Für Familienangehörige, für Ärzte und Betreuer stellt sich oft die Frage, wann gegen den Willen von Patienten eine Behandlung stattfinden darf und welche Bedeutung dabei der natürliche Wille des Patienten und Patientenverfügungen haben. Rechtlich stellt jede ärztliche Behandlung eine Körperverletzung dar und ist abhängig von der Einwilligung des Patienten. Ausnahmen bilden bisher Notstände, beispielsweise Behandlungen von Bewusstlosen, Unfallopfern und so weiter, sowie Notwehr oder staatliche Genehmigungen (durch Rechtsmittel).
In akuten psychiatrischen Erkrankungsphasen stehen oft Schutzrechte den Patientenrechten konträr gegenüber. Um hierbei eine Verletzung oder ein Eingreifen in die Patientenrechte durch die Schutzrechte zu vermeiden, müssen Rechte der Patienten gestärkt werden, klare Anwendungsregeln geschaffen und definierte Grenzen gesetzt werden. Aufgrund von Änderungen in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) ist eine Neuregelung des „Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in ärztliche Zwangsmaßnahmen“ erforderlich geworden, welche am 27.02.2013 in Kraft getreten ist.
In dieser Neuregelung wird vom Bundesgesetzgeber geregelt, „unter welchen Voraussetzungen eine betreute Person auch gegen ihren Willen ärztlich betreut werden darf.“ (Ärztekammer Berlin, 2013). Die Rechtsprechung des BGH hatte am 20.06.2012 entschieden, dass es an einer „den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden gesetzlichen Grundlage für eine betreuungsrechtliche Zwangshandlung“ fehlt (Az.: BGH XII ZB 99/12 und XII ZB 130/12). Es wurde hierin befunden, dass der Gesetzgeber zwar befugt sei, eine Zwangshandlung gesetzlich zu regeln, jedoch die derzeitige Regelung nicht ausreichend sei. Mit dieser Rechtsprechung wurde fortan eine auf das bisherige Betreuungsrecht gestützte medizinische Behandlung gegen den Willen des Betroffenen untersagt.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Allgemeines
- Ziele von Zwangsmaßnahmen
- Statistische Signifikanz der Betroffenen
- Zwangsmaßnahmen aus Sicht der Patienten
- Paragraph 1906 BGB - Genehmigung des Betreuungsgerichts bei der Unterbringung
- Entwicklung
- Entwurf des Gesetzes
- Handlungsempfehlungen
- Die 1:1 Betreuung
- Behandlungsvereinbarung
- Zusammenfassung und Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Neuregelungen des § 1906 BGB bezüglich ärztlicher Zwangsmaßnahmen und deren Konsequenzen. Sie analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Notwendigkeit von Zwangsmaßnahmen und deren Auswirkungen auf die Betroffenen. Der Fokus liegt auf der Balance zwischen dem Schutz des Patienten und der Wahrung seiner Selbstbestimmung.
- Rechtliche Grundlagen von Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie
- Die Bedeutung der Patientenverfügung und Einwilligungsfähigkeit
- Die Rolle des Betreuers bei der Entscheidungsfindung
- Die Auswirkungen von Zwangsmaßnahmen auf die Betroffenen
- Handlungsempfehlungen zur Vermeidung und Minimierung von Zwangsmaßnahmen
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die ethischen und rechtlichen Herausforderungen bei der Durchführung ärztlicher Behandlungen gegen den Willen von Patienten. Sie führt in die Problematik ein, dass Schutzrechte in akuten psychiatrischen Erkrankungsphasen oft den Patientenrechten gegenüberstehen und erklärt die Notwendigkeit einer Neuregelung aufgrund von Änderungen in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). Der Fokus liegt auf der Notwendigkeit klarer Regeln und definierter Grenzen, um Verletzungen von Patientenrechten zu vermeiden. Die neuen gesetzlichen Regelungen, die am 27.02.2013 in Kraft getreten sind, werden als zentraler Punkt der Arbeit eingeführt.
Allgemeines: Dieses Kapitel definiert Zwangsmaßnahmen als Behandlungen oder Unterbringungen gegen den Willen des Betroffenen, inklusive Fixierung, Isolierung und medikamentöser Behandlung. Es betont, dass diese Maßnahmen aufgrund ihrer erheblichen Grundrechtseingriffe nur in Ausnahmefällen und unter strikten gesetzlichen Voraussetzungen zulässig sind. Das Kapitel diskutiert die Rolle des Betreuers bei einwilligungsunfähigen Personen und hebt die Unsicherheit des Arztes bei zweifelhafter Einwilligungsfähigkeit hervor. Die Unzulässigkeit ambulanter Zwangsbehandlungen wird ebenfalls betont.
Paragraph 1906 BGB - Genehmigung des Betreuungsgerichts bei der Unterbringung: Dieses Kapitel beschreibt die Entwicklung und den Entwurf des Gesetzes zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in ärztliche Zwangsmaßnahmen. Es analysiert die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Einwilligung und betont die Notwendigkeit, zunächst den Patienten von der Notwendigkeit der Maßnahme zu überzeugen. Der Fokus liegt auf den rechtlichen Aspekten und der notwendigen Genehmigung durch das Betreuungsgericht.
Handlungsempfehlungen: Dieses Kapitel enthält Vorschläge, wie Zwangsmaßnahmen vermieden oder zumindest minimiert werden können. Es widmet sich z.B. der 1:1 Betreuung und Behandlungsvereinbarungen als mögliche Ansätze für eine patientenorientiertere und weniger Zwanghafte Behandlung.
Schlüsselwörter
Zwangsmaßnahmen, § 1906 BGB, Betreuungsrecht, Patientenrechte, Selbstbestimmung, Einwilligungsfähigkeit, Psychiatrie, ärztliche Behandlung, Unterbringung, Handlungsempfehlungen.
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zu: Neuregelungen des § 1906 BGB bezüglich ärztlicher Zwangsmaßnahmen
Was ist der Gegenstand dieser Arbeit?
Diese Arbeit analysiert die Neuregelungen des § 1906 BGB bezüglich ärztlicher Zwangsmaßnahmen und deren Konsequenzen. Sie untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Notwendigkeit von Zwangsmaßnahmen und deren Auswirkungen auf die Betroffenen, mit Fokus auf die Balance zwischen Patientenschutz und Selbstbestimmung.
Welche Themen werden im Einzelnen behandelt?
Die Arbeit deckt folgende Themen ab: Rechtliche Grundlagen von Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie, die Bedeutung der Patientenverfügung und Einwilligungsfähigkeit, die Rolle des Betreuers, die Auswirkungen von Zwangsmaßnahmen auf Betroffene und Handlungsempfehlungen zur Vermeidung/Minimierung von Zwangsmaßnahmen.
Welche Kapitel umfasst die Arbeit?
Die Arbeit gliedert sich in eine Einleitung, ein Kapitel zu allgemeinen Aspekten von Zwangsmaßnahmen, ein Kapitel zum § 1906 BGB (Genehmigung des Betreuungsgerichts bei Unterbringung), ein Kapitel mit Handlungsempfehlungen und eine Zusammenfassung mit Ausblick.
Was wird in der Einleitung erläutert?
Die Einleitung beleuchtet die ethischen und rechtlichen Herausforderungen bei Zwangsbehandlungen, den Konflikt zwischen Schutzrechten und Patientenrechten in akuten psychiatrischen Krisen und die Notwendigkeit der Neuregelung aufgrund von BGH-Rechtsprechung. Der Fokus liegt auf klaren Regeln und der Vermeidung von Patientenrechtsverletzungen.
Was wird im Kapitel "Allgemeines" behandelt?
Dieses Kapitel definiert Zwangsmaßnahmen (Fixierung, Isolierung, medikamentöse Behandlung gegen den Willen des Betroffenen), betont deren Zulässigkeit nur in Ausnahmefällen und unter strengen Voraussetzungen, diskutiert die Rolle des Betreuers bei Einwilligungsunfähigkeit und die Unsicherheit des Arztes bei zweifelhafter Einwilligungsfähigkeit. Ambulante Zwangsbehandlungen werden als unzulässig dargestellt.
Was wird im Kapitel zum § 1906 BGB beschrieben?
Dieses Kapitel beschreibt die Entwicklung und den Entwurf des Gesetzes zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in Zwangsmaßnahmen. Es analysiert die gesetzlichen Voraussetzungen und betont die Notwendigkeit, den Patienten zunächst von der Notwendigkeit der Maßnahme zu überzeugen. Der Fokus liegt auf den rechtlichen Aspekten und der Genehmigung durch das Betreuungsgericht.
Welche Handlungsempfehlungen werden gegeben?
Das Kapitel "Handlungsempfehlungen" enthält Vorschläge zur Vermeidung oder Minimierung von Zwangsmaßnahmen, z.B. die 1:1 Betreuung und Behandlungsvereinbarungen als patientenorientiertere Ansätze.
Welche Schlüsselwörter sind relevant?
Die wichtigsten Schlüsselwörter sind: Zwangsmaßnahmen, § 1906 BGB, Betreuungsrecht, Patientenrechte, Selbstbestimmung, Einwilligungsfähigkeit, Psychiatrie, ärztliche Behandlung, Unterbringung, Handlungsempfehlungen.
Wann sind die neuen gesetzlichen Regelungen in Kraft getreten?
Die neuen gesetzlichen Regelungen sind am 27.02.2013 in Kraft getreten.
- Quote paper
- Janine Rusche (Author), 2014, Zwangsmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen. Ein Blick auf die Neuregelungen des § 1906 BGB und seine Konsequenzen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/443733