Die Zukunft der Demokratie in der EU


Trabajo de Seminario, 2004

21 Páginas, Calificación: 1


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Zentrale Fragestellung
1.2 Demokratieprobleme in Europa

2. Gewaltenteilung in der EU

3. Demokratische Legitimation der EU-Organe
3.1 Die These der demokratischen Legitimierung
3.2 Die These des strukturellen Demokratiedefizits und des Zentralismus
3.3 Entwürfe zur Lösung des Demokratiedefizits

4. Repräsentationsprinzip und Stimmgewichtung
4.1 Connecticut-Kompromiss auf europäisch?
4.2 Die wichtigsten Neuerungen der EU-Verfassung

5. Sprachliche Vielfalt: eine Gabe oder eine Bürde?

6. Demokratisierungsprozesse und Zukunftsvisionen

7. Schlussfolgerungen

Literaturverzeichnis

Anhang

1. Einleitung

Europa und die Europäische Union[1] befinden sich im Wandel: In diesem Jahr wurden wichtige Schritte vollzogen, wie etwa der Beitritt von zehn mittel- und osteuropäischen Staaten sowie zwei Mittelmeerstaaten mit 1. Mai 2004, die Einigung auf eine Verfassung für Europa und die Ernennung des neuen Vorsitzenden der Europäischen Kommission[2], der Portugiese Jose Durao Barroso. Im Laufe des Proseminars habe ich wichtige Erkenntnisse erlangt, die mir geholfen haben, die Komplexität und den Aufbau der europäischen Staatengemeinschaft zu durchblicken. Da das Thema meiner Arbeit sehr weit gefächert ist, werde ich mich im Wesentlichen auf die unten angeführte Fragestellung beschränken.

1.1 Zentrale Fragestellung

Weist die EU ein Demokratiedefizit auf? Wenn ja, was sind die Vorschläge und Theorien um dieses Manko zu beseitigen? Eine erweiterte EU sollte so demokratisch wie möglich gestaltet sein, denn eine 25 Staaten umfassende Union könnte an einem zu großen Defizit an Demokratie scheitern. Außerdem stelle ich mir die Frage, ob die Sprachenvielfalt ein Hindernis für die europäische Integration darstellt oder ob sie vielmehr eine Gabe ist, mit der man geschickt umzugehen versuchen sollte.

1.2 Demokratieprobleme in Europa

Die Probleme der Demokratie, mit welchen Europa heutzutage zu kämpfen hat, liegen zum einen im zunehmenden Desinteresse bei großen Teilen der Bevölkerung und dem Abtriften von Rechtsextremen von der Basis einer toleranten Verfassung, und zum anderen in der Angst vor Überfremdung und der Vernachlässigung der notwendigen ökologischen Änderungen der Industrienationen (Fetscher 2002, 19).

Wieso sieht sich Europa allerdings mit diesen Problemen konfrontiert? Das Desinteresse von großen Teilen der Bevölkerung bezüglich der EU-Politik liegt in der „Unüberschaubarkeit“ der europäischen Entscheidungsgremien. Was macht die Unionsorgane so undurchsichtig, wieso wirkt die EU den Unionsbürgern und Bürgerinnen so weit entfernt? Die Befragung einiger Personen in Zusammenhang mit einem Projekt der Universität Innsbruck hat mir wichtige Eindrücke vermittelt. Die interviewten Bürger bzw. Bürgerinnen verbinden mit der EU vor allem Bürokratie und Distanz anstelle von Transparenz und Nähe. In Prozentzahlen veranschaulicht ist das Ergebnis fast erdrückend.[3] 61 Prozent der Südtiroler Bevölkerung findet, die EU sei etwas weit entferntes, während sogar 70 Prozent der Nordtiroler Bevölkerung diesen Standpunkt vertritt. Das bedeutet: nur 39 Prozent der Südtiroler bzw. 30 Prozent der Nordtiroler assoziieren Nähe mit der Union. Noch deutlicher ist dieses Resultat bei der Gegenüberstellung der Begriffe Bürokratie bzw. Transparenz, denn 75 Prozent der Südtiroler und Südtirolerinnen verbinden Bürokratie mit „Brüssel“, in Nordtirol sind sogar 83 Prozent der Bürger und Bürgerinnen dieser Meinung. Anders gesagt, nur 25 Prozent der Bevölkerung südlich des Brenners glauben, die EU sei genügend transparent, in Nordtirol sind nur 17 Prozent von der Transparenz der europäischen Staatengemeinschaft überzeugt.

