Voraussetzungen gelingender Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in den deutschen Arbeitsmarkt. Erfordernisse im Bildungsbereich


Travail d'étude, 2018

52 Pages, Note: 0,00


Extrait


Inhalt

1 Einführung in die Thematik
1.1 Kennzeichnung der Migrationswelle der Jahre 2014 - 2016
1.2 Die Statusfrage als zentrales Merkmal einer potenziellen Integration in die deutsche Gesellschaft sowie in den Bildungs- und Arbeitsmarkt
1.3 Einordung des Begriffes Integration – das Integrationsmodell nach Hartmut Esser und daraus abzuleitende Schlussfolgerungen in Bezug auf die Thematik

2 Zur Situation der Menschen mit Migrationshintergrund auf dem deutschen Arbeitsmarkt
2.1 Daten- und Faktenlage
2.2 Beschäftigungsperspektiven von Migranten

3 Erfordernisse im Bereich der Allgemeinbildung und der beruflichen Bildung als Grundvoraussetzung gelingender Arbeitsmarktintegration in Deutschland
3.1 Klassifizierung der sich in der Bundesrepublik Deutschland mit Blick auf den Bildungs-sektor ergebenden Herausforderungen
3.2 Welche Voraussetzungen sind zu implementieren, um eine effiziente Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen und sicherzustellen?

4 Fazit

5 Verzeichnisse
5.1 Literaturverzeichnis
5.2 Literatur aus dem Internet
5.3 Graphiken und Tabellen

1 Einführung in die Thematik

1.1 Kennzeichnung der Migrationswelle der Jahre 2014 - 2016

Innerhalb der Europäischen Union sah sich die Bundesrepublik Deutschland vor allem in den Jahren 2014 bis 2016 starken Zuströmen durch Migranten (Flüchtlingen) ausgesetzt, die in ihrer Gesamtheit nicht vollständig zu quantifizieren sind.[1] Die Mehrzahl der in der Folge gestellten Asylanträge stammen von Menschen aus den Staaten des so genannten „Nahen und Mittleren Ostens“ (Iran, Irak, Syrien, Pakistan, Syrien), aus Ost- und Südeuropa (Albanien, Serbien, Kosovo, Mazedonien, Türkei) aus Afrika (Nigeria, Eritrea, Somalia, Äthiopien, Marokko, Algerien) sowie aus der Russischen Föderation[2] (siehe Graphik 5.3.1 im Anhang).

Gründe für Migration stellen vor allem politische und/oder religiöse Verfolgung, wirtschaftliche Not, sowie Kriege und Naturkatastrophen dar. Weitere Ursachen benennt Übersicht 5.3.2[3]. Bedeutsam ist in diesem Zusammenhang, dass ein positiver Asylbescheid in Deutschland (Bleiberecht) und damit in der Folge das Recht zur Partizipation am Arbeitsmarkt wesentlich vom Grund der Migration abhängig ist. Hierauf wird im Weiteren gesondert eingegangen.

In der Bundesrepublik erreichte die Migrationswelle im Jahre 2016 mit einer Gesamtanzahl von insgesamt 745.545 verzeichneten Asylanträgen ihren vorläufigen Höhepunkt[4]. Graphik 5.3.3 b) verdeutlicht indes, dass ab Juli 2014 im Vergleich zum vorangegangenen Zeitraum übermäßig stark ansteigende Asylantragszahlen registriert wurden. Dieser Trend hält bis August 2016 an. Ab diesem Zeitpunkt sinken die Antragszahlen, aufgrund von im Vorfeld durchgeführten politischen Maßnahmen zur Begrenzung der Einwanderung nach Deutschland, signifikant. Im Dezember 2016 werden sodann erstmals wieder ähnlich niedrige Antragswerte wie im Dezember 2014 erreicht.

Tabelle 5.3.4 gibt Auskunft bezüglich der Einwanderung in die Länder der europäischen Union sowie einiger weiterer Staaten im Jahr 2015, untergliedert nach Staatsangehörigen und Nichtstaatsangehörigen (EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten) des jeweiligen Einwanderungslandes. Die Tabelle eignet sich im Besonderen, die Dimension der Migration nach Europa sowie das Ausmaß des Zustromes in die Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2015 zu verdeutlichen.[5] Darüber hinaus lassen sich mithilfe der Daten die in der Folge zu bewältigenden, großen Herausforderungen abschätzen, die einerseits von der deutschen Gesellschaft und andererseits von den Flüchtlingen in Form von Integrationsleistungen zu erbringen sind.

1.2 Die Statusfrage als zentrales Merkmal einer potenziellen Integration in die deutsche Gesellschaft sowie in den Bildungs- und Arbeitsmarkt

Von besonderer Bedeutung für eine anzustrebende, gelingende Integration in die deutsche Gesellschaft, und damit ebenfalls verbunden in das Bildungssystem sowie in den Arbeitsmarkt, ist der einem Migranten im Vorfeld im Zuge des Asylverfahrens zugeteilte Status. Im Falle eines positiven Bescheides (= anerkannte Rechtsstellung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention[6] aufgrund von Verfolgung durch staatliche oder nichtstaatliche Stellen, § 3 Abs. 1 AsylG, Art. 16 a GG inklusive der aufgrund von politischer (staatlicher) Verfolgung als Asylberechtige anerkannten Personen nach Art. 16 a GG) kann zeitnah mit der Eingliederung begonnen werden, da in diesen Fällen eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre ausgesprochen wird. Diese ermöglicht im Weiteren den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und berechtigt zur Ausführung einer Erwerbstätigkeit. Daneben wird ein privilegierter Familiennachzug ermöglicht. Nach drei bzw. fünf Jahren kann die Aufenthaltserlaubnis in eine (dauerhafte) Niederlassungserlaubnis umgewandelt werden, wenn auf Seiten des Antragsstellers ausreichende Sprachkenntnisse sowie die Sicherung des Lebensunterhaltes nachgewiesen werden können (positive Integrationsleistungen). Liegen bei ausländischen Staatsangehörigen die gerade erörterten Voraussetzungen zur Anerkennung als Flüchtling nicht oder aber in einer vom Wortlaut des Paragraphen § 3 Abs. 1 AsylG beziehungsweise vom Wortlaut des Artikels 16 a GG abweichenden Form vor, können Schutzbedürftige nach einer Einzelfallprüfung möglicherweise subsidiären Schutz (§ 4 Abs. 1 AsylG) erhalten. Dieser wird gewährt, falls die betreffenden Personen nachweisen können, dass ihnen bei Rückführung in ihr Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht (Folter, Verhängung der Todesstrafe, Bürgerkriege, Naturkatastrophen, Arbeitslosigkeit[7] etc.). In diesem Fall wird zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr erteilt, mit der ebenfalls eine Arbeitserlaubnis verbunden ist. Die Aufenthaltserlaubnis kann sodann für jeweils zwei Jahre verlängert werden und bei positiven Integrationsleistungen (siehe oben) in eine Niederlassungserlaubnis umgewandelt werden. Um die genaue Ausgestaltung eines möglichen Familiennachzugs des unter die Voraussetzungen zur Gewährung von subsidiären Schutz fallenden Personenkreises wird derzeit noch in den aktuell stattfindenden Koalitionsverhandlungen zum 19. Deutschen Bundestag gerungen.

Wird schließlich ein nationales Abschiebungsverbot festgestellt (§ 60 Abs. 5 o. 7 AufenthG, Hinweis: Bezüglich der Unterscheidung der möglichen Fälle in Bezug auf den individuellen Schutzstatus von Flüchtlingen vergleiche BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Das Bundesamt in Zahlen 2016, Entscheidungen über Asylanträge, Seite 44 ff), da das Gewähren von subsidiärem Schutz nicht zum Tragen kommt, hat dies zwar in der Regel ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis von (mindestens) einem Jahr zu Folge, ein privilegierter Familiennachzug ist auch hier nicht vorgesehen. Darüber hinaus ist die Aufnahme einer Beschäftigung nur dann möglich, wenn die Ausländerbehörde des jeweiligen Bezirkes einer Arbeitsaufnahme zustimmt. Nach Ablauf von fünf Jahren ist auch hier die Umwandlung in eine Niederlassungserlaubnis denkbar. Insgesamt wurden in den Jahren 2015 und 2016 rund 570.000 Personen Flüchtlingsschutz gewährt. Das entspricht einem Anteil von 58,7 % der rund 980.000 beschiedenen Asylverfahren.[8]

Tabelle 5.3.5 sowie Graphik 5.3.6 geben Auskunft über die für die Bundesrepublik Deutschland relevanten Daten in Bezug auf die Einteilung (Klassifizierung) der Flüchtlinge im Nachgang der Asylverfahren (Betrachtungszeitraum 2007 bis 2016).[9]

Die bisherigen Erläuterungen verdeutlichen, dass eine angestrebte Integration in die deutsche Gesellschaft und damit in das nationale Bildungs- und Arbeitsmarktsystem in den beiden zuletzt genannten Fällen (subsidiärer Schutz/nationales Abschiebeverbot) schwieriger umzusetzen ist als dies im Falle einer anerkannten Rechtsstellung als Flüchtling möglich ist.[10] Dies liegt zum einen darin begründet, dass die Menschen bei unsicherer Bleibeperspektive und fehlender familiärer Bindung aufgrund des derzeit nicht erwünschten Familiennachzuges eine geringere Motivation zur Integration in die Gesellschaft verspüren. Hinzu tritt die Problematik, dass potenzielle Arbeitgeber mit diesen Personengruppen aufgrund der unsicheren Bleibeperspektive nicht längerfristig planen können. Es ist somit davon auszugehen, dass sie daher schlechtere Perspektiven in Bezug auf eine dauerhafte Beschäftigung im Zeitraum ihres Verbleibs in Deutschland haben. Noch diffiziler stellt sich die Situation im Falle unmittelbar abgelehnter Asylbewerber dar, die beispielsweise aus rein wirtschaftlichen Gründen Asyl beantragt haben. Sie dürfen keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und sind in der Regel wegen der Residenzpflicht zum Verbleib in einem bestimmten Bezirk (Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Ausländerbehörde) verpflichtet. Der negative Asylbescheid bedeutet jedoch in vielen Fällen nicht, dass eine schnelle Abschiebung der betreffenden Personen in die jeweiligen Herkunftsländer bzw. in Drittländer erfolgt. Häufig dauert dies mehrere Monate oder gar Jahre. Die betreffenden Personen können in diesem Zeitraum aufgrund des Verbotes der Aufnahme einer Beschäftigung ledig untätig auf den Tag ihrer Abschiebung warten. Dies mündet nicht selten in Unbehagen und Unzufriedenheit. Eine Ausnahme bildet der Fall, wenn festgestellt wird, dass trotz negativen Asylbescheides Sachgründe gegen eine (unmittelbare) Abschiebung eines Flüchtlings sprechen. Hier kann für einen bestimmten Zeitraum eine sogenannte Duldung ausgesprochen werden. Die Aufnahme einer Beschäftigung ist diesem Personenkreis jedoch nur gestattet, wenn die lokale Ausländerbehörde zustimmt.[11]

Diese sowohl bei positiven als auch bei negativen Asylbescheiden auftretenden Unabwägbarkeiten können, in der Summe betrachtet, mit einer Zunahme von Ängsten, Frustration oder einer Zunahme der persönlichen Gewaltbereitschaft einhergehen, wie eine im Januar 2018 veröffentliche Studie der Züricher Hochschule für Angewandte Wissenschaften belegt. Die Studie mit dem Titel „Zur Entwicklung der Gewalt in Deutschland - Schwerpunkte: Jugendliche und Flüchtlinge als Täter und Opfer“ befasst sich im fünften Unterpunkt „Flüchtlinge in Niedersachsen als Opfer und Täter von Gewalt“ unter anderem mit dem seit 2014 zu verzeichnenden Anstieg der Gewaltkriminalität im Bundesland Niedersachen und versucht Zusammenhänge herzustellen und aufzuzeigen. Im Weiteren werden sodann „die verschiedenen Gruppen von Flüchtlingen und ihre jeweiligen Aufenthaltsperspektiven (5.2.5)“ sowie „die individuellen und sozialen Rahmenbedingungen des Lebens von Flüchtlingen (5.2.6)“ in den Fokus genommen. Es ergeben sich empirisch belegbare Zusammenhänge bezüglich der Bleibeperspektive von Menschen mit Migrationshintergrund (und damit verbunden der Möglichkeit eines Zuganges zum Arbeitsmarkt) sowie der Bereitschaft, Gewalt auszuüben und/oder in den Bereich der Schattenwirtschaft einzutreten.

„Bei der Untersuchung haben wir ferner danach differenziert, aus welchen Ländern die tatverdächtigen Flüchtlinge stammen. Das erscheint deshalb wichtig, weil sich für sie sehr unterschiedliche Aufenthaltsperspektiven ergeben. Ein Flüchtling, der für sich gute Chancen sieht, als Asylbewerber anerkannt zu werden oder auf andere Weise einen gesicherten Aufenthaltsstatus zu erlangen, wird bemüht sein, diese Aussichten nicht durch Straftaten zu gefährden. Wer dagegen, wie etwa die Asylbewerber aus Nordafrika (Algerien, Tunesien, Marokko), sehr bald nach der Ankunft in Deutschland erfährt, dass er hier unerwünscht ist und wieder in seine Heimat zurückkehren muss, erscheint in Gefahr, seine Enttäuschung und Frustration aggressiv auszuagieren. Hinzu kommt, dass er nicht damit rechnen kann, eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Das begründet eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass er in die Illegalität abtauchen wird, um sein Leben über Schwarzarbeit oder auch Kriminalität zu finan-zieren.“ […] „Angesichts der geschilderten Ausgangssituation der Flüchtlinge aus Nordafrika und ihrer Alters- und Geschlechtsstruktur kann es nicht überraschen, was sich aus Abbildung 36 und den uns vorliegenden Bevölkerungsdaten ergibt. Die Asylbewerber aus Nordafrika stellen nur 0,9 % der im Jahre 2016 in Niedersachsen registrierten Flüchtlinge. Ihr Anteil an aufgeklärten Fällen von Gewaltkriminalität, zu denen Flüchtlinge als Tatverdächtige ermittelt wurden, beträgt aber 17,1 %. (358 von insgesamt 2.091 Fällen). Flüchtlinge aus Nordafrika sind damit hier um das 19-fache überrepräsentiert. Demgegenüber liegt die Quote der Kriegsflüchtlinge an den aufgeklärten Fällen bei 34,9 % und damit erheblich unter ihrem Bevölkerungsanteil an den Asylbewerbern (54,7 %). Die Südosteuropäer erreichen mit ihrer Quote von 13,4 % an den aufgeklärten Fällen der Gewaltkriminalität dagegen nur einen etwas höheren Wert als ihren Bevölkerungsanteil von 11,4 %. Offenbar wirkt sich hier aus, dass bei ihnen die männlichen 14- bis unter 30-jährigen nur 14,9 % ihrer Bevölkerungsgruppe stellen. Denkbar ist ferner, dass ein beachtlicher Teil von ihnen nach ihrer Ankunft soziale Unterstützung durch Landsleute erhalten hat, die seit langem in Deutschland leben.“[12]

