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Klagen von Umweltvereinigungen in Deutschland im System der Grundrechte des GG und des Verwaltungsprozessrechts

Eine grundsätzliche Einordnung und Bewertung

Titre: Klagen von Umweltvereinigungen in Deutschland im System der Grundrechte des GG und des Verwaltungsprozessrechts

Travail d'étude , 2015 , 27 Pages , Note: 9 Punkte

Autor:in: Anonym (Auteur)

Droit - Droit public / Droit administratif
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Zunächst soll ein Überblick über die nationalen Vorgaben im Rahmen der Grundrechte des Grundgesetzes sowie des Verwaltungsprozessrechts gegeben werden, in die Klagen von Umweltvereinigungen eingeordnet werden müssen (B.). Welche umweltrechtlichen Verbandsklagemöglichkeiten in Deutschland bestehen soll sodann näher unter C. beleuchtet werden. Auf die Thematik, inwiefern die bereits erwähnten europa- und völkerrechtlichen Vorgaben die Ausgestaltung der nationalen Verbandsklagebefugnisse beeinflussen, soll unter D. eingegangen werden. In diesem Kontext ist auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Luftreinhalteplan Darmstadt zu betrachten. Bewertet werden muss, welche Folgerungen aus dieser Entscheidung für das nationale (Umwelt )Rechtsschutzsystem gezogen werden sollten (E.). In einem letzten Schritt erfolgt unter F. schließlich eine Zusammenfassung der gewonnenen Ergebnisse, welche auch einen rechtspolitischen Ausblick auf die Zukunft beinhalten soll.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Verfassungsrechtliche und einfachgesetzliche Vorgaben an den (Umwelt-)Rechtsschutz

I. Systementscheidung zugunsten des Individualrechtsschutzes

II. § 42 II 2. Hs. VwGO (analog) als allgemeines Strukturprinzip des Verwaltungsrechtsschutzes

III. Umweltrechtsvorschriften als subjektiv-öffentliche Rechte

C. Die Einführung von Verbandsklagemöglichkeiten im nationalen Recht

I. Öffnungsklausel gem. § 42 II 1. Hs. VwGO

1. Naturschutzrechtliche Verbandsklage nach § 64 BNatschG

2. § 2 UmwRG

II. Weitere Ansatzpunkte umweltschutzbezogener Verbandsklagen

D. Ausbau überindividuellen Rechtsschutzes als neuartiger Auftrag der Verwaltungsgerichte

I. Trianel-Entscheidung des EuGH

II. Entscheidung des EuGH zum Slowakischen Braunbären

III. Ausweitung des Anwendungsbereichs der Verbandsklage auf „prokuratorische Rechte“ i.S.v. § 42 II 2. Hs. VwGO

1. Hintergrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Luftreinhalteplan Darmstadt

2. Wesentliche Gründe und Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts

3. Die richterrechtliche Verbandsklage als neue Rechtsbehelfsmöglichkeit

E. Bedeutung der Entscheidung für das deutsche Individualrechtsschutzsystem

I. Erweiterung des Begriffs des subjektiven Rechts und der Schutznormtheorie

II. System- und funktionsbedingte Grenzen der Europäisierung der Schutznormdoktrin

III. Rechtsvergleichende Perspektive

F. Zusammenfassung

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit untersucht die Einordnung und Bewertung von Klagen von Umweltvereinigungen in das deutsche System der Grundrechte und des Verwaltungsprozessrechts vor dem Hintergrund europäischer und völkerrechtlicher Vorgaben. Im Zentrum steht die Frage, wie sich das durch die Schutznormtheorie geprägte Individualrechtsschutzsystem angesichts der zunehmenden Bedeutung prokuratorischer Rechte und richterrechtlicher Entwicklungen wandelt.

  • Grundlagen des Individualrechtsschutzes im deutschen Verwaltungsrecht
  • Entwicklung und Systematik von Verbandsklagen im Umweltrecht
  • Einfluss der Aarhus-Konvention und der Rechtsprechung des EuGH
  • Analyse der richterrechtlichen Verbandsklage am Beispiel der Entscheidung zum Luftreinhalteplan Darmstadt
  • Bewertung der Auswirkungen auf das subjektive öffentliche Recht

Auszug aus dem Buch

3. Die richterrechtliche Verbandsklage als neue Rechtsbehelfsmöglichkeit

Mithin hat das Bundesverwaltungsgericht eine neue richterrechtliche Verbandsklage eingeführt. In seiner Entscheidung vom 12.11.201480 bestätigte der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts den 7. Senat größtenteils.81

Wie kann sich eine solche richterrechtliche Verbandsklage jedoch in das bereits bestehende System nationaler umweltrechtlicher Rechtsbehelfe einfügen?

Dazu lässt sich zunächst sagen, dass die richterrechtliche Verbandsklage voraussetzt, dass unionsrechtlich begründete Umweltschutzvorschriften verletzt sind. Allerdings ist es nicht immer leicht, europarechtliche und „rein innerstaatliche“ Umweltvorschriften voneinander abzugrenzen. Dies liegt zum einen daran, dass die Mitgliedsstaaten der EU die Möglichkeit haben, über europarechtliche Anforderungen hinauszugehen. Zudem können sie die Anforderungen auf unterschiedliche Weise umsetzen, um sie in ihr bereits bestehendes Rechtssystem zu integrieren. Mögliche Leitlinien zur Abgrenzung europarechtlicher und „rein innerstaatlicher“ Vorschriften wurden sowohl vor dem Hintergrund des Trianel-Urteils als auch des Urteils des EuGH zum Slowakischen Braunbären aufgestellt. Mit Blick auf diese beiden Urteile ist wohl eine weite Interpretation des Begriffs der „unionsrechtlich begründeten“ Rechtsvorschriften zu bevorzugen. Nur so kann sichergestellt werden, dass so viele Umweltbestimmungen wie möglich im Rahmen einer richterrechtlichen Verbandsklage gerichtlich kontrolliert werden können.82

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Einführung in die Problematik der Klagebefugnis im Umweltrecht und die Entstehung der Verbandsklage als Korrektiv für Vollzugsdefizite.

B. Verfassungsrechtliche und einfachgesetzliche Vorgaben an den (Umwelt-)Rechtsschutz: Darstellung der Systementscheidung zugunsten des Individualrechtsschutzes und der Bedeutung der Schutznormtheorie.

C. Die Einführung von Verbandsklagemöglichkeiten im nationalen Recht: Erläuterung der verschiedenen Modelle der Verbandsklage und deren gesetzliche Verankerung in Deutschland.

D. Ausbau überindividuellen Rechtsschutzes als neuartiger Auftrag der Verwaltungsgerichte: Analyse des Einflusses des EuGH und der richterrechtlichen Etablierung neuer Klagebefugnisse durch das Bundesverwaltungsgericht.

E. Bedeutung der Entscheidung für das deutsche Individualrechtsschutzsystem: Untersuchung der Auswirkungen auf den Begriff des subjektiven Rechts und der Systemgrenzen bei der Europäisierung.

F. Zusammenfassung: Resümee über den Anpassungsdruck des deutschen Verwaltungsrechts und Ausblick auf künftige rechtspolitische Entwicklungen.

Schlüsselwörter

Verbandsklage, Umweltrecht, Individualrechtsschutz, Schutznormtheorie, Klagebefugnis, Verwaltungsgerichtsordnung, Aarhus-Konvention, prokuratorische Rechte, Trianel-Entscheidung, Slowakischer Braunbär, Luftreinhalteplan, Europäisierung, subjektiv-öffentliche Rechte, Rechtsschutzgarantie, Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert, wie das deutsche Rechtsschutzsystem, das traditionell auf dem Schutz individueller Rechte aufbaut, auf die Anforderungen öffnet, Umweltvereinigungen weitergehende Klagerechte (überindividuelle Rechtsschutzmöglichkeiten) einzuräumen.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die Schutznormtheorie, die Klagebefugnis gemäß § 42 II VwGO, die Verbandsklage nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz sowie die Bedeutung europäischer und völkerrechtlicher Impulse.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Ziel ist es, die Einordnung der neueren richterrechtlichen Verbandsklage in das bestehende deutsche System des subjektiv-öffentlichen Rechts zu bewerten und rechtspolitische Perspektiven zu beleuchten.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit stützt sich auf eine dogmatische Analyse des deutschen Verwaltungsrechts sowie eine rechtsvergleichende Betrachtung und eine Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH und des Bundesverwaltungsgerichts.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil behandelt die gesetzlichen Grundlagen der Verbandsklage, die Trianel-Entscheidung des EuGH, die Entscheidung zum Slowakischen Braunbären sowie die richterrechtliche Bestätigung der Verbandsklage durch das Bundesverwaltungsgericht.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zu den wichtigsten Begriffen zählen Verbandsklage, Umweltrecht, Schutznormtheorie, Klagebefugnis, Aarhus-Konvention, prokuratorische Rechte und Europäisierung des Rechtsschutzes.

Welche Rolle spielt die Aarhus-Konvention für die deutsche Rechtslage?

Die Aarhus-Konvention liefert völkerrechtliche Vorgaben für den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten, die maßgeblich dazu beigetragen haben, den Druck auf das deutsche, restriktive Klagesystem zu erhöhen.

Wie begründete das Bundesverwaltungsgericht die richterrechtliche Verbandsklage?

Das Gericht stützte sich auf eine unionsrechtskonforme Auslegung des § 42 II VwGO, indem es prokuratorische Rechte im Licht der EU-Vorgaben als subjektiv-öffentliche Rechte anerkannte, um so eine effektive Rechtsdurchsetzung zu ermöglichen.

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Résumé des informations

Titre
Klagen von Umweltvereinigungen in Deutschland im System der Grundrechte des GG und des Verwaltungsprozessrechts
Sous-titre
Eine grundsätzliche Einordnung und Bewertung
Université
University of Heidelberg
Cours
Vorlesung Deutsches und europäisches Umweltrecht
Note
9 Punkte
Auteur
Anonym (Auteur)
Année de publication
2015
Pages
27
N° de catalogue
V429531
ISBN (ebook)
9783668741744
ISBN (Livre)
9783668741751
Langue
allemand
mots-clé
klagen umweltvereinigungen deutschland system grundrechte verwaltungsprozessrechts eine einordnung bewertung
Sécurité des produits
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Citation du texte
Anonym (Auteur), 2015, Klagen von Umweltvereinigungen in Deutschland im System der Grundrechte des GG und des Verwaltungsprozessrechts, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/429531
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Extrait de  27  pages
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