Menschenrechtsverletzungen am Beispiel "Ehe für Alle". Ein Unterrichtsentwurf für das Fach Ethik in der Kursstufe


Plan d'enseignement, 2018

19 Pages, Note: 2,0


Extrait


1 Unternchtsvoraussetzunqen

Die zweistündige Kursstufe des Fachs Ethik besteht aus 16 Schülerinnen und Schülern. Sie sind mit den für die geplante Unterrichtsstunde notwendigen Methoden und Sozialformen vertraut, was flüssiges Arbeiten erwarten lässt. Die Stunde ist als Einzelstunde konzipiert und findet Dienstagmorgen in der dritten Stunde statt. Hierdurch ist mit guter Konzentrations- und Motivationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu rechnen. Die benötigten Materialien werden in Kopie gestellt. Für den Einstieg wird ein Tageslichtprojektor benötigt, der im Klassenraum vorhanden ist. Das Konzept der stunde hat die Bildungsstandards des Bildungsplans 2004 zur Grundlage und ist Teil der Unterrichtseinheit „Recht und Gerechtigkeit“. Die Unterrichtseinheit hat sich bisher mit der Definition von Gerechtigkeit und verschiedenen Auffassungen von Rechtsethik (Rawls, Nussbaum, Rechtspositivismus VS. Vernunftrecht) beschäftigt. Die unmittelbar vorangegangenen stunden hatte die Begründung und die Frage nach der Universalität der Menschenrechte zum Thema. Die geplante stunde schließt die Thematik der Menschenrechte ab.

2. Sachanalvse

Die Stunde zum Thema „Menschenrechtsverletzungen“ hat die Diskussion bezüglich einer möglichen Menschenrechtsverletzung in Hinblick auf den Ausschluss Homosexueller von der Ehe zur Diskussion. Da es sich um subjektive Standpunkte handelt werden im Folgenden die Positionen, die die Schülerinnen und Schüler in der Diskussion einnehmen werden, abgehandelt. Als rechtliche Grundlage der Diskussion dient der Artikel 3.1 und 6.1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Eine Position ist die eines kirchlichen Vertreters, der sich gegen die Öffnung der Ehe ausspricht. Grundlage für diese Rolle, ist das Interview mit Berlins Erzbischof Heiner Koch, das am 01. Juli 2017 vom Spiegel geführt wurde.

Eine starke Position in der Argumentation von Herrn Koch spielt dabei das Argument, dass das Grundgesetz gegen die Ehe für alle stehe. Laut Koch wollten die Verfasser des Grundgesetzes Mütter und Väter und die Kinder schützen. Die Ehe sei also eine Institution zwischen Frau und Mann. Hierbei ginge es nicht นทา die Frage der Gleichwertigkeit oder den Respekt vor anderen Lebensgemeinschaften. Koch räumt ein, dass der Staat andere Beziehungen ebenfalls „stärken, schützen und juristisch klären muss“[1]. Er lehnt es aber ab, dass alles gleich sein müsse um gleichwertig zu sein. Differenzierung sei nicht mit Diskriminierung gleichzusetzen, so Koch. Das Sakrament der Ehe werde es in der katholischen Kirche nicht geben, da es nicht mit den Worten des Heiligen Vaters vereinbar wäre, der den Begriff der Ehe ausschließlich für eine Verbindung zwischen Mann und Frau vorsehe.[2]

Ein weiterer Standpunkt geht von der Rolle eines Politikers aus, der gegen die Ehe für alle ist. Grundlage hierfür bilden Aussagen von Erika Steinbach und Hedwig von Beverfoerde (damals noch CDU Abgeordnete), die 2013 in der Talkshow von Anne Will zu Gast waren. Frau Steinbach argumentierte damit, dass nur Frauen und Männer in einer Ehe Kinder zeugen können. Dies sei das für den Staat relevante Ziel einer Ehe, weswegen auch nur die traditionelle Ehe vom Staat gefördert werden dürfe. Frau von Beverfoerde setzt zudem das Argument an, dass ein Kindeswohl nur gewährleistet werden könne, wenn beide Elternteile vorhanden seien. Zudem seien Kinder homosexueller Eltern von Ausgrenzung bedroht.[3] Ein Befürworter der Ehe für alle findet sich in der Rolle eines Rechtsphilosophen wieder. Anhand des Urzustandes, der in Rawls Theorie der Gerechtigkeit geschildert wird, soll die Ehe für alle als einzige gerechte Lösung dargelegt werden. Dabei geht es vor allem um das von Rawls aufgezeigte Gedankenexperiment. So soll die Problematik aus Sicht aller Beteiligter gelöst werden, indem niemand vorher weiß, welche Position er einnehmen wird. Eine Ungleichstellung wäre nach Rawls nur zu rechtfertigen, wenn sie jedem Beteiligten mehr Vorteile bringen als bei strikter Gleichheit. Im Hinblick auf die Ehe für alle wäre also so zu argumentieren, dass es für Homosexuelle bei einer strikten Gleichstellung mehr Vorteile gibt als bei einer Ungleichbehandlung. Zudem kann so argumentiert werden, dass man sich in die Lage eines gleichgeschlechtlichen Paares hineinversetzen müsse und man unter diesem Gesichtspunkt nur für eine Ehe für alle stimmen könne.[4]

Als zweiter Fürsprecher tritt ein direkt beteiligter Bürger auf, der in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft mit Kindern lebt. Die Ehe für alle gilt hierbei vor allem als Ende der Zweitklassigkeit. So sollen auch Vorurteile ausgeräumt werden. เท dem konkreten Beispiel geht es darum, dass oft ältere Leute meinen, den Kindern würde eine Mutter fehlen. Dies widerlegen die Betroffenen aber mit dem Argument, dass es im sozialen Umfeld immer jemanden gäbe, der eine weibliche Rolle einnehmen könne. Zudem kritisieren sie, dass es bei Alleinerziehenden auch nicht in Frage gestellt werde, dass ein Elternteil fehle. Wichtig sei die Liebe, die den Kindern entgegengebracht werde, unabhängig davon von welchem Geschlecht. Auch das Argument, dass Kinder homosexueller Eltern ausgegrenzt werden, widerlegen sie. So wird es von Freunden ihrer vierjährigen Tochter als normal angesehen, dass sie zwei Väter hat.[5]

3. Didaktische Analyse

Laut dem Bildungsplan 2004 sollen sich die Schülerinnen und Schüler in der zweistündigen Kursstufe im Rahmen der Problemfelder der Moral mit der Thematik der Rechtsethik befassen.[6] Inhalt des Themenfelds ist die Auseinandersetzung mit der Begründung der Menschenrechte. Um die ethische Urteilsbildung und die Anwendung ethischer Grundprinzipen zu fördern, wird an die vorangegangenen theoretischen stunden ทนท eine praxisbezogene stunde angeschlossen. Da das Interesse der Schülerinnen und Schüler an der aktuellen Diskussion um die Ehe für alle deutlich gemacht wurde, wird dieses Fallbeispiel herangezogen, um über die Verletzung von Menschenrechten zu diskutieren. Durch die Auseinandersetzung mit verschiedenen Standpunkten soll den Schülerinnen und Schülern zudem die Komplexität ethischer, rechtlicher und politischer Entscheidungen aufgezeigt werden. Dies legitimiert die Auseinandersetzung mit einer weniger offensichtlichen Frage der Menschenrechtsverletzungen im Vergleich zur Todesstrafe, Folter oder Ähnlichem. Des Weiteren soll die kritische Auseinandersetzung mit der Umsetzung der Menschenrechte gefördert werden. So soll unter anderem hinterfragt werden, ob die Formulierung der Menschenrechte noch zeitgemäß ist und gegebenenfalls geändert bzw. ergänzt werden sollte. Im Zuge der didaktischen Reduktion wird dementsprechend lediglich ein Beispiel (Ehe für alle) behandelt, mit welchem sich die Schülerinnen und Schüler dafür tiefergehend auseinandersetzen können.

4. Didaktisch-methodische Analyse

Ziel der stunde ist es anhand der verschiedenen Standpunkte zur Ehe für alle kritisch zu hinterfragen, ob man in diesem Fall von einer Menschenrechtsverletzung sprechen kann oder nicht. Zum Einstieg führt eine Bilderkollage in die Thematik ein. Hierbei soll eine Vorschau in die Kontroverse und ein Einblick in die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Die Bilderkollage dient zudem dazu, die Aufmerksamkeit der Schülerinnen und Schüler zu Beginn der Stunde zu gewinnen. Ein kurzes Brainstorming zu der Bilderkollage soll die Ideen der Schülerinnen und Schüler sammeln und erste Überlegungen anstoßen. Des Weiteren wird kurz besprochen warum es wichtig ist sich mit der Thematik auseinander zu setzen und die Lernziele der stunde werden vorgegeben. Durch die eindeutige Bestimmung der Unterrichts- und Lernziele sowie der Relevanz für die Schülerinnen und Schülersoll die Motivation gesteigert werden.[7]

Die Stunde versucht den Anspruch des handlungs- und schülerorientierten Unterrichts möglichst aufrechtzuerhalten um so den „subjektiven und objektiven Bedürfnissen und Interessen der Schüler gerecht zu warden”[8] Aus diesem Grund haben die Schülerinnen und Schüler, je nach Interesse, die Wahl sich mit einem Standpunkt näher auseinanderzusetzen. Hierfür werden vier Gruppen zu je vier Schülern gebildet. Durch die Arbeit in Gruppen sollen die sozialen und kommunikativen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler gestärkt und weiterentwickelt werden.[9] Den Schülerinnen und Schülern wird vor Beginn der Arbeitsphase mitgeteilt, dass sie sich anschließend in Diskussionsrunden einfinden werden und die Schüler der anderen Gruppen von ihrem Standpunkt überzeugen müssen. Dies soll eine zusätzliche Arbeitsmotivation schaffen, da die Schülerinnen und Schüler nicht nur für ihren Lernerfolg verantwortlich sind, sondern auch für den ihrer Mitschüler. Hierdurch wird auch die Arbeitskompetenz hinsichtlich Eigenverantwortung und Verlässlichkeit gefördert. เท den jeweiligen Gruppen erschließen sich die Schülerinnen und Schüler die Argumente die aus Sicht ihres Standpunkts dafür oder dagegen sprechen, dass die Ehe für alle eine Menschenrecht ist. Hierbei sollen die zur Verfügung gestellten Materialien einen Anhaltspunkt, nicht aber eine verbindliche Argumentationsstrategie aufzeigen. Die Schülerinnen und Schüler sollen in ihren Gruppen eigenständige, kritische Argumente für die Diskussion vorbereiten. Dieses Ziel wird den Gruppen durch die entsprechenden Arbeitsaufträge verdeutlicht. Während der Arbeitsphase, zieht sich die Lehrperson in den Hintergrund zurück, um selbstwirksames und kompetentes arbeiten zu ermöglichen. Es wird lediglich beobachtet und nur im Bedarfsfall eingegriffen.[10] Nach Beendigung der Erarbeitungsphase werden die Gruppen aufgelöst und in vier Gruppen zu je vier Schülerinnen und Schülern eingeteilt. Es befindet sich also in jeder Gruppe ein Vertreter der vier Standpunkte. เท den Gruppen soll ทนท diskutiert werden, was für und gegen die Ehe für Alle spricht und ob die Ehe für Alle ein Menschenrecht ist oder nicht. Hierbei sollen die Schülerinnen und Schüler die Argumente ihrer jeweiligen Rolle darlegen und die von anderen Schülern vorgebrachten Argumente kritisch reflektieren.

Dies dient zum einen dazu, durch die Multiperspektivität die Komplexität der Ehe für Alle aufzuzeigen, als auch dazu die kritische Urteilskraft sowie das argumentative Diskutieren der Schülerinnen und Schüler zu fördern. Auf einen Gesprächsleiter wird verzichtet. Für einen reibungslosen Diskussionsablauf sorgen die den Schülerinnen und Schülern geläufigen Diskussionsregeln. Diese sehen unter anderem vor, dass niemandem ins Wort gefallen wird und die Schüler untereinander durch Handzeichen regeln, wer als nächstes sprechen darf. Nach Abschluss der Diskussionsrunde wird zur Ergebnissicherung die Reflexion im Plenum eröffnet. Hierdurch sollen zum einen die Ergebnisse der Diskussionsrunden erfasst und vertieft werden, als auch eine kritische Bewertung der Ergebnisse erfolgen.[11] Hierbei sollen die Schülerinnen und Schüler losgelöst von ihren jeweiligen Rollen ihre Meinungen und Kritik äußern können. Das Abschlussgespräch dient vor allem der Sensibilisierung gegenüber Menschenrechten und etwaigen Verstößen gegen Moral und Recht.[12] So wird praxisbezogen deutlich, was in den vorangegangenen stunden bezüglich der Relevanz der Menschenrechte erlernt wurde.[13]

4. Anqestrebte Kompetenzen

Die Stunde zielt vor allem auf den Ausbau der Standards aus dem Bereich der Argumentations- und Urteilskompetenzen ab. Hierbei sollen die Schülerinnen und Schüler ihre Fähigkeit eine Meinung in Form eines begründeten Urteils ausdrücken zu können, vertiefen. Als Hilfestellung werden den Schülern verschiedene Rollen zugewiesen, welche aber durch eigene hypothetische Argumente erweitert werden sollen. Des Weiteren wird aus dem Bereich der Wahrnehmungs- und Deutungskompetenzen durch die Rolleneinnahme der Standard des Perspektivenwechsels abgedeckt. Hierdurch wird zum einen die Vielfalt gesellschaftlicher Standpunkte deutlich gemacht als auch die Erfahrung einer Multiperspektivität ermöglicht. Im Abschlussgespräch wird zum einen die Reflexionskompetenz gefördert, als auch erneut die ethische Urteilskompetenz vertieft.

5. Tabellarischer Unterrichtsverlauf

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

[...]


[1] http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/ehe-fuer-alle-erzbischof-heiner-koch-erklaert-die- sicht-der-katholischen-kirche-a-1155301 .html

[2] Vgl. hierzu: Ibid.

[3] Vgl. hierzu: https://www.welt.de/vermlschtes/artlcle117082926/Arme-WIII-und-morallnsaure- Gegner-der-Homo-Ehe.html

[4] Vgl. hierzu: https://www.zelt.de/1983/10/elne-theorle-der-gerechtlgkelt/komplettanslcht

[5] Vgl. hierzu: http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/lntervlew-zur-ehe-fuer-alle-wlr- haben-so-lange-darauf-gewartet-15082115.html

[6] Bildungsplan 2004. Allgemein bildendes Gymnasium, ร. 69.

[7] Vgl.: Pfister, Jonas: Fachdidaktik Philosophie, Bern 22014, ร. 93f.

[8] Meyer, Hilbert: Unterrichtsmethoden I: Theorieband, Berlin 152013, ร. 214-217.

[9] Pfister, Jonas: Fachdidaktik Philosophie, Bern 22014, ร. 27.

[10] Vgl. hierzu: Śliwka, Anne: Pädagogik der Jugendphase. Wie Jugendliche engagiert lernen.

Weinhelm 2018, ร. 52f.

[11] Vgl. hierzu: Meyer, Hilbert, Unterrichts Methoden II: Praxisband, Frankfurt am Main 71994, ร.165.

[12] Krlesel, Peter; Roew, Rolf: Einführung in die die Fachdidaktik des Ethlkunterrlchts, Regensburg 13%ľi5-ie'

[13] Vgl. lbid.S. 15-16.

Fin de l'extrait de 19 pages

Résumé des informations

Titre
Menschenrechtsverletzungen am Beispiel "Ehe für Alle". Ein Unterrichtsentwurf für das Fach Ethik in der Kursstufe
Université
University of Heidelberg  (Philosophisches Seminar)
Note
2,0
Auteur
Année
2018
Pages
19
N° de catalogue
V444203
ISBN (ebook)
9783668840034
ISBN (Livre)
9783668840041
Langue
allemand
Mots clés
menschenrechtsverletzungen, beispiel, alle, unterrichtsentwurf, fach, ethik, kursstufe
Citation du texte
Stefanie Zimmermann (Auteur), 2018, Menschenrechtsverletzungen am Beispiel "Ehe für Alle". Ein Unterrichtsentwurf für das Fach Ethik in der Kursstufe, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/444203

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