Differenzierung und Rechtfertigung von Corporate Social Responsibility-Maßnahmen


Thèse de Master, 2017

98 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

1. EINLEITUNG

1.1 Problemstellung und Vorgehensweise

2. BEGRIFFSABGRENZUNGEN

2.1 Corporate Social Responsibility

2.1.1. Die Abgrenzungsproblematik im Themenfeld CSR

2.2 Die Vielfältigkeit von CSR-Maßnahmen

3. DIFFERENZIERUNG VON CSR-MAßNAHMEN

3.1 Typologisierungen von CSR-Maßnahmen

3.2 Relevante Unterscheidungsmerkmale von CSR-Maßnahmen

3.3 Beispiele zur Abgrenzung von CSR-Maßnahmen mittels Charakterisierung

4. RECHTFERTIGUNG DER EXISTENZ VON CSR-MAßNAHMEN

4.1 Business Case VS. Philanthropie:

- Erkennen relevanter Theorien und deren Potential

4.2 Der Business Case: Die ökonomische Vertragstheorie nach Homann

4.3 Die Philanthropie: Der humane Utilitarismus nach Gesang

4.4 Argumentationsvergleich

5. DIE FRAGE NACH MÖGLICHEN ARGUMENTATIONSDIFFERENZEN BEZÜGLICH DER DIFFERENZIERTEN MAßNAHMEN

6. SCHLUSSBETRACHTUNGEN

6.1 Zusammenfassung der Ergebnisse

6.2 Abschließende Betrachtungen

7. LITERATURVERZEICHNIS

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 1 - Themen und Verantwortungsbereiche von CSR nach Münstermann

Abbildung 2 - CSR-Pyramide nach A. Carroll

Abbildung 3 - Six Options for Doing Good nach Kotler & Lee

Abbildung 4 - Beispiele zur Typologisierung von Kotler&Lee

Abbildung 5 - Charakterisierung von CSR-Maßnahmen

Abbildung 6 - CSR-Dimensionen: Theoriendifferenziert

Abbildung 7 - Allgemeine Rechtfertigungsbeschränkungen der Theorien

1. Einleitung

In diesem Jahr lag der vom Global Footprint Network errechnete Erdüberlastung­tag am 2. August 2017 (letztes Jahr, war dieser noch sechs Tage später): ?An diesem Tag sind die gesamten nachhaltig nutzbaren Ressourcen der Erde für die­ses Jahr verbraucht, die der Weltbevölkerung rechnerisch zur Verfügung stünden, wenn sie nur so viel nutzen würde, wie sich im selben Zeitraum regeneriert."1 Demnach brauchte die Menschheit, wenn sie ihre Art zu leben in gewohnter Wei­se weiterführt, 1,7 Planeten. Das ist ein globaler Durchschnittswert; die deutsche Bevölkerung ist fast doppelt so verschwenderisch. Würden alle so leben wie sie, wären dafür 3,2 Erden nötig.2 Die Menschheit lebt auf Kosten ihrer Nachkommen und es wird Zeit etwas dagegen zu tun, bevor es zu spät ist. In einer Gesellschaft, die von großem Wohlstand geprägt ist und in der existenzielle Bedürfnisse sicher befriedigt sind, wächst das Verständnis für Probleme außerhalb der eigenen Korn­fortzone. Daher beschäftigt sie sich zunehmend mit Themen wie Nachhaltigkeit, Fair Trade und Ökologie. Gesellschaftlicher Wohlstand ist Folge einer florierenden Wirtschaftslage. Die Erkenntnis, dass dieser Wohlstand auf Opfern erwächst und nicht wieder gut zu machendes menschliches, tierisches Leid und Umweltschäden verursacht, ist nicht mehr nur den Menschen Vorbehalten, die sich im Speziellen mit dieser Problematik beschäftigen, sondern auch dem Verbraucher3 immer mehr bewusst. Das führt dazu, dass Konsumenten beginnen ihr Kaufverhalten zu ändern, indem sie ebendiese Aspekte bei Kaufentscheidungen zunehmend berücksichti­gen.4 Sie sind sogar bereit, für Produkte gesellschaftlich engagierter Unternehmen mehr zu zahlen.5 Da in einer sozialen Marktwirtschaft der Konsument durch seine Nachfrage und den dadurch signalisierten Bedarf das Angebot steuert, müssen Unternehmen zwangsläufig darauf reagieren um wettbewerbsfähig zu bleiben. Global Player, Großkonzerne, die international tausende von Menschen beschäfti­gen und teilweise mächtiger als Regierungen sind,6 haben es in der Hand mit ihren Entscheidungen das Leben vieler Menschen zu beeinflussen und nachhaltig mit den von ihnen benötigten Ressourcen umzugehen. Gesunde Wirtschaft steht im wechselseitigen Verhältnis mit einer gesunden Gesellschaft, sie bedingen sich gegenseitig.7 Ein Paradigmenwechsel kündig sich an: Die unternehmerische Ver­antwortung für die Gesellschaft (engl. Corporate Social Responsibility8 ) ist nicht mehr bloß ein Phänomen, sondern wichtiger Bestandteil einer zukunftsfähigen Wirtschaft aus Sicht der Stakeholder.9 Je größer ein Unternehmen ist, desto wich­tiger und professioneller wird das Thema CSR behandelt. Das bedingt eine intensivierte Forschung, denn um die Bewegung rund um CSR für zukünftigen Generationen und den Planeten nachhaltig stärken und nutzen zu können, ist es wichtig und notwendig, sie zu verstehen. CSR hat ein großes Potential, dass es noch auszuschöpfen gilt.

1.1 Problemstellung und Vorgehensweise

Trotz des gestiegenen Bewusstseins für CSR auf allen Seiten, ist das unternehme­rische Engagement noch immer verhalten. Von den 4000 umsatzstärksten deutschen Unternehmen wurden 591 zu ihrem CSR-Engagement im Rahmen einer Studie befragt. Davon gaben nur 50,3 Prozent dieser Unternehmen an, überhaupt ein solches zu haben und circa 49,1 Prozent übernehmen keinerlei Verantwortung für die Gesellschaft.10 Es besteht daher der Bedarf diese Unternehmen zu CSR zu motivieren, denn dort liegt Potential brach, dass für gute Zwecke genutzt werden könnte. Aber auch bei Unternehmen die sich bereits engagieren, gilt es dieses Engagement effizienter zu gestalten. Eine in 2016 durchgeführte Studie belegt, dass Konsumenten sich vor allem CSR-Maßnahmen wünschen, die Arbeitsbedin­gungen in ausländischen Produktionsstandorten verbessern.11 Während eine andere Studie herausfand, dass 59 Prozent des unternehmerischen Engagements im Bereich Kunst- Kultur- und Sportsponsoring stattfindet.12 Es kann also insge­samt festgestellt werden, dass der Bedarf besteht, Unternehmen zu wertvollem CSR-Engagement zu motivieren und dieses in eine Richtung zu lenken, die mög- liehst effizient zu einer nachhaltigen Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft beiträgt.

CSR und Wirtschaftsethik sind zwei verwandte Themen. Dem Konzept CSR wird wegen seines Stakeholder-Ansatzes ein wesentlich höherer Praxisbezug zugespro­chen, während die Wirtschaftsethik sich deskriptiv und normativ mit moralischen Grundsätzen in der Theorie beschäftigt.13 Um zu untersuchen, warum trotz stei­gendem Fokus auf dem Thema CSR, eine unternehmerische Verantwortung für die nachhaltige Entwicklung noch nicht als fester Bestandteil in der Wirtschaft in­tegriert ist, soll daher das praktisch ausgerichtete Konzept CSR aus interdisziplinärer Sicht, betriebswirtschaftlich und wirtschaftsethisch, auf theoreti­scher Ebene untersucht werden.

Das erste Ziel dieser Arbeit ist daher herauszufinden, ob und wie CSR- Maßnahmen innerhalb ethischer Theorien gerechtfertigt sein können. Damit wer­den die grundlegenden Motive für CSR dargestellt. Bei der Auseinandersetzung mit CSR ist aber festzustellen, dass dieses äußert vielseitig ist. Daher besteht das zweite Ziel darin zu untersuchen, ob die Differenzierung anhand relevanter Merk­male für die Begründung von CSR-Maßnahmen erheblich ist: können innerhalb des Konzepts CSR, Maßnahmen voneinander unterschieden werden? Und wenn ja, und dies ist das Hauptziel dieser Arbeit; können differenzierte Maßnahmen auch unterschiedlich gerechtfertigt werden? Diese Untersuchung soll helfen den Motivations- und Entscheidungsprozess hinter CSR-Maßnahmen zu verstehen und somit eventuelle Hindernisse für das Durchführen wertvoller Maßnahmen aufzu­zeigen.

Es wird daher wie folgt vorgegangen:

Als erstes wird der Begriff CSR definiert und abgegrenzt. Dabei sind die verschie­denen Gebiete der unternehmerischen Verantwortung interessant und die aktuelle Anwendung des Begriffs in der Wissenschaft. Danach soll im ersten Hauptteil untersucht werden, inwieweit CSR-Maßnahmen anhand zu beobachten­der Kriterien voneinander zu unterscheiden sind, mit dem Ziel eine Differenzierung von CSR-Maßnahmen zu erstellen. Im zweiten Hauptteil wird das Vorhandensein von CSR-Maßnahmen mittels einschlägiger ethischer Theorien begründet. Dazu findet ein Vergleich der Argumentationen zweier konträrer Theorien miteinander statt, indem Übereinstimmungen und Unterscheidungen identifiziert werden. Nach dieser Herleitung der Rechtfertigungsthesen wird überprüft, ob die zuvor vorgenommene Differenzierung der Maßnahmen bei der Argumentation zu be­rücksichtigen sind. Zum Abschluss werden die Ergebnisse der Arbeit zusammengefasst und deren Implikationen dargestellt.

2. Begriffsabgrenzungen

2.1 Corporate Social Responsibility

Schon seit vielen Jahrhunderten gibt es die Vorstellung, dass Kaufleute eine Ver­antwortung für das Gemeinwohl tragen sollten.14 Zum Beispiel entstand im Mittelalter das Leitbild des ?ehrbaren Kaufmanns", der sein Unternehmen verant­wortungsvoll gegenüber seinem gesellschaftlichen Umfeld und der Umwelt führt.15 Der moderne Begriff der CSR hat seine Anfänge in den USA der 1950er Jahre. Der Wirtschaftswissenschaftler Howard Rothman Bowen benannte 1953 in seinem Buch ?Social Responsibilities of the Businessman", das erste Mal ein Konzept ei­ner Verantwortung von ,businessmen' gegenüber der Gesellschaft:

?[...] the obligations of businessmen to pursue those policies, to make those decisions, or to follow those lines of actions which are desirable in terms of the objectives and values of our society."16

Bowen erkannte, dass große Unternehmen vitale Machtzentren sind und die dort getroffenen Entscheidungen das Leben der Menschen in vielerlei Hinsicht beein- flussen.17 In den darauffolgenden Jahrzehnten erwuchs nicht nur das Verständnis einer unternehmensübergreifenden Verantwortung18, sondern eine Differenzie­rung innerhalb der Disziplinen fand statt. Carroll prägte 1979 den Begriff der Corporate Social Responsibility. Er beschrieb die soziale Verantwortung von Un­ternehmen als das, was die wirtschaftlichen, rechtlichen und ethischen Erwartungen der Gesellschaft an die Organisation umfasst.19 Außerdem untersuch­te er strategische Verhaltensoptionen der Verantwortungsübernahme durch

Unternehmen und stellte einzelne Elemente der CSR dar.20 ú So entstand das Ver­ständnis von CSR als Management-Konzept, unter welchem Maßnahmen, Handlungen und Überzeugungen zusammengefasst sind, durch die das Unter­nehmen seine gesellschaftliche Verantwortung darstellt.21 22

