Das deutsche Tarifsystem und die deutsche Tarifpolitik befinden sich in einer tiefen Krise. Nicht nur die Gewerkschaften, sondern auch die Arbeitgeberverbände haben einen zunehmenden Mitgliederschwund zu verzeichnen. Viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer sehen bei den gegenwärtig weltweiten wirtschaftlichen Strukturproblemen, oft verbunden mit den einzelnen existenzbedrohenden Konsequenzen, ihre Interessen durch die Tarifparteien und deren Tarifpolitik nicht mehr wirksam repräsentiert. Kritisiert werden vor allem die mangelnde Differenzierung der Tarifverträge nach der unterschiedlichen Belastbarkeit der Unternehmen und die Inflexibilität des Tarifsystems bei seiner notwendigen Anpassung an geänderte wettbewerbliche Parameter.
Dabei entfaltet sich die Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien und der Betriebparteien in einer marktwirtschaftlichen Ordnung. Den Herausforderungen der Globalisierung in der Wirtschaft versucht man gerecht zu werden, indem man prüft, durch eine filigranartige Reglementierung Flexibilität herzustellen, ohne die Grundsatzfrage zu beantworten, ob man auf diesem Weg überhaupt zum Ziel gelangen kann. Einerseits wollen die Gewerkschaften untereinander fusionieren, ohne zu berücksichtigen, dass dadurch auch ein Wettbewerb unter den Gewerkschaften beseitigt wird. Auf der anderen Seite eröffnen die Arbeitgeberverbände eine OT- Mitgliedschaft, obwohl sie Partner in Tarifverhandlungen bleiben wollen. Als flexibles Anpassungsinstrument sollen sich dann Tariföffnungsklauseln erweisen, obwohl bei ihrer Nutzung durch die Betriebspartner ein Betriebskorporavitismus begründet wird, der den freien Arbeitsvertrag ersetzen wird. Letztlich soll im Bündnis für Arbeit ein Weg
eingeschlagen werden, den es lediglich in einer organisierten Wirtschaft geben kann. Angesichts einer anhaltenden Arbeitsmarktkrise und nachweislicher Erfolglosigkeit in der praktizierten Wirtschaftspolitik wächst daher die Gewogenheit aller Beteiligten, die Krisenursachen in den Strukturen des Arbeitsmarktes und seiner Regulierung zu suchen. Dabei beschränken sich die Fortschritte im Bereich der qualitativen Tarifpolitik bezüglich Rahmen- und Manteltarifverträgen auf wenige Themen und Tarifbereiche. Die Gewerkschaften verfügen jedoch auch über kein schlüssiges Konzept, auf dessen Grundlage sie zu einer wirkungsvolleren tarifpolitischen Interessenvertretung gelangen könnten.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Wirkung von Tarifverträgen
I. Rechtsnatur eines Tarifvertrages
II. Wirtschaftliche Funktion des Tarifvertrages
III. Zustandekommen von Tarifverträgen
1) Tariffähigkeit
2) Tarifzuständigkeit
3) Tarifvertragsabschluss
a) Schriftform
b) Bezugnahmeklauseln
4) Inhalt
a) Normativer Teil
(1) Normsetzungswille
(2) Gegenstand der Normsetzungsbefugnis
(a) Inhaltsnormen
(b) Abschlussnormen
(c) Beendigungsnormen
(d) Betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Normen
(3) Geltungsbereich der Rechtsnormen
(4) Tarifgebundenheit
(a) Gleichstellungsabrede
(b) Allgemeinverbindlichkeitserklärung
(c) Gebundenheit bei Betriebsnormen
(d) Tarifkonkurrenz/ Tarifpluralität (Tarifkollision)
(5) Zeitlicher Anwendungsbereich
(6) Anmeldung zum Tarifregister/ Auslegen des Tarifvertrags
(7) Wirkung der Tarifvertragsnormen
(a) Unabdingbarkeit
(b) Unverbrüchlichkeit
(c) Grenzen der normativen Wirkung
b) Schuldrechtlicher Teil
(1) Friedenspflicht
(2) Durchführungspflicht
(3) Weitere Pflichten
c) Fazit
C. Flexibilisierungsmöglichkeiten
I. Ausgangssituation
II. Flexibilität von Tarifverträgen
1. Flexibilisierung durch Verbetrieblichung von Tarifverträgen
a) Unternehmensbezogene Verbandstarifverträge
b) Firmen- oder Haustarifverträge
c) Ergänzungstarifverträge
d) Tarifliche Modulsysteme
e) sog. „Cafeteriasysteme“
f) Zustimmungsvorbehalte
g) Tarifvertragliche Öffnungsklauseln für Betriebsvereinbarungen
(1) Allgemeine Öffnungsklausel
(2) Korridorlösung oder auch Bandbreitentarifverträge
(3) Optionslösung
(4) Härte- und Notfallklauseln
2. Rechtliche Grenzen der Flexibilisierung
a) Flexibilisierung durch Tariföffnungsklauseln
b) Öffnungsklausel mit Zustimmungsvorbehalt
c) Öffnungsklauseln mit eingeschränktem oder ohne Zustimmungsvorbehalt
3. Kollision mit dem Günstigkeitsprinzip und praktische Folgen
III Flexibilisierungsalternativen
1. Verbetrieblichung
2. Öffnung von Gesetzes wegen
3. Folgen einer generellen Öffnung
a) Auffassung
b) Gegenauffassung
IV Fazit
D. Tarifvertragsanalyse
I Branchen gleich und regional verschieden
1. Tarifvereinbarung 2004 für die Metallindustrie Mecklenburg-Vorpommern (TarifV MV)
2. Tarifvereinbarung 2004 für die Metallindustrie Nordrhein-Westfalen (TarifV NRW)
3. Zwischenergebnis
II Branchen verschieden und regional gleich
1. Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung für den Groß- und Außenhandel Mecklenburg-Vorpommern
2. Tarifvereinbarung 2004 zum MTV für die Metallindustrie Mecklenburg-Vorpommern
3. Zwischenergebnis
III Fazit
F. Ergebnis
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Hausarbeit untersucht die Möglichkeiten und Grenzen der Flexibilisierung von Tarifverträgen in Deutschland, um den Anforderungen internationalisierter Märkte sowie der hohen Belastung einzelner Betriebe gerecht zu werden. Die Forschungsfrage konzentriert sich darauf, inwieweit bestehende tarifliche Flexibilisierungsinstrumente genutzt werden und ob die Forderung nach einer gesetzlichen Änderung zur weiteren Dezentralisierung der Tarifpolitik gerechtfertigt ist.
- Strukturelle Krise des deutschen Tarifsystems und der Tarifpolitik
- Rechtliche Grundlagen der Tarifvertragsgestaltung (TVG)
- Flexibilisierungsinstrumente wie Verbetrieblichung und Öffnungsklauseln
- Rechtliche Schranken und Kollisionen mit dem Günstigkeitsprinzip
- Analyse praktischer Tarifbeispiele aus verschiedenen Branchen und Regionen
Auszug aus dem Buch
A. Einleitung
Das deutsche Tarifsystem und die deutsche Tarifpolitik befinden sich in einer tiefen Krise. Nicht nur die Gewerkschaften, sondern auch die Arbeitgeberverbände haben einen zunehmenden Mitgliederschwund zu verzeichnen. Viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer sehen bei den gegenwärtig weltweiten wirtschaftlichen Strukturproblemen, oft verbunden mit den einzelnen existenzbedrohenden Konsequenzen, ihre Interessen durch die Tarifparteien und deren Tarifpolitik nicht mehr wirksam repräsentiert. Kritisiert werden vor allem die mangelnde Differenzierung der Tarifverträge nach der unterschiedlichen Belastbarkeit der Unternehmen und die Inflexibilität des Tarifsystems bei seiner notwendigen Anpassung an geänderte wettbewerbliche Parameter.
