Das Bundesverfassungsgericht hat sich in zwei Grundsatzurteilen mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe auseinandergesetzt. Auch die höchstgerichtliche Sozialrechtsprechung war in jüngster Zeit mit der verfassungskonformen Auslegung der Regelungen des RBEG befasst. Zuletzt hat das Bundessozialgericht eine Nichtzulassungsbeschwerde, mit welcher der Antragsteller die Frage der uneingeschränkten Bejahung der Verfassungskonformität der gesetzlichen Vorschriften zu den Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung infrage stellte, als unzulässig verworfen. Das Ziel dieser Arbeit wird es sein, festzustellen, inwieweit der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus den genannten Grundsatzurteilen zur Verfassungsmäßigkeit des Regelbedarfs zum jetzigen Zeitpunkt umgesetzt hat und ob hier noch weiterer Nachbesserungsbedarf besteht.
Als Konsequenz dieser Betrachtung soll beurteilt werden, ob die derzeitige Berechnung des Regelbedarfs einer weiteren verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten würde. Darüber hinaus soll auch die Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfsstufe 3 im Zusammenhang mit dem Benachteiligungsverbot von Behinderten in Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG und dem Diskriminierungsverbot aufgrund von Behinderung in Art. 5 Abs. 2 der UN-Behindertenrechtskonvention untersucht werden, da dieses ebenfalls für die Frage der Verfassungsmäßigkeit von Regelbedarfen von Bedeutung ist. Dabei geht die Arbeit der Fragestellung nach, ob allein durch die Höhe und Ausgestaltung der Regelbedarfe nach dem SGB II und dem SGB XII das Grundrecht auf Existenzminimum gewährleistet werden kann und ob es nicht vielmehr einer Änderung des Konzepts der sozialen Sicherung bei Arbeitslosigkeit bedarf.
Auf dieser Grundlage widmet sich der Hauptteil dieser Arbeit schwerpunktmäßig der verfassungsmäßigen Beurteilung der Regelbedarfe. Hierzu werden die richtungsweisenden Grundsatzurteile des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 und vom 23.07.2014 eingehend untersucht, unter Hinzuziehung der juristischen Literatur analysiert und kritisch bewertet. Sodann wird auf maßgebliche Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit (Bundessozialgericht und einige Landessozialgerichte) näher eingegangen, die sich ebenfalls mit der Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze auseinandersetzen. Daran schließt sich eine eigene Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des derzeitigen Regelbedarfs sowie der derzeitigen Regelbedarfsstufe 3 an.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
I. Fragestellung
II. Zielsetzung
III. Aufbau
B. Sozialgesetzbuch II und XII
I. Notwendigkeit der Existenzsicherung durch Grundsicherung für Arbeitsuchende und Sozialhilfe
II. Geschichtliche Entwicklung bis hin zum Sozialgesetzbuch
III. Rechtsgrundlagen des Sozialgesetzbuches
IV. Grundlagen der Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts
1. Entstehung
2. Leistungsgrundsätze
3. Finanzierung
4. Anspruchsvoraussetzungen
5. Leistungsbereiche des SGB II und SGB XII
C. Berechnung des Regelbedarfs
I. Empirisch-statistische Ermittlungsmethode
II. Einkommens- und Verbrauchsstichprobe
III. Kritische Anmerkungen zur Neuberechnung der Regelsätze und Alternativberechnungen der Paritätischen Forschungsstelle
D. Verfassungsmäßige Beurteilung
I. Rechtsprechung durch das Bundesverfassungsgericht
1. Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts
2. Verfassungsrechtliche Normenkontrolle
II. Richtungsweisende Grundsatzurteile des Bundesverfassungsgerichts
1. Verfassungswidrigkeit der Regelleistungen nach SGB II
a) Gegenstand des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010
b) Die wesentlichen Entscheidungsgründe
c) Rechtliche Bewertung anhand der juristischen Literatur
2. Derzeit noch Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfsleistungen
a) Gegenstand des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 23.07.2014
b) Die wesentlichen Entscheidungsgründe
c) Rechtliche Bewertung anhand der juristischen Literatur
3. Zusammenfassung
III. Jüngste Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit
1. Entscheidungen des Bundessozialgerichts
a) Urteil des Bundessozialgerichts vom 23.07.2014
aa) Gegenstand der Entscheidung
bb) Wesentliche Entscheidungsgründe
cc) Rechtliche Bewertung anhand der juristischen Literatur
b) Urteil des Bundessozialgerichts vom 24.03.2015
aa) Gegenstand der Entscheidung
bb) Wesentliche Entscheidungsgründe
c) Verfassungsmäßigkeit der ab 01.01.2011 maßgebenden Regelbedarfe
2. Entscheidungen der Landessozialgerichte
a) Geltendmachung der zu niedrigen Festsetzung des Regelbedarfssatzes
b) Fortwährende Prüfung des Existenzminimums und Umsetzungsfrist
c) Regelbedarfe für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
IV. Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit
1. Verfassungsmäßigkeit der Ermittlung der Regelbedarfe
2. Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfsstufe 3
E. Schlussteil
I. Zusammenfassung
II. Fazit und Schlussbemerkung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfsermittlung im deutschen Sozialrecht (SGB II und SGB XII). Zentral ist die Frage, ob die derzeitige statistische Berechnungsmethode und die tatsächliche Ausgestaltung der Regelbedarfe ausreichen, um das grundrechtlich garantierte Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gemäß Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 1 GG zu gewährleisten.
- Analyse der gesetzlichen Grundlagen und Entwicklung der Grundsicherungssysteme.
- Untersuchung der empirisch-statistischen Methode zur Ermittlung des Regelbedarfs.
