Methoden der Hilfeplangestaltung im Rahmen des HMB-W-Verfahrens für das Betreute Einzelwohnen BEWER

Auswertung eines Workshops zur Vermittlung eines methodischen Werkzeugkoffers und Möglichkeiten für die Implementierung eines "modifizierten" Hilfeplanverfahrens


Tesis de Máster, 2017

240 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Hilfeplanung in der Eingliederungshilfe

2.1. Hilfeplanung

2.1.1. Das HMB-W-Verfahren

2.1.2. Weitere Instrumente oder Verfahren

2.1.3. Hilfeplanung – ein Feld für die Forschung?

2.1.4. Indikatoren für eine gute Hilfeplanung – Empfehlungen des Deutschen Vereins

2.2. Ambulantes Wohnen in Berlin

2.2.1. rechtliche Verortung

2.2.2. Formale Bedingungen zur Hilfeplanung

2.2.3. Grundsätze zur Hilfeplanung

2.2.4. Besonderheiten beim Hilfetyp BEWER

3. Diagnostik bei Menschen mit Lernschwierigkeiten

3.1. Besonderheiten für die Zielgruppe Menschen mit Lernschwierigkeiten

3.2. Diagnostik in der Heil- und Sonderpädagogik

3.2.1. Verstehende Diagnostik

3.2.2. Planerisches Denken in der Behindertenhilfe

4. Psychosoziale Diagnostik in der Klinischen Sozialarbeit

4.1. Grundsätze einer klinisch sozialarbeiterischen Diagnostik

4.1.1. Dialogisch partizipative Orientierung

4.1.2. Reflexive Orientierung

4.1.3. Mehrperspektivische Orientierung

4.1.4. Prozesshafte Orientierung

4.1.5. Sozialtherapeutische Orientierung

4.1.6. Klassifikatorisch versus rekonstruktive Ausrichtung

4.2. Funktionen von Diagnostik

4.3. Standardisierungsgrad

4.4. Integratives Modell der Interventionsplanung

5. Implementierung des Integrativen Modells

5.1. Implementierungsbeispiele aus anderen Bereichen

5.2. Werkzeugkoffer „Metzler- leicht geplant“, Integrative Diagnostik unter der HMB-W- Lupe

5.2.1.Auswahl der Instrumente

5.2.2.Struktur des Werkzeugkoffers

5.3. Adaptierte Instrumente des HMB-W-Koffers

5.3.1. Klassifikatorische Diagnostik

5.3.2. Biografische Diagnostik

5.3.3. Sozial- und Lebensweltdiagnostik

5.3.4. Ressourcen

5.3.5. Zusammenfassende Diagnostik

6. Empirie

6.1. Präzisierung der Forschungsfrage

6.2. Methodisches Vorgehen Teil 1 – Planung, Konzipierung & Durchführung

6.2.1. Literaturrecherche

6.2.2. Fokusgruppenarbeit

6.2.3. Planung eines Workshops in der Fokusgruppenperspektive

6.2.4. Weltcafé

6.3. Methodisches Vorgehen Teil 2 – Auswertung

6.3.1. das Transkript

6.3.2. Qualitative Inhaltsanalyse nach Mayring

6.3.3. Praktische Umsetzung

6.4. Kritische Reflexion des methodischen Vorgehens

6.4.1. Konzipierung des Workshops

6.4.2. Fokusgruppe als Forschungsinstrument

6.4.3. Qualitative Inhaltsanalyse

7. Darstellung der Ergebnisse

7.1. Erfahrungen und Grundhaltung

7.1.1. Erfahrungen zur Hilfeplanung

7.1.2. Erfahrungen mit Hilfeplanverfahren

7.1.3. Erfahrungen mit Hilfeplaninstrumenten

7.1.4. Aufgabe der Bezugsbetreuung

7.1.5. Diagnostische Haltung

7.2. Anforderungen an die Hilfeplanung bei Menschen mit Lernschwierigkeiten

7.2.1. Kognitive Beeinträchtigungen

7.2.2. Erheben der eigenen Meinung

7.2.3. mangelnde Compliance und fehlende Anerkennung von Ressourcen

7.2.4. Multiproblemlagen

7.2.5. Rolle der Angehörigen

7.3. HMB-W- ein anspruchsvolles Verfahren

7.3.1. Komplexität des HMB-W-Verfahrens

7.3.2. Unklare Rahmenbedingungen im BEWER

7.3.3. Zeitmangel in der Hilfeplanung

7.3.4. Rolle beteiligter Professionen

7.4. Spezielle Anforderungen an Hilfeplanung

7.4.1. Beziehungsarbeit

7.4.2. Spaß und Freude

7.4.3. Dialogische und partizipative Haltung

7.4.4. Transparenz

7.4.5. Vermeidung von Schubladendenken

7.4.6. Erhebung realistischer Ziele

7.4.7. Nachvollziehbarkeit

7.4.8. Aufdecken von Ressourcen

7.4.9. Strukturierung

7.4.10.Einbeziehung verschiedener Perspektiven

7.4.11.Begrenzung von Zeitaufwand

7.5. Organisatorische Aspekte

7.6. Einsatzzeitpunkt

7.7. Spezielle Rückmeldungen

7.7.1. Rückmeldungen zum Integrativen Modell

7.7.2. Rückmeldung zu einzelnen Instrumenten

7.7.3. Rückmeldungen zum Workshop

8. Diskussion der Ergebnisse

8.1. Besondere diagnostische Herausforderungen

8.1.1. Eigene Meinung eruieren

8.1.2. kognitive Beeinträchtigungen erfassen

8.1.3. Multiproblemlagen

8.2. Schwachstellen des HMB-W-Verfahrens im BEWER

8.2.1. Mangelnde Metzlerkompetenz

8.2.2. Mangelnde zeitliche Ressourcen

8.3. Diagnostische Grundhaltung

8.4. Diagnostik, Diagnosen und sozialtherapeutisches Arbeiten

8.4.1. Psychosoziale Diagnostik

8.4.2. Soziotherapeutische Grundhaltung

8.5. Grundsätze des Integrativen Modells

8.5.1. Multidimensionalität

8.5.2. Klassifikatorische Diagnostik und rekonstruktive Diagnostik

8.6. Komplexität – Reduktion & Struktur

8.7. Anforderungen an eine gute Hilfeplanung

8.7.1. Partizipation

8.7.2. Offene Haltung

8.7.3. Zielorientierung

8.8. Organisationsbezogene Implementierungsaspekte

9. Fazit

9.1. Chancen des Integrativen Modells

9.2. Rahmenbedingungen

9.3. Metzlerkompetenz

9.4. Methodenkompetenz

9.5. Zielgruppenkompetenz

9.6. diagnostische Identität

9.7. Endbetrachtung

10. Literaturverzeichnis

11. Anhang

1. Einleitung

Die Motivation der Verfasserin, sich in dieser Arbeit mit Hilfeplanung für Menschen mit Lernschwierigkeiten [1] zu befassen, entstammt ihrem beruflichen Kontext. Ihre persönlichen Erfahrungen im ambulanten Bereich zeigen, dass Hilfeplanung mit dem Verfahren zur Feststellung des Hilfebedarfs von Menschen mit Behinderung - Wohnen (HMB-W-Verfahren) für Helfer*innen und Klient*innen häufig als belastend erlebt wird. Der Hilfeplanbericht dient dabei lediglich als Begutachtungsinstrument für die Kostenträger und ist kein Instrument, um zu einer konkreten Zielplanung und -vereinbarung zu gelangen. Mit seiner komplexen Struktur und seinen für die Klient*innen schwierigen Begriffen schließt er ein dialogisches und partizipatives Vereinbaren von Zielstellungen aus.

