Studienberechtigungsprüfung und Berufsreifeprüfung im Vergleich


Seminararbeit, 2005

46 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2 Thematische Einführung
2.1 Das österreichische Bildungssystem
2.2 Aufstiegsweiterbildung
2.3 Entwicklung der Studienberechtigungs- und Berufsreifeprüfung
2.4 Resümee

3 Studienberechtiungsprüfung
3.1 Zielsetzung und Zielgruppe der Studienberechtigungsprüfung
3.2 Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung
3.3 Prüfungsverfahren der Studienberechtigungsprüfung
3.3.1 Prüfungsfächer und -ablauf der Studienberechtigungsprüfung
3.3.2 Vorbereitung zur Studienberechtigungsprüfung
3.4 Resümee

4. Berufsreifeprüfung
4.1 Zielsetzung und Zielgruppe der Berufsreifeprüfung
4.2 Zulassung zur Berufsreifeprüfung
4.3 Prüfungsverfahren der Berufsreifeprüfung
4.3.1 Prüfungsfächer und –ablauf der Berufsreifeprüfung
4.3.2 Vorbereitung zur Berufsreifeprüfung
4.4 Resümee

5. Zusammenfassende Darstellung der Arbeit mit Schlussbemerkungen

6. Literaturverzeichnis

7. Abbildungsverzeichnis

8. Tabellenverzeichnis

9. Sachregister

10. Anhang

1. Einleitung

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit Teilaspekten des österreichischen Bildungssystems. Dieses weist aufgrund des Angebots vieler verschiedener Ausbildungsmöglichkeiten eine starke Differenzierung auf. Ein besonderes Kennzeichen des österreichischen Bildungssystems ist seine Durchlässigkeit. Das heißt, es gibt keine Bildungssackgassen und die lebenslange Chance auf den Zugang zu höheren Bildungsabschlüssen wird gewährleistet (vgl. 02, S. 8). Angesichts der raschen Änderungen der beruflichen Anforderungen ist ein möglichst hohes Bildungsniveau in jedem Land eine wesentliche Voraussetzung, um Beschäftigung und Wohlstand zu sichern. Daher bildet das Nachholen von Bildungsabschlüssen einen bildungspolitischen Schwerpunkt des österreichischen Bildungsministeriums. Wäre diese Möglichkeit nicht in das Bildungssystem integriert, so könnte es der heutigen Notwendigkeit „permanenter Bildung“ nicht gerecht werden. Sowohl die Studienberechtigungsprüfung als auch die Berufsreifeprüfung stellen einen alternativen Weg des Zugangs zu höherer Bildung dar und tragen somit zur Verbesserung der Durchlässigkeit des Bildungswesens bei.

Das Ziel der vorliegenden Arbeit besteht darin, die einzelnen Elemente der Studienberechtigungsprüfung und Berufsreifeprüfung darzustellen und somit die Relevanz der Existenz beider Aufstiegsweiterbildungsformen aufzuzeigen. Ausgegangen wird dabei von folgender Fragestellung: Wodurch unterscheiden sich die Studienberechtigungsprüfung und die Berufsreifeprüfung voneinander und warum ist eine Weiterführung beider Aufstiegsweiterbildungsformen sinnvoll? Hypothetisch wird angenommen, dass eine getrennte Weiterführung der Studienberechtigungsprüfung und der Berufsreifeprüfung relevant ist, da sich beide Aufstiegsweiterbildungsformen hinsichtlich ihrer Zielsetzungen, Zielgruppen und rechtlichen Rahmenbedingungen unterscheiden.

Zur Beantwortung der Fragestellung und der damit verbundenen Hypothese erfolgt eine literarische Auseinandersetzung mit der Thematik. Im folgenden Kapitel werden grundlegende Informationen zum österreichischen Bildungssystem, der Aufstiegsweiterbildung, sowie zur Entwicklung der Studienberechtigungsprüfung und Berufsreifeprüfung gegeben. Der nächste Teil dieser Arbeit beinhaltet einen Überblick über rechtlichen Rahmenbedingungen, die Zielsetzungen und Zielgruppen der Studienberechtigungsprüfung und der Berufsreifeprüfung. Abschließend findet eine Gegenüberstellung beider Aufstiegsweiterbildungsformen statt, in der die jeweiligen Stärken und Schwächen herausgearbeitet werden.

