während der Zeit der TVVO gab es bereits einen Streit darüber, welcher Wirkung der „Berufung“ zukomme. Die herrschende Meinung sah bereits damals die Tarifnormen in der Berufung dabei nur als privatrechtlichen Teil des Arbeitsvertrages an und sagte ihnen nicht die selbe Wirkung zu, wie eine echten Tarifgebundenheit. Für diese Auslegungsweise sprach schon damals nicht zuletzt der Wortlaut der Berufung.11

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Die Einleitung führt in die weite Verbreitung von Bezugnahmeklauseln in deutschen Arbeitsverhältnissen ein und skizziert die daraus resultierenden Unklarheiten in Rechtsprechung und Literatur.

II. Bezugnahmeklauseln: Dieses Kapitel definiert den Rechtscharakter und die verschiedenen Erscheinungsformen von Bezugnahmeklauseln, beleuchtet das Zustandekommen und analysiert die historische sowie aktuelle Auslegungspraxis des BAG sowie relevante EuGH-Urteile.

III. Dynamische Bezugnahmeklauseln und AGB-Kontrolle: Hier wird die Kontrollfähigkeit von Bezugnahmeklauseln an den Maßstäben der AGB-Kontrolle (Transparenzgebot, Überraschungsverbot) untersucht und aufgezeigt, dass diese Klauseln zwar kontrollfähig sind, ihrer Wirksamkeit in der Regel jedoch keine großen Hürden entgegenstehen.

IV. Wegfall/Veränderung der Tarifbindung: Dieses Kernkapitel behandelt die rechtlichen Folgen bei Verbandsaustritt, Verbandseintritt, Verbandswechsel und insbesondere beim Betriebsübergang unter intensiver Auseinandersetzung mit der EuGH-Rechtsprechung.

V. Fazit und Ausblick: Das Fazit stellt die andauernde Unsicherheit in der deutschen Rechtslage fest, die durch die Diskrepanz zwischen der Rechtsprechung des BAG und des EuGH geprägt ist, und verweist auf die laufenden Bemühungen um eine Klärung durch Vorabentscheidungsverfahren.

Schlüsselwörter

Bezugnahmeklauseln, Tarifvertrag, Arbeitsrecht, Dynamische Verweisung, Betriebsübergang, Europäischer Gerichtshof, BAG, AGB-Kontrolle, Gleichstellungsabrede, Tarifbindung, Betriebsübergangsrichtlinie, Koalitionsfreiheit, Tarifwechsel, Schuldrechtsreform, Ewigkeitsbindung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit analysiert die rechtliche Einordnung von dynamischen Verweisungsklauseln in Arbeitsverträgen, die Arbeitnehmer an tarifvertragliche Regelungen binden, ohne dass eine unmittelbare Tarifgebundenheit vorliegt.

Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?

Die Arbeit fokussiert auf die Auslegung dieser Klauseln durch das BAG, ihre Kontrolle als AGB sowie deren Fortgeltung und Dynamik bei Veränderungen der betrieblichen Situation, insbesondere im Fall des Betriebsübergangs.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Die Forschungsfrage konzentriert sich darauf, ob die vom BAG angenommene "konstitutive Ewigkeitsbindung" bei dynamischen Klauseln nach einem Betriebsübergang europarechtskonform ist und wie sich die Rechtsprechung des EuGH dazu verhält.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die vorwiegend die dogmatische Analyse von Gesetzestexten (BGB, TVG), der aktuellen Rechtsprechung des BAG und des EuGH sowie die Auswertung einschlägiger arbeitsrechtlicher Fachliteratur nutzt.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in eine systematische Darstellung der Klauselarten, eine Prüfung ihrer AGB-rechtlichen Kontrolle und eine detaillierte Untersuchung der verschiedenen Szenarien bei Wegfall oder Veränderung der Tarifbindung.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die zentralen Schlagworte sind Bezugnahmeklauseln, dynamische Verweisung, Betriebsübergang, Europäischer Gerichtshof, BAG-Rechtsprechung und AGB-Kontrolle.

Was bedeutet der Begriff "Gleichstellungsabrede" in diesem Kontext?

Die Gleichstellungsabrede war ein Interpretationsmodell des BAG, nach dem dynamische Klauseln den nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer dem tarifgebundenen gleichstellen sollten, was bei Tarifwechseln oder Betriebsübergängen zur "Entdynamisierung" führte.

Warum ist das EuGH-Urteil zur Rechtssache Alemo-Herron so bedeutend?

Das Urteil stellt die bisherige, vom BAG vertretene Auffassung infrage, dass die Dynamik von Klauseln bei Betriebsübergang zwingend fortbestehen müsse, und betont stattdessen die unternehmerische Freiheit des Erwerbers.

Wie reagiert das BAG auf die europarechtlichen Vorgaben des EuGH?

Das BAG versucht weitestgehend an seiner restriktiven Auslegung festzuhalten, hat jedoch angesichts der anhaltenden Konflikte mit dem EuGH Vorabentscheidungsverfahren eingeleitet, um die Vereinbarkeit seiner Auslegung mit Unionsrecht zu klären.

Final del extracto de 46 páginas  - subir

Detalles

Título
Dynamische Bezugnahme auf Tarifverträge und Betriebsübergang unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH
Universidad
Christian-Albrechts-University of Kiel
Curso
Schwerpunktsbereichsprüfung Arbeitsrecht
Calificación
9,5
Autor
Dorothea Bötzel (Autor)
Año de publicación
2016
Páginas
46
No. de catálogo
V429388
ISBN (Ebook)
9783668752702
ISBN (Libro)
9783668752719
Idioma
Alemán
Etiqueta
dynamische bezugnahme tarifverträge betriebsübergang berücksichtigung rechtsprechung eugh
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Dorothea Bötzel (Autor), 2016, Dynamische Bezugnahme auf Tarifverträge und Betriebsübergang unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/429388
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