Im Zuge der Kamphandlungen in Slowenien, Kroatien und vor allem in Bosnien-Herzegowina kam es auf allen, aber vor allem auf Seiten der bosnisch-serbischen Milizen zu Kriegsverbrechen und Gräueltaten, wie man es im Europa des späten zwanzigsten Jahrhunderts nicht mehr erwartet hatte. Die Vereinten Nationen entschieden sich nach dem Beispiel von Nürnberg ein Tribunal einzuberufen, das diese Verbrechen ahnden und somit zum Friedensprozess beitragen sollte.
Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit den Hintergründen der Einrichtung dieses Tribunals, dessen Aufgaben, der Arbeit des Gerichts und dessen Mithilfe an der Friedenssicherung. Außerdem will ich die Anwendung internationalen Strafrechts am Beispiel des Jugoslawien Tribunals mit den Visionen des Kantschen Idealismus vergleichen und so die Theorie mit der heutigen Praxis in Verbindung bringen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Der Konflikt im ehemaligen Jugoslawien
2.1. Der Krieg in Bosnien-Herzegowina
2.2. „Ethnische Säuberung“ als Kriegsziel
3. Das Tribunal
3.1. Einsetzung und Gründung
3.2. Die VN-Resolution als Rechtsgrundlage
3.3 Aufgaben und Tatbestände
4. Internationales Strafrecht, der Sieg des kantschen Idealismus?
5. Schluss
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die Hintergründe, Aufgaben und die Arbeit des Internationalen Straftribunals für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) im Kontext der Friedenssicherung und vergleicht dessen Praxis mit den Idealen des kantschen Idealismus.
- Entstehung und historische Einordnung des Jugoslawien-Konflikts
- Juristische Grundlagen und Einsetzung des ICTY durch die Vereinten Nationen
- Analyse der Tatbestände und der Völkerrechtsrelevanz
- Diskussion der Wirksamkeit internationaler Strafgerichtsbarkeit
- Vergleich von Theorie (Kant) und moderner politischer Praxis
Auszug aus dem Buch
3.1. Einsetzung und Gründung
Seit dem 25. September 1991 beschäftigten sich die Vereinten Nationen mit mehreren Sicherheitsrats-Resolutionen mit dem Konflikt in Jugoslawien. Hier sollen nur diejenigen aufgeführt und beschrieben werden, die mit den Menschenrechtsverletzungen und der Einsetzung des ICTY direkt zu tun haben. In Resolution 764 vom 13. Juli 1992 betonte der Sicherheitsrat noch einmal die Bindung aller Parteien an das geltende humanitäre Völkerrecht und stellte dabei die besondere Verantwortung des Einzelnen für Verstöße fest. Damit begann der Sicherheitsrat eine Resolutionspolitik, die darauf ausgerichtet war, Interventionsmaßnahmen wie eben die Einsetzung eines Straftribunals aus humanitären Gründen vorzubereiten und den Verantwortlichen für Verbrechen gegen das Völkerrecht damit die Möglichkeit zu nehmen, sich durch Immunitätsansprüche, oder der Ausrede nur auf Befehl gehandelt zu haben, der Verantwortung zu entziehen.
Mit Resolution 771 gab der Sicherheitsrat am 13. August 1992 nochmals bekannt: „[...] all parties to the conflict are bound to comply with their obligations under international humanitarian law and in particular the Geneva Conventions of 12 August 1949, and that persons who commit or order the commission of grave breaches of the Conventions are individually responsible in respect of such breaches;” Außerdem forderte der Sicherheitsrat (mit Res. 771), Staaten, Menschenrechtsorganisationen und den Generalsekretär der VN dazu auf Informationen über solche Brüche des humanitären Völkerrechts zu sammeln und dem Sicherheitsrat zu berichten, um eventuelle Schritte gegen die Verantwortlichen einleiten zu können. In einer darauf folgenden Sondersitzung der UN-Menschenrechtskommission wurde ein Sonderberichterstatter ernannt, der in seinen Berichten die humanitäre Lage im ehemaligen Jugoslawien beschreiben und somit eine Grundlage für ein eventuelles Eingreifen schaffen sollte.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die historische Entwicklung des Völkerrechts nach 1945 und führt in die Notwendigkeit der Einrichtung des Jugoslawien-Tribunals ein.