Der Hilfeplanbericht des HMB-W-Verfahrens wird durch acht Kategorien und 32 Items ( Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) 2007a, o. S.) strukturiert. Dabei wird einerseits ein quantitativer Hilfebedarf festgestellt, der als Vergütungsgrundlage für die Leistungsträger dient (Grampp, 2005, S. 277). Im Sinne Freigangs geht es bei der Hilfeplanung vor allem um die Koordinierung von „Aushandlungs- und Verständigungsprozessen“ der Probleme und Ziele (2007, S. 104). Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (DV) fordert, eine „Mitwirkung muss aktiv ermöglicht und durch geeignete Maßnahmen gefördert werden“ (DV, 2009, S. 11).

Aus diesen Vorerfahrungen und Überlegungen ist die Idee entstanden, das HMB-W-Verfahren partizipativer und für Helfer*innen und Klient*innen weniger belastend zu gestalten.

Psychosoziale Diagnostik gehört zu den Kernkompetenzen der Klinischen Sozialarbeit (Pauls, 2011, S. 192 ff.). Heiner stellt fest, obwohl diagnostisches Fallverstehen über längere Zeit in der Fachwelt der Sozialen Arbeit diskutiert wurde, fehlt es noch an „erprobten Verfahrensbeispielen und Instrumenten für eine integrative, arbeitsfeldübergreifende Diagnostik, die künftig zur Grundausstattung der Fachkräfte zählen könnte“ (2013, S.18). Mit dem Integrativen Modell zur Interventionsplanung (IM) ist es möglich, „eine systematische Subjekt und Kontext wie auch Ressourcen berücksichtigende, sorgfältig dokumentierte und prozessuale psychosoziale Diagnose- und Interventionsplanung“ durchzuführen (Gahleitner & Pauls, 2013a, S. 72).

Die Idee der Arbeit besteht darin, das IM der Klinischen Sozialarbeit auf das berlinweit gültige Hilfeplanverfahren HMB-W für den Bereich ambulant betreuten Einzelwohnens für den Personenkreis 'Menschen mit Lernschwierigkeiten' zu übertragen. Daraus ergibt sich die folgende Kernfrage für das Forschungsvorhaben:

Welche Aspekte sind wichtig, um mit der Implementierung des IM eine subjektive Verbesserung der Prozesse zur Hilfeplanung nach dem HMB-W-Verfahren aus Sicht der Helfer*innen zu erreichen. Welche Aspekte verhindern oder begünstigen eine Implementierung des IM?

Dabei geht es einerseits darum, Schwierigkeiten und Chancen bei der Übertragung eines theoretisch fundierten Modells zur Interventionsplanung auf ein praktisches Arbeitsfeld des betreuten Wohnens zu ergründen. Die Arbeit soll weiterhin einen Beitrag dafür leisten, die Etablierung des IM in der Fachwelt der Klinischen Sozialarbeit zu unterstützen.

Im Folgenden wird der Aufbau dieser Arbeit mit ihren einzelnen Kapiteln vorgestellt: Im zweiten Kapitel dieser Arbeit wird Hilfeplanung in der Eingliederungshilfe thematisiert. Den Schwerpunkt bildet das Berliner HMB-W-Verfahren. Bundesweit kennt die Eingliederungshilfe aber auch andere Verfahren und Instrumente zur Hilfeplanung, die in diesem Kapitel ebenfalls kurz angerissen werden. Es folgt die Betrachtung von Hilfeplanung als Thema der Forschung. Dann werden die Maßstabskriterien des DV für Hilfeplanverfahren und -Instrumente, die für diese Arbeit einen wichtigen Betrachtungsfokus darstellen, näher beleuchtet.

Es folgen die Grundsätze, Rahmenbedingungen und Besonderheiten zur Anwendung des HMB-W-Verfahrens auf den zu untersuchenden Hilfetyp: ambulant betreutes Wohnen in Berlin.

Da es sich bei dem zu untersuchenden Praxisfeld um Hilfeplanung mit Menschen mit Lernschwierigkeiten handelt, werden im vierten Kapitel diagnostische Besonderheiten jener Zielgruppe ergründet sowie diagnostische Ansätze der Heil- und Sonderpädagogik betrachtet.

Im vierten Kapitel erfolgt die Betrachtung psychosozialer Diagnostik als Grundelement soziotherapeutischen Arbeitens im Rahmen der Klinischen Sozialarbeit. Sie hält mit ihrem IM ein diagnostisches Grundmodell parat, dass sich an wichtigen Grundsätzen orientiert. Das IM stellt mit seinen biopsychosozialen Betrachtungsmöglichkeiten von Problemen und Ressourcen der Person im Kontext zu seiner Umwelt, seiner dialogisch-partizipativen Haltung und seinem prozesshaft und reflexiv ausgerichteten Kernprinzipien psychosozialer Diagnostik der Klinischen Sozialarbeit für die Praxis verschiedener Arbeitsfelder einen Orientierungsrahmen bereit, der klassifikatorische wie auch rekonstruktive Betrachtungen berücksichtigt. Als Verstehensgrundlage für die verschiedenen Dimensionen des Fallverstehens erfolgt eine Betrachtung von Funktionen von Diagnostik im Rahmen dieser Betrachtungen.

Im fünften Kapitel geht es um die Implementierung des Im auf das HMB-W-Verfahren. Hierfür erfolgt zunächst die Betrachtung von Beispielen der Implementierung aus der Fachwelt der Klinischen Sozialarbeit. Auf der Basis dieser Überlegungen wird ein eigens erstellter Werkzeugkoffer vorgestellt, der verschiedene Instrumente zur Hilfeplanung für das zu untersuchende Praxisfeld zusammenstellt.

Im sechsten Kapitel wird das Forschungsvorgehen vorgestellt und begründet. Mit Hilfe eines Workshops lernen die Teilnehmer*innen das IM sowie den Werkzeugkoffer kennen, sammeln erste praktische Erfahrungen mit einzelnen Instrumenten und durch die Methode der Fokusgruppenarbeit diskutieren sie miteinander Vor- und Nachteile einer Implementierung. Die Auswertung dieser Ergebnisse erfolgt mit der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring (2015).

Diese Ergebnisse werden im siebten Kapitel vorgestellt und im achten Kapitel diskutiert. Das neunte Kapitel fasst die wichtigsten Ergebnisse als Fazit zusammen.

2. Hilfeplanung in der Eingliederungshilfe

Im deutschen Sozialrecht existiert keine einheitliche Definition von Hilfeplanung. Verschiedene Hilfeformen mit unterschiedlichen Reglungen erfordern bzw. setzen Hilfeplanung voraus (DV, 2009, S. 2). Kapitel 2.1. stellt in seinen Unterkapiteln das HMB-W-Verfahren sowie weitere Instrumente und Verfahren der Hilfeplanung vor. Es folgt die Betrachtung des aktuellen Forschungsstands zur Hilfeplanung. Schließlich befasst sich der letzte Abschnitt mit Indikatoren für eine gute Hilfeplanung nach den Maßstäben des DV (2009).

Kapitel 2.2. thematisiert die Charakteristika zur Hilfeplanung mit dem HMB-W-Verfahren im Rahmen des Leistungstyps ambulant betreuten Wohnens in Berlin für Menschen mit Lernschwierigkeiten. Es erfolgt eine rechtliche Verortung und es schließen formelle Bedingungen des Leistungstyps an. Nach der Betrachtung von Grundsätzen werden abschließend die Besonderheiten dieses Hilfetyps in Abgrenzung zum stationären Bereich sowie zu anderen Bundesländern.

2.1. Hilfeplanung

Hilfeplanung soll auf der Grundlage gesetzlicher Rechtsansprüche prüfen, „ob die persönliche Lebenssituation einen Anspruch auf staatliche Leistungen rechtfertigt“ (Doose, 2015, S. 344). Zudem soll sie aufzeigen, mit welchen Leistungen eine Teilhabe ermöglicht werden kann (ebd.). Bei seinen Empfehlungen zur Bedarfsermittlung und Hilfeplanung in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen formuliert der DV die folgende Definition (2009, S. 8):

Hilfeplanung in der Eingliederungshilfe soll basierend auf den Ergebnissen der Bedarfsermittlung für den Menschen mit Behinderung die bestmögliche Anpassung der erforderlichen Leistungen an seine Lebenssituation und seine für ihn relevanten Teilhabeziele sicherstellen. Daher steht der Mensch mit Behinderung im Zentrum der Hilfeplanung und wirkt an ihr aktiv mit. Zur Organisation und Steuerung der Hilfeplanung gibt es unterschiedliche Hilfeplanverfahren.

