Die USPD im Rat der Volksbeauftragten 1918

Ideen, Initiativen und Aktionen für die Zukunft der Republik?


Master's Thesis, 2018

86 Pages, Grade: 1,8


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Rat der Volksbeauftragten, Vollzugsrat und Revolutionäre Obleute
2.1. Von der Übergabe der Kanzlerschaft zur Regierungsbildung
2.2. Machtkampf zwischen Vollzugsrat und Regierung
a) Rote Garde für den Machterhalt
b) Räterepublik statt Nationalversammlung
c) Ausübung exekutiver Befugnisse
2.3. Einigung über die Kompetenzen – Theorie und Praxis

3. Die Regierungspolitik der USPD bis zum ersten Rätekongress
3.1. Politische Akzente der USPD im Rat der Volksbeauftragten?
a) Machtverteilung
b) Kabinettsbeschlüsse
aa) Kontinuierliche Zurückdrängung der Macht des Vollzugsrats
bb) Demokratisierung von Verwaltung und Militär?
cc) Sozialisierungsgedanken
dd) Nationalversammlung
ee) Differenz zur MSPD?
c) Gegenkräfte
3.2. Die USPD als Regierungspartei in einzelnen Ländern
a) Preußen
b) Bayern
c) Baden
3.3. Die USPD in der Reichskonferenz

4. Der erste Rätekongress, der Zentralrat und die USPD
4.1. Kommandogewalt
4.2. Nationalversammlung oder Rätesystem
4.3. Kompetenzen des Zentralrats
4.4. Wahl des Zentralrats
4.5. Sozialisierung

5. Krise und Bruch der Koalition

6. Fazit und Ausblick

Literaturverzeichnis

I. Quellen und Quelleneditionen

II. Literatur

1. Einleitung

Die Revolution von 1918/19 gehört zu den wohl am besten erforschten Abschnitten der neueren deutschen Geschichte. Die zeitgeschichtliche Forschung setzte allerdings erst ver­gleichsweise spät ein. Während in den 1920er Jahren erste Biographien über den SPD-Vor­sitzen­den und seit 1919 amtierenden Reichspräsidenten Friedrich Ebert[1], Memoiren und historische Darstellungen von Akteuren und Zeit­genossen der Revo­­lution[2] sowie frühe Quellensammlungen[3] publiziert wurden, richtete sich das Interesse der Historiker nach 1945 zunächst auf die Frage nach den Ursachen des Scheiterns der Weimarer Republik und damit vorrangig auf deren End­phase. Danach verlagerte sich der For­schungs­­schwer­punkt unter dem Aspekt struktureller, die Verfas­sungs­wirklich­keit und die gesellschaft­lichen Machtverhältnisse der Republik von Anfang an prägender Belastungs­momente­ auf die Entstehungszeit mit der Frage­stellung, ob die Belastungen bei Gründung der Repu­blik als unvermeidlich hingenom­men werden mussten oder ob eine Chan­ce bestanden hätte, sie auf einem solideren Fundament zu errichten.[4]

Dabei waren die Interpretationen der Autoren je nach Quellen­lage und eingenommener Perspektive durchaus verschieden. Nach den ersten Erklärungen angelsächsischer Historiker, die ein Versagen der MSPD-Führung im „Bündnis“ Eberts mit der OHL sowie in der Unterlassung einer Demokratisierung des Heers, einer öffentlichen Kontrolle der Schwer­industrie und einer Bodenreform erblickten,[5] deuteten west­deut­sche Historiker in den 1950er Jahren die Politik der MSPD-Führung als Abwehrkampf gegen die „Übernahme des russischen Rätesystems und die Errichtung einer Diktatur des Proletariats“,[6] gegen die „Bolschewi­sierung Mitteleuropas“[7] und zugespitzt als das Ergebnis eines „sozialistisch-konservativen Zweckbündnisses“ in einer Ent­scheidungssituation, die sich „auf die Wahl zwischen einem kon­kreten Entweder – Oder“ beschränkt habe: „die soziale Revolution im Bund mit den auf eine proletarische Diktatur drängenden Kräften oder die parlamentarische Republik im Bund mit konservativen Ele­men­ten, wie dem alten Offizierskorps“.[8] Abweichende Positionen wie die Analyse Arthur Rosenbergs, dass 1918/19 Reformen in Verwaltung, Wirtschaft und Grundbesitz von einer Mehr­heit der Arbeiterschaft für notwendig gehalten worden seien,[9] und die Untersuchung Walter Tormins, wonach die spontan ent­stan­denen Arbeiter- und Soldaten­räte sich mehrheitlich nicht als bolschewistische Kampf­organe ver­stan­­den oder artikulier­t hätten,[10] wurden von der pointiert durch Karl Dietrich Erdmann ver­tre­tenen herr­schen­den Meinung der 1950er Jahre nicht aufgegriffen. Erich Matthias kritisierte die These Erdmanns als eine „viel zu einfache Alter­native“, die Rosenbergs Deutung der Kräfte­verhältnisse während der Übergangszeit von November 1918 bis Januar 1919 missverstehe und Tormins Studie zu den Räten vernach­lässige.[11] Das vorherr­schende Verständnis der Revolu­tion stand seiner­zeit indessen „im Einklang mit der allgemeinen politischen Entwicklung der Bundes­republik als einer anti­kommunistisch interpretierten plura­listi­schen Demokratie“.[12]

In den 1960er Jahren setzte mit den Arbeiten von Eberhard Kolb[13] und Peter von Oertzen[14] die Zeit einer grundsätzlichen Neuinter­pretation der Revolution unter Berücksichtigung des demokratischen Potentials der Rätebewegung ein. In kritischer Abkehr von Erdmanns Alter­native wurden auf der Grundlage zahlreicher Quelleneditionen und wissen­schaft­licher Unter­suchungen namentlich zu Zielsetzung und Struktur der Rätebewegung, den Chancen einer Soziali­sierung im ökono­mi­schen und politischen System eines Industrie­staats und den Risiken einer Über­nahme der Träger des alten Systems die in der ersten Phase der Revo­lution bestehenden Handlungs­­spiel­räume der Regierung erforscht[15]. Anstatt der überkommenen Formel „‘Weimarer System‘ oder Räte­diktatur“ vertrat Eberhard Kolb anknüpfend an Rosenberg[16] die These einer „Offenheit der Situation“, die die ersten Monate seit dem Umsturz gekenn­zeichnet habe.[17] Ähnliche Positionen nahmen Reinhard Rürup[18] und Erich Matthias ein.[19] Damit „hörte die These Erdmanns auf, die ‚herr­schende Lehre‘ zu repräsentieren“.[20]

Der in Einzelfragen differenzierte Stand der Forschung in den 1980er Jahren zur ersten Phase der Revolution, d.h. bis zum Austritt der USPD-Vertreter aus der Revolutionsregierung am 29. Dezember 1918, lässt sich in seiner vorherrschenden Tendenz dahin zusammenfassen, dass der von Friedrich Ebert geführte Rat der Volks­beauf­tragten durch ein unproduktives Selbst­verständnis als „Konkurs­ver­wal­ter des alten Regimes“[21], fixiert auf eine rasche Wahl der National­­versammlung sowie befangen in der Furcht vor Chaos und Bolsche­wismus, die Chance versäumt habe, die Verwaltung zu demo­kratisie­ren, ein republikanisches Volksheer aufzu­bauen und mit der Sozialisie­rung der Montanindustrie für die Arbeiter­schaft ein Signal des Auf­bruchs zu setzen. Demgegenüber stellte sich eine Minderheit Mitte der 1980er Jahre auf den Standpunkt, die Überwindung des Nach­kriegs­chaos sei allein durch eine „konservative Republik“ im Bündnis von MSPD und Heer möglich gewesen.[22]

Die Revolutionsinterpretation der DDR-Geschichtswissenschaft folgte drei Jahrzehnte lang den 1958 beschlossenen Thesen des Zentral­komitees der SED über die „November-Revolution 1918 in Deutsch­land“.[23] Danach war diese eine „bürgerlich-demokratische Revolution, die in gewissem Umfange mit proletarischen Mitteln und Methoden durchgeführt wurde“ und scheitern musste wegen der „Politik der rechten Führer der SPD und der USPD“, die mit „Imperialisten und Militaristen“ als den „Kräften der Reaktion paktierten“. Ihr wichtigstes Ergebnis waren die Gründung der KPD als einer revolutionären Kampf­partei neuen Typs und die Erkenntnis, „dass ein schrittweises, ‚friedliches Hineinwachsen‘ in den Sozialismus un­möglich ist.“[24] Zum 50. Jahrestag 1968 bekräftigte das Zentralkomitee die Thesen und ergänzte sie durch Hervorhebung der Rolle der Arbeiterklasse als „Haupt­triebkraft“, des deutschen Volkscharakters und der nationalen Bedeutung der Revolution.[25] In einer zugleich veröffentlichten „Illu­strier­ten Geschichte“ erklärte das Zentralkomitee: „Die sozialistische DDR erfüllt das Vermächtnis der Kämpfer der Novemberrevolution.“[26]

Im vereinten Deutschland verlagerte sich der Fluchtpunkt von 1933 auf die Wende 1989. Die Revolution von 1918/19 blieb ein Feld der Kontroversen, doch das Interesse an der Erforschung der Revolu­tions­geschichte ließ deutlich nach.[27] Mit der Wiedervereinigung waren die Nach­kriegszeit beendet, die Ursachen für das Scheitern der Weimarer Republik nicht mehr aktuell und „Demokratisie­rung“ im Sinn einer sozialen Modernisierung kaum zeit­gemäß. In ihrer Historisierung er­scheint die Revolution von 1918/19, frei von politischen Bewertun­gen und kontrafaktischen Überlegungen, nun schlicht als Geburts­­stunde der parlamentarischen Demokratie in Deutsch­land.[28]

Im Gegensatz zur Intensität und Breite der Revolutionsforschung im All­gemeinen hat die Rolle der USPD im Rat der Volks­beauf­tragten weniger Beach­tung gefunden. Zwar fehlt es nicht an grund­sätzlichen Darstellungen zur Geschichte der USPD[29], zu ihrer gespaltenen Auf­fassung in der Frage einer Beteiligung an der Revolutionsregierung mit der MSPD[30] sowie zu den fortgesetzten revolutionären Aktivitäten vor allem ihres linken Flügels und des ihr bis Ende 1918 formell zugehörigen Spar­ta­kusbunds.[31] Auch sind Dokumente zum Verhältnis der USPD zu den Berliner Arbeiter- und Soldatenräten in der Revolutionszeit[32], zu ihren Positionen auf dem (ersten) Allgemeinen Kongress der Arbeiter- und Soldatenräte Ende Dezember 1918 in Berlin[33] und ihrem Verzicht auf Beteiligung an den Wahlen zum Zentralrat am 19. Dezember 1918[34] sowie zu ihrer Politik im Rat der Volksbeauftragten bis zum Rücktritt ihrer Vertreter am Jahresende 1918[35] in reichem Ausmaß vorhanden.

Jedoch ist die historische Forschung zur ersten Phase der Revolution eher auf Handlungsspielräume und verpasste Chancen der Regierung unter der dominierenden Führung Friedrich Eberts fokussiert. Was die USPD zur Regierungspolitik beigetragen und ob sie eigene Ideen zur Gestalt der Republik entwickelt hat, ist weitgehend im Hinter­grund geblieben. Dabei erscheint die Klärung der politischen Ziele und Erfolge des linken Flügels, der sich wegen grund­sätzlicher Ablehnung der Kriegs- und Annexionspolitik der Reichs­leitung entschieden gegen die Burgfriedenspolitik der SPD gestellt, unter Anführung von Hugo Haase im März 1916 als „Sozialdemo­kratische Arbeitsgemeinschaft“ von der Fraktion der Mehrheits­partei im Reichs­tag getrennt und im April 1917 auf dem Gothaer Gründungs­parteitag als unabhängige sozial­demo­kratische Partei mit den Vor­sitzen­den Hugo Haase und Georg Ledebour formiert hatte, gerade deshalb von besonderem Interesse, weil die USPD im ersten Weltkrieg als Friedenspartei für das Selbstbestimmungsrecht der Völker, für ökonomische Modernisierung und Aufhebung des freiheitsbeschränkenden Belagerungszustands plädiert hatte und ihre führenden Politiker als Mitglieder des Rats der Volksbeauf­tragten in der Lage waren, dessen Zielrichtung mitzube­stimmen. Blickte die USPD also programmatisch gleichsam nach vorn, so stellt sich die Frage, ob sie sich in der Revolutions­regierung ebenso wie Friedrich Ebert als „Konkursverwalter“ verstand oder ob sie als treibende Kraft für Demokratie und Sozialisierung agierte. Gleichfalls von Interesse erscheint die Position des linksradikalen Flügels der USPD um den am 1. Mai 1916 wegen einer Rede gegen den Krieg verhafteten und am 21. Oktober 1918 aus dem Zuchthaus ent­lassenen Karl Liebknecht, der sich seit Anfang 1916 als „Spartakusgruppe“ und nach der Revolution als „Spartakusbund“ bezeichnete. Bildete er die politische Speerspitze der Rätebewegung, oder gingen revolutionäre Impulse von den „Revolutionären Obleuten“ in Berlin aus, dem linken Flügel der USPD? Welches war das Zukunftskonzept des Spartakus­bunds und der Revolutionären Obleute für die Repu­blik in der revolutio­nären System­­krise und wie verhielten sich diese Gruppen gegen­über der Politik des Rats der Volksbeauftragten?

Die vorliegende Arbeit unternimmt eine Analyse der Rolle der USPD in der ersten Phase der Revolution vor dem Hintergrund der vom Rat der Volksbeauftragten getroffenen Entscheidungen. Gefragt wird nach Zielen, Möglich­keiten und Ergebnissen des Wirkens der USPD inner­halb und außerhalb der Regierung, nach Anspruch und Wirklichkeit der Partei. Die Untersuchung kann sich nicht auf den Rat der Volks­beauf­tragten beschränken, da neben ihm der am 10. November 1918 ge­wähl­te Vollzugs­rat des Arbeiter- und Soldatenrats von Groß-Berlin als provisorisches Kontrollorgan agierte, bis an dessen Stelle der Zentral­rat trat. Um die Ereignisse möglichst entlang der Zeitleiste darzu­stellen, werden zu­nächst der Rat der Volksbeauftragten in seiner Entstehung, der Berliner Vollzugs­rat und die Revolutio­nären Obleute betrachtet und Einflussschneisen der USPD fest­gehal­ten (II). Die USPD in der alltäglichen Kabinetts- und Gesetz­gebungs­arbeit des Rats der Volksbeauftragten bis zum Räte­kongress, ihre Regierungsarbeit in einzelnen Ländern und ihre Naht­stellen zu gewalt­samen Aktionen sind Gegen­stand des Mittelteils (III), bevor die Positio­nen der Partei bei den Dis­kussionen und Abstim­mungen auf dem Rätekongress zum Verfas­sungs­system der Republik, zur militärischen Kommando­gewalt und zur Sozialisie­rung der Wirtschaft beleuchtet werden (IV). Die Arbeit wird beschlos­sen mit Krise und Bruch der Koalition (V) sowie dem Fazit und einem Ausblick (VI).

2. Rat der Volksbeauftragten, Vollzugsrat und Revolutionäre Obleute

Jede politische Revolution bedarf, soll das Abgleiten in Anarchie und Chaos verhindert werden, einer Struktur der usurpierten staat­lichen Herrschaft. Die zunächst widerrechtliche Machtergreifung erhält ihre Legitimation durch mehrheitliche Anerkennung der neuen Herrschaft im Volk. Diese Anerkennung geht im Idealfall von denjenigen Volks­schichten aus, deren Verhältnisse die Revolution zu verbessern suchte. Dementsprechend wird die Herrschaft in Zeiten der Revolution regel­mäßig durch ihre Träger wahrgenommen.[36] Die Revolution[37] 1918/19 hatte eine hier­von abweichende Erscheinungsform. Die Serie von Matrosen­revolten in nord­deutschen Hafenstädten Anfang November 1918, die sich binnen weniger Tage in Gestalt von Angriffen der Soldaten gegen die Militär- und Staatsgewalt in den großen Städten fortsetzte und einen in Soldaten- und Arbeiterräten als spontan gebildeten Organen der revolutio­nären Bewegung institutionalisierten Massen­impuls aus­löste,[38] wirkte als Initial­zündung einer Ketten­reaktion in einer Lage, die einer­seits durch die gegen Kriegs­­ende geschwächten staatlichen Kräfte sowie ander­er­seits durch lange vor­ent­­haltene Gewissheit über die Aus­sichts­losigkeit des Kriegs und ent­sprechend wachsende Ein­sicht der Bevölke­rung in die Notwen­dig­keit politischer Veränderungen geprägt war. Das entstandene Macht­vaku­um der alten Gewalten wurde durch die in der Regel gewählten Räte provisorisch als Inhaber der politischen und militärischen Gewalt auf lokaler und regionaler Ebene ausgefüllt. Dauerhafte Herrschaft strebte die Mehrzahl der Räte nicht an, sie verstanden sich in der ersten Phase der Revolution als politische Organe in einer Übergangs­zeit. Ent­schei­dend für den Fort­gang der Revolution war die Entwicklung in Berlin.

2.1. Von der Übergabe der Kanzlerschaft zur Regierungsbildung

Die Mehrheit der MSPD hatte bis kurz vor der Matrosenrevolte einen innenpolitischen Burgfrieden befürwortet. Die Partei hatte mit der jahre­­lang eingeforderten Parlamen­tarisierung der Regierung durch die Oktober­-Verfassung[39] eines ihrer wichtigsten politischen Ziele erreicht und trat für die Bewahrung der konsti­tutionellen Monarchie ein. Noch in einem Aufruf vom 4. November suchte der Parteivorstand alle auf Übergang zur Republik gerichteten Aktionen „von unten“ zu unter­binden.[40] Doch die fundamentale Änderung der Lage durch die von den Matrosen aus­gelöste revolutionäre Welle zwang zu einer politi­schen Kehrtwende. Die Führer der MSPD „adoptierten“ die Revolu­tion,[41] aber „mit wachsenden Ressentiments gegen ihre Träger“.[42]

Auf den von der Massenbewegung ausgehenden Druck reagierte die Parteiführung der MSPD mit einigen taktischen Schritten. Ihr Ultima­tum vom 7. November, bei Nichterfüllung ihrer Forderungen u.a. nach sofortiger Abdankung des Kaisers und Verzicht des Kron­prinzen aus der Regierung auszutreten, wurde durch die Bekanntgabe der kaiser­lichen Abdankung[43] überholt. Darauf verlangte die zur Regierung ent­schlossene MSPD durch ihre am 9. November in die Reichs­kanzlei entsandte Deputation unter Führung Friedrich Eberts von dem Reichs­kanzler Max von Baden die Übergabe des Kanzleramts an den MSPD-Vorsitzenden. Ebert stimmte dem Reichskanzler zu, zur Entscheidung über die künftige Regierung Deutschlands eine Nationalversammlung zu wählen.[44] Mit der Über­­nahme des Kanzler­amts, die in dieser Form der Reichs­verfassung wider­sprach, wollte er die Konti­nuität der bis­herigen Regierung[45] sicher­stellen, der ersten demo­kratisch legiti­mier­ten und der ersten mit sozialdemokratischer Beteili­gung in der deut­schen Geschichte. Die als Ressort­chefs amtierenden Staats­sekre­täre sollten im Amt bleiben, ebenso sollte die Behörden­tätigkeit unge­brochen fortgesetzt werden. Ebert hatte aber nicht verkannt, dass die sofortige Regierungsbildung unter Berufung des erst wenige Stun­den zuvor zurück­getre­tenen Staatssekretärs Philipp Scheide­mann[46] und des MSPD-­Abgeordneten Otto Landsberg in seine Regierung die Ver­hand­lungs­position der MSPD gegen­über der USPD verbessern würde.

Die Initiative zur Regierungszusammenarbeit mit der USPD ging von vornherein von der MSPD aus, sie diktierte der USPD das Gesetz des Handelns. Schon am Morgen des 9. November hatte die MSPD, noch als Mitglied der Regierung der Mehrheits­parteien[47], durch Ebert, Scheidemann und Eduard David wegen einer Regierungs­bildung Verbin­dung zur USPD aufgenommen, die in Abwesen­heit von Hugo Haase durch Georg Ledebour, Ewald Vogtherr und Wilhelm Ditt­mann vertreten war[48]. Der Spartakus­­bund entrüstete sich über dieses „Einschmuggeln in die Revolutionsbewegung“,[49] Ledebour gab seiner Ablehnung einer Regierungsbeteiligung unver­hohlen Ausdruck.[50] Bei einem eher zufälligen Treffen mit den USPD-Abgeordneten Oskar Cohn, Dittmann und Vogt­herr in der Reichskanzlei unmittelbar nach seiner Ernen­nung teilte Ebert die Entschlossenheit seiner Partei zur Regierung mit und drängte die USPD zum Eintritt in ein pari­tätisch zusammengesetztes Kabinett. In der Frage, welche Personen die USPD in die Regierung entsenden werde, ließ ihr Ebert freie Hand.[51] Mit seiner Ausrufung der Republik[52] am Nachmittag aus einem Fenster des Reichstags legte sich Scheidemann auf die künftige Staats­form fest.[53] Kurz nach ihm prokla­mier­te Karl Liebknecht vom Spartakusbund von einem Balkon des Hohen­zollern­schlosses „die freie sozialistische Republik Deutschland“ und verlangte eine Anspannung aller Kräfte, „um die Regierung der Arbeiter und Soldaten aufzubauen und eine neue staatliche Ordnung des Proleta­riats zu schaffen“.[54] Würden sich die beiden Positionen auf einen Nenner bringen lassen?

