Empirische Studie zur Bedeutsamkeit des vollzuglichen Übergangsmanagements am Beispiel des Projektes Passage im Berliner Jugendstrafvollzug


Bachelor Thesis, 2010

189 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung - Von den Nutzenaspekten der Freiheitsstrafen und der Notwendigkeit des Resozialisierungsgedanken

2. Was ist vollzuglicher Übergang? Was ist vollzugliches Übergangsmangement?

3. Berliner Modell zum Übergangsmanagement
3.1 Das Projekt „Passage – Übergangsmanagement im Berliner Frauen- und Jugendvollzug“
3.1.1 Teilprojekt 1 an der Justizvollzugsanstalt für Frauen
3.1.2 Teilprojekt 2 an der Jugendstrafanstalt Berlin
3.1.3 Teilprojekt 3 - IBI
3.2 Wie gestaltet sich das Übergangsmanagement des Projekt „Passage“ in der Jugendstrafanstalt Berlin?
3.3 Beschreibung der Trainingsmaßnahmen
3.3.1 Das soziale Training
3.3.2 Das Training Stoff- und Suchtkompetenz
3.3.3 Das Trainingsmodul Wohnen und Wohnhilfe
3.3.4 Das Trainingsmodul Bewerbungstraining und Berufsorientierung
3.3.5 Das Trainingsmodul Schulden und Finanzen

4. Fragestellung und Methodologie
4.1 Forschungsfragestellung der Untersuchung
4.2 theoretische Vorannahmen und spezifische Fragestellungen der Untersuchung
4.3 Methodologische Bestimmung des geeigneten Erhebungsinstrumentes
4.4. Methodologische Vorgehensweise beim Aufbau des Interviewleitfadens
4.4.1 Vorgespräch
4.4.2 Implementieren des Erzählstimulus
4.4.3 Immamente Fragen
4.4.4 Examente Fragen
4.4.5 Nachgespräch
4.5 Verfahrensweise der Untersuchung der Daten
4.5.1 Kriterien der Stichprobenauswahl
4.5.2 Datenerhebung und Datenerfassung
4.5.3 Die Interviewsituation

5. Durchführung und Auswertung
5.1 Beschreibung der Durchführung
5. 2 Beschreibung der Auswertungsmethode leises Sprechen

6. Auswertung
6.1 Ausgangslage der Inhaftierten/Hafterfahrungen
6.2 Erste Erfahrungen in Bezug auf den Übergang von der Haft in die Freiheit und die Unterstützung der Inhaftierten durch das Projekt „Passage –Übergangsmanagement im Berliner Frauen- und Jugendvollzug“
6.3 Motivation zur Teilnahme am Projekt „Passage“
6.4 Bewertung der Trainings
6.4.1 Bewertung des Moduls Bewerbungstraining und Berufsorientierung
6.4.2Bewertung des Moduls Wohnen und Wohnhilfe
6.4.3 Bewertung des Sozialen Kompetenztrainings
6.4.4 Bewertung des Trainings Stoff- und Suchkompetenz
6.5 Wünsche und Ängste der ehemaligen Teilnehmer des Projektes „Passage“
6.6 Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse

7. Fazit

8. Quellenverzeichnis
8.1 Monographien und Sammelwerke
8.1.1 Monographien
8.1.2 Sammelwerke
8.2 Aufsätze aus Sammelbänden
8.3 Artikel aus Fachzeitschriften
8.4 Internetverzeichnis
8.5 Gesetzesschriften
8.6 Studienarbeiten
8.7 Sonstige
8.8 Transkribierte Interviews

9. Anhang
9.1 Interviewleitfaden
9.2 Transkribierte Interviews
9.2.1 IT1; Transkript der digitalen Audioaufnahme vom 21. Juni 2010
9.2.2 IT2; Transkript der digitalen Audioaufnahme vom 21. Juni 2010
9.2.3 IT3; Transkript der digitalen Audioaufnahme vom 30. Juni 2010
9.2.5 IT5; Transkript der digitalen Audioaufnahme vom 6. Juli 2010
9.2.6 IT6; Transkript der digitalen Audioaufnahme vom 14. Juli 2010

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1

Abbildung 2

Abbildung 3

Abbildung 4

Abbildung 5

Abbildung 6

Abbildung 7

Abbildung 8

1. Einleitung - Von den Nutzenaspekten der Freiheitsstrafen und der Notwendigkeit des Resozialisierungsgedanken

In der aktuellen Kriminalpolitik herrschen primär zwei Grundgedanken über die Nutzenaspekte der Institution des Strafvollzugs und dem Mittel der Strafhaft für die Gesellschaft vor. Die Rede ist hier einmal von dem Sicherungsaspekt.[1] Dieser spiegelt sich in der Zunahme des Bedürfnisses der Bevölkerung nach Sicherheit wieder und äußere sich in der Kriminalpolitik in Maßnahmen zunehmender Kontrolle und Strafverschärfung.[2] So sei es hier die primäre Aufgabe der Institution des Strafvollzuges den Rechtsfrieden wiederherzustellen.[3] Grundlegend ist hier zum Einen der Gedanke der Strafe zum Zweck der Abschreckung. Dabei geht man davon aus, dass durch die Angst vor Strafe kriminelles Verhalten vermieden werden kann, d.h. es wird angenommen, dass durch die Bestrafung weniger Straffälliger eine Abschreckung der Allgemeinheit möglich sei.[4] Ein weiterer Nutzen, der hier miteinhergeht, ist der Gedanke der Ausgrenzung von Straftätern aus der Gesellschaft um einen Schutz dieser vor weiteren Straftaten gewährleisten zu können, da der Strafgefangene von der Begehung weiterer Straftaten abgehalten wird.[5] Ein anderer daraus resultierender Effekt ist die Rückfallvermeidung durch den Vollzug der Strafe. Die Sanktion solle ausreichend unangenehm sein um den Straftäter nach Verbüßen der Haftstrafe vor weiteren Straftaten im Sinne einer Rückfallvermeidung abzuhalten, d.h. sie soll Mittel sein um zukünftiges sozial angepasstes Verhalten zu erzielen.[6] Problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass ein Erfolg in diesem Sinne noch nicht gemessen werden konnte. So würden beispielsweise rund 78% aller jugendlichen Straftäter nach Verbüßen einer Freiheitsstrafe erneut in kriminelles Verhalten zurückfallen. Hiervon würden 45% erneut eine Haftstrafe verbüßen.[7] Hier liegt nahe, dass Strafe allein nicht unbedingt das alleinige Mittel ist um einem Rückfall in kriminelle Aktivitäten entgegenzuwirken. Es stellt sich an dieser Stelle Frage, nach anderen Möglichkeiten um die Gesellschaft im Sinne der Rückfallvermeidung vor der Begehung weiterer Straftaten zu schützen. Eine Möglichkeit kann hier der Resozialisierungs-gedanke sein. Der Begriff der Resozialisierung sei hier die Summe aller Bemühungen in der Haft, die den Inhaftierten den Willen und die Fähigkeit vermitteln sollen ein eigenverantwort-liches Leben zu führen. Der Inhaftierte solle lernen sich unter gesellschaftlichen Bedingungen ohne kriminelle Handlungen zu behaupten, seine Chancen wahrzunehmen, sowie bei Problemsituationen zu bestehen.[8] Der Gedanke eines Strafvollzuges, der den Inhaftierten zu einem zukünftigen sozialeigenverantwortlichen Leben in der Gesellschaft erziehen soll, reicht bis ins 16. Jahrhundert zurück. Es wird beabsichtigt den Straftäter über Erziehung und Wiedergutmachung vor erneuten kriminellen Handlungen abzuhalten, wobei festzuhalten ist, dass das Resozialisierungsgebot für den Strafvollzug in der heutigen Zeit verbindlich ist. Der Gesetzgeber sei verpflichtet ein wirksames Resozialisierungskonzept zu entwickeln und den Strafvollzug diesem Konzept anzupassen. Eine Sozialisation im Sinne der gesellschaftlichen Normen hätte nach dieser Sichtweise nur unzureichend stattgefunden. Für die Institution Strafvollzug hätte das die Folge, dass die Sozialisation nachgeholt werden müsse. Als Sozialisationsinstanz hat der Strafvollzug somit verschiedene Anforderungen zu erfüllen und konkrete Ziele zu verfolgen, wie z.B. den Aufbau einer gewissen Selbstsicherheit oder die Ausbildung eines Gewissens bei dem Inhaftierten zu fördern.[9] Im Bereich des Jugendstraf-vollzugs würden die meisten jugendlichen Straftäter innerhalb eines Zeitraumes von vier Jahren erneut straffällig werden. Hinter den meisten Rückfalltaten würden die Risikobereitschaft und Unsicherheit stehen, die für die Jugendphase typisch sei. Die Strafrechtsnormen hätten in dieser Phase noch nicht so die Bedeutung für die Jugendlichen wie es bei den Erwachsenen der Fall sei.[10] Der Rückfall in erneute Straffälligkeit sei laut Eduard Matt auch eine Folge von diversen Problemlagen nach der Entlassung. So sei der größte Teil der entlassenen Straftäter von Langzeitarbeitslosigkeit und Armut gekennzeichnet. Auch sei das Merkmal einer unzureichenden schulischen und beruflichen Qualifikation bei diesem Klientel zumeist erfüllt. Ebenfalls keine Seltenheit seien vielfältige Mehrfachbelastungen, wie z.B. Drogen-problematiken, finanzielle Probleme, Wohnungsprobleme, Probleme mit Ämtern und Behörden, sowie psychische Probleme. Dabei fehle es vielen Betroffenen an Möglichkeiten und Unterstützung zur Bearbeitung ihrer Problemlagen.[11] Die Arbeit der klassischen Bewährungs-hilfe hätte jedoch schon gezeigt, dass die erfolgreiche Wiedereingliederung von Insassen des Strafvollzugs mit ihren vielfältigen Problemlagen möglich sei.[12] So habe sich die Wiedereingliederung von ehemals Inhaftierten in Bezug auf die Bewältigung der Problemlage der Beschäftigungssituation schon als erfolgsversprechend erwiesen. Daher spielen insbesondere die Themen der Arbeit und Ausbildung für Straftäter als Mittel zur Rückfallvermeidung erneut in der Diskussion um die Resozialisierung im Strafvollzug eine wichtige Rolle. Eine mögliche Beschäftigungssituation soll den Inhaftierten eine berufliche Perspektive nach der Haftentlassung bieten.[13] Ein wesentlicher Bereich, der sich mit dem Resozialisierungsgedanken auseinandersetzt, ist der Bereich des Übergangsmanagements, welcher sich primär mit entlassungsvorbereitenden Maßnahmen für Straftäter beschäftigt. Die vorliegende Arbeit befasst sich nähergehend mit dem Resozialisierungsgedanken im Jugendstrafvollzug und versucht darzustellen, wie bedeutsam Maßnahmen zur Wiedereingliederung von Strafgefangenen sind.