Diese können sich nach Teilhabebereich oder Art der Behinderung (ebd.) bzw. „im Grad ihrer Formalisierung und Partizipationsmöglichkeiten“ unterscheiden (Doose, 2015, S. 344). Obwohl die Eingliederungshilfe bundeseinheitlich geregelt ist, herrscht regional eine Vielfalt an Verfahren zur Erhebung des Hilfebedarfs, wodurch Conty und Pöld-Krämer eine Verletzung der „Gleichbehandlung und Rechtssicherheit“ der Betroffenen markieren (2010, S. 183). Bereits im Jahr 2006 konnte das Paritätische Kompetenzzentrum ca. 60 verschiedene Verfahren im Bereich der Behindertenhilfe verifizieren (S. 6). Der DV nimmt 2009 (S.1) eine Korrektur dieser Zahl vor und identifiziert im stationären Bereich fünf Verfahren mit dazugehörigen Instrumenten. Gleichwohl stellt er fest, dass es im ambulanten Bereich hingegen zur Anwendung vielzähliger unterschiedlicher Verfahren kommt (ebd., S. 1). Auch Metzler (2010, S. 17 f.) warnt vor einer Verfahrensvielfalt, denn verschiedene Verfahrensansätze könnten zu einer unterschiedlichen Bedarfsdeckung führen.

Die Hilfeplanverfahren der nächsten beiden Unterkapitel sind nach Conty und Pöld-Krämer in Assessment-Verfahren (z.B. das HMB-W-Verfahren) und in Verfahren, die eine „Systematik zu Hilfeplanung beinhalten“ unterteilt (2010, S. 180).

2.1.1. Das HMB-W-Verfahren

Im folgenden Abschnitt wird beschrieben, wie das HMB-W-Verfahren entstanden ist. Es folgt die Auseinandersetzung mit der funktionellen Ebene.

2.1.1.1. Entstehung

Durch die Novellierung des § 93 BSHG heute § 76 SGB XII wurden Mitte der 90er Jahre leistungsrechtliche Grundsätze neu geordnet (Metzler, 2010, S. 15). Die Einführung von Maßnahmepauschalen sah eine Bildung von Gruppen von Leistungsberechtigten mit vergleichbarem Hilfebedarf vor. Einen „»vergleichbaren Bedarf« zu erheben, setzte zunächst eine Auseinandersetzung mit individuellen Bedarfslagen voraus“ (ebd.). Beauftragt durch die vier Fachverbände der Behindertenhilfe legte Metzler 1997 im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Forschungsstelle Lebenswelten behinderter Menschen (1998, S. 3) den Grundstein des HMB-W-Verfahrens. Ziel war es, in einem ersten Schritt die damals verbandstypischen Instrumente „auf der Basis daraus abgeleiteter Bedarfsbereiche und Anforderungen an Bedarfsfeststellungen“ auszuwerten bzw. zu vergleichen (ebd.), auch wenn sie größtenteils für den stationären Bereich konzipiert waren (ebd., S. 38). Mit der Entwicklung eines „Erhebungsbogen zur Bedarfsfeststellung“ sollte die „Bildung von Gruppen mit vergleichbarem Hilfebedarf“ ermöglicht werden (ebd., S.3). Nach einigen Erprobungen kam es zu Anpassungen bzw. Umformulierungen der Lebensbereiche (Niediek, 2010, S. 148 f.). Insofern stellt das sogenannte Metzlerverfahren einen Versuch dar, wissenschaftliche Ergebnisse zur Erarbeitung von Empfehlungen zur Umsetzung der damals neuen gesetzlichen Anforderungen der §§ 93 ff. BSHG einzubeziehen (ebd.). Ausgehend vom Gutachten Metzlers (1998), hat sich in den folgenden Jahren das HMB-W-Verfahren v.a. im teilstationären und stationären Bereich etabliert: 2009 ist das HMB-Verfahren[2] in Deutschland in insgesamt acht Bundesländern für den stationären Bereich der Eingliederungshilfe vorgeschrieben ist (ebd. S. 152). Obwohl ursprünglich für den stationären Bereich entwickelt, dient es auch im ambulanten Bereich in fünf Bundesländern als Grundlage bzw. Teil der Hilfeplanung (Bremen, Berlin, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen), oder die Hilfeplanung basiert dort auf Grundlage des HMB-Verfahrens (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen) (ebd.). In manchen Bundesländern wie bspw. in Mecklenburg-Vorpommern sind sogar mehr als zwei Hilfeplanverfahren angegeben (ebd.)

2.1.1.2. Funktionen

Die Bezeichnung des Begriffs Hilfebedarf beruht auf sozialrechtlichen Wurzeln (Schädler, 2013a, S. 173 f.). Der individuelle Hilfebedarf stellt die Grundlage sozialer Leistungen (Inhalt, Art, Umfang und die damit verbundenen Kosten) dar und die Feststellung ist eine „staatliche Aufgabe“ (ebd.). „Sie qualifiziert zu bewältigen, ist in der administrativen Praxis eine erhebliche Herausforderung“ (ebd.).

Das HMB-W-Verfahren hat zwei wesentliche Funktionen. Einerseits dient es als Vergütungsgrundlage, andererseits ist es ein Hilfebedarfserhebungsinstrument (Metzler, 1998, S. 62ff). Es ist ein Assessment-Verfahren zur Erhebung des qualitativen Unterstützungsbedarfs (Metzler, 2010. S. 15f.), der sich in Punktwerten ausdrücken lässt. Die Punktwerte ermöglichen die Zuordnung zu Gruppen vergleichbaren Hilfebedarfs (ebd.). Die Unterscheidung des Hilfebedarfs in fünf verschiedene Gruppen kennzeichnet Schädler als einen Fortschritt gegenüber älteren Verfahren, nach denen ein individueller Hilfebedarf mit einem Einrichtungsplatz gleichzusetzen war (2013a, S. 174). Er stellt hingegen in Frage, ob in dieser Systematik Bedürfnisse der Klienten auch „hinreichend individuell“ abgedeckt werden können (ebd.). Das HMB-W-Verfahren stellt „keine eigenständige Hilfeplanung“ dar, sondern ist die „Grundlage für anschließende Entwicklung und Gestaltung von Hilfeplänen“ (Bargfrede, 2011, S. 406). Vielmehr handelt es sich um eine „expertenbasierte Beurteilung des Hilfebedarfs und seiner relativen Quantität.“ (Conty & Pöld-Krämer, 2010, S.180). Zudem besteht sein Bestimmungszweck darin, ein Verständigungsinstrument zwischen Einrichtungs- und (finanzierenden) Rehabilitationsträgern in der Lieferung von Ergebnissen zur Bemessung der Vergütung zu sein (Grampp, 2005, S. 276 f.).

Nach Franz lässt sich der Begriff des Hilfebedarfs auf zwei verschiedenen Ebenen beschreiben (2014, S. 50). Auf der Handlungsebene stellt Hilfebedarf einen qualitativen Begriff dar, der zur Erfassung und Analyse des konkreten Bedarfs und der Wünsche dient (ebd.). Auf der Organisationsebene hingegen legt er die erforderlichen Ressourcen und Personalkapazitäten fest (ebd.). Franz beanstandet, dass diese beiden Funktionen nicht als solche benannt sind und der Trugschluss entstehen könnte, quantitativ erhobener Hilfebedarf könnte qualitative Rückschlüsse erlauben. Er kritisiert die „Engführung des Bedarfsbegriffs“ im Metzlerverfahren, wobei sich der Hilfebedarf auf die (quantitativ) zu erbringenden Leistungen bezieht. Demzufolge würden eher Leistungen statt des eigentlichen Hilfebedarfs beschrieben (ebd.). V.a. der Bedarf von Menschen mit Behinderung und zusätzlicher psychischer Erkrankung steht unter starker Kritik (z.B. Conty und Pöld-Krämer, 2010, S.180). Die Berliner Clearingstelle kritisiert ebenfalls diese Problematik und fordert für diese besondere Zielgruppe im HMB-W-Verfahren: „Es müssen individuelle, flexible, störungsspezifische Konzepte für einzelne Personen entworfen und umgesetzt werden“ (2009, S. 59).

2.1.2. Weitere Instrumente oder Verfahren

An dieser Stelle seien zwei weitere maßgebliche Verfahren der Eingliederungshilfe neben anderen bedeutenden Verfahren gesondert aufgeführt. Im Unterschied zum HMB-W-Verfahren beinhalten diese Verfahren hilfeplanerische Inhalte, die in das Gesamtverfahren inkludiert sind (Conty & Pöld-Krämer, 2010, S.180).

Im Zuge der Erarbeitung eines Instruments zur Finanzierung regional unterschiedlicher Leistungen im gemeindepsychiatrischen Hilfesystem rückte die Personenzentrierung stark in den Fokus der Überlegungen und der Integrierte Behandlungs- und Rehabilitationsplan (IBRP) wurde von der Aktion Psychisch Kranke zur Hilfeplanung für Menschen mit einer psychischen Erkrankung entwickelt (Gromann, 2002, S. 1 ff.). Der IBRP stellt ein gemeindepsychiatrisches personen-zentriertes Verfahren dar, das versucht, „alle bezogen auf eine einzelne Person notwendigen Hilfen in einen Planungsprozess zu integrieren“ (Schädler, 2013b, S. 179). Als ein einheitliches Instrument soll es eine individuelle Hilfeplanung (im Verlauf) ermöglichen, die Hilfe koordinieren bzw. steuern und auch ein Mittel der Evaluation darstellen (Aktion Psychisch Kranke E.V., 2006, S. 41). Unter Berücksichtigung aller notwendigen, auch nicht psychiatrischen Hilfen, soll den Klient*innen ein schneller, bedarfsgerechter Zugang zur Hilfe und eine rasche Leistungsabstimmung und Entscheidung über die Finanzierung der Hilfe ermöglicht werden (ebd., S. 40).

Ein ähnliches Verfahren ist die Individuelle Hilfeplanung(IHP), welches nachfolgend durch die Aussagen Conty & Pöld-Krämers beschrieben wird (2010, S. 181 f.). Ausgangspunkt ist hier die eigene Vorstellung der Klient*innen von einem gelingenden Leben. In der IHP werden Zielbestimmung, Hilfebedarfsermittlung und Maßnahmeplanung kombiniert, wobei auch hier die Bedarfsermittlung dialogisch und prozessorientiert erfolgt. Die IHP lässt sich stationär wie ambulant anwenden. Obwohl sie eine ausgiebige nachvollziehbare Hilfeplanung garantiert, ergibt sich aus der Planung keine standardisierte Hilfebedarfsbemessung, die eine Zuordnung zu quantitativ messbaren Leistungen zulässt. Vielmehr stellt das Instrument seine Ergebnisse „dem Sozialhilfeträger als Entscheidungsgrundlage zur Verfügung“ (ebd., S. 182).

In beiden Verfahren (IBRP und IHP) stehen „Gesprächs-, Überprüfungs- und Aushandlungsprozesse“ für eine teilhabeorientierte, dialogische Hilfeplanung, die „individuell notwendige und bedarfsdeckende Hilfen“ strukturieren (ebd., 2010, S. 181).

Auch in anderen Aufgabenfeldern der Sozialen Arbeit spielen Hilfeplanverfahren eine wichtige Rolle. Im Clearing im Rahmen der Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. ist bspw. die Verwendung verschiedener Instrumente (z.B. Genogramm oder Ressourcenkarte) zur Erlangung einer psychosozialen Diagnostik vorgesehen (Qualitätszirkels Hilfen zur Erziehung, 2010, o.S.).

2.1.3. Hilfeplanung – ein Feld für die Forschung?

Bei der Suche nach Hilfeplanverfahren im Forschungsfeld, lässt sich ein Schwerpunkt in der Evaluierung einzelner Hilfeplanverfahren, mehrerer regionaler Verfahren oder im Vergleich unterschiedlicher Verfahren festhalten (z.B. Ratz, Dworschak & Groß, 2012; Niediek, 2010; Weber, Knöß & Lavorano, 2013; Forschungsgruppe IH-NRW, 2008).

Die Eingrenzung von Studien zum HMB-W-Verfahren liefert eine geringe Anzahl an relevanten Ergebnissen. Obwohl dieses Verfahren ein wissenschaftliches Ergebnis der Forschungsstelle Lebenswelten behinderter Menschen darstellt (Metzler, 1998, S.1.), wurde es bisher nie als Verfahren der ambulanten Eingliederungshilfe speziell für die Zielgruppe Menschen mit Lernschwierigkeiten evaluiert oder beforscht, weder aus Perspektive der Einrichtungsträger, noch der Klient*innen. Daher ist es zu diesem Zeitpunkt u.a. notwendig, sich von der Zielgruppe ambulant betreute Menschen mit Lernschwierigkeiten zu lösen und den stationären Bereich in die Suche einzubeziehen.

Eine Diskrepanz zwischen tatsächlichem Hilfebedarf aus Sicht der Einrichtungsträger und den Leistungskriterien des HMB-W-Verfahrens aus der Perspektive der Kostenträger wird bei der Arbeit mit demenzkranken Menschen mit Lernschwierigkeiten im stationären Bereich wahrgenommen (Wolff, Kuske, Müller & Gövert, 2015). Ratz et al. vergleichen das HMB-W-Verfahren mit einem ICF-orientierten Cluster-Verfahren für den Bereich ambulant betreuten Wohnens in Oberbayern (2012). Zu den Klient*innen dieser Studie zählen neben Menschen mit Lernschwierigkeiten auch Menschen mit einer körperlichen Behinderung. Daher sind die qualitativen Ergebnisse der Klient*innen nicht unmittelbar auf die Zielgruppe dieser Arbeit übertragbar. Jedoch gelangen die Untersuchungsleiter*innen zu einem interessanten Ergebnis. Auf struktureller Ebene stellen sie hinsichtlich der Komplexität der Items des HMB-W-Verfahrens fest, dass es „Einzelaktivitäten und damit verbundene Einzelhilfebedarfe zu modularen Fragestellungen“ bündelt und daher „hohe Anforderungen an die kognitive Abstraktionsfähigkeit von Anwendern“ stellt (Ratz et al., 2012, S. 166).

Die Berliner Clearingstelle (2009) kommt unter Betrachtung stationärer und ambulanter Hilfen in ihrem Abschlussbericht zum Modellprojekt für Menschen mit geistiger Behinderung zu interessanten Ergebnissen. Sie bewegt sich dabei „im Spannungsfeld zwischen Kostenträgern, Leistungserbringern und Leistungsnehmern [mit dem Ziel, d. Verf.], komplexe oder problembehaftete Situationen zu analysieren und durch geeignete Verbesserungsvorschläge im Rahmen von multiprofessionellen Gutachten zu verbessern“ (ebd., S. 6). Als Problemfelder beschreibt sie u.a. eine unzureichende Diagnostik sowie, dass hinsichtlich der „Kostenverteilung bei Einrichtungen eine gravierende Uneinheitlichkeit besteht“ (ebd.). Speziell zum HMB-W-Verfahren stellt sie folgendes fest: „In Berlin besteht keine standardisierte Form der Erhebung des Hilfebedarfes, sondern eine uneinheitliche, diffuse Situation in Bezug auf die Erfassung und Festlegung der Höhe der Maßnahmepauschalen“ (ebd., S. 60).

Eine 2014 veröffentlichte Evaluationsstudie der Gesellschaft für Beratung Bildung Innovation mbH zu den Umstellungsprozessen auf die neue Hilfebedarfsgruppensystematik liefert interessante Hinweise zum HMB-W-Verfahren für den stationären Bereich. Mitarbeiter*innen des Sozialpsychiatrischen Dienstes (SpD) in Berlin kommen bspw. zur der Einschätzung, das Metzlerverfahren sei „zu umständlich [….], ein bürokratisches Monster“ und anstrengend für alle Beteiligten (BBI, 2014, S. 85). Der Hilfebericht sei eine „effiziente und objektive Grundlage“, aber werde als „zu umfangreich“ wahrgenommen (ebd.). Neben vielen Empfehlungen besteht ein Vorschlag darin, einen „zentralen medizinisch-pädagogischen Fachdienst []“ einzurichten. Dieser soll die vielen in dieser Studie identifizierten Probleme lösen und v.a. eine qualitativ hochwertige flächendeckende Bedarfsfeststellung sicherstellen (ebd. S. 217).

In Hinblick auf die geplanten Neuerungen des Bundesteilhabegesetzes, ist auch ein Blick in diese Richtung nötig, der sich aber größtenteils auf die Beobachtung aktueller Entwicklungen begrenzt. Hier sind wesentliche Änderungen zu den Hilfeplanverfahren in Deutschland zu erwarten. [3]

Als eine Möglichkeit, die vielfältigen Verfahren zu vereinheitlichen, schlagen Conty und Pöld-Krämer einen teilhabefundierten Annäherungsprozess im Rahmen eines Forschungsprojekts vor (2010, S. 190).

Erst wenn in Zukunft wissenschaftliche Erkenntnisse dazu vorliegen, wie behinderte Menschen effektiv und nicht nur normal formal-verfahrensmäßig an den sie selbst betreffenden Entscheidungen beteiligt werden können, werden die Hilfeplanverfahren diesen neuen Erkenntnissen anzupassen und im Zweifelsfall sowohl als gesamte Verfahrensform wie von den einzelnen methodischen Bausteinen und Aushandlungsergebnissen her gerichtlicher Überprüfung zugänglich sein. Die Implementation bzw. Stärkung teilhabewissenschaftlicher Forschung wird auf diese Weise mittelbar zu bundesweit einheitlichen Anforderungen an die Ausgestaltung der Hilfe für behinderte Menschen, aber auch an die Ausgestaltung der Verfahren zur Hilfegewährung führen (Conty & Pöld-Krämer, 2010, S. 189 f.).

Prof. Dr. Komorek fordert bei einer Diskussionsrunde zwischen Vertretern des Abgeordnetenhauses, der Senatsverwaltung und der Lebenshilfe die Optimierung des HMB-W-Verfahrens. Dazu sei ein Forschungsprojekt geplant, welches nicht lediglich den Leitfaden überarbeiten, sondern „zu einer partizipativen Weiterentwicklung der stationären Wohnangebote“ führen soll (Knuth, 2015, S.10). Inwieweit hier auch der ambulante Bereich bearbeitet wird, ist noch nicht erkennbar. Das partizipativ ausgerichtete Praxisforschungsprojekt „Zukunft der Hilfebedarfsermittlung in Berlin – ZuHiB“ zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfesystematik in Berlin unter besonderer Berücksichtigung von Demographie und Komorbiditäten ist für den Zeitraum 2017 – 2019 geplant (Evangelische Hochschule Berlin, 2016).

2.1.4. Indikatoren für eine gute Hilfeplanung – Empfehlungen des Deutschen Vereins

Der DV misst der Hilfeplanung eine hohe Bedeutung bei (2009, S. 8): Für die Klient*innen dient Hilfeplanung der Auseinandersetzung mit der eigenen Lebenslage, für die Helfer*innen der Einrichtungen und Mitarbeiter*innen der begutachtenden Dienste stellt sie die berufliche Planungs- und Handlungsgrundlage dar. „Hilfeplanung erfolgt mit dem Ziel, Qualität überprüfbar zu machen und zu sichern, Transparenz und Vergleichbarkeit herzustellen und durch gelungene Kooperation effektiv und zielgerichtet Leistungen einzusetzen“ (ebd.). Bedarfsermittlung und Hilfeplanung gelten als Voraussetzung für mehr Teilhabe durch die Leistungen der Eingliederungshilfe (ebd., S. 2).

Bereits im Jahre 2009 legt der DV Maßstäbe zur „Konzeption bzw. Weiterentwicklung, Auswahl, Anwendung und Evaluation von Instrumenten und Verfahren der Bedarfsermittlung und Hilfeplanung“ fest (S. 10):

- Personenzentrierung und Unabhängigkeit von Leistungs- und Vergütungsformen;

- Mitwirkung des Menschen mit Behinderung;

- Zielorientierung;

- ICF-Orientierung;

- Berücksichtigung von Selbsthilfe und Sozialraum;

- Lebensweltorientierung;

- Lebenslagenorientierung;

- Transparenz;

- Evaluation und Qualitätssicherung;

- Interdisziplinarität und Multiprofessionalität;

- Fachliche Fundierung und

- Integrierte Verfahren.

Diese Maßstabskriterien bzw. „Indikatoren für eine gute Hilfeplanung“ (Formulierung der Verfasserin) sollen als Empfehlung zur Weiterentwicklung einer teilhabeorientierten und personenzentrierten Eingliederungshilfe beitragen (DV, 2009, S. 10) und sind zum Teil im §117 SGBIX zum Gesamtplanverfahren des neuen Bundesteilhabegesetzes berücksichtigt. Es folgt nun eine weitere Spezifizierung einiger für die Forschungsfrage besonders relevanter Kriterien.

Für die Zielorientierung fordert der DV, dass die Ziele des Hilfeplans den Wünschen der Klient*innen entsprechen müssen und an der konkreten Lebenssituation und Teilhabe ermöglichend ansetzen sollen (2009, S. 12). Weiterhin müssen Ziele „im Sinne einer Wirkungskontrolle/Evaluation der Zielerreichung konkret und überprüfbar sein, periodisch überprüft und fortgeschrieben werden“ (ebd.). Bedarfsfeststellende Hilfeplanverfahren ermöglichen die Evaluation und Qualitätssicherung der erbrachten Leistungen (ebd.). Hierfür ist es erforderlich, „die Ziele des Menschen mit Behinderung zum Maßstab des Bedarfs [zu] machen“. Die Instrumente müssen daher „wissenschaftlich fundiert, transparent und – soweit fachlich sinnvoll – einheitlich“ gestaltet sein (ebd., S. 14). Der DV unterscheidet zwischen der Überprüfung fallbezogener Hilfeplaninhalte mit Fokus auf die Zielerreichung und der Überprüfung der Qualität des gesamten Verfahrens und seiner konkreten Instrumente (ebd.).

„Bedarfsermittlung und Hilfeplanung müssen Ergebnis eines Verständigungs- und Verhandlungsprozesses sein“ (DV, 2009, S. 11). Diese Mitwirkung muss durch die Helfer*innen durch entsprechende Maßnahmen gefördert und daher aktiv ermöglicht werden (ebd.). Die Klient*innen sollen das Verfahren verstehen, seinen Sinn, den Ablauf und das Ergebnis, ihre Mitwirkungsrechte und -pflichten (ebd.). Der DV weist noch einmal ausführlich darauf hin, dass hierfür eine dialogische Zusammenarbeit erforderlich ist (ebd., S. 11 f.). Freigang schlägt bspw. vor, den seiner Meinung nach z.T. irreführenden Begriff der Hilfeplanung durch „Organisation von Aushandlungs- und Verständigungsprozessen“ zu ersetzen, wozu das Aushandeln eines gemeinsamen Verständnisses der Probleme wie auch der Ziele gehört (2007, S. 104).

Unter Transparenz versteht der DV, „dass für alle Beteiligten […] und insbesondere für den Menschen mit Behinderung selbst nachvollziehbar ist, auf welche Weise der Bedarf ermittelt wurde und welche Kriterien bei der Hilfeplanung neben der Berücksichtigung seiner Ziele und Wünsche relevant sind“ (2009, S.13). Dazu gehört es auch, den Klient*innen Informationen zum Prozess der Hilfeplanung sowie zu den Zielen und Methoden der Instrumente in einer „verständlichen Form“ zur Verfügung zu stellen (ebd.).

2.2. Ambulantes Wohnen in Berlin

Es folgt die rechtliche Verortung des zu untersuchenden Leistungstyps. Daraus lassen sich dann formale Bedingungen und Grundsätze zur Hilfeplanung im ambulant Betreuten Wohnen in Berlin ableiten. Abschließend folgen besondere Merkmale zur Hilfeplanung, die diesen Hilfetyp kennzeichnen.

2.2.1. rechtliche Verortung

Deutschlandweit wurden im Jahr 2015 insgesamt 180.097 Menschen mit Behinderung ambulant in einer eigenen Wohnung betreut (Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe/ con­_sens, 2017, S. 7). Ein Viertel dieser Menschen (25,4%) gehört schwerpunktmäßig zum Personenkreis Menschen mit einer geistigen Behinderung (ebd., S. 17). In Berlin beziehen zu diesem Zeitpunkt 12583 Menschen Eingliederungshilfe durch ambulant betreutes Wohnen (ebd., S. 59).

Für den in dieser Arbeit relevanten Leistungstyp „Betreutes Einzelwohnen für Menschen mit geistiger, körperlicher und/oder mehrfacher Behinderung“ gilt in Berlin die Abkürzung BEWER (SenIAS, 2007 c, S.1). Insgesamt gibt es derzeit 69 verschiedene Träger mit dem Leistungsangebot des Hilfetyps BEWER in Berlin (SenIAS, o.J.). Die rechtliche Grundlage bildet der Berliner Rahmenvertrag (SenIAS, 2017). Seine Anlage 1b ist die Leistungsbeschreibung BEWER, die die Grundlage der Ausgestaltung des Hilfetyps darstellt (SenIAS, 2007b). Ganz allgemein wird darin die Beschreibung des BEW formuliert:

Das Betreute Einzelwohnen bietet Menschen mit geistiger, körperlicher und/ oder mehrfacher Behinderung in allen Bezirken Berlins, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen und Anspruchsgrundlagen, die Möglichkeit im eigenen Wohnraum allein oder als Paar, bedarfsgerecht unterstützt leben zu können (ebd., S.2).

Zum Personenkreis der Leistungsberechtigten gehören „erwachsene Menschen mit geistiger, körperlicher und/oder mehrfacher Behinderung beiderlei Geschlechts die außerhalb der elterlichen Wohnung leben“ bzw. bei denen ein Umzug in eine eigene Wohnung geplant ist. Besteht zusätzlich eine seelische Behinderung bzw. psychische Beeinträchtigung, so muss die geistige bzw. körperliche Behinderung vordergründig sein (ebd.).

Zur Ausgestaltung der Hilfeplanung im BEWER enthält die Leistungsbeschreibung drei weitere Anlagen: der sogenannte Metzlerbogen, eine Tabelle zur Bedarfserfassung (SenIAS, 2007b), die dazugehörigen Erläuterungen (SenIAS, 2010) und die Hilfebedarfe und Betreuungsinhalte (SenIAS, 2006). Abbildung 1 fasst dies in einer Übersicht zusammen.

Abbildung 1 Übersicht zur Verortung des Hilfetyps BEWER und Strukturierung seiner Anlagen, eigene Darstellung

[Dies ist eine Leseprobe. Grafiken und Tabellen sind nicht enthalten.]

Für den Hilfetyp BEWER gilt, dass sich der Hilfeplan „strukturell an der Systematik des HMB-W-Verfahrens“ orientiert (SenIAS, 2007b, S. 8). Zunächst werden zwei Orientierungshilfen vorgestellt, die neben den Anlagen zur Leistungsbeschreibung hilfreiche Hinweise zur Ausgestaltung des HMB-W-Verfahrens in Berlin liefern sollen.

Der Berliner Leitfaden zur Anwendung des H.M.B.W.- Verfahrens 5/2001 (Schmitt-Schäfer, 2011) soll eine „Grundlage […] für eine möglichst einheitliche Praxis der Bedarfsklärung in Berlin“ sein (ebd., S. 5). Sehr detailliert widmet sich der Leitfaden den einzelnen Unterstützungs- bzw. Aktivitätsbereichen (ebd., S. 17 ff.). Es erfolgt jedoch keine Differenzierung zwischen ambulanten und stationären Einrichtungen.

Eine andere Auseinandersetzung findet im Handbuch für das Fallmanagement in der Eingliederungshilfe nach SGB XII (Sozialämter) statt ( Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin (SenGS), 2014). Diese als Leitfaden konzipierte Orientierungshilfe soll, mit der Zielsetzung einer einheitlichen Umsetzung, Handlungsoptionen und Instrumente für Mitarbeiter*innen des Fallmanagements zusammenfassen, „darüber hinaus soll es Bestandteil der fachlichen und personellen Führung des Fallmanagements sein (ebd., S. 8). Die Auseinandersetzung mit dem HMB-W-Verfahren findet hier in einer relativ kurzen Darstellung statt (ebd. S. 51 ff.). Im Unterschied zum Berliner Leitfaden erfolgt eine Unterscheidung des HMB-W-Verfahrens nach den Leistungstypen, die dennoch sehr kurz ausfällt (ebd. S. 56).

2.2.2. Formale Bedingungen zur Hilfeplanung

Neben den sieben Lebensbereichen des HMB-W-Verfahrens ist in Berlin ein zusätzlicher Lebensbereich (Arbeit & Beschäftigung) ergänzt worden (SenIAS, 2007b, S. 8). Aus den acht Lebensbereichen ergeben sich mit ihren Unteritems 38 verschiedene Unterstützungsbedarfe (SenIAS, 2007b).

Als Orientierungshilfe zum HMB-W-Verfahren liegen die Anlagen 2 und 3 der Leistungsbeschreibung zugrunde. Der Berliner Leitfaden zur Anwendung des HMB-W-Verfahrens (Schmitt-Schäfer, 2011) trägt zudem als Ergebnis der Erfahrungen von Leistungsträgern und Fallmanagement zur Umstellung auf ein neues Leistungs- und Vergütungssystem Beispiele zu möglichen Zielen und Unterstützungsbedarfen zusammen. Da in diesem Leitfaden die Hilfeplanung für stationäre Hilfen im Fokus steht, kann er für den Hilfetyp BEWER folglich nur zum Teil herangezogen werden. Außerdem werden die vier Items zur Arbeit und Ausbildung nicht erwähnt.

Für den Bereich BEWER sind keine Hilfebedarfsgruppen, sondern der zeitliche Umfang der Hilfe von Bedeutung (SenIAS, 2007b, S. 9). Mit der Bemessung des Hilfebedarfs erfolgt die Höhe der vereinbarten Stundenzahl pro Woche (SenIAS, 2007a, o.S.).

Innerhalb der wöchentlich vereinbarten Zeit wird die Leistung durch die Leistungsträger erbracht. Die Leistungsbeschreibung (SenIAS, 2007b, S.9 f.) sieht hierfür eine Unterscheidung zwischen direkten und indirekten Leistungen vor. Direkte fallbezogene Leistungen sind alle Leistungen, die dem betreuten Menschen eindeutig zuzuordnen sind, einen Hilfebedarf in den jeweiligen acht Lebensbereichen erforderlich machen und zu Minutenwerten aufaddiert werden. Indirekte Leistungen werden zwischen fallbezogenen und fallübergreifenden Leistungen unterschieden. Indirekt fallbezogene Leistungen werden im Gegensatz zu den direkten Leistungen nicht mit den Klient*innen erbracht, sie beziehen sich aber auf einen konkreten Fall. Hier lassen sich z.B. das Verfassen des Hilfeplans, die Dokumentation und die Kontakte der Helfer*innen zu anderen Institutionen einordnen. Zu den fallübergreifenden indirekten Leistungen zählen z.B. Fortbildungen, Supervisionen und Teamsitzungen. Es sind Tätigkeiten, die nicht mehr eindeutig einem Fall zuzuordnen sind.

Der wöchentliche Betreuungsumfang einer Hilfe setzt sich wie folgt zusammen. Zunächst wird der Hilfebedarf ermittelt und es ergibt sich ein (wöchentlicher) Minutenwert für direkt fallbezogene Leistungen. Als nächstes wird die Fahrtzeit addiert (20 min pro geplantem Kontakt). Schließlich werden pauschal 25% für indirekte (fallbezogene und fallübergreifende) Tätigkeiten addiert (SenIAS, 2007b, S. 9; SenIAS, 2007a, o.J.). Die Zeit, die für Hilfeplanung vorgesehen ist, steht folglich in Abhängigkeit zur Höhe der vereinbarten Stundenzahl für die geschätzten direkt erbrachten Kontakte. Je geringer der zeitliche Umfang der Hilfe, desto weniger Zeit steht den Bezugsbetreuer*innen für eine Hilfeplanung zur Verfügung.

Für die Erstellung des Hilfeplans haben die Einrichtungsträger drei Monate Zeit (SenIAS, 2017, S. 8). Dies beinhaltet die Bearbeitung des Metzlerbogens und die Verfassung eines Berichts zur Bedarfsermittlung (SenIAS, 2010, S. 8).

2.2.3. Grundsätze zur Hilfeplanung

Die Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung legt als Empfehlung für die Leistungsanbieter Grundsätze zur Hilfeplanung fest (SenIAS, 2010, S. 1f.). In der Hilfeplanung werden „gemeinsam mit dem betreuten Menschen vorhandene Fähigkeiten und Ressourcen, aber auch bestehende Beeinträchtigungen, aus denen ein Unterstützungsbedarf resultiert, reflektiert“ (ebd., S. 1). Dies beinhaltet den Aufbau von Hilfebedarf auf Ressourcen, das Fördern und Nutzen von Stärken und Fähigkeiten, das Ergründen der Wünsche und Bedürfnisse, und Beachtung der Ressourcen und Unterstützungsmöglichkeiten des Umfelds. V.a. wenn unterschiedliche Einschätzungen vorliegen, sollen die Fremd- und Selbsteinschätzung mit betrachtet werden. Schließlich soll der Grundsatz „So wenig wie möglich, so viel wie nötig“ beachtet werden (ebd.).

Transparenz soll dadurch gewährleistet werden, dass „der bestehende Hilfebedarf und die einzelnen Schritte zur Erreichung der Betreuungsziele für alle direkt und indirekt Beteiligten nachvollziehbar“ dargelegt wird (ebd.). Gemäß der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung BEWER wird Transparenz durch die folgenden vier Aspekte gewährleistet (ebd., S. 2). Sie soll erstens dadurch erzeugt werden, indem im Hilfeplan schriftlich festgehalten wird, wer (wann und wo) beteiligt war. Zweitens muss die Form der Hilfeplanung für die Klient*innen verständlich formuliert sein. Auch Umfang, Art und Zielstellung müssen den Klient*innen verständlich erklärt werden. Drittens muss die Nachvollziehbarkeit für weitere Beteiligte ermöglicht werden. Viertens enthält der Hilfeplan unterschiedliche Einschätzungen (ebd.). Die Selbstbestimmung der betreuten Menschen steht im Mittelpunkt. Das bedeutet, sie sind unmittelbar beteiligt, benennen ihren Bedarf, stellen selbst den Antrag und können auf die Art, den Umfang und die zeitliche Lage der Betreuung Einfluss nehmen. Sie benennen selbst, in welcher Form sie Unterstützung benötigen. Schließlich wird Hilfeplanung als ein „Verständigungs- und Aushandlungsprozess mit dem betreuten Menschen“ betrachtet (ebd., S. 2). Hierzu gehört es, unterschiedliche Einschätzungen im Hilfeplan wiederzugeben, möglichst Kompromisse zu finden und einen Konsens zu erzielen. Das setzt voraus, dass der betreute Mensch „gewillt“ ist, die Hilfe anzunehmen. Durch die Unterschrift aller Beteiligten kommt es zu einer verbindlichen Vereinbarung (ebd.).

Abschließend folgt in der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung BEWER eine Unterscheidung zwischen Global- und Schwerpunktzielen sowie Veränderungs- und Stabilisierungszielen (SenIAS, 2010, S. 2). Globalziele bilden den Handlungsrahmen ab, bei Schwerpunktzielen hingegen werden konkrete und überprüfbare Ziele vereinbart. Bei Veränderungszielen wird eine Veränderung des bestehenden Zustands angestrebt, bei Stabilisierungszielen geht es darum, einen wünschenswerten bestehenden Zustand zu erhalten. Im Berliner Leitfaden wird die Bedeutung eines Förderziels hervorgehoben. Um mehrdeutige oder missverständliche Begriffe für Zielformulierungen zu vermeiden, wird die Verfassung eines Förderziels die Verwendung der SMART-Kriterien gefordert. Demnach sollen die Ziele spezifisch, messbar, attraktiv, realistisch und termingebunden sein. Vor allem aber müssen sie von den Klient*innen akzeptiert werden (Schmitt-Schäfer, 2011, S. 14).

2.2.4. Besonderheiten beim Hilfetyp BEWER

Anders als z.B. in Bremen und Bremerhaven (Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, o.J.) oder Oberbayern (Bezirk Oberbayern, 2015) gibt es keine berlinspezifische Vorgehensbeschreibung für Klient*innen in leichter Sprache, bei der das HMB-W-Verfahren erläutert wird. In der Bremer Broschüre „Was ist das H.M.B.-W. Verfahren“ werden der Ablauf einer Hilfeplanung, die acht Hilfebereiche und die vier Unterstützungskriterien in leichter Sprache mit Piktogrammen beschrieben (Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, o.J.).

In Abgrenzung zu anderen Bundesländern ist Berlin von einem weiteren Problem betroffen, wie die Berliner Clearingstelle feststellt. Grundsätzlich fehle es an bundeseinheitlichen Regelungen zur Bestimmung der HMB-W-Gruppen. In Berlin erfolge die Bedarfserfassung in den Einrichtungen selbst und nicht durch das Fallmanagement oder durch unabhängige Koordinierungsstellen. Auf diese Weise habe sich ein unterschiedlicher Umgang mit dem HMB-W-Verfahren entwickelt, nicht nur zwischen den Einrichtungsträgern, sondern auch zwischen den Bezirken, Fallmanagern und SpD (Berliner Clearingstelle für Menschen mit geistiger Behinderung, 2009, S. 61).

3. Diagnostik bei Menschen mit Lernschwierigkeiten

Die Besonderheiten zur Diagnostik bei Menschen mit Lernschwierigkeiten werden in diesem Kapitel näher beleuchtet. Neben grundsätzlichen Anforderungen an die Mitarbeiter*innen für diagnostische Gespräche, ist der Bereich der Diagnostik in der Heilpädagogik zunächst stark durch die Einschätzung behinderungstypischer Ausprägungen gekennzeichnet. Doch auch hier gibt es biopsychosoziale Ansätze und personenzentrierte Verfahren, die den traditionellen Ansätzen entgegenstehen. Planerisches Denken bzw. der Personenzentrierte Planung sind die Grundlage für die Entwicklung oder Modifizierung spezieller Instrumente für Menschen mit Lernschwierigkeiten, die zur Erstellung einer Diagnose bzw. eines „persönlichen Profils“ angewandt werden (Trost, 2005, S. 213).

3.1. Besonderheiten für die Zielgruppe Menschen mit Lernschwierigkeiten

Für die Gesprächsführung mit diesen Menschen empfiehlt Schanze, „die Sprache des Gegenübers zu finden“, langsames Sprechen, Gebrauch leichter Sprache, Einsatz von Mimik und Gestik sowie das Visualisieren (2014, S. 316). Das ist auch auf die Diagnostik anzuwenden. Umfangreiche Fragebögen oder ein komplizierter Satzbau sind daher keine geeigneten Mittel. Ruhe empfiehlt für die biografische Diagnostik zu beachten, dass die präzise Chronologie von Lebensdaten bei Menschen mit Lernschwierigkeiten weniger gefragt ist (2014, S. 125). Die Lebensgeschichte erzählt sich vielmehr durch die verschiedenen Lebensereignisse und die „Erinnerung lebt [...] stark von der Intensität der sie begleitenden Emotionen [.…] Alle Ansätze hingegen, die klare zeitliche Orientierungen verlangen oder herstellen wollen, verlieren für dieses Praxisfeld an Bedeutung“ (ebd.).

Menschen mit Lernschwierigkeiten können grundsätzlich erst einmal „jede psychische Störung entwickeln [...], die auch in der Durchschnittsbevölkerung auftritt“, manche psychischen Störungen treten bei dieser Personengruppe jedoch häufiger als in der Durchschnittsbevölkerung auf ( Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde , 2009, S. 4). Die Prävalenzrate psychiatrischer Störungen bei Menschen mit Intelligenzminderung ist mindestens bis zu drei- bis viermal höher als in der Durchschnittsbevölkerung (Hollenweger, Kraus de Camargo, 2011, S. 308).

Anders als aus der Suchthilfe bekannt [4], kennzeichnet Theunissen den Begriff der Doppeldiagnose, der längst Einzug in die Fachwelt der Behindertenhilfe gefunden hat, als das zusätzliche und unabhängige Auftreten behinderungsspezifischer Beeinträchtigungen und Verhaltensauffälligkeiten oder psychischer Störungen (2006a, S. 187 f.). Die Berliner Clearingstelle bemerkt, dass eine Auseinandersetzung mit dieser Thematik bei den Trägern der Eingliederungshilfe bisher zu wenig erfolgt (2009, S. 49). Teilweise zeige sich die Problematik erst nach Aufnahme bei den Trägern, bei denen kein entsprechendes Konzept vorliegt (ebd.). Schließlich sei noch eine weitere Schwierigkeit erwähnt, die sich durch den Begriff des „diagnostic overshadowing“ beschreiben lässt. Dabei werden psychiatrische Symptome den vermeintlichen Ausprägungen der Behinderung zugeordnet (Sturmey, 1999, zit. nach Schanze, 2014, S. 32).

Diagnostische Gespräche bei Menschen mit Lernschwierigkeiten werden durch ihre unzureichende Introspektionsfähigkeit und Beeinträchtigungen der Kommunikation erschwert, wozu auch ein vermindertes Sprachverständnis und die Fähigkeit, sich ausdrücken zu können, gehören (Meir & Schmidt, 2014, S. 30). Weiterhin werden Fragen häufig „im Sinne sozialer Erwünschtheit“ oder echolalisch, die letzten Worte der Frage wiederholend, beantwortet (ebd.). Mit diesen Schwierigkeiten begründen Meir und Schmidt die bedeutende Rolle der Fremdanamnese im Prozess der Diagnostik. Es sind meist die Angehörigen oder Betreuer*innen, die den Hilfeprozess einleiten, nicht die betroffenen Personen selbst (ebd.).

Als Helfer*in ist es für die Diagnostik bzw. Hilfeplanung hilfreich, diese Besonderheiten oder Merkmale zu kennen. Wenn sich Diagnostik bei Menschen mit Lernschwierigkeiten durch so viele Besonderheiten auszeichnet, ist ein Blick in die Heil- und Sonderpädagogik unausweichlich.

[...]


Fußnoten

[1] Die Begriffe „geistige Behinderung“, „Lernbehinderung“ oder „Intelligenzminderung“ werden v.a. in der internationalen Literatur unterschiedlich verwendet. Wenn es sich nicht um konkrete, auf Quellen bezogene Belege handelt, wird in dieser Arbeit der Begriff „Menschen mit Lernschwierigkeiten“ favorisiert.

Er entstammt der 1996 aus einem Projekt („Wir vertreten uns selbst“) entstandenen politischen Bewegung „Netzwerk People First“, die seit 2001 als Verein tätig ist. Zielsetzung dieser Bewegung ist es, u.a. den als diskriminierend empfundenen Begriff „Menschen mit geistiger Behinderung“ abzuschaffen (Göthling, Schibort & Theunissen, 2006, S. 558 ff.).

[2] Zu den HMB-Verfahren gehören das HMB-W-Verfahren sowie ein weiteres Verfahren für Menschen mit Behinderung, welches der Feststellung des Hilfebedarfes im Werkstattbereich dient: Hilfebedarf für Menschen mit Behinderung im Bereich „Gestaltung des Tages“ (HMB-T) (Lebenshilfe Niedersachsen, 2015).

[3] Das von vielen Verbänden und Institutionen kritisierte Bundesteilhabegesetz sieht gem. §118 Abs. 1 SGB IX folgende Formulierung für die Instrumente der Bedarfsermittlung vor:

Der Träger der Eingliederungshilfe hat die Leistungen […] unter Berücksichtigung der Wünsche des Leistungsberechtigten festzustellen. Die Ermittlung des individuellen Bedarfes des Leistungsberechtigten muss durch ein Instrument erfolgen, das sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit orientiert. Das Instrument hat die Beschreibung einer nicht nur vorübergehenden Beeinträchtigung der Aktivität und Teilhabe in den folgenden Lebensbereichen vorzusehen:

1. Lernen und Wissensanwendung,

2. Allgemeine Aufgaben und Anforderungen,

3. Kommunikation,

4. Mobilität,

5. Selbstversorgung,

6. Häusliches Leben,

7. Interpersonelle Interaktionen und Beziehungen,

8. Bedeutende Lebensbereiche und

9. Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben.

Im zweiten Absatz werden die Landesregierungen ermächtigt, das jeweilige Instrument selbst zu bestimmen. Daraus lassen sich zunächst keine zwingenden Konsequenzen zur Etablierung eines einzigen Standardinstruments ableiten, die Entwicklung bleibt hier abzuwarten. Die Vorgabe dieser neuen Lebensbereiche lässt künftige Veränderungen von Hilfeplaninstrumenten erahnen.

[4] Die WHO definiert den Begriff der Doppeldiagnose u.a. als das gleichzeitige Auftreten einer psychischen Störung und einer (zweiten) psychoaktiven substanzbedingten Störung. Dieser Begriff kann auch für das gleichzeitige Auftreten zweier psychiatrischer Störungen ohne den Konsum psychotroper Substanzen verwandt werden, auch wenn dies eher seltener der Fall ist (Dilling, 2009, S. 53).

Final del extracto de 240 páginas

Detalles

Título
Methoden der Hilfeplangestaltung im Rahmen des HMB-W-Verfahrens für das Betreute Einzelwohnen BEWER
Subtítulo
Auswertung eines Workshops zur Vermittlung eines methodischen Werkzeugkoffers und Möglichkeiten für die Implementierung eines "modifizierten" Hilfeplanverfahrens
Universidad
Alice Salomon University of Applied Sciences Berlin AS
Calificación
1,0
Autor
Año
2017
Páginas
240
No. de catálogo
V439452
ISBN (Ebook)
9783668791589
ISBN (Libro)
9783668791596
Idioma
Alemán
Notas
Die Transkripte wurden für die Veröffentlichung entfernt.
Palabras clave
Behinderung, Betreutes Wohnen, Fokusgruppen, Hilfeplanung, Klinische Sozialarbeit, Partizipation, Eingliederungshilfe, HMB-W-Verfahren, Selbstbestimmung, Qualitative Inhaltsanalyse, Weltcafé
Citar trabajo
Katharina Winkler (Autor), 2017, Methoden der Hilfeplangestaltung im Rahmen des HMB-W-Verfahrens für das Betreute Einzelwohnen BEWER, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/439452

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