Die vorangehenden Erörterungen sowie die Ergebnisse der Studie der Züricher Hochschule belegen, dass der Personenkreis abgelehnter Asylbewerber sowie die Gruppe der männlichen 14- bis unter 30-jähigen Migranten für die meisten strafrechtlich relevanten Delikte verantwortlich sind. Gerade in diesem Zusammenhang kann eine vollständige oder aber zumindest temporäre Integration des angesprochenen Personenkreises in den deutschen Arbeitsmarkt wichtige Impulse der Entspannung generieren, da dies einen Ausweg aus der subjektiv als sehr unbefriedigend wahrgenommen Situation (Perspektivlosigkeit) darstellt. Die sich in diesem Zusammenhang für die Politik und die Wirtschaft ergebenden Herausforderungen und Notwendigkeiten werden im Weiteren unter Inhaltspunkt Nummer drei diskutiert.

Den Abschluss des ersten Kapitels bildet eine Kategorisierung der Dimensionen des Begriffes Integration, um im Weiteren eine Einordung der Begriffe Bildungs- und Arbeitsmarktintegration vornehmen zu können.

1.3 Einordung des Begriffes Integration – das Integrationsmodell nach Hartmut Esser und daraus abzuleitende Schlussfolgerungen in Bezug auf die Thematik

Hartmut Esser beschreibt in seinem Integrationsmodell verschiedene Formen, Dimensionen und Mechanismen zur Integration von fremdethnischen Migranten in die deutsche Gesellschaft. Er unterscheidet dabei zunächst zwischen der System- und der Sozialintegration. Während unter Systemintegration der Zusammenhalt eines sozialen Systems (beispielsweise einer Gesellschaft) in seiner Gesamtheit verstanden wird, bezeichnet die Sozialintegration den Einbezug und das Wirken der einzelnen Akteure und Gruppen innerhalb des sozialen Systems. Im Rahmen der Systemintegration lassen sich drei Mechanismen benennen: Märkte, Organisationen bzw. institutionelle Regeln und die sogenannten Medien. Märkte und Medien besorgen die Systemintegration nach Esser dabei auf horizontaler Ebene, die vertikale Ebene wird durch Organisationen erzeugt.

„Obwohl die Systemintegration eine Eigenschaft des jeweiligen „Kollektivs“ ist, bezieht sich der Hintergrund jeder funktionierenden Systemintegration jedoch wieder auf die Akteure und deren Beziehungen zueinander – ihre Interdependenz in der wechselseitigen Kontrolle interessanter Ressourcen. Erst daraus ergeben sich alle „Motive“ und „Interessen“, sich an den systemintegrativen Transaktionen zu beteiligen, sei das über Markt, Organisation oder Medien.“ [13]

Im Rahmen der Sozialintegration von Akteuren (Personen) unterscheidet Esser vier Dimensionen, zwischen denen kausale Zusammenhänge bestehen. Diese sind: Kulturation, Platzierung, Interaktion und Identifikation. Die nachfolgende Abbildung gibt einen Überblick über die wichtigsten Konzepte und Mechanismen sowie die zentralen Bedingungen der systemischen bzw. sozialen Integration.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Graphik 5.3.8: Systemintegration und die vier Dimensionen der Sozialintegration (Esser)[14]

