Diese Arbeit beschäftigt sich im Kern mit der Stellung politischer Parteien, insbesondere Volksparteien im parlamentarischen Regierungssystem und der neuen Rechtsprechung des BVerfG zum Parteiverbot aus dem Jahr 2017. Besonders wird dabei das Erfordernis der Potentialität im Rahmen des Merkmals des "darauf Ausgehens" und des "dringenden sozialen Bedürfnisse" der EGMR-Rechtsprechung genauer untersucht und ein Vergleich mit dem Art. 21 III GG (n.F.) erstellt. Hierbei erfährt die neue Parteiverbotsrechtsprechung juristische, politische und gesellschaftliche Wertung, welche das Parteiverbot hinsichtlich seines präventiven Charakters beurteilt und mit dem Parteifinanzierungsausschluss in Relation setzt.
Inhaltsverzeichnis
- A. Vorwort
- B. Das parlamentarische Regierungssystem und seine parteienstaatliche Prägung
- C. Verfassungsrechtliche Stellung der politischen Parteien im parlamentarischen Regierungssystem
- I. Verfassungsrechtlicher Parteienbegriff
- II. Verfassungsrechtliche Aufgaben und Funktionen von politischen Parteien
- III. Rechte und Pflichten von Parteien
- IV. Fazit
- D. Das Verbot verfassungswidriger Parteien im parlamentarischen Regierungssystem
- I. Systematische Einordnung des Parteiverbots gem. Art. 21 II S.1 GG
- 1.) Grundwiderspruch
- 2.) Konstitutionalisierung des Parteiverbotes
- II. Das Parteiverbotsverfahren
- 1.) Zulässigkeitsvoraussetzungen des Verbotsverfahrens
- a.) Antragsberechtigung
- b.) Verfahrenshindernisse
- 2.) Tatbestandsvoraussetzungen des Parteiverbots
- a.) Art. 21 II Alt. 1 GG
- aa.) Freiheitliche demokratische Grundordnung
- bb.) Das Merkmal des „Beeinträchtigens“ oder „Beseitigens“
- cc.) Zurechnung zur Partei und dem Verhalten ihrer Anhänger
- dd.) Das Merkmal des „,darauf Ausgehens“
- ee.) ungeschriebene Tatbestandsmerkmale
- b.) Art. 21 II Alt. 2 GG
- a.) Art. 21 II Alt. 1 GG
- III. Rechtsfolgen eines Verbotsentscheids
- IV. Fazit
- 1.) freiheitliche demokratische Grundordnung
- 2.) Die Potentialität
- 3.) Verfahrenshindernisse
- 4.) Ungeschriebene Tatbestandsmerkmale
- 5.) Rechtsprechung des EGMR
- 6.) Rechtsfolgen einer Verbotsentscheidung
- 1.) Zulässigkeitsvoraussetzungen des Verbotsverfahrens
- E. Stellungnahme
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit untersucht die parteienstaatliche Prägung des parlamentarischen Regierungssystems im Grundgesetz. Sie analysiert die verfassungsrechtliche Stellung von politischen Parteien, insbesondere ihre Rechte, Pflichten und Funktionen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Verbot verfassungswidriger Parteien, inklusive der Zulässigkeitsvoraussetzungen, Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen eines Parteiverbots. Die Arbeit beleuchtet die Relevanz des Parteiverbots für die Sicherung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
- Verfassungsrechtliche Stellung politischer Parteien im Grundgesetz
- Rechte und Pflichten von Parteien
- Das Verbot verfassungswidriger Parteien nach Art. 21 II GG
- Das Parteiverbotsverfahren und dessen Voraussetzungen
- Die Bedeutung des Parteiverbots für die freiheitliche demokratische Grundordnung
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einleitung, die den Fokus auf das parlamentarische Regierungssystem und seine parteienstaatliche Prägung legt. Kapitel C analysiert die verfassungsrechtliche Stellung von politischen Parteien, inklusive ihrer Definition, Aufgaben, Funktionen, Rechte und Pflichten. Kapitel D befasst sich mit dem Verbot verfassungswidriger Parteien. Es werden die systematische Einordnung, die Zulässigkeits- und Tatbestandsmerkmale sowie die Rechtsfolgen eines Parteiverbots untersucht. Die Arbeit schließt mit einer Stellungnahme, die die Kernaussagen zusammenfasst.
Schlüsselwörter
Parlamentarische Regierungssystem, Parteienstaat, politische Parteien, Grundgesetz, Verfassungsrecht, Parteiverbot, freiheitliche demokratische Grundordnung, Verbotsverfahren, Rechtsfolgen, Potentialität, EGMR.
Häufig gestellte Fragen
Welche Stellung haben politische Parteien im Grundgesetz?
Politische Parteien sind verfassungsrechtlich verankerte Institutionen, die an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken. Das Grundgesetz weist ihnen spezifische Aufgaben, Funktionen sowie Rechte und Pflichten zu.
Was regelt Art. 21 Abs. 2 des Grundgesetzes?
Dieser Artikel regelt das Verbot von Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen.
Was bedeutet das Merkmal der „Potentialität“ beim Parteiverbot?
Potentialität bezieht sich auf die reale Möglichkeit einer Partei, ihre verfassungsfeindlichen Ziele auch tatsächlich zu erreichen. Dies wurde durch die BVerfG-Rechtsprechung 2017 als wichtiges Kriterium geschärft.
Wie unterscheidet sich das Parteiverbot vom Ausschluss von der Parteifinanzierung?
Während ein Verbot die gesamte Existenz der Partei beendet, entzieht der Finanzierungsausschluss (Art. 21 Abs. 3 GG) lediglich die staatlichen Mittel, wenn die Partei verfassungsfeindlich ist, aber die Schwelle zur Potentialität (noch) nicht erreicht.
Welche Rolle spielt der EGMR bei deutschen Parteiverboten?
Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) fordert ein „dringendes soziales Bedürfnis“ für ein Verbot, was Einfluss auf die Auslegung des deutschen Verfassungsrechts hat.
- I. Systematische Einordnung des Parteiverbots gem. Art. 21 II S.1 GG
- Arbeit zitieren
- Flemming Paulsen (Autor:in), 2018, Die parteienstaatliche Prägung des parlamentarischen Regierungssystems. Die Parteien unter dem Grundgesetz, mit Fokus auf das Parteienverbot, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/430135