Ich nähere mich mit dieser Thematik auf der Ebene des Individuum, d.h. ich beschäftige mich mit der Frage der Bedeutsamkeit von Wiedereingliederungsmaßnahmen aus Sicht des Straftäters. Im Rahmen einer eigenständigen Untersuchung zu dieser Thematik mit ehemaligen Teilnehmer des Projekt „Passage – Übergangsmanagement im Berliner Frauen- und Jugendvollzug“ an der Jugendstrafanstalt Berlin, welches sich mit entlassungsvorbereitenden Trainings für jugendliche Straftäter beschäftigt, werde ich versuchen diese Frage zu beantworten. Das Projekt „Passage“ ist eines von drei Modellprojekten in Berlin, welches sich mit dem Thema Übergangsmanagement an den Berliner Haftanstalten auseinandersetzt. Zunächst ist es jedoch notwendig die Begriffe des vollzuglichen Übergangs und des vollzuglichen Übergangsmanagement für die vorliegende Arbeit zu erläutern. Im Anschluss daran werde ich ausführlich das Projekt Passage beschreiben. Im weiteren Verlauf der Arbeit erläutere ich die wissenschaftliche Herangehensweise zur Beantwortung der vorliegenden Fragestellung. Im Folgenden befasse ich mich mit der Vorgehensweise bei der Durchführung der Studie. Den Abschluss der Arbeit bildet die Auswertung des gesammelten Materials unter Berücksichtigung der von mir aufgestellten Annahmen und Fragestellungen.

2. Was ist vollzuglicher Übergang? Was ist vollzugliches Übergangsmangement?

Der Begriff des Übergangsmanagements ist ein seit einigen Jahren in der Sozialen Arbeit verwendeter Begriff für recht vielfältige Aktivitäten, die der Unterstützung von Klienten bei der Optimierung und beim Zugang zu einem für sie neuen Teilsystem dienen.[14] Gemeint ist in dieser Arbeit besonders die Unterstützung der Inhaftierten und Haftentlassenen der Justizvollzugs-anstalten bei dem Übergang von der Haft in das Leben in Freiheit unter Erhöhung ihrer individuellen Legalbewährungschancen. Der Begriff umfasst die Entlassungsvorbereitung, sowie die Phase nach der Entlassung.[15] Dabei sollte eine systematische Betreuung der Inhaftierten von Anfang an angestrebt werden Vorraussetzung sei hier eine systematische Verbindung von vollzuglichen, kriminalpräventiven, sowie berufsbezogenen Maßnahmen. Diese Maßnahmen sollen nicht nur in der Haft, sondern auch nach der Haft erfolgen, wodurch der schwierige Übergang von der Haft in die Freiheit, das sogenannte Entlassungsloch mit seinen Problemlagen, besser gestaltbar wäre.[16] Obwohl die Hilfen zur Entlassung nach § 74 StVollzG gesetzliche Pflichtaufgabe des Strafvollzuges sei, würden diese oftmals nur unzureichend wahrgenommen werden.[17]

3. Berliner Modell zum Übergangsmanagement

Das Übergangsmanagement ist laut der Senatsverwaltung für Justiz Berlin ein integraler Bestandteil der Vollzugsplanung. Verantwortlich sei hierfür ausschließlich der Sozialdienst der Justizvollzugsanstalten. Er entscheidet in jedem individuellen Einzelfall welche Behandlungsmaßnahmen, Bildungs- und Ausbildungs- , sowie Hilfeangebote zu welchem Zeitpunkt der Haftzeit stattfinden soll. Außerdem wird darüber entschieden, ob die Angebote

unter Hinzuziehung externer Mitarbeiterinnen genutzt werden können, sowie auf welche Weise eine Zielerreichung dokumentiert oder rückgemeldet werden soll. Daraus ergebe sich laut der Senatsverwaltung für Justiz eine Arbeitsdefinition, die das Übergangsmanagement im Strafvollzug als verbindliches Arbeitsbündnis aller Personen bezeichnet, die am strukturierten Prozess der Wiedereingliederung von Inhaftierten und Haftentlassenen beteiligt sind.[18]

Für eine systematischen Wiedereingliederungspolitik sei die Vernetzung von Hilfeeinrichtungen, d.h. die Koordination und Kooperation der beteiligten Einrichtungen, unabdingbar. Durch, die zumeist vorhandenen Mehrfachbelastungen einzelner Einrichtungen ist es keiner Einrichtung möglich alle notwendigen Interventionen allein durchzuführen. Eine Arbeitsteilung, sowie eine systematische Kooperation zwischen den Einrichtungen müsse erfolgen. Zu lösende Aufgaben in diesem Zusammenhang sei das Denken in eigenen Zuständigkeiten, das Problem des Datenschutzes und -austauschs, sowie die Frage der Zuständigkeit für die Gesamtplanung, d.h. für die Integrationsplanung.[19] Der Begriff beschreibt demnach die beruflichen und sozialen Integrationswege unter Einbeziehung der jeweiligen Fachkompetenzen des Justizvollzuges und externer Hilfeträger. Wenn man dies auf die individuelle Ebene der Inhaftierten und Haftentlassenen bezieht, ist hier ein auf den Bedarf angepasstes, sowie an die biografischen Erfahrungen und Vorraussetzungen anknüpfendes Fallmanagement gemeint.[20] Die Reintegration stelle die ehemals Inhaftierten beim Übergang in die Freiheit vor eine Vielzahl von Entwicklungsaufgaben.[21]

Zur Bewältigung der Problemlagen der Inhaftierten sei ein schrittweises Vorgehen notwendig. Zunächst sollten Risiken, Bedarfe und Stärken der Inhaftierten erfasst werden. Darauf basierend sei es notwendig integrative und unterstützende Maßnahmen für die Entlassungsvorbereitung erfolgen zu lassen. Der systematischen Berufswegeplanung sollte hier besondere Bedeutung zu kommen. Im Idealfall sollte der Vollzugsplan als Integrationsplan betrachtet werden[22] und die entlassungsvorbereitenden Maßnahmen sollten so früh wie möglich während der Haftzeit beginnen. Aufgabe soll es sein die Inhaftierten und Haftentlassenen, sowohl zu unterstützen, als auch zu begleiten. Für den Sozialdienst bedeutet dies, alle für den Einzelfall relevanten Kooperationspartnerinnen, d.h. neben den Kompetenz-Centren in den Justizvollzugsanstalten und anderen vollzugsinternen PartnerInnen auch externe Hilfe-, Qualifizierungs- und Beratungsträger mit einzubeziehen. Eben genannte externe Träger, sollen dabei so frühzeitig auf der Grundlage verbindlicher Kooperationsbeziehung miteinbezogen werden, dass sie den Inhaftierten als verlässliche Begleiter zur Verfügung stehen können. Dies gilt sowohl für die Bewältigung des Übergangs als auch für die ersten Monate nach der Haftentlassung. Das Fallmanagement soll dabei auf der Basis von Qualitätsstandards, einheitlichen Überleitungs- und Dokumentationsinstrumenten strukturiert erfolgen. Das Klientel soll partizipativ miteinbezogen werden. Ziel ist es dabei das Klientel in seiner Selbstorganisation und Eigenverantwortlichkeit zu stärken um es zu befähigen an der Reintegration mitzuwirken. Wesentliche AkteurInnen sind bei der Umsetzung des Übergangsmanagement die MitarbeiterInnen in den Justizvollzugsanstalten. Es gilt diese durch gezielte Personal- und Organisationsentwicklung in ihrer Arbeit zu unterstützen. Zeitgleich werden Qualifizierungs- und Beratungsangebote an die Netzwerk-partnerInnen aus externen Institutionen gerichtet. Besonders soll insgesamt auf ein gender-sensibles Vorgehen, sowie auf die Arbeit nach dem Diversitätsansatz Wert gelegt werden.[23]

Aus diesem Arbeitsverständnis heraus sind in Berlin drei Projekte entstanden, die sich mit dem vollzuglichen Übergangsmanagement beschäftigen und eng miteinander verknüpft sind. Das Projekt „OASIS - Optimierung arbeitsmarktlicher und sozialer Integration im Strafvollzug“ ist an den Justizvollzugsanstalten für männliche Strafgefangene verortet und setzt seinen Schwerpunkt auf die soziale und arbeitsmarktorientierte Integration der Inhaftierten in Bezug auf den Übergang von der Haft in die Freiheit.[24] Das Projekt „Startklar“ widmet sich einem ähnlichen Schwerpunkt, spricht aber speziell die Zielgruppe der jungen straffälligen Frauen an.[25] Das dritte Projekt ist das Projekt „Passage - Übergangsmanagement im Berliner Frauen- und Jugendvollzug“ , welches ich im nächsten Abschnitt der Arbeit detaillierter beschreiben werde.

3.1 Das Projekt „Passage – Übergangsmanagement im Berliner Frauen- und Jugendvollzug“

Insgesamt besteht das Projekt „Passage - Übergangsmanagement im Berliner Frauen- und Jugendvollzug“ aus drei Teilprojekten, welche unterschiedliche Schwerpunkte zum Thema Übergangsmanagement im Berliner Jugend- und Frauenstrafvollzug bearbeiten. Gefördert wird das Projekt dabei hauptsächlich durch das Berufsfortbildungswerk (BFW), den Europäischen Sozialfond (ESF), das Institut für Bildung in der Informationsgesellschaft (IBI), dem FrauenComputerZentrumBerlin (FCZB), sowie durch Gelder der Senatsverwaltung für Justiz Berlin.[26] Insgesamt wird das Ziel verfolgt, dass vollzugliche Übergangsmanagement auf mehreren Ebenen zu stärken.[27] Die Aufgabenbereiche des Gesamtprojekt befassen sich daher mit:

- der Vernetzung von Institutionen, d.h. insbesondere von Trägern, Behörden und Ämtern, welche mögliche Anlaufstellen für ehemals Inhaftierte darstellen könnten
- der Beratung und Unterstützung von Strafgefangenen in Bezug auf die zukünftige Entlassung im Sinne der Vollzugsplanung
- der Qualifizierung und Beratung des Personals, welche Aufgabenbereiche des Übergangsmanagements übernehmen
- der Anpassung von internen Arbeitsprozessen und –strukturen der Berliner Haftanstalten
- der Entwicklung und Durchführung von Qualifizierungs- und Beratungs-, sowie Coaching- Angeboten zum Zweck der Vorbereitung der Inhaftierten auf die Anforderungen des Übergangs von der Haft in die Freiheit[28]

3.1.1 Teilprojekt 1 an der Justizvollzugsanstalt für Frauen

Das Teilprojekt 1 befindet sich an der Justizvollzugsanstalt für Frauen Berlin (JVAF).