Kulturation beinhaltet vielfältige Spektren eines Wissenserwerbs, um im Folgenden erfolgreich am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Diese erfolgt unter anderem durch Aneignung von Kultur, Sprache sowie Werten und Normen. Platzierung bezieht sich darauf, welche Position(en) ein Migrant als neuer Akteur im Laufe seiner Eingliederung in die Gesellschaft einnimmt. Der Begriff Position kann beispielsweise mit dem erreichten Bildungsabschluss und/oder der Position im Erwerbsleben in Zusammenhang gebracht werden. Interaktion umfasst die mit anderen Akteuren der jeweiligen Aufnahmegesellschaft geschlossenen Verbindungen (Netzwerke), beispielsweise in Form einer Teilnahme am Vereinsleben, durch Eheschließungen oder durch den Aufbau von Freundschaften. Identifikation bezeichnet schließlich den Grad der individuellen Identifikation eines Migranten mit der vorhandenen Gesellschaft und deren kulturellen Eigenarten. Aus den Erläuterungen erschließt sich, dass zwischen den einzelnen Stufen einer Sozialintegration Zusammenhänge sowie (in unterschiedlichen Ausprägungen) Dependenzen und Interdependenzen bestehen. Eine gelingende Sozialintegration hängt also maßgeblich davon ab, in welcher Intensität die einzelnen „Stufen“ durchlaufen werden.

Eine (kollektive) Identifikation (der einzelnen Akteure) mit der Gesellschaft ist nach Esser nur dann zu erwarten, wenn diese als lohnenswert angesehen wird. Die Abwägungsprozesse erfolgen im Vergleich zu möglichen Alternativen.

Auf eine potenzielle Arbeitsmarktintegration von Migranten übertragen kann diese also als erfolgreich erachtet werden, falls staatliche Institutionen, die Mehrheitsgesellschaft, die Mehrzahl der Migranten als auch die Mehrzahl der Arbeitgeber der Auffassung sind, dass eine Zusammenarbeit in Abwägung möglicher Alternativen die dominante Strategie darstellt.

Als weitere Voraussetzungen einer gelingenden Sozialintegration benennt Esser abschließend: „Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die Einbettung in als erfreulich erlebte und auch sonst interessante soziale Bezüge. Dazu aber kann es nur kommen, wenn die erforderlichen kulturellen Fertigkeiten, insbesondere sprachlicher Art, beherrscht werden und wenn die entsprechenden Kontakte auch von den möglichen Partnern als interessant erlebt werden können. Beides setzt wiederum ein Minimum an Platzierung auf anregungsreichen und interessanten Positionen voraus: Jede erfolgreiche Kulturation ist auf die Verfügung über differenzierte Lerngelegenheiten angewiesen, und das soziale Interesse an Interaktionen ist insbesondere eine Folge der Attraktivität der Eigenschaften und Ressourcen der Akteure für einander. Umgekehrt werden solche Platzierungen oft erst möglich bei einem Mindestmaß an gelungener Kulturation, etwa in der Form von sprachlichen und kognitiven Kompetenzen zur Einnahme der besonders wichtigen Funktionen.

Damit lässt sich zusammenfassen: Der Schlüssel zu jeder nachhaltigen Sozialintegration, auch in Hinsicht auf Interaktion und Identifikation, ist die Platzierung der Akteure auf möglichst zentrale und daher für im Prinzip alle Akteure interessanten Positionen und die damit in einem wechselseitigen Bedingungsverhältnis verbundene Kulturation. Da die Besetzung von Positionen und die Kontrolle von Kompetenzen ihrerseits die wichtigsten (sozialintegrativen) Bedingungen auch der Systemintegration (über Märkte, Organisation und Medien) sind, kann in ihnen sogar die Vorbedingung für alle Prozesse der Integration gesehen werden, für die System- wie für die Sozialintegration also. Mindestens gilt das für die modernen (Industrie-) Gesellschaften, die eben nicht mehr wie manche vormodernen Staats- oder Feudalgesellschaften über persönliche Gefolgschaft, zentrale Autorität, eine religiöse bzw. politische Ideologie oder nationale oder regionale „Leitkultur“ zusammengehalten werden und in denen die Akteure ihren Platz nur an festen Orten, in Ständen oder Klassen, finden konnten.“[15]

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Begriff Assimilation, der in etwa mit Angleichung von ethnischen Gruppen im Verlauf mehrerer Generationen (also beispielsweise die Gruppe der bundesdeutschen Mehrheitsgesellschaft sowie die Gruppe muslimischer Immigranten) zu übersetzen ist, nicht synonym zum Begriff Integration verwendet werden sollte. Integration in eine Gesellschaft beinhaltet ihrem Wesen nach nämlich eben nicht nur die lückenlose „Assimilation“ (Angleichung) einer ethnischen Gruppe in Bezug auf die vorherrschende Mehrheitsmeinung, die Werte und normativen Errungenschaften.

Die Autorin Naika Foroutan bemerkt hierzu in ihrer Abhandlung zum Thema „Hybride Identitäten“, dass der Paradigmenwechsel in postmigrantischen Gesellschaften in der Erkenntnis bestehe, dass Integration nicht ausschließlich eine „Bringschuld“ der Migrantinnen und Migranten sei, sondern eine gemeinsame gesellschaftliche Aufgabe. Der Begriff „postmigrantisch“ ziele dabei, vereinfacht gesprochen, darauf, dass der „Meta-Erzählung“ von Abstammung kein Glauben mehr geschenkt werde, um Gesellschaften zu strukturieren und Zugehörigkeit zu etablieren.[16]

Nach Hartmut Esser bezieht sich das Verhältnis von „Assimilation“ und „Integration“ (zunächst) nur auf die Frage der sozialen Integration von Migranten und ethnischen Minderheiten, noch nicht aber auf das Problem der Systemintegration[17] der Aufnahmegesellschaft. In den Artikeln neun (Multiethnische Gesellschaft) und zwölf (Ethnische Schichtungen, ethnische Konflikte und die moderne Gesellschaft) seiner Abhandlung differenziert er den Sachverhalt weiter aus. Von zentraler Bedeutung ist wiederum die nachfolgende Typisierung der (Sozial-)Integration von Migranten:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Graphik 5.3.9: Typen der (Sozial-)Integration von Migranten nach Esser[18]

„Es ergeben sich so logischerweise vier Typen der Sozialintegration von Migranten: erstens die hier so genannte Mehrfachintegration als die Sozialintegration eines Akteurs in beide Typen von Gesellschaften oder Milieus; zweitens die ethnische Segmentation als die Sozialintegration in ein binnenethnisches Milieu und die gleichzeitige Exklusion aus den Sphären und den Milieus der Aufnahmegesellschaft; und drittens die Assimilation als die Sozialintegration in die Aufnahmegesellschaft unter Aufgabe der Sozialintegration in die ethnischen Bezüge. Der vierte Typ ist schließlich die oben in Abschnitt 4 bereits genannte Marginalität als der sozialintegrative Ausschluss aus allen Bereichen.“[19]

Assimilation ist demnach also als ein spezieller Fall der Sozialintegration zu verstehen.

Leitet man aus obiger Typisierung Erfordernisse in Bezug auf eine gelingende Arbeitsmarktintegration von Migranten ab, so ist in diesem Segment als Teilbereich der sozialen Integration ebenfalls eine „Mehrfachintegration“ anzustreben. Dies ist derart zu verstehen, dass Migranten und einheimische Mehrheitsgesellschaft im Falle eines vorbehaltslosen Miteinanders im Berufsleben wechselseitig von ihren hierzulande sowie im Ausland erworbenen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten profitieren können. Dies mündet bestenfalls in einem (zukünftig) höheren ökonomischen „Qutput“ der Gesellschaft (bzw. des Wirtschaftsraumes) sowie in einem Wettbewerbsvorteil gegenüber Gesellschaften, die sich Migration weiterhin verschließen oder, um es in den Worten Naika Foroutans auszudrücken, die weiterhin der „Meta-Erzählung“ Glauben schenken, dass Abstammung ein geeignetes Mittel sei, Gesellschaft zu strukturieren. Mithilfe der Ausführungen wird ebenfalls deutlich, dass eine „Mehrfachintegration“ einer bloßen „Assimilation“ oder gar einer „Segmentation“ im Bereich des Arbeitsmarktes überlegen ist, da in diesen Fällen weitaus größere Effekte negativer Art zu erwarten sind.

2 Zur Situation der Menschen mit Migrationshintergrund auf dem deutschen Arbeitsmarkt

2.1 Daten- und Faktenlage

Nach erfolgter Einreise ist den Schutzsuchenden Menschen die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland zunächst nicht gestattet. Dieses Verbot erstreckt sich auf einen Zeitraum von mindestens drei Monaten im Nachgang der erstmaligen Registrierung. Auch im Anschluss an diesen Zeitraum ist es aufgrund der weiterhin bestehenden Unsicherheit in Bezug auf die Möglichkeit eines dauerhaften Verbleibs für die Menschen mitunter nicht leicht, eine Arbeitsstelle zu finden (siehe Ausführungen in Kapitel 1.2 bezüglich der denkbaren Konstellationen einer Schutzgewährung bzw. einer Ablehnung). Erst nach Zuerkennung eines Flüchtlingsstatus steht einer unmittelbaren Arbeitsmarktintegration und daraus folgend dem Zugang zu Sprachkursen und weiteren Maßnahmen nichts im Wege.[20] Da eine Duldung die gerade erwähnten Voraussetzungen nicht erfüllt, ist in diesen Fällen jeweils eine zeitintensive Einzelfallprüfung durch die zuständige Ausländerbehörde vonnöten.

Inwieweit Migranten am Arbeitsmarkt partizipieren können, hängt, unabhängig vom Migrationsstatus, stark von ihrem Alter sowie vom Geschlecht ab. 63,8 Prozent der erwerbstätigen Flüchtlinge, die im Jahr 2016 einen Asylantrag gestellt haben, sind im typischen erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 Jahren. Über ein Drittel (36,2 %) ist minderjährig. Von den 18 bis 64 jährigen waren 69,4 Prozent männlich, was teilweise auch darauf zurückzuführen sein dürfte, dass wesentlich mehr männliche Migranten den gefährlichen und anstrengenden Weg nach Europa auf sich nehmen. Ihre Hoffnung besteht darin, Frauen und Kinder später im Zuge des Familiennachzuges nachzuholen. Ein weiterer Grund für den hohen Anteil an Männern ist, dass viele Frauen immer noch in traditionellen Rollenmustern denken und ihre Aufgabe vorwiegend darin sehen, die eigenen Kinder zu erziehen sowie den Haushalt zu führen.[21]

[...]


[1] Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen die männliche Form gewählt, die weibliche Form ist jedoch stets mit einbezogen. Kleinere Graphiken und Tabellen befinden sich sowohl innerhalb des Textes als auch im Anhang, größere werden stets im Anhang dargestellt. [...]

[2] Vgl. Graphik 5.3.1: BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Das Bundesamt in Zahlen 2016, Anzahl der Asylanträge im Jahr 2016 nach Staatsangehörigkeiten, Seite 12.

[3] Vgl. Übersicht 5.3.2: European Migration - Migrationsgründe, Zugriff am 15.01.2018, Verweis: http://www.european-migration.de/euromig/hf/migrat/allg/migrgr.htm

[4] Vgl. Graphiken 5.3.3 a)-c): BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Das Bundesamt in Zahlen 2016, Entwicklung der Asylantragszahlen seit 1953, Erst- und Folgeanträge, Seite 11 und Seite 14f.

[5] Vgl. Tabelle 5.3.4: eurostat – Your key to European statistics, Zugriff am 16.01.2018, Verweis: http://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/Migration_and_migrant_population_statistics.

[6] Hinweis: Als asylerhebliche Merkmale, die im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) eine Anerkennung als Flüchtling rechtfertigen, sind Verfolgungen von staatlichen oder quasi-staatlichen Institutionen sowie gegebenenfalls von weiteren Gruppen anzusehen. Diese erfolgen aufgrund der Rasse (Ethnie), der Religion, der Nationalität, der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder aber der politischen Überzeugung. In Abgrenzung hierzu sieht das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Artikel 16a lediglich im Falle staatlicher (politischer) Verfolgung ein Recht auf Anerkennung als Flüchtling vor. Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) geht somit über den im Grundgesetz vorgesehenen Schutzstatus hinaus.

[7] Erläuterung: Migration in die Bundesrepublik Deutschland aus rein wirtschaftlichen Gründen wie Arbeits- losigkeit, Perspektivlosigkeit etc. führt in Verbindung mit der Ausreise aus einem als „sicheres Herkunftsland“ deklarierten Staat in der Regel zu einer unmittelbaren Ablehnung des Asylantrages, da in diesen Fällen keine asylerheblichen Gründe vorliegen (siehe in diesem Zusammenhang auch sogenannte Flughafenverfahren, z.B. BAMF 2016, Das Bundesamt in Zahlen 2016, Seite 54.).

[8] Vgl. Geis, Wido: Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen – Antwort auf den Fachkräftemangel? In: Aus Politik und Zeitgeschichte – Integrationspolitik, Zeitschrift der Bundeszentrale für politische Bildung (Beilage zur Wochenzeitung „Das Parlament“), 67. Jahrgang, 27–29/2017, 3. Juli 2017, Seite 27.

[9] Vgl. Tabelle 5.3.5/5.3.6: BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Das Bundesamt in Zahlen 2016, Entscheidungen über Asylanträge, Entscheidungen und Entscheidungsquoten seit 2007 in Jahreszeiträumen (Erst- und Folgeanträge) / Quoten der einzelnen Entscheidungsarten von 2007 bis 2016, Seite 47.

[10] Erläuterung: Zwar bedingt die Anerkennung als Asylberechtigter bzw. als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention noch keine letztendliche Sicherheit in Bezug auf eine zu einem späteren Zeitpunkt erteilte Niederlassungserlaubnis, der zeitliche Rahmen von drei Jahren (Gültigkeit der in diesen Fällen erstmals erteilten Aufenthaltserlaubnis) bietet den betroffen Personen jedoch genügend Spielraum, um auf das Erlangen einer Niederlassungserlaubnis hinzuarbeiten und sich entsprechend vorzubereiten. Anmerkung: Hochqualifizierte Drittstaatangehörige können das Ausstellen einer sogenannten „Blauen Karte“ (EU Blue Card) erwirken, die zum Leben und Arbeiten in einem Mitgliedsland der Europäischen Union berechtigt. Hierbei handelt es sich um ein gezieltes Anwerben von qualifizierten ausländischen Fachkräften durch ein Land der Europäischen Union. Der Sachverhalt wird an dieser Stelle nicht weiter beleuchtet.

[11] Hinweis: Im Falle einer Duldung ist im Weiteren statt des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die lokale Ausländerbehörde für ein potenzielles Beschäftigungsverhältnis der Schutz suchenden Person zuständig.

[12] Vgl. Baier, Dirk, Pfeiffer, Christian u.a.: Zur Entwicklung der Gewalt in Deutschland, Schwerpunkte: Jugendliche und Flüchtlinge als Täter und Opfer, Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Züricher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Zürich 2018, Seite 77 ff (betrachte in diesem Zusammenhang ebenfalls Graphik 5.3.7, die Abbildung 36 [siehe Zitat] darstellt).

[13] Vgl. Esser, Hartmut: Integration und ethnische Schichtung, Arbeitspapiere – Nr. 40/2001, Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung, Mannheim 2001, Seite 16.

[14] Vgl. Fußnote 11 (Esser, Hartmut, Arbeitspapiere – Nr. 40/2001, Seite 16.)

[15] Vgl. Fußnote 11 (Esser, Hartmut, Arbeitspapiere – Nr. 40/2001, Seite 17.)

[16] Vgl. Foroutan, Naika: Hybride Identitäten, Normalisierung, Konfliktfaktor und Ressourcen in postmigrantischen Gesellschaften, in: Brinkmann, Heinz Ulrich, Uslucan, Haci-Halil Hrsg.: Dabeisein und Dazugehören. Integration in Deutschland, Springer Verlag 2013, Seite 85 ff.

[17] Hinweis: Bezüglich einer Einordnung der Begriffe Sozialintegration/Systemintegration siehe Seite 9f.

[18] Vgl. Esser, Hartmut: Integration und ethnische Schichtung, Arbeitspapiere – Nr. 40/2001, Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung, Mannheim 2001, Seite 19.

[19] Vgl. Esser, Hartmut: Integration und ethnische Schichtung, Arbeitspapiere – Nr. 40/2001, Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung, Mannheim 2001, Seite 20.

[20] Hinweis: Voraussetzung für die Zuerkennung eines Flüchtlingsstatus ist das Ausstellen eines positiven Asylbescheides, das Gewähren von Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention, das Zuerkennen von subsidiärem Schutz oder das Feststellen eines nationalen Abschiebeverbotes.

[21] Vgl. Geis, Wido: Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen – Antwort auf den Fachkräftemangel? In: Aus Politik und Zeitgeschichte – Integrationspolitik, Zeitschrift der Bundeszentrale für politische Bildung (Beilage zur Wochenzeitung „Das Parlament“), 67. Jahrgang, 27–29/2017, 3. Juli 2017, Seite 28.

Fin de l'extrait de 52 pages

Résumé des informations

Titre
Voraussetzungen gelingender Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in den deutschen Arbeitsmarkt. Erfordernisse im Bildungsbereich
Université
University of Kaiserslautern  (Sozialwissenschaften)
Cours
Integrationspolitik auf dem Prüfstand: Probleme und Perspektiven gelingender Integration, Referent: Dr. Uwe Wenzel
Note
0,00
Auteur
Année
2018
Pages
52
N° de catalogue
V430185
ISBN (ebook)
9783668736344
ISBN (Livre)
9783668736351
Taille d'un fichier
2927 KB
Langue
allemand
Mots clés
Integration im Bildungsbereich, "Bildungsintegration", Voraussetzungen gelingender Integration, Voraussetzungen gelingender Integration in Deutschland, Integration von Flüchtlingen in den deutschen Arbeitsmarkt, Integration von Migranten in den deutschen Arbeitsmarkt, Integration Arbeitsmarkt, Integrationsmaßnahmen in Deutschland, Erfordernisse gelingender Integration in Deutschland, Integration Flüchtlinge, Integration Migranten, Integration Migranten Arbeitsmarkt, Integration Flüchtlinge Arbeitsmarkt, Arbeitsmarktintegration Migranten Deutschland
Citation du texte
Andre Bonn (Auteur), 2018, Voraussetzungen gelingender Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in den deutschen Arbeitsmarkt. Erfordernisse im Bildungsbereich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/430185

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