2. Der Konflikt im ehemaligen Jugoslawien: Dieses Kapitel beschreibt die Eskalation des Zerfallsprozesses Jugoslawiens und die daraus resultierenden massiven Verletzungen des humanitären Völkerrechts.
2.1. Der Krieg in Bosnien-Herzegowina: Fokus auf die spezifische Brutalität des Bosnien-Krieges und die UN-Interventionsmaßnahmen zur Eindämmung der Gewalt.
2.2. „Ethnische Säuberung“ als Kriegsziel: Analyse der gezielten Vertreibungspolitik als strategisches Kriegsziel und deren Einordnung als Völkermord.
3. Das Tribunal: Darstellung der Struktur, des ad-hoc-Charakters und der Arbeitsweise des Internationalen Straftribunals für das ehemalige Jugoslawien (ICTY).
3.1. Einsetzung und Gründung: Detaillierte Betrachtung der UN-Resolutionen, die den Weg für die rechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen ebneten.
3.2. Die VN-Resolution als Rechtsgrundlage: Diskussion der kritischen Fragen zur rechtlichen Legitimation des Tribunals und der Einwände der Verteidigung.
3.3 Aufgaben und Tatbestände: Erläuterung der Zuständigkeiten und der im Statut verankerten Straftatbestände.
4. Internationales Strafrecht, der Sieg des kantschen Idealismus?: Ein kritischer Abgleich zwischen der Vision eines Weltrechtsstaates nach Kant und der politischen Realität bei der Arbeit internationaler Organisationen.
5. Schluss: Resümee über die Bedeutung des Tribunals für die internationale Rechtsentwicklung und die Friedenssicherung.
Schlüsselwörter
Jugoslawien-Tribunal, ICTY, Völkerrecht, Kriegsverbrechen, Ethnische Säuberung, Vereinte Nationen, UN-Sicherheitsrat, Friedenssicherung, Menschenrechtsverletzungen, Humanitäres Völkerrecht, Kant, Weltrechtsstaat, Strafgerichtsbarkeit, Souveränität, Genozid.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Entstehung und Arbeit des Internationalen Straftribunals für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) als Instrument der Friedenssicherung.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Die zentralen Themen sind der Jugoslawien-Konflikt, die Rolle des Völkerrechts, die Praxis der UN-Resolutionen sowie die philosophische Einordnung in den kantschen Idealismus.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Einrichtung des Tribunals zu hinterfragen und zu zeigen, wie internationales Strafrecht zur Versöhnung beitragen und mit theoretischen Visionen verglichen werden kann.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Autorin bzw. der Autor nutzt eine juristische und politikwissenschaftliche Analyse, die auf der Auswertung von UN-Dokumenten und Fachliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit den Kriegsverbrechen in Bosnien, der rechtlichen Fundierung des ICTY sowie der Kritik an der Mandatsgrundlage des Tribunals.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren das Werk?
Wichtige Begriffe sind unter anderem Jugoslawien-Tribunal, Völkerrecht, Friedenssicherung, Kriegsverbrechen und Kants Idealismus.
Wie bewertet der Autor die Legitimität des Tribunals im Fall Tadic?
Der Autor stellt die Kritikpunkte der Verteidigung dar und verdeutlicht, dass die Berufungskammer die Maßnahmen als notwendige Ermessensspielräume des Sicherheitsrats zur Friedenswahrung einstuft.
Warum ist das Beispiel Milosevic für die Argumentation wichtig?
Der Prozess gegen Milosevic dient als Beleg für die generalpräventive Wirkung des Tribunals und zeigt die wachsende Akzeptanz internationaler Strafgerichtsbarkeit in den betroffenen Staaten.
- Arbeit zitieren
- Benjamin Peschke (Autor:in), 2004, Das internationale Straftribunal für das ehemalige Jugoslawien, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/443749