Zunächst soll ein Überblick über die nationalen Vorgaben im Rahmen der Grundrechte des Grundgesetzes sowie des Verwaltungsprozessrechts gegeben werden, in die Klagen von Umweltvereinigungen eingeordnet werden müssen (B.). Welche umweltrechtlichen Verbandsklagemöglichkeiten in Deutschland bestehen soll sodann näher unter C. beleuchtet werden. Auf die Thematik, inwiefern die bereits erwähnten europa- und völkerrechtlichen Vorgaben die Ausgestaltung der nationalen Verbandsklagebefugnisse beeinflussen, soll unter D. eingegangen werden. In diesem Kontext ist auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Luftreinhalteplan Darmstadt zu betrachten. Bewertet werden muss, welche Folgerungen aus dieser Entscheidung für das nationale (Umwelt )Rechtsschutzsystem gezogen werden sollten (E.). In einem letzten Schritt erfolgt unter F. schließlich eine Zusammenfassung der gewonnenen Ergebnisse, welche auch einen rechtspolitischen Ausblick auf die Zukunft beinhalten soll.
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Klagen von Umweltvereinigungen in Deutschland im System der Grundrechte des GG und des Verwaltungsprozessrechts – Eine grundsätzliche Einordnung und Bewertung
A. Einleitung
B. Verfassungsrechtliche und einfachgesetzliche Vorgaben an den (Umwelt‑)Rechtsschutz
I. Systementscheidung zugunsten des Individualrechtsschutzes
II. § 42 II 2. Hs. VwGO (analog) als allgemeines Strukturprinzip des Verwaltungsrechtsschutzes
III. Umweltrechtsvorschriften als subjektiv-öffentliche Rechte
C. Die Einführung von Verbandsklagemöglichkeiten im nationalen Recht
I. Öffnungsklausel gem. § 42 II 1. Hs. VwGO
1. Naturschutzrechtliche Verbandsklage nach § 64 BNatschG
2. § 2 UmwRG
II. Weitere Ansatzpunkte umweltschutzbezogener Verbandsklagen
D. Ausbau überindividuellen Rechtsschutzes als neuartiger Auftrag der Verwaltungsgerichte
I. Trianel-Entscheidung des EuGH
II. Entscheidung des EuGH zum Slowakischen Braunbären
III. Ausweitung des Anwendungsbereichs der Verbandsklage auf „prokuratorische Rechte“ i.S.v. § 42 II 2. Hs. VwGO
1. Hintergrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Luftreinhalteplan Darmstadt
2. Wesentliche Gründe und Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts
3. Die richterrechtliche Verbandsklage als neue Rechtsbehelfsmöglichkeit
E. Bedeutung der Entscheidung für das deutsche Individualrechtsschutzsystem
I. Erweiterung des Begriffs des subjektiven Rechts und der Schutznormtheorie
II. System- und funktionsbedingte Grenzen der Europäisierung der Schutznormdoktrin
III. Rechtsvergleichende Perspektive
F. Zusammenfassung
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