Dabei entfaltet sich die Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien und der Betriebparteien in einer marktwirtschaftlichen Ordnung. Den Herausforderungen der Globalisierung in der Wirtschaft versucht man gerecht zu werden, indem man prüft, durch eine filigranartige Reglementierung Flexibilität herzustellen, ohne die Grundsatzfrage zu beantworten, ob man auf diesem Weg überhaupt zum Ziel gelangen kann. Einerseits wollen die Gewerkschaften untereinander fusionieren, ohne zu berücksichtigen, dass dadurch auch ein Wettbewerb unter den Gewerkschaften beseitigt wird. Auf der anderen Seite eröffnen die Arbeitgeberverbände eine OT- Mitgliedschaft, obwohl sie Partner in Tarifverhandlungen bleiben wollen. Als flexibles Anpassungsinstrument sollen sich dann Tariföffnungsklauseln erweisen, obwohl bei ihrer Nutzung durch die Betriebspartner ein Betriebskorporavitismus begründet wird, der den freien Arbeitsvertrag ersetzen wird.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die aktuelle Krise des Tarifsystems und benennt die mangelnde Flexibilität als zentrales Problem für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
B. Wirkung von Tarifverträgen: Dieses Kapitel erläutert die Rechtsnatur, wirtschaftliche Funktion sowie den normativen und schuldrechtlichen Aufbau eines Tarifvertrages.
C. Flexibilisierungsmöglichkeiten: Hier werden Instrumente wie die Verbetrieblichung und diverse Öffnungsklauseln diskutiert sowie deren rechtliche Grenzen gegenüber dem Günstigkeitsprinzip aufgezeigt.
D. Tarifvertragsanalyse: Die Analyse vergleicht anhand ausgewählter Tarifbeispiele aus der Metallindustrie sowie dem Groß- und Außenhandel die praktische Umsetzung tariflicher Flexibilisierungsoptionen.
F. Ergebnis: Das Fazit resümiert, dass das Tarifsystem anpassungsfähiger ist als angenommen, mahnt jedoch vor einer Aushöhlung durch zu starke Dezentralisierung.
Schlüsselwörter
Tarifvertrag, Flexibilisierung, Tarifpolitik, Öffnungsklausel, Verbetrieblichung, Tarifautonomie, Günstigkeitsprinzip, Tarifvertragsgesetz, Betriebsvereinbarung, Arbeitsmarktkrise, Flächentarifvertrag, Beschäftigungssicherung, Tarifkollision, Unternehmenskrise, Koalitionsfreiheit
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die aktuelle Krise des deutschen Tarifsystems und untersucht, wie Tarifverträge flexibler gestaltet werden können, um auf wirtschaftliche Herausforderungen zu reagieren.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentral sind die Themenbereiche Tarifpolitik, rechtliche Struktur von Tarifverträgen, Möglichkeiten zur betrieblichen Flexibilisierung und die Rolle der Tarifautonomie im Spannungsfeld mit betrieblichen Bündnissen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, ob bestehende Flexibilisierungsinstrumente in Tarifverträgen ausreichen, um Beschäftigung zu sichern, ohne die normativen Grundlagen und das Günstigkeitsprinzip zu gefährden.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Es handelt sich um eine juristische und wirtschaftspolitische Analyse, die die Rechtsgrundlagen des Tarifvertragsgesetzes mit der empirischen Beobachtung der aktuellen Tarifpraxis in verschiedenen Branchen verbindet.
Was wird im Hauptteil schwerpunktmäßig behandelt?
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit der rechtlichen Ausgestaltung von Öffnungsklauseln, der Kollision mit dem Günstigkeitsprinzip sowie der Abgrenzung zwischen normativem und schuldrechtlichem Teil eines Tarifvertrags.
Welche Keywords charakterisieren diese Arbeit?
Wichtige Begriffe sind unter anderem Tarifautonomie, Öffnungsklausel, Verbetrieblichung, Günstigkeitsprinzip und Tarifvertragsgesetz.
Wie unterscheidet sich eine Härteklausel von einer Optionslösung?
Während eine Härteklausel meist erst bei einer drohenden wirtschaftlichen Notlage (z.B. Insolvenzgefahr) greift, erlaubt die Optionslösung flexiblere Abweichungen vom Tarifniveau unter vorab definierten Voraussetzungen und Bandbreiten.
Welche Rolle spielt die Gewerkschaft bei der Flexibilisierung?
Die Gewerkschaften bleiben wichtige Partner; eine betriebliche Flexibilisierung kann in der Regel nicht gegen ihren Willen erzwungen werden, da sie ihre Rolle als Hüterin der Tarifstandards und der Solidarität wahrnimmt.
- Quote paper
- Nadja Greve (Author), 2005, Flexibilisierung von Tarifverträgen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/43542