2. Gewaltenteilung in der EU

Direkt und unmittelbar werden von den Unionsbürgern und Unionsbürgerinnen nur die Abgeordneten des Europaparlaments gewählt. Die Kompetenzen des Europäischen Parlaments[4] wurden zwar durch die Verträge von Amsterdam (1999) und Nizza (2003) ausgeweitet; dennoch sind diese gegenüber jenen eines nationalstaatlichen Parlaments weit eingeschränkt. Beratungs- und Kontrollbefugnisse, Haushaltsrechte und Mitwirkungsrechte in den Entscheidungsverfahren sind die wichtigsten Funktionen, jedoch sind diese Kompetenzen nicht die klassischen legislativen Befugnisse eines „normalen“ Parlamentes. (Maurer 20028, 192) De facto liegt die legislative Gewalt beim Europäischen Rat bzw. dem Rat der EU[5]. Der ER setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs zusammen, während im Rat die verschiedenen Minister der Mitgliedsstaaten vertreten sind, wobei je nach Materie die einzelnen „Fachminister“ tagen.

Das Exekutivorgan der Gemeinschaft bildet die Kommission. Sie initiiert die Entscheidungen des Rates, erlässt Durchführungsbestimmungen und kontrolliert dessen Implementierung. Die Europäische Kommission, wie sie seit 1993 genannt wird, verfügt über das Initiativmonopol innerhalb der Gemeinschaft, trifft Durchführungsentscheidungen, hat das Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof[6] und führt außerdem den Haushalt durch. Zu den Aufgaben der Kommission zählt das Überwachen der Einhaltung des Gemeinschaftsrechts und die Kontrolle des ordnungsgemäßen Funktionierens des Gemeinsamen Markts. Zudem ist die Kommission die Hüterin des Gemeinschaftsrechts und der Motor der Integration. Vor der EU-Osterweiterung leiteten 20 Kommissare bzw. Kommissarinnen die in 23 Generaldirektionen unterteilten Ressorts. Die gesamte Kommission wird nach der Reform von Nizza unter Zustimmung des EPs mit qualifizierter Mehrheit vom Rat ernannt. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der Mitglieder gefällt; de facto wird versucht, Konsens zu erstellen. (Diedrichs 20028, 142 ff.)

Auf das Judikative Organ der EU - dem EuGH - werde ich in dieser Arbeit nicht weiter eingehen.

3. Demokratische Legitimation der EU-Organe

Für Politologen und EU-Experten ist strittig, ob nun Rat und Kommission vollkommen demokratisch legitimiert sind. Demokratische Legitimation hat zum Ziel, einen effektiven Einfluss des Volkes auf die Ausübung der Staatsgewalt zu bewirken und sicher zu stellen. Die Meinungen spalten sich, denn eine Gruppe spricht von einer hinreichenden demokratischen Legitimierung der Europäischen Staatengemeinschaft, während andere Experten von einem Demokratiedefizit ausgehen.

3.1 Die These der demokratischen Legitimierung

Laut den Anhängern der „Demokratiethese“ ist die EU durch die demokratischen Qualitäten der Mitgliedsstaaten, welche Unterzeichner der Verträge zur Europäischen Staatengemeinschaft sind, hinreichend legitimiert. Das bedeutet, dass die EU aus Verträgen hervorgegangen ist, welche von Vertretern demokratisch legitimierter Regierungen auf rechtmäßiger Weise ausgehandelt und durch die Zustimmung der nationalen Parlamente der Mitgliedsstaaten volksherrschaftlich legitimiert wurden. (Schmidt 20003, 425)