Die JVAF ist eine von deutschlandweit nur fünf eigenständigen Frauenhaftanstalten bei denen ca. ein Drittel aller inhaftierten Frauen untergebracht sind. Die anderen zwei Drittel sind in 52 Teilanstalten bzw. Abteilungen im Männervollzug inhaftiert.[29] Deutschlandweit sind nur ca. 5 % der Strafgefangenen Frauen.[30] Der Aufgabenbereich dieses Teilprojektes liegt u.a. in der Planung und Durchführung von Trainings für die Bediensteten der Justizvollzugsanstalt für Frauen.

In der folgenden Tabelle sind die Themen und Inhalte der wesentlichen Trainings dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten[31]

3.1.2 Teilprojekt 2 an der Jugendstrafanstalt Berlin

Das Teilprojekt 2 ist in der Jugendstrafanstalt Berlin (JSA) verortet. Die JSA ist eine von deutschlandweit 27 Jugendhaftanstalten. Der Anteil der jugendlichen Strafgefangen belief sich mit 11807 Inhaftierten 2009 deutschlandweit auf einen Anteil von ca. 19% der Gesamtzahl der Insassen. Die 746 jugendlichen Inhaftierten 2009 in Berlin machen einen Anteil von ca. 17% der Gesamtanzahl der Strafgefangenen in diesem Bundesland aus.

Ein Großteil der Straftäter der Altersklasse bis 25 Jahren sind dabei in der Jugendstrafanstalt Berlin mit ihren 534 Haftplätzen im geschlossenen Vollzug untergebracht. Eine genauere Erläuterung über die Inhalte der Trainings des Teilprojektes 2 folgt im Abschnitt 3.2 der Arbeit.

3.1.3 Teilprojekt 3 - IBI

Das Teilprojekt 3 ist am Institut für Bildung in der Informationsgesellschaft e.V. (IBI) angesiedelt. In diesem Teilprojekt bildet die Vernetzung der Akteure den Schwerpunkt der Projektarbeit, d.h. es ist vorwiegend für strategische Aufgaben und die operative Umsetzung zuständig und hat koordinierende Aufgaben zur Förderung der Netzwerkarbeit des Gesamtprojektes. Zu den Aufgabenbreichen gehören die Analyse bestehender Netzwerke, die Auswahl neuer NetzwerkpartnerInnen und den Aufbau und die Pflege eines Netzwerks zur Integration von Haftentlassenen mit dem Ziel der Unterstützung des vollzugliche Übergangs-management. Das Teilprojekt 3 ist im Gegensatz zu den anderen Teilprojekten nicht an einer Haftanstalt verortet.[32]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3.2 Wie gestaltet sich das Übergangsmanagement des Projekt „Passage“ in der Jugendstrafanstalt Berlin?

Um einen ersten Eindruck vom Bedarf der jugendlichen und heranwachsenden Inhaftierten zu erhalten wurde seitens des Projekts eine Bedarfserhebung durchgeführt. Dazu wurde zunächst ein Teil der Inhaftierten in Form von Interviews befragt um eine Grundlage für einen standardtisierten Fragebogen zu erhalten, der letztendlich von 101 Inhaftierten im Erhebungszeitraum von Juni bis Juli 2009 ausgefüllt wurde. Themenkomplexe des Fragebogens beschäftigten sich mit den bisherigen Schwierigkeiten, den Bedürfnissen und Wünschen der Inhaftierten in Bezug auf ihre Entlassung.

In der Auswertung ergaben sich verschiedene thematische Schwerpunkte (z.B. Wohnen, Finanzen, Sucht, Arbeits-, Schul- und Ausbildungsplatz, Gestaltung sozialer Beziehungen), sowie Ansatzpunkte dafür, wie externe Hilfsangebote die Inhaftierten besser erreichen könnten (z.B. Schaffung von Transparenz, zielgerichtete Vermittlung bzw. Kontaktherstellung, Befähigung der sozialen Kontakte der Inhaftierten zur Unterstützung bzw. zur Inanspruchnahme externer Unterstützung).[33]

3.3 Beschreibung der Trainingsmaßnahmen

Auf Basis der eben genannten Untersuchung wurden neun thematisch verschiedene Trainings entwickelt, die einen Großteil des Bedarfs der Inhaftierten abdecken sollen. Veranschlagt wurde von dem Projekt ein soziales Training, ein Trainingsmodul zu der Thematik Bewerbungstraining und Berufsorientierung, ein Trainingsmodul zu der Thematik Wohnen und Wohnhilfe, ein Trainingsmodul zu der Thematik Finanzen und Schulden, sowie ein Training zum Thema Stoff- und Suchtkompetenz. Die wesentlichen Inhalte der Trainings werden in den folgenden Abschnitten der Arbeit näher beschrieben.

3.3.1 Das soziale Training

Pflicht ist bei allen Teilnehmern das soziale Training, wenn nicht schon an einem äquivalenten Training teilgenommen worden ist, wie z.B. an einem Anti-Aggressionstraining. Es findet in einem Umfang von 12 Einheiten je 3 Stunden bei einem wöchentlichen Rhythmus statt. Die Inhaftierten sollen hier Kenntnisse über Kommunikation, Konfliktbewältigung und Sozialverhalten erwerben, sowie individuelle Stabilität und Sicherheit erlangen. Insbesondere wird auf eine angemessenen Impulskontrolle wert gelegt.[34]

3.3.2 Das Training Stoff- und Suchtkompetenz

Im Training Stoff- und Suchtkompetenz, welches einen Umfang von 6 Einheiten je 3 Stunden besitzt, sollen die Teilnehmer an die Themen Konsum und Hilfesystem herangeführt werden. Ziel ist hierbei die Selbsteinschätzung der Inhaftierten beim Umgang mit legalen (wie z.B. Alkohol) und illegalen Substanzen (wie z.B. Cannabis) zu fördern, sowie mögliche Handlungsalternativen zu implementieren. Daher steht hier das Geben eines Substanzüberblickes, sowie eines Überblickes über Konsumstadien, -muster und -gewohnheiten, aber auch die Aufklärung über die Rechtsgrundlagen zu Drogen und Rauschmitteln im Vordergrund.[35]

3.3.3 Das Trainingsmodul Wohnen und Wohnhilfe

Die Trainings Wohnen und Wohnhilfe stellen ein Modul dar. Die Trainings können aber auch separat von den Inhaftierten gebucht werden. Im Training Wohnen, welches in einem zeitlichen Umfang von 3 Einheiten je 2 Stunden stattfindet, ist es Ziel die Teilnehmer an den Umgang mit alltagsnahen Problematiken im Hinblick auf den Wohnungserhalt und das Wohnungserlangen zu schulen. Die Teilnehmer erhalten daher umfassende Informationen zum Umgang mit Mietverträgen und Mietkostenberechnung, sowie zur Wohnungssuche. Die Teilnehmer erlernen weiterhin sich eine eigene Wohnung einzurichten und zu gestalten. Das Training Wohnhilfe findet in einem Umfang von 5 Einheiten je 2 Stunden statt. In Kooperation mit der Universalstiftung Helmut Ziegner, der Freien Hilfe e.V., dem Internationalen Bund e.V., der Bürgerhilfe gGmbH und dem Carpe Diem e.V. werden die Teilnehmer an die Thematiken des Betreuten Gruppenwohnens und des Betreuten Einzelwohnens herangeführt. Es wird den Teilnehmern eine Übersicht zu den Berliner Trägern der Wohnungshilfe gegeben, bei denen sich ca. fünf Träger persönlich den Inhaftierten vorstellen. Die vorgestellten Angebote werden mit den Teilnehmern ausgewertet. Weiterhin erhalten die Inhaftierten einen Überblick über die Formen des Betreuten Wohnens, sowie über die Wege der Antragsstellung. Ziel ist auch hier, unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Kontaktaufnahme mit den Trägern, die Ausbildung alltagspraktischer und methodischer Kompetenzen, sowie die Förderung einer selbstständigen Lebensführung bei den Teilnehmern.[36]

3.3.4 Das Trainingsmodul Bewerbungstraining und Berufsorientierung

Ebenfalls als Modul angeboten, jedoch von den Teilnehmern auch als einzelnes Training buchbar, sind die Kurse Bewerbungstraining und Berufsorientierung. Beim Kurs Bewerbungstraining, welcher in einem Umfang von 5 Einheiten je 3 Stunden stattfindet, lernen die Teilnehmer den Ablauf eines Bewerbungsverfahrens, sowie die Erwartungen der UnternehmerInnen bei einer möglichen Einstellung kennen. Weiterhin sollen die Teilnehmer erlernen eine marktgerechte Bewerbungsmappe mit Bewerbungsschreiben unter Berücksichtigung der eigenen Stärken und Erfahrungen anzufertigen. Für dieses Vorhaben stehen jedem Teilnehmer eine Stunde im Einzelgespräch mit dem Dozenten zur Anpassung der Bewerbungsunterlagen an aktuelle Bewerbungsvorhaben zur Verfügung. Im Fokus steht weiterhin das Kennenlernen des Ablaufes von Vorstellungsgesprächen, sowie das Trainieren von schwierigen Situationen in diesen. Weiterhin steht die Kontaktaufnahme zur Berufsberatung der Agentur für Arbeit im Hinblick der Vermittlung des Teilnehmers in einen für ihn passenden Ausbildungs-, Schul- oder Arbeitsplatz im Vordergrund.

Das Training Berufsorientierung, welches den gleichen zeitlichen Umfang besitzt, ist das Ziel, dass die Teilnehmer verschiedene Berufsbilder kennenlernen. So wird den Inhaftierten eine Übersicht zu möglichen Ausbildungsberufen in Berlin gegeben. Die Teilnehmer sollen hier lernen ihre momentanen Ausbildungsmöglichkeiten einzuschätzen und ihre beruflichen Ziele zu konkretisieren. Weiterhin sollen sie lernen ihren eigenen Stand hinsichtlich der spezifischen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung zu reflektieren und Grundlagen für unternehmerisches Handeln kennenlernen. Auch hier ist das übergeordnete Ziel für den einzelnen Teilnehmer den richtigen Ausbildungs-, Schul- oder Arbeitsplatz zu finden.[37]

3.3.5 Das Trainingsmodul Schulden und Finanzen

Auch im Modul angeboten, sowie von den Teilnehmern je nach Lebenssituation einzeln buchbar, werden die Trainings Schulden und Finanzen. Die beiden Trainings haben je einen Umfang von 4 Einheiten je 2 Stunden. Ziel im Training Finanzen ist es, dass die Teilnehmer grundlegende Finanzkompetenzen erwerben, sowie die Verantwortung im Umgang mit dem eigenen Geld zu stärken. Weiterhin sollen die Teilnehmer die üblichen Lebenshaltungskosten kennenlernen und einen Überblick über die eigene Finanzsituation bekommen. Wichtig ist dabei auch das Erwerben von Grundkenntnissen im Umgang mit Banken. Im Training Schulden ist zusätzlich zu dem geplanten Umfang noch eine Einzelberatung mit dem durchführenden Dozenten in seiner Funktion als Schuldenberater veranschlagt hinsichtlich der individuellen Finanzsituation der Teilnehmer. Die primären Ziele der Lernveranstaltungen richten sich auf das Erwerben grundlegender Finanzkompetenzen, das Kennenlernen und Bewerten verschiedener Kreditarten, sowie im Stärken der Sensibilität hinsichtlich möglicher Schuldenfallen und im Entwickeln zukünftiger Strategien zur Schuldenvermeidung. Des Weiteren sollen die Teilnehmer die Unterstützungsleistungen von Schuldnerberatungsstellen und Wege für den Umgang mit den eigenen Schulden kennenlernen. Dies geschieht unter dem Hinblick einer möglichen Kontaktaufnahme mit der für den Teilnehmer zuständigen Schuldenberatungsstelle im zukünftigen Wohnbezirk. Es sollen erste Schritte für den Umgang mit den eigenen Schulden eingeleitet werden.[38]

4. Fragestellung und Methodologie

Im folgenden Textabschnitt gehe ich näher auf die Forschungsfragestellung der Untersuchung ein, sowie auf die theoretischen Vorannahmen der Untersuchung. Ein weiteres zentrales Thema an dieser Stelle ist die Auswahl des geeigneten Messinstrumentes zur Erhebung der interessierenden Inhalte.

4.1 Forschungsfragestellung der Untersuchung

Die Fragestellung der folgenden Untersuchung lautet:

Wie bedeutsam sind die Trainings und Maßnahmen des Projekt „Passage“ aus Sicht der Teilnehmer in Bezug auf ihren Wiedereingliederungsprozess?

Der erste Teil der Untersuchung beschäftigt sich daher mit den Erfahrungen, die die Interviewteilnehmer während der Haftzeit gemacht haben. Im zweiten Teil der Untersuchung gehe ich auf die ersten Entlassungserfahrungen der Interviewteilnehmer ein, sowie auf die Art und Weise, wie sie die Betreuung durch das Projekt „Passage“ wahrgenommen haben. Der letzte Teil der Untersuchung stellt den momentanen Ist-Zustand dar und geht besonders auf weitere Ziele und die Ängste der Interviewteilnehmer ein, die mit dem Leben in Freiheit einhergehen. Die Analyse des Materials orientiert sich dabei durchweg am Ziel der Darstellung der Bedeutsamkeit des vollzuglichen Übergangsmanagements, aber auch an der Darstellung von Problemen in diesem Bereich. Bevor jedoch mit einer Auswertung und Zusammenfassung der Untersuchung begonnen wird, ist es für ein Verständnis der Arbeit und der Interpretation der

Ergebnisse notwendig, die eigene Untersuchungsplanung und das eigene Forschungsverfahren der empirischen Studie näher zu erläutern.

4.2 theoretische Vorannahmen und spezifische Fragestellungen der Untersuchung

Die Arbeit untersucht die Biographie der Haftentlassenen der Jugendstrafanstalt Berlin in Bezug auf die Erfahrungen, die sie während ihrer Haftzeit gemacht haben, sowie ihre subjektiven Einstellung und Erfahrungen in Bezug auf die entlassungsvorbereitenden Maßnahmen im Projekt Passage. Auf der Basis der Forschungsfragestellung und der verwendeten Literatur ergaben sich folgende Vorannahmen in Bezug auf die Untersuchung.

- Es wird angenommen, dass die Hafterfahrung einen bleibenden Einschnitt in der Biographie der Teilnehmer hinterlassen hat
- Es wird angenommen, dass die Trainings des Projektes Passage einen bleibenden Eindruck bei dem Klientel hinterlassen haben
- es wird angenommen, dass der Bildungsprozess der Klienten innerhalb der Trainings des Projekt „Passage“ einen entscheidenden Einfluss auf deren Biographie hat
- Es wird weiterhin angenommen, dass die Trainings des Projekt „Passage“ einen Einfluss auf die Erfahrungswelt der Klienten haben
- Es wird außerdem angenommen, dass die Trainings und Maßnahmen des Projekt „Passage“ einen Teil der Hafterfahrungen kompensieren können.

Im Hinblick auf die Forschungsfragestellung und die theoretischen Vorannahmen, konnte ich folgende konkrete Fragestellungen für die Erstellung des Interviewleitfadens, sowie für die Auswertung des Interviewmaterials herausarbeiten:

1. Welche Hafterfahrungen haben die Teilnehmer des Projekt „Passage“ gemacht?
2. Wie wird die Unterstützung durch das Projekt „Passage“ wahrgenommen?
3. Wie werden die Trainings durch die Teilnehmer bewertet?
4. Wie schätzen die Teilnehmer ihre eigenen Legalbewährungschancen ein?
5. Wie sieht die momentane Situation der Teilnehmer aus?
6. Werden die Inhalte und Ziele der Trainings des Projekt „Passage“ weiter verfolgt?

4.3 Methodologische Bestimmung des geeigneten Erhebungsinstrumentes

Nach der einschlägigen Darstellung des Begriffes des vollzuglichen Übergangsmanagements, sowie der Beschreibung der in Berlin derzeit vorhandenen Modellprojekte in diesem Bereich, gehe ich nun auf meine Vorgehensweise in Bezug auf meine eigenständige Untersuchung ein.

Da es sich bei der Forschungsfragestellung um eine sehr offene Fragestellung handelt, entschied ich mich für eine qualitative Erhebungsmethode.

Unter der Bezeichnung der „Qualitativen Interviews“ werden in den empirischen Sozial-wissenschaften ganz unterschiedliche Erhebungsmethoden zusammengefasst. Die Bezeichnung bezieht sich dabei lediglich auf die Gemeinsamkeit der Erhebungssituation, die erheblich vom standardisierten Fragebogen abweicht. Es ginge primär an dieser Stelle nicht um das Erheben quantitativer Daten, sondern um das Erheben von Texten,[39] auf deren Basis interpretiert wird.[40] Es gibt hier vielfältige Methoden, wie das ExpertInneninterview, das strukturierte oder teil-strukturierte Interview, das Tiefeninterview und das narrative Interview, um nur einige zu nennen. Die Methoden unterscheiden sich hier insbesondere in ihren unterschiedlichen Kriterien und Dimensionen.[41] Bei der hier gewählten Fragestellung hat sich das narrative Interview als die geeigneteste Methode herausgestellt. In Bezug auf die Form des Interviews habe ich mich für ein weiches, nicht-standartisiertes, ermittelndes, offenes face-to-face Einzelinterview entschieden.[42]

Narrative Interviews verwendet man wenn es für die Beantwortung der Fragestellung notwendig ist auf subjektive Erfahrungen und Ereignisse zurückzugreifen. Hierfür sind insbesondere problematische Ereignisse geeignet an denen die Probanden beteiligt sind, d.h. Krisen, Brüche oder wahrnehmbare Transformationsprozesse[43], wie es bei dem Ereignis des Übergangs von der Haft in die Freiheit der Fall sein könnte. Grundlage des narrativen Interviews sind Erzählungen über einzigartige Ereignisse und Erfahrungen, die zeitlich geordnet berichtet werden. Dabei wird die Annahme gemacht, dass die Erzählungen nicht nur oberflächlich einer zeitlichen Erzähllinie folgen, sondern auch Erfahrungen, Meinungen und Gefühle einer Person beinhalten. Dementsprechend seien sie für die Analyse von emotionalen Färbungen, Motiven, Einstellungen und Bewertungen zu bestimmten Objekten und sozialen Beziehungen geeignet.[44] Aber auch Prozesse der Erzeugung von Selbst- und Fremdbildern, sowie Prozesse der Erzeugung von Bedeutungs- und Sinnherstellung seien erfassbar. Ausschlagebend sei hier die Biographie des Individuums, welche ein von ihm hervorgebrachtes Konstrukt sei und die Erlebnisse und Erfahrungen des bisher gelebten Lebens zusammenhängend organisiert. Dies erfolge über eine subjektive Bedeutungszuschreibung. Weiterhin geht man davon aus, dass nur durch solche vorhandene Sinnzusammenhänge auch Entwicklung möglich sei. Eine sinnstiftende Biographie könne nur dann ausgebildet werden, wenn das Individuum die Fähigkeit besitzt Zusammenhänge herzustellen, die es möglich machen Erlebnisse und Ereignisse einzuordnen, sowie diese untereinander und in ihrer Gesamtheit in Bezug zu setzen. Da der narrative Zugang davon ausgeht, dass die sich selbst und anderen mitgeteilten Erzählungen eine zentrale Funktion bei der Konstruktion von individuellen Identitäten hätte, erlaube dies nicht nur mit der Komplexität des menschlichen Verhaltens und Handelns umzugehen, sondern auch mit der Vielschichtigkeit des Selbst.[45] Von zentraler Bedeutung sei hier also die Sinn- und Bedeutungsherstellung. Es handelt sich dabei um einen Bildungs- und Lernprozess, der auch die Selbst- und Weltinterpretation der Individuen mit einschließt.[46] Durch die Möglichkeit der Erfassung dieser Dimensionen ist diese Methode daher m.E. nach geeignet um zu überprüfen, ob die Trainings und Maßnahmen des Projekts „Passage“ bedeutsam für den Zeitraum des Übergangs von der Haft in die Freiheit für die Teilnehmer waren.

4.4. Methodologische Vorgehensweise beim Aufbau des Interviewleitfadens

In diesem Abschnitt des Textes erläutere ich die genaue methodolische Vorgehensweise beim Aufbau des Interviewleitfadens, der letztendlich die Grundlage zur Erhebung des Datenmaterials gebildet hat.

4.4.1 Vorgespräch

Vor einem Interview ist es üblich mit dem Interviewpartner ein Vorgespräch zu führen. Hier stellt man seine Einrichtung, den Grund und das Thema des Forschungsprojektes vor. Gegenüber des Interviewpartners wird dabei von Yvonne Küsters empfohlen eher von einem Gespräch als von einem Interview zu sprechen um in dem Probanden nicht die Assoziation eines Frage-Antwort-Szenarios auszulösen. Weiterhin sollte man dem Interviewpartner Anonymität zu sichern, sowie sich die Genehmigung einholen das Gespräch aufzeichnen zu dürfen. Auch sollte man den Ort des Interviews bestimmen. Üblicherweise ist dies die Wohnung des Interview-partners. Wichtig ist dabei, dass man sich einen möglichst störungsfreien Ort sucht. Dies könne auch der Arbeitsplatz des Interviewer sein.[47]

4.4.2 Implementieren des Erzählstimulus

Zunächst ist es notwendig zu Beginn des Interviews eine Eröffnungsfrage zu stellen, die möglichst offen gehalten sein sollte um den Befragten einerseits zu einer Erzählung anzuregen ihn aber andererseits nicht in seinem Erzählprozess zu lenken oder zu beeinflussen. Nur so könne man die subjektiven Relevanzen des Befragten überhaupt erfassen. Man kann die Frage dabei entweder auf einen Ausschnitt oder auf sein gesamtes Leben beziehen.[48] Die Fragestellung, die ich aufgrund der theorethischen Vorannahmen abgeleitet habe, lautet: „Dann würd ich Sie als erstes fragen, wie es Ihnen so generell in den letzten zwei Jahren ergangen ist? Was war wichtig für Sie? Was war nicht so wichtig für Sie?“

4.4.3 Immamente Fragen

Nach dem der Befragte seinen Erzählungsprozess beendet hat, hat man nun die Möglichkeit mittels immanenter Fragen ihn zu bestimmten Situationen zu befragen. Ein Beispiel für diesen Fall wäre: „Sie haben vorhin erwähnt, dass Sie im Gefängnis waren. Wie war das denn so für Sie?“ Der immamente Frageteil sollte sich dabei an der zeitlichen Abfolge des Erzählprozesses des Befragten orientieren. Er bietet die Möglichkeit näher auf Abschnitte zu sprechen zu kommen, die der Befragte nur kurz erwähnt hat, die aber von Erkenntnisinteresse sind.[49]

4.4.4 Examente Fragen

Nach Abschluss dieses Teils der Befragung hat der Interviewer nun die Möglichkeit examente Fragen an den Befragten zu richten. Nun hat man die Möglichkeit auch selbst Themen ins Interviewgeschehen mit einzubringen, sowie den Erzähler auch zu Argumentationen und Beschreibungen aufzufordern. Laut Küsters könne sich dieser Fragenteil bis zum Leitfadeninterview ausweiten.[50] Eine Beispielfrage für diesen Teil des Interviewleitfadens in Bezug auf die eigene Erhebung könnte lauten: „Wie würden Sie die Betreuung im Projekt „Passage“ durch die Kursleiter bewerten?“

4.4.5 Nachgespräch

Im Anschluss an die Nachfragephase wird in der Regel das Aufnahmegerät ausgeschaltet und man geht in die Phase des Nachgesprächs über. Der Inhalt dieses Gespräches kann dabei je nach Gemütsverfassung des Interviewteilnehmers verschieden sein. So kann sich das Nachgespräch eher an dem Smalltalk aus dem Vorgespräch orientieren oder aber sich auch nochmal eingehend mit der Interviewthematik beschäftigen.[51]

4.5 Verfahrensweise der Untersuchung der Daten

In diesem Teil der Arbeit gehe ich näher auf die Verfahrensweise der Untersuchung der Daten ein. Ich beziehe mich hier besonders auf die Kriterien der Stichprobenauswahl, auf die Beschreibung der Interviewsituation, sowie auf die Methode der Datenerhebung und der Datenerfassung.

4.5.1 Kriterien der Stichprobenauswahl

Zentrale Kriterien für die Stichprobenauswahl beziehen sich sowohl auf die untersuchten Fälle (Fallauswahl) als auch auf die zugehörigen Gruppen (Fallgruppenauswahl).[52] Vorüberlegungen bezüglich einer inhaltlichen Repräsentativität der Stichprobe und Generalisierungen der erhobenen Daten betreffen strategische Bestimmungen der Populationsauswahl.[53] Ziel ist es bei einer qualitaiven Untersuchung nicht die größtmöglichste Repräsentativität zu erreichen, wie es üblicherweise bei quantitativen Methoden der Fall ist. Dem gegenüber strebt man bei einer qualitaiven Untersuchung vorrangig das Erreichen einer großen Varianz über die Selektion geeigneter Interviewpartner an. Man untersucht folgerichtig einige typische Fälle.[54]

Die Auswahl der Intervieteilnehmer in dieser Untersuchung erfolgte anhand folgender Kriterien:

a) Die Interviewteilnehmer müssen inhaftiert gewesen sein.
b) Die Interviewteilnehmer müssen mindestens ein Training des Projekt „Passage“ erfolgreich absolviert haben.
c) Die Interviewteilnehmer müssen erste Erfahrungen in Bezug auf den Übergang von der Haft in die Freiheit gesammelt haben.

4.5.2 Datenerhebung und Datenerfassung

Wichtige Phasen der Untersuchung sind die Datenerhebung und die Datenerfassung. Beide Prozesse können in methodischen Verfahren, wie beispielsweise in qualitativen Interviews nicht wirklich voneinander getrennt betrachtet werden. Die Datenerhebung beschreibt den Prozess des Messens der relevanten Sachverhalte durch die Anwendung eines Erhebungsinstrumentes in Bezug auf das zu untersuchende Phänomen. Die Datenerfassung ist das Instrument der

Datenerhebung und ist ein wichtiger Bestandteil während des Forschungsprozesses um die Güte der Daten zu sichern. Sie beschreibt meistens bei qualitativen Interviews die Datenaufnahmen durch verschiedene technische Methoden, wie beispielsweise einem (digitalen) Tonbandgerät.[55]

4.5.3 Die Interviewsituation

Interviews stellen eine Form von Befragungen dar.[56] Jegliche gegenseitige Beeinflussung der Gesprächsteilnehmer und ein asymmetrisches Verhältnis[57] zwischen Interviewer und Befragtem

wirken sich auf die Gesprächssituation und den Informationsgewinn aus. Aufgrund dessen wird mit dem Begriff Interview primär eine soziale Situation bezeichnet.[58] Auch das Setting bei der Durchführung von Interviews ist daher von zentraler Bedeutung. Wichtig ist in diesem Zusammenhang besonders das Kriterium der Ungestörtheit. Auch sollte der Ort des Interviews dem Interviewteilnehmer nicht zu ungewöhnlich oder gar einschüchternd erscheinen. Hier bietet sich eine neutrale Umgebung an, die den Befragten möglichst angenehm ist. Eine Befragung am Arbeitsplatz des Interviewers während der Arbeitszeit kann durchaus von Vorteil sein, da dieser Ort gleichzeitig das Forschungsvorhaben aus Sicht des Interviewteilnehmers legitimiert.[59]

5. Durchführung und Auswertung

Im folgenden Abschnitt des Textes beschäftige ich mich zunächst mit der Beschreibung der Durchführung der Interviews mit den ehemaligen Teilnehmern des Projektes „Passage“.

Im Anschluss daran beschreibe ich die Art der Auswertungsmethode und schließe im weiteren Verlauf mit der Auswertung des Interviewmaterials diesen Teil der Arbeit ab.

5.1 Beschreibung der Durchführung

Sechs von zwölf versuchten Kontaktaufnahmen waren erfolgreich und führten zu einem Interview. Die sechs Interviews fanden innerhalb eines Zeitraumes von zwei Wochen statt.

Der Ort und der Zeitpunkt der Interviews wurde unter Berücksichtigung der Ressourcen (Zeit, Wohnraumnähe) bzw. Wünsche der Probanden gewählt. Dies wurde in einem telefonischen Vorgespräch mit den Interviewteilnehmern besprochen. Weiterhin wurden hier von dem Interviewer benötigte Bedingungen, wie z.B. Ungestörtheit und die in etwa benötigte Zeit besprochen. Das Setting der Interviewsituation bestand generell aus einem Interviewpartner und einem Interviewer. Als Intervieworte wurden verschiedene dem Teilnehmer am angenehmsten erscheinende Orte gewählt. So fanden die Interviews z.B. u.a. im Botanischen Garten, in Räumlichkeiten des Casa Nostra, im Café u.s.w. statt. Es wurde dabei von von Anfang an davon abgesehen die Interviews in der Jugendstrafanstalt Berlin abzuhalten. Dies hatte zum Einen den Grund, dass es sich bei der Beantragung einer Einlassgenehmigung um einen sehr hohen büro-kratischen Aufwand handelt und zum Anderen wurde vermutet, dass die Interviewteilnehmer ein Gespräch in der Haftanstalt aufgrund ihrer subjektiven Erfahrungen vermeintlich eher ablehnen würden. Die Datenerhebungen verliefen dabei weitgehend störungsfrei. Die Interviewteilnehmer waren durch die Projektmitarbeiter schon auf die Interviews noch während der Teilnahme im Projekt „Passage“ eingestimmt worden. In diesem Zusammenhang wirkte positiv, dass es schon im Vorfeld zwischen einem großen Teil der Interviewteilnehmer und meiner Person einen Kontakt in der Jugendstrafanstalt gegeben hatte. Dementsprechend war es mir möglich in den meisten Fällen eine lockere Gesprächsführung entstehen zu lassen. Die technische Aufnahme der geführten Interviews erfolgte mit Hilfe eines digitalen Aufnahmegerätes. Lediglich ein Interviewteilnehmer hatte Probleme mit der Verständlichkeit der Eingangsfrage und ließ sich nur schwer in ein Gespräch verwickeln. Bei allen Anderen konnte ich ein deutliches Interesse am Interview beobachten. Die Länge der Interviews variierte dabei zwischen 30 Minuten und 2 Stunden. Dies hing stark mit den Erzählzugzwängen der Befragten zusammen.

5. 2 Beschreibung der Auswertungsmethode

In diesem Abschnitt gehe ich nun näher auf die Art der Auswertungsmethode ein. Dabei ist es für die Auswertung des gesammelten Materials zunächst erforderlich, dass man Transkriptionen der Tonaufnahmen der Interviews anfertigt. Eine Transkription meint eine Verschriftlichung bzw. Protokollierung der Aufnahme, die nach bestimmten Regeln erfolgt. Die mündliche Rede sollte dabei in ihrer Originalform und nicht beispielsweise durch die Übersetzung der verwendeten Umgangssprache ins Hochdeutsche „versäubert“ werden.[60] Bei der Transkription wurden weiterhin folgende Regeln verwendet:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten[61]

Aus Datenschutzgründen wurden sämtliche Namen, die während der Interviews benannt worden sind, sowie die Namen der Interviewteilnehmer verschlüsselt.

Die letztendliche Auswertung erfolgt auf der Basis der qualitativen Inhaltsanalyse. Ziel der Inhaltsanalyse ist dabei die wissenschaftliche Untersuchung der Kommunikationsinhalte. Sie ist systematisch und analytisch und entzieht sich daher jeder Interpretationsbeliebigkeit. Weiterhin müssen die Schritte der Auswertung nachvollziehbar sein. In der vorliegenden Arbeit werden jegliche Aussagen durch Interviewpassagen belegt. Die Inhaltsanalyse ist dabei theoriegeleitet, d.h. durch den Theoriebezug erfolgt auch der Validiätsnachweis.[62] Die qualitative Inhaltsanalyse erfolgt dabei nach mehreren Arbeitsschritten. Die erste Phase der Auswertung stellt die Phase der Analyse einzelner Interviews dar. Das Ziel ist hier die Reduktion der Transkripte auf relevante

Abschnitte des Interviews, sowie eine inhaltsanalytische Verarbeitung der

Textteile mit dem Ergebnis einer abstrahierten Kurzfassung[63], wobei stichpunktartige Beurteilungen des Forschers erste allgemeingültige Aussagen der jeweiligen Einzelinterviews erkennen lassen. Im zweiten Auswertungsschritt der Generalisierung werden einzelne Interviews als Gesamtheit betrachtet. Hierbei werden Gegensätze in den Ausführungen herausgefiltert und ergeben bei der weiteren Analyse eventuelle Grundtendenzen, die für einige oder alle Interviewteilnehmer typisch erscheinen.[64] Darstellungen in der interpretativen Auswertungsphase sind aufgrund individueller Deutungskompetenzen und Wahrnehmungen vom Forscher geprägt. Die letzte Auswertungsphase oder auch Kontrollphase zielt auf eine Minimierung der Wahrscheinlichkeit von Fehlurteilen bzw. Abweichungen im Ablauf der vorausgegangenen Phasen ab. Demnach setzt der Forscher an der Ausgangsposition der Auswertung an und kontrolliert mit Hilfe des Rohmaterials die bisherigen Arbeitsschritte.[65]

6. Auswertung

In diesem Abschnitt beschäftige ich mich mit der eigentlichen Auswertung der Interviews. Die Darstellung der Ergebnisse des Auswertungsprozesses erfolgt in drei Schritten. Im ersten Teil vergleiche ich die Aussagen der Interviewteilnehmer zum Thema Hafterfahrungen unter der Annahme, dass diese einen Einschnitt in der Biographie der Teilnehmer hinterlassen haben. Im Anschluss daran gehe ich auf die Erfahrungen in Bezug auf die entlassungsvorbereitenden Maßnahmen des Projekt „Passage“ ein. Der letzte Teil bezieht sich auf die jetzigen Erfahrungen in Freiheit, die die Interviewteilnehmer seit ihrer Entlassung gemacht haben.

6.1 Ausgangslage der Inhaftierten/Hafterfahrungen

Die Einrichtung des Jugendstrafvollzuges ist für die Durchführung der Jugendstrafe, auf welche bei der Verhängung ohne Bewährung reagiert wurde, verantwortlich. Dabei ist diese Institution auf Jugendliche und junge Erwachsene spezialisiert.

Bei der Jugendstrafe handelt es sich um die zwangsweise Unterbringung eines rechtskräftig verurteilten jungen Straftäter in einer in der Regel gesicherten Einrichtung der Justiz, d.h. in sog. Jugendstrafanstalten.[66] Der Freiheitsentzug hätte dabei viele negative Folgen für die Inhaftierten und Haftentlassenen.[67] Laut den Aussagen der Interviewteilnehmer scheint der Aufenthalt im Gefängnis auf jeden Fall eine einschneidene Erfahrung in ihrem Lebenslauf zu sein.[68]

Dieser Einschnitt führte soweit, dass ein Großteil der Interviewteilnehmer eine Persönlichkeits-veränderung an sich bemerkt haben.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten[69]

Nahezu jeder Teilnehmer hat während der Haft eine Persönlichkeitsveränderung erlebt. Einige Teilnehmer behaupten von sich, dass sie eine persönliche Reifung erlebt haben. Sie würden sich als erwachsener empfinden und hätten gelernt besser mit Frustrationen umzugehen.[70]

Nahezu alle Interviewteilnehmer schreiben diese Veränderungen dabei eher der Gesamtsituation der Inhaftierung zu.[71] Als besonders auschlaggebend für diese Veränderungen sei ihre persönliche Einsicht[72], aber auch unterstützende Angebote seitens der Jugendstrafanstalt und externen Trägern gewesen.[73] Dabei handelt es sich bei den Inhaftierten der Jugendstrafanstalt Berlin um eine sehr heterogene Gruppe und das ist nicht nur in Bezug auf die Unterschiedlich-keit der Straftaten bezogen. In Verbindung steht dies oft mit der Bildungs- und Beschäftigungs-situation, einem eventuell vorhandenem Migrationshintergrund, dem Alter und sozialen Problemlagen. Viele der Haftentlassenen und Inhaftierten verfügen über eine geringe schulische Bildung, welche sich in entweder keinem oder nur einen geringen Schulabschluss widerspiegelt. Dementsprechend ungünstig sieht auch die Aussicht auf eine mögliche Ausbildungs- und Beschäftigungssituation aus.[74] In der Haftzeit hatten alle Interviewteilnehmer die Möglichkeit sich in den verschiedensten Arbeitsbereichen in der Jugendstrafanstalt beruflich zu qualifizieren umso ihre Legalbewährungschancen zu erhöhen.[75]

I: Dann würde ich Sie als erstes fragen, wie es Ihnen in den letzten 2 Jahren so

generell ergangen ist, was Ihnen wichtig war, was Ihnen nicht so wichtig war, was

Sie erlebt haben?

E: Mmmh. Ja, in den letzten 2 Jahren, da saß ich ja schon im Gefängnis seit 2

Jahren. Ja, da drinne, was hab ich gemacht? Mein-. Ich hab da zwei Maßnahmen

gemacht. Einmal Lagerhandel 5 Monate und dann bin ich 5 Monate Maler/

Lackiererbereich weitergegangen. Hab ich gewechselt. Ja und dadurch war meine

Chance definitiv höher für eine Ausbildungsstelle und Abschluss, weil ich hab ja

die Maßnahmen erfolgreich absolviert,[76]

I: Also Sie haben generell viel nachgedacht und was haben Sie so gemacht, also so generell, Sie hatten ja die Möglichkeit so verschiedene Maßnahmen-.

E: Achso ich hab, ich war da, ich war da in zwei Maßnahmen, ääh in der Malerei, genau, ich war zweimal in der Malerei, also zweimal Träger gewechselt und zwei Maßnahmen hab ich dort gemacht ja und ich hab die eigentlich sehr gut absolviert und die meinen auch ich hätte auch das Potenzial dazu Maler zu werden, ja ich hab auch zwei Zertifikate bekommen mit sehr guten Noten eigentlich, ja.[77]

So positiv diese Seite der Inhaftierung auch erscheinen mag, so hat die Haftzeit aber auch ihre Schattenseiten. Die Kontakte zu den Mitgefangenen und dem Personal würden durch den Verlust bzw. die Einschränkung der Außenkontakte an Bedeutung gewinnen. Hierbei sei die Beziehung zum Personal oftmals durch ein Autoritätsverhältnis geprägt. Auch die Subkultur der Mitinsassen spiele eine große Rolle und sei durch eigene Gesetze und Regeln geprägt. Diese decken sich oftmals nicht mit den Anforderungen der sozialen Kontakte in der Freiheit und lassen sich unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Legalbewährungschancen nicht vereinbaren.[78]

Es würde keinen Zweifel daran geben, dass Freiheitsstrafen schädigende Wirkungen haben. Gerade lange Freiheitsstrafen würden vor einem Leben in Freiheit entfremden. Auch die vorhandenen Strukturen im Strafvollzug würden die Inhaftierten maßgeblich beeinflussen.[79] Gemeint seien hier vor allem die sozialen Folgen der Strafhaft, welche maßgeblich Einfluss auf den Wiedereingliederungsprozess haben, sowie auf die Bemühungen die Strafgefangenen und ehemals Inhaftierten auf ein straffreies Leben vorzubereiten.[80] Die Gefahr sei hier besonders die Überforderung des Haftentlassenen mit dem Leben in Freiheit, aber auch Ängste, die damit verbunden sind. Weiterhin sei der Verlust der Freiheit auch mit dem Verlust der persönlichen, frei bestimmbaren Zeit verbunden. Von den Interviewteilnehmer wird dies u.a. wie im folgenden Beispiel empfunden.

I :Und wie empfanden Sie die ganzen Regeln? Diese ganzen Einschränkungen

E: Lächerlich, wirklich. Die haben so einfach-. Die widersprechen sich selber die Regeln da drinne. Voll bescheuert. Ja, ich kann Ihnen da auch direkt ein Beispiel sagen. Das meiste Problem für die Jugendlichen ist Aufschluss. Aufschluss ja, verstehen Sie, weil ich war eigentlich in einem guten Haus mit Aufschluss. Lassen wir mal die Beamten bei Seite und dann halt Aufschluss. Nur durch die Beamte bekommen wir Aufschluss. Wenn genug Beamte da sind ja und eigentlich der is für die Jugendlichen da drinne auch Wochenende von 9 Uhr oder 8 Uhr frühs bis vielleicht 12 Uhr, 13 Uhr. Is so. So war´s auch damals, wo ich noch nich drinne war. So war das auch, aber dann mehr, mehr haben krank gemacht. Mehr krank, weil die werden ja eh bezahlt und nicht gefeuert. Da würd ich auch sagen, leck Arsch. Ich geh doch nich zur Arbeit. Ich nehm mir erst mal zwei Wochen frei. Is doch verständlich dann (lacht), ja? Deswegen. Da kamen immer Wenige, Wenige und da gab´s auch keine Aufschluss mehr für die Jugendliche und schlimm is ja jetzt diese Jahreszeit. Das schlimmste. Sommer.[81]

Im Vollzug sei die Zeit streng strukturiert und vor allem von Pflichtveranstaltungen seitens des Personal geprägt. Letztendlich hätten die Inhaftierten keine andere Wahl als sich der durch die Institution vorgegebenen Reglementierungen und strukturellen Vorgaben zu unterwerfen.[82] Weiterhin würde die Phase im Jugendalter, gegen das bestehende System zu rebellieren maßgeblich unter den Haftbedingungen eingeschränkt und erheblich sanktioniert werden. Dadurch würde sich die Einstellung der Insassen, dass sich der Stärkere, in diesem Fall die Institution, ohne Rücksicht auf den Schwächeren durchsetzen könne verstärkt werden.[83] Dies spiegelt sich ebenfalls in den Aussagen der ehemaligen Teilnehmer des Projekt „Passage“ wieder. Oft werden in den Aussagen das Personal der Jugendstrafanstalt Berlin kritisiert. Dies betrifft vor allem die Justizvollzugsbeamten. So werden diese als oft nicht ansprechbar, nicht kooperativ und vor allem unfair in ihrem Methoden der Umsetzung der Institutionsregeln empfunden. Laut Walkenhorst sollen die Beamten für die Erziehungsaufgaben geeignet und ausgebildet sein. Die Ausbildung sei in Bezug auf Kenntnisse und Methodik im Umgang mit Jugendlichen ergänzungsbedürftig. Gerade die Beamten des Aufsichtdienstes arbeiten nach Verwaltungsvorschriften, sowie nach der Notwendigkeit der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung. Diese Belange würden sie oft in den Mittelpunkt stellen.[84] Einerseits kontrollieren sie Hafträume und setzen Ordnungs- und Disziplinarmaßnahmen durch und andererseits stellen sie wesentliche Bezugspersonen für die Inhaftierten dar. Dadurch befinden sie sich in einer ständiger Konfliktsituation.[85] Aus Sicht der Interviewteilnehmer nehmen die Justizvollzugs-beamten eine eher zwiegespaltene Rolle ein.[86] Dies hat zur Folge, dass die Beziehungen zwischen den Beamten und den Inhaftierten als eher unbefriedigend wahrgenommen werden.

I: Wie haben Sie sich denn betreut gefühlt?

E: Im Knast?

I: Ja.

E: Also von den Beamten totale Fehlanzeige. Außer irgendwie Haus 2, dings. Haus 3, Fehlanzeige total außer vielleicht eins, zwei Beamten. Haus 2 war auch nich gut, weil wenn ich mir das vorstelle. Das heißt ja nich-. Das is ja eine Erziehungsanstalt. Heißt das ja. Heißt der Beamte hat für mich-. 24 Stunden hat der auf der Station zu sein und nich irgendwo in der UZ rumzusitzen. Wenn mal was is, dass man sofort hingehen kann und nich-. Ich will irgendwelche-. Das war krass. Das war immer. Ich will nur Überweisung fertig machen für Schulden, was wichtig is ,ja. Ich muss warten. Das war vor Einschluss. Ich muss warten bis vor Einschluss bis Beamter kommt. Ja, ich muss das noch abgeben. Ja, Morgen die Spätschicht is ihr Ansprechpartner. Wollen Sie mich verarschen? Sie sind 3 Stunden in der UZ. Ich muss hier was abgeben. Das is wichtig. Naja, Tür zu gemacht. Also ich fand das auf jeden Fall sehr krass. Manche spielen sehr krass ihre Macht aus. Wenn man sie angreift und umschlägt und zeigt, dass sie keine Macht haben, dann geht man in den Bunker und kriegt dann was drauf und das is das Krasse daran, weil die machen ein wirklich, die versuchen wirklich einen psychisch fertig zu machen. Es gibt Beamten, die versuchen das echt, die reizen einen bis aufs Äußerste und die wollen, dass man zuschlägt. Die wollen das wirklich.Es gibt dann halt auch die anderen Beamten, die korrekt sind, dies das, und die mal klar kommen, die auch keine Arschlöcher sind, die auch die ...Erziehungsmaßnahmen erreichen wollen und das is schon mal schon gut. und naja...[87]

Die Justizvollzugbeamten werden eindeutig als Hauptvertreter der Institution und dessen Regeln wahrgenommen. Im Falle eines Auflehnens gegen die Regeln folge laut dieser Aussage sofortige Sanktionierung. Bis auf wenige Ausnahmen würden die Justizvollzugsbeamten generell als Feindbilder wahrgenommen werden. Laut Schmidt würde der Inhaftierte im Umgang mit den Bediensteten der Strafanstalt Degradierungs- und Objektivierungssituationen erfahren, die ihm verdeutlichen würden, dass er seinen bisherigen Status als anständiger Mitbürger verloren hat.[88]

Anhand der letzten Aussage sieht man deutlich, dass alle einschränkenden Aspekte des Strafvollzugs auf die Justizvollzugsbeamten projiziert werden. Schmidt geht davon aus, dass das Gefängnis als totalitäre Institution zu einer Infantilisierung führt. Der Inhaftierte verliere seine gewohnte Selbstverantwortung und würde von der Institution in den Status eines unmündigen Kindes zurückgestuft werden. Die vorhandene Überreglementierung führe zu zunehmender Unselbstständigkeit und zu einem Selbstwertbruch.[89] Anhand einiger Aussagen der Interviewteilnehmer könnte man sogar soweit gehen und von einem gewissen Verlust der eigenen Individualität sprechen. Dies impliziert, dass von den Justizvollzugsbeamten zwischen den jugendlichen Inhaftierten keine Unterschiede gemacht werden. Problematisch ist dies besonders da sich die meisten Inhaftierten in der Adoleszenz befinden, welche auch als Phase der Identitätsbildung und Ablösung von den Bezugspersonen gesehen werden kann. Eine Ablösung in Strafhaft von den Justizvollzugsbeamten und der Institution Strafvollzug ist aber nicht möglich. So ist es auch nicht verwunderlich, wenn einige Justizvollzugsbeamte dann von den Inhaftierten respektiert werden, wenn sie es sich erlauben mal von den Regeln abzuweichen, wie folgende Textpassage zeigt.

E: Weil da alle verreisen. Die ganze Beamte und da gibt’s keine genug Beamte. Vielleicht Einen in ein Haus und der kann ja nich die ganze Aufschluss machen. Der kann die Verantwortung nich auf sich nehmen, wenn irgendwas passiert, er hat Hundertprozent die Schuld, derjenige. Deswegen, aber es gab´s Einen, ein Beamter, er war auch Hauschef, wie hieß´n der noch mal? Ich hab vergessen, wie der hieß ja. Ja, alleine, aber auch Hauschef. Auch hohe Position im Gegensatz für die Beamten. Er meinte wenn er durchrufen muss-. Ich bin alleine hier. Wenn irgendwas sein sollte auf eure Station, habt ihr alle, ja die Station, diejenige, wo was passiert, is ein Monat Einschluss ja und alle meinten, natürlich nehmen wir das auf uns, verstehen Sie, weil der is ja geben und nehmen, (I: Mmmh) Verstehen Sie? Deswegen ja, und da hat er’s auch gemacht, weil die Beamten von Haus 3, er war ja bei uns im Haus-. Damals so weg geekelt, verscheucht, Beschwerden geschrieben für den Herr O. so, verstehen Sie? Sie sagen, er kann nich alleine das ganze Haus aufmachen, wenn da was passiert. Er meinte, dann zu seine Ausrede, mein Job is die Leute zu betreuen, aber wie soll ich die betreuen wenn die alle verhaf-, eh in ner Zelle sind, kann ich doch nich betreuen und mit denen reden, was die haben und so. Ja, er hat Recht, aber wie heißt das immer? Regel nach bla ,bla ,bla , (I: Mmmh) verstehen Sie? Diese ganzen Mist.[90]

Ein weiterer Aspekt, der sich hier zeigt ist, dass es in dieser Situation von den Beamten als positiv angerechnet wurde, dass er den Inhaftierten ein Stück Eigenverantwortung und durch das Fehlen der ständigen Kontrolle und das Zugeständnis von einem gewissen Grad an Vertrauen zurückgegeben hat. Laut Hammerschick sei die Folge der ständigen Überreglementierung und Kontrolle, dass der Inhaftierte durch den Verlust der eigenen persönlichen Zeit verlernen würde zu planen und zielgerichtet zu handeln.[91] Weitere wichtige Bezugspersonen für die Jugendlichen sind die Sozialarbeiter bzw. Gruppenleiter in der Jugendstrafanstalt Berlin. Diese nehmen sozialunterstützende Tätigkeiten im Strafvollzug war. Im administrativen Bereich sind sie u.a. für gutachterliche Stellungsnahmen zu Vollzugslockerungen wie z.B. Verlegungen oder vorzeitige Entlassungen zuständig. Weiterhin sind sie für die Entlassungvorbereitung der Inhaftierten zuständig. Sie sorgen u.a. für Unterkunft und Erwerbsmöglichkeiten für die Inhaftierten nach der Haftzeit.[92] Bei den Interviewteilnehmern zum Thema GruppenleiterInnen stieß ich auf eher geteilte Meinungen.[93]

[...]


[1] vgl. Hammerschick, W.: Was bringen lange Freiheitsstrafen?. Abgerufen am 11. Juli 2010 URL: www.paulus-akademie.ch/ressourcen/download/20070314121243.pdf

[2] vgl. Reckling, P. ;Wittmann, W. : Sicherheit und Risik. Soziale Arbeit im Spannungsfeld von Kontrolle und Privatisierung. S. 5 – 13. In: DBH-Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik(Hg.)(2007): Sicherheit und Risiko. Soziale Arbeit im Spannungsfeld von Kontrolle und Privatisierung. Norderstedt: Books on Demand(55).

[3] vgl. Schmidt, S. (2007): Resozialisierung und Strafvollzug. Theoretische Überlegungen und empirische Untersuchung zu Sanktionseinstellungen in der Öffentlichkeit. Jena: Fachhochschule Jena (Diplomarbeit). München: Grin Verlag für Akademische Texte.

[4] vgl. Schmidt, S.(2007)/ vgl. Hassemer, W. (2010): Vom Sinn des Strafens. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, H. 7, S. 3 –6.

[5] vgl. Hammerschick, W.: Was bringen lange Freiheitsstrafen?. Abgerufen am 11. Juli 2010. URL: www.paulus-akademie.ch/ressourcen/download/20070314121243.pdf/ vgl. Schmidt, S. (2007)/ Hassemer, W. (2010)

[6] vgl. Schmidt, S. (2007)

[7] vgl. Matt, E.: Neue Wege der beruflichen Wiedereingliederung von Straffälligen. S. 95 – 99.

In: DBH-Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik(Hg.)(2007): Sicherheit und Risiko. Soziale Arbeit im Spannungsfeld von Kontrolle und Privatisierung. Norderstedt: Books on Demand(55).

[8] vgl. Schmidt, S. (2007)

[9] ebd.

[10] vgl. Meier, B. Was nützt, Was schadet, was ist ohne Effekt?- Projekt und Initiativen auf dem Prüfstand. Landespräventionsrat Sachsen-Anhalt. Fachtagung vom 11. Juni 2008. Aktuelle Strategien der Gewaltprävention im Jugendstrafrecht.Abgerufen am 12. August 2010 URL: www.sachsen.anhalt.de/LPSA/fileadmin/Elementbibliothek/Biobliothek_Politik_und_Verwaltung/Bibliothek_Ministerium_des_Innern/Landespraeventionsrat/Tagungsband_110608.pdf

[11] vgl. Matt, E. (2007)

[12] vgl. Dünkel, F.;Cornel, H.(2003): Stärkung, Ausbau und Vernetzung der ambulanten Straffälligenhilfe. In: Neue Kriminalpolitik – Forum für Praxis, Politik und Wissenschaft. H. 2, S. 42-43.

[13] vgl. Matt, E. (2007)

[14] vgl. Petran, W.(2008): Übergangsmanagement. Ein Modell zur sozialen Integration jugendlicher Strafentlassener In: Sozialwissenschaften und Berufspraxis, H. 1, S. 159-165.

[15] ebd.

[16] vgl. Matt, E. (2007)

[17] vgl. Dünkel, F.;Cornel, H.(2003)

[18] vgl. Grote-Kux, G.(2009): Senatsverwaltung für Justiz Berlin. Vollzugliches Integrations- und Übergangsmanagement. Abgerufen am 10. Juli 2010.URL: service.mvnet.de/_php/download.php?datei_id=9263

[19] vgl. Matt, E. (2007)

[20] vgl. Grote-Kux, G.(2009): Senatsverwaltung für Justiz Berlin. Vollzugliches Integrations- und Übergangsmanagement. Abgerufen am 10. Juli 2010.URL: service.mvnet.de/_php/download.php?datei_id=9263

[21] vgl. Petran, W.(2008)

[22] vgl. Matt, E. (2007)

[23] vgl. Grote-Kux, G.(2009): Senatsverwaltung für Justiz Berlin. Vollzugliches Integrations- und Übergangsmanagement. Abgerufen am 10. Juli 2010.URL: service.mvnet.de/_php/download.php?datei_id=9263

[24] vgl. FrauenComputerZentrumBerlin: Optimierung arbeitsmarktlicher und sozialer Integration im Strafvollzug. Abgerufen am 12. Juli 2010. URL: www.fczb.de/oasis.html?PHPSESSID=mhowxmhsgek

[25] vgl. Zukunftsbau GmbH: Startklar.Übergangsmanagement für jung straffällige Frauen. Abgerufen am 11. Juli 2010.URL: www.zukunftsbau.de/et_dynamic/page_files/869_datei.pdf?1235388133

[26] vgl. Institut für Bildung und Forschung: Passage-Übergangsmanagement im Berliner Frauen- und Jugendvollzug. Abgerufen am 10. Juli 2010. URL: www.ibi.tu-berlin.de/projekte/passage/passage.htm

[27] vgl. Janetzke, H.: Zwischenbericht Evaluation Projekt Passage. April 2010. Bereitgestellt durch das Projekt Passage-Übergangsmanagement im Berliner Frauen und Jugendvollzug. 22. Juli 2010.

[28] ebd.

[29] vgl. Kux, (2002): Strukturelle Benachteiligungen inhaftierter Frauen in Deutschland .Vom Unsinn des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Abgerufen am 05. August 2010. URL: www.quovadis.uni-bremen.de/pdf/WS4/WS4KuxOF.pdf

[30] vgl. Freie Enzyklopädie zur Kriminologie. Frauenstrafvollzug. Abgerufen am 20. Juli 2010. URL: http://www.kriminologie.uni-hamburg.de/wiki/index.php/ / vgl. Dokumentation der Veranstaltung: das Ungerechte an der Gerechtigkeit – Gender Mainstreaming: eine Chance im Umgang mit straffälligen Frauen. Abgerufen am 05.August 2010. URL: www.fes.de/forumpug/ inhalt/documents/Dokumentation_Veranstaltung_11.5.07.pdf; www.statistik-berlin-brandenburg.de/produkte/kleinestatistik/kbest_2009.pdf

[31] vgl. Janetzke, H.(2010)

[32] vgl. Institut für Bildung und Forschung: Passage-Übergangsmanagement im Berliner Frauen- und Jugendvollzug. Abgerufen am 10. Juli 2010. URL: www.ibi.tu-berlin.de/projekte/passage/passage.htm

[33] vgl. Janetzke, H. (2010)

[34] ebd.

[35] ebd.

[36] ebd.

[37] ebd.

[38] ebd.

[39] vgl. Aghamanoukjan, A.; Buber, R.; Meyer, M.:Tiefenrausch?Qualitatitive Interviews in der Marktforschung. S.418 – 436 In: Buber, R.; Holzmüller, H.(Hg.)(2009):Qualitative Marktforschung. Konzepte-Methoden-Analysen.Wiesbaden: Gabler Verlag.

[40] vgl. Rosken, A. (2009);Diversity und Profession. Eine biographisch narrative Untersuchung im Kontext der Bildungssoziologie. Ort: Hochschule (Dissertation). Wiesbaden: VS Research

[41] vgl. Aghamanoukjan, A.; Buber, R.; Meyer, M. (2009)

[42] ebd.

[43] vgl. Holtgrewe, U.: Narratives Interview. S. 57 – 77. In: Kühl, St.; Strodtholz, P.; Taffertshofer, A. (Hg.) (2009): Handbuch Methoden der Organisationsforschung. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.

[44] vgl. Rosken, A. (2009)/ vgl. Wattanasuwan, K.; Buber, R.; Meyer, M.: Das narrative Interview und die narrative Analyse. S.361 – 375. In: Buber, R.; Holzmüller, H.(Hg.)(2009):Qualitative Marktforschung. Konzepte-Methoden-Analysen.Wiesbaden: Gabler Verlag.

[45] vgl. Wattanasuwan, K.; Buber, R.; Meyer (2009)

[46] vgl. Rosken, A. (2009)

[47] vgl. Küsters, Y.(2009): Narrative Interviews. Grundlagen und Anwendungen. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.

[48] ebd.

[49] ebd.

[50] ebd.

[51] ebd.

[52] vgl. Flick, U. (2007): Qualitative Sozialforschung. Eine Einführung (2. Ausg.). Reinbek: Rowohlt Taschenbuch Verlag.

[53] vgl. Lamnek, S. (2005): Qualitative Sozialforschung. Lehrbuch (4. Ausg.). Weinheim, Basel: Beltz Verlag.

[54] vgl. Rosken, A. (2009)

[55] vgl. Holtgrewe, U. (2009)

[56] vgl. Lamnek, S. (2005)

[57] ebd.

[58] vgl. Atteslander, P. (2008): Methoden der empirischen Sozialforschung (12. Ausg.). Berlin: Erich Schmidt Verlag.

[59] vgl. Holtgrewe, U. (2009)

[60] vgl. Küsters, Y.(2009)

[61] ebd.

[62] vgl. Aicher-Jakob, M. (2010); Identitätskonstruktionen türkischer Jugendlicher. Ein Leben mit oder zwischen zwei Kulturen. Wiesbaden: VS Research.

[63] vgl. Lamnek, S. (2005)

[64] ebd.

[65] ebd.

[66] vgl. Walkenhorst, Ph. (2010): Jugendstrafvollzug. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, H. 7, S.22 – 27.

[67] vgl. Schmidt, S. (2007)

[68] vgl. IT2; Transkription der Audioaufnahme vom 21. Juni 2010, Zeile 28 bis 31

[69] IT3; Transkription der Audioaufnahme vom 30. Juni 2010, Zeile 184 bis 199

[70] vgl. IT1;Transkription der Audioaufnahme vom 21. Juni 2010, Zeile 4 und Zeile 104 bis 111/vgl. IT2; Transkription der Audioaufnahme vom 21. Juni 2010, Zeile 27 bis 28/vgl. IT6; Transkription der Audioaufnahme vom 14. Juli 2010, Zeile 465 bis 472

[71] vgl. IT2; Transkription der Audioaufnahme vom 21. Juni 2010, Zeile 29

[72] vgl. IT6; Transkription der Audioaufnahme vom 14. Juli 2010, Zeile 474 bis 489 und

[73] vgl. IT2; Transkript der Audioaufnahme vom 21. Juni 2010, Zeile 11 bis 24

[74] vgl. Matt, E. (2007)

[75] vgl. IT6; Transkript der Audioaufnahme vom 14. Juli 2010, Zeile 18 bis 32/vgl. IT3; Transkript Audioaufnahme vom 30. Juni 2010, Zeile 85 bis 99/vgl. IT4; Transkript der Audioaufnahme vom 1. Juli 2010, Zeile 164 bis 166

[76] IT3; Transkript der Audioaufnahme vom 30. Juni 2010, Zeile 1 bis 10

[77] IT5; Transkript der Audioaufnahme vom 6. Juli 2010; 12 bis 19

[78] vgl. Hammerschick, W.: Was bringen lange Freiheitsstrafen?. Abgerufen am 11. Juli 2010. URL: www.paulus-akademie.ch/ressourcen/download/20070314121243.pdf

[79] ebd.

[80] vgl. Schmidt, S. (2007)

[81] IT3; Transkript der Audioaufnahme vom 30. Juni 2010, Zeile 222 bis 238

[82] vgl. Hammerschick, W.: Was bringen lange Freiheitsstrafen?. Abgerufen am 11. Juli 2010. URL: www.paulus-akademie.ch/ressourcen/download/20070314121243.pdf

[83] vgl. Schmidt, S. (2007)

[84] vgl. Walkenhorst, Ph. (2010)

[85] ebd.

[86] vgl. IT5; Transkript der Audioaufnahme vom 6. Juli 2010, Zeile 358 bis 368 und Zeile 223 bis 235

[87] IT6; Transkript der Audioaufnahme vom 14. Juli 2010, Zeile 653 bis 677

[88] vgl. Schmidt, S. (2007)

[89] vgl. Hammerschick, W.: Was bringen lange Freiheitsstrafen?. Abgerufen am 11. Juli 2010. URL: www.paulus-akademie.ch/ressourcen/download/20070314121243.pdf

[90] IT3; Transkript der Audioaufnahme vom 30. Juni 2010, Zeile 241 bis 258

[91] vgl. Hammerschick, W.: Was bringen lange Freiheitsstrafen?. Abgerufen am 11. Juli 2010. URL: www.paulus-akademie.ch/ressourcen/download/20070314121243.pdf

[92] vgl. Walkenhorst, Ph. (2010)

[93] vgl. IT4, Transkript der Audioaufnahme vom 1. Juli 2010, Zeile 132 bis 135/ vgl. IT5; Transkript der Audioaufnahme vom 6. Juli 2010, Zeile 237 bis 261

Excerpt out of 189 pages

Details

Title
Empirische Studie zur Bedeutsamkeit des vollzuglichen Übergangsmanagements am Beispiel des Projektes Passage im Berliner Jugendstrafvollzug
College
Free University of Berlin
Grade
1,0
Author
Year
2010
Pages
189
Catalog Number
V437144
ISBN (eBook)
9783668773134
ISBN (Book)
9783668773141
File size
1346 KB
Language
German
Keywords
Strafanstalt, Jugend, Übergangsmanagement, Entlassungsvorbereitung, Resozialisierung, Jugendstrafanstalt, Projekt, Gefängnis, Justizvollzugsanstalt
Quote paper
Juliane Werner (Author), 2010, Empirische Studie zur Bedeutsamkeit des vollzuglichen Übergangsmanagements am Beispiel des Projektes Passage im Berliner Jugendstrafvollzug, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/437144

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