Die nachmittags begonnenen Beratungen der USPD über den Eintritt in die Regierung gestalteten sich angesichts ihrer heterogenen Zusam­men­setzung und in Abwesenheit des Vorsitzenden Haase schwierig. „Alles schrie Haase, wenn nur Haase da wäre, als ob von ihm das Heil der Welt abhinge.“[55] Nach dem Bericht Richard Müllers als eines der Protagonisten[56] konnte man sich weder über die Frage der Regie­rungs­beteiligung noch darüber einigen, was nach dem Umsturz zu gesche­hen habe. Müller, Ledebour und Emil Barth lehnten eine gemein­­same Regierung mit der MSPD ab. Die Neigung zur Zusammen­arbeit mit der MSPD war beim linken Flügel gering, für den deren Führungs­personen als Verräter an der sozia­listischen Sache galten. Die Bedin­gungen diktierte Lieb­knecht mit den Forderungen nach einer Ver­einigung aller exekutiven, legislativen und jurisdiktionellen Gewalt in der Hand der Arbeiter- und Soldaten­räte, einem Ausschluss der bürger­­lichen Mitglie­der aus der Regierung und einer Be­fristung der Regierungs­zusammenarbeit auf drei Tage. Zugleich verweigerte er seinen Eintritt in eine Regierung mit der MSPD. Haase, Dittmann und schließlich auch Barth erklärten sich dagegen zum Regierungseintritt bereit.[57] Die von Liebknecht vorgegebenen, von der Mehrheit der führenden USPD-Mitglieder akzeptierten Bedingungen wies der Vorstand der MSPD noch am Abend unter Beifügung eigener Bedingungen zurück­.[58]

Im Plenarsaal des Reichstags hatte sich derweil ein „wilder Haufen“[59] von Soldatenräten versammelt, bei denen am späten Abend Barth sowie Ernst Däumig[60], Richard Müller und andere Vertreter der Revo­lutionären Obleute erschienen. Die von Richard Müller begründe­te, aus betrieblichen Vertrauensleuten der Arbeiterschaft hervor­gegan­gene Gruppe der Revolutionären Obleute hatte sich im ersten Welt­krieg von einer Gewerkschaftsopposition zu einer Opposition inner­halb der Sozialdemokratie entwickelt und nach deren Spaltung fast ausnahmslos der USPD angeschlossen, ohne damit ihre Funktion als außerparlamentarische Arbeitervertretung der Parteiorganisation zu opfern[61]. Aus Verdruss über die wenig revolutionäre Einstellung der Soldatenräte und in der Absicht, die von MSPD und USPD vorgesehene Regierung zu verhindern, setzten die Obleute am Abend des 9. Novem­ber eine von ihnen vorbereitete Resolution des Berliner provi­sorischen Arbeiter- und Soldatenrats zur erstmaligen Wahl von Delegierten und zu deren Zusammentreten am 10. November im Zirkus Busch durch.[62] Noch vor der Versammlung im Zirkus Busch rief der Spartakusbund die Arbeiter und Soldaten Berlins in einem „Kampfprogramm zur Weiter­führung der Revolution“ dazu auf, Polizei und Offiziere zu entwaffnen und das Volk zu bewaffnen; alle militärischen und zivilen Behörden und Kom­mandostellen durch Vertrauensmänner des Arbeiter- und Soldaten­­rats zu übernehmen und diesen alle Waffen- und Munitions­bestände zu übergeben; Reichstag und alle Parlamente sowie die bestehende Reichsregierung zu beseitigen und bis zur Errichtung eines Arbeiter- und Soldatenrats des Reichs die Regierung zu übernehmen; durch das werk­tätige Volk in Stadt und Land Arbeiter- und Soldaten­räte in ganz Deutschland mit der ausschließ­­lichen Befugnis zu Gesetz­gebung und Verwaltung zu wählen; sowie sofortige Verbindung mit den sozialisti­schen Bruderparteien des Auslands aufzunehmen und die russische Botschaft nach Berlin zurückzuberufen.[63]

Am frühen Nachmittag des 10. November unterbreitete der Vorstand der USPD dem Vorstand der MSPD auf dessen Koalitionsbedingungen vom Vorabend eine Antwort, die unter dem Vorsitz Haases in Abwesenheit der Revolutionären Obleute und Liebknechts zustande gekommen war. Er forderte ein rein sozialdemokratisches Kabinett, akzeptierte die Fach­minister[64] als dessen „technische Gehilfen“, denen jeweils ein Mitglied der beiden Parteien mit gleichen Rechten bei­zu­ordnen sei, bekräftigte die paritätische Zusammensetzung des Kabi­netts, verzichtete auf eine Frist für die Regierungsbeteiligung und stellte fest, dass die politische Gewalt in den Händen der Arbeiter- und Soldatenräte liege, die alsbald zu einer Vollversammlung aus dem ganzen Reich einzuberufen seien; die Frage der Konstituierenden Ver­sammlung werde erst nach einer Konsolidierung der durch die Revo­lution geschaffenen Zustände aktuell und solle darum späteren Erörte­rungen vorbehalten bleiben.[65] Die MSPD stimmte diesen Bedingungen zu,[66] weil sie einerseits hoffte, die Verständigung zur politischen Gewalt der Räte und über den Zeit­punkt der Nationalversamm­lungs­wahl später rückgängig machen zu können, und andererseits einen großen Vorteil darin erkannte, dass die Einigung der beiden sozialisti­schen Parteien über die gemeinsame Regierung sie mit einer Autorität ausstattete, an der auch die bevor­stehende Ver­sammlung im Zirkus Busch nicht vorbeikommen würde. Die damit geschlossene Koalitions­vereinbarung vom 10. November konnte allerdings eine staatsrecht­liche Legitimation der Regierung ebenso wenig ersetzen, wie der de facto aufgelöste Reichs­tag als Repräsentant des Ancien Régime diese Funktion hätte ausfüllen können[67]. Die Legitimation der Revolutions­regierung gründe­te diffus bestenfalls auf „der Revolution“.[68] Dass Ebert die Anerkennung von Revolutionsrecht missbilligte,[69] ent­sprach seinem wie auch dem der MSPD eigenen legalistischen Denken, aber auch der Vorstellung der großen Mehrheit der Räte, denen der Wille zur Souveränität fehlte.[70]

Mit dem Aufruf „Kein Bruderkampf“ hatte die Morgenausgabe des „Vorwärts“ vom 10. November[71] die Stimmung der Arbeiterschaft im Vorfeld der Versammlung der Berliner Arbeiter- und Soldatenräte im Zirkus Busch exakt getroffen. Die Arbeiter wünschten keinen Macht­kampf unter den sozialistischen Par­tei­en, sondern eine gemein­same Regierung und paritätisch zusam­men­­gesetz­te Räte. Dement­sprechend gewannen die MSPD und der rechte Flügel der USPD um Hugo Haase bei den Delegierten­wahlen unter den Arbeitern und den Soldaten eine klare Mehrheit. Die um die Fortführung der Revolution besorgten Re­volution­ären Obleute hatten deshalb beschlossen, der Versamml­ung die Wahl eines Aktions­aus­schusses der Arbeiter- und Soldaten­räte zu präsentieren, der ohne Debatte gewählt werden, nur aus Mit­glie­dern der Obleute und des Spartakusbunds bestehen und dessen Auf­gabe im Dunkeln bleiben sollte.[72] In der am Nachmittag eröffneten Versamm­lung von rund 3.000 Arbeiter- und Soldatenräten wurde Barth zum Vor­sitzenden gewählt. Er rief nach den Ansprachen von Ebert, Haase und Liebknecht zur Wahl des fortan als „Vollzugsrat“ firmie­renden Aktions­ausschusses auf. Nach kontro­versen Dis­kussio­nen beschloss die über­wältigende Mehrheit gegen die Vorstellung der USPD-Linken eine paritätische Zusam­mensetzung des Vollzugsrats. Gewählt wurden sieben Obleute – unter ihnen Barth, Däumig, Lede­bour und Richard Müller –, sieben MSPD-Vertreter und vierzehn Soldaten.[73] Anschlie­ßend wurde die provisorische Regierung in der vorgeschla­genen Besetzung als Rat der Volks­beauf­tragten „bestätigt“. Die Frage der Kompetenzen von Vollzugsrat und Regierung blieb offen.

Die Bestätigung hätte die Legitimationslücke geschlos­­sen, wenn darin der eigentliche Akt der Einsetzung der Regierung gesehen werden könnte.[74] Doch diese Ansicht geht an der Wirklichkeit ebenso vorbei wie diejenige Richard Müllers, die Versammlung der Berliner Arbeiter- und Soldatenräte sei von Regierung und Voll­zugsrat deshalb als souverän anerkannt worden, weil beide ihr Mandat von ein und derselben Ver­sammlung erhalten hätten.[75] Die Versamm­lung hatte bereits vor dem formellen Bestäti­gungsakt die Mitteilung Eberts über das Zustan­de­­kommen der Koali­tion mit stürmischem Beifall quittiert, die Regie­rung also quasi als existent voraus­gesetzt. Die Regierungs­parteien ihrerseits hatten unmittelbar nach Übergabe der Koalitions­bedingungen der USPD am frühen Nach­mittag des 10. Novem­ber ihre Einigung voll­zogen. Die Regierung hatte darauf sogleich mit ihrer Arbeit begonnen, indem die drei USPD-Volks­beauf­tragten ihre Zustim­mung zur Annah­me der Waffen­stillstands­bedin­gun­gen erklär­ten.[76] Sie war mithin schon konstituiert, als sie vom Vollzugsrat bestä­tigt wurde, und wurde von diesem nicht erst berufen.

Der linke Flügel der USPD hatte sich bei der Wahl des Voll­zugsrats mit seiner Vorstellung, aus radikalen Kräften eine Basis für die Fort­führung der Revolution zu schaffen, nicht durchsetzen können. Doch er sah sich nach wie vor in der Führungsrolle. In einer von der Versammlung ein­stimmig angenommenen Proklamation der USPD vom 10. November an das werktätige Volk, über deren Urheber keine Klarheit besteht,[77] wurden als „Träger der politischen Macht (…) Arbeiter- und Soldaten­räte“ bezeichnet. Die Aufgabe der provisori­schen Regierung werde es in erster Linie sein,

„den Waffenstillstand abzuschließen und dem blutigen Gemetzel ein Ende zu machen. (…) Die rasche und konsequente Vergesellschaftung der kapitalistischen Produktions­mittel ist nach der sozialen Struktur Deutschlands und dem Reifegrad seiner wirt­schaft­­lichen und politischen Organisation ohne starke Erschütterung durchführbar. Sie ist notwendig, um aus den blutgetränkten Trümmern eine neue Wirtschaftsordnung auf­zu­bauen, um die wirtschaftliche Versklavung der Volksmassen, den Untergang der Kultur zu verhüten. (…) Der Arbeiter- und Soldatenrat (…) erwartet mit Zuversicht, dass das Proletariat der anderen Länder seine ganze Kraft einsetzen wird, um eine Verge­wal­tigung des deutschen Volkes bei Abschluss des Krieges zu verhindern. Er gedenkt mit Bewunderung der russischen Arbeiter und Soldaten, die auf dem Wege der Revo­lution vorangeschritten sind, er ist stolz, dass die deutschen Arbeiter und Soldaten ihnen gefolgt sind und damit den alten Ruhm, Vorkämpfer der Internationale zu sein, wahren. Er sendet der russischen Arbeiter- und Soldatenregierung seine brüder­lichen Grüße.“[78]

Eine ganz andere Diktion kennzeichnete den Aufruf des Rats der Volks­beauftragten an das deutsche Volk vom 12. November. Er setzte sich die Aufgabe, das sozialistische Programm zu verwirklichen, und ver­kün­dete mit Gesetzeskraft die Aufhebung des Belagerungszustands, die Ge­währleistung von Vereins- und Versammlungs-, Meinungs-, Presse- und Religionsfreiheit, Amnestie für alle politischen Gefange­nen, die Aufhebung der Gesindeordnungen und der Arbeitsverpflich­tung durch das Gesetz über den vater­ländischen Hilfsdienst sowie die Wiederinkraftsetzung der bei Beginn des Krieges aufgehobenen Arbei­terschutz­bestimmungen.[79] Ferner stellte der Aufruf eine Reihe weite­rer sozialpolitischer Maßnahmen wie die Einführung des Acht­stunden­tags und den Eigentumsschutz gegen Angriffe Privater sowie freie und allgemeine Wahlen nach dem Verhältnis­mäßig­keits­prinzip zu allen öffentlichen Körper­schaf­ten und zur National­versamm­­lung in Aus­sicht.[80]

Auffallend ist, dass in dieser von allen sechs Volksbeauftragten unter­zeichneten „Magna Charta der Revolution“[81] keine Rede war von Arbeiter- und Soldatenräten und von der Sozialisierung der Wirtschaft, stattdessen vom Schutz des Eigentums gegen Privatleute und vom Wahlrecht für die National­ver­samm­lung. Das widersprach nicht nur der zwei Tage vorher von der Versammlung der Berliner Arbeiter- und Soldatenräte beschlossenen Proklamation, sondern auch der Koali­tionsvereinbarung von MSPD und USPD. Das Zugeständnis der MSPD, die Arbeiter- und Soldatenräte als Träger der politischen Gewalt an­zuerkennen und die Frage der Nationalversammlung späteren Erörte­rungen vorzubehalten, schien jetzt bereits gegenstandslos zu sein, wurde jedenfalls von den USPD-Volksbeauftragten nicht als Bestand­teil des Regierungsprogramms eingefordert. Damit hatte sich die Position der MSPD zu zwei entscheidenden politischen Fragen in der Regie­rung durchgesetzt. Nimmt man hinzu, dass angesichts der Formel von den Fachministern als „technischen Gehilfen“ der Sache nach die bürger­lichen Mitglieder der Oktoberregierung auch künftig mitregier­ten, wird die Schwäche der USPD im Rat der Volksbeauftrag­ten trotz dessen paritätischer Besetzung deutlich. Hugo Haase als Repräsentant des rechten Flügels der Partei scheint dies, wie aus einem Brief an seinen Sohn vom 26. November 1918 hervorgeht, vorausgesehen zu haben:

(…) „Die harten Waffenstillstandsbedingungen, die Notwendigkeit der überstürzten Demobilisierung, das Detail der Ernährungspolitik erheischen mehr als sonst die Aufrecht­erhaltung des eingearbeiteten Verwaltungsapparats. Die alten Beamten, die sich mit der Revolution abgefunden haben, da sie einsehen, dass das alte Regime unwieder­bringlich dahin ist, sind im Innern radikalen Neuerungen auf wirtschaft­lichem und sozialem Gebiet nicht geneigt, als bloße Techniker sind sie dennoch nicht zu entbehren. Die Scheidemänner haben aber Bürgerliche auch in wichtigen politi­schen Stellungen gelassen. So haben wir bis jetzt noch nicht die Entfernung Solfs aus dem Auswärtigen Amt durchgesetzt, der ohne meine Kenntnis ganz im alten Stil Erlasse veröffentlicht hat. Das zu verhindern geht nicht ohne Reibungen ab. Ich würde allein mit meinen Freunden die Regierung ergriffen haben, wenn nicht die Soldaten fast einmütig darauf bestanden, dass wir mit Ebert die Gewalt teilen sollten, und wenn nicht ohne Ebert ein erheblicher Teil der bürgerlichen Fachmänner Sabotage treiben würde. So müssen wir manches in Kauf nehmen, was uns contre cœur ist. Der revolutionäre Elan wird stark gedämpft. Der revolutionäre Prozess ist erst im Anfangsstadium. In welchen Formen er sich weiter vollziehen wird, hängt von der Arbeit ab, die die Regierung leisten wird.“[82]

„Aufrechterhaltung des eingearbeiteten Verwaltungsapparats“ und Weiterführung der Revolution – wie sollte das zusammenpassen? Der revolutionäre Prozess konnte allein unter Trennung von den über­kommenen Machteliten fortgeführt werden. Diese waren indes nicht zuletzt an der Spitze der Verwaltung etabliert. Offenbar war für den USPD-Vorsitzenden die Entwicklung nicht nur „contre cœur“, sondern es mangelte ihm an Fortüne und Courage, die gleich am Anfang eines revolutionären Prozesses notwendigen durchgreifenden Änderungen zu verwirklichen.

2.2. Machtkampf zwischen Vollzugsrat und Regierung

Während die USPD-Führung um Haase und Dittmann mit der MSPD über die Regierungsbeteiligung verhandelte, hielten Revolutionäre Obleute vom linken USPD-Flügel und der linksradikale Spartakusbund Kontakt zu den Berliner Arbeiter- und Soldatenräten. Die USPD-Linken hatten zunächst auf die spontane Weiterentwicklung der Räte vertraut und noch keine Auf­gaben der Organisation oder Leitung übernom­men.[83] Auch hatten sich ihre diversen Gruppie­rungen nicht auf eine gemein­­same politische Konzep­tion verständigt. Trotz starker Veranke­rung der USPD in der Berliner Arbei­ter­schaft war es des­halb nicht gelungen, bei den Wahlen der Dele­gierten zur Versammlung am 10. November eine eigene Mehrheit zu errei­chen. Umso wichtiger war dem linken USPD-Flügel die Wahl und die Dominanz des Vollzugsrats der Berliner Arbeiter- und Soldatenräte. Zwar musste er sich der von der Versamm­lung beschlossenen Parität beugen, doch schien die Vertretung der USPD durch Revolu­tionäre Obleute deren maßgeb­lichen Einfluss im Vollzugsrat zu gewährleisten.

Schon bald zeigten sich indes Schwierigkeiten und Konflikte in der Frage der Kompetenzverteilung zwischen Vollzugsrat und Rat der Volks­beauf­trag­ten, die in der Versammlung der Berliner Arbeiter- und Soldaten­räte offengeblieben war. Sie war nicht nur eine Machtfrage, sondern zugleich eine Richtungsentscheidung für die politische Ent­wick­lung der Republik. Der Vollzugsrat verstand sich als Sachwalter der Revolution, seine Mitglieder aus dem Kreis der Revolutionären Obleu­te suchten die Räterepublik durchzusetzen, und generell beanspruchte das Organ Zuständigkeiten der Exekutive. Der Ausgang dieses Macht­kampfs mit der Regierung musste sich in der politischen Praxis ent­scheiden. Schon in seiner ersten Sitzung am 11. November hatte der Voll­zugsrat den Beschluss gefasst: „Die diktatorische Gewalt geht an den Voll­zugs­rat über.“[84] Dem entsprach, dass der Vollzugsrat auf eine dauerhafte Festigung seiner Position hin­arbeitete, einen bestimmen­den Einfluss auf die künftige Staatsform erstrebte und Verwaltungs­aufgaben wahrzunehmen suchte.

a) Rote Garde für den Machterhalt

Den Revolutionären Obleuten war klar, dass sie ihre Macht auf Dauer nur durch eigene bewaffnete Kräfte würden bewahren können. Dass die Soldaten nicht auf ihrer Seite standen, hatte die Versammlung im Zirkus Busch gezeigt. Daher beschloss der Vollzugsrat auf Antrag seines Mitglieds Däumig, führende Kraft der Obleute und zugleich Sekretär der USPD, eine „Rote Garde“ zur ständigen Verfügung des Vollzugsrats zu errichten.[85] In einem Aufruf vom 12. November an die „Arbeiter und Parteigenossen in Groß-Berlin“ appellierte er an sozia­listisch geschul­te, politisch organisierte und militärisch ausgebildete Partei­genossen und Gewerkschafter, sich als bewaffnete Truppe von 2.000 Mann zum Schutz der Revolution in den Dienst des Vollzugsrats zu stellen.[86] Doch die in Berlin stationierten Soldaten traten diesem Vorhaben ent­schieden entgegen. Noch vor Veröffentlichung des Aufrufs erklärten sie mit überwältigender Mehrheit ihre Ablehnung einer Zivilgarde:

„Die durch ihre Soldatenräte vertretene Garnison von Groß-Berlin muss die Bewaff­nung der Arbeiter solange mit Misstrauen betrachten, als die Regierung, zu deren Schutz sie dienen soll, sich nicht ausdrücklich zu der Nationalversammlung als der alleinigen Grundlage der Verfassung erklärt.“[87]

Die Soldatenräte befürchteten, dass die Rote Garde vor allem den Machtinteressen der Revolutionären Obleute im Vollzugsrat dienen sollte und eine bewaff­nete Arbeitermacht die Einberufung der National­versammlung gefähr­den konnte. Eine Abordnung der Solda­ten­­räte an den Vollzugs­rat setzte demgemäß durch, dass der Beschluss zum Aufbau einer Roten Garde „vorläufig“ zurückgezogen wurde:

„In Erwägung, dass die Bildung einer besonderen Roten Garde in Zivilkleidung außer­halb der bestehenden Truppenkörper bei den Soldaten der Berliner Garnison den Glauben erweckt hat, dass in dieser Neuformierung ein Misstrauen in die revolutio­näre Zuverlässigkeit der Truppen ausgedrückt sei, während andererseits die Truppen in einstimmigem Beschluss ihrer Vertreter im Arbeiter- und Soldatenrat erklärt haben, jederzeit auf Anordnung des Vollzugsrats des Arbeiter- und Soldatenrats zur Vertei­digung der revolutionären Errungenschaften und zur Befestigung der sozialistischen Republik Blut und Leben zu lassen, beschloss der Vollzugsrat: Die Bildung einer Roten Garde ist vorläufig einzustellen.“[88]

Mit dieser gesichtswahrenden Entscheidung des Vollzugsrats hatte es indes nicht sein Bewenden. Am 14. November erklärte Ebert vor den im Reichstag versammelten Soldatenräten, die Bildung der Roten Garde werde nicht nur vorläufig eingestellt, er sehe sie vielmehr „als völlig überflüssig“ an, was ihm ebenso stürmischen Beifall der Soldaten ein­brachte wie seine anschließende Feststellung, die schwierige Lage Deutschlands werde sich deutlich verschlimmern, „wenn Spartakus den Bolschewismus in Deutschland schaffe“.[89] Die Folge war, drei Tage nach seiner Konstituierung, eine erste Schwächung des Vollzugsrats, der das Vertrauen der Berliner Soldaten zugunsten der Regierung eingebüßt und mit der erzwungenen Rück­nahme seines Beschlusses einen herben Autoritätsverlust erlitten hatte. Das wurde von seinem hellsich­tigen Vorsitzen­den Richard Müller kritisch vermerkt.[90]

b) Räterepublik statt Nationalversammlung

Nach Ansicht der Revolutionären Obleute als Vertreter der USPD im Vollzugsrat war die Revolution nicht vollendet, sie würde vielmehr bei Einbe­rufung einer Nationalversammlung gescheitert sein. Erfolgreich könne die Revolution nur sein, wenn die Herrschaft den werktätigen Hand- und Kopfarbeitern vorbehalten sei. Die sozialistische Republik setze eine flächen­deckende Verbreitung von Arbeiter- und Soldaten­räten und die Verdrängung bürger­licher Kräfte aus Verwaltung und Wirtschaft voraus. Dementsprechende Leitsätze über Aufgabe und Stellung der Arbeiter- und Soldatenräte, die Däumig als ihr Vordenker entworfen hatte, waren Gegenstand der Sitzungen des Voll­zugsrats vom 16. und 17. November. Das Programm Däumigs bestimmte u.a. die Arbeiter- und Soldatenräte Deutschlands als ausschlaggebende poli­tische und gesetzgebende Kör­perschaft. Sie seien deshalb alsbald in einem Zentralrat zusammen­zufassen, bis dahin sei es Aufgabe des Vollzugsrats, die Berliner Reichs­behörden zu überwachen und die „notwendigen Vorarbeiten“ für ganz Deutschland zu treffen. Nach dem Sturz des Ancien Régime durch die revolutionäre Arbeiterklasse in Verbindung mit den proletarischen Kräften der Armee erfordere die allseitig als künftige Staatsform aner­kannte sozialistische Republik die „Zusammenfassung aller werktäti­gen Schichten des deutschen Volkes in den Arbeiter-, Soldaten- und Bauernräten auf dem schnellsten Wege“, bevor mit der systema­ti­schen Demokra­tisie­rung und Soziali­sierung der staat­lichen Verwaltung zu beginnen sei.[91] Zu Beginn der Sitzung des Vollzugsrats am 16. November fasste Däumig seine Thesen in folgender Resolution zusammen:

(…) „In der revolutionären Organisation der Arbeiter- und Soldatenräte hat sich die neue Staatsgewalt verkörpert. Diese Gewalt muss gesichert und ausgebaut werden, da­­mit die Errungenschaften der Revolution der gesamten Arbeiterschaft zugute­kom­men. Diese Sicherung kann nicht erfolgen durch Umwandlung des deutschen Staats­we­sens in eine bürgerlich-demokratische Republik, sondern in eine proletarische Re­pu­blik auf sozialistischer Wirtschaftsgrundlage. Das Bestreben der bürgerlichen Krei­se, so schnell als möglich eine Nationalversammlung einzuberufen, soll die Arbei­ter um die Früchte der Revolution bringen. Der Vollzugsrat der Arbeiter- und Soldaten­räte er­klärt sich daher gegen eine konstituierende Nationalversammlung. Er verlangt viel­mehr den Ausbau der Arbeiterräte und deren Ausdehnung auf alle Schichten des werk­­tätigen Volkes. Durch Zusammenfassung aller Arbeiterräte Deutschlands muss ein Zentralrat der deutschen Arbeiterräte gebildet werden, der eine neue, den Grund­sätzen der proletarischen Demokratie entsprechende Verfassung zu beschließen hat.“[92]

Der Antrag Däumigs, statt Einberufung einer National­versammlung die „proletarische Republik“ in der Gestalt eines Rätesystems durchzu­setzen, wurde nach lebhafter Diskussion mit der äußerst knappen Mehr­heit von 12:10 Stimmen abge­lehnt; Befürworter waren nicht nur die Revolutionären Obleute von der USPD einschließlich des Volks­beauftragten Barth, son­dern auch drei Mitglieder der MSPD.[93] An­genommen wurde der Antrag, von den Delegierten aller Arbeiter- und Soldatenräte in Deutschland einen Zentralrat wählen zu lassen. Der Machtkampf über die Frage Rätesystem oder Natio­nal­versamm­lung war unterbrochen. Die Entscheidung sollte dem Allgemeinen Kon­gress der Arbeiter- und Soldaten­räte Deutsch­lands vorbehalten bleiben.[94]

c) Ausübung exekutiver Befugnisse

Bei einigen Reichsämtern setzte der Vollzugsrat Arbeiter- und Solda­ten­räte als Beauftragte ein, die dort Kontroll­aufgaben wahrnehmen soll­ten. Doch beschränkten sich die Räte nicht auf Kontrollfunkti­onen, sei es wegen mangelhafter Instruktionen oder aus Überzeugung, son­dern schalteten sich auch in die Exekutive ein. So kam es im Preußi­schen Kriegsministerium, das für die Demobilisierung im Reich zu­stän­dig war, zu Verordnungen des Vollzugsrats, die ohne Absprache in zen­trale Befugnisse des Reichsamts eingriffen.[95] Zwei Beauftragte des Vollzugsrats setzten zusammen mit dem Soldatenrat den Leiter des Waffen- und Munitionsbeschaffungsamts ab und einen Nachfolger ein.[96] Dem vom Rat der Volksbeauftragten ernannten Beigeordneten des Kriegsministers, Paul Göhre, wurden Delegierte an die Seite ge­stellt, ohne dass die Zuständigkeitsfragen geklärt waren.[97] Auf der anderen Seite protestierte der Oberste Soldatenrat in Kiel dagegen, dass das Reichs-Marineamt die Offiziere in ihre Dienststellen mit Befehls­­gewalt einweise, ohne ihn als „Träger der Macht“ mit­ent­schei­den zu lassen.[98] Der Vollzugsrat beanstandete die Ernen­nung von Hugo Preuß zum Staatssekretär des Innern, bevor dem Gremium Gelegen­heit zur Stellungnahme gegeben wurde.[99] Ledebour meinte:

„Wir müssen vorläufig dafür sorgen, dass sich auch die Regierung unterordnet. Jetzt hat ein Minister Preuß das Licht der Welt erblickt, und wir haben ihn noch gar nicht bestätigt. Wir sehen, dass sich die Regierung schon wieder Rechte nimmt, die ihr gar nicht zustehen. Wir werden unter allen Umständen diesem Minister Preuß unsere Bestätigung versagen. Hinter alle unsere Forderungen müssen wir aber den größten Druck setzen, damit sie auch befolgt werden.“[100]

2.3. Einigung über die Kompetenzen – Theorie und Praxis

Eine Verständigung über die jeweiligen Kompetenzen von Vollzugsrat und Rat der Volksbeauftragten war also dring­lich, doch lagen die Positionen beider Seiten weit auseinander. In der gemeinsamen Sitzung des Vollzugsrats und des Rats der Volksbeauf­t­rag­ten am 18. November äußerte sich Ebert ent­schieden im Sinn einer Prärogative der Regierung:

„Es ist ganz unmöglich, dass wir, das engere Kabinett, die Beauftragten der beiden sozialistischen Parteien, die Reichsgeschäfte leiten und Anweisungen geben, während andererseits von dem örtlichen Vollzugsrat in Berlin ohne Fühlungnahme mit uns wieder in die Zentralbehörden eingegriffen wird, dass dort Anordnungen getroffen werden, ja dass sogar Personen abgesetzt werden, ohne dass wir etwas davon wissen. (…) Die Soldaten und alle, die mit Organisationen zu tun haben, auch die Arbeiter, wissen, dass eine Organisation nur funktioniert, wenn sie eine einheitliche Leitung hat und für die Abwicklung einheitliche Grundsätze bestehen.“ (…)[101]

Der Volksbeauftragte Landsberg leitete die Kompetenzverteilung aus dem Souveränitätsrecht ab und spielte unausgesprochen auf die Erfahrung aus der russischen Februar-Revolution 1917 an, bei der die Doppelherrschaft von linksradikalem Sowjet (Arbeiter- und Soldaten­rat) und bürgerlicher Regierung versagt hatte:

„Der Sieg der Revolution in Deutschland war mit ihrem Sieg in Berlin entschieden. (…) Daraus ergibt sich, die siegreichen Berliner Arbeiter- und Soldatenräte hatten am Abend des Revolutionstags die Macht in Deutschland in der Hand. Das ist vollkommen unbestreitbar. Aber diese Macht besitzen sie nicht auf Dauer, sondern nur proviso­risch, denn das Berlin von 1918 ist nicht das Paris von 1789. Die Berliner Arbeiter und Soldaten haben also, nachdem sie gesiegt hatten, auf Grund ihres Souveränitätsrechts, das sie errungen hatten, die Möglichkeit, die ganze Exekutive an sich zu reißen. Sie sahen aber ein, dass das ein Ding der Unmöglichkeit war, und deshalb übertrugen sie ihre Exekutive auf die Volksbeauftragten (…). Die Souveränität haben sie nicht über­tragen, wohl aber die Vollzugsgewalt. (…) Nachdem die Exekutive nun einmal auf die Volksbeauftragten übertragen ist, (…) darf in diese Exekutive auch nicht eingegriffen werden, immer vorbehaltlich des Rechts der Ernennung und der Abberufung, denn sonst kommen wir zu einer Nebenregierung und zu einer vollständigen Unsicherheit. Haben die Volksbeauftragten das Recht der Exekutive und zwar das alleinige Recht als Delegierte des souveränen Volkes, dann geht daraus auch hervor, dass sie das Recht haben, Minister und Beamte zu ernennen, und unter Umständen auch das Recht haben, sie zu entfernen.“ (…)[102]

Däumig machte demgegenüber kein Hehl aus seiner Überzeugung, dass die Exekutivgewalt nicht beim Rat der Volksbeauf­tragten mono­polisiert sein dürfe, versäumte es allerdings, explizit auf die Legislativ­kompetenz einzugehen:

„Der Volksbeauftragte Landsberg hat gemeint, die Souveränität liege jetzt in den Händen der Arbeiter- und Soldatenräte in der Form des Vollzugsrats (…). Er hat aber erklärt, dass die volle unbeschränkte Exekutivgewalt in den Händen der Volksbeauf­tragten (…) liegen müsse; im gewissen Sinn sind wir der Meinung: auch in Händen des Vollzugsrats. (…) (Die Absetzung konterrevolutionärer Beamter) ist kein Eingriff in die Rechte der Exekutive, sondern die logische Konsequenz unserer ganzen Tätigkeit. (…) Es ist ganz selbstverständlich, dass die Herren, die den Auftrag erhal­ten haben, in der Zeit des Provisoriums die Reichsgeschäfte zu führen, in dem Rahmen ihrer Ressorts und sonstiger politischer Tätigkeitsgebiete in Bezug auf die Exekutive nicht zu sehr ein­geengt werden dürfen, aber andererseits darf die Exekutivgewalt in keiner Weise in eine Art Absolutismus umschlagen. (…) Wir verlangen, dass in einer organisch weiter­entwickelten Weise auf dem Boden der Revolution eine Staatsform heraus­kommt, die auch den tatsächlichen Trägern der Revolution durchaus gerecht wird. Das geschieht nicht, wenn (…) nun in einer leidenschaftlichen Ungeduld auf die National­versamm­lung hingearbeitet wird.“ (…)[103]

Damit behielt Däumig im Einklang mit dem Standpunkt der Revolutio­nären Obleute dem Vollzugsrat nicht zuletzt das Recht vor, gegen die von der Regierung präferierte Wahl einer Nationalversammlung für eine „proletarische Republik“ einzutreten. Angesichts des Dissenses über die Kompetenzverteilung wurde be­schlossen, diese Frage durch einen Ausschuss von drei Mitgliedern des Vollzugsrats und zwei Volksbeauftragten regeln zu lassen.[104] Die Einigung vom 22. November räumte dem Vollzugsrat das Recht zur Berufung und Abbe­rufung der Volksbeauftragten sowie ein Anhö­rungs­recht vor der Beru­fung der Fach­minister ein und stellte fest, dass dem Rat der Volksbeauftragten mit seiner „Bestellung“ durch den Arbeiter- und Soldatenrat von Groß-Berlin die Exekutive übertragen wurde, wobei dem Vollzugsrat ein Kontrollrecht zustehe.[105] Auffallend war, dass die Legislativkompetenz des Rats der Volksbeauftragten nicht einmal ansatzweise in Frage gestellt wurde. Da das Kontrollrecht des Vollzugsrats nicht näher bestimmt wurde, kam es zu weiteren Streitig­keiten über die Kom­petenzverteilung.[106] Das führte zu einer er­neu­ten Vereinba­rung vom 9. Dezember[107], in der die frühere Einigung der Sache nach wiederholt wurde und beide Seiten sich über­zeugt gaben, „dass ihre Tätigkeit nur durch vertrauensvolles Zusammen­arbeiten ersprießlich ausgeübt werden kann“.[108] Die Floskel bekräf­tig­te zwar theoretisch die erste Einigung, war aber praktisch völlig be­deu­tungslos. Der Vollzugsrat hatte mittlerweile aufgrund unlös­barer inter­ner Differenzen über die Aufgaben der Revo­lution seine Verhand­lungs­fähigkeit[109] und seinen politischen Einfluss verloren.[110] Der Macht­­­kampf war zulasten der USPD und zugunsten des Rats der Volks­beauftragen ent­schieden. Die Regierung hatte ihren An­spruch auf exekutive und legislative Kompetenz durchgesetzt.

[...]


[1] Kampffmeyer, Paul: Fritz Ebert. Ein Lebensbild, Berlin 1923; Felden, Emil: Eines Menschen Weg. Ein Fritz-Ebert-Roman, Bremen 1927; Löbe, Paul (Hg.): Friedrich Ebert und seine Zeit. Ein Gedenkwerk über den ersten Präsidenten der Republik, Berlin 1926.

[2] Barth, Emil: Aus der Werkstatt der deutschen Revolution, Berlin 1919; Noske, Gustav: Von Kiel bis Kapp. Zur Geschichte der deutschen Revolution, Berlin 1920; Bernstein, Eduard: Die deutsche Revolution von 1918/19. Geschichte der Entstehung und ersten Arbeitsperiode der deutschen Republik, Berlin 1921, Neuausgabe Bonn 1998; Scheidemann, Philipp: Der Zusammenbruch, Berlin 1921; Ströbel, Heinrich: Die Deutsche Revolution. Ihr Unglück und ihre Rettung, 2. Aufl., Berlin 1922; Müller, Richard: Vom Kaiserreich zur Republik, Bd. 2: Die November-Revolution, Wien 1925; Haase, Ernst (Hg.): Hugo Haase: Sein Leben und Wirken. Mit einer Auswahl von Briefen, Reden und Aufsätzen, Berlin 1929.

[3] Ahnert, Kurt: Die Entwicklung der deutschen Revolution und das Kriegsende in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November 1918 in Leitartikeln, Extrablättern, Tele­gram­men, Aufrufen und Verordnungen nach den führenden deutschen Zeitungen, Nürn­berg 1918; Buchner, Eberhard: Revolutionsdokumente. Die deutsche Revolution in der Darstellung der zeitgenössischen Presse, Bd. 1: Im Zeichen der roten Fahne, Berlin 1921.

[4] Kolb, Eberhard/ Schumann, Dirk: Die Weimarer Republik, 8. Aufl., München 2013, S. 160 f.

[5] Scheele, Godfrey: The Weimar Republic. Overture to the Third Reich, London 1946, S. 81; Taylor, Alan John Percivale: The Course of German History. A Survey of the Develop­ment of Germany since 1815, London 1946, S. 1043 f., der (frei von Quellen­studien) dem linken Flügel der USPD zusammen mit dem Spartakusbund die Fähigkeit zuspricht, ein freies und friedliches Deutschland zu errichten; Barraclough, Geoffrey: Tatsachen der deutschen Geschichte, Berlin 1947, S. 181-185; Berlau, Abraham Joseph: The German Social Democratic Party 1914-1921, Diss., New York 1949, 340 f., der die Unfähigkeit der MSPD zu einem „dritten Weg“ zwischen den alten Mächten und der radikalen Linken moniert; Wheeler-Bennett, John: Die Nemesis der Macht. Die deutsche Armee in der Politik 1918-1945, Düsseldorf 1954, S. 42, 57 f.

[6] Herzfeld, Hans: Die moderne Welt 1789-1945, II. Teil: Weltmächte und Weltkriege. Die Geschichte unserer Epoche, Braunschweig 1952, S. 240.

[7] Conze, Werner: Die Weimarer Republik. 1918-1933, in: Rassow, Peter (Hg.): Deutsche Geschichte im Überblick. Ein Handbuch, Stuttgart 1953, S. 625-676 (630).

[8] Erdmann, Karl Dietrich: Die Geschichte der Weimarer Republik als Problem der Wissenschaft, in: VfZ 3 (1955), Heft 1, S. 1-19 (7).

[9] So Rosenberg in seinem in Westdeutschland erst spät rezipierten Buch: Geschichte der deutschen Republik, Karlsbad 1935, S. 41-47, dem Erdmann (wie Anm. 8) zwar attestierte, dass damit „die wissenschaftliche Erforschung der deutschen Geschichte von 1918 bis 1933 (beginnt)“, dessen Bedeutung er aber zugleich relativierte: „Seine einfache Deutung des Endes der Republik von ihrem Anfang her lautet, dass dieser Staat zugrunde gehen musste, weil die soziale Revolution unterblieb“ (ebd., S. 5 f.); s. auch Kersten, Kurt (Hg.): Rosenberg, Arthur: Entstehung und Geschichte der Weimarer Republik, Frankfurt am Main 1955; Ders. (Hg.): Rosenberg, Arthur: Geschichte der Weimarer Republik, Frankfurt am Main 1961, Neuausgabe Hamburg 1991.

[10] Tormin, Walter: Zwischen Rätediktatur und sozialer Demokratie. Die Geschichte der Rätebewegung in der deutschen Revolution 1918/19, Düsseldorf 1954, S. 59-62.

[11] Matthias, Erich: Zur Geschichte der Weimarer Republik. Ein Literaturbericht, in: Die Neue Gesellschaft 3 (1956), S. 312-320. Ebenso, aber stärker akzentuierend Oertzen, Peter von: Die großen Streiks der Ruhrbergarbeiterschaft im Frühjahr 1919. Ein Beitrag zur Diskussion über die revolutionäre Entstehungsphase der Weimarer Republik, in: VfZ 6 (1958), S. 231-262 (231-234), Wiederabdr. in: Kolb, Eberhard (Hg.): Vom Kaiser­reich zur Republik, Köln 1972, S. 185-217 (185-188).

[12] Rürup, Reinhard: Probleme der Revolution in Deutschland 1918/19, Wiesbaden 1968, S. 7.

[13] Die Arbeiterräte in der deutschen Innenpolitik 1918-1919, Düsseldorf 1962, Neuausgabe Frankfurt am Main 1978, S. 8 f.

[14] Betriebsräte in der Novemberrevolution. Eine politikwissenschaftliche Unter­­­suchung über Ideengehalt und Struktur der betrieblichen und wirtschaftlichen Arbei­ter­­räte in der deutschen Revolution 1918/19, Düsseldorf 1963; 2. Aufl., Berlin 1976.