Verstärkt wird diese Ansicht durch die Begründung, man müsse die EU im Kontext ihrer gesamten Mitgliedsstaaten sehen. Der „Brüsseler Regierungsapparat“ sei gerade deshalb so träge, weil es sich bei den Mitgliedsstaaten um Demokratien handle (Hartmann 2001, 44). Olaf Leiße (1998, 216) meint außerdem, das EP sei in seinen wichtigsten Funktionen (z.B. die Ernennung sowie die Kontrolle der Kommission) den nationalen Parlamenten „mindestens gleichwertig“ geworden. Der Rat erhält seine Legitimierung laut Demokratiethese von den nationalstaatlichen Regierungen, die in ihm repräsentiert sind, in den meisten der wichtigen Fragen ein Vetorecht besitzen und ihrerseits von den jeweiligen nationalen Parlamenten gewählt worden sind. Auch der Kommission wird eine ausreichende mittelbare Legitimierung zugesprochen, insofern sie vom Rat gewählt und vom EP bestätigt wird, dem Parlament auskunftspflichtig ist und mittlerweile unter dem Damoklesschwert des Misstrauensvotums des EPs gegenübersteht. (Schmidt 20003, 426 f.) Laut Eichener (1998) weist die EU insgesamt schon den Charakter einer Polyarchie[7] (eines politischen Gemeinwesens) im Dahlschen Sinn auf, was zwar nicht einer perfekten Demokratie entspricht, jedoch dem Ideal ziemlich nahe kommt.

3.2 Die These des strukturellen Demokratiedefizits und des Zentralismus

Wie bereits erwähnt, wird als einziges Entscheidungsorgan der EU nur das EP unmittelbar von den Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern gewählt. Durch die Problematik der geringen Kompetenzen des Parlaments lässt sich auch die relativ niedrige Wahlbeteiligung erklären, welche auch als empirisches Indiz für ein Demokratiedefizit gelten kann. Die Teilnahme an Wahlen wird als Qualitätsindikator der Demokratie herangezogen: Konfrontiert man die Beteiligungsquoten der letzten EU-Parlamentswahlen, so ist ein konstanter Abwärtstrend festzustellen. Wie zuvor schon erläutert, ist dies aber auf die geringen Kompetenzen des EP zurückzuführen. Auch etablierte Demokratien, wie jene in den USA oder der Schweiz, „leiden“ unter einer niederen Wahlbeteiligung: Deshalb kann man den US-Amerikanern und schon gar nicht den Schweizern ein Defizit an Demokratie vorwerfen. Die nachfolgende Statistik beweist schlicht, dass sich die Bevölkerung nicht mit der EU-Politik identifizieren kann und unzufrieden ist.

Beteiligung an Europaparlamentswahlen seit 1979

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: www.elections2004.eu.int

Gunnar Folke Schuppert (2000, 69) wirft der EU einen allzu starken Zentralismus[8] vor und begründet dies folgendermaßen:

„Die EU weist ein Demokratiedefizit auf, weil die Mitgliedsstaaten Hoheitsrechte an die supranationalen Institutionen übertragen. Wesentliche Entscheidungskompetenzen werden dadurch der nationalen parlamentarischen Kontrolle entzogen, ohne dass dem eine gleichwertige parlamentarische Mitbestimmung auf EU-Ebene gegenüberstünde“.

[...]


[1] Im Verlauf der Arbeit wird die Europäische Union kurz mit EU bezeichnet.

[2] I.d.F. kurz nur Kommission genannt.

[3] Ergebnisse und graphische Darstellungen der Befragung befinden sich im Anhang.

[4] Im weiteren Verlauf abgekürzt mit EP.

[5] I.d.F. kurz ER bzw. Rat bezeichnet.

[6] Im weiteren Verlauf kurz mit EuGH bezeichnet.

[7] Roberts Dahls Polyarchietheorie beinhaltet die politische Beteiligung aller erwachsenen Bürger und Bürgerinnen ebenso wie die Freiheitlichkeit und den Wettbewerbsgrad der politischen Willensbildung und Entscheidungsfindung.

[8] Unter Zentralismus versteht man in diesem Zusammenhang den Entzug von Souveränitätsrechten durch die EU.

Final del extracto de 21 páginas

Detalles

Título
Die Zukunft der Demokratie in der EU
Universidad
University of Innsbruck  (Politikwissenschaft)
Curso
SE Reformprozesse in der EU
Calificación
1
Autor
Año
2004
Páginas
21
No. de catálogo
V43531
ISBN (Ebook)
9783638413008
Tamaño de fichero
672 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Zukunft, Demokratie, Reformprozesse
Citar trabajo
Maximilian Ghetta (Autor), 2004, Die Zukunft der Demokratie in der EU, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/43531

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