- Kritische Aufarbeitung der Grundsatzurteile des Bundesverfassungsgerichts (2010 und 2014).
- Bewertung der Rechtsprechung zur Regelbedarfsstufe 3 und der Situation behinderter Menschen.
- Vergleich zwischen staatlichen Berechnungsmodellen und alternativen Ansätzen.
Auszug aus dem Buch
I. Empirisch-statistische Ermittlungsmethode
Der Regelbedarf wird gemäß § 20 Abs. 1a SGB II in Höhe der jeweiligen Regelbedarfsstufe entsprechend § 28 SGB XII in Verbindung mit dem RBEG und der für das jeweilige Jahr geltenden Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung anerkannt. Seit Januar 2018 beträgt der Regelsatz für Alleinstehende bzw. Alleinerziehende 416 Euro, für jeden volljährigen Partner innerhalb der Bedarfsgemeinschaft 374 Euro und für volljährige Personen unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern 332 Euro. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres erhalten jeweils 240 Euro, Kinder im Alter von 6–13 Jahren jeweils 296 Euro und Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten jeweils 316 Euro.
Die Regelbedarfe werden durch eine empirisch-statistische Ermittlungsmethode aus dem Ausgabeverhalten im unteren Einkommensbereich abgeleitet. Dabei werden die durchschnittlichen Konsumausgaben unterer Einkommensgruppen als Referenzgruppen ermittelt und als Indikator für das soziokulturelle Existenzminimum pauschaliert und ausgewertet. Der Zweck dieser empirisch-statistischen Methode besteht darin, ein durchschnittliches Konsumniveau zu ermitteln, indem das Konsumverhalten einer bestimmten Einkommensgruppe, die in geringen sozialen Verhältnissen lebt, beobachtet und zur Grundlage für die Ermöglichung eines Mindestmaßes an gesellschaftlicher Teilhabe und dem Entgegenwirken materieller Armut gemacht wird. Diese Methode geht von der Annahme aus, dass der Bedarf von Hilfebedürftigen durch die Ermittlung eines statistischen Durchschnittsbetrages zur Bedarfsdeckung ermittelt werden kann. Dabei werden Unterschiede zwischen individuellen Ausgaben für einzelne Güter und Dienstleistungen, welche die jeweiligen individuellen Umstände und Interessen der Beteiligten widerspiegeln, zu einem Mittelwert saldiert.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Vorstellung der Problematik steigender Armutsquoten und der zentralen Forschungsfrage zur Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe.
B. Sozialgesetzbuch II und XII: Darstellung der rechtlichen Einordnung, historischen Entwicklung und der Grundprinzipien der Existenzsicherung in Deutschland.
C. Berechnung des Regelbedarfs: Erläuterung der empirisch-statistischen Ermittlungsmethode, der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe sowie kritische Gegenüberstellung durch die Paritätische Forschungsstelle.
D. Verfassungsmäßige Beurteilung: Detaillierte Analyse der BVerfG-Grundsatzurteile von 2010 und 2014 sowie deren Auswirkungen auf die spätere sozialgerichtliche Rechtsprechung.
E. Schlussteil: Zusammenfassung der Ergebnisse und abschließende Bewertung der verfassungsrechtlichen Bestandsfähigkeit des derzeitigen Systems.
Schlüsselwörter
Regelbedarf, Existenzminimum, Sozialgesetzbuch, Verfassungsmäßigkeit, Bundesverfassungsgericht, Grundsicherung, SGB II, SGB XII, Statistikmethode, Warenkorb, Soziokulturelle Teilhabe, Armutsrisiko, Regelbedarfsstufe 3, Menschenwürde, Sozialstaatsprinzip
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Bachelorarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Regelbedarfsermittlung in der deutschen Grundsicherung nach SGB II und SGB XII.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die Themen umfassen die Berechnungsgrundlagen des Existenzminimums, die historische Entwicklung der Sozialgesetzgebung, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie die Kritik an der angewandten Statistikmethode.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu beurteilen, ob die derzeitige Höhe und Ausgestaltung der Regelbedarfe ausreichen, um den verfassungsrechtlichen Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum zu erfüllen.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von Gesetzestexten, der Auswertung maßgeblicher Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Bundessozialgerichts sowie der kritischen Auseinandersetzung mit einschlägiger juristischer Fachliteratur.
Welche Inhalte werden im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil beleuchtet die empirisch-statistische Ermittlungsmethode, die kritischen Einwände gegen das Modell, die Analyse der Grundsatzurteile von 2010 und 2014 sowie spezifische Fragen der Regelbedarfsstufe 3.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Regelbedarf, Existenzminimum, Sozialgesetzbuch, Verfassungsmäßigkeit, Grundsicherung und Soziale Teilhabe.
Wie bewertet der Autor die Rolle des Bundesverfassungsgerichts bei der Regelbedarfsstufe 3?
Der Autor hinterfragt kritisch die Entscheidungspraxis, insbesondere im Hinblick auf das Diskriminierungsverbot und die tatsächliche Lebenswirklichkeit behinderter Menschen in Mehrpersonenhaushalten.
Führt die aktuelle Berechnungsmethode laut Arbeit zu einer Unterdeckung des Bedarfs?
Ja, der Autor argumentiert, dass durch die Herausnahme bestimmter Waren und Dienstleistungen aus dem Regelbedarf und die Pauschalierung eine Gefahr besteht, dass das soziokulturelle Existenzminimum in der Gesamtschau unterschritten wird.
- Arbeit zitieren
- Jakob Bieguszewski (Autor:in), 2018, Die Verfassungsmäßigkeit des Regelbedarfs im Sozialrecht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/443865