[15] Nachw. bei Rürup, Reinhard: Demokratische Revolution und „dritter Weg“. Die deutsche Revolution von 1918/19 in der neueren wissenschaftlichen Diskussion, in: Geschichte und Gesellschaft 9 (1983), S. 278-301 (280 f., Fn. 7 und 8).

[16] Rosenberg 1935 (wie Anm. 9).

[17] Kolb, Eberhard: Einleitender Diskussionsbeitrag, in: Bericht über die 26. Ver­sammlung deutscher Historiker in Berlin 7. bis 11. Oktober 1964, Sektion Wirtschafts- und Sozialgeschichte: Das Problem der Räte bei der Entstehung der Weimarer Repu­blik, in: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht, Beiheft, Stuttgart 1965, S. 42 f.

[18] Rürup (wie Anm. 12).

[19] Einleitung, in: Miller, Susanne/ Potthoff, Heinrich (Bearb.): Die Regierung der Volksbeauftragten 1918/19, Erster Teil, Düsseldorf 1969, S. XIII-CXXXI; Wiederabdr. in: Matthias, Erich: Zwischen Räten und Geheimräten, Düsseldorf 1970.

[20] Winkler, Heinrich August: Ein umstrittener Wendepunkt. Die Revolution von 1918/19 im Urteil der westdeutschen Geschichtswissenschaft, in: Ders. (Hg.): Weimar im Widerstreit. Deutungen der ersten deutschen Republik im geteilten Deutschland, München 2002, S. 33-42 (34).

[21] Ansprache Eberts zur Eröffnung der Verfassunggebenden Nationalversammlung am 6. Februar 1919, auszugsweise in: Ritter, Gerhard A./ Miller, Susanne (Hg.): Die deutsche Revolution 1918/19. Dokumente, Frankfurt am Main 1983, S. 205-210 (208).

[22] Stürmer, Michael: Einleitung: Weimar oder die Last der Vergangenheit. Aufstieg und Fall der ersten Republik als Problem der Forschung, in: Ders. (Hg.): Die Weimarer Republik. Belagerte Civitas, Königstein 1980, S. 13-36 (18 f.); Schulze, Hagen: Die Deut­schen und ihre Nation. Weimar. Deutschland 1917-1933, Berlin 1985; Möller, Horst: Weimar. Die unvollendete Demokratie, München 1985.

[23] Auszugsweise abgedruckt in: Kolb (wie Anm. 11), S. 369-385.

[24] Ebd., S. 382 f.

[25] John, Jürgen: Das Bild der Novemberrevolution in Geschichtspolitik und Geschichts­wissenschaft der DDR, in: Winkler (wie Anm. 20), S. 43-84 (72 f.).

[26] Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (Hg.): Illustrierte Geschichte der Novemberrevolution in Deutschland, Berlin 1968.

[27] Rürup, Reinhard: Die Revolution von 1918/19 in der deutschen Geschichte. Vortrag vor dem Gesprächskreis Geschichte der Friedrich-Ebert-Stiftung in Bonn am 4. November 1993, Bonn 1993, S. 5 f.

[28] Wirsching, Andreas: Die Weimarer Republik. Politik und Gesellschaft, 2. Aufl., München 2008, S. 52 f., 119; Ders.: Die paradoxe Revolution 1918/19, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 58 (2008), Heft 50-51, S. 6-12 (7); Büttner, Ursula: Weimar. Die überforderte Republik 1918-1933. Leistung und Versagen in Staat, Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur, Stuttgart 2008, S. 63; Gallus, Alexander: Die vergessene Revolution von 1918/19 – Erinnerung und Deutung im Wandel, in: Ders. (Hg.): Die vergessene Revolution von 1918/19, Göttingen 2010, S. 14-38 (37 f.); Niess, Wolfgang: Die Revolution von 1918/19. Der wahre Beginn unserer Demokratie, Berlin 2017, S. 437.

[29] Prager, Eugen: Geschichte der USPD. Die Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands, Berlin 1921, Neuausgabe Bremen 2013; Wheeler, Robert F.: USPD und Internationale. Sozialistischer Internationalismus in der Zeit der Revolution, Frankfurt am Main 1975; Krause, Hartfrid: USPD. Zur Geschichte der Unabhängigen Sozialdemo­kratischen Partei Deutschlands, Frankfurt am Main 1975.

[30] Lehnert, Detlef: Sozialdemokratie und Novemberrevolution. Die Neuordnungs­debatte 1918/19 in der politischen Publizistik von SPD und USPD, Frankfurt am Main 1983; Engelmann, Dieter/ Naumann, Horst: Hugo Haase. Lebensweg und politisches Vermächtnis eines streitbaren Sozialisten, Berlin 1999.

[31] Engelmann, Dieter/ Naumann, Horst: Zwischen Spaltung und Vereinigung. Die Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands in den Jahren 1917-1922, Berlin 1993.

[32] Groß-Berliner Arbeiter- und Soldatenräte in der Revolution 1918/19. Dokumente der Vollversammlungen und des Vollzugsrats: Engel, Gerhard/ Holtz, Bärbel/ Materna, Ingo (Hg.): Bd. 1: Vom Ausbruch der Revolution bis zum 1. Reichsrätekongress, Berlin 1993; Engel, Gerhard/ Holtz, Bärbel/ Huch, Gaby/ Materna, Ingo (Hg.): Bd. 2: Vom 1. Reichsrätekongress bis zum Generalstreikbeschluss am 3. März 1919, Berlin 1997; Engel, Gerhard/ Huch, Gaby/ Materna, Ingo (Hg.): Bd. 3: Vom Generalstreikbeschluss am 3. März 1919 bis zur Spaltung der Räteorgane im Juli 1919, Berlin 2002.

[33] Zentralrat der sozialistischen Republik Deutschlands (Hg.): Allgemeiner Kongress der Arbeiter- und Soldatenräte Deutschlands. Vom 16. bis 21. Dezember 1918, Steno­graphische Berichte, Berlin 1970.

[34] Kolb, Eberhard/ Rürup, Reinhard (Bearb.): Der Zentralrat der deutschen sozialisti­schen Republik 19.12.1918 – 8.4.1919. Vom ersten zum zweiten Rätekongress, Leiden 1968, Dok. 2, S. 9-24 (22).

[35] Michaelis, Herbert/ Schraepler, Ernst (Hg.): Ursachen und Folgen. Vom deutschen Zusammenbruch 1918 und 1945 bis zur staatlichen Neuordnung Deutschlands in der Gegenwart. Eine Urkunden- und Dokumentensammlung zur Zeitgeschichte, Bd. 3: Der Weg in die Weimarer Republik, Berlin 1959, Dok. 561, S. 49-51; Miller, Susanne/ Potthoff, Heinrich (Bearb.): Die Regierung der Volksbeauftragten 1918/19, Zweiter Teil, Düsseldorf 1969, Dok. 81, S. 137 f.

[36] Ähnlich im Ergebnis, aber in zeitbedingt positivistischer Argumentation Husen, Paul van: Die staatsrechtliche Organisation des Deutschen Reichs von der Revolution 1918 bis zum Zusammentritt der Nationalversammlung, Diss., Münster 1920, S. 15-20.

[37] Zum Begriff s. Kluge, Ulrich: Die deutsche Revolution 1918/19. Staat, Politik und Gesellschaft zwischen Weltkrieg und Kapp-Putsch, Frankfurt am Main 1985, S. 13.

[38] Mommsen, Wolfgang J.: Die deutsche Revolution 1918-1920. Politische Revolution und soziale Protestbewegung, in: Geschichte und Gesellschaft 4 (1978), S. 362-391 (369); Rürup (wie Anm. 12), S. 20.

[39] Gesetze zur Abänderung der Reichsverfassung und des Gesetzes betreffend die Stellvertretung des Reichskanzlers vom 17. März 1878 vom 28. Oktober 1918, RGBl. S. 1273 f.

[40] Vorwärts Nr. 304 vom 4. November 1918.

[41] Baron, Hans (Hg.): Troeltsch, Ernst: Spektator-Briefe. Aufsätze über die deutsche Revolution und die Weltpolitik 1918/22, Tübingen 1924, S. 15.

[42] Kluge (wie Anm. 37), S. 56.

[43] Huber, Ernst Rudolf (Hg.): Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte, Bd. 3, 3. Aufl., Stuttgart 1990, Nr. 238, S. 309. Der Reichskanzler hatte angesichts eines Demonstrationszugs tausender unbewaff­neter Arbeiter ins Zentrum Berlins und sich häufender Nachrich­ten über meuternde Truppen die vorgebliche Abdankungs­erklä­rung eigenmächtig am 9. November mittags über das Wolffsche Telegraphen Bureau (W.T.B.) veröffentlichen lassen.

[44] Miller/ Potthoff (wie Anm. 19), Dok. 1a, S. 6. Der Reichskanzler hatte den Gedanken einer Nationalversammlung schon einige Tage zuvor erwogen, um „den demokrati­schen Gedanken gegen die Revolution aufzurufen“ (Baden, Prinz Max von: Erinnerun­gen und Dokumente, Stuttgart 1927, S. 598), und dem Kaiser zur Abwiegelung der Massen anstelle der Einsetzung einer Regentschaft empfohlen (ebd., S. 624).

[45] Unter Einbeziehung der USPD.

[46] Scheidemann (wie Anm. 2), S. 208.

[47] Die Reichstagsmehrheit bildeten seit 1912 die SPD, das Zentrum und die FVP.

[48] Vorwärts Nr. 310 vom 10. November 1918.

[49] KPD (Hg.): Illustrierte Geschichte der deutschen Revolution, Berlin 1929, S. 208; ähnlich Prager (wie Anm. 29), S. 181: „Kostümwechsel“.

[50] Dittmann, Wilhelm: Erinnerungen, Bearb.: Rojahn, Jürgen, Frankfurt am Main 1995, Bd. 2, S. 556.

[51] Ebd., S. 558.

[52] Ritter/ Miller (wie Anm. 21), Dok. II/17, S. 77 f.

[53] Huber, Ernst Rudolf (Hg.): Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte, Bd. 4: Deutsche Verfassungsdokumente 1919-1933, 3. Aufl., Stuttgart 1991, Dok. 2, S. 2. Scheidemann handelte dabei im Widerspruch zu dem Ziel Eberts, die Entscheidung über die Staatsform der Nationalversammlung vor­zu­behalten, s. die Antwort des Parteivorstands auf die Bedingun­gen der USPD vom 9. November, Miller/ Potthoff (wie Anm. 19), Dok. 3, S. 20 f.

[54] Ritter/ Miller (wie Anm. 21), Dok. II/18, S. 78 f.