2 Thematische Einführung

Dieses Kapitel dient der Einführung in die Thematik der vorliegenden Arbeit. Zunächst wird der Aufbau des österreichischen Bildungssystems erläutert, um einen Überblick über seine Differenziertheit zu geben. Im Anschluss erfolgt eine Darstellung der Möglichkeiten zur Aufstiegsweiterbildung. Abschließend wird spezifisch auf die geschichtliche Entwicklung der Studienberechtigungsprüfung und der Berufsreifeprüfung eingegangen.

2.1 Das österreichische Bildungssystem

Unter Bildungssystem wird die Darstellung des Gesamtzusammenhangs der Organisation der Bildungsstufen und Schularten verstanden (vgl. 04, S. 8). Das österreichische Bildungssystem stellt in seinem Aufbau eine Einheit dar, die sich in allgemein bildende und berufsbildendende Schulen und Anstalten der Lehrerbildung gliedert. Weiters erfolgt eine Staffelung nach Bildungshöhe in Pflichtschulen, mittlere und höhere Schulen, Bildungsanstalten, Akademien, Fachhochschulen und Hochschulen. Zusätzlich wird dieses Bildungsangebot durch eine Vielzahl von Weiterbildungseinrichtungen und Erwachsenenbildungseinrichtungen ergänzt (vgl. 01, S. 7). Als Charakteristikum des österreichischen Bildungssystems gilt die Gliederung in Vierjahres-Systemstufen. Diese zeigen aufsteigend zunehmende Differenzierung nach Schularten. In der ersten Systemstufe absolvieren 97 Prozent der Schülerschaft die Volksschule, d.h. beinahe alle Schüler eines Altersjahrganges besuchen die gleiche Schule. Dieser „Gesamtschulcharakter“ geht in der der zweiten Systemstufe verloren. Es kann zwischen fünf verschiedenen Schultypen gewählt werden, wobei der Großteil der Schüler entweder eine Hauptschule oder die Unterstufe einer Allgemein bildenden höheren Schule eintritt. In der dritten Systemstufe erfolgt eine noch stärkere Differenzierung nach Schularten (vgl. 04, S. 8). Nach jeder Systemstufe befinden sich „Nahtstellen“ des Bildungssystems, an denen Entscheidungen für die weitere Bildungslaufbahn getroffen werden müssen. Tab. 01 gibt einen Überblick über den Aufbau und das differenzierte Angebot des österreichischen Bildungssystems.

Tab. 01: Aufbau und Angebot des österreichischen Bildungssystems (vgl. 04, S. 12).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Der Zugang zum tertiären Bildungssektor ist mit bestimmten Berechtigungen verbunden. In der Regel werden diese durch die Reifeprüfung bzw. die Reife- und Diplomprüfung nach Absolvierung einer Allgemein bildenden höheren Schule, einer Berufsbildenden höheren Schule oder der Bildungsanstalt für Kindergarten bzw. Sozialpädagogik erworben. Da das österreichische Bildungssystem durch eine hohe Durchlässigkeit gekennzeichnet ist, können Zugangsberechtigungen zum tertiären Bildungssektor auch im Rahmen des Zweiten, Dritten oder Vierten Bildungsweges erlangt werden (s. Kapitel 2.2). Abb. 01 gibt einen Überblick über die derzeitigen Zugangsmöglichkeiten zum tertiären Bildungssektor.

Abb. 01: Derzeitige Zugangsmöglichkeiten zum tertiären Bildungssektor (vgl. 03, S. 17).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.2 Aufstiegsweiterbildung

Der Fokus der vorliegenden Arbeit liegt auf der nebenberuflichen Aufstiegsweiterbildung. Nach Schwendenwein (2002) sind darunter studienberechtigungsorientierte Bildungswege im Rahmen des Zweiten, Dritten oder Vierten Bildungsweges zwecks beruflichen Aufstieges zu verstehen (vgl. 05, S. 88). Studienberechtigungsorientierte Bildungswege umfassen vier Makrobausteine des österreichischen Bildungssystems, nämlich (1) den Regulären Zweiten Bildungsweg, (2) den Gestuften Zweiten Bildungsweg, (3) den Dritten Bildungsweg und (4) den Vierten Bildungsweg (vgl. 05, S. 88).

Der Reguläre Zweite Bildungsweg. Im Rahmen des Regulären Zweiten Bildungsweges können Bildungsabschlüsse in Form von höheren allgemeinbildenden oder höheren berufsbildenden Schulen nachgeholt werden. Für allgemeine Weiterbildung stehen (1) Gymnasien und Realgymnasien für Berufstätige, (2) das Bundesrealgymnasium für zeitverpflichtete Soldaten und (3) das Aufbaugymnasium und Aufbaurealgymnasium zur Auswahl. Gymnasien und Realgymnasien für Berufstätige werden als Abendschulen geführt und enden nach neun Semestern mit einer einfachqualifizierenden Matura. Das Bundesrealgymnasium für zeitverpflichtete Soldaten umfasst sechs Semester und wird ebenso wie das vierjährige Aufbaugymnasium und Aufbaurealgymnasium als Tagesschule geführt. Als berufsbildende Schulen werden im Rahmen des Regulären Zweiten Bildungsweges (1) die Handelsakademie für Berufstätige und (2) die Höhere Technische Lehranstalt für Berufstätige angeboten. Beide Schulformen führen als vierjährige Abendschulen zu einer doppelqualifizierenden Matura (vgl. 05, S. 88).

Der Gestufte Zweite Bildungsweg. Im Rahmen des Gestuften Zweiten Bildungsweges wird berufliche Weiterbildung durch Vorbereitungslehrgänge und anschließende Aufbaulehrgänge erreicht. Absolventen einer Handelsschule oder reguläre kaufmännische Fachkräfte müssen einen zweisemestrigen Vorbereitungslehrgang positiv abschließen, um anschließend entweder (1) in den dritten Jahrgang einer Handelsschule für Berufstätige oder (2) in einen fünfsemestrigen Aufbaulehrgang für Berufstätige eintreten zu können. Absolventen einer berufsbildenden mittleren Schule oder einschlägig qualifizierte reguläre Fachkräfte müssen eine geeignete Werkmeisterschule für Berufstätige zwei Jahre hindurch erfolgreich absolvieren, um danach einen fünf- bis achtsemestrigen Aufbaulehrgang für Berufstätige besuchen zu können. Sowohl die Vorbereitungslehrgänge, als auch die Aufbaulehrgänge werden als Abendschule für Berufstätige geführt (vgl. 05, S. 89).

Der Dritte Bildungsweg und der Vierte Bildungsweg. Unter Drittem Bildungsweg wird die Erlangung der Studienberechtigung durch die Studienberechtigungsprüfung verstanden. Der Vierte Bildungsweg bezeichnet die Weiterbildung durch Maturaschulen und die Berufsreifeprüfung. Nach Schwendenwein (2002) sind Maturaschulen „private Bildungseinrichtungen, die eine Vorbereitung erwerbstätiger (als Abendschule) oder nicht erwerbstätiger Personen (als Tagesschule) auf die allgemeine oder berufsbezogene Externistenreifeprüfung als Nachholmöglichkeit eines angestrebten Schulabschlusses anbieten“ (05, S. 89). Die weiteren Kapitel geben einen detaillierten Überblick über die Studienberechtigungsprüfung und die Berufsreifeprüfung.

2.3 Entwicklung der Studienberechtigungs- und Berufsreifeprüfung

Das geltende StudBerG hat seinen Ursprung in der nach dem zweiten Weltkrieg eingeführten Berufsreifeprüfung. 1945 wurde die Verordnung über die Berufsreifeprüfung zum Erwerb der Studienberechtigung an wissenschaftlichen Hochschulen erlassen. Zweck der damaligen Berufsreifeprüfung war es, kriegsbedingte Bildungsdefizite zu reparieren und Personen, die an der Ablegung der Reifeprüfung oder einer anderen zum Hochschulstudium berechtigenden Prüfung verhindert waren, die Möglichkeit zu geben, die Berechtigung für ein bestimmtes Studium zu erlangen (vgl. 03, S. 16). Die in ihrer heutigen Form gültige Berufsreifeprüfung wurde am 1. September 1997 eingeführt, während die Studienberechtigungsprüfung mit 1. September 1986 in Kraft trat.

Aus der Sicht von Experten hat die Studienberechtigungsprüfung seit der Einführung der Berufsreifeprüfung zunehmend an Bedeutung verloren. Dies zeigt sich vor allem in den rückläufigen Zahlen der Absolventen der Studienberechtigungsprüfung der Studienjahre 1995/1996 bis 1998/1999. Während im Studienjahr 1995/1996 1.127 Personen die Studienberechtigungsprüfung absolvierten, waren es im Studienjahr 1998/1999 nur noch 902 Personen (vgl. 03, S. 52). Im Gegensatz dazu stieg die Zahl der Personen, die die Berufsreifeprüfung ablegten. Während im Jahr 1998 65 Personen die Berufsreifeprüfung absolvierten, waren es im Jahr 2000 bereits 535 (vgl. 03, S. 65). Die vorrangigen Gründe für den Bedeutungsverlust der Studienberechtigungsprüfung sind in der hohen Attraktivität der Berufsreifeprüfung und in ihrem stärkeren Marketing zu sehen. Zudem stellt sie aufgrund der zum Teil gleichen Zielgruppen eine Konkurrenz für die Studienberechtigungsprüfung dar (vgl. 03, S. 74).

2.4 Resümee

Das österreichische Bildungssystem ist in Vierjahres-Systemstufen gegliedert und durch eine aufsteigend zunehmende Differenzierung nach Schularten gekennzeichnet. Es weist eine hohe Durchlässigkeit auf und ermöglicht das Nachholen von Bildungsabschlüssen im Rahmen des (1) Regulären Zweiten Bildungsweges, (2) Gestuften Zweiten Bildungsweges, (3) Dritten Bildungsweges und (4) Vierten Bildungsweges. Der Dritte Bildungsweg bezeichnet die Erlangung der Studienberechtigung durch die Studienberechtigungsprüfung, die im Jahr 1986 eingeführt wurde. Sie verliert seit der im Jahr 1997 in Kraft getretenen Berufsreifeprüfung, die im Rahmen des vierten Bildungsweges absolviert werden kann, zunehmend an Bedeutung.

3 Studienberechtiungsprüfung

In diesem Kapitel werden die wesentlichen Grundzüge der Studienberechtigungsprüfung dargestellt. Zunächst wird auf ihre Zielsetzung eingegangen. Anschließend erfolgt eine Erläuterung der rechtlichen Grundlagen bezüglich Zulassungs- und Prüfungsverfahren. Im Folgenden werden jene Personen, die sich um die Studienberechtigung für eine bestimmte Studienrichtung bewerben, aber noch nicht zugelassen wurden, als Bewerber bezeichnet. Für jene, die bereits zur Studienberechtigungsprüfung zugelassen wurden, wird im Folgenden der Begriff Kandidat verwendet.

3.1 Zielsetzung und Zielgruppe der Studienberechtigungsprüfung

Die Studienberechtigungsprüfung ermöglicht Personen ohne Reifeprüfung einen fachlich eingeschränkten Zugang zu (1) einer österreichischen Universität, (2) einem Kolleg, (3) einer Akademie oder (4) einer Fachhochschule (vgl. StudBerG § 1). Entscheidet sich der Bewerber für das Studium an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule, so wird von einer universitären Studienberechtigungsprüfung gesprochen. Wird ein Kolleg oder eine Akademie angestrebt, so kann eine schulische Studienberechtigungsprüfung abgelegt werden (vgl. http://www.bmbwk.gv.at/schulen/bw/zb/Studienberechtigung sprue2048.xml [11.03.2005]). Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich in erster Linie auf den universitären Bereich.

Die Studienberechtigungsprüfung bereitet gezielt auf eine vom Bewerber angestrebte Studienrichtung vor und gilt daher lediglich für diese bestimmte Studienrichtung. Laut StudBerG ist die Studienberechtigung zusätzlich „auch für jene Studienrichtungen zuzuerkennen, für welche mehr als ein Pflichtfach vorgeschrieben ist und für die im Erweiterungsfall gemäß § 7 Abs. 1 Z 1 keine ergänzenden Prüfungen erforderlich wären. Ausgenommen bleibt eine Studienrichtung, für die der Kandidat die Studienberechtigungsprüfung nicht bestanden hat (StudBerG § 6).“ Das heißt, sie gilt zusätzlich für Studienrichtungen, die der gewählten ähnlich sind. Zudem besteht die Möglichkeit der Erweiterung der Studienberechtigung. In diesem Fall werden bereits bestandenen Fachprüfungen einer Studienberechtigungsprüfung für eine andere Studienberechtigungsprüfung anerkannt. Sofern die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden, steht es jeder Person frei, sich für mehrere Studienberechtigungen zu bewerben. Wird ein Diplomstudium oder ein gleichwertiges in- oder ausländisches Studium erfolgreich abgeschlossen, so erwirbt der Absolvent der Studienberechtigungsprüfung die Studienberechtigung für alle ordentlichen Universitäts- und Hochschulstudien (vgl. StudBerG § 7).

Die Zielsetzung der Studienberechtigungsprüfung unterscheidet sich von der einer Reifeprüfung bzw. einer Reife- und Diplomprüfung im Rahmen der Erstausbildung. Durch das Reifeprüfungszeugnis einer Allgemein bildenden höheren Schule werden Berechtigungen (1) zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs sowie (2) für den öffentlichen Dienst erworben (vgl. http://www.bmbwk.gv.at/medienpool /7801/bwinoe2004.pdf [14.03.2004]). Die Reife- und Diplomprüfung an Berufsbildenden höheren Schulen ermöglicht neben den Berechtigungen der Reifeprüfung einer Allgemein bildenden höheren Schule zusätzlich den Zugang zu verschiedenen Gewerben für die selbstständige Ausübung von reglementierten Berufen. Mit dem Ablegen der Studienberechtigungsprüfung werden im Gegensatz zur Reifeprüfung bzw. Reife- und Diplomprüfung weder berufliche Berechtigungen noch ein allgemeiner Hochschulzugang erlangt. Ihr Zweck ist die systematische Studienvorbereitung für eine bestimmte angestrebte Studienrichtung. Ein Studienwechsel ist dadurch nur sehr eingeschränkt möglich.

3.2 Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung

Um zur Studienberechtigungsprüfung zugelassen zu werden, müssen Bewerber die in Tab. 02 aufgelisteten formalen Voraussetzungen erfüllen.

Tab. 02: Zulassungsvoraussetzungen zur Studienberechtigungsprüfung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Wie aus Tab. 02 ersichtlich, ermöglicht die Studienberechtigungsprüfung nicht nur Absolventen einer Lehre oder einer Berufsbildenden mittleren Schule den Zugang zu einem ausgewählten Studium, sondern auch Personen ohne formalen Abschluss einer berufsbildenden Sekundarausbildung. Dadurch stellt sie ein flexibles Modell für Studieninteressenten ohne Reifeprüfung dar (s. Abb. 01). Bezüglich der beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung gibt es einen relativ großen Interpretationsspielraum für die zulassende Institution, da gesetzlich nur geregelt ist, dass diese eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinauszugehen hat (vgl. 03, S. 22).

[...]

Ende der Leseprobe aus 46 Seiten

Details

Titel
Studienberechtigungsprüfung und Berufsreifeprüfung im Vergleich
Hochschule
Universität Wien
Note
1
Autor
Jahr
2005
Seiten
46
Katalognummer
V43887
ISBN (eBook)
9783638415835
Dateigröße
660 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Studienberechtigungsprüfung, Berufsreifeprüfung, Vergleich
Arbeit zitieren
Silke Hirschberger (Autor:in), 2005, Studienberechtigungsprüfung und Berufsreifeprüfung im Vergleich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/43887

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