In Europa wird CSR erst viel später diskutiert, auch wenn Ulrich (?Die Großunter­nehmung als quasi-öffentliche Institution") und Schröder (?Soziale Verantwortung in der Führung der Unternehmung") sich bereits 1977 und 1978 mit der sozialen Verantwortung von Unternehmen beschäftigten.23 In den letzten Jahren stieg in der Öffentlichkeit und der Wissenschaft das Interesse am Thema deutlich an.24 Dennoch existiert bislang keine einheitliche Definition des Begriffs.25 In dem EU­Grünbuch zu CSR mit dem Titel ?Promoting a European Framework for Corporate Social Responsibility" der Europäischen Kommission von 2001, beschäftigte sich die EU erstmalig grundlegend in einer Publikation mit dem Thema. Das darin for­mulierte Verständnis von CSR, wird wie folgt in dieser Arbeit als Grundlage verwendet:

?[...] ein Konzept, das den Unternehmen als Grundlage dient, auf freiwilliger

Basis soziale Belange und Umweltbelange in ihre Unternehmertätigkeit und ihre Wechselbeziehung mit den Stakeholdern zu integrieren."26

Eine direkte deutsche Übersetzung des Begriffs CSR wird diesem nur unzu­reichend gerecht, denn das Wort ,social' begrenzt sich in diesem Zusammenhang keineswegs auf ausschließlich soziale Aspekte.27 Die Definition der Europäischen Kommission verdeutlicht dies, denn sie benennt, dass CSR neben sozialen As­pekten, auch die ganzheitliche gesellschaftliche Unternehmensumwelt umfasst und damit auch die Umwelt28 aller Stakeholder. Der bereits zuvor genannte Stake- holder-Ansatz besagt, dass ein Unternehmen die Interessen aller seiner Stakeholder berücksichtigen muss, um überlebensfähig zu sein.29 Damit ist auch nachhaltiges ökonomisches Handeln ein relevanter Bestandteil der Unternehmer¡- sehen Verantwortung: Das erfolgreiche Wirtschaften des Unternehmens in Bezug auf dessen Kerngeschäft sichert Arbeitsplätze, die Versorgung mit Gütern (oder Dienstleistungen) und die Zufriedenstellung der Shareholder. Mit Hilfe der unter­schiedlichen Aspekte (sozial, ökologisch und ökonomisch) von CSR soll der Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung30 von Unternehmen und Gesellschaft si­chergestellt werden.31 ? ?Nachhaltige Entwicklung heißt, Umweltgesichtspunkte gleichberechtigt mit sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu berücksich­tigen. Zukunftsfähig wirtschaften bedeutet also: Wir müssen unseren Kindern und Enkelkindern ein intaktes ökologisches, soziales und ökonomisches Gefüge hinter­lassen. Das eine ist ohne das andere nicht zu haben."32 So beschreibt der Rat für nachhaltige Entwicklung der deutschen Bundesregierung. Daher wird der Begriff Corporate Social Sustainability oft synonym zu CSR verwendet. Die Aufgabe eines CSR Konzeptes ist es, Maßnahmen hervorzubringen, um die Verantwortlichkeit des Unternehmens umzusetzen. Diese können sehr vielfältig sein.33 Hervorzuheben ist, dass die EU-Kommission CSR als Konzept auf freiwilliger Ba­sis definiert. Es existiert kein Gesetz, das ein Unternehmen zur Durchführung von CSR-Maßnahmen, über die herrschende gesetzliche Rahmenbedingung hinaus, zwingt. Ein kürzlich eingeführtes CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (§ 289c HGB) verpflichtet neuerdings zumindest große Unternehmen in Deutschland ab dem 31.12.2016, eine nichtfinanzielle Erklärung über ihre CSR-Maßnahmen vorzulegen. Darin soll das Unternehmen die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt-, Arbeit­nehmer- und Sozialbelange darstellen.34 Trotz des Drucks, zukünftig das CSR- Engagement für die Öffentlichkeit transparent darzulegen, bleibt die Motivation zur Durchführung einer CSR-Maßnahme freiwilliger Natur, oder eher: das Ausblei­ben von CSR-Maßnahmen wird nicht durch den Rechtsstaat bestraft. An dieser Stelle drängt sich die Frage auf: Welche Motivation haben Unternehmen freiwillig CSR-Maßnahmen durchzuführen? In Kapitel 4 werden zu dieser Frage Thesen an­hand ethischer Theorien aufgestellt.

Als Aufgabenfelder grenzen sich in der Definition der Europäischen Kommission zwei Gebiete voneinander ab: ,soziale Belange und Umweltbelange'. In den da­rauffolgenden Ausführungen des EU-Grünbuchs findet außerdem eine ausführliche Darstellung einer Unterscheidung zwischen internen und externen Dimensionen statt: die interne Dimension entspricht der sozialen Verantwortung der Unternehmen in den Aufgabengebieten;

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Zur externen Dimension zählen;

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Eine Herleitung zu diesen Differenzierungen wird nicht erläutert und bleibt daher für den Leser spekulativ.35 So könnte die interne Betrachtung des ,Arbeitsschutzes' ebenso eine Aufgabe des ,Humanressourcenmanagements'(HR-Management)36 sein. Ebenso ist die ,Umweltverträglichkeit und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen' wohl kaum eine rein interne Dimension, in gleicher Art wie es das HR- Management ist, da hier Faktoren wie Ressourcenverbrauch, Umweltverschmut­zung und Abfallproduktion genannt werden,37 die externe Auswirkungen auf die Umwelt haben. Die interne Dimension wird wie folgt eingeleitet:

?Sozial verantwortungsvolles Handeln in den Unternehmen betrifft in erster Linie die Arbeitnehmer; dabei geht es um Fragen wie Investitionen in Hu­mankapital, Arbeitsschutz und Bewältigung des Wandels. Umweltbewusstes Handeln betrifft hauptsächlich den Umgang mit den in der Produktion ver­wendeten natürlichen Ressourcen. Beides eröffnet neue Wege der Bewältigung des Wandels und neue Möglichkeiten, soziale Errungenschaf­ten mit Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit in Einklang zu bringen. "38

Durch diese Einleitung wird ersichtlich, dass die Kategorien der internen Dimensi­on nicht allgemeingeltend sind, sondern das Thema nur ,anschneiden': Die Wortwahl ?[...] dabei geht es um Fragen wie [...]" verdeutlicht und stützt diesen

Eindruck. Auch innerhalb der externen Dimension fallen unkonkrete Differenzie­rungen auf. So ist zum Beispiel die Unterscheidung der internen und der externen Umweltdimension nicht stringent: Zu Aufgabengebiet 1.4 heißt es:

?Wenn man den Ressourcenverbrauch, die Umweltverschmutzung und die Abfallproduktion einschränkt, dann sinkt im Allgemeinen die Umweltbelas- tung."39

und zu Aufgabengebiet 2.4.:

?Bedingt durch die grenzüberschreitenden Auswirkungen vieler Wirtschaft­lieh bedingter Umweltprobleme und den Verbrauch von Ressourcen aus allen Teilen der Welt sind die Unternehmen auch Akteure im globalen Um­weltszenario. Sie können deshalb soziale Verantwortung in Europa wie auch international praktizieren. "40

Die Erklärung zu 2.4. schließt also das Aufgabengebiet 1.4. mit ein, das wird in dem eben zu 2.4. zitierten zweiten Satz deutlich. Auch das Aufgabengebiet 2.3. ?Menschenrechte", sollte genauso innerhalb eines Unternehmens von Bedeutung sein wie außerhalb und stellt daher keine rein externe Dimension dar.

Daher wird die, durch die Europäische Kommission getroffene Differenzierung innerhalb der Bereiche ?intern" und ?extern" in dieser Arbeit nicht verwendet. Sie ist an einigen Stellen redundant und die verwendeten Unterscheidungsmerkmale werden nicht erläutert. Ein Gegenvorschlag zur Differenzierung ist ein Ziel dieser Arbeit und wird in Kapitel 3 erfolgen.

Um den Begriff CSR zu definieren, ist es wichtig, Unternehmen als Teil der Gesellschaft und als selbst handelnde Akteure zu betrachten.41 Die Zuweisung von Verantwortung auf Unternehmen ist in der Philosophie jedoch umstritten, denn sie sind Entitäten, ohne mentale Eigenschaften und damit nicht selbststän­dig denk- und handlungsfähig, sondern ein auf Verträgen beruhendes Konstrukt.42 Ob einer solchen Entität die Verantwortung gegenüber anderen, oder für durch­geführte Handlungen zugesprochen werden kann, wird in zahlreichen Beiträgen diskutiert.43 Folglich dem intuitiven Verständnis, dass der Handelnde für seine Handlung die Verantwortung übernimmt44 und des methodologischen Individua- lismus45 ist festzustellen: Das Unternehmen selbst handelt nicht, die Handelnden sind die ausführenden Menschen, die innerhalb des Unternehmenskonstrukts ar­beiten, daher müssten sie die Verantwortung tragen. Dem gegenüber steht der methodologische Kollektivismus der annimmt, dass Kollektive wie Unternehmen die eigentlichen Akteure sind und die Menschen darin nur als Zahnräder des Gan­zen fungieren.46 Dafür spricht, dass die Existenz des Unternehmens unabhängig von den darin arbeitenden Menschen, oderseinen Shareholdern ist.47 Wechseln oder sterben diese, kann das Unternehmen weiter bestehen und ,handeln'. Auch der Common Sense geht intuitiv von einer ,Collective Responsibility' aus, einer Zuweisung von Verantwortung auf das Unternehmenskollektiv. Es besteht die An­sicht, dass die dazu berechtigten Entscheidungsträger treuhänderisch im Sinne der Shareholder und damit für das Unternehmen handeln.48 Im öffentlichen Sprachgebrauch wird ebenso die kollektive Verantwortung angenommen und Un­ternehmen wie Akteure behandelt:49 Nicht nur die EU-Kommission wie gerade dargestellt, auch Bundesministerien und zivilgesellschaftliche Organisationen for- mulleren Verantwortlichkeiten von Unternehmen.50 Im Rechtsfall können einzelne Entscheider zur Rechenschaft gezogen werden ebenso wie das Unternehmen selbst, als juristische Person, mit seinem Vermögen haftet.51 ? Da das Unternehmen in unserem Rechtssystem haften kann, kann zumindest eine rechtliche Verantwor­tung für Konsequenzen der unternehmerischen Tätigkeit abgeleitet werden.

Das Problem der Verantwortungszuschreibung an Unternehmen ist bekannt und komplex.52 Harry Frankfurt zum Beispiel bezweifelt, dass für eine Zuschreibung moralischer Verantwortung die Willensfreiheit53 des Handelnden Voraussetzung ist.54 Christian Neuhäuser kritisiert in seinem Buch ,Unternehmen als moralische Akteure' den methodologischen Individualismus und zeigt, wie Unternehmen Ver­antwortung zugewiesen werden kann. Er ist der Ansicht, dass Unternehmen sehr wohl moralische und verantwortungsfähige Akteure sind.55 Diese Diskussion soll im Rahmen dieser Arbeit nicht weiter ausgeführt werden. Dem Common Sense entsprechend soll die ,Collective Responsibility' und damit das Unternehmen als eigenständiger Verantwortungsnehmer angenommen werden. Diese Annahme liegt dem wissenschaftlichen Verständnis des Begriffs CSR zu Grunde und ist Prä­misse in zahlreichen Publikationen zum Thema.

Die Übernahme von unternehmerischer Verantwortung ist aber nicht als eine Rechtfertigung für einzelne Handlungen zu verstehen, sondern als eine omniprä- sente Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. Durch die bloße Existenz des Unternehmens, seinem Agieren im Wirtschafts raum und die damit verbundene Macht auf gesellschaftlicher und politischer Ebene, ist die Verantwortung nicht nur auf die Taten des Unternehmens beschränkt, sondern gilt auch für das was es nicht unternimmt: ?Etwas unterlassen gehört zu den Dingen, die unverzichtbar sind, um ein Ereignis zu verursachen", so Gesang.56 Mit der Annahme, Unterneh­men seien ein Teil der Gesellschaft kann eine Pflicht der Gegenseitigkeit und damit eine allgemeine Verantwortung für den Rest der Gesellschaft impliziert wer­den (so würde es sich zumindest zwischen menschlichen Teilen der Gesellschaft verhalten). Wer sich nicht an die Regeln des impliziten Gesellschaftsvertrages hält, wird bestraft oder aus der Gesellschaft ausgeschlossen. Im Laufe der Jahrhunderte haben die Menschen gelernt, dass sie sich in Gruppen zusammenschließen müs­sen, um erfolgreich überleben zu können. Diese Zusammenschlüsse funktionieren nur, solange deren Mitglieder sich an die Regeln der Gesellschaft halten, für ei­nander einstehen, Verantwortung übernehmen und Rücksicht üben.57 Da Unternehmen als Teil der Gesellschaft verstanden werden, müssen für sie diese universellen Regeln des Gesellschaftsvertrages ebenso gelten, um Akzeptanz der anderen Gesellschaftsmitglieder zu erhalten. Im Falle von Unternehmens ist diese gesellschaftliche Akzeptanz gleichbedeutend mit der licence to operate. Eine auf intersubjektive Wahrnehmung der Gesellschaft basierende Betriebslizenz, die nicht formal zu erwerben ist. Verliert ein Unternehmen seine gesellschaftliche Ak­zeptanz und damit die licence to operate, äußert sich dies durch verschlechterte Kooperationsfähigkeit und einer damit erschwerten Wertschöpfung.58

Zur Definition des Begriffes CSR wird neben der genannten Formulierung der Eu­ropäischen Kommission Folgendes festgehalten:

1. CSR ist ein in das Unternehmensmanagement zu integrierendes Kon­zept, aus dem Maßnahmen abgeleitet werden.

2. CSR konkretisiert eine unternehmerische Verantwortung, deren Zuwei­sung möglich ist, da Unternehmen als Teil der Gesellschaft verstanden werden.

3. Diese Verantwortung bezieht sich auf die ganzheitliche Umwelt des Un­ternehmens.

4. Ziel ist der Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung: Von Wirtschaft und Gesellschaft.

5. Die Übernahme von unternehmerischer Verantwortung geschieht freiwil­lig und geht über die gesetzliche Rahmenordnung hinaus. Bei Nichtausübung dieser, wird das Unternehmen gesetzlich nicht bestraft.

2.1.1. Die Abgrenzungsproblematik im Themenfeld CSR

Bei der Auseinandersetzung mit der Bedeutung von CSR wird deutlich, dass nicht nur Diskussionspotential innerhalb des Begriffes existiert (zum Beispiel ob und wie eine Verantwortung Unternehmen zugeschrieben werden kann) sondern auch zwi- sehen den unterschiedlichen Konzepten der praxisnahen Unternehmensethik.59 Hierbei stehen Begriffe wie Corporate Governance, Corporate Citizenship, Corpo­rate Giving, Corporate Volunteering, Corporate Social Performance und andere im laufenden öffentlichen Diskurs zum Thema Abgrenzung und Überschneidung mit CSR.60 Dabei wandelt sich das Verständnis über deren Bedeutungen und es entstehen Überschneidungen bei Instrumenten und Adressaten der jeweiligen Begriffe.61 Zum Beispiel versteht Münstermann diese als eigene Konzepte, wäh­rend Dirk Raith sie in Konzepte und zugehörige Maßnahmen und Instrumente unterscheidet.

Raith grenzt die oft als Synonym verwendeten Begriffe, Corporate Citizenship (CQ, Corporate Governance (CG) und Corporate Social Responsibility in seinem Buch ?Mythos CSR" voneinander ab. In seiner Darstellung unterscheidet er jeweils zwischen einer Mainstream-Auffassung und erweiterten Konzeptionen der drei Begriffe. CG definiert er wie folgt: ?Corporate Citizenship bezeichnet [...] die stra­tegisch motivierte Lösung gesellschaftlicher Probleme [durch Unternehmen] abseits vom Kerngeschäft."62 Das Ziel ist eine Win-Win-Situation: Dazu zählen marketingorientierte Maßnahmen wie die Unterstützung von und Kooperationen mit NGOs,63 oder Investitionen in die unmittelbare Wettbewerbsfähigkeit des Un­ternehmens und die gesellschaftliche Entwicklung des Standortes64.Holger Backhaus-Maul hingegen versteht unter dem Begriff Corporate Citizenship vor allem die Interaktion von Unternehmen mit zivilgesellschaftlichen Organisatio- nen.65 André Habisch nennt neben dieser Interaktionsaufgabe darüberhinaus das Lösen gesellschaftlicher Probleme (wie auch Raith) und den Aufbau von Sozialka- pitaI66 als Themen von cc.67

CG bezeichnet laut Raith ein Rahmenwerk zur Steuerung von Unternehmen durch verbindliche oder freiwillige prinzipienbasierte Verpflichtungen, welche Transparenz, Kontrolle und die Mitbestimmung durch bestimmte Anspruchsgrup­pen vorsehen, um damit die Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Legitimität unternehmerischer Entscheidungen zu gewährleisten."68 Im Gegensatz zur cc be­trifft CG besonders das Kerngeschäft und fokussiert eine shareholderorientierte Unternehmenspolitik. Erweiternde Konzepte von CG berücksichtigen zwar auch Stakeholder-Interessen, aber Ziel sei vor allem das Vertrauen der Anleger in die stetige Gewinnfähigkeit des Unternehmens. Dazu dienen transparente Informatio­nen über die für stakeholderrelevanten Themen (zum Beispiel Unternehmens- und Lageberichte) und das Bekennen zu Verhaltenskodexen. CG betreffe laut Raith ebenso wie CSR prinzipiell eher das Kerngeschäft beziehungsweise die Wert­schöpfungskette des Unternehmens sowie Stakeholder-Interessen und damit ökonomische, soziale und ökologische Aspekte unternehmerischer Verantwor- tung.69 CG solle daher laut Raith, ähnlich wie CC und CSR, den ?Beitrag der Unternehmen zu einer ,nachhaltigen Entwicklung' sicherstellen."70 ? Als Instrumente nennt er zum Beispiel Initiativen wie den UN Global Compact, OECD Guidelines for MNEs und das Falrtrade-Güteslegel.71

Da Raiths Definitionen nahelegen, dass CSR die beiden anderen Konzepte inklu­diert, müssten CC- und CG-Instrumente ebenso für CSR relevant sein. Nicht nur an dieser Stelle wird wieder die Schwierigkeit der Begriffsabgrenzungen deutlich.72 Zum Beispiel beschreibt Raith Corporate Giving und Corporate Volunteering als Maßnahmen für übergeordnete Konzepte, während Münstermann sie selbst als Konzepte darstellt. Meffert und Münstermann sind sogar der Ansicht, dass es zur Zeit keine anerkannte Definition von cc gibt.73 In der Wirtschaftsethik wird cc weniger praktisch, sondern als normatives Fundament für CSR verstanden, da es das Verhältnis des Unternehmens zur Gesellschaft grundsätzlich als ?Mitbürger" definiere.74 Das resultiert daher, dass, wie bereits im vorhergehenden Kapitel aus­geführt, das ?Mitbürgertum" des Unternehmens als Prämisse für die Übernahme von Verantwortung gilt. Dieses unterschiedliche Verständnis von cc steht exemp­larisch für die in der Wissenschaft fehlenden allgemeinen Begriffsdefinitionen im Themenfeld.

Ein weiteres oft synonym verwendetes Konzept von CSR, nennt sich Sustainable Development (Nachhaltige Entwicklung), welches 1987 insbesondere durch die BRUNDTLAND-Kommission in den wissenschaftlichen Diskurs gelangte.75 Diese definiert im Bericht ,Our Common Future' eine Entwicklung dann als nachhaltig, wenn sie ?die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass zu­künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können."76 In diesem Bericht entwarf die Kommission außerdem das Modell der drei Säulen der Nachhaltigkeit: In dem heute weitverbreitetem Konzept sind ökologische, Ökono­mische und soziale Aspekte gleichwertige Bestandteile der nachhaltigen Unternehmenstätigkeit. Während CSR seine Wurzeln in sozialen Fragestellungen aus Unternehmenssicht hat, entstand der Begriff Sustainable Development (SD) aus dem Thema Umweltschutz. Seit den 1990er Jahren, ist laut Meffert und Müns­termann zu beobachten, dass CSR und SD sich immer mehr einander inhaltlich annähern. In Zukunft werde man die Begriffe als Synonyme verwenden können.77 Es bleibt also festzuhalten, dass aktuell in der Wissenschaft keine einheitliche Ab­grenzung der Konzepte und Maßnahmen existiert.

Für diese Arbeit soll daher CSR als umfassendes Ausgangskonzept betrachtet werden, welches die Vielfalt der strategischen und operativen Maßnahmen inklu­diert, die die unternehmerische Verantwortung für die ganzheitliche ökonomische, soziale und ökologische Unternehmensumwelt verkörpert.

2.2 Die Vielfältigkeit von CSR-Maßnahmen

Im vorhergehenden Kapitel wird CSR als ein Konzept definiert, das ein großes thematisches Spektrum aufweist. Die Vielfältigkeit der Themenbereiche, welche die Verantwortung eines Unternehmens gegenüber der Gesellschaft ausdrücken, verursacht eine noch größere Menge an möglichen Maßnahmen, die sich daraus ableiten lassen. CSR wird meist mit dem Nachhaltigkeitskonzept der Brundtland- Kommission und seinen drei Dimensionen ,Ökonomie', ,Ökologie' und ,Soziales' verknüpft. Dabei wird eine Gleichwertigkeit der Dimensionen impliziert, die sich auf Ebene der Maßnahmen nicht aufrechterhalten lässt. CSR-Engagements bezie­hen sich primär auf ökologische und soziale Probleme. Die dritte Dimension, die wirtschaftliche Nachhaltigkeit, ist häufig eine Folge gelungener CSR-Maßnahmen und der damit übernommenen gesellschaftlichen Verantwortung.78 Matthias Münstermann versucht sich in seinem Buch ?Corporate Social Responsi­bility: Ausgestaltung und Steuerung von CSR-Aktivitäten" an einer Darstellung der CSR-Themen. Dabei betont er, dass aufgrund des hohen Innovationsgrades im Bereich CSR, eine vollständige Abbildung nur bedingt möglich sei. In Abbildung 1 sind die laut Münstermann, in der aktuellen Literatur und in den Nachhaltigkeits­berichten der DAX30-Unternehmen meistgenannten Themenbereiche abgebil- det:79

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1 - Themen und Verantwortungsbereiche von CSR nach Münstermann80

Aus diesen genannten Verantwortungsbereichen (und auch aus jenen, die in die­ser Darstellung eventuell fehlen) lassen sich wiederum verschiedene Maßnahmen ableiten. Hierzu zählen Verhaltensweisen, Handlungen, Aktivitäten, Projekte, ma­terielle ebenso wie immaterielle Leistungen wie das Spenden von Produkten, Know-How, Dienstleistungen oder anderer Ressourcen des Unternehmens für gemeinnützige Zwecke.81 Durch diese Auflistung von Themenbereichen und Maß­nahmenformen der CSR wird deutlich, welche Vielzahl an Möglichkeiten Unternehmen haben, ihrer gesellschaftlichen Verantwortung Ausdruck zu verlei­hen. Daher wird in folgendem Kapitel ein Vorschlag zur Differenzierung erfolgen der ermöglicht CSR-Maßnahmen voneinander abzugrenzen und zu strukturieren.

3. Differenzierung von CSR-Maßnahmen

3.1 Typologisierungen von CSR-Maßnahmen

Bevor ein neuer Vorschlag einer Differenzierung anhand von Merkmalen vorge­stellt wird, werden zunächst zwei bisher entwickelte Typologisierungen von CSR- Maßnahmen exemplarisch betrachtet. Die Beispiele wurden mit einem Abstand von 14 Jahren entwickelt und sind sehr unterschiedlich. Als eine der ersten Kate­gorisierungen von CSR gilt Carrolls ?Pyramide of Corporate Social Responsibility" (Abbildung 2).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Er unterscheidet vier Arten von unterschiedlich starken Verantwortlichkeiten eines Unternehmens. Die primäre unternehmerische Verpflichtung gelte der Profitabili- tät: Ohne eine stabile finanzielle Basis könne ein Unternehmen nicht agieren beziehungsweise sich um darüberhinausgehende Verpflichtungen kümmern. Nach82 der zweiten Verantwortung gesetzestreu zu sein, folgt die dritte Aufforderung in­nerhalb der Unternehmenstätigkeit fair und moralisch zu handeln. Wenn das Un­Unternehmen darüberhinaus Kapazitäten zur Verfügung hat, folgt als viertes die philanthropische Verantwortung, als Unternehmen ein guter Teil der Gesellschaft zu sein, altruistisch zu handeln und so die allgemeine menschliche Lebensqualität zu verbessern.83

Ausgehend vom dualistischen Verhältnis von Ökonomik und Ethik sind in dieser Annahme einer ökonomischen Verpflichtung als Basis für unternehmerische Hand­lungen einige Kritikpunkte zu erkennen:84

Carrolls Unterscheidung verschiedener Verpflichtungen eines Unternehmens erin­nert entfernt an die drei Säulen der Nachhaltigkeit (oder auch ?das magische Dreieck"). Auch er erkennt mehrere Bereiche der Verantwortung, die für nachhal­tiges Wirtschaften relevant sind. Allerdings verwundert die Benennung der Pflicht zur Gesetzestreue. Ein Unternehmen, das nur profitabel, aber nicht gesetzestreu ist, kann auf Dauer nicht bestehen: Es würde die durch die Stakeholder verliehene licence to operate aufgrund von Vertrauensverlust verlieren, wenn es nicht vorher durch den Rechtsstaat zur Legalität gezwungen würde. Gesetzestreue ist also eine Voraussetzung für das Betreiben eines Unternehmens. Auch die dritte Verpflich­tung die Carroll nennt, fair und moralisch zu agieren, sollte eine Voraussetzung für Profit sein. Kein Unternehmen dürfte Gewinn auf Kosten von Umwelt und Men­sehen machen, denn die Konsequenzen beträfen uns alle. Bernward Gesang warnt: ?Unsere Art und Weise zu wirtschaften ist eine echte Bedrohung für den Fortbestand der Menschheit auf diesem Planeten geworden"85, und: ?Wir Wirt­schaften gegenwärtig zu Lasten der Armen in vielen Entwicklungsländern und zu Lasten aller Menschen (und Tiere) in der Zukunft."86 Carroll nennt Philanthropie zuletzt, er argumentiert, dass diese eine gewisse Gesundheit des Unternehmens

[...]


1 Germanwatch e.v.: ?Erdüberlastungstag: Ann 2. August sind natürliche Ressourcen auf­gebraucht: Rechnerisch 1,7 Erden zur Deckung des weltweiten Jahresbedarfs nötig".

2 Vgl.: Gernnanwatch e.v.: ?Deutscher Erdüberlastungstag: Ab Montag nnachen wir ?Öko- logische Schulden": Nachhaltig nutzbare Ressourcen für dieses Jahr in Deutschland schon airi 24. April aufgebraucht"

3 Genderhinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wird in dieser Arbeit auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und nnännlicher Sprachfornnen verzichtet.

4 Vgl.: imug 2006, s. 43: 87% der Befragten gaben an ?auf jeden Fall" oder ?wahrschein- lieh" das gleiche Produkt des Wettbewerbers zu wählen, der im Gegensatz zur Konkurrenz inn besonderen Maße Verantwortung übernimmt.

5 Vgl.: SPLENDID RESEARCH, a).

6 Vgl.: Homann, 2004, s. 7.

7 Meffert / Münstermann, s. 1.

8 Folgend mit CSR abgekürzt.

9 Vgl.: zum Beispiel: Rommelspacher, s. 3-5.

10 Vgl.: BBDO, b).

11 Vgl.: SPLENDID Research, b).

12 Vgl.: BBDO, a).

13 Vgl.: Robin/Reidenbach, S.45.

14 Vgl.: Hardtke, s. 22.

15 Vgl.: Hardtke, s. 23.

16 Bowen, s. 6.

17 Vgl.: Carroll, 1999, s. 269.

18 Vgl.: Meffert/ Münstermann, s. 13.

19 Vgl.: Carroll, 1979, s. 500.

20 Vgl.: Rommelspacher, S.32.

21 Zur weiteren Studie der begrifflichen Historie empfiehlt sich der Artikel ?Corporate social responsibility: Evolution of a definitional construct? von Archie ?. Carroll, ersehne- nen in der Ausgabe 38 (3), des Journals Business and Society auf den Seiten 268-295, 1999.

22 Meffert und Münstermann analysieren die Entwicklung von CSR in Europa im Arbeits­papier Nr. 186 der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Marketing und Unternehmensführung e.v.: ?Corporate Social Responsibility in Wissenschaft und Praxis­eine Bestandsaufnahme", s. 6-11.

23 Vgl.: Rommelspacher, s. 4.

24 Vgl.: Schneider/Schmidpeter s. 18.

25 Kommission der Europäischen Gemeinschaften, s. 7.

26 Vgl.: Loew et af, s. 26.

27 Der Begriff ?Umwelt" wird oft unterschiedlich interpretiert. In diesem Kontext ist darun­ter auch die Mitwelt des Unternehmens zu verstehen und damit in keine Richtung begrenzt. Die Flora, Fauna und die Menschheit, in Gegenwart und Zukunft; Alles und je­der, der von Handlungen des Unternehmens direkt oder indirekt betroffen ist oder sein wird.

28 Vgl.: Breuer: Stakeholder-Ansatz.

29 Im Brundtland-Report von 1987 wird nachhaltige Entwicklung wie folgt definiert: ?Sus- tainable development meets the needs of the present without compromising the ability of future generations to meet their own needs." GH Brundtland im Auftrag der World Commission on environment and development

30 Vgl.: Loew et ai., s. 25 ff.

31 Rat für nachhaltige Entwicklung: ?Was ist Nachhaltigkeit?"

32 Dies wird in Kapitel 2.2 ?Die Vielfältigkeit von CSR-Maßnahnnen" ausgeführt.

33 Vgl.: Müller: ?Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung beschlossen".

34 Vgl.: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, s. 9-17.

35 Folgend mit HR-Management abgekürzt.

36 Vgl.: Kommission der Europäischen Gemeinschaft, s. 11-12.

37 Kommission der Europäischen Gemeinschaften, s. 9.

38 Kommission der Europäischen Gemeinschaften, s. 11.

39 Kommission der Europäischen Gemeinschaften, s. 17.

40 Vgl.: Loew et af, s. 26.

41 Jean-Paul Sartre erklärt 1943 in seinem Werk ?Das Sein und das Nichts. Versuch einer phänomenologischen Ontologie": Der Mensch ist zur Freiheit verurteilt. Er hat sie nicht gewählt, sondern sie ist i h m gegeben; und er ist verantwortlich für sich selbst und die ganze bevölkerte Welt. Verantwortung gründet laut Sartre in der Freiheit des Menschen; dieser ist frei zu denken, zu wählen und zu handeln und daher auch für das verantwortlich, was er nicht tut (Sartre, s. 696-700). Die Fähigkeit Verantwortung zu übernehnnen nnacht den Menschen ZUITI moralischen Rechtssubjekt. (Vgl.: D. Rehfus: Verantwortung, 2003) Im Gegensatz zu Objekten und Unternehmen.

42 Vgl.: Schaper, s. 239.

43 Die freie Handlungs- und Willensentscheidung, kausale Wirkungsmächtigkeit und Zweckverfolgung, sowohl das Vermögen über Intentionen zu verfügen, vorausgesetzt (Schaper, s. 240).

44 Gemäß des methodologischen Individualismus bestehen die Handlungen einer Gesell­schaft, (da in einem Unternehmen mehrere Menschen freiwillig Zusammenarbeiten und gemeinsame Ziele verfolgen, können diese auch als Gesellschaft verstanden werden) aus den einzelnen Handlungen der gesellschaftsbildenden Individuen. Vgl. dazu Z.B, Homann/Blome-Drees, s. 95.

45 Vgl.: Neuhäuser, s. 40.

46 Vgl.: Aßländer/Brink, s. 110.

47 Vgl.: Aßländer/Brink, s. 110.

48 Vgl.: Neuhäuser, s. 37-40.

49 Vgl.: Schaper, s. 239.

50 Vgl.: Schneider, s. 25.

51 Vgl.: Heck, s. 112.

52 Vgl.: Schaper, s. 240: Willensfreiheit wird allgennein als Voraussetzung für Verantwor- tungsübernahnne definiert.

53 Vgl.: Frankfurt, S.829-839.

54 Vgl.: Neuhäuser, s. 7-8.

55 Gesang: ?Menschenrechte als Maßstab moralischen Wirtschaftens".

56 Vgl.: Kants Schriften zur Geschichtsphilosophie: I. Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht s. 21 -39. Kant stellt u.a. dar, dass die Menschen aufgrund von Übel, die sie sich gegenseitig zufügen, dazu gezwungen waren sich mittels einer bürgeril- chen Verfassung zusammenzuschließen. Eine geltende bürgerliche Verfassung setzt das Einverständnis und die Befolgung durch die Bürger voraus.

57 Vgl.: Lin-Hi: ?Licence to operate".

58 Vgl.: Meffert / Münstermann, s. 3.

59 Vgl.: Münstermann, s. 103.

60 Vgl.: Raith, s. 68-69.

61 Raith, s. 71.

62 Zum Beispiel Corporate Giving (Unternehmensspenden), Corporate Funding (Unter­nehmensstiftungen) und Social Sponsoring (finanzielle Unterstützung von Unternehmen für gemeinnützige Einrichtungen zur Stärkung der eigenen Reputation und Schaffung neuer Kommunikationskanäle).

63 Zum Beispiel Investitionen in Bildungseinrichtungen zur Sicherung des Arbeitskräftebe­darfs, Corporate Volunteering (Unternehmen stellen Know-How und Zeit der Mitarbeiter für gemeinnütziges Engagement zur Verfügung), Social Lobbying (Unternehmen nutzen eigene Kontakte und Einflussmöglichkeiten um sich für gemeinnützige Projekte einzuset­zen) und Social Commissioning (geschäftliche Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Einrichtungen als Unterstützungsform).

64 Vgl.: Raith, s. 71-75.

65 Vgl.: Backhaus-Maul, s. 24.

66 In diesem Zusamnnenhang bezeichnet ,Sozialkapital' Sozialrückstellungen und - Rücklagen eines Unternehmens für seine Mitarbeiter. Zuiti Beispiel für Fortbildungen, private Kranken- oder Rentenvorsorge und Spareinlagen.

67 Vgl.: Habisch, s. 58.

68 Raith, s. 76.

69 Vgl.: Raith, s. 76-83.

70 Raith, s. 84.

71 Diese Initiativen benennen meist verschiedene Mindeststandards entlang der Wert­schöpfungskette eines Unternehmens und sind teils verpflichtend und überprüfend, aber auch oft freiwillig und undurchsichtig.

72 Siehe dazu auch Rommelspacher s. 37-38.

73 Vgl.: Meffert/Münstermann, s. 17.

74 Vgl.: Hardtke, S.19.

75 Vgl.: Meffert/Münstermann, s. 16.

76 Hauff, s. 46

77 Vgl.: Meffert/Münstermann, s. 16.

78 Vgl.: Huber/Meyer/Bulut, s. 10.

79 Vgl.: Münstermann, s. 92-93.

80 Münstermann, s. 93.

81 Vgl.: Münstermann, s. 92-93.

82 Carroll, 1991, s. 42.

83 Vgl.: Carroll, 1991, s. 42.

84 Vgl.: Schneider, s. 22.

85 Gesang: ?Menschenrechte sind eigentlich an Staaten adressierte Forderungen".

86 Gesang: ?Menschenrechte als Maßstab moralischen Wirtschaftens".

Fin de l'extrait de 98 pages

Résumé des informations

Titre
Differenzierung und Rechtfertigung von Corporate Social Responsibility-Maßnahmen
Université
University of Mannheim  (Philosophische Fakultät)
Note
2,0
Auteur
Année
2017
Pages
98
N° de catalogue
V439290
ISBN (ebook)
9783668792227
ISBN (Livre)
9783668792234
Langue
allemand
Mots clés
Wirtschaftsethik, CSR, Nachhaltigkeit, Rechtfertigungstheorien, Differenzierung, Unternehmensethik, interdisziplinär, Unternehmensstrategie, gesellschaftliche Verantwortung
Citation du texte
Master of Arts Juliane Koch (Auteur), 2017, Differenzierung und Rechtfertigung von Corporate Social Responsibility-Maßnahmen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/439290

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