[55] Barth (wie Anm. 2), S. 57.

[56] Müller (wie Anm. 2), S. 27-29.

[57] Ebd.; Bernstein (wie Anm. 2), S.64 f.

[58] Miller/ Potthoff (wie Anm. 19), Dok. 3, S. 20 f.

[59] Müller (wie Anm. 2), S. 33.

[60] Bei Gründung der KPD am 1. Januar 1919 deren Vorsitzender mit Paul Levi.

[61] Näher hierzu von Oertzen (wie Anm. 14), S. 71-78.

[62] Engel/ Holtz/ Materna (wie Anm. 32), Dok. 8, S. 12 f.; Müller (wie Anm. 2), S. 32 f.

[63] Ritter/ Miller (wie Anm. 21), Dok. II/23, S. 82-84.

[64] Die Bezeichnung der Staatssekretäre als (Fach-)Minister war seit der Parlamen­tarisierung durch die Oktober­verfassung allgemein gebräuchlich, wurde aber ebenso wie die Bezeichnung „Ministerium“ statt „Amt“ erst durch Kabinettsbeschluss vom 15. März 1919 förm­lich beschlossen, s. dazu Schulze, Hagen (Bearb.): Das Kabinett Scheidemann (1919), in: Momm­sen, Wolfgang (Hg.): Bundesarchiv, Edition Akten der Reichskanzlei. Weima­rer Repu­blik, Boppard am Rhein 1971, Bd. 1, Dok. 14a, Nr. 5: http://www.bundesarchide/aktenreichskanzlei/1919-1933/0100/sch/sch1p/kap1_2/kap2_16/para3_5.html

[65] Miller/ Potthoff (wie Anm. 19), Dok. 6, S. 30 f.

[66] Vorwärts Nr. 311 vom 11. November 1918.

[67] Das mochte der im Juni 1918 gewählte Reichstagspräsident Conradin Fehrenbach nicht einsehen, der noch am 12. Dezember von der am 26. Oktober erteilten Ermächtigung zur Einberufung der nächsten Sitzung Gebrauch machen wollte, s. Miller/ Potthoff (wie Anm. 19), Dok. 57, S. 381-392.

[68] Das verkennen die legalistisch anmutenden Überlegungen von Matthias (wie Anm. 19), S. XXVIII f., der die Übergabe des Kanzleramts, die Koalitionsvereinbarung und die Bestätigung durch die Versamm­lung im Zirkus Busch als „drei verschiedene Aspekte der Legitimationsproblematik“ einstuft, die den jeweiligen Stadien der Regierungs­bildung zuzuordnen seien. – Ein „neues Staatsrecht“ und damit eine revolutionsrecht­liche Legitimation des Rats der Volksbeauftragten wurde erst durch die Vereinbarung zwischen diesem und dem Vollzugsrat vom 22. November geschaffen, wonach „die politische Gewalt in den Händen der Arbeiter- und Soldatenräte der deutschen sozia­listischen Republik“ lag und „die Bestellung des Rats der Volksbeauftragten durch den Arbeiter- und Soldatenrat von Groß-Berlin (…) die Übertragung der Exekutive der Republik“ bedeutet, s. dazu unten II, 3.

[69] Ebert (wie Anm. 21), S. 205.

[70] Brandt, Willy/ Löwenthal, Richard: Ernst Reuter. Ein Leben für die Freiheit. Eine politische Biographie, München 1957, S. 116.

[71] Vorwärts Nr. 310 vom 10. November 1918, zitiert bei Müller (wie Anm. 2), S. 34 f.

[72] Müller, ebd., S. 36.

[73] Engel/ Holtz/ Materna (wie Anm. 32), Dok. 12, S. 15-23; Müller (wie Anm. 2), S. 37-40; bei Zahlen und Namen der Ausschussmitglieder weisen die Quellen geringfügige Differenzen auf.

[74] So Kolb/ Rürup (wie Anm. 34), S. XV; anders Kolb (wie Anm. 13), S. 119 Fn. 3, dem­ zufolge die SPD an der Auffassung festhielt, von der Räteversammlung nicht berufen, sondern nur bestätigt worden zu sein.

[75] Müller (wie Anm. 2), S. 40.

[76] Vorwärts Nr. 311 vom 11. November 1918, S. 1 „Regierung der vereinigten Sozial­demokraten!“; ebenso Dittmann (wie Anm. 50), S. 562, und Barth (wie Anm. 2), S. 60; anders Vorwärts ebd., S. 1 f. a.E.: „Die erste Sitzung des Arbeiter- und Soldatenrats“.

[77] Nach Müller (wie Anm. 2), S. 36, 40, wurde der von dem Revolutionären Obmann Paul Eckert verlesene Aufruf von Ernst Däumig verfasst; Ritter/ Miller (wie Anm. 21), S. 95, bezeichnen als Verfasser Hugo Haase, der dies auf dem USPD-Parteitag 1919 auch selbst erklärt hat (zit. nach Miller/ Potthoff [wie Anm. 19], Dok. 7 Fn. 2, S. 31 f.).

[78] Miller/ Potthoff (wie Anm. 19), Dok. 7, S. 31-33.

[79] RGBl. 1918, S. 1303.

[80] Miller/ Potthoff (wie Anm. 19), Dok. 9, S. 37 f.

[81] Dittmann (wie Anm. 50), S. 571, der als Verfasser des Aufrufs Haase bezeichnet.

[82] Haase (wie Anm. 2), S. 173.

[83] Müller (wie Anm. 2), S. 16.

[84] Engel/ Holtz/ Materna (wie Anm. 32), Dok. 16, S. 31.

[85] Ebd., S. 33.

[86] Ebd., Dok. 26, S. 44.

[87] Ebd., Dok. 30, S. 50; Müller (wie Anm. 2), S. 138.

[88] Ebd., Dok. 33, S. 55; Müller (wie Anm. 2), S. 139.

[89] Müller, ebd., S. 140 f.

[90] Ebd.

[91] Engel/ Holtz/ Materna (wie Anm. 32), Dok. 46, S. 80-82.

[92] Ebd., Dok. 45, S. 72 f.

[93] Ebd., Dok. 53, S. 104.

[94] Müller (wie Anm. 2), S. 85.

[95] Miller/ Potthoff (wie Anm. 19), Dok. 13, S. 64.

[96] Ebd., S. 74.

[97] Ebd., S. 75.

[98] Ebd., S. 65 m. Fn. 54.

[99] Engel/ Holtz/ Materna (wie Anm. 32), Dok. 50, S. 92. Der Staatssekretär Hugo Preuß wurde im Einvernehmen aller sechs Volksbeauftragten ernannt.

[100] Sitzung vom 16. November, ebd., Dok. 45, S. 77.

[101] Ebd., Dok. 54, S. 109 f.

[102] Ebd., S. 128 f.

[103] Ebd., S. 132-134.

[104] Tatsächlich bestand der Ausschuss aus zwei Volksbeauftragten (Dittmann und Haase, s. Miller/ Potthoff [wie Anm. 19], Dok. 18, S. 109), zwei Vollzugs­rats­mitgliedern (Ledebour und Däumig, s. Engel/ Holtz/ Materna [wie Anm. 32], Dok. 66, S. 205), sowie Barth als Volksbeauftragtem und Mitglied des Vollzugsrats in Personalunion.

[105] Wortlaut der amtlichen Fassung und Synopse dreier vorausgegangener Entwürfe bei Miller/ Potthoff (wie Anm. 19), Dok. 22 a-d, S. 127-130.

[106] (1) Übertragung der Leitung der militärischen Stelle des Auswärtigen Amts (O.H.L.A) durch Beschluss des Vollzugsrats vom 15. November an den Schriftsteller Bernhard Kellermann zur Steuerung der sozialistischen Propaganda in den zu räumenden Ostgebieten (Engel/ Holtz/ Materna [wie Anm. 32], Dok. 44, S. 67 f.); Mitteilung hierüber von Haase in der Kabinettssitzung am 20. November (Miller/ Potthoff [wie Anm. 19], Dok. 18, S. 110 f.); Aufhebung des Beschlusses des Vollzugsrats in der Kabinettssitzung am 30. November wegen Unvereinbarkeit mit der Vereinba­rung über die Kompetenzverteilung (ebd., Dok. 34, S. 231): Die Regierung konsultierte den Vollzugsrat gar nicht mehr, sondern hob seine Entscheidung einfach auf. (2) Entsendung von Dele­gierten durch den Vollzugsrat in die Reichsämter als Eingriff in die Exekutive (ebd., Dok. 38, S. 252 f.): Die Regierung ignorierte ein Informationsrecht des Vollzugsrats, ohne überhaupt mit ihm darüber zu verhandeln. (3) Verhaftung des Nachrichtenoffiziers Lorenz sowie der Industriellen August Thyssen und Edmund Stinnes wegen Verdachts des Landesverrats am 8. Dezember: Anweisung des Vollzugs­rats zur sofortigen Entlassung der Verhafteten gegen von Haase geäußerte Bedenken (ebd., Dok. 50, S. 313-315).

[107] Anlass hierfür war auch die vorübergehende Festnahme des Vollzugsrats am 6. Dezember, die unten (III, 1 c) im Zusammenhang dargestellt wird.

[108] Miller/ Potthoff (wie Anm. 19), Dok. 48, S. 311.

[109] Müller (wie Anm. 2), S. 151 f.; Däumig, in: Engel/ Holtz/ Materna (wie Anm. 32), Dok. 78, S. 270. Beispielhaft hierzu die Auseinandersetzungen in der Sitzung des Voll­zugs­rats am 2. Dezember zu seiner inneren Organisation sowie zu bayerischen Be­stre­bungen zur Ablösung von Solf und Erzberger, ebd., Dok. 108, S. 504-527, und zum Aus­tausch von Solda­ten­vertretern, ebd., Dok. 111, S. 567-570; Dok. 114, 580-601.

[110] Kolb/ Rürup (wie Anm. 34), Einleitung, S. XXII; näher hierzu Kolb (wie Anm. 13), S. 135-137.

Excerpt out of 86 pages

Details

Title
Die USPD im Rat der Volksbeauftragten 1918
Subtitle
Ideen, Initiativen und Aktionen für die Zukunft der Republik?
College
University of Hagen  (Historisches Institut)
Grade
1,8
Author
Year
2018
Pages
86
Catalog Number
V432226
ISBN (eBook)
9783668756656
ISBN (Book)
9783668756663
File size
3373 KB
Language
German
Keywords
uspd, volksbeauftragten, ideen, initiativen, aktionen, zukunft, republik
Quote paper
Georg Herbert (Author), 2018, Die USPD im Rat der Volksbeauftragten 1918, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/432226

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