Öffnung und Schließung der Balkanroute für Flüchtlinge im Sommer 2015. Das Scheitern der solidarischen Europäischen Union und Chronologie der Ereignisse


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2018

23 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhalt

1 Einleitung

2 Abkommen innerhalb der Europäischen Union
2.1 Dublin-III-Verordnung
2.2 Schengener-Abkommen

3 Chronologie der Öffnung und Schließung der Balkanroute
3.1 Allgemein
3.2 Die Flüchtlingssituation auf der Westbalkanroute (Juli 2014 - August 2015)
3.3 Die Situation in Ungarn bis August 2015
3.4 Der March of Hope und Öffnung der Grenzen
3.5 Formalisierter Korridor
3.6 Begrenzung und Reduzierung des Flüchtlingstroms entlang der Balkanroute
3.7 Schließung der Balkanroute
3.8 Flüchtlingsabkommen mit der Türkei

4 Fazit

5 Quellen
5.1 Literaturverzeichnis
5.2 Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung

„2015 - Der lange Sommer der Migration“ ist vielen Menschen in Erinnerung geblieben. Damals kamen innerhalb von zwei Jahren 1,2 Millionen Asylsuchende nach Deutschland. Hauptsächlich aus Syrien, dessen Bürgerkrieg viele Menschen aus ihren Heimatorten vertrieben hatte. Aber auch Flüchtlinge aus Afghanistan, Irak, Pakistan und weiteren Ländern nahmen den langen Weg entlang der Balkanroute über viele Staatsgrenzen auf sich.

Es stellt sich die Frage, wie so viele Flüchtlinge - trotz des Dublin-III -Abkommens - nach Deutschland kommen konnten. Entsprechend des Abkommens müssen Flüchtlinge in dem EU-Land registriert werden und dort Asyl suchen, dessen Boden sie als erstes betreten. Da Deutschland von EU-Ländern umrahmt ist, müsste es eigentlich keine Flüchtlinge aufnehmen und könnte sie in die registrierten Länder zurückschicken.

Doch die Flüchtlinge wurden nicht registriert und es zeigt sich, dass aus der Solidargemeinschaft der Europäischen Union eine Staatengruppe mit rein nationalen Interessen entstand, innerhalb welcher jeder Staat versuchte die Flüchtlinge in einen anderen Staat weiterzuschicken.

Deutschland jedoch änderte am 5. September 2015 seine Politik und setzte das Dublin-Abkommen aus, sodass Flüchtlinge Asyl in Deutschland beantragen konnten mit der großen Chance bleiben zu dürfen. Dies brachte eine Welle von Flüchtlingen nach Europa. Hunderttausende Menschen machten sich auf den langen Weg entlang der Balkanroute.

Dies gefiel vielen Staaten entlang der Balkanroute nicht. Sie hatten die Kontrolle über die Menschenmassen verloren und Angst, dass sich die Flüchtlinge in ihrem Land festsetzen könnten. Daher überlegten sie sich Mechanismen, wie sie die Balkanroute schließen konnten. Meist gab es keine oder nur wenige Absprachen mit ihren europäischen Verbündeten.

Diese Arbeit soll die chronologische Reihenfolge der Öffnung und Schließung der Balkanroute darstellen und dabei das Scheitern der Solidarität innerhalb der Staaten der Europäischen Union skizzieren.

2 Abkommen innerhalb der Europäischen Union

Um die Ereignisse entlang der Balkanroute korrekt darstellen zu können, müssen zuvor zwei wichtige Abkommen der Europäischen Union dargestellt werden.

2.1 Dublin-III-Verordnung

Die Dublin III -Verordnung der Europäischen Union legt die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist, fest.

Gemäß der Verordnung müssen Asylsuchende (bzw. Flüchtlinge) in dem EU-Land Asyl ersuchen, in welchem sie die EU-Grenze zum ersten Mal übertreten. Dafür müssen sie registriert sowie identifiziert werden und ihre Fingerabdrücke müssen in das EURODAC -Identifizierungssystem (European Dactyloscopy) eingespeist werden. Mit dem EURODAC -Identifizierungssystem können EU-Staaten überprüfen, ob sich ein Asylsuchender bereits in einem anderen Mitgliedsstaat registriert hat. Sollte dies der Fall sein, so kann der EU-Staat den Flüchtling in das entsprechende Land zurückschicken, um dort den Asylprozess bearbeiten zu lassen. Daraus resultiert eine Ungleichverteilung innerhalb der EU, da manche Staaten (darunter beispielsweise Deutschland und die Niederlande) keinerlei Nicht-EU-Außengrenzen haben und somit nach diesem Verfahren fast keine Asylsuchenden aufnehmen müssten. Im Vergleich dazu müssten Spanien, Italien und Griechenland fast alle Flüchtlinge aufnehmen, da diese deren territorialen Boden im Allgemeinen als erstes Betreten.

Jedoch ist zu beachten, dass der Staat bereits anderswo registrierte Asylsuchende nicht zurückschicken muss, sondern vom „ Selbsteintrittsrecht“ Gebrauch machen kann, nach welchem der Staat den Asylprozess in seinem eigenen Land durchführen kann. Im Allgemeinen wird jedoch nicht von diesem Gebrauch gemacht und der Flüchtling wird in das registrierende Land zurückgeschickt. Die Dublin III-Verordnung funktioniert also nur, wenn die Flüchtlinge auch in den Einreisestaaten registriert werden. Werden diese nicht registriert und reisen beispielsweise über die Westbalkanroute nach Deutschland ein, um dort Asyl zu ersuchen, so muss Deutschland nach offizieller Richtlinie ihr Asylgesuch bearbeiten, da sie „scheinbar“ erst in Deutschland zum ersten Mal EU-Boden betreten haben (Spiegel 2015).

2.2 Schengener-Abkommen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.1 Der Schengen-Raum.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten Abb.2 Die Schengenstaaten entlang der Balkanroute. Auf der Abbildung ist bereits die Route ab Mitte September 2015 dargestellt, als Ungarn den Grenzzaun zu Serbien und Kroatien errichtet hatte.

Das Schengener Abkommen ist ein überstaatliches Abkommen zwischen EU-Ländern zur Abschaffung von Grenzkontrollen entlang der Binnengrenzen der teilnehmenden Staaten. Dies bedeutet, dass es nur noch Stichproben bei der Grenzübertretung von zwei teilnehmenden Staaten gibt. Für die Flüchtlinge bedeutet dies aber zunächst, dass nachdem sie beispielsweise das Schengenland Ungarn erreicht haben, sie auch in alle anderen Schengen-Staaten ohne Probleme kommen können, da es eigentlich keine Kontrollen mehr innerhalb der Binnengrenzen gibt.

Daraus resultiert zudem ein einheitlicher Standard bei der Kontrolle zu Grenzen von Drittstaaten, da durch die weggefallenen Grenzkontrollen zwischen Schengenländern garantiert werden muss, welche Personen ein- und ausreisen dürfen. So existiert das Schengener Informationssystem (SIS), in welchem unerwünschte, vermisste und zur Fahndung ausgeschriebene Personen gespeichert werden. In diesem werden auch abgelehnte Asylanträge gespeichert, sodass eine Wiedereinreise nicht möglich ist (Euro-Informationen 2018).

3 Chronologie der Öffnung und Schließung der Balkanroute

3.1 Allgemein

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.3 Die Ostbalkanroute (Türkei, Bulgarien, Rumänien, Serbien), Abb.4 die Westbalkanroute (Türkei, Griechenland, Mazedonien, Serbien)

Es gibt zwei Routen durch den Balkan:

1. Die Ostbalkanroute, welche von der Türkei nach Bulgarien und Rumänien entlang der Donau nach Serbien führt.
2. Die Westbalkanroute, welche von der Türkei nach Griechenland, Mazedonien und Serbien führt. Dort führte sie anfangs über Ungarn nach Österreich. Da Ungarn im September 2015 seine Grenze zu Serbien schloss, führte sie seitdem von Serbien über Kroatien und Slowenien nach Österreich.

Bis zum Jahr 2014 wurde die Westbalkanroute kaum genutzt und die Flüchtlinge nutzen fast ausschließlich die Ostbalkanroute. So registrierte Frontex 2013 11.713 Flüchtlinge entlang der Ostbalkanroute und lediglich 4.187 Flüchtlinge entlang der Westbalkanroute. (LeMonde 2013) Zum Vergleich: So viele Flüchtlinge kamen im Sommer 2015 an einem einzigen Tag.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 5: Flüchtlingszahlen von Routen im Vergleich. Abb. 6: Zusammensetzung der Herkunftsstaaten der Flüchtlinge entlang der Balkanroute

Die Balkanroute (und insbesondere die Westbalkanroute) wurde im Vergleich zu anderen Flüchtlingsrouten (Italienisches Mittelmeer, spanisches Mittelmeer) bis zum Jahre 2015 sehr selten genutzt. So kamen im Jahr 2014 noch 220.000 Flüchtlinge in Italien an. Im Jahre 2015 waren es dann nur noch 150.000 in Italien gegenüber 850.000 Flüchtlingen in Griechenland.

Die Flüchtlinge auf der Westbalkanroute setzten sich im Jahre 2015 hauptsächlich aus Syrern (56 %), Afghanen (24 %), Irakern (10 %), Pakistanern (3 %) und Somaliern (1 %) zusammen (UHNCR Mediterranean Sea Arrivals 2016).

3.2 Die Flüchtlingssituation auf der Westbalkanroute (Juli 2014 - August 2015)

Die bulgarischen Behörden ließen im Juli 2014 einen Grenzzaun zwischen Bulgarien und der Türkei erbauen, da ihnen zu viele Menschen (hauptsächlich Syrer) über die Ostbalkanroute flohen und schlossen somit die Ostbalkanroute (Deutschlandfunk 2014).

Im Jahr 2015 eskalierte die Situation in Syrien durch den Syrienkrieg und langanhaltende Dürren, weshalb sich viele Syrer auf den Weg nach Europa machten. Des Weiteren waren die Flüchtlingslager im Libanon, in Jordanien und der Türkei absolut überfüllt, sodass viele Syrer versuchten nach Griechenland und somit in die EU zu fliehen.

Die Westbalkanroute wurde somit zur Hauptflüchtlingsroute, weil die griechischen Inseln Lesbos, Samos, Chios, Leros und Kos (und somit die EU-Außengrenze) nur 20 bis 30 km vom türkischen Festland entfernt liegen. Dafür verkauften türkische Schlepper (meist See-untaugliche) Boote an Flüchtlinge, welche dann die gefährliche Östliche Mittelmeerroute überqueren mussten. So starben im Jahre 2014 405 Flüchtlinge von 41.038 Flüchtlingen bei der Überquerung (UNHCR 2018).

Griechenland setzte 2015 das Dublin-III -Abkommen einseitig aus und registrierte jene Masse an Flüchtlingen nicht, welche auf den griechischen Inseln strandete, sondern ließ sie frei nach Idomeni an die mazedonische Grenze ziehen. Die mazedonische Regierung ging davon aus, dass die Flüchtlinge sowieso wieder in die EU nach Ungarn wollten und erschuf ein 72-Stunden-Transitvisum, mit welchem sich die Flüchtlinge nach Serbien begeben sollten (Bayernkurier 2015).

Am 20. August 2015 wurde in Mazedonien der Notstand ausgerufen und die Grenze zu Griechenland geschlossen sowie abgesichert, weil zu viele Flüchtlinge in Idomeni festsaßen. Nach nur zwei Tagen mussten die Grenze wieder geöffnet werden, da die mazedonischen Grenzbeamten dem Druck der Massen nicht standhalten konnten. Fortan setzte Mazedonien Sonderzüge ein, welche die Flüchtlinge direkt an die serbische Grenze fuhren. Serbien war in der gleichen Lage wie Mazedonien und ließ die Flüchtlinge an die ungarische Grenze passieren.

3.3 Die Situation in Ungarn bis August 2015

Ungarn (und Slowenien) sind Außengrenzen der Schengen-Staaten entlang der Balkanroute. Zwar ist auch Griechenland bereits ein Schengen-Staat, jedoch verlassen die Flüchtlinge über Mazedonien wieder den Schengenraum. Alle nach Ungarn eingereiste Flüchtlinge, hätten aufgrund des Dublin-III -Abkommens in Ungarn registriert und ihre Fingerabdrücke abgespeichert werden müssen. Andere EU-Länder hätten dann weitergereiste Flüchtlinge zurück nach Ungarn schicken können, damit diese dort den Asylprozess durchlaufen. Da es fast keine Binnengrenzkontrollen innerhalb der Schengenstaaten gibt, können unregistrierte Flüchtlinge ohne große Probleme sämtliche Schengenstaaten erreichen und dort Asyl beantragen, wenn sie erst einmal in der Schengenzone sind.

Um also nicht auf den Flüchtlingen „sitzenzubleiben“ reagierte die nationalistische ungarische Regierung - allen voran Viktor Orbán - mit Abschreckung in Form von Masseninhaftierungen. 1400 Migranten wurden Ende Mai 2015 inhaftiert mit der Begründung des Regierungssprecher s Zoltan Kovácsnur zehn Prozent der dort ankommenden Einwanderer seien politische Flüchtlinge, die übrigen seien Wirtschaftsmigranten “ (Spiegel 2015b).

Ungarn beschloss das Dublin-Abkommen einseitig auszusetzen, was es jedoch einen Tag später aufgrund hohen Drucks aus Österreich zurücknehmen musste. Zusätzlich begann der Bau eines ungarisch-serbischen Grenzzauns um Druck auf die EU auszuüben, die Migrations- und Asylpolitik zu überarbeiten (Focus 2015).

Neben der offiziellen medialen Ablehnung wurde Ungarn nach Kasparek jedoch zum „stillschweigenden Komplizen“. Denn jeder unregistrierte, weiterreisende Flüchtling war ein Asylsuchender weniger für die ungarische Regierung. Der Bahnhof Budapest Keleti wurde zum wichtigsten, inoffiziellen Transitort. Hier konnten Flüchtlinge problemlos Kontakte zu informellen Busunternehmen knüpfen, mit welchem sie die Weiterreise nach Österreich, Deutschland und Schweden organisierten. Offizielle Züge und Busse durften die Flüchtlinge nicht nehmen, da sie einen Asylantrag in Ungarn hätten stellen müssen, was sie aber absolut vermeiden wollten. Daran erkennt man Ungarns Doppelmoral, welche nach eignen Angaben hart gegen die Flüchtlinge durchgriff, auf der anderen Seite jedoch erkannte, dass sie nicht die Masse an Flüchtlingen kontrollieren konnte und sie deshalb illegal nach Deutschland und Österreich einreisen ließ (Kasparek 2016).

[...]

Fin de l'extrait de 23 pages

Résumé des informations

Titre
Öffnung und Schließung der Balkanroute für Flüchtlinge im Sommer 2015. Das Scheitern der solidarischen Europäischen Union und Chronologie der Ereignisse
Université
University of Cologne
Note
1,3
Auteur
Année
2018
Pages
23
N° de catalogue
V444247
ISBN (ebook)
9783668812857
ISBN (Livre)
9783668812864
Langue
allemand
Mots clés
Flüchtlinge, Balkanroute, Syrien, Syrer, Afghanistan, Scheitern, EU, Solidarität, Chronologie
Citation du texte
Constantin Becker (Auteur), 2018, Öffnung und Schließung der Balkanroute für Flüchtlinge im Sommer 2015. Das Scheitern der solidarischen Europäischen Union und Chronologie der Ereignisse, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/444247

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Öffnung und Schließung der Balkanroute für Flüchtlinge im Sommer 2015. Das Scheitern der solidarischen Europäischen Union und Chronologie